Schulverteilungsplan 2022-27

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.
Laut Landesgesetz Nr.12 vom 29.06.2000 „genehmigt und erneuert die Landesregierung in fünfjährigen Abständen den Verteilungsplan der Schulen, wobei sie die örtlichen Gegebenheiten und sozio-ökonomischen Bedingungen, die speziellen Lehrpläne, die bestehenden Schulstrukturen und vor allem die Bevölkerungsdichte jeder einzelnen Sprachgruppe mit ihren besonderen Merkmalen und sozio-kulturellen Bedürfnissen beachtet.“
Der aktuelle Schulverteilungsplan fußt auf dem Beschluss der Landesregierung vom 27. Dezember 2016, Nr. 1491, mit dem der“ Verteilungsplan der deutschsprachigen Schulen für den Fünfjahreszeitraum 2017/18 – 2021/22“ festgelegt wurde. Der neue Schulverteilungsplan ist also vermutlich derzeit in Ausarbeitung.
Dazu richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
- Ist der neue Schulverteilungsplan in Ausarbeitung? Wenn ja, auf welchem Stand ist man derzeit?
- Gab es bereits Anträge auf neue Schulrichtungen? Wenn ja, welche?
- Wie sind die Abläufe, die zur definitiven Erstellung des Plans führen?
- Wann wird der Landesschulrat und wann werden die Bezirksgemeinschaften angehört werden?
- Wann soll der neue Schulverteilungsplan 22-27 stehen?
BZ, 17.12.2020
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler