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ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Vom Landesfamiliengeld+ sollen Väter von zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2019 geborenen Kindern profitieren. Arbeiten die Väter im Privatsektor und nehmen Elternzeit in Anspruch, so haben sie, je nachdem, ob sie während der Erziehungszeit Geld vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin beziehen oder nicht, ein Recht auf zwischen 400€ und 800€ monatlich. Das Landesfamiliengeld+ wird für maximal 3 Monate ausbezahlt. Diese Förderung sollte einen Anreiz für Väter schaffen, nach der Geburt ihrer Kinder eine Auszeit von der Erwerbstätigkeit in Anspruch zu nehmen und sich eine Zeit lang hauptsächlich um die Erziehung ihres Neugeborenen zu kümmern.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viele Antragssteller für das Landesfamiliengeld+ gab es in den Jahren 2016, 2017, 2018 und – falls die Zahlen schon vorhanden sind – 2019? Wie viele Anträge wurden gewährt?
  2. Haben sich durch das Landesfamiliengeld+ mehr Väter eine Auszeit vom Beruf zugunsten der Elternzeit genommen? Wurde der gewünschte Effekt also erreicht?
  3. Wie viele Väter im Privatsektor nahmen in den Jahren (2014 und 2015), also vor der Einführung des Landesfamiliengeld+ – einen mehrwöchigen Vaterschaftsurlaub in Anspruch, wie viele in den Jahren 2016-2019?

Bozen, 23.12.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier können die Antwort der Landesregierung und unsere Replik heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Der so genannte „Familienförderplan“, der sich mit Betreuung, Bildung, Beratung, Begleitung, Begegnung sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf auseinandersetzt, wurde im Auftrag der Familienagentur des Landes in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Kinderdorf, der Freien Universität Bozen und dem Österreichischen Institut für Familienforschung der Universität Wien erarbeitet. Bis dato wurde er zwar fertig- aber noch nicht vorgestellt. Was ist passiert?

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie ist der Stand der Arbeiten zum Familienförderplan? Wurde er fertiggestellt?
  2. Bereits im September 2018 hätte der Familienförderplan vorgestellt werden sollen, wieso ist das bis jetzt nicht passiert?
  3. Welche Maßnahmen wurden im Plan erarbeitet und wie umgesetzt?
  4. Wir bitten um Aushändigung einer Kopie des Familienförderplans!

Bozen, 24.10.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. Und unsere Replik.

PRESSEMITTEILUNG.

Seit vielen Jahren polarisiert das Thema der Kleinkindbetreuung die politische Debatte. Anhand von „Rabenmüttern“ und „Glucken“ wurden Weltbilder gezeichnet. Unterschiedliche Sichtweisen von Familien wurden in der Diskussion über die Unterbringung von Kleinkindern abgearbeitet. Auch im Landtag erlebten wir oftmals arge Szenen zu diesem Thema. Wörter wie „Fremdbetreuung“ und „Abschieben“ waren in der Familiendebatte alltäglich.

Nun hat die Realität die ideologische Diskussion verdrängt. Die „traditionelle Familie“, die einen außer Haus erwerbstätig arbeitenden Vater, eine im Haus unentlohnt arbeitende Mutter und eines oder mehrere zu Hause betreute Kinder vorsieht, gibt es in dieser Form immer noch, aber immer seltener. Viele Familien sind heute, viele gewollt, andere ungewollt, anders aufgestellt. Mütter arbeiten zunehmend außer Haus, Väter wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder, Großeltern und Großfamilien springen nur mehr bedingt ein, auch weil sie oft selbst noch erwerbstätig sind.
Somit können wir heute jenseits der ideologischen Debatte die vielen Problemfelder betrachten, die sich auftun. Wir müssen es. Denn jahrzehntelang hat man es versäumt, hier die nötige Vorarbeit zu leisten. So gibt es immer noch Dörfer im Lande, wo sich Familien äußerst schwer tun, ihr Kind gut unterzubringen. Das Tagesmuttermodell ist beliebt, andererseits schafft es auch prekäres, oft unterbezahltes Unternehmertum. In Kindertagesstätten arbeiten Frauen, die für einen beschämenden Niedriglohn einen gesellschaftlich immens wichtigen Dienst leisten. Kinderhorte sind auf städtische Zentren beschränkt. Eltern, die zu Hause bleiben, haben Verdienstausfälle, die sich auf Wohlstand und Rentenerwartungen negativ auswirken.

Erstes Fazit: In Südtirol ist man spät dran. Die Problematiken häufen sich. Vieles ist noch zu beleuchten. Als Oppositionsparteien haben wir uns zusammengetan, um die verschiedenen Akteurinnen und Akteure anzuhören. Am Montag, 30. September 2019 um 10 Uhr reden wir im Palais Widmann am Magnago-Platz in Bozen über das Problemkind Kleinkindbetreuung. Wir laden alle zum Mitreden ein.

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG

Aus einer Umfrage des Arbeitsförderungsinstituts AFI geht hervor, dass 8 von 10 Vätern mehr Zeit mit den eigenen Kindern verbringen möchten. Die Anzahl der Väter, die vom fakultativen Vaterschaftsurlaub Gebrauch machen, belief sich 2016 auf 20,5 %, während es 2011 nur 13 % waren. Dies zeigt, dass bei richtigen Voraussetzungen die Väter bereit sind, die Erfahrung der Elternschaft mit den Müttern paritätisch zu erleben. Die eingeschränkten Rechte der Väter, die den Vaterschaftsurlaub beanspruchen möchten, stellen jedoch ein großes Hindernis dar.

Für die Privatwirtschaft sieht das Gesetz nur 4 Tage Vaterschaftsurlaub vor, der zu 100 % vergütet wird und innerhalb der ersten 5 Monate nach der Geburt des Kindes zu nehmen ist; die Arbeitgeber sind in diesem Fall verpflichtet, den Vätern dieses Recht zu gewähren. Oft wissen viele Väter gar nicht um dieses Recht bzw. um die Pflicht des Arbeitgebers, dieses anzuerkennen.

In einigen europäischen Ländern, etwa Schweden, wo 80 % der Väter vom Vaterschaftsurlaub Gebrauch machen, sind es die Betriebe selbst, die solche Entscheidungen unterstützen, auch weil die Männer mit zusätzlichen organisatorischen Kompetenzen und mehr Kompromissbereitschaft zur Arbeit zurückkehren, was wiederum den Betrieben zugute kommt.

Das Land hat bereits ein Audit für Betriebe vorgesehen, die eine familienfreundlichere Unternehmenspolitik vorantreiben. Allerdings sehen nur wenige Kriterien Pluspunkte für Maßnahmen vor, die einen Vaterschaftsurlaub fördern.

Folglich machen Väter nicht vom wichtigen Recht auf eine erfüllte Vaterschaft Gebrauch; gleichzeitig wird den Kindern das Recht auf einen präsenten Vater verwehrt. In gleicher Weise werden so auch die Frauen benachteiligt: Die von der Abteilung Arbeit periodisch erhobenen Daten zeigen, dass in Südtirol hunderte von Frauen während der Schwangerschaft bzw. im Laufe des ersten Lebensjahres des Kindes kündigen. Drei Jahre später ist nur knapp die Hälfte von ihnen wieder berufstätig.

Aus diesen Gründen verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. in Zusammenarbeit mit dem Beirat für Chancengleichheit, der Gleichstellungsrätin und der Handelskammer eine Informations- und Sensibilisierungskampagne zum Thema Recht auf Vaterschaftsurlaub in die Wege zu leiten;
  2.  bei der italienischen Regierung vorzusprechen, um die Tage, an denen Väter Anrecht auf einen zu 100 % vergüteten Vaterschaftsurlaub haben, auf mindestens 15 Tage zu erhöhen, wobei der Arbeitgeber in diesem Fall verpflichtet ist, diesem stattzugeben; diese Tage dürfen nicht zum Nachteil der verpflichtenden Mutterschaft gehen oder auf die Mutter des Kindes übertragen werden;
  3. das Audit Vereinbarkeit Familie und Beruf verstärkt voranzutreiben, wobei zusätzlich zu den bestehenden Bewertungskriterien neue Standards zur Förderung der Vaterschaftsurlaube vorgesehen werden sollen.

Bozen, 4. Februar 2019

gez. Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

LANDESGESETZENTWURF Nr. 8/19

Änderung des Landesgesetzes vom 18. August 1988, Nr. 33

Der Großteil der Frauen in Südtirol entbindet im Krankenhaus. Hierzu gibt es nur wenige Alternativen, oder besser gesagt, nur eine einzige: die Hausgeburt. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass, während die Kosten einer Geburt im Krankenhaus vom Gesundheitsdienst getragen werden, jene für eine Hausgeburt fast zur Gänze von der Gebärenden bestritten werden müssen. Die Gesamtkosten belaufen sich dabei auf 2.000 bis 3.000 € (genauso wie im Falle einer natürlichen Geburt im Krankenhaus: 2.003 € in Bozen, 4.103 € in Sterzing), wobei das Land für eine Hausgeburt zurzeit einen Beitrag von 516 € gewährt.

Angesichts dieser Ausgangslage wird jedoch den Frauen nicht die Möglichkeit geboten, frei zu entscheiden, wie und wo sie entbinden möchten; dabei ist diese freie Wahl auch in den Bestimmungen betreffend das Recht auf Gesundheit der italienischen Verfassung und der Erklärung der Menschenrechte verankert. Eine Hausgeburt ist daher mit einer kleinen bzw. großen Investition verbunden, die sich nicht alle leisten können. Nachdem einige Geburtsstationen in den peripheren Krankenhäusern unseres Landes geschlossen wurden, gibt es diesbezüglich noch weniger Wahlfreiheit, zumal viele Frauen nicht mehr die Möglichkeit haben, im nächstgelegenen Krankenhaus oder in jenem, dessen Geburtsbegleitung ihren Bedürfnissen am besten entspricht, zu entbinden.

Studien, die in den USA durchgeführt und 2013 in Belgien anlässlich der zweiten internationalen Konferenz zum Thema Menschenrechte bei der Geburt vorgestellt wurden, zeigen auf, dass sich bei begleiteten Hausgeburten die Anzahl von Frühgeburten und Kaiserschnitten verringert, es Mutter und Kind gesundheitlich besser geht und Gesundheitsausgaben eingespart werden können. Daher sollte die öffentliche Hand auch aus finanziellen Gründen daran interessiert sein, allen Frauen die Möglichkeit einer Hausgeburt zu bieten.

Zusätzlich zu diesen beiden Alternativen, die in Südtirol bestehen, gibt es sowohl in Italien als auch im Ausland bereits zusätzliche Möglichkeiten und entsprechende Einrichtungen, nämlich die sogenannten Geburtshäuser. Es gibt sie in Deutschland, aber auch in Mailand, Bologna, Como, Genua, Turin und Florenz. Es handelt sich um kleine private Einrichtungen, in denen Frauen und Paare vom Beginn der Schwangerschaft an von Hebammen und anderem Fachpersonal betreut werden. Sie sind gut mit dem lokalen Gesundheits- und Krankenhausnetz verbunden und Teil
der Grundversorgung eines Systems, das auf die Gesundheit der Menschen ausgerichtet ist. Zurzeit fehlen staatliche Bestimmungen zu den Geburtshäusern, doch haben andere Regionen, wie die
Lombardei, die Marken und die Emilia Romagna schon Ende der 90er Jahre oder ab der Jahrtausendwende regionale Bestimmungen dazu erlassen.

Solange in Südtirol eine ähnliche Regelung fehlt, gibt es unseres Erachtens nur eine Möglichkeit: Damit immer mehr Frauen frei wählen können, wo und mit welcher Unterstützung sie ihr Kind zur Welt bringen, sollten für jede Art von Geburtshilfe, für die sich Frauen aufgrund ihrer Bedürfnisse und Prioritäten entscheiden, dieselben Förderungen oder Rückvergütungen gewährt werden.

Aus diesem Grund bringen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ein, um die Möglichkeiten der Spesenrückvergütung für Geburten außerhalb des Krankenhauses auszuweiten. Dies wäre ein kleiner Schritt hin zur Gewährleistung des Rechtes der Frauen, frei darüber entscheiden zu können, wo sie entbinden wollen und wer ihnen dabei zur Seite stehen soll.

Bolzano, 30.01.2019

Hier der vollständige Gesetzentwurf.

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa

Der Gesetzentwurf wurde am 15.04.2019 im Ausschuss abgelehnt und wird im Plenum nochmals diskutiert.

Krankenhaus-Sterzing„Gutes bewahren. Neues wagen.“, so lautete der Wahlslogan der SVP zu den Landtagswahlen 2013.
Gerade jetzt zur Halbzeit der Legislatur lohnt sich ein Blick in die Wahlbroschüre. Von „eine(r) neue(n) Art von Politik“ ist dort nachzulesen, man wolle gezielt „die Bürgerinnen und Bürger noch stärker mitnehmen und informieren“ und im Gesundheitsbereich habe „die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von Strukturen und Diensten weiterhin Priorität“.
Zur Halbzeitbilanz ist von diesen Vorsätzen wenig übrig geblieben. Die SVP zeigt sich angeschlagen und weitab vom Ohr der Bevölkerung. Wir Grüne haben die Debatte rund um die Gesundheitsreform und auch um die Schließung der Geburtshilfe Sterzing aufmerksam verfolgt.
Wir finden, dass hier eine falsche Zielrichtung eingeschlagen, eine falsche (oder keine) Strategie gewählt und katastrophal kommuniziert wurde.
Der Beschluss der Landesregierung, die Geburtshilfe Sterzing mit 31.10.16 zu schließen, findet daher unsere scharfe Kritik:

Die gesundheitspolitischen Gründe
Zu Beginn der Diskussion führte die Landesregierung noch Sparmaßnahmen ins Feld. Wenn auch heute vehement bestritten (s. Stellungnahme von Fraktionschef Steger im Landtag Ende Juni), so war der Rationalisierungsdruck der erste angegebene Grund für das Vorhaben, die Geburtshilfe Sterzing zu schließen. „Wir fahren den Sanitätsbetrieb an die Wand“, war die plakative Aussage von Sanitätsdirektor Mayr bei der Anhörung im Landtag 2015. Nach der allgemeinen Entrüstung der Bevölkerung, die den Sparstift sehr viel vordringlicher anderswo ansetzen will (siehe etwa Ausgang Flughafenabstimmung), verwies man in der Folge zuerst auf die Nichterreichung der Mindestzahl von 500 Geburten, dann auf die fehlende Abdeckung der vier Spezialisten laut Forderung des Ministeriums und schließlich auf den Ärztemangel.
Das Krankenhaus Sterzing hat sich sehr engagiert dafür eingesetzt, alle diese Kritikpunkte nacheinander auszuräumen: die Leistungszahlen des Ministeriums wurden erreicht, die personellen und strukturellen Sicherheitsstandards, die Rom fordert, können erfüllt werden.
Die Frage stellt sich daher umso virulenter: Was erreicht man mit der Schließung der Geburtshilfe Sterzing? Eine bestens ausgestattete, funktionierende, beliebte und mit engagiertem Personal innovativ arbeitende Abteilung wird geschlossen. Laut Aussagen des Landeshauptmanns wird es keine Personaleinsparungen geben. Die Gebärenden werden nach Brixen umgeleitet, wo bereits jetzt personelle und infrastrukturelle Probleme bestehen. Dass auch der Aufbau privater sanitärer Strukturen in dieser gesamten Versagensgeschichte eine Rolle spielen könnte, darf vermutet werden.

Die lokal- und demokratiepolitischen Gründe
Die Exzellenz Sterzings im Bereich Geburtshilfe wird nur von der engeren Sanitätsexpertenelite in Frage gestellt; deren Kritik aber findet nicht den geringsten Widerhall in der Bevölkerung und speziell unter Frauen. Der Attraktivitätsindex für die Gebärenden weit über das Wipptal hinaus ist unbestritten: 2015 haben 193 Frauen aus den anderen Bezirken Südtirols in Sterzing entbunden.
Für das Wipptal bilden das Krankenhaus Sterzing im Allgemeinen und die Geburtshilfe im Besonderen ein identitätsstiftendes Merkmal. Nicht umsonst stellt sich das gesamte Tal hinter das Team der Abteilung. Die Gemeinderäte haben sich klar für die Beibehaltung ausgesprochen. Die Landesregierung hat ihre Entscheidung ohne Rücksicht auf die lokale Meinung getroffen. Das wird sich demokratiepolitisch rächen; der (weitere) Vertrauensverlust in die Volksvertretung wird über die SVP hinaus auch andere politische Kräfte treffen.
Leider ist auch die fehlende Kommunikation mit den Betroffenen ein schwer wiegendes Manko. Die Belegschaft musste aus den Medien von der getroffenen Entscheidung erfahren. Im Anschluss daran wurde ihr untersagt, sich zu äußern. Aus betrieblicher und menschlicher Sicht ist diese Vorgangsweise desaströs.

Die frauenpolitischen und frauengesundheitlichen Gründe
Die gesamte Debatte rund um die „Sicherheit“ der Geburt wirft die hart erkämpfte Selbstbestimmung der Frauen während der Geburt leider weit zurück. Die Geburt, existentieller Moment im Leben einer Frau, ist in dieser Diskussion ihrer weitreichenden und ganzheitlichen Dimension beraubt und auf „Standards“ reduziert worden. Dem Bedürfnis und dem Recht der Frauen auf Sicherheit wird man damit am allerwenigsten gerecht. Sicherheit, das wissen Frauen und Hebammen am besten, umfasst nicht nur die Verfügbarkeit von medizinischem Fachpersonal und Hygiene, sondern auch Informationssicherheit, Entscheidungsfreiheit, Recht auf Individualität, Vor- und Nachsorge, etc.
Dabei ist die Stimme der Frauen kaum einmal gehört worden. Das große Wort in der Diskussion haben Männer geführt, Primare, so genannte Sicherheitsexperten. Sie haben ein weiteres Mal darüber entschieden, was für die Frauen das Beste ist.

Aus all diesen Gründen, aber auch um unsere menschliche Solidarität mit dem Wipptal und seinen engagierten Kämpferinnen und Kämpfern für die Geburtshilfe auszudrücken, werden wir heute Abend bei der Kundgebung in Sterzing schweigend anwesend sein.
 
14.07.2016
Die grünen Landtagsabgeordneten
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss

Nach Geburtenstation Schlanders ist auch Sterzing zu erhalten!

visita OSP vipiteno (1)Die Entscheidung für den Erhalt der Geburtenstation in Schlanders ist angeblich gefallen: Wie die Spitze der Bezirksgemeinschaft Vinschgau mitteilt, sei in Absprachen mit dem Landeshauptmann und der Landesregierung der Durchbruch aufgrund von Zusagen mit der Regierung erzielt worden. Die notwendige ärztliche Rundum-Versorgung sei voraussichtlich sicher gestellt, sodass Rom mit hoher Wahrscheinlichkeit der Erhaltung zustimme.
Abgesehen von der noch vagen Vermutung einer Rettung bliebt es problematisch, wenn einem Bezirk der Erhalt seiner Geburtenstationen in Aussicht gestellt wird, während das weit gehend ähnlich gelagerte Sterzing weiter der Schwebe bleibt und im Ungewissen gelassen wird. Dort ist zwar die Entfernung vom nächsten Bezirkskrankenhaus nicht so groß wie im ausgedehnten Vinschgau, wohl aber haben sich im abgelaufenen Jahr die Zahl der Geburten bei rund 500 und die Qualität weiterhin gefestigt. Auch die notwendige Versorgung mit Fachärzten rund um die Geburtenstationen erscheint in Sterzing gesichert.
Es ist nun höchst zwiespältig, wenn nach dem geschlossenen Innichen nun zwar Schlanders vielleicht erhalten, Sterzing aber in Ungewissheit gehalten wird, zudem mit der drohenden Perspektive einer Schließung. Unter solchen Bedingungen wird ein Bezirk gegen den anderen ausgespielt, die Solidarität zwischen den Krankenhäusern geschwächt, vor allem aber werden Ärzte, Hebammen und Pflegepersonal ebenso verunsichert wie die vielen schwangeren Frauen, die auf Sterzing bauen.
Diese Salamitaktik dient niemandem, solche Einzelfalltherapie nützt vielleicht einzelnen Krankenhäusern, aber nicht dem Gesundheitswesen insgesamt. Wie sehr Ärzte, Hebammen und Frauen mit guten Gründen von Sterzing überzeugt sind, hat die jüngste Anhörung im Landtag eindrucksvoll bewiesen. Dieses Kapital zu verspielen, wäre ein krasser Missgriff, ein Schub an Demotivation und ein Verlust an Glaubwürdigkeit der Landesregierung.
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Landtagsabgeordnete
Bozen, 6. Mai 2016

