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Die Sonntagsruhe ist gerettet

Omnibusgesetz: Die Landesregierung wollte Baustellenarbeit und -lärm auch an Feiertagen erlauben. Dank eines grünen Abänderungsantrags wurde dieser Passus gestrichen!
In der heutigen Sitzung des 2. Gesetzgebungsausschusses des Landtags wurde auch das Omnibusgesetz Nr. 125/17 behandelt. Unter den Artikeln, für die der Ausschuss zuständig ist, befand sich auch Artikel 13, der es den BürgermeisterInnen gestatten sollte, die Zeiten für lärmerzeugende Baustellenarbeiten nicht nur an Werktagen, sondern auch an Feiertagen auszuweiten. Die Folgen wären vor allem für die BaustellenanrainerInnen verheerend gewesen.
Es wurde schnell klar, von wem dieser Vorschlag kam. Denn in der Diskussion des Gesetzgebungsausschusses beteuerte der Vertreter von Landesrat Theiner, dass das Umweltressort nicht für diesen Passus verantwortlich wäre. Stattdessen hatte Wirtschaftslandesrat und Landeshauptmann Kompatscher höchstpersönlich die Änderung zu verantworten.
Wer die Diskussion über den letzten Arbeitsunfall, der sich erst kürzlich in der Kellerei Gries ereignete, verfolgt hat, weiß, dass die Baufirmen mit aller Macht versuchen, Arbeitsrhythmus und -zeiten zu steigern. Diese harte Arbeit ohne Ruhepausen hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Unsicherheit und Gefährlichkeit der Baustellen. Nicht nur die Gesundheit der AnrainerInnen steht also auf dem Spiel, sondern auch derjenigen, die auf den Baustellen arbeiten.
Wenigstens bei lärmerzeugenden Baustellen sollte die Feiertagsruhe nicht aufgehoben werden.
Deshalb habe ich, als Vertreter der Grünen im Gesetzgebungsausschuss, einen Streichungsantrag zur „Sonntagsruinierungsbestimmung“ vorgelegt, der einstimmig angenommen wurde.
Die Feiertagsruhe ist damit, zumindest für den Moment, gerettet.
Riccardo Dello Sbarba
Vertreter der Grünen im 2. Gesetzgebungsausschuss des Landtags

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