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Arbeitsgruppe

Der grüne Sozialtisch hat für die Landtagswahlen 2013 ein Programm ausgearbeitet, von dem ihr hier die zentralen Punkte einsehen könnt.  Das komplette Sozialprogramm findet ihr weiter unten.

– Steuern:

  • niedrige Einkommen entlasten, oben belasten
  • Arbeit entlasten, Konsum und Kapital belasten

– Tarife:

  • Einkommens- und Familienstaffelung, Gemeinwesenorientierung

– Arbeit:

  • Mindestlohn und Deckelung für Höchstlöhne
  • Arbeit ist: Lohnarbeit, Familienarbeit, gemeinnützige Arbeit, Freiwilligenarbeit…

– Soziales:

  • Steuerfinanzierte Grundsicherungsleistungen (für Zukunft durch Zweckfinanzierungen absichern)
  • Recht auf:
    • Grundeinkommen (Fonds für Grundeinkommen)
    • Familiengeld (vereinheitlicht) (Familienfonds)
    • Pflegegeld (Pflegefonds/Garantiefonds!)
    • Sozialdienste (Sozialfonds)
    • Gesundheit (Gesundheitsfonds)
    • Wohnen (Wohnbaufonds, inklusive Wohngeld)
    • Bildung (Bildungsfonds)
    • Arbeitsintegration (Arbeitsintegrationsfonds)
  • Mix von Subjektförderung und Sachleistungen
    •  Grundversorgung über Dienste mit Qualität sichern und mit Geldzuweisungen kombinieren
  • Welfare Mix
    •  Öffentlich: Rechte, Grundversorgung, Jugendschutz, Steuerung,Qualitätssicherung
    •  Privat: Partizipation, Selbsthilfe, Dienstleister, Qualität
    •  Sozialpartnerschaft, Partizipation, Genossenschaften, Arbeit statt Sozialhilfe, gemeinnützige Arbeit.

– Familie

  • Kleinkinderbetreuungsdienste haben Vorrang
  • Halbe-Halbe bei Familie und Hausarbeit
  • Vereinbarkeit Familie und Beruf
  • Landesstelle für Zeitpolitik

– Migration

  • Gleiche Rechte für WanderarbeiterInnen, MigrantInnen mit langfristigem Aufenthalt, anerkannte Flüchtlinge und Hilfestellung und Überbrückungshilfen für MigrantInnen mit kurzfristigem Aufenthalt

 – Effizienz

  • Einheitsschalter und Zusammenlegung analoger Leistungen
  • Betroffenenbeteiligung

 – Innovation

  • Neue Formen wie Lebenslagenbudget
  • Gemeinwesenarbeit und Schulungsprogramme bei Arbeitslosigkeit und Grundsicherungsleistungen

Hier findet ihr den Volltext des Sozialprogramms:

[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2013/10/sozialprogramm-final.pdf“]

 

Violence a matter of social circumstancesAufforderung zu einer sachlichen Debatte anstelle pauschaler Ausländerhetze.

Ausgehend von einer Gewaltepisode in Bozen ist in Südtirol eine öffentliche Diskussion über Gewalt entbrannt. Dies hätte zu einer tiefer gehenden Auseinandersetzung mit diesem komplexen Thema führen können, was auch sehr begrüßenswert gewesen wäre. Indessen erleben wir eine einseitige Radikalisierung der Debatte und eine Zuspitzung auf das Migrationsthema.

Dies wird dem Problem nicht gerecht, da dieses weit vielschichtiger gelagert ist und einer differenzierten Behandlung bedarf.

Ich halte fest:

  • Gewaltepisoden treten in Bozen (aber nicht nur in Bozen) auf, insbesondere in der Nacht und oft in Zusammenhang mit Drogen und Alkohol.
  • Gewalt ist in jeder Form abzulehnen und zu ahnden. Dafür stehen Rechtsmittel zur Verfügung.
  • Das einzig langfristig wirksame Mittel gegen Gewalt ist effektive Präventionsarbeit.
  • Im Umgang mit gewaltbereiten Jugendlichen braucht es kompetente Profis. Manches Mal entsteht Gewalt gerade durch
  • Ausgrenzungsmechanismen und latenten Rassismus.
  • Losgetretene Kampagnen müssen sich bewusst sein, was sie hervorrufen. Im derzeitigen Fall sind wir ein weiteres Mal bei banaler und generalisierter Ausländerhetze gelandet, wie auf Blogs und anderen Online-Medien nachzulesen ist. Dies fördert das Unsicherheitsgefühl der Menschen und zugleich die Gewaltbereitschaft Einzelner.

 Ich fordere daher zu sachlicher Diskussion und Vermeidung von Pauschalisierungen auf. Meist ist Gewalt eine Sache der sozialen Umstände, nicht der Nationalität. Das zeigt auf, woran es zu arbeiten gilt.

