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Revision für Anhänger

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Für Fahrzeuge ist bekanntlich in periodischen Abständen die Durchführung der Hauptuntersuchung (Revision) erforderlich.
Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 3500 kg bzw. mit höchstens 16 Sitzplätzen und Krafträder und Kleinkrafträder (nur bei Autowerkstätten, welche die geeigneten Ausstattungen haben) können für die Revision zu den privaten Autowerkstätten gebracht werden.
Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von über 3500 kg bzw. mit mehr als 16 Sitzplätzen und Anhänger müssen hingegen zur Landesprüfstelle für Fahrzeuge nach Bozen gebracht werden.
Das Zentrum ist stark belastet und die Besitzer*innen von Anhängern melden, dass im laufenden Jahr nicht einmal die Terminvereinbarung telefonisch vorgenommen werden, sondern eigens nach Bozen gefahren werden musste.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Fußt die Regelung, dernach die Hauptuntersuchung für bestimmte Fahrzeuge und Anhänger nur in der Landesprüfstelle durchgeführt werden können, auf einer staatlichen oder lokalen Verordnung? Welche ist die?
  2. Besteht die Möglichkeit, dass sich hier etwas ändert? Wird sich die Landesregierung dafür verwen156den, bzw. hat sie das schon?
  3. Wann wird zumindest die Terminvormerkung wieder telefonisch durchgeführt werden können.

Bozen, 16.12.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

Author: Heidi

Klare Aufforderung:
Schulverteilungsplan
1 COMMENT
  • TH / 8. Januar 2024

    Es lebe die Welt der effizienten Bürokraten!
    Nachdem im Jahre 2024 weder die telefonische noch eine Onlinevormerkung möglich ist, frage ich in welcher Welt wir in Südtirol leben!?
    Man muß also aus dem hintersten Passeier oder Pustertal nach Bozen fahren um einen Termin zu vereinbaren und dann nocheinmal zur Hauptuntersuchung. Es lebe der Umwelt- und Klimaschutz!

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