PRESSEMITTTEILUNG.

Im Regionalrat geht es dank Lega Salvini weiterhin bergab. Zuerst mussten wir als politische Minderheit wochenlang Druck machen, bevor sich Präsidialsekretär Savoi aus seinem Amt verabschiedete. Heute gab es einen weiteren Tiefpunkt. Denis Paoli, Abgeordneter der Lega Salvini, vergriff sich in seiner Stellungnahme zur Wahl von Fugatti zum Präsidenten der Region ebenfalls im Ton und empfahl der Abgeordneten Myriam Atz-Tammerle einen besseren Kleidungsstil: „Wir sind hier nicht bei einer Pyjama-Party!“, das war seine wörtliche Aussage („Non siamo a un pigiama-party“). Es ist unterhört. Im Laufe der Sitzung flogen unflätige Ausdrücke jeder Art. Die Kolleginnen haben versucht, der Abgeordneten ihre Solidarität auszudrücken und solche Aussagen entschieden zurückzuweisen. Abg. Foppa hat den Abg. Paoli aufgefordert, sich zu entschuldigen. Die „Entschuldigung“ wurde ihm offensichtlich abgerungen, Einsicht gab es keine. So kann das nicht hingenommen werden, so kann es  nicht weitergehen.

TN, 25.06.2021

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler
Lucia Coppola

PRESSEMITTEILUNG.

Mit Einführung des Green Pass wird auch das Angebot der Nasenflügeltests, die bisher kostenfrei in den Testzentren durchgeführt wurden, eingestellt. Diese Tests haben für den Green Pass keine Gültigkeit und sind somit nicht zielführend.

Das kann man nachvollziehen.

Nicht nachvollziehen kann man indes, dass die Antigentests, die hierfür gültig wären, nicht kostenfrei angeboten werden, sondern nur gegen Bezahlung in Anspruch genommen werden können. In Deutschland werden in den Testzentren gratis die Antigentests angeboten, die zum Beispiel für die Rückkehr nach Südtirol notwendig sind. „Diesem Beispiel sollte auch unser Land folgen“, so die grünen Landtagsabgeordneten. „Wir unterstützen die Impfkampagne des Landes, erinnern jedoch auch daran, dass bis dato nicht für alle Altersgruppen die Impfung uneingeschränkt empfohlen wird. Das führt zum Beispiel für Familien mit Kindern zu wirtschaftlicher Benachteiligung. Wenn die Jugendlichen den ihren Altersgruppen entsprechenden Tätigkeiten nachgehen sollen, so müssen die Familien die Kosten dafür übernehmen.“

Gerecht ist das nicht, familienfreundlich ebensowenig. Wir fordern das Land auf, die Antigentests, wie vormals die Nasenflügeltests gratis zur Verfügung zu stellen, für all jene, die sie brauchen.

Bozen, 24.06.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

TAGESORDNUNG LGE 85/21-XVI.

Das Bedürfnis nach leistbarem Wohnraum in Südtirol ist so groß wie nie. Um sich eine eigene Wohnung leisten zu können, müssen sich in den meisten Fällen zumindest zwei Menschen zusammentun. Dies gilt selbstverständlich auch für den geförderten Wohnbau. Zu kontrollieren, in welchem Verhältnis diese Menschen zueinanderstehen und welche Arrangements sie für sich getroffen haben, ist nicht Aufgabe eines Staates, einer Autonomie oder einer öffentlichen Verwaltung. Aus diesem Grund scheinen „Belohnungen“ für gewisse Lebensformen in Form von zusätzlichen Punkten beim Ansuchen zum geförderten Wohnbau aus der Zeit gefallen. Und doch werden mit der Durchführungsverordnung zum Wohnbauförderungsgesetz aus dem Jahr 1998 frisch verheiratete Paare mit Bonuspunkten bedacht. Es ist an der Zeit, diese Regelungen an das Jahr 2021 anzupassen und diese Bonuspunkte all jenen zuzugestehen, die gemeinsam um Wohnbauförderung ansuchen und am selben Wohnsitz gemeldet sind.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Die explizite Bevorteilung von verheirateten Paaren bei der Punktevergabe zum geförderten Wohnbau zu beenden.
  2. Zwei Personen, die denselben Wohnsitz haben, bei Einreichung des Gesuches zur Erhaltung der Wohnbauförderung fünf Punkte zuzusprechen.

Bozen, 15.06.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG.

Zahlungen, welche die öffentliche Verwaltungen betreffen, müssen Bürger:innen neuestens über die Plattform „PagoPA“ abwickeln. Andere Bezahlsysteme dürften laut Südtirols Gemeinden nicht zur Verfügung gestellt werden. Dies ist erstmals nicht weiter aufregend, wäre die Zahlung über PagoPA nicht mit Spesen verbunden, die bei anderen Zahlmöglichkeiten, wie der SEPA-Lastschrift, nicht anfallen. Hinzu kommt, dass diese Spesen bei PagoPA bis zum Ende des Bezahlvorgangs nicht gelistet- und erst am Ende als böse Überraschung ersichtlich werden.

Bemerkenswert ist hierbei auch, dass es Privatunternehmen in Italien untersagt ist, Gebühren für die Verwendung bestimmter Zahlungsinstrumente zu erheben (siehe Codice del Consumo, D.lgs. 206/2005, Art. 62). Praktisch handhabt die öffentlichen Verwaltung Zahlungen also in einer Manier, wie sie den Privaten verboten ist: Und zwar wälzt sie die Kosten für den Zahlungsvorgang auf die Verbraucher:innen ab. Dabei tut es laut Südtiroler Verbraucherzentrale nichts zur Sache, dass nicht die Gemeinden selbst, sondern die Finanzdienstleister dieses Geld kassieren, für die Bürger:innen läuft es immer auf dasselbe hinaus.

Und die „Spesenrechnung“ treibt bei PagoPA in einigen Bereichen kuriose Blüten. Anscheinend ist es in den Gemeinden nicht möglich, Müll, Wasser und Bonifizierung in einer einzigen Rechnung zu bezahlen. Vielmehr müssen hier – immer mittels PagoPA – drei Zahlvorgänge gestartet werden, inklusive drei Mal anfallender Zahlungsspesen für die genannte Plattform.
Dabei hätte die öffentliche Verwaltung durchaus die Möglichkeit, auf für Verbraucher:innen günstigere Möglichkeiten der Rechnungszahlung zurückzugreifen. Den Bürger:innen wird diese Möglichkeit aber meistens schlicht nicht angeboten. Dabei beziehen sich die Gemeinden auf die staatliche Wettbewerbsbehörde, welche die Exklusivität von PagoPA vorschreiben würde. Dies ist jedoch nur ein Teil der Wahrheit. Denn dieselbe Wettbewerbsbehörde präzisiert in einer Presseaussendung im November 2020, dass PagoPA sehr wohl andere Zahlungsmethoden zur Seite gestellt werden können. Nicht nur das: Die Gemeinden erhalten sogar die Möglichkeit, jene Bürger:innen zu prämieren, welche die Zahlungen mittels ihrer Bank abwickeln. Diese „Prämierung“ besteht laut Kodex der digitalen Verwaltung (CAD) in einem um 20% ermäßigten Steuersatz.

Aus diesem Grund spricht für die öffentlichen Verwaltung in Südtirol nicht nur nichts dagegen, den Bürger:innen andere Zahlungsmöglichkeiten für die Begleichung ihrer Rechnungen zur Verfügung zu stellen. Vielmehr werden sie von der Wettbewerbsbehörde auch noch dazu ermutigt und können die Bürger:innen bei Nutzung anderer Bezahlmöglichkeiten finanziell „belohnen“. Ganz zu schweigen davon, dass die öffentliche Verwaltung es sich nicht leisten kann, Standards des Verbraucher:innenschutzes der Privatwirtschaft zu unterbieten.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Gemeinsam mit den Gemeinden und dem Gemeindenverband Sorge zu tragen, dass in Südtirols öffentlicher Verwaltung neben dem Dienstleister PagoPA jeweils auch mindestens eine Zahlungsmöglichkeit, bei der keine Benutzungskosten anfallen, angeboten wird.

Bozen, 22.06.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ.

Da anni viene proposto l’obbiettivo dello spostamento del traffico dalla strada alla rotaia. E proprio a questo fine viene costruito il BBT. Ora, però, la prevista regolamentazione della Eurovignette prevede, tra le altre cose, una riduzione dei pedaggi fino al 75% per i camion a idrogeno e a batteria. Se le flotte di autocarri verranno convertite entro il 2030, potranno contare su importanti riduzioni dei pedaggi e continueranno a maggior ragione a utilizzare la rotta del Brennero, che da sempre attira una grossa quota di traffico “deviato” solo perché è una rotta a basso costo. Per le nuove flotte di TIR “ecologici” non ci sarebbe più bisogno di passare alla rotaia (del BBT): ciò può ridurre le emissioni, ma non la quantità di traffico sulla A22. A meno che il trasferimento su rotaia non venga reso obbligatorio da precise misure politiche. Il nuovo regolamento Eurovignette deve essere adottato dagli Stati membri e dal plenum dell’UE entro l’autunno, e non c’è molto tempo.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. Come valuta gli effetti a medio e lungo termine del nuovo regolamento sull’Eurovignette?
  2. C’è ancora spazio a livello dell’UE per una eventuale modifica, e per quali obbiettivi può essere utilizzato dalla Provincia di Bolzano e/o dalle regioni dell’Euregio?
  3. Come si può ottenere il trasferimento del traffico su rotaia se in futuro le imprese dell’autotrasporto potranno contare su un drastico calo dei pedaggi dei camion sulla strada?

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

Qui potete scaricare la risposta della giunta.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In wenigen Jahren jährt sich der „Bauernkrieg“ von 1525 zum 500. Mai, ein Anniversar, das in Deutschland und Österreich absehbar in großem Maßstab begangen wird. Die Revolten von 1525 sind zentrale Momente sozialen, religiösen und politischen Umbruchs am Beginn der Neuzeit und weisen durch den Blick auf die Situation der Landbevölkerung und den Stadt-Land-Konflikt auch starke aktuelle Bezüge auf. Tirol und die geistlichen Fürstentümer Brixen bzw. Trient waren wichtige Szenarien der Revolte und dem Vernehmen nach rüsten sich verschiedene Museen auf den Anlass, etwa LM Schloss Tirol, das Diözesanmuseum Hofburg Brixen und das eben renovierte Museum im Kloster Neustift. Umso wichtiger wäre es, bereits angelaufene Vorbereitungen zu bündeln und ihnen eine gemeinsame wissenschaftliche und werbliche Klammer zu vermitteln, um das absehbar große Interesse besser zu kanalisieren. Das in Südtirol bekannte „Jeder-sein-Süppl-Syndrom“ sollte zugunsten einer verbindenden, vielleicht sogar euregionalen Anstrengung mit Innsbruck und Trient überwunden werden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Ist bekannt, welche Museumsstandorte in Südtirol sich auf das Anniversar 1525-2025 vorbereiten, in welcher Form?
2. Gibt es Bemühungen, in einer gemeinsamen Vorbereitungs- und Steuerungsgruppe auf Abstimmung, Zusammenhang und Bündelung von Ressourcen hinzuarbeiten?
3. Sind auch Kooperationen mit Tirol und dem Trentino im Rahmen der Euregio angedacht?

Bozen, 21.06.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In den vergangenen drei Monaten wurden die landesweit wichtigsten Brutstätten der Wechselkröten, die sich im südlichen Areal des Flughafens befanden, durch Bauarbeiten zerstört. Bei der Verlängerung der Landebahn wurden die Wassergräben durch Bagger zugeschüttet. Dabei wurden nicht nur viele adulte Tiere der Wechselkröte getötet, sondern es wurden auch deren Brutstätten vernichtet. Beides ist laut FFH-Richtlinie nicht erlaubt. Die Grüne Fraktion hat die Landesregierung bereits mehrmals aufgefordert, die Bauarbeiten einzustellen, den Naturfrevel zu sanieren und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Bisher hat die Landesregierung nichts unternommen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Seit wann sind der Landesregierung und der zuständigen Naturschutzbehörde die Vorkommen der Wechselkröte im südlichen Teil des Flughafens bekannt?
  2. Welche Einträge in Datenbanken, welche Studien und Untersuchungen zur Wechselkröte liegen der Landesregierung seit wann vor? Wir ersuchen um Auflistung der Daten und um Aushändigung etwaiger Studien und Untersuchungen.

Bozen, 21.06.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Jüngst haben LKW-Brände am Brenner (nomen est omen) und in Neumarkt wieder einmal die Risiken deutlich gemacht, die von dem auf der Brennerautobahn transportierten Gefahrengut ausgehen: Nur dank effizienten Einsatzes örtlicher Feuerwehren wurde der auf einem Parkplatz am Brenner in Brand gesetzte Mülltransporter wie die in Neumarkt ausgebrannte Gasladung unter Kontrolle gebracht bzw. gelöscht. Es kann aber nicht die Aufgabe der Wehren vor Ort sein, solchen Gefahrenquellen hinterherzulaufen. Weit wichtiger wäre es, die seit vielen Jahren geforderte wie bereits 2016 versprochene, fixe LKW-Kontrollstelle nach Tiroler Vorbild endlich zu aktivieren. Bei 2,5 Mio. LKW/Jahr ist es statistisch nur eine Frage der Zeit, bis auf der A22 ein Unfall eines defekten, überladenen, mit Gefahrengut bestückten oder technisch unzureichenden LKW Folgen hat, die einem Inferno nahe kommen können.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wurden letzthin mit der mobilen LKW-Kontrollstelle Stichproben der Überwachung auf der Brennerautobahn auf Südtiroler Seite vorgenommen, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  2. Besteht Aussicht auf die Errichtung einer festen LKW-Kontrollstelle nach Tiroler Vorbild und womöglich noch vor Erteilung der Konzession an die A22?
  3. Hat das am 15. 7. 2016 beim römischen Ministerium für Transport und Infrastrukturen eingereichte Projekt einen positiven oder negativen Bescheid erhalten?

Bozen, 21.06.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier die Antwort von der Landesregierung zum Herunterladen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Die Grüne Fraktion wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Koordinierung bei der Übergabe von Wobi-Mietwohnungen nicht immer reibungslos funktioniert. Ansuchende würden teilweise ohne „Vorwarnung“ zum Unterschreiben des Mietvertrags gebeten. Und das, obwohl sie explizit auf die Wichtigkeit hingewiesen hatten, das Bezugsdatum einige Monate im Voraus mitgeteilt zu bekommen, um die Kündigungsfrist der aktuellen Wohnung (meist 6 Monate) einhalten zu können. Dieses Hauruckverfahren führt dazu, dass im schlimmsten Fall Betroffene für Monate zwei Mieten bezahlen müssen, was für die allermeisten Menschen eine enorme finanzielle Herausforderung darstellt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Nach welchem zeitlichen Iter werden Wobi-Wohnungen vergeben und wie viel im Voraus werden die Neo-Mieter:innen über das Bezugsdatum ihrer neuen Wohnung informiert?
  2. Welche Kündigungsfrist besteht bei Wobi-Mietwohnungen und wie viel Zeit im Voraus weiß das Wohnbauinstitut durchschnittlich, dass eine Wohnung frei wird?
  3. Gibt es bei der zeitlichen Koordinierung der Wobi-Wohnungen eine Schwachstelle und wie möchte man diese eventuell beheben?

Bozen, 17.06.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

TAGESORDNUNG LGE 85/21-XVI.

Die Filmförderung in Südtirol ist von immens großer Wichtigkeit, sowohl aus kultureller wie auch aus wirtschaftlicher Sicht. Filmprojekte sind aufwändig und ressourcenintensiv und bedürfen einer akkuraten Vorbereitung. Die Einplanung der Geldmittel spielt entsprechend eine wesentliche Rolle. Normalerweise gibt es jährlich drei Termine, an denen Anträge zur Filmförderung gestellt werden können. Die Ressourcen, welche das Land für den ersten Termin 2021 zur Verfügung gestellt hatte, fielen bereits um einiges magerer aus als in den Jahren zuvor. Der zweite Call wurde dann aber ersatzlos gestrichen. Für Filmschaffende kommt dies einer Katastrophe gleich. Planbarkeit für Projekte ist auf diese Art und Weise nicht gegeben und wo kein Film geplant werden kann, wird auch keiner entstehen. Vor allem die abrupte Absage dieses zweiten Calls hat die Branche irritiert und verunsichert. An diesem Beispiel ist die Wichtigkeit einer Kontinuität in der Kultur- und Filmförderung ersichtlich; diese darf nicht einfach abgebrochen werden. Stete Beitragshilfen müssen in einem Land wie Südtirol garantiert werden, selbst wenn diese in Krisenzeiten vielleicht auch einmal kleiner ausfallen müssen.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

durch Anpassung auf Gesetzes- und/oder Durchführungsverordnungsebene sicherzustellen, dass die Kontinuität der Beiträge für die Filmförderung nicht unterbrochen wird.

Bozen, 15.06.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler