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Heute 12.6.2019 wurde der grüne Gesetzentwurf „Geschlechtervertretung in den Gemeinderatskommissionen“ im 1. Gesetzgebungsausschuss des Regionalrats behandelt – und abgelehnt. Aber der Reihe nach:
Im ersten Gesetzentwurf stand zu lesen, die Ratskommissionen der Gemeinden müssen künftig so besetzt werden, dass eine „angemessene Vertretung“ beider Geschlechter garantiert ist.
Die Formulierung der „angemessenen Vertretung“ wurde von einigen Abgeordneten als zu ausgedehnt empfunden, woraufhin Brigitte Foppa heute mit einer abgeänderten Version in der ersten Kommission eintraf. Die Forderung wurde dermaßen auf das Minimun beschränkt, dass es nur mehr „eine Vertretung“ (1 Frau) in den Kommissionen geben müsse. „Weniger geht nicht!“ – sagt die Ersteinbringerin Foppa.
Diese „Gleichberechtigung“ war der Kommission anscheinend immer noch zu viel: Der Gesetzentwurf wurde abgelehnt, mit kräftiger Hilfe des Trentiner PD(!)-Abgeordneten Luca Zeni, der sich enthielt und Franz Locher von der SVP, der dagegen stimmte. Das Interessante dabei, Lochers Parteikollege Helmut Tauber und seine Kollegin Jasmin Ladurner stimmten mit Riccardo Dello Sbarba, Maria Elisabeth Rieder und Alex Marini für den Gesetzentwurf.
Alle die Angst vor dem Genderwahn haben, können beruhigt sein. Es wird weiterhin Frauenfreie Räume in der Politik geben, zumindest für ein Weilchen.

Regionalratsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In unserer Sprechstunde wurde uns mitgeteilt, dass in einzelnen Gemeinden die Beschlüsse des Gemeindeausschusses nur für wenige Tage online gestellt werden.

Es wurde auch das Gerücht widergegeben, dass eine entsprechende Empfehlung vom Rat der Gemeinden an die Gemeinden ausgegangen war, mit Verweis auf Transparenz und Privacy.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

  1. Wie sind die gesetzlichen Grundlagen in dieser Frage? Gibt es eine rechtliche Begründung, weswegen Beschlüsse nur für einen bestimmten Zeitraum online gestellt werden dürfen?
  2. Hat der Rat der Gemeinden hierzu eine Empfehlung an die Gemeinden ausgesprochen?

BZ, 06.02.2019

L.-Abg.

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung dazu heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Das Regionalgesetz Nr. 7 vom 22. Dezember 2004 verpflichtet die Gemeinden der Region Trentino-Südtirol, minderjährige Jugendliche überall dort zu beteiligen, wo es um ihre Belange geht. (Art 1, 1-ter: „Die Gemeindesatzung sieht Formen der Beteiligung minderjähriger Jugendlicher vor, damit durch deren Beitrag in Belangen, die diese betreffen, die Gemeindepolitik sich an den Anliegen dieser Altersgruppe orientiert, diese fördert und deren Mitwirkung an jenen Projekten ermöglicht, die sie betreffen.“)

Eine dieser Formen ist der Jugendbeirat auf Gemeindeebene. Neben sehr zufriedenen Rückmeldungen hören wir auch immer wieder davon, dass die Arbeit in den Jugendbeiräten frustrierend sei und dass es auch junge Leute gibt, die eher enttäuscht aus der Erfahrung eines Jugendbeirates aussteigen.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

  1. Bitte um Auflistung der Gemeinden, in denen ein Jugendbeirat eingesetzt ist.
  2. Was gedenkt das Land zu unternehmen, um Gemeinden ohne Jugendbeirat zu dessen Einsetzung zu bewegen?
  3. Bitte um eine Einschätzung der drei Landesräte, die für Jugend zuständig sind, über das Funktionieren der Jugendbeiräte.
  4. Welche Erfolgskriterien für einen gelingenden Jugendbeirat wurden in den Jahren der Erfahrung mit diesem Gremium gesammelt?
  5. Welche Vorhaben sind in dieser Legislatur geplant?

BZ, 06.02.2019

L.-Abg.
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung dazu heruntergeladen werden.

Offensive gegen Herbizide auf Landes- und Gemeindeebene

Die Grünen legen einen Landesgesetzentwurf und einen Musterbeschlussantrag für GemeindevertreterInnen vor, um die Verwendung von Herbiziden einzuschränken.
Es ist schon mancherorts zu Konflikten gekommen. BürgerInnen sehen zunehmend die Verwendung von chemischen Herbiziden in ihren Dörfern und Städten mit Besorgnis und möchten davor geschützt werden. Andererseits erlaubt die derzeitige Rechtslage die Verwendung von chemischen Herbiziden in den Ortskernen. Das Naturschutzgesetz (LG vom 12. Mai 2010, Nr. 6) verbietet Unkrautbekämpfungsmittel einzig für „Vegetationsdecken jeglicher Art (…), insbesondere Hecken, Flurgehölze, Bäume und Vegetationsdecken im Bereich von Feldrainen und Dämmen sowie Böschungen von Straßen, Bahnlinien, Fließgewässern und Gräben“. Entsprechend wird den Gräsern und Kräutern landauf landab mit chemischen Herbiziden zu Leibe gerückt.
In den letzten Jahren hat sich jedoch über die Bestandteile der verwendeten Herbizide eine größere Debatte entwickelt. Studien, die die Schädlichkeit der Herbizide für Flora, Fauna und für den Menschen bescheinigen, finden zunehmend Gehör.
Der am häufigsten verwendete Bestandteil in Herbiziden ist Glyphosat. In Südtirol wurden im Jahr 2012 gut 11.000 Liter flüssiges und 11 Kilogramm festes Glyphosat verkauft. Es ist Bestandteil des beliebten „Unkrautvernichtungsklassikers“ Roundup. Allein im Südtiroler Straßendienst werden jährlich 1500 Liter davon eingesetzt, wie aus der Antwort auf unsere entsprechende Landtagsanfrage hervorgeht.
Dabei wurde Glyphosat von der IARC (Internationale Krebsforschungsagentur) als wahrscheinlich krebserregend eingestuft. Auch wenn Auswirkungen und langfristige Folgen des Herbizideinsatzes nicht gänzlich geklärt sind, so sind viele Menschen europaweit in Sorge über die Gefahren für Lebewesen, die biologische Vielfalt und ihre eigene Gesundheit. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union konnten sich jedoch bisher nicht zu einem einheitlichen Verbot von Glyphosat durchringen. Im Jahr 2016 stimmten von 28 Mitgliedsstaaten 19 für eine Verlängerung, sieben enthielten sich, Frankreich und Malta stimmten dagegen. Der Ball ging zurück an die Europäische Kommission, die eine Verlängerung der Zulassung um 18 Monate veranlasst hat. Die Verhandlungen beginnen nun wieder von vorne. Am 17. Mai 2017 hat die Kommission den Mitgliedsstaaten vorgeschlagen, Glyphosat für weitere zehn Jahr zuzulassen. Den Staaten wird freigestellt, ein Verbot zu erlassen. Die Kommission beruft sich auf Studien, die Glyphosat als nicht krebserregend, nicht genverändernd und nicht gefährlich für die Fortpflanzung einstufen.
Erste Reaktionen der Glyphosat-GegnerInnen fielen hart aus und das vollkommen zu Recht. Während die Verhandlungen vollkommen intransparent unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden, sammelt seit Anfang 2017 eine Europäische BürgerInneninitiative Unterschriften gegen Glyphosat, um ein endgültiges Verbot des Herbizids zu erreichen. Nach nur vier Monaten hat die Initiative bereits in acht Ländern 750.000 der notwendigen 1 Millionen Unterschriften gesammelt. Jede Unterschrift ist eine Stimme gegen das Unkrautbekämpfungsmittel und zeigt, dass es den europäischen Bürgerinnen und Bürgern ernst ist. Sie verweisen auf das Vorsorgeprinzip der Europäischen Union. Es gebietet bei fehlender Gewissheit über möglicherweise schädliche (Langzeit-)Auswirkungen für Mensch und Umwelt vorbeugend zu handeln, damit eventuelle Schäden gar nicht erst eintreten können.
Unabhängig von den Entscheidungen auf EU-Ebene aber können Gemeinden aktiv werden und sich für einen schonenderen Umgang mit dem Straßenunkraut einsetzen. Denn meistens wird die Chemiekeule gegen Gras, Moos, Kräuter, usw., die aus Asphalt und Pflaster sprießen, aus ästhetischen Gründen geschwungen. Für ein wenig „Entkrautung“ mit dem Ziel einer „gepflegten“ grauen Pflaster- oder Asphaltfläche die Verunreinigung von Grundwasser, das Sterben von Lebewesen oder die menschliche Gesundheit aufs Spiel zu setzen, erscheint keinesfalls angemessen.
Anders als oft angenommen, ist der Wildwuchs nicht für Schäden in den Bodenbelägen verantwortlich. Vielmehr sprießt das Grün im bereits beschädigten Belag, in dem sich nährstoffreiche Sedimente ablagern können, einfach besser.
Außer Frage steht die Tatsache, dass Sicherheit Vorrang hat: Dementsprechend dürfen Wege nicht rutschig und komplett uneben sein; Regenwasser muss ablaufen können. Um notwendige Maßnahmen durchzuführen, müssen jedoch nicht chemische Mittel zum Einsatz kommen.
Eine Vielzahl an schonenderen Möglichkeiten der Unkrautbeseitigung steht zur Verfügung. Diese thermischen und mechanischen Methoden wurden in Südtirol bereits erfolgreich getestet: Sie reichen vom Bürsten über das Mähen, Jäten, Abschaben bis hin zum Einsatz von Hochdruckreinigern, Abflammgeräten und den Einsatz von Heißwasserdampf. Die Gemeinde Bozen etwa verzichtet seit 2016 auf das Ausbringen von chemischen Herbiziden.
Um vorbeugende und bekämpfende Maßnahmen durchführen und die notwendige Arbeitskraft dafür bereit stellen zu können, hat sich zum Beispiel die Anstellung von PraktikantInnen, die Ausschreibung von Sommerjobs oder der Freiwilligeneinsatz von Flüchtlingen als gute Option erwiesen.
Diese guten Lösungen brauchen rechtliche und politische Anschubser. Die grüne Landtagsfraktion legt hierzu zwei Initiativen vor, nämlich einen Landesgesetzentwurf (LGE Nr. 120/17) und die Vorlage für einen Beschlussantrag, der von GemeinderätInnen übernommen und in der eigenen Gemeinde so oder in ähnlicher Form vorgelegt werden kann.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in geschlossenen Ortschaften und in unmittelbarer Umgebung von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen keine Unkrautbekämpfungsmittel ausgebracht werden dürfen. Dazu soll das Naturschutzgesetz abgeändert bzw. ergänzt werden.
Der Musterbeschlussantrag für die Gemeinden hingegen fordert den jeweiligen Gemeindeausschuss zur Beschlussfassung auf, damit

  1. auf das Ausbringen von chemischen Herbiziden auf den öffentlichen Flächen verzichtet wird.
  2. das Ausbringen von chemischen Herbiziden jedenfalls im Ortskern und in der unmittelbaren Umgebung von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen untersagt wird.
  3. die zuständigen Ämter bzw. die Gemeindebeschäftigten und die Bevölkerung über Gefahren und Alternativen von chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln informiert werden.

Wir hoffen damit einen Beitrag zu einem gesünderen, umweltfreundlicheren und den Bedürfnissen der BürgerInnen entgegenkommenden Südtirol zu leisten. Der Landesgesetzentwurf wird am kommenden Mittwoch, 24.05.17, im 2. Gesetzgebungsausschuss des Landtags behandelt.
Bozen, 22. Mai 2017
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

benKOGestern Abend hat sich der Bozner Gemeinderat mit knapper Mehrheit gegen das so genannte „Benko-Projekt“ ausgesprochen. Als Grüne erfüllt uns dies mit Genugtuung, da wir seit der Geburtsstunde dieses Projekts auf allen Ebenen vor den Folgen gewarnt haben. Bereits als der mittlerweile berüchtigte Artikel 55/quinquies ins Raumordnungsgesetz als Ad-Hoc-Regelung eingefügt wurde, hat unsere Landtagsfraktion darauf aufmerksam gemacht, dass die absurde Beschleunigung der Abläufe und der vorgesehene Zeitpunkt der Abstimmung im Gemeinderat am Ende des Planungsweges zwangsläufig zu großen Problemen führen würde. Die grünen Rufe verhallten damals ungehört.
Auf praktischer Ebene hat dann die politische Vertretung in der Stadt Bozen unermüdlich auf die diversen Problempunkte in der Umsetzung aufmerksam gemacht. Stadträtin Trincanato hat gegen den Beschluss gestimmt und zugleich auf eine „Schadensbegrenzung“ im Falle der Projektannahme hingearbeitet.
Im Vorfeld der Gemeinderatswahl hat dann BM Spagnolli den Bruch mit den Bozner Grünen herbeigeführt und nach der Wahl haben wir in Bozen konsequent und verantwortungsbewusst darauf abgezielt, die demokratische Abstimmung herbeizuführen. Gestern hat sie gezeigt, dass in Bozen doch eine breite Front unsere Zweifel teilte.
Leider führt BM Spagnolli seinen eigenartigen politischen Trampelkurs fort und scheint es auf ein definitives Beziehungsende mit den Grünen anzulegen. Das ist schade. Zehn Jahre gemeinsames Regieren in der Landeshauptstadt hätte einen anderen Stil nahe gelegt und es auch dem Bürgermeister selber leichter gemacht, aus dem Schlamassel heraus zu finden. Gestern hat er nur wieder neue Fronten aufgebaut.
Trotzdem wollen wir es uns als Grüne offen lassen, kühlen Kopfes darüber zu diskutieren, wie es in unserer Stadt Bozen weiter gehen soll. Wir möchten damit beginnen, indem wir unsere WählerInnen und SympathisantInnen nach Mitte August zu einer Stadtversammlung einladen und Stimmung und Meinungen zur künftigen Stadtregierung einholen werden – falls es eine solche überhaupt geben wird.
Vordringlich fordern wir auf Landesebene die sofortige Überarbeitung des Artikel 55/quinquies des Raumordungsgesetzes. Ein derartiger Weg in die politische Sackgasse samt möglicher demokratischer Übertölpelung darf nicht mehr möglich sein.
Brigitte Foppa, Giorgio Zanvettor, Cecilia Stefanelli, Tobe Planer, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss

Gemeinderat BZ (c) Alto Adige

(C) Alto Adige


Un governo propositivo per la città che amiamo
Come rappresentanti dell’area „ecosociale“ dell’attuale maggioranza di governo nel Comune di Bolzano ci siamo trovati stamattina con il sindaco Spagnolli e la capogruppo PD Franca Berti per un chiarimento rispetto alle recenti esternazioni e prese di posizione verso di noi.
L’incontro non ha portato elementi di novità che ci permettano, nonostante la nostra disponibilità, di riconsiderare gli atti di rottura avviati dal sindaco stesso nei nostri confronti.
In particolare non accettiamo:

  • il processo di costruzione del programma, svolto esclusivamente tra PD e SVP escludendo la nostra collaborazione. Questo ci amareggia particolarmente dopo i 10 anni di comune lavoro in cui abbiamo spesso dato contributi costruttivi e migliorativi nei processi decisionali;
  • l’ambigua costruzione della lista civica di sostegno al sindaco con contorni politici per noi non condivisibili;
  • la scelta del sindaco di insistere su modelli di sviluppo urbano che vedono il pubblico subalterno a gruppi di interessi privati;

Ci vediamo quindi costretti ad interrompere un percorso che ci ha sempre visti leali-  anche se magari non sempre facili compagni di viaggio – in un progetto di governo di centro-sinistra ad impronta ambientalista del quale volentieri abbiamo fatto parte, nel rispetto reciproco, fin quando c’erano le premesse.
Ora le nostra responsabilità verso il nostro elettorato, verso la città e anche verso le nostre stesse convinzioni ci portano quindi su altre scelte.
Abbiamo deciso di convergere su un’altra coalizione, sempre di centro-sinistra, con l’obbiettivo di ridare un governo propositivo alla città che amiamo.
Giovedì mattina alle 9.30 presenteremo la nostra comune candidata a sindaca di Bolzano. Seguirà invito.
 
