In einem Begehrensantrag an das Parlament hatte der Landtag 2016 einstimmig gefordert, dass in der neuen StVO nicht nur Sicherheitsgründe, sondern auch Gründe des Gesundheits- und Umweltschutzes für die Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten sollen.

In der Kommission der Abgeordnetenkammer, die sich mit Transport und Kommunikation befasst, wird derzeit die bestehende Straßenverkehrsordnung überarbeitet. Die Südtiroler Parlamentarier der SVP haben sich hierzu mit mehreren Gesetzentwürfen eingebracht. Diese enthalten Änderungen an der StVO, etwa den Entwurf Nr. 192 für eine genauere Prüfung der Radargeräte oder Nr. 193 gegen Zusatzkosten beim Ausstellen von Strafen (beide eingebracht vom Abg. Schullian). Der Abgeordnete Schullian hat in einem breiter angelegten Gesetzentwurf auch 25 Änderungen verschiedener Art an der StVO vorgeschlagen, darunter auch eine am Artikel 142, der sich mit Geschwindigkeitsbegrenzungen befasst.

Ein goldener Anlass, möchte man meinen, um endlich das Thema der Gesundheit und des Umweltschutzes auf die Agenda zu bringen. Im Südtiroler Landtag hatte man das Thema wohl debattiert, und zwar im Jänner 2016, auf einen Begehrensantrag der Grünen hin. Denn immer wieder wird im Zusammenhang mit Diskussionen über Geschwindigkeitslimits darauf verwiesen, dass der Staat Italien in der Straßenverkehrsordnung diese Reduzierungen einzig aus „Sicherheitsgründen“ vorsieht. Damit wurde eine mögliche Debatte über solche Limits immer schon von vornherein aussichtslos. Das Bewusstsein für Luftverschmutzung und Gesundheitsgefährdung hatte den Landtag dann dazu bewogen, den Begehrensantrag ans Parlament einstimmig anzunehmen (Sitzung vom 12.1.2016). Er fordert dieses auf, die Straßenverkehrsordnung dahingehend abzuändern, dass auf den Straßen Italiens neben der „Sicherheit“ auch aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes Geschwindigkeitsbegrenzungen vorgenommen werden können.

Nichts davon findet sich in den Anträgen des Abg. Schullian – obwohl ihnen der Text des Antrags am 2.2.2016 vom Landtag zugestellt worden war. Es ist wirklich völlig unverständlich, dass die Südtiroler ParlamentarierInnen in Rom Gesetzentwürfe zur Straßenverkehrsordnung einreichen, ohne den Auftrag, der aus dem Südtiroler Landtag kommt, wahrzunehmen. Vergesslichkeit? Absicht? Arroganz? Oder kommt der entsprechende Entwurf erst noch?

Südtirol, und vor allem jene, die entlang der Autobahn und Schnellstraße wohnen, haben eine Resthoffnung, dass die Parlamentarier ihrem Auftrag nachkommen.

 

Bozen, 14.02.2019 – Landtagsabgeordnete Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba und Hanspeter Staffler

 

BESCHLUSSANTRAG

Trotz der Zweisprachigkeitspflicht in Südtirol klagen Bürgerinnen und Bürger, dass das Recht auf den Gebrauch der Muttersprache in der Praxis nicht immer berücksichtigt wird. Die Situation ist
vor allem im Gesundheitsbereich problematisch, da die behandelten Themen oft sehr sensibel und emotional belastend sind.

Diesbezüglich haben wir im März 2017 im Rahmen der aktuellen Fragestunde der Landesregierung eine Anfrage gestellt. Aus der Antwort der Landesrätin ging hervor, dass häufig die Pflegekräfte oder das auf den Stationen anwesende ärztliche Personal oder Pflegepersonal als Dolmetscher einspringen müssen, um eine Verständigung zwischen Patient und Arzt zu gewährleisten, falls die Ärzte selbst dazu nicht in der Lage sind. Aus der Antwort ging aber nicht klar hervor, wie der Patient/die Patientin mitteilen kann, in welcher Sprache er/sie kommunizieren möchte. Aus unserer persönlichen Erfahrung wissen wir, dass es derzeit weder ein Formular noch irgendeine andere Möglichkeit gibt, dies mündlich oder schriftlich mitzuteilen.

Neu entfacht wurde die Debatte im Frühjahr 2018 durch den Bericht einer Frau, die vom Arzt gebeten worden war, 20 Euro für die Übersetzung eines Befundes zu zahlen. Ohne hier auf den
konkreten Fall eingehen zu wollen, berichteten andere Personen in der nachfolgenden Debatte von verschiedenen Erfahrungen, bei denen sie Schwierigkeiten hatten, sich mit den behandelnden Ärzten zu verständigen, und dass sie zu diesem Zweck auf andere Ärzte oder Pflegekräfte warten mussten, die in der Lage waren, in der gewünschten Sprache zu kommunizieren. Neben den Beschwerden wurden einige konkrete Vorschläge unterbreitet, darunter der Vorschlag, einen Dolmetschdienst für Patientinnen und Patienten einzurichten.

Eine klare Kommunikation ist unseres Erachtens immer äußerst wichtig, insbesondere im medizinischen Bereich oder im Krankenhaus, wo die Menschen oft mit Situationen konfrontiert sind, die
physisch und emotional belastend sind. Die Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger leisten eine vorbildliche Arbeit, sowohl was die Pflege anbelangt als auch – wenn nötig – bei der sprachlichen Hilfeleistung, doch Letztere fällt nicht in ihren Aufgabenbereich und ist auch nicht Teil ihrer Ausbildung.

Übersetzen ist eine sehr komplexe Tätigkeit, die eine spezielle Ausbildung, große Konzentration und ständige Fortbildung erfordert. Im medizinischen Bereich braucht es zudem neben den
Fachkenntnissen auch Empathie und große Feinfühligkeit, vor allem wenn es darum geht, wenig erfreuliche oder komplexe Informationen zu vermitteln.

Wir möchten an dieser Stelle auch daran erinnern, dass das Problem des Ärztemangels in Südtirol seit Jahren für Diskussionsstoff sorgt. Es handelt sich sicherlich um eine komplexe  ngelegenheit, die jedoch zunehmend mit der Pflicht zum Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises in Verbindung gebracht wird.

Unser Gesundheitssystem und der ethnische Proporz beruhen nämlich auf einem Idealzustand, in dem das gesamte Ärzte- und Pflegepersonal beide Sprachen fließend beherrschen sollte. Doch
wie wir alle wissen, sind wir weit von diesem Ziel entfernt, da richtigerweise das medizinische Fachwissen und die Erfahrung im Vordergrund stehen. Der wachsende Mangel an Ärzten aus
unserer Gegend zwingt dazu, Personal von außerhalb anzuwerben. Diese Fachkräfte sprechen oft nur eine der beiden Landessprachen und es vergehen Jahre, bis sie wirklich „zweisprachig“ sind. In der Zwischenzeit müssen die Patientinnen und Patienten auf die ihnen zustehende Betreuung in ihrer Muttersprache verzichten.

In anderen Ländern gibt es sehr positive Erfahrungen im Umgang mit einer zunehmend multikulturellen Gesellschaft. So bietet das Städtische Klinikum München den Patienten einen internen Dolmetscherdienst in 35 Sprachen an. Dafür sorgen mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Grundausbildung in Medizin oder Krankenpflege und muttersprachlichen Sprachkenntnissen. Dieser Service unterstützt das Personal des Klinikums bei der Kommunikation mit Patienten und deren Angehörigen, kann aber von den Patienten selbst kostenlos angefordert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Service können geleistete Überstunden als Zeitausgleich in Anspruch nehmen, werden speziell geschult und haben die  Möglichkeit, an Fortbildungskursen teilzunehmen.

Solange das Ziel der Zweisprachigkeit des ärztlichen Personals nicht erreicht ist, müssen wir unsere Krankenhäuser anderweitig in die Lage versetzen, kurzfristig das Recht der Patientinnen und
Patienten auf Informationen in der eigenen Muttersprache zu gewährleisten und sich längerfristig dem Ziel einer echten Zweisprachigkeit zu nähern, indem das Personal die bestmögliche Ausbildung erhält.

Aus diesem Grunde verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. im Rahmen der Krankenpflegeausbildung in Südtirol fakultative Dolmetscher- und Übersetzerkurse anzubieten, die den Pflegekräften das nötige Wissen vermitteln, um bei Bedarf
    die Verständigung zwischen Arzt und Patient zu gewährleisten;
  2. in den Weiter- und Fortbildungsprogrammen im Gesundheitswesen Dolmetscher- und Übersetzerfachkurse für ärztliches Personal und Pflegekräfte anzubieten;
  3. ein zusätzliches Bonussystem (mit finanziellen oder sonstigen Anreizen) für Personen einzuführen, welche die genannten Kurse belegen;
  4. in der Übergangszeit Dolmetscherinnen/Dolmetscher einzusetzen, die unterstützend zur Verfügung stehen, wenn die Ärztin oder der Arzt nicht in der Lage ist, sich in der Sprache der Patientin oder des Patienten zu verständigen;
  5. eine Möglichkeit vorzusehen, damit die Patientin oder der Patient ausdrücklich – und am besten schriftlich – mitteilen kann, in welcher Sprache sie/er kommunizieren und alle Unterlagen erhalten möchte.

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

 

 

Namhafte Wissenschaftler im Ausland und nun auch vom Naturmuseum Südtirol warnen vor dem massiven Verlust an Biodiversität. Das europaweite Bienensterben ist nur die Spitze des Eisberges.

Die Bayern leben es uns vor: Das Volksbegehren zum Thema „Rettet die Bienen“ hat in kürzester Zeit die erforderliche Zahl an Unterschriften erreicht. Mehr als eine Million Menschen hätten mit ihrer Unterschrift das Volksbegehren zum Schutz der Biodiversität, zur Ökologisierung der Landwirtschaft und zur Reduzierung der chemisch-synthetischen Pestizide unterstützt.
Was die Bayern anstreben, muss für Südtirol in doppelt und dreifacher Weise gelten. Bei uns ist die Verzahnung zwischen intensiver Landwirtschaft, Tourismus und Wohnen eng wie sonst nirgendwo. Pestizide driften weit über die Zielgrundstücke hinaus, landen in Wohngebieten und auf Naturflächen. Viele Experten befürchten durch die Abdrift von Pestiziden negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Haustier.
Das Bienensterben und der gravierende Rückgang an Schmetterlingen sind eindeutige Hinweise für einen ökologischen Konflikt.
Südtirol ist gut beraten, sich mit voller Kraft auf die Ökowende 2030 zu konzentrieren. Wir hätten gestern damit beginnen sollen, den Obst- und Weinbau ökologischer und die Viehwirtschaft standortsangepasster zu gestalten.  Nur so können wir dem drohenden Konflikt zwischen Landwirtschaft und betroffener Bevölkerung vorbeugen und den Verlust an Biodiversität einbremsen.B
auernbund und Landesregierung bestimmen seit jeher die Landwirtschaftspolitik im Lande. Die verantwortlichen Politiker und Funktionäre sind aufgefordert, endlich deutliche Maßnahmen für die Ökowende 2030 zu setzen!

 

Bozen, 13. 02. 2019 – Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler, Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sbarba

 

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Die Landesregierung hat mit Beschluss Nr. 146 vom 7.2.2017 eine Vereinbarung zur Finanzierung von Zusatzdiensten mit den Poste Italiane S.p.A. beschlossen und darin jährliche Zahlungen von rund 10 Mio. Euro für die Jahre 2017, 2018 und 2019 zweckgebunden. Sollten diese Geldbeträge – wie man aus den Medien vernehmen kann – tatsächlich nicht überwiesen worden sein, dann liegt die Verantwortung für die derzeitige Postmisere auch bei der Landesregierung.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Wurden die im Beschluss Nr. 146 vom 7.2.2017 zweckgebundenen Geldbeträge an die Poste Italiane S.p.A. überwiesen?
  2. Falls ja, wann wurden welche Beträge an die Poste Italiane S.p.A. überwiesen?
  3. Falls nein, warum wurde diese vertragliche Verpflichtung nicht eingehalten? Welche Verwaltungsmaßnahme rechtfertigt die Nichtüberweisung der Beträge?

Bozen, 14.02.2019

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Die Südtiroler Landesregierung hatte am 19. Dezember 2017 über den Zusammenschluss des Schigebietes Kaunertal (Bundesland Tirol) mit Langtaufers entschieden und das damals vorgelegte Projekt abgelehnt. Dabei hatte sie sich an das negative Gutachten des Umweltbeirates gehalten. Im März 2018 zog die Landesregierung wegen eines Rechtsmangels den Beschluss 1423/2017 zurück, womit das Projekt Zusammenschluss Langtaufers-Kaunertal wiederum vom Umweltbeirat und eventuell von einer „sozioökonomischen Kommission“ gemäß Art. 5, Absatz 2 des Landesgesetzes vom 23. November 2010, Nr. 14, behandelt werden muss.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Wurde das Projekt vom Umweltbeirat im Zeitraum März 2018 bis zum heutigen Tag nochmals behandelt? Falls ja, wie ist das Gutachten ausgefallen? Wir ersuchen um Aushändigung des Gutachtens.
  2. Wurde das Projekt im Zeitraum März 2018 bis zum heutigen Tag der „sozioökonomischen Kommission“ gemäß Art. 5, Absatz 2 des Landesgesetzes vom 23. November 2010, Nr. 14, vorgelegt?
  3. Falls ja,
    1. Mit welcher Verwaltungsmaßnahme wurde besagte Kommission eingesetzt?
    2. Wer sind die Mitglieder dieser Kommission?
    3. Wie ist das Gutachten dieser Kommission ausgefallen?
    4. Wir ersuchen um Aushändigung des Gutachtens.

Bozen, 14.02.2019

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hier können die Antwort der Landesregierung und die Anlagen heruntergeladen werden:

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

2019 läuft das Mandat von Letizia Ragaglia, der nach dem Abgang von Corinne Diserens eingesetzten Gründungs- und Aufbaudirektion des 2008 eröffneten „Museion“ in Bozen aus, sodass eine Neubesetzung ins Haus stand. Tatsächlich hat der Stiftungsrat des „Museion“ im Herbst 2018 eine Ausschreibung vorgenommen, zu der dann rund 50 Bewerbungen eingingen. Erstaunlich gleichwohl, dass trotz der hohen Zahl an Rückmeldungen und einer Final-Terna von drei Bewerbungen kein Kandidat bzw. kein Kandidat zum Zuge kam und eine Neubesetzung der Direktion unterblieben ist. So hat sich die Museions-Leitung damit begnügt, das Mandat von Direktorin Ragaglia bis April 2020 zu verlängern, um auf diese Weise Zeit zu gewinnen. Dabei hätte der Aufwand der Ausschreibung und eine strategische Neupositionierung des Hauses eine Neubesetzung gerechtfertigt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Wie viele Bewerbungen zur Neubesetzung der Museions-Direktion sind eingegangen?
  2. Aus welchen Positionen und regionaler Herkunft stammten die Bewerbungen (um Aushändigung einer Übersicht der Namen und bisherigen Arbeitsfelder wird ersucht)?
  3. Bis wann wird eine Neuausschreibung erfolgen?
  4. Ist eine weitere Verlängerung des Führungsauftrags mit den Statuten des Museions vereinbar? Wie oft darf ein solcher Auftrag verlängert werden?

BZ, 13.02.2019

L.-Abg.

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Seit dem Wechsel von Frau Dr. Karin Dalla Torre von der Leitung der Abteilung Museen an die Spitze der Abteilung Denkmalpflege ist die Spitze der Museumsleitung verwaist. Eine Nachbesetzung ist bis jetzt nicht erfolgt, wiewohl die Abteilung durch die Übernahme der Ressort-Agenden durch Landeshauptmann Kompatscher an Bedeutung gewonnen hat. Die Synergie von Forschung und Museen soll verstärkt werden, zudem harrt eine Fülle wichtiger „Baustellen“ der Bearbeitung: Die Museumsverteilung im Lande, das Verhältnis zwischen Privaten und Öffentlichen Museen, der Ausbau eines 10. Landesmuseums in der Franzensfeste wie die Adaptierung des Kreuzer Museums in Bozen, die prekäre Situation des Archäologie- und Stadtmuseums Bozen mit der leidigen-Virgl-Diskussion sind nur einige Problemzonen, die auf Lösungen und langfristige Strategie-Planung harren. Ganz abgesehen von personellen Fragen wie der Besetzung künftiger Museumsdirektionen und der Einstufung der im Vergleich zu Trient wenigen Mitarbeiter und Mitarebiterinnen. Die interimistisch von Direktorin Angela Fleckinger wahrgenommene Supplenz an der Abteilungsspitze Museen ist keine Lösung.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Besteht die Absicht, die Abteilungsdirektion Museen neu zu besetzen?
  2. Bis wann soll die dringend notwendige Besetzung erfolgen, in welcher Form der Vergabe?

BZ, 13.02.2019

L.-Abg.

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.           

LANDESGESETZENTWURF Nr. 9/19

Abänderung des Landesgesetzes vom 19. März 1991, Nr. 5

Seit jeher beteiligt sich Südtirol an der Entwicklungszusammenarbeit in verschiedenen Ländern der südlichen Halbkugel, entweder über eigene Projekte oder über die Unterstützung von Projekten von Vereinigungen und Freiwilligen. Im Laufe der Zeit hat sich eine ausgezeichnete Arbeitsgruppe an LandesbeamtenInnen formiert, die sich nicht nur durch ihre Professionalität auszeichnet, sondern dieser Aufgabe mit großer Hingabe und persönlichem Einsatz nachkommt. In Zusammenarbeit mit einem Netzwerk von Organisationen wird dadurch eine Brücke der Solidarität zwischen unserem Land und dem Rest der Welt geschlagen. Das Ergebnis sind Projekte, deren Hauptmerkmal darin liegt, dass die verfügbaren Ressourcen zur Gänze jenen zugutekommen, die dieser bedürfen.

Paradoxerweise fristet dieser Bereich noch ein Schattendasein unter den Posten des Südtiroler Jahreshaushaltes. Die verfügbaren Mittel werden Jahr für Jahr ohne konkrete Vorgaben festgelegt. Seit 25 Jahren liegt dabei die durchschnittliche Investitionshöhe bei 2 Millionen Euro pro Jahr. Inflationsbereinigt ist der Realwert der Investition also nach und nach zurückgegangen.

Auf Drängen verschiedener Vereinigungen, der Caritas, der OEW und des von der Landesregierung selbst ernannten Fachbeirates für Entwicklungszusammenarbeit wurden die Investitionen in den Jahren 2016 und 2017 schließlich auf ca. 4 Millionen angehoben. Für das Jahr 2018 ging der Betrag hingegen wieder auf 3,5 Millionen Euro zurück.

In den letzten Jahren wurde in Europa und auch in Südtirol viel über das Thema Migration diskutiert. In einem Punkt sind sich dabei alle einig: Eine Möglichkeit, mit diesem Phänomen umzugehen, liegt darin, in den Herkunftsländern der Migranten/Migrantinnen die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung zu schaffen.

Zu diesem Zweck trafen im September 2015 mehr als 150 internationale Entscheidungsträger vor den Vereinten Nationen zusammen und genehmigten die Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung, deren Kernstück die 17 „Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs, Sustainable Development Goals) sind“. Diese zielen darauf ab, bis 2030 die Armut zu besiegen, gegen Ungerechtigkeit zu kämpfen, die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in Drittländern zu fördern, dem Klimawandel entgegenzuwirken und eine friedliche Gesellschaft aufzubauen.

Auf diese von den Vereinten Nationen vorgegebenen Ziele wird in der Regierungsvereinbarung von SVP und Lega, die das Programm für die XVI. Legislaturperiode 2018-2013 beinhaltet, explizit Bezug genommen: „In diesem Sinne bekennt sich die Landesregierung zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (UN sustainable development goals – SDG). Zur Erreichung dieser Ziele übernimmt Südtirol durch aktive Beteiligung an Kooperationsprojekten und Entwicklungszusammenarbeit auch überregionale und internationale Verantwortung.“

Es gilt nun, dieses Bekenntnis ernst zu nehmen. Was können wir als Land Südtirol tun? Ein Ziel, das uns direkt betrifft, ist das Ziel Nr. 17, das letzte in der Liste, mit dem der finanzielle Beitrag festgelegt wird, den die stärker entwickelten Länder leisten sollen: „Sicherstellen, dass die entwickelten Länder ihre Zusagen im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe voll einhalten, einschließlich der von vielen entwickelten Ländern eingegangenen Verpflichtung, die Zielvorgabe von 0,7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe zugunsten der Entwicklungsländer […] zu erreichen; den Gebern öffentlicher Entwicklungshilfe wird nahegelegt, die Bereitstellung von mindestens 0,20 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder als Zielsetzung zu erwägen“.

Mit den bisher bereitgestellten Mitteln ist Südtirol noch von diesem Ziel weit entfernt: Von Südtirols BIP, das im Jahr 2018 bei 23 Milliarden Euro lag, sind 3,5 Millionen gerade einmal 0,015 %!

Würde man die von der UNO definierten „Ziele für nachhaltige Entwicklung (UN sustainable development goals)“, die in der Koalitionsvereinbarung unserer neuen Landesregierung genannt wurden, wirklich ernst nehmen, müsste das Land Mittel in Höhe von 0,7 % unseres BIP bereitstellen, was für das Jahr 2018 161 Millionen entsprechen würde (0,7 % von 23 Milliarden), oder mindestens 0,2 % des BIP zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder beisteuern, was 46 Millionen Euro ausmachen würde.

Das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs (mit dem das Landesgesetz Nr. 5/1991 zur Entwicklungszusammenarbeit abgeändert werden soll) ist bescheidener: Es soll ein fester Anteil des Landeshaushalt in die internationale Zusammenarbeit investiert werden, indem in Absatz 1 festgelegt wird, dass mindestens 0,25 % des jährlichen Haushalts diesem Zweck zukommen (derzeit würde die Investition bei ca. 12,5 Millionen jährlich liegen, was 0,05 % unseres BIP entspricht und somit noch weit weniger als die von der UNO vorgegebenen 0,7 % bzw. 0,2 % ausmacht). Dadurch könnte ein Bereich unserer Landesverwaltung aufgewertet und ausgebaut werden, in welchem hervorragende Arbeit geleistet wird.

Im Absatz 2 des Gesetzentwurfs werden explizit die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (UN sustainable development goals) genannt. Dabei verpflichtet sich das Land dazu, seinen Einsatz für deren Verwirklichung kontinuierlich zu steigern, wobei jedoch der Landesregierung für die Festlegung des Umfangs dieser Anhebung ein gewisser Spielraum eingeräumt wird.

Hier der vollständige Gesetzentwurf.

Bozen, 12.02.2019

Landtagsabgeordneter

Riccardo Dello Sbarba

Die Probleme bei der Post zeichnen sich seit Monaten ab: chronischer Personalmangel und organisatorische Entscheidungen der Betriebsleitung ohne Einbeziehung der Belegschaft sind auch Gründe dafür.

Die Landesregierung hat im Jahr 2017 einen Vertrag mit der italienischen Post abgeschlossen, worin jährliche Zahlungen von rund 10 Mio. Euro für die Jahre 2017, 2018 und 2019 vorgesehen waren. Sollten diese Geldbeträge – wie man hört – tatsächlich nicht überweisen worden sein, dann liegt die Verantwortung für die derzeitige Postmisere auch bei der Landesregierung.
Was aber neben den unzufriedenen Bürgerinnen und Bürgern die eigentliche Tragödie ist, ist der Umgang des Arbeitgebers Post mit den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Erstens ist die Post in Südtirol seit Jahren chronisch unterbesetzt, die Aufnahme an Personal erfolgt in ungenügender Art und Weise. Allein im Pustertal bräuchte es schätzungsweise zusätzliche 70 Briefträger und Briefträgerinnen. Der Mehraufwand an Arbeit wird einfach auf die Belegschaft abgewälzt.
Zweitens werden betriebliche und organisatorische Entscheidungen über die Köpfe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hin getroffen. In einem modernen Betrieb sollte es üblich sein, dass die Belegschaft und ihre betrieblichen Vertreter bei organisatorischen Umstellungen mitreden können.
Die Einführung der neuen Arbeitszeiten ab 8:30 Uhr sei von oben herab diktiert worden, ohne die spezifische Südtiroler Situation zu beachten. Die Briefträger haben nämlich bisher bereits um 7 Uhr mit der Postverteilung begonnen, was eine zeitgerechte Zustellung der Zeitungen und Briefe garantierte. Beginnt die Arbeitszeit erst um 8:30 Uhr, dann wird man die Zeitung anstatt zum Frühstück zur Marende lesen.

L.-Abg.
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Es ist schon wieder passiert: Eine Politikerin wurde in Internet wüst beschimpft – mit der Erschwernis, dass die Angriffe auch noch von einem Politikerkollegen (in diesem Fall der Lega) angestachelt worden waren.

Wir gehen über den konkreten Fall der Bozner Stadträtin Marialaura Lorenzini (der wir unsere volle Solidarität aussprechen) hinaus, um auf einen Wert aufmerksam zu machen, der uns wichtiger denn je scheint: den Respekt.

Respekt stammt aus dem Lateinischen „respectare“, zurückschauen, innehalten, letztlich: Rücksicht. Als Grüne sind wir beseelt vom Bedürfnis, auf die Natur zu schauen, die „Schöpfung zu bewahren“, wie es die Gläubigen unter uns ausdrücken. Respekt vor dem, was entstanden ist, vor der Verletzlichkeit der Erde und der darauf lebenden Wesen und ihrer Lebens-Räume – das ist die Grundlage unseres Denkens und politischen Tuns.

Zunehmend scheinen uns aber auch die Beziehungen zwischen den Menschen von Respekt-Losigkeit geprägt. Es ist außer Frage, dass aktuell die Spannungen in der Gesellschaft zunehmen. Veränderung und Entwicklung, Migration, Infragestellung überlieferter Ordnungen, neue Kommunikationsformen – das alles schafft auch Ängste und Misstrauen. Umso wichtiger ist es, entstehende Probleme anzusprechen und Auseinandersetzungen redlich zu führen.

Indessen stellen wir fest, dass der Ton der Diskussionen in den letzten Jahren zunehmend rauer geworden ist. Menschen verbal angreifen, weil sie anders sind, weil sie einer Minderheit angehören, weil sie einer gegnerischen Meinung sind – das ist leider ganz normal geworden. Eine besondere Grobheit ist in der politischen Debatte festzustellen, ganz besonders im Internet und in den sozialen Netzwerken. Man meint vielleicht, die politische Persönlichkeit zu treffen, doch in Wirklichkeit trifft man die Person, den Mensch. Und man verletzt.

In vielen Bürgerinnen und Bürgerinnen regt sich Widerstand gegen diese Verrohung. Doch weiß man oft nicht, was man als Einzelperson gegen die Welle von Rassismus, Sexismus, Ablehnung und Anfeindung tun kann.

Wir möchten daher einen Kontrapunkt setzen, denn Widerstand gegen Hass und Verrohung ist für eine freie Gesellschaft überlebenswichtig.

Wir denken an mehr Respekt, vor allem auf drei Ebenen:

  1.  Respekt vor Natur und Umwelt
  2.  Respekt vor Minderheiten, vor dem Anderssein, vor anderer Meinung
  3.  Respekt in der öffentlichen Debatte und in der Politik.

Um dies auch klar zu sagen, haben wir auf ein altbewährtes Medium gesetzt, das wieder zu neuem Ansehen gekommen ist, den Aufkleber. Man kann sich den runden Aufkleber „respect!“ im Grünen Landesbüro (Bozen, Bindergasse 5) abholen oder per Mail ([email protected]) anfordern – und überall dort anbringen, wo dieser Grundwert verletzt wird oder wo man darauf hinweisen möchte, dass er einem wichtig ist. Im Grünen Büro sind auch T-Shirts erhältlich, mit denen man das Statement für mehr RESPECT! Am Körper tragen kann.

In den nächsten Wochen machen wir außerdem mit einer Plakataktion in der Landeshauptstadt auf das Thema aufmerksam. Wir glauben, dass Politik auch Mentalitätsarbeit und gesellschaftliches Engagement bedeutet.

Deshalb auch und gerade nach den Landtagswahlen unser Einsatz für den Wert, den es mehr denn je hochzuhalten gilt.