HomeDeutschLassen wir das Gras wachsen!

Lassen wir das Gras wachsen!

Offensive gegen Herbizide auf Landes- und Gemeindeebene

Die Grünen legen einen Landesgesetzentwurf und einen Musterbeschlussantrag für GemeindevertreterInnen vor, um die Verwendung von Herbiziden einzuschränken.
Es ist schon mancherorts zu Konflikten gekommen. BürgerInnen sehen zunehmend die Verwendung von chemischen Herbiziden in ihren Dörfern und Städten mit Besorgnis und möchten davor geschützt werden. Andererseits erlaubt die derzeitige Rechtslage die Verwendung von chemischen Herbiziden in den Ortskernen. Das Naturschutzgesetz (LG vom 12. Mai 2010, Nr. 6) verbietet Unkrautbekämpfungsmittel einzig für „Vegetationsdecken jeglicher Art (…), insbesondere Hecken, Flurgehölze, Bäume und Vegetationsdecken im Bereich von Feldrainen und Dämmen sowie Böschungen von Straßen, Bahnlinien, Fließgewässern und Gräben“. Entsprechend wird den Gräsern und Kräutern landauf landab mit chemischen Herbiziden zu Leibe gerückt.
In den letzten Jahren hat sich jedoch über die Bestandteile der verwendeten Herbizide eine größere Debatte entwickelt. Studien, die die Schädlichkeit der Herbizide für Flora, Fauna und für den Menschen bescheinigen, finden zunehmend Gehör.
Der am häufigsten verwendete Bestandteil in Herbiziden ist Glyphosat. In Südtirol wurden im Jahr 2012 gut 11.000 Liter flüssiges und 11 Kilogramm festes Glyphosat verkauft. Es ist Bestandteil des beliebten „Unkrautvernichtungsklassikers“ Roundup. Allein im Südtiroler Straßendienst werden jährlich 1500 Liter davon eingesetzt, wie aus der Antwort auf unsere entsprechende Landtagsanfrage hervorgeht.
Dabei wurde Glyphosat von der IARC (Internationale Krebsforschungsagentur) als wahrscheinlich krebserregend eingestuft. Auch wenn Auswirkungen und langfristige Folgen des Herbizideinsatzes nicht gänzlich geklärt sind, so sind viele Menschen europaweit in Sorge über die Gefahren für Lebewesen, die biologische Vielfalt und ihre eigene Gesundheit. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union konnten sich jedoch bisher nicht zu einem einheitlichen Verbot von Glyphosat durchringen. Im Jahr 2016 stimmten von 28 Mitgliedsstaaten 19 für eine Verlängerung, sieben enthielten sich, Frankreich und Malta stimmten dagegen. Der Ball ging zurück an die Europäische Kommission, die eine Verlängerung der Zulassung um 18 Monate veranlasst hat. Die Verhandlungen beginnen nun wieder von vorne. Am 17. Mai 2017 hat die Kommission den Mitgliedsstaaten vorgeschlagen, Glyphosat für weitere zehn Jahr zuzulassen. Den Staaten wird freigestellt, ein Verbot zu erlassen. Die Kommission beruft sich auf Studien, die Glyphosat als nicht krebserregend, nicht genverändernd und nicht gefährlich für die Fortpflanzung einstufen.
Erste Reaktionen der Glyphosat-GegnerInnen fielen hart aus und das vollkommen zu Recht. Während die Verhandlungen vollkommen intransparent unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden, sammelt seit Anfang 2017 eine Europäische BürgerInneninitiative Unterschriften gegen Glyphosat, um ein endgültiges Verbot des Herbizids zu erreichen. Nach nur vier Monaten hat die Initiative bereits in acht Ländern 750.000 der notwendigen 1 Millionen Unterschriften gesammelt. Jede Unterschrift ist eine Stimme gegen das Unkrautbekämpfungsmittel und zeigt, dass es den europäischen Bürgerinnen und Bürgern ernst ist. Sie verweisen auf das Vorsorgeprinzip der Europäischen Union. Es gebietet bei fehlender Gewissheit über möglicherweise schädliche (Langzeit-)Auswirkungen für Mensch und Umwelt vorbeugend zu handeln, damit eventuelle Schäden gar nicht erst eintreten können.
Unabhängig von den Entscheidungen auf EU-Ebene aber können Gemeinden aktiv werden und sich für einen schonenderen Umgang mit dem Straßenunkraut einsetzen. Denn meistens wird die Chemiekeule gegen Gras, Moos, Kräuter, usw., die aus Asphalt und Pflaster sprießen, aus ästhetischen Gründen geschwungen. Für ein wenig „Entkrautung“ mit dem Ziel einer „gepflegten“ grauen Pflaster- oder Asphaltfläche die Verunreinigung von Grundwasser, das Sterben von Lebewesen oder die menschliche Gesundheit aufs Spiel zu setzen, erscheint keinesfalls angemessen.
Anders als oft angenommen, ist der Wildwuchs nicht für Schäden in den Bodenbelägen verantwortlich. Vielmehr sprießt das Grün im bereits beschädigten Belag, in dem sich nährstoffreiche Sedimente ablagern können, einfach besser.
Außer Frage steht die Tatsache, dass Sicherheit Vorrang hat: Dementsprechend dürfen Wege nicht rutschig und komplett uneben sein; Regenwasser muss ablaufen können. Um notwendige Maßnahmen durchzuführen, müssen jedoch nicht chemische Mittel zum Einsatz kommen.
Eine Vielzahl an schonenderen Möglichkeiten der Unkrautbeseitigung steht zur Verfügung. Diese thermischen und mechanischen Methoden wurden in Südtirol bereits erfolgreich getestet: Sie reichen vom Bürsten über das Mähen, Jäten, Abschaben bis hin zum Einsatz von Hochdruckreinigern, Abflammgeräten und den Einsatz von Heißwasserdampf. Die Gemeinde Bozen etwa verzichtet seit 2016 auf das Ausbringen von chemischen Herbiziden.
Um vorbeugende und bekämpfende Maßnahmen durchführen und die notwendige Arbeitskraft dafür bereit stellen zu können, hat sich zum Beispiel die Anstellung von PraktikantInnen, die Ausschreibung von Sommerjobs oder der Freiwilligeneinsatz von Flüchtlingen als gute Option erwiesen.
Diese guten Lösungen brauchen rechtliche und politische Anschubser. Die grüne Landtagsfraktion legt hierzu zwei Initiativen vor, nämlich einen Landesgesetzentwurf (LGE Nr. 120/17) und die Vorlage für einen Beschlussantrag, der von GemeinderätInnen übernommen und in der eigenen Gemeinde so oder in ähnlicher Form vorgelegt werden kann.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in geschlossenen Ortschaften und in unmittelbarer Umgebung von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen keine Unkrautbekämpfungsmittel ausgebracht werden dürfen. Dazu soll das Naturschutzgesetz abgeändert bzw. ergänzt werden.
Der Musterbeschlussantrag für die Gemeinden hingegen fordert den jeweiligen Gemeindeausschuss zur Beschlussfassung auf, damit

  1. auf das Ausbringen von chemischen Herbiziden auf den öffentlichen Flächen verzichtet wird.
  2. das Ausbringen von chemischen Herbiziden jedenfalls im Ortskern und in der unmittelbaren Umgebung von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen untersagt wird.
  3. die zuständigen Ämter bzw. die Gemeindebeschäftigten und die Bevölkerung über Gefahren und Alternativen von chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln informiert werden.

Wir hoffen damit einen Beitrag zu einem gesünderen, umweltfreundlicheren und den Bedürfnissen der BürgerInnen entgegenkommenden Südtirol zu leisten. Der Landesgesetzentwurf wird am kommenden Mittwoch, 24.05.17, im 2. Gesetzgebungsausschuss des Landtags behandelt.
Bozen, 22. Mai 2017
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Author: admin

Schnellschuss Impfzw
KEINE KOMMENTARE

KOMMENTAR SCHREIBEN