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Recht auf eine erfüllte Vaterschaft

BESCHLUSSANTRAG

Aus einer Umfrage des Arbeitsförderungsinstituts AFI geht hervor, dass 8 von 10 Vätern mehr Zeit mit den eigenen Kindern verbringen möchten. Die Anzahl der Väter, die vom fakultativen Vaterschaftsurlaub Gebrauch machen, belief sich 2016 auf 20,5 %, während es 2011 nur 13 % waren. Dies zeigt, dass bei richtigen Voraussetzungen die Väter bereit sind, die Erfahrung der Elternschaft mit den Müttern paritätisch zu erleben. Die eingeschränkten Rechte der Väter, die den Vaterschaftsurlaub beanspruchen möchten, stellen jedoch ein großes Hindernis dar.

Für die Privatwirtschaft sieht das Gesetz nur 4 Tage Vaterschaftsurlaub vor, der zu 100 % vergütet wird und innerhalb der ersten 5 Monate nach der Geburt des Kindes zu nehmen ist; die Arbeitgeber sind in diesem Fall verpflichtet, den Vätern dieses Recht zu gewähren. Oft wissen viele Väter gar nicht um dieses Recht bzw. um die Pflicht des Arbeitgebers, dieses anzuerkennen.

In einigen europäischen Ländern, etwa Schweden, wo 80 % der Väter vom Vaterschaftsurlaub Gebrauch machen, sind es die Betriebe selbst, die solche Entscheidungen unterstützen, auch weil die Männer mit zusätzlichen organisatorischen Kompetenzen und mehr Kompromissbereitschaft zur Arbeit zurückkehren, was wiederum den Betrieben zugute kommt.

Das Land hat bereits ein Audit für Betriebe vorgesehen, die eine familienfreundlichere Unternehmenspolitik vorantreiben. Allerdings sehen nur wenige Kriterien Pluspunkte für Maßnahmen vor, die einen Vaterschaftsurlaub fördern.

Folglich machen Väter nicht vom wichtigen Recht auf eine erfüllte Vaterschaft Gebrauch; gleichzeitig wird den Kindern das Recht auf einen präsenten Vater verwehrt. In gleicher Weise werden so auch die Frauen benachteiligt: Die von der Abteilung Arbeit periodisch erhobenen Daten zeigen, dass in Südtirol hunderte von Frauen während der Schwangerschaft bzw. im Laufe des ersten Lebensjahres des Kindes kündigen. Drei Jahre später ist nur knapp die Hälfte von ihnen wieder berufstätig.

Aus diesen Gründen verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. in Zusammenarbeit mit dem Beirat für Chancengleichheit, der Gleichstellungsrätin und der Handelskammer eine Informations- und Sensibilisierungskampagne zum Thema Recht auf Vaterschaftsurlaub in die Wege zu leiten;
  2.  bei der italienischen Regierung vorzusprechen, um die Tage, an denen Väter Anrecht auf einen zu 100 % vergüteten Vaterschaftsurlaub haben, auf mindestens 15 Tage zu erhöhen, wobei der Arbeitgeber in diesem Fall verpflichtet ist, diesem stattzugeben; diese Tage dürfen nicht zum Nachteil der verpflichtenden Mutterschaft gehen oder auf die Mutter des Kindes übertragen werden;
  3. das Audit Vereinbarkeit Familie und Beruf verstärkt voranzutreiben, wobei zusätzlich zu den bestehenden Bewertungskriterien neue Standards zur Förderung der Vaterschaftsurlaube vorgesehen werden sollen.

Bozen, 4. Februar 2019

gez. Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Author: Heidi

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Anerkennung und Glei
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