 Wir fordern die Landesregierung zum Handeln auf.
kindergartenBereits zu Jahresbeginn hatten wir in einer Landtagsanfrage auf die hohe, zum Teil unzumutbare Belastung der Südtiroler KindergärtnerInnen und pädagogischen MitarbeiterInnen in den Kindergärten hingewiesen. Die Antwort der LandesrätInnen bestätigte: 38 Wochenarbeitsstunden, davon 35 mit den Kindern. In den verbleibenden 3 (!?!) Stunden leisten die Kindergärtnerinnen außerdem folgende Tätigkeiten (sie sind in einer zweiseitigen Tabelle, die der Antwort beiliegt, aufgelistet):

  • Gremienarbeit
  • Vorbereitung und Auswertung der Bildungsarbeit
  • Zusammenarbeit mit den Familien
  • Systematische Gestaltung der Übergänge
  • Gestaltung von Netzwerken
  • Zusammenarbeit mit Fachdiensten
  • Koordinierungsarbeit im Kindergarten
  • Professionalisierung
  • Verwaltungsarbeit
  • Mitwirkung in Bildungsorganisationen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Arbeitsschutz und Sicherheit
  • Außerordentliches

Trotz dieser ellenlangen Liste von Aufgaben geht man in der Landesregierung davon aus, dass die Kindergärtnerinnen nicht mehr als 38 Wochenstunden leisten, allgemeingültige Quantifizierungen seien nicht möglich. Fälle von Burnout kenne man, aber diese stünden nicht alleinig mit dem beruflichen Kontext in Verbindung, es seien Einzelfälle. Immerhin gibt man zu, dass die Belastungsgrenze erreicht sei. Der Grund für die neue Bereitschaft, etwas zu ändern, dürfte in erheblichem Maß in der Sorge begründet sein, dass die neue Ausbildung an der bildungswissenschaftlichen Fakultät zu Nachwuchsschwierigkeiten im Kindergartenpersonal führen wird. Man nimmt an, dass in Zukunft die AbsolventInnen die Arbeit in der Grundschule bevorzugen werden und dem Kindergarten die Fachkräfte ausgehen werden.
Die Landesregierung hat sich des Problems angenommen und will Erleichterung schaffen. Allerdings besteht hierzu die Befürchtung, dass nicht mit einer wirklichen Entlastung gerechnet werden kann. Womöglich kommt es eher zu einer Reihe von Maßnahmen, die am Ende die Qualität der Arbeit zugunsten der verminderten Quantität schmälern könnten, etwa wenn an bestimmten Tageszeiten anstelle des Teams aus KindergärtnerIn und MitarbeiterIn eine einzige Person in der Gruppe präsent sein könnte. Oder eine Kürzung der Arbeitszeit am Freitagnachmittag: Sie ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein und wirft zudem für die Familien neue Betreuungsprobleme auf.
Von den pädagogischen Fachkräften vernehmen wir außerdem, dass die Teilzeitkontingente besonders für das Schuljahr 2016/2017 drastisch geändert wurden, etwa vielfach Vollzeiten oder 2 50%-Teilzeiten auf 75% herabgekürzt wurden (wir haben hierzu eine Anfrage vorbereitet). Dies schmälert die Arbeitsqualität und somit die –bedingungen für die engagierten Arbeitenden im Kindergarten ein weiteres Mal.
Mit den Kindergärtnerinnen, die gestern ihre Stimme erhoben haben, finden wir: So kann es nicht weitergehen. Diese Schlüsselstelle imBildungsbereich bedarf einer personellen Aufwertung, die Hand in Hand geht mit der großen Innovationsleistung, die Kindergärten in den letzten Jahren erbracht haben. Wir sprechen dem Kindergartenpersonal unsere Solidarität aus und fordern die Landesregierung auf, den Forderungen der Kindergärtnerinnen nach einer generellen Neuregelung in Stellensituation, Betreuungsschlüssel, Gruppengröße, Angleichung an die GrundschullehrerInnen und Bezahlung, nachzukommen.
03.05.2016
L.Abg.
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

8_marzoDer internazionale Tag für die Rechte der Frauen (8. März) steht vor der Tür und der Südtiroler Landtag hat daher heute über Frauenrenten gesprochen – und über die Väter!
Es wurde nämlich ein grüner Beschlussantrag (im 2. beschließenden Teil) genehmigt, der von den weiblichen Erwerbsbiografien und der Teilzeit ausgeht, um Maßnahmen gegen die Rentenunterschiede zwischen Männern und Frauen zu setzen. Die durchschnittliche monatliche Rentenhöhe beträgt bei Frauen 612,38 €, während Männer mit 1.120,78 € im Schnitt beinahe doppelt so viel beziehen.
Unter den zahlreichen Gründen:

  • im Laufe ihres Arbeitslebens beziehen Frauen geringere Gehälter als Männer;
  • es hat sich eingebürgert, dass Frauen ihren Arbeitsplatz verlassen, wenn sie kleine Kinder haben. In der Folge werden während dieser Unterbrechung der Erwerbstätigkeit keine Rentenbeiträge eingezahlt.

Nach dem ASTAT Männerbericht „Lebenswelten der Männer in Südtirol“ möchten sich Männer, bzw. Väter mehr Betreuung der Kinder widmen können und beschweren sich, dass sie zu wenig Zeit dafür haben. Die Erziehung der Kinder zusammen gestalten und sich dafür für eine ausgeglichene Reduzierung der Arbeitszeit unter den Partnern zu entscheiden, kann zur Verringung der derzeitigen Rentenunterschied zwischen Männern und Frauen beitragen. Dafür braucht es (finanzielle) Unterstützungsmaßnahmen. Sie sollen für gleichzeitige Teilzeitarbeit beider Elternteile geprüft werden.
Das würde vielleicht die Familien reicher machen (reicher an Zeit, gemeinsamer Erfahrung und Solidarität) – und die Frauen (in ihren älteren Jahren) ein Stück weit weniger arm.
Hier der grüne Beschlussantrag
Bozen, 3.3.2016
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Brigitte Foppa mit Tasche-quadrDer Beschlussantrag der Grünen „Sicherheit am Schulhof“ für den Schutz der SchülerInnen gegen die negativen Auswirkungen von Pestiziden wurde abgelehnt! Die Landesregierung möchte lieber die Resultate einer allgemeinen Studie zu den Auswirkungen der Abdrift auf die Gesundheit der Personen abwarten. Unsere SchülerInnen können aber nicht darauf warten, sondern müssen gesund aufwachsen!

La mozione dei Verdi sul monitoraggio nei cortili scolastici per proteggere le scolare e gli scolari dai pesticidi e le loro conseguenze sulla salute viene respinta! La giunta preferisce attendere i risultati di uno studio generico sugli effetti dei pesticidi sulla salute delle persone. I nostri scolari e le nostre scolare non possono però certo aspettare, devono crescere in modo sano!

Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bolzano / Bozen, 13.3.2014