Verdi Grüne Vërc, SEL e Sinistra per Bolzano
 
Bozen, 17.März 2015
Der folgende Artikel beschreibt die politische Lage:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2015/03/Dolomiten-vom-18.03_seite23.pdf“]

11_rathaus-Bozen
Aus mehreren Gründen ziehen wir die Forderung nach Vorwahlen innerhalb der Koalition des Bürgermeisters Spagnolli zurück.
Erstens sind nunmehr die Zeiten zu eng gesteckt, um die Vorwahlen noch so abhalten zu können, wie es für uns richtig wäre. Wir waren selber spät dran, aber das Zögern und die parteiinternen Ränkespiele der Koalitionspartner in den letzten Wochen und Monaten hat den Zeitrahmen zusätzlich verschoben.
Zweitens waren für uns die Vorwahlen eine Möglichkeit, eine gute, offene programmatische Auseinandersetzung in Gang zu bringen. Rein personelle Ziele, etwa um unsere KandidatInnen zu positionieren, haben uns nie interessiert.
Zu diesem Zwecke waren wir in den letzten Wochen und Monaten in Kontakt mit Persönlichkeiten, die diese Auseinandersetzung hätten ganz wunderbar führen können.
Leider war am Ende die Verfügbarkeit nicht mehr gegeben, weil die Bedingungen für echte, authentische Vorwahlen nicht mehr bestanden und für uns gilt: Ohne Gesichter, keine Vorwahlen.
Schade. Der  Demokratie hätten sie nur gut getan.
Für uns ist nun vordergründig, uns mit PD-Bürgermeisterkandidat Spagnolli intensiv und ehrlich zum Wahlprogramm auszutauschen. Die letzten Jahre grüner Regierungsbeteiligung in Bozen haben gute Ergebnisse erbracht. Der jetzige Zeitpunkt, durch die jüngsten Entscheidungen zur Zukunft Bozens, die wir nicht mittragen konnten, erfordert eine seriöse Überprüfung dessen was war und dessen was die Zukunft bringen muss.
 
Brigitte Foppa und Giorgio Zanvettor, Co-Landesvorsitzende
Patrizia Trincanato, Grüne Stadträtin
Tobe Planer, Vorsitzender der Gemeinderatsfraktion Grüne/Projekt Bozen
Bozen, den 28. Februar 2015

Offener Workshop Gemeindewahlen
In ca. 3 Monaten finden die Südtiroler Gemeindewahlen statt. Wir wünschen uns eine starke ökosoziale Bewegung, die für Mensch und Umwelt weiter denkt als die neoliberalen Verwalter und die rechten Recken!
Deshalb laden wir euch hiermit zum offenen Workshop: Gemeindewahlen 2015 am Samstag, den 28. Februar 2015, um 10:00-16:00 Uhr ins Bürgerzentrum Oberau-Haslach in Bozen, Angela-Nikoletti-Platz 4 ein.
Dabei gehen wir folgenden Fragen nach:

  • Gemeindewahlen 2015: wer, wie, was, wo, wann?
  • Was kann ich tun, um meine Gemeinde mitzugestalten?
  • Wie kann mir dabei ein ökosoziales Netzwerk nützen?

Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln: Bus 10A und 7A – 10B und 7B, Haltestelle Claudia Augustastraße 2.
Hier gehts zum Facebook-Event.
Wir freuen uns auf euch!
Brigitte, Giorgio, Hanno
Verdi Grüne Vërc
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Viele Dank an all jene, welche mitgemacht haben! Hier die erarbeiteten Dokumente:

  • kleines Gemeindewahlen ABC [gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2015/02/Kleines-Gemeindewahlen-ABC-2015.pdf“]
  • Präsentation des Workshops [gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2015/02/Workshop-occio.pdf“]
  • Kampagnenangebot der Grünen für Grüne und Bürgerlisten – Achtung: Deadline 16. März! [gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2015/02/Kampagnenangebot-der-VGV.pdf“]

Liebe Grüße,
Hanno, Melanie
Grünes Büro