Brigitte Foppa

 

P1010166Im Bereich Kindergarten wurden seit Jahren keine Bediensteten mehr in die Stammrolle mit unbefristetem Dienstverhältnis aufgenommen. Dies hat zur Folge, dass einzelne Personen mit über 15 Dienstjahren (DJ) trotz Eignungsprüfung nur mit befristetem Arbeitsvertrag beschäftigt sind. Die gravierenden Risiken liegen darin, gänzlich ohne Anstellung zu bleiben bzw. nur eine Anstellung weit weg von zu Hause zu erhalten. Bei der Stellenbestätigung für die befristet Bediensteten mit einem Dienstalter von 3 Jahren kann die Stelle des Vorjahres nur bestätigt werden, sofern diese nicht von Stammrollenpersonal beansprucht wird. Dies führt dazu, dass bei Stellenverlust dem Personal mit befristetem Vertrag und hohem Dienst-Alter kaum Stellen zur Wahl zur Verfügung stehen. Denkbare Lösungen wären die Aufnahme von mehr Personal in die Stammrolle und Abschaffung der Stellenbestätigung. Hinzu käme die Möglichkeit, Personal mit befristetem Vertrag und hohem Dienstalter wie Stellenverlierer zu behandeln. Dann könnte evtl. eine Bedienstete mit 15 DJ eine Stelle beanspruchen, die dzt. von einer Person mit nur 3-4 DJ besetzt wird. Schließlich schränkt die Möglichkeit des Stammrollenpersonals, von Teil- auf Vollzeit zu wechseln, den Freiraum für die „Jungen“ ein.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Wie kann diese gravierende Ungleichbehandlung gebessert werden?
  2. Wie ist es möglich, dass einige Angestellte mit 14 DJ in der Stammrolle sind und einige nicht?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 23. Mai 2013

 

Die Grünen legen 15 Abänderungsvorschläge und eine Tagesordnung vor für ein Gesetz, das überall voller Lücken ist.

Das Familiengesetz von LR Theiner ist ein “Rahmengesetz”, dem leider ein nennenswerter Inhalt fehlt und das daher viele Sozialpartnern völlig zu recht kritisieren Es enthält nämlich keine Finanzierungsmaßnahmen und überlässt die Umsetzung der Landesregierung. In einzelnen Passagen enthält es zudem einige gefährliche Normen, so Z. B.:

  1. Es wird eine Untergrenze von sechs Monaten Lebensalter festgelegt, damit ein Kind Kinderhorten, Kindertagesstätten und auch den Tagesmüttern anvertraut werden kann. Diese Grenze hat aber nie existiert und schließt nun viele Kinder von der Betreuung aus, weil das Gesetz die Eltern nicht länger als bis zum dritten Lebensmonat versichert. (Art. 13, 14 und 15).
  2. Ein einziges Finanzierungssystem auf Stundenbasis soll für alle Dienstleistungen für Kleinkinderbetreuung gelten. Aber Kinderhorte und Kindertagesstätten lassen sich nicht wie Babysitter finanzieren: Sie müssen Fixkosten decken, Arbeitsverträge und Auftragserteilungen einhalten. Eine Finanzierung auf Stundenbasis setzt ihre „Öffnung“ aufs Spiel. Zudem ist vorgesehen, dass das Land nicht mehr die Investitionen dieser Strukturen unterstützen wird. (Art. 14, 15 und 18)

Falls diese Artikel nicht geändert werden, wird das neue Familiengesetz mehr von den Familien nehmen, als es ihnen gibt.

Daher wird die Grüne Fraktion 15 Änderungsvorschläge präsentieren, um das Gesetz gründlich zu ändern.

Ziele unserer Änderungsvorschläge:

  1. Beibehaltung der Möglichkeit, Dienstleistungen von Kinderkrippen, -tagesstätten und Tagesmüttern ohne Altersuntergrenze nützen zu können, so wie im aktuellen Gesetz vorgesehen.
  2. Gewährleistung angemessener Finanzierungen an Einrichtungen der Kleinkinderbetreuung je nach Typ und Bedürfnis der jeweiligen Struktur.
  3. Gewährleistung der Landesfinanzierung auch für die Investitionsspesen dieser Strukturen.
  4. Anregung von Ganztagsklassen in unseren Schulen.
  5. Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Kindern innerhalb der Familien.

Die Grüne Fraktion hat auch eine Tagesordnung zur Unterstützung des Kleinkindalters (0-3 Jahre) präsentiert. In dieser Altersstufe

  • warten noch über 1000 Kinder in der Warteliste auf einen Platz in Kinderkrippen und -tagesstätten (Astat 2011)
  • ist ein Kindergeld von 100 Euro pro Kind vorgesehen, was absolut unzureichend ist.

Unsere Tagesordnung sieht folgendes vor:

  1. Das Kindergeld seitens der Provinz ist bis 2014 zu verdoppeln;
  2. Bis Ende 2013 sind die Bedürfnisse der unterschiedlichen Strukturen für Kleinkinder in unserer Provinz gründlich zu erfassen, so dass innerhalb 2015 endlich alle Wartelisten abgebaut werden können.
  3. Ein angemessenes Finanzierungssystem für alle Strukturen der Kleinkinderbetreuung festzulegen, um alle unterschiedlichen Eigenschaften und Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Bozen. den 10. April 2013