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Schulverteilungsplan 2022-27

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Laut Landesgesetz Nr.12 vom 29.06.2000 „genehmigt und erneuert die Landesregierung in fünfjährigen Abständen den Verteilungsplan der Schulen, wobei sie die örtlichen Gegebenheiten und sozio-ökonomischen Bedingungen, die speziellen Lehrpläne, die bestehenden Schulstrukturen und vor allem die Bevölkerungsdichte jeder einzelnen Sprachgruppe mit ihren besonderen Merkmalen und sozio-kulturellen Bedürfnissen beachtet.“
Der aktuelle Schulverteilungsplan fußt auf dem Beschluss der Landesregierung vom 27. Dezember 2016, Nr. 1491, mit dem der“ Verteilungsplan der deutschsprachigen Schulen für den Fünfjahreszeitraum 2017/18 – 2021/22“ festgelegt wurde. Der neue Schulverteilungsplan ist also vermutlich derzeit in Ausarbeitung.

Dazu richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Ist der neue Schulverteilungsplan in Ausarbeitung? Wenn ja, auf welchem Stand ist man derzeit?
  2. Gab es bereits Anträge auf neue Schulrichtungen? Wenn ja, welche?
  3. Wie sind die Abläufe, die zur definitiven Erstellung des Plans führen?
  4. Wann wird der Landesschulrat und wann werden die Bezirksgemeinschaften angehört werden?
  5. Wann soll der neue Schulverteilungsplan 22-27 stehen?

BZ, 17.12.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Author: Heidi

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