Landesgesetzentwurf n. 73/ 21.

Wir schlagen vor, durch die Einfügung eines neuen Artikels 16-bis in das Landesgesetz Nr. 11/2020 der Volksanwaltschaft die Zuständigkeit für den Umweltbereich zuzuweisen. Mit diesem
Gesetz, das den Titel „Bestimmungen über die beim Landtag angesiedelten Ombudsstellen“ trägt, wurde vor Kurzem eine Neuordnung der Aufgaben der Ombudsstellen vorgenommen.

Bedauerlicherweise wurde dabei die Gelegenheit verpasst, den Aufgabenbereich der Volksanwaltschaft auch in Südtirol zu erweitern; vielleicht, weil die Gesetzesreform betreffend die bestehenden
Ombudsstellen zum damaligen Zeitpunkt wichtiger war.

Wir schlagen nun also erneut eine Erweiterung der Zuständigkeiten der Volksanwaltschaft vor. Dies würde für diese Ombudsstelle eine Bereicherung darstellen und keine Mehrausgaben für den
Haushalt des Südtiroler Landtages zur Folge haben.

 

In jedem österreichischen Bundesland gibt es neben verschiedenen anderen Ombudsstellen auch eine Umweltanwaltschaft. Unser Nachbarbundesland Tirol zeigt uns beispielhaft, wie diese
Stelle gut funktionieren kann.

In Italien ist der rechtliche Rahmen jedoch ein anderer als in Österreich. Im benachbarten Trentino hat man eine Lösung gefunden, indem der Volksanwaltschaft auch die Zuständigkeit für den
Umweltbereich übertragen wurde. Mit einem eigenen Gesetz zur Volksanwaltschaft hat die Provinz Trient der Volksanwältin/dem Volksanwalt auch die Zuständigkeit für Umweltangelegenheiten
anvertraut.

Unserer Meinung nach ist es sinnvoll, der Volksanwaltschaft auch diesen Bereich zu übertragen, zumal Umweltbelange oft kein Gehör finden. Den Umweltschutz in einer Anwaltschaft anzusiedeln, die sich im Wesentlichen mit den Ängsten und Sorgen derer befasst, die sonst kaum eine Chance hätten, erhört zu werden, ist ein folgerichtiger, unabdingbarer und längst überfälliger Schritt.

 

Aber auch unter einem anderen Gesichtspunkt ist es angebracht, Umweltbelange unter den Schutz der Volksanwaltschaft zu stellen: In einer sauberen und gesunden Umwelt zu leben ist für die
Generationen von heute und vor allem für die Generationen von morgen ein Bürgerrecht. Die Umwelt und ihre Rechte zu schützen, bedeutet zugleich die Menschen und ihre Rechte zu schützen. Ebendiese Lücke soll der vorliegende Gesetzentwurf schließen.

 

Wenn die Umwelt nicht überlebt, hat der Mensch keine Lebensgrundlage mehr: Die Interessen der Umwelt sind daher deckungsgleich mit denen der Menschen. Fachwissen zum Schutz der Umwelt und jenes zum Schutz der Bürgerrechte müssen Hand in Hand gehen. Wir sollten aufhören, den Menschen auf der einen Seite und die Natur als Gegenspielerin auf der anderen Seite zu betrachten. Wir sollten begreifen, dass wir uns um unsere Umwelt kümmern und die zu deren Schutz erforderlichen Stellen einrichten müssen, wenn wir uns ein lebenswertes Leben wünschen.

 

Ein erster Schritt ist es, Umweltbelange in den Aufgabenbereich der Volksanwaltschaft mitaufzunehmen, damit Bürger- und Umweltrechte nicht gegeneinander ausgespielt werden.

 

Laut Artikel 1 dieses Gesetzentwurfes hat die Volksanwältin/der Volksanwalt die Möglichkeit, auf Antrag direkt Betroffener – der Umweltschutz setzt nämlich das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern voraus – bei den örtlichen Institutionen zu intervenieren, wenn deren Handlungen bzw. Unterlassungen zu Umweltschäden führen können oder in jedem Falle gegen Umweltschutzvorschriften verstoßen. Darüber hinaus hat die Volksanwaltschaft die Möglichkeit, bei den verschiedenen an einem möglichen Umweltschaden beteiligten Parteien Informationen einzuholen.

In Artikel 2 wird spezifiziert, dass der vorliegende Gesetzentwurf keine Mehrausgaben verursacht, zumal der bestehenden Volksanwaltschaft damit die Zuständigkeit für einen neuen Themenbereich anvertraut wird.

 

BZ, 08.01.2021

 

 

Landtagsabgeordneter

Riccardo Dello Sbarba

 

Hier könnt ihr den vollständigen Gesetzentwurf und das Gutachten des Rats der Gemeinden herunterladen.

BESCHLUSSANTRAG.

Am 15. April 2020 hat sich dieser Landtag mit dem Landesgesetzentwurf „Änderungen zum Haushaltsvoran-schlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2020, 2021 und 2022 und andere Bestimmungen“ befasst. Das Besondere an diesem Gesetzesentwurf war die Tatsache, dass dieser in der Sitzung vom 9. April 2020 vom 3. Gesetzgebungsausschuss in einem Umfang von rund 200 Mio. Euro verabschiedet wurde und dass bei der Behandlung im Plenum, der Umfang der Gelder mittels eines Abänderungsantrages des Herrn Landeshauptmannes auf rund 500 Mio. Euro aufgestockte wurde. Bereits diese Vorgehensweise war bemerkenswert, da der zuständige 3. Gesetzgebungsausschuss keinerlei Prüfung vornehmen konnte.
Zu jenem Zeitpunkte war es laut Ausführungen des Herrn Landeshauptmannes noch unklar, wie diese Mehreinnahmen zustande kommen würden.

Der EU-Recovery-Fund wird trotz aktueller politischer Unstimmigkeit mit den EU-Staaten Ungarn und Polen im kommenden Frühjahr seine Wirkung entfalten. Von den 750 Mrd.€ des Fonds sollen immerhin 207 Mrd.€ für Italien bestimmt sein, um dazu beizutragen, die institutionellen, wirtschaftlichen und ökologischen Grundlagen Italiens entscheidend zu erneuern.
Im Zentrum steht neben dem angepeilten „Green Deal“ mit Projekten der Nachhaltigkeit vor allem die Stärkung von Digitalisierung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Die Vorlage entsprechender Projekte bei der EU-Kommission soll bis Februar 2021 erfolgen, um nach einem Begutachtungsverfahren den Mittelfluss mit entsprechender Steuerung und Kontrolle in Gang zu setzen.

Die Abteilungen des Landes haben seit dem Sommer 2020 Programme vorgelegt, die sechs Bereichen zugeordnet sind, welche in einem Beitrag der Tageszeitung Dolomiten vom 4.12.2020 folgendermaßen verteilt sein dürften:
• Bereich I: Digitalisierung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, 7 Projekte, 556 Mio. €;
• Bereich II: Grüne Revolution und ökologische Wende, 28 Projekten, 972 Mio. €;
• Bereich III: Infrastrukturen für die Mobilität, zwei Projekte, 125 Mio. €;
• Bereich IV: Bildung, Kultur, Forschung, 1 Projekt, 83 Mio.;
• Bereich V: Sozialer Ausgleich, 6 Projekte, 270 Mio. €;
• Bereich VI: Gesundheit, ein Projekt, 364 Mio. €.

Die Initiative der Landesregierung und der zuständigen Ämter ist anerkennenswert, dennoch sind einige grundsätzliche Bemerkungen angebracht:
Es handelt sich um Transformationsziele für unser Land, die in die Ausrichtung von Institutionen und Infrastrukturen ebenso eingreifen wie sie politische Optionen für die Zukunft maßgeblich beeinflussen. Zudem werden die Projekte und ihre Finanzierung im Fall ihrer Annahme haushaltswirksam und bestimmen einen wesentlichen Teil der Budgetgestaltung der kommenden Jahre mit.

Aus den genannten Gründen ist die Vorentscheidung zum EU-Recovery Fund auf der Grundlage von Regierung und Verwaltung allein nicht ausreichend. Südtirol kann durch den beantragten Mitteleinsatz von insgesamt 2,379 Mrd.€ eine neue Ausrichtung gewinnen. Die Landesregierung hat durch die Auswahl bereits eine Vorentscheidung getroffen, an der die Legislative in keiner Form beteiligt war. Es wäre das Gebot der Stunde, wenn auch im Plenum des Landtags nach Vorab-Bewertung durch die zuständige Gesetzgebungskommission eine entsprechende Ratifikation und allfällige Neumodellierung der Projekte erfolgen würde.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Eine Aufklärung über die bevorstehenden Projekt- und Verfahrensschritte zum EU-Recovery Fund aus inhaltlicher und zeitlicher Sicht dem Landtagsplenum zu übermitteln;
  2. Das zurzeit bestehende Südtiroler Teilprojekt zum EU-Recovery-Fund dem Landtagsplenum mitzuteilen und zu erklären;
  3. Zukünftige Änderungen oder neue Entwicklungen bezüglich EU-Recovery Fund dem Landtagsplenum mitzuteilen und zu erklären.

Bozen, 17.12.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

BESCHLUSSANTRAG.

Die Flüchtlingslager auf den griechischen Inseln Lesbos, Samos und anderen Standorten befinden sich seit bald fünf Jahren in einem unzumutbaren, sich stetig verschlechternden Zustand. Aus der Türkei übersetzende Asylbewerber*innen finden dort Aufnahme in Camps, die für wenige Tausende Personen angelegt, nun mit einer vielfachen Zahl an Menschen überfüllt sind. Die griechische Regierung ist von der logistischen Aufgabe überfordert, zudem auch nicht bereit oder ausgerüstet zur zügigen Abwicklung von Asylverfahren. Die Weigerung der EU-Staaten, einem Verteilungsmechanismus zuzustimmen, der durch Übernahme von einigen tausend Menschen für zeitweilige Entlastung sorgt, erhöht den Druck auf die griechische Regierung, die ihn unnachsichtig an die Geflüchteten weitergibt – oft mit polizeilichem Druck.

Seit dem Großbrand des Camps auf Moria im September 2020 hat sich die Situation dramatisch zugespitzt. Die an Stelle des zerstörten Camps neu errichteten Zeltlager sind überfüllt, zudem so exponiert platziert, dass Wasser und Durchfeuchtung einen Aufenthalt unerträglich gestalten, gerade für Kinder und Familien. Humanitäre Organisationen und Kirchen versuchen zu helfen, müssen sich aber auf dramatische Appelle beschränken, wie dies auch jüngst der Innsbrucker Bischof Hermann Glettler bei seinem Besuch in Moria vor kurzem getan hat.

Eine Initiative hierzu ist die „Landkarte der sicheren Plätze“ , die von „Courage – Mut zur Menschlichkeit“ ins Leben gerufen wurde. Dem Ziel, Menschen aus den griechischen Lagern zu retten, haben sich unzählige Organisationen, Initiativen, Religionsgemeinschaften, Gemeinden, Städte und Privatpersonen aus ganz Österreich angeschlossen.

Es gibt in allen Bundesländern Quartiere für geflüchtete Menschen, die entweder ganz leer stehen oder freie Plätze, die bereitgestellt werden können. Darunter gibt es auch eine große Zahl an speziellen Plätzen für Kinder, Jugendliche oder ganze Familien, die den gesetzlichen Bestimmungen (z. B. für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen) entsprechen und wo eine entsprechende Infrastruktur (Kindergarten, Schulen etc.) vorhanden ist. Und: Es gibt auch die Bereitschaft, bei Bedarf zusätzliche Quartiere zu schaffen.

Was in Österreich gilt, sollte auch in Südtirol zum Ziel werden.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Sich als Land Südtirol der genannten Initiative der „sicheren Plätze“ anzuschließen;
  2. „sichere Plätze“ in Südtirol ausfindig zu machen;
  3. einer festzulegenden Zahl von Geflüchteten in einer entsprechenden Hilfsaktion Aufnahme in Südtirol anzubieten.

Bozen, 17.12.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Seit Längerem ist der praktische direkte Zugang vom Bahnsteig 1 zum Busbahnhof BZ gesperrt. Nutzer*innen der öffentlichen Verkehrsmittel besonders aus dem Unterland, Etschtal oder Burggrafenamt, die Anschlussbusse bzw. -züge erreichen müssen, empfinden das als Zumutung. Durch den Umweg werden offensichtlich Anschlüsse verpasst und es ist nicht einsichtig, warum die direkte Verbindung nicht mehr zugänglich sein sollte.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Was ist die Begründung für die Schließung der Direktverbindung?
  2. Wird der längere Fußweg bei der Fahrplangestaltung berücksichtigt?
  3. Welche Anschlussverbindungen sind besonders problematisch?
  4. Wann wird der Direktzugang zum Busbahnhof wieder geöffnet werden?

Bozen, 22.12.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Laut Landesgesetz Nr.12 vom 29.06.2000 „genehmigt und erneuert die Landesregierung in fünfjährigen Abständen den Verteilungsplan der Schulen, wobei sie die örtlichen Gegebenheiten und sozio-ökonomischen Bedingungen, die speziellen Lehrpläne, die bestehenden Schulstrukturen und vor allem die Bevölkerungsdichte jeder einzelnen Sprachgruppe mit ihren besonderen Merkmalen und sozio-kulturellen Bedürfnissen beachtet.“
Der aktuelle Schulverteilungsplan fußt auf dem Beschluss der Landesregierung vom 27. Dezember 2016, Nr. 1491, mit dem der“ Verteilungsplan der deutschsprachigen Schulen für den Fünfjahreszeitraum 2017/18 – 2021/22“ festgelegt wurde. Der neue Schulverteilungsplan ist also vermutlich derzeit in Ausarbeitung.

Dazu richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Ist der neue Schulverteilungsplan in Ausarbeitung? Wenn ja, auf welchem Stand ist man derzeit?
  2. Gab es bereits Anträge auf neue Schulrichtungen? Wenn ja, welche?
  3. Wie sind die Abläufe, die zur definitiven Erstellung des Plans führen?
  4. Wann wird der Landesschulrat und wann werden die Bezirksgemeinschaften angehört werden?
  5. Wann soll der neue Schulverteilungsplan 22-27 stehen?

BZ, 17.12.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Für Fahrzeuge ist bekanntlich in periodischen Abständen die Durchführung der Hauptuntersuchung (Revision) erforderlich.
Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 3500 kg bzw. mit höchstens 16 Sitzplätzen und Krafträder und Kleinkrafträder (nur bei Autowerkstätten, welche die geeigneten Ausstattungen haben) können für die Revision zu den privaten Autowerkstätten gebracht werden.
Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von über 3500 kg bzw. mit mehr als 16 Sitzplätzen und Anhänger müssen hingegen zur Landesprüfstelle für Fahrzeuge nach Bozen gebracht werden.
Das Zentrum ist stark belastet und die Besitzer*innen von Anhängern melden, dass im laufenden Jahr nicht einmal die Terminvereinbarung telefonisch vorgenommen werden, sondern eigens nach Bozen gefahren werden musste.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Fußt die Regelung, dernach die Hauptuntersuchung für bestimmte Fahrzeuge und Anhänger nur in der Landesprüfstelle durchgeführt werden können, auf einer staatlichen oder lokalen Verordnung? Welche ist die?
  2. Besteht die Möglichkeit, dass sich hier etwas ändert? Wird sich die Landesregierung dafür verwen156den, bzw. hat sie das schon?
  3. Wann wird zumindest die Terminvormerkung wieder telefonisch durchgeführt werden können.

Bozen, 16.12.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Weihnachten ist die Zeit, in der wir alljährlich die Geschichte einer Familie feiern, die in einer Situation größter Bedrängnis – der unmittelbar bevorstehenden Entbindung – sich selbst überlassen blieb. Das Auffangen und das Aufnehmen von Menschen in Not steht im Mittelpunkt der Weihnachtsbotschaft.

Schauen wir daher nach Moria.

Denn die Flüchtlingslager auf den griechischen Inseln Lesbos, Samos und anderen Standorten befinden sich seit bald fünf Jahren in einem unzumutbaren, sich stetig verschlechternden Zustand. Aus der Türkei übersetzende Asylbewerber*innen finden dort Aufnahme in Camps, die für wenige Tausende Personen angelegt, nun mit einer vielfachen Zahl an Menschen überfüllt sind. Die griechische Regierung ist von der logistischen Aufgabe überfordert, zudem auch nicht bereit oder ausgerüstet zur zügigen Abwicklung von Asylverfahren. Die Weigerung der EU-Staaten, einem Verteilungsmechanismus zuzustimmen, der durch Übernahme von einigen tausend Menschen für zeitweilige Entlastung sorgt, erhöht den Druck auf die griechische Regierung, die ihn unnachsichtig an die Geflüchteten weitergibt – oft mit polizeilichem Druck.

Seit dem Großbrand des Camps auf Moria im September 2020 hat sich die Situation dramatisch zugespitzt. Die an Stelle des zerstörten Camps neu errichteten Zeltlager sind überfüllt, zudem so exponiert platziert, dass Wasser und Durchfeuchtung einen Aufenthalt unerträglich gestalten, gerade für Kinder und Familien. Humanitäre Organisationen und Kirchen versuchen zu helfen.

Es gibt dramatische Appelle.

Der österreichische Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat im September auf unser aller Verantwortung als Europäer*innen hingewiesen, Menschen aus Moria nicht allein zu lassen. Und auch jetzt fordert der Bundespräsident in der gewohnten Klarheit die Aufnahme von Geflüchteten, wenn er sagt: „Es ist Platz genug.“

Was also können wir tun?

Eine Initiative des Helfens ist die „Landkarte der sicheren Plätze“, die von „Courage – Mut zur Menschlichkeit“ ins Leben gerufen wurde. Dem Ziel, Menschen aus den griechischen Lagern zu retten, haben sich unzählige Organisationen, Initiativen, Religionsgemeinschaften, Gemeinden, Städte und Privatpersonen aus ganz Österreich angeschlossen.

Es gibt in allen Bundesländern Quartiere für geflüchtete Menschen, die entweder ganz leer stehen oder freie Plätze, die bereitgestellt werden können. Darunter gibt es auch eine große Zahl an speziellen Plätzen für Kinder, Jugendliche oder ganze Familien, die den gesetzlichen Bestimmungen (z. B. für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen) entsprechen und wo eine entsprechende Infrastruktur (Kindergarten, Schulen etc.) vorhanden ist. Und: Es gibt auch die Bereitschaft, bei Bedarf zusätzliche Quartiere zu schaffen.

Was in Österreich gilt, sollte auch in Südtirol zum Ziel werden. In der Landtagssitzung vom Jänner 2021 wird ein Antrag der grünen Landtagsfraktion behandelt, der die Landesregierung beauftragt, „sichere Plätze“ in Südtirol ausfindig zu machen und sich als Land Südtirol der Initiative der „sicheren Plätze“ anzuschließen. Südtirol muss einer festzulegenden Zahl von Geflüchteten in einer entsprechenden Hilfsaktion Aufnahme in Südtirol anbieten.

Nehmen wir die Weihnachtsbotschaft ernst und helfen wir!

 

Bozen, 23.12.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Die Landtagssitzung im Dezember ist in der Regel ganz dem Haushaltsgesetz für das Folgejahr gewidmet. Diese Sitzung ist immer auch eine Gelegenheit, um Bilanz über das zu Ende gehenden Jahr zu ziehen. So war es auch heuer, doch war der Anlass wohl noch nie von derart großer historischer Bedeutung. Brigitte, Riccardo und Hanspeter wandten sich mit Sorge an den Landtag und blickten dennoch konstruktiv in die Zukunft. 

Der Landtag tagte vom 16. bis 18. Dezember.

Brigitte eröffnete die Debatte mit einem Kommentar darüber, wie sehr die Pandemie das Leben von uns allen verändert hat. Wie ein Mantra zog sich diese Beobachtung durch ihre Rede: „Alles ist anders. Nichts wird mehr so sein wie früher“. Die Schlüsselwörter, mit denen sie dieses dramatische Jahr 2020 beschrieb, waren: Einfrieren, Einsamkeit, Isolation, Polarisierung, gerissene Fäden, Ohnmacht, Verletzlichkeit, Ehrlichkeit.

Eine bewegende Widmung an Lidia Menapace, eine Bezugsperson für viele Feministinnen, die ausgerechnet aufgrund einer Covid-Erkrankung von uns ging. Gerade bei ihrer Beerdigung wurde deutlicher denn je, dass die Fäden des Gewebes, an dem sich die Frauen und die gesamte Gesellschaft hielten, gerissen sind.

Die Einsamkeit hat alle Räume durchdrungen, bis hinauf zur Spitze, bis zum Landeshauptmann, der sich noch nie so allein und isoliert gezeigt hat. Einsamkeit ist gefährlich in einer Demokratie. Deshalb ist es wichtig, die parlamentarische Arbeit und den Dialog zwischen Exekutive und Legislative weiter zu stärken. Eine großartige Lektion hierzu erhalten wir von Chiara Valerio in ihrem Essay „La matematica è politica“. Brigitte zitierte eine Passage, die scheint, als wäre sie für diesen Anlass geschrieben: „Hätten unsere PolitikerInnen Mathematik studiert, und hätten sie diese verstanden, würden sie sich in Bezug auf die Ämter, die sie bekleiden, anders verhalten, denn sie würden nicht als Individuen handeln, sondern als Funktionen eines Systems, das größer ist als ihr Ego, und vor allem würden sie sich nicht mit den Dingen beschäftigen, sondern mit den Beziehungen zwischen den Dingen“.

Hoffen wir, dass diese Worte Landeshauptmann Kompatscher und Landtagspräsident Noggler dazu anregen, ihren Versuch, dem Gesetz zur direkten Demokratie die Seele zu rauben, nochmals zu überdenken. „Wollen Sie wirklich das bestätigende Referendum abschaffen? Den Bürgerrat aushöhlen? Das Büro für politische Bildung vom Landtag aussiedeln? Wir werden das nicht zulassen, denn ohne Partizipation gibt es keine Nachhaltigkeit“ – betonte Brigitte nachdrücklich.

Die Mädchen und Jungen des Kinderlandtags weisen uns den Weg aus der Krise. Diese Begriffe haben sie uns zu Beginn des Jahres 2020 mit auf den Weg gegeben: Gesundheit, Wohlbefinden, Gemeinschaft, Miteinander, Umweltschutz, Gerechtigkeit. „Diese Auflistung möchte ich um den Begriff der Ehrlichkeit ergänzen“, schloss Brigitte ihre Rede, „zeigen wir auch unsere Schwächen, nicht nur unsere starken Seiten. Nur so wird auch das Vertrauen der Menschen wachsen“.

Riccardo folgte mit einer eindrucksvollen Rede, in der er klare und besorgte Kritik an der Tendenz zur Privatisierung übte, die in unserem Land zunehmend um sich greift. Aber viel mehr als eine Kritik an der Privatwirtschaft war seine Rede ein flammendes Plädoyer für das öffentliche System im Allgemeinen und für die öffentliche Mobilität, das Recht auf Wohnen und die Gesundheitsversorgung im Besonderen.

„Wenn Landeshauptmann Kompatscher in seiner Rede zum Zusammenhalt aufruft, dann kommt mir in den Sinn, dass wir zuallererst ein System und ein Umfeld schaffen müssen, aus dem sich dieser Zusammenhalt ergibt. Denn momentan haben wir ein System, das in Richtung Zersplitterung und Privatisierung drängt“, erklärte Riccardo.

Als erstes appellierte er an Mobilitätslandesrat Alfreider, die Inhouse-Lösung für den öffentlichen Verkehr auch tatsächlich umzusetzen. „Folgen wir dem positiven Beispiel des Trentino. Geben wir uns als öffentliche Hand nicht mit einem Anteil von 45% des öffentlichen Personennahverkehrs zufrieden, um den Rest dem privaten Sektor zu überlassen, ohne von diesem gleichwertige Nachhaltigkeitsstandards zu fordern!“, so Riccardo. Die Emissionen des Verkehrs haben den größten Einfluss auf den Klimawandel und wenn nur 45% des öffentlichen Verkehrs hier gegensteuern, ist dies zu weinig.

Anschließend forderte er Soziallandesrätin Deeg auf, endlich das Gesetz zum sozialen Wohnungsbau vorzulegen und dafür zu sorgen, dass nicht private Interessen, sondern das Recht auf Wohnen für alle im Mittelpunkt steht. Das Recht auf Wohnen hat einen gefährlichen Feind, die Spekulation; wir müssen den Mut haben, diesem seine Grenzen aufzuzeigen. Dies kann nur die öffentliche Hand tun.

Last but not least sprach er über die Sanität. Die Covid-Krise konfrontiert uns mit den Schwächen eines Gesundheitssystems, die durch die immer weiter fortschreitende Privatisierung der letzten Jahrzehnte noch verstärkt werden. „Nach der Spanischen Grippe, die in genau drei Wellen zwischen 1918 und 1919 auftrat, wurden die großen öffentlichen Gesundheitssysteme geboren“, führte Riccardo aus. Die Lehren aus der Geschichte dürften nicht vergessen werden. Denn wir alle, unabhängig unserer sozialen Schicht und unserer Herkunft, haben ein Recht auf ein öffentliches, allgemeines, gerechtes und kostenloses Gesundheitssystem.

Und er schloss leidenschaftlich: „Nur so, mit einer starken öffentlichen Orientierung am Gemeinwohl und an den Grundrechten, frei von Spekulation und Profit, können wir aus der Pandemie herauskommen. Für ein Grünes, faires, demokratisches und widerstandsfähiges Europa!“

Hanspeter hingegen wies auf weitere eklatante Mängel des Gesetzes hin: So sehen wir im Haushalt 2021 keine ernsthaften Maßnahmen für eine aktive Politik für einen fairen und starken Arbeitsmarkt. Inwieweit sich die Pandemie auf diesen Arbeitsmarkt auswirken wird, kann noch niemand sagen. Aber Covid und diese Mehrfachkrise werden Risse und Wunden hinterlassen, auf die unsere Landespolitik nicht vorbereitet ist. Das ist einerseits verständlich, andererseits aber ist es nicht akzeptabel, dass nichts getan wird, um uns auf die enormen vor uns liegenden Schwierigkeiten vorzubereiten.

Dieser Haushalt verheißt nichts Gutes für wirksame Maßnahmen gegen den Klimawandel. Die für die Umwelt bereitgestellten Mittel wurden sogar halbiert: „Wie soll es möglich sein, die CO2-Emissionen im Bauwesen zu reduzieren? Wie können wir die Verkehrsbelastung reduzieren? Wie die schädliche Emissionen in der Landwirtschaft?“, fragte sich Hanspeter. Die „Ära des Betons“ im Bauwesen muss ein Ende nehmen. Der Bau neuer Straßen, wie es die bereitgestellten Mittel nahelegen, führt nur zu mehr Verkehr. Und solange die Landwirtschaft nicht in die Klimaschutzstrategien einbezogen wird, wird es sehr schwierig sein, die Ziele zur Emissionsminderung zu erreichen.

Damit verbunden ist die gravierende Krise, in der sich die Biodiversität in unserem Land befindet. „Ich kann es einfach nicht fassen, wie eine der reichsten Provinzen Italiens und Europas nicht in der Lage ist, Verantwortung für das Überleben und den Schutz der schwächsten Lebewesen zu übernehmen: Pflanzen, Insekten und Wildtiere“, stellte er bedauernd fest.

Es herrscht ein Mangel an Visionen für die Zukunft, dies betrifft auch die Schule. Es gibt keinen Plan zur Aufwertung des Schulpersonals. „Alles, was wir in die Ausbildung investieren, wird auf uns zurückfallen: Säen wir Frustration, werden wir mehr Frustration ernten; wenn wir hingegen Respekt und Aufwertung säen, werden wir diese auch ernten.“

Weihnachten steht vor der Tür und damit auch das Ende dieses dramatischen Jahres. Wir wünschen euch, dass ihr die nächsten Wochen so friedlich wie möglich verbringen könnt. Schaut auf euch und auf die Menschen in eurem Umfeld.

Bis dahin könnt unsere Neuigkeiten auf der Homepage Verdi Grüne Verc und auf unseren Facebook, Instagram und Twitter -Accounts verfolgen. Wenn ihr uns braucht, schreibt an [email protected].

#WirBleibenDran

Brigitte, Riccardo, Hanspeter

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Das Contact-Tracing gilt als eine der wenigen erwiesenermaßen wirksamen Methoden zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus. In Südtirol ist die Nachverfolgung bereits Ende September zusammengebrochen. Sie konnte vom Sanitätsbetrieb nicht mehr aufrecht erhalten werden. Das war vermutlich ein Schlüsselmoment. Denn seit Monaten hatte die Wissenschaft auf das Anrollen der „Zweiten Welle“ hingewiesen, also war es eindeutig, dass man sich personell und logistisch darauf vorbereiten musste. Die zweite Welle war in Südtirol weit verheerender als angenommen. Es stellen sich dazu mehrere Fragen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Wie war und ist der Dienst, dem die Nachverfolgung anvertraut ist, personell besetzt? Wir bitten um Auflistung des Personalstandes nach Monaten für den Zeitraum März – November 2020.
  2. Wie war und ist das Contact Tracing organisiert? Fand7Findet es zentralisiert statt oder waren/sind auch periphere Dienste damit betraut? Welche Überlegungen standen hinter der logistischen Entscheidung „Zentralisieren“ vs. „Dezentralisieren“ des Contact Tracing?
  3. Wie kam es, dass 1.300 Personen von den Allgemeinärzt*innen positiv getestet wurden, ohne dass sie sofort in Quarantäne gesetzt wurden? Wir bitten um die Aushändigung der Mitteilungen des Sanitätsbetriebes an die Allgemeinärzte, in denen diese die Anweisungen erhalten haben, wie sie die Testergebnisse an den Dienst für Hygiene zu übermitteln hatten.
  4. Wie viele Antigen-Schnelltests, wie viele PCR-Tests wurden in den Monaten September-Oktober-November 2020 durchgeführt? Wie waren die Ergebnisse? Wie viele Menschen kamen in derselben Zeit in Quarantäne? Wir bitten um die Auflistung nach Wochen.
  5. Infektionszahlen zum Personal: Wir bitten um Auflistung der Anzahl von Infizierten im ärztlichen Personal, Pflegepersonal, Personal in den Seniorenwohnheimen und den sozialen Einrichtungen nach Monaten im Zeitraum März – November 2020.
  6. Worauf gründete sich die Entscheidung, nach dem Massenscreening vom 20.-22.11.2020 die engen Kontakte der Positiv Getesteten nicht zu kontaktieren? Oder wurden diese kontaktiert? Wenn ja, wie wurde mit den engen Kontakten vorgegangen?
  7. Wie sieht die genaue Verteilung der Antigen-Positiven nach Alterskategorien beim Massenscreening aus? Wurden diese Ergebnisse veröffentlicht? Falls nein, warum nicht?
  8. Was waren die Gesamtkosten des Massenscreenings vom 20.-22. November 2020? Wir bitten um Auflistung aller Kostenpunkte (Tests, Freiwilliges Sanitätspersonal, Verpflegung, Werbekosten, wissenschaftliche Begleitung, etc.).
  9. Gibt es eine gezielte Teststrategie, um die symptomfreien Infektionen in der Altersgruppe von 15/20 bis 40 Jahren festzustellen, da bekannterweise diese das Virus häufig verbreiten?
  10. Welches Budget steht der Folgeaktion „Südtirol Monitoring“ zur Verfügung? Welche Kostenfaktoren ergeben sich aus der Folgeaktion und mit welchen veranschlagten Kosten?

 

BZ, 08.12.2020

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

 

 

BESCHLUSSANTRAG.

Am 15. April 2020 hat sich dieser Landtag mit dem Landesgesetzentwurf „Änderungen zum Haushaltsvoran-schlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2020, 2021 und 2022 und andere Bestimmungen“ befasst. Das Besondere an diesem Gesetzesentwurf war die Tatsache, dass dieser in der Sitzung vom 9. April 2020 vom 3. Gesetzgebungsausschuss in einem Umfang von rund 200 Mio. Euro verabschiedet wurde und dass bei der Behandlung im Plenum, der Umfang der Gelder mittels eines Abänderungsantrages des Herrn Landeshauptmannes auf rund 500 Mio. Euro aufgestockte wurde. Bereits diese Vorgehensweise war bemerkenswert, da der zuständige 3. Gesetzgebungsausschuss keinerlei Prüfung vornehmen konnte.

Zu jenem Zeitpunkte war es laut Ausführungen des Herrn Landeshauptmannes noch unklar, wie diese Mehreinnahmen.

Der EU-Recovery-Fund wird trotz aktueller politischer Unstimmigkeit mit den EU-Staaten Ungarn und Polen im kommenden Frühjahr seine Wirkung entfalten. Von den 750 Mrd.€ des Fonds sollen immerhin 207 Mrd.€ für Italien bestimmt sein, um dazu beizutragen, die institutionellen, wirtschaftlichen und ökologischen Grundlagen Italiens entscheidend zu erneuern.

Im Zentrum steht neben dem angepeilten „Green Deal“ mit Projekten der Nachhaltigkeit vor allem die Stärkung von Digitalisierung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Die Vorlage entsprechender Projekte bei der EU-Kommission soll bis Februar 2021 erfolgen, um nach einem Begutachtungsverfahren den Mittelfluss mit entsprechender Steuerung und Kontrolle in Gang zu setzen.

Die Abteilungen des Landes haben seit dem Sommer 2020 Programme vorgelegt, die sechs Bereichen zugeordnet sind, welche in einem Beitrag der Tageszeitung Dolomiten vom 4.12.2020 folgendermaßen verteilt sein dürften:

  • Bereich I: Digitalisierung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, 7 Projekte, 556 Mio. €;
  • Bereich II: Grüne Revolution und ökologische Wende, 28 Projekten, 972 Mio. €;
  • Bereich III: Infrastrukturen für die Mobilität, zwei Projekte, 125 Mio. €;
  • Bereich IV: Bildung, Kultur, Forschung, 1 Projekt, 83 Mio.;
  • Bereich V: Sozialer Ausgleich, 6 Projekte, 270 Mio. €;
  • Bereich VI: Gesundheit, ein Projekt, 364 Mio. €.

Die Initiative der Landesregierung und der zuständigen Ämter ist anerkennenswert, dennoch sind einige grundsätzliche Bemerkungen angebracht:

Es handelt sich um Transformationsziele für unser Land, die in die Ausrichtung von Institutionen und Infrastrukturen ebenso eingreifen wie sie politische Optionen für die Zukunft maßgeblich beeinflussen. Zudem werden die Projekte und ihre Finanzierung im Fall ihrer Annahme haushaltswirksam und bestimmen einen wesentlichen Teil der Budgetgestaltung der kommenden Jahre mit.

Aus den genannten Gründen ist die Vorentscheidung zum EU-Recovery Fund auf der Grundlage von Regierung und Verwaltung allein nicht ausreichend. Südtirol kann durch den beantragten Mitteleinsatz von insgesamt 2,379 Mrd.€ eine neue Ausrichtung gewinnen. Die Landesregierung hat durch die Auswahl bereits eine Vorentscheidung getroffen, an der die Legislative in keiner Form beteiligt war. Es wäre das Gebot der Stunde, wenn auch im Plenum des Landtags nach Vorab-Bewertung durch die zuständige Gesetzgebungskommission eine entsprechende Ratifikation und allfällige Neumodellierung der Projekte erfolgen würde.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Die Südtiroler Teilprojekt zum EU-Recovery-Fund vor der definitiven Einreichung in Rom dem III. Gesetzgebungsausschuss und dem Landtagsplenum zur Überprüfung und Verabschiedung vorzulegen.
  2. Dabei allfällige Änderungsvorschläge in Ausrichtung und Setting des Projektpakets seitens der Legislative zu akzeptieren.

Bozen, 17.12.2020

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba