Mitarbeiter- und Patientenbefragungen im Südtiroler Sanitätsbetrieb

TAGESORDNUNG LGE 129/2023.
Der Südtiroler Sanität wurde in der Vergangenheit nicht immer ein einwandfreies Zeugnis ausgestellt. Jüngst schnitt unser Gesundheitswesen in der von der Stiftung Gimbe durchgeführten Studie eher bescheiden ab. Vieles lässt sich sicherlich durch die lokalen Besonderheiten erklären, jedoch gibt es im Land Luft nach oben, was die Qualität der Gesundheitsversorgung angeht. Ein wichtiger erster Schritt ist auf jeden Fall eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation. Dazu muss der Betrieb als erstes wissen, wo es Verbesserungsbedarf gibt. Zu diesem Zweck führen Betriebe gemeinhin Mitarbeiterbefragungen durch. Jüngst geschah dies – in nicht repräsentativer Form – am Krankenhaus Schlanders, wo eine Krankenpflegerin so eine Befragung initiierte, an der ca. 300 Personen teilnahmen. Am regen Interesse ist abzulesen, dass die Beschäftigten ein großes Bedürfnis haben, ihrem Arbeitgeber ein Feedback zu geben.
Die Grüne Fraktion regt dringend dazu an, der Sanitätsbetrieb möge extern durchgeführte Mitarbeiter- und Patientenbefragungen durchführen. Dies scheint im Licht der aktuell geführten Debatte als wichtiger und unumgänglicher Schritt. Eine Investition in diese Richtung kann nur gut tun. Für Beschäftigte und Patient:innen der Südtiroler Sanität, und für den Betrieb an sich.
Der Landtag fordert daher die Südtiroler Landesregierung auf, in Zusammenhang mit der Umsetzung des Landesgesetzes Nr. 129/2023
- Repräsentative, unabhängige und extern durchgeführte Mitarbeiterbefragungen zu Mitarbeiterzufriedenheit und zur Erhebung von Vorschlägen zur Qualitätsverbesserung im Sanitätsbetrieb durchzuführen und die nötigen finanziellen Mittel dafür bereit zu stellen.
- Repräsentative, unabhängige und extern durchgeführte Umfragen zur Patientenzufriedenheit im Sanitätsbetrieb durchzuführen und die nötigen finanziellen Mittel dafür bereit zu stellen. Diese Umfrage zur Patientenzufriedenheit soll sowohl die Qualität der Versorgung durch die territorialen Dienste als auch die ambulante und stationäre Krankenhausversorgung beinhalten. Zusätzlich dazu soll auch die Häufigkeit der Inanspruchnahme privater Gesundheitsdienste erhoben werden.
Bozen, 09.03.2023
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler