HomeDeutschInternationale Zusammenarbeit: „Förderung der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Solidaritäts- und Friedensbestrebungen

Internationale Zusammenarbeit: „Förderung der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Solidaritäts- und Friedensbestrebