PRESSEMITTEILUNG.

In der April-Landtagswoche befasst sich die Grüne Fraktion mit zwei hochaktuellen Themen: der nicht enden wollenden Trockenheit und dem Chaos an den Schulen zwischen Zusammenleben und Recht auf Erstsprache. Mit zwei Beschlussanträgen wollen wir hier mit Lösungsvorschlägen ansetzen:

Umsetzung des Wassersparens im Obstanbau

Der erste Beschlussantrag befasst sich mit der derzeit anhaltenden Trockenheit.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist der Wasserstand in den Fließgewässern weiterhin auf einem Tiefstand. Die Wasserkraftwerke klagen über Produktionsverluste von etwa 40 Prozent. Immer wieder wird über die Nichteinhaltung der lebensnotwendigen Restwassermenge der Flüsse und Bäche berichtet, die nun oftmals sogar ausgetrocknet sind.

Das eklatanteste Beispiel ist der Schlandraunbach bei Schlanders, der normalerweise viel Wasser führt, weil er von einem großen Einzugsgebiet mit Bergen über 3.000 Metern Höhe gespeist wird. Nun berichtete uns Landesrat Vettorato, dass im Mai letzten Jahres so viel Wasser – legal und weniger legal – für die Bewässerung von Obstplantagen abgeleitet wurde, dass der Unterlauf des Baches austrocknete und ein Fischsterben auslöste.

Es ist kein Zufall, dass die Obstwiesen in Schlanders so viel Wasser benötigen. Hier ist der Prozentsatz der Obstanbauflächen, die ausschließlich durch Oberkronenberegnung bewässert werden, mit 64% extrem hoch. Dabei benötigt die Tropfberegnung 35% weniger Wasser als die Oberkronenberegnung. „Das ist angesichts der knappen Wasserressourcen ein riesiges Sparpotenzial“, erklärt Erstunterzeichner Hanspeter Staffler.

Derzeit gibt es in Südtirol rund 5.000 Hektar Apfelplantagen, die nicht über eine Tropfberegnung verfügen, und es ist an der Zeit, dies zu ändern. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, eine gezielte Sensibilisierungs- und Informationskampagne zu starten und den Einheitspreis der jährlichen Wassergebühren für landwirtschaftliche Flächen mit Oberkronenberegnung um 35% zu erhöhen. Dadurch sollen die Betriebe zu einer möglichst raschen Umstellung ihrer Bewässerungsanlagen bewegt werden

Recht auf Mehrsprachigkeit im Bildungssystem des Landes

Mehrsprachiges Lernen ist ein Recht. Und viele Familien fordern dieses Recht seit langem ein. Von Kindesbeinen an verschiedene Sprachen zu lernen fällt leichter, und wer mehrere Sprachen spricht, hat mehr Chancen im Leben. In Südtirol wird dies jedoch durch die getrennten Schulsysteme erschwert. So kommt es, dass unsere Jugendlichen Angst haben oder sich schämen, die zweite Sprache zu sprechen. Immer mehr Familien melden ihre Kinder im anderen Schulsystem an, und die Landesregierung greift zu immer abenteuerlicheren Maßnahmen, um die Familien davon abzubringen. Je mehr der Wunsch nach Mehrsprachigkeit wächst, desto vehementer wird er abgelehnt. Dabei würde eine mehrsprachige Schule als zusätzliches Modell den gewohnten muttersprachlichen Unterricht, wie ihn das Autonomiestatut garantiert, nicht beeinträchtigen. Im Gegenteil: Er würde sogar gestärkt. Nicht zuletzt dadurch, weil das mehrsprachige Angebot jeweils nur bei entsprechender Nachfrage eingerichtet werden würde. Eine mehrsprachige Schule sollte nicht ad hoc vom Lehrpersonal improvisiert, sondern mit eigens dafür ausgebildetem pädagogischem Personal gestaltet werden. Kinder und Jugendliche können sich so gemeinsam verschiedenen Sprachen nähern. „Wir Grüne haben uns immer für dieses dritte Bildungsangebot eingesetzt, auch um Mädchen und Jungs, die bereits in ihren Familien Mehrsprachigkeit erleben und sich nicht auf eine Erstsprache festlegen wollen, ein ‚Zuhause‘ zu geben“, so die Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa. Deshalb schlagen wir der Landesregierung vor

  • die Einführung eines alternativen mehrsprachigen Angebots an unseren Schulen, sobald eine Mindestzahl von Einschreibungen erreicht ist;
  • Monitoring und Fortbildungskurse für das Personal der mehrsprachigen Klassen anzubieten;
  • die Kommunikation und Durchlässigkeit zwischen den Schulsystemen (Deutsch und Italienisch) zu verbessern;
  • in der Gesetzgebung das Konzept der „Muttersprache“ durch das von (auch mehreren) “Erstsprache(n)“ zu ersetzen.
  • das bestehende, im Autonomiestatut vorgesehene Schulangebot weiterhin zu gewährleisten.

 

BZ, 11.04.2023

Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG.

Die derzeit herrschende Wasserknappheit zeigt auf, welche Auswirkungen die Erderhitzung haben kann: höhere Temperaturen und geringere Niederschläge beeinträchtigen die Wasserversorgung. Möglicherweise sind die Jahre 2022 und 2023 besonders trockene Jahre und die Folgejahre sind vielleicht nicht ganz so angespannt. Aber ein Trend scheint sich für die kommenden Jahre und Jahrzehnte abzuzeichnen, heiße und trockene Phasen dürften sich häufen, Wasserknappheit kann zum ständigen Begleiter werden.

Es ist alles hergerichtet, falls nicht bald ausgiebige und beständige Niederschläge Abhilfe schaffen. Südtirols Quellen schütteten bereits im Jahr 2022 bis zu 40% weniger Wasser. Hotspots wie Schlerngebiet, Salten oder Prämajur im Obervinschgau mussten bereits mit Tankwasser versorgt werden. Viele Gemeinden hatten im vergangenen Jahr in Kombination mit Sparmaßnahmen gerade noch genug Wasser, Wasserwarte sind aber angesichts des niederschlagsarmen Winters 2022/23 sehr besorgt. Die Wasserversorgung einiger Siedlungen sei gefährdet.

Südtirols Etschtal verfügt über einen riesigen Grundwasserspeicher, der normalerweise durch Niederschläge und wasserführende Bäche ständig aufgefüllt wird. Allerdings reagiert der Grundwasserkörper mit zeitlicher Verzögerung auf Wassergaben oder auf Wasserentzug, derzeit haben die Tiefbrunnen eine sinkende Tendenz. Wenn es so weiter geht, werden viele Brunnen im Laufe des ersten Halbjahres auf einen historischen Tiefstand sinken.

Der Wasserabfluss in Südtirols Bächen und in der Etsch war im vergangenen Jahr weiter unter dem Durchschnitt. Wasserkraftwerke beklagten Einbußen in der Produktion von rund 40%. Es erreichten uns laufend Klagen, dass die Restwassermenge in Bächen nicht eingehalten würde, in einzelnen Fällen kam es gar zum Trockenfallen von Bächen.

Eklatantestes Beispiel dafür war der Schlandraunbach bei Schlanders, welcher von einem großen Einzugsgebiet mit Bergen über 3000 Metern gespeist wird und normalerweise viel Wasser führt. Im Mai des vergangenen Jahres wurde legal und illegal (laut Auskunft von Landesrat Vettorato) so viel Wasser für die Beregnung von Obstanlagen abgezweigt, dass der Unterlauf trocken fiel, was ein Fischsterben auslöste.

Es ist aber auch kein Zufall, dass die Obstanlagen von Schlanders so viel Wasser benötigen. Denn der Anteil an Wiesen mit ausschließlicher Oberkronenberegnung ist in Schlanders mit 64% (laut Lafis-Fruit) extrem hoch, landesweit liegt die Quote bei 30%. Es hat den Anschein, dass die bisher üppige Wasserführung des Schlandraunbaches Investitionen ins Wassersparen hintanhielten, jetzt wo das Wasser im Schlandraunbach knapp wird, fehlen die Tropfberegnungssysteme.

Tropfberegnung benötig im Gegensatz zur Oberkronenberegnung 35% weniger Wasser, was angesichts der knappen Wasserressourcen ein gewaltiges Einsparungspotential darstellt. Südtirolweit gibt es zurzeit rund 5.000 Hektar Apfelanlagen (von 16.000 Hektar insgesamt), welche über keine Tropfberegnung verfügen (Lafis-Fruit), sondern die Obstanlagen ausschließlich mit Oberkronenberegnung bewirtschaften. Diese 5.000 Hektar sollten nun durch steuernde Maßnahmen so rasch wie möglich auf Tropfberegnung umstellen.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Im Sinne der bestehenden Normen eine gezielte Sensibilisierungs- und Informationskampagne zu starten, um die säumigen Landwirt:innen auf die dringende Notwendigkeit der Umstellung und auf die möglichen finanziellen Förderungen hinzuweisen.
  2. Für jene Obstbauflächen, welche ausschließlich mit Oberkronenberegnung bewirtschaftet werden, den Einheitspreis der jährlichen Wassergebühren um 35% anzuheben.

 

Bozen, 23.03.2023

 Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

 

BESCHLUSSANTRAG.

Im Autonomiestatut wird in Artikel 19 das Recht auf den muttersprachlichen Unterricht geregelt. Dieses Recht, erkämpft vor mehreren Jahrzehnten, bildete eine Säule der Südiroler Autonomie. Als Schutz der Minderheit hat dieses Prinzip eine wesentliche Berechtigung.

Die sprachliche Welt der Gründer:innen der Autonomie ist jedoch nicht mehr dieselbe wie die sprachliche Realität, in der wir heute leben. Was damals nicht vorstellbar, ja nicht gewünscht war (und vielleicht auch heute strukturell nur erduldet wird) ist die Tatsache, dass italienisch- und deutsch, bzw. ladinischsprachige Südtiroler:innen sich einen Kultur- und Lebensraum teilen. Die Nähe mehrerer Kulturen ist ein Schatz von unvorstellbarer Größe, der außerhalb Südtirols als solcher wahrgenommen, innerhalb Südtirols aber oftmals nicht als Vorteil verstanden wird. Ein Teil dieses spezifischen Kulturraums sind auch viele Südtiroler Familien, in denen nicht eine der drei großen Landessprachen gesprochen wird, sondern zwei oder sogar drei. Diese Kinder wachsen nicht nur mit einer Mutter- oder Erstsprache auf, sondern mit mehreren. Dass das Prinzip des muttersprachlichen Unterrichts jenen Kindern, die nicht nur mit einer, sondern mehreren utter- oder Erstsprachen aufwachsen, nicht gerecht wird, war zu Zeiten der Verfassung des Artikel 19 nicht abzusehen bzw. nicht vorstellbar. Heute ist es so, dass den Kindern, die mit zwei oder mehreren utter- oder Erstsprachen aufwachsen, kein auf sie zugeschnittenes Schulsystem zur Verfügung steht.

Dasselbe gilt für die vielen Familien, in denen zwar lediglich eine Sprache gesprochen wird, die es aber als Mehrwert verstehen, ihre Kinder so früh wie möglich an die Zweit- oder Drittsprache des Landes heranzuführen.

Dass das Bedürfnis vieler Eltern, ihre Kinder die jeweilige zweite Sprache so gut wie möglich lernen zu lassen mit einer objektiven Notwendigkeit einhergeht, zeigen die Ergebnisse beider Kolipsi-Studien der Eurac. Denn das Sprachniveau der Schüler:innen in der jeweiligen Zweitsprache ist alles andere als gut. In der Kolipsi II-Studie (Daten des Schuljahres 2014/2015) wurde festgehalten, dass das Niveau von Deutsch bzw. Italienisch als Zweitsprache im Vergleich mit den Ergebnissen der ersten Kolipsi-Studie (Daten des Schuljahres 2007/2008) gesunken sei. Das Fazit der Forscherinnen ist ernüchternd bis düster: „Besonders nachdenklich stimmt dabei das Ergebnis […] in Anbetracht der Tatsache, dass für einen größer gewordenen Teil der Jugendlichen eine aktive Teilnahme am Alltagsleben der Zweitsprache in der Zweitsprache kaum oder nur schwer möglich ist“ (siehe Kolipsi II, 2017, S. 65).

Was passiert also in einem System, dessen Grundstruktur die Bedürfnisse der in ihm lebenden Menschen nicht mehr umfasst? Die Menschen werden sich bewusst, dass sie zwar das System nicht ändern, es aber behelfsmäßig auf ihre Bedürfnisse ausrichten können. So geschah es, dass immer mehr Südtiroler:innen ihre Kinder in die Schulen der Zweitsprache einschrieben und einschreiben. Der Wunsch, die eigenen Kinder gut auf die Südtiroler Realität – jene eines mehrsprachigen Landes – vorzubereiten, ist nachvollziehbar. Paradoxerweise kann jedoch genau diese Art der Behelfs-Lösung das System des muttersprachlichen Unterrichts gefährden. Denn jene Familien, die ihr Kind weiterhin in ihrer utter- oder Erstsprache unterrichtet wissen möchten, laufen dadurch Gefahr, wider Willen Teil einer mehrsprachigen Schule zu werden.

Kurzum: Das System ist an einem Kipppunkt. Man kann davor die Augen verschließen oder damit beginnen, die Realität als solche anzuerkennen und neben der italienischen und der deutschen Schule als Zusatzangebot für alle, die das wollen, auch mehrsprachige Bildungsformen anzubieten. Ein solches frei wählbares Zusatzmodell würde die derzeitige Situation entzerren und entlasten. Deutschsprachige Schulen bzw. italienischsprachige Schulen würden wieder ihrem Auftrag der Vermittlung in der utter- oder Erstsprache gerecht werden – und für alle jene, die dies wünschen, stünde eine Alternative bereit.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Sicherzustellen, dass das Recht auf freie Schulwahl laut Verfassung auch in Zukunft für Schüler:innen und deren Eltern gewährt ist.
  2. Projekte mehrsprachigen Unterrichts immer dann zuzulassen, zu unterstützen und zu fördern, wenn eine festzulegende Mindestanzahl an Eltern (z.B. 14 für den Kindergarten, 15 für die restlichen Schulstufen) ihre Kinder in eine entsprechende Abteilung einschreiben.
  3. Projekte mehrsprachigen Unterrichts dauerhaft wissenschaftlich zu begleiten.
  4. „Didaktik der Mehrsprachigkeit“ in der Ausbildung des Lehrpersonals sowie der pädagogischen Fachkräfte vorzusehen.
  5. „Didaktik der Mehrsprachigkeit“ in den Fortbildungen des Lehrpersonals und der pädagogischen Fachkräfte vorzusehen.
  6. Die Durchlässigkeit der Schulsysteme (deutsch und italienisch) zu verbessern und das Wechseln von der Rangliste des einen Systems in das jeweils andere durch die Zusammenarbeit der jeweiligen Schulämter zu erleichtern.
  7. In der Landesgesetzgebung und der Beschließungstätigkeit der Landesregierung zum gesamten Thema der Sprachdidaktik in Südtirol neben dem Konzept der „Muttersprache“ auch das Konzept der mehrfachen Muttersprache oder „Muttersprachen“ zu berücksichtigen.

Bozen, 24.03.2023

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

18 Millionen pro Jahr sind es in Deutschland, einige Hunderttausend in der Schweiz und einige Zehntausend in Südtirol: Singvögel, die durch Kollision mit Lärmschutzwänden und Glasfassaden zugrunde gehen. Freistehende Wände, die aus transparentem Glas bestehen, sind regelrechte Todesfallen für unzählige Singvögel. Dabei muss das nicht sein, wenn Glasfassaden oder Glaselemente halbtransparent oder mit geeigneten Mustern versehen sind, dann erkennen die Vögel das Hindernis und drehen rechtzeitig ab.

Der von den Grünen heute im zweiten Gesetzgebungsausschuss eingebrachte Gesetzentwurf sieht vor, bereits vorhandene Lärmschutzwände, welche aus transparenten Glaselementen errichtet wurden, ehestens mit geeigneten Klebefolien nachzurüsten, sodass das sinnlose Sterben ein Ende hat. Zudem sieht die Initiative vor, dass Lärmschutzwände, Glasbauwerke und Glasfassaden, welche zukünftig gebaut werden, bereits von Anfang an aus Vogelschutzglas zu errichten sind. Diese einfachen Maßnahmen dürften über 80% der tödlichen Kollisionen verhindern, so die Einschätzung des Erstunterzeichners Hanspeter Staffler.

Im zuständigen Gesetzgebungsausschuss des Landtages wurde der Gesetzesvorschlag am Mittwoch intensiv und umfassend diskutiert, es wurden auch einige Nachschärfungen vorgeschlagen. Die anwesende Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer machte Hanspeter Staffler den Vorschlag, gemeinsam mit den zuständigen Landesämtern einige Passagen zu überarbeiten und den Gesetzesvorschlag in einer der nächsten Sitzungen zu behandeln. „Das Land steckt mitten in einer Naturkrise, Insekten- und Vogelpopulationen brechen dramatisch ein, daher ist rasch zu handeln“ sagt Hanspeter Staffler, der sich so schnell wie möglich mit den Landesämtern treffen will.  Die Gemeindekommissionen für Raum und Landschaft sollten sich dieses Themas annehmen, denn sie können den Kollisionsschutz wildlebender Vögel in ihrer täglichen Arbeit konkret umsetzen.

PRESSEMITTEILUNG.

Der 4. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Gesetzentwurf der Grünen Fraktion Nr. 127/23 “Garantiefonds für unverschuldete Rückstände privater Mieterinnen und Mieter” behandelt.

Dieses Thema blickt auf eine lange Geschichte zurück:

Im Jahr 2022 wurde der Öffentliche und der Geförderte Wohnbau in Südtirol in einzelnen Teilen neu geordnet, wobei das WOBI vom geförderten Wohnbau ausgegliedert wurde. Eine Neuerung des LG 15 betrifft das Problem der Mieten, bzw. des Leerstandes. In Südtirol gibt es derzeit 239.000 Wohnungen, davon sind ca. 29.000 leerstehend (12 %). Seit einiger Zeit versucht man, dem Thema des Leerstands durch gezielte Erhöhungen der GIS beizukommen, bisher ohne größere Ergebnisse.

Es ist aber bekannt, dass in Südtirol viele freistehenden Wohnungen nicht vermietet werden, weil die Besitzer:innen fürchten, nicht zu ihrer Miete zu kommen. Aus diesem Grund besteht seit vielen Jahren die Forderung, einen Garantiefonds einzuführen, der in diese Problematik eingreift.

2022 wurde zwar ein Garantiefonds in das Gesetz Nr. 15 aufgenommen, aber dieser richtet sich ausschließlich an Vermieter:innen und berücksichtigt nicht die Mieter:innen, die ohne „eigenes Verschulden“ in Zahlungsschwierigkeiten geraten (z. B. bei schwerer Krankheit oder Arbeitsverlust).

Ein weit besserer Ansatz wäre es, die Mieter:innen, die unverschuldet zahlungsunfähig werden, zu unterstützen. Dies wurde auch von den Mieter- bzw. Vermietervertretungen bestätigt, die während der Debatte im Landtag darauf hingewiesen hatten, dass es viel sinnvoller wäre, die Mieter:innen an dem Fonds zu beteiligen. Und genau darauf zielt der heute im vierten Gesetzgebungsausschuss von Brigitte Foppa eingebrachte Gesetzesentwurf ab: die Möglichkeit, einen Garantiefonds einzurichten, der die Deckung der Miete bei unverschuldeten Zahlungsrückständen garantiert – unter Beteiligung von Mieter- und Vermietervertretern.

Der Gesetzentwurf wurde abgelehnt (4 Ja- und 4 Nein-Stimmen). Aus Mehrheit war zu vernehmen: „Es gibt in Südtirol schon genug Hilfen für Leute in Not“.

 

PRESSEMITTEILUNG.

Heute soll ein Treffen der Verkerslandesräte Südtirols und Tirols stattfinden, in dem es um die Einführung des Dosierungsystems (SLOT) für LKW auf der Brennerautobahn geht. Seit geraumer Zeit spricht die Landesregierung dieses System an, um der Verkehrsbelastung Herr zu werden. Diese ist für Wipp-und Eisacktal, den Bozner Talkessel und das Unterland bei letztens 2,5 Millionen LKW und 11 Millionen PKW wirklich untragbar und unerträglich geworden.

Ein Dosierungssystem hieße, die Durchfahrt von Fahrzeugen zu deckeln. Es müssten Durchfahrtsrechte erworben werden, und nur im „gekauften“ Zeitraum kann die Durchfahrt erfolgen. „Klingt im Ansatz gut, aber Vorsicht!“, so die Fraktionssprecherin der Grünen Fraktion Brigitte Foppa. Sie war bei der Vorstellung der Studie in Innsbruck mit den anderen Fraktionsvorsitzenden der Tiroler und Südtiroler Landtage am 13.03. anwesend. „Denn einerseits gäbe es auch für Südtirol endlich auch eine Kontingentierung der Fahrzeuge, insbesondere des Schwerverkehrs. Allerdings wurde auch klar, dass es sich bei der Maßnahme NICHT um eine verkehrsverringernde Maßnahme handelt. Wenn nicht auch Fahrverbote zu bestimmten Uhrzeiten, vor allem in der Nacht, hinzukommen, handelt es sich lediglich um eine Umverteilung des Verkehrs von bestimmten Tageszeiten auf andere. Ja, in diesem Sinne könnte es sogar zu einer Zunahme des Verkehrs kommen, weil die Auslastung verbessert würde. Das kann niemals im Sinne der Bevölkerung, der Nachhaltigkeit und des Klimaplans sein,“ so Foppa. Die grüne Fraktion fordert deshalb klare Aussagen und Zusagen der Landesregierung darüber, dass ein eventuelles Dosierungssystem von Anbeginn an in Übereinstimmung mit Nachtfahrverbot und anderen verkehrsmindernden Maßnahmen gedacht und geplant wird. Alles andere wäre verheerend.

 

Bolzano, Bozen, 24.03.2023

Landtagsabgeordnete|Cons.prov.
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTELUNG.

Eine fast schon unendliche Geschichte neigt sich dem Ende zu. Das Gesetz für direkte Demokratie, Bürgerbeteiligung und politische Bildung aus dem Jahre 2018 hat fast eine ganze Legislaturperiode, drei Gesetzentwürfe, unzählige Änderungsanträge und ein Referendum überstehen müssen, bevor es nun endlich (fast) fertiggestellt verabschiedet werden kann.

2018 unter vielen Turbulenzen im Landtag genehmigt, war das Gesetz zur direkten Demokratie eine große Errungenschaft. Zugleich beinhaltete es, gerade aufgrund seiner völlig unkonventionellen Entstehungsweise, einige technischen Mängel.

Diese sollten behoben werden, darin waren sich alle einig. Allerdings war die Verführung (für die Mehrheit) groß, auch inhaltliche Änderungen vorzunehmen. So kam es 2021 zum Noggler-Gesetz, das unter anderem das bestätigende Referendum aus dem Ursprungsgesetz streichen wollte. Dieses erlangte zwar im Landtag eine Mehrheit, wurde aber sodann in einem Referendum von der Mehrheit der Abstimmenden klar abgelehnt.

Damit ging der Ball wieder zurück in den Landtag. Dort lag (zum Glück) ein LGE der Abgeordneten Foppa vor, der genau diese technischen Mängel beheben sollte.

„Mehrheit und Minderheit beschlossen, sich ein weiteres Mal zusammenzuraufen“, berichtet die Abgeordnete Foppa, „wir gründeten eine Arbeitsgruppe (Amhof, Foppa, Noggler, Ploner A.), um endlich die notwendige politische Verhandlung zu führen. Und wir sind zu einem sehr guten Ergebnis gekommen“.

Wichtigste Nachricht: Das bestätigende Referendum konnte gerettet werden. Einzige Änderung ist, dass die Aussetzung der Gesetze vor dem Inkrafttreten künftig nicht mehr 20, sondern nur mehr 10 Tage beträgt. Damit kommt man dem Bedürfnis nach effizienter Gesetzgebung entgegen.

„Der Bürgerrat wurde etwas vereinfacht, das Büro für politische Bildung kann auch extern an einem wissenschaftlichen Institut angesiedelt werden. Alle anderen Errungenschaften des Gesetzes von 2018 bleiben erhalten“, so Brigitte Foppa.

In der heutigen Sitzung des Gesetzgebungsausschusses drang man in weitgehender Zustimmung (nur Abg. Vettori stimmte strikt gegen alle Artikel) bis zur Finanzbestimmung vor. Dann wurde die Behandlung bis zur nächsten Sitzung ausgesetzt.

„Es ist hoffentlich wirklich nur mehr eine Frage der Zeit, bis das Gesetz zur Direkten Demokratie endlich vollständig sein wird“, so Einbringern Foppa. Sie glaubt, gerade nach dieser langen Zeit des Hin und Her, an das Machbare in der Politik und an den Verhandlungsweg. So werden Entwicklungen möglich.

 

 

Bozen,  Bolzano, 21/03/2023

Landtagsabgeordnete | Cons. prov.
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSMITTEILUNG.

In Bozen ist wieder ein Schulstreit entbrannt. Zu viele italienische Kinder sind in deutschsprachigen Schulen eingeschrieben. Stadträtin Ramoser bringt wieder die alte „Lösung“ der Eingangstests zurück. Das eigentliche Problem wird dabei verkannt, die angebliche Lösung ist eine Scheinlösung, Frau Ramosers Vorschlag ist ein Pfasterle auf eine eiternde Wunde.

Denn der Hintergrund ist der Wunsch vieler Familien, ihre Kinder mehrsprachig aufwachsen zu lassen. Viele Eltern rechnen sich dadurch bessere Lebenschancen für ihre Kinder aus. Elternvertretungen machen seit vielen Jahren auf diesen gesellschaftlichen Wunsch aufmerksam. „Die Regierungsmehrheit im Lande aber versperrt sich diesem Wunsch vehement und mit großer Engstirnigkeit,“ so die grüne Landtagsabgeordnete Brigitte Foppa. Sie hat schon 2014 einen Gesetzentwurf in den Landtag gebracht, der ein mehrsprachiges Zusatzangebot an Schulen vorsieht, wenn ein Minimum an Einschreibungen zustande kommt (14 für den Kindergarten, 15 für die restlichen Schulstufen). „Der Gesetzentwurf ist im Einklang mit Artikel 19 des Autonomiestatuts, und er würde eine echte Lösung darstellen,“ ist Foppa überzeugt. Er würde die Praxis beenden, die dazu führt, dass Kinder in eine für sie oft nur schwer verständliche Welt geworfen werden. Und die die gesamte Thematik und Problematik letztlich auf Lehrpersonen abwälzt, indem so getan wird, als ob es das Bedürfnis nach Mehrsprachigkeit nicht gäbe.

„Wenn das Bedürfnis nach Mehrsprachigkeit ignoriert wird, kommt es am Ende zur „selbstgebastelten“ mehrsprachigen Schule mit Stress für alle. Stattdessen braucht es mehrsprachige Konzepte, die vor Ort als Projekt entstehen, und in denen alle Beteiligten ihre Rolle haben. Ein systemisches Problem braucht auch eine systemische Lösung. Südtirol ist reif für ein mehrsprachiges Zusatzangebot in der Schule. Das ist der Ruf, der derzeit aus den Schulen in Bozen zu hören wäre“, schließt Brigitte Foppa.

 

Anlage: Der Landesgesetzentwurf Nr. 2/18 und der Begleitbericht zur mehrsprachigen Schule. Es wurde bisher im Landtag immer von der Mehrheit SVP-PD bzw. SVP-LegaSalvini abgelehnt.

BZ, 17.03.2023

 

Landtagsabgeordnete / Cons. prov.

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

PRESSMITTEILUNG.

Die Luegbrücke auf der Autobahn im Tiroler Wipptal muss erneuert werden. Heute gab es dazu einen Austausch in Innsbruck mit Vertreter:innen des Südtiroler, Tiroler und Trentiner Landtages.

Für Brigitte Foppa war es sehr beeindruckend festzustellen, was für ein Nadelöhr diese Brücke und wie zerbrechlich das gesamte Transportsystem ist. Millionen Tonnen Güter, die jährlich über den Kontinent rollen, sind von ein paar Stahl- und Betonteilen einer Brücke abhängig.

Beeindruckend sind auch die Lösungsansätze, die allesamt auf Umleitung und Umlenkung fußen, aber den Verkehr immer auf der Straße halten. Dabei könnte die Sanierung der Luegbrücke eine Gelengenheit für ein grundsätzliches Umdenken sein. Es wäre endlich der Moment, um die Schiene tatsächlich zu forcieren.

Das lärm- und abgasgequälte #Wipptal wäre dankbar, der #Klimaschutz auch.

 

Innsbruck, 13.03.2023

 

Foto Brigitte Foppa mit Petra Wohlfahrtstätter und Gebi Mair (Grüne Tirol)

PRESSEMITTEILUNG.

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat in letzter Zeit des Öfteren ein schlechtes Zeugnis ausgestellt bekommen. Wenn wir denen zuhören, die in unseren Krankenhäusern arbeiten, so ist schnell klar, dass einiges im Argen liegt. Das Personal ist unterbezahlt, unterbesetzt und überlastet. Hier müssen sich einige Dinge ändern.

Dafür sollten als allererstes sowohl Mitarbeiter:innen als auch Patient:innen des Sanitätsbetriebes nach ihrer Zufriedenheit befragt werden. Denn das Personal weiß am besten Bescheid, an welcher Stelle es hakt und welche Dinge gut funktionieren. Ihre Expertise muss entsprechend gewürdigt werden. Diese Befragungen sollen extern durchgeführt und unabhängig sein. Die Grüne Fraktion im Landtag hat heute ein einem Antrag zum Nachtragshaushalt vorgeschlagen, solche Befragungen durchführen zu lassen. Der Antrag wurde von der Landesregierung angenommen. „Wenn wir wissen, wo genau die Probleme liegen, können wir sie eher lösen. Das geht nur gemeinsam mit den Mitarbeiter:innen und den Patient:innen“, so eine zufriedene Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa.

 

Bozen, 09.03.2023

 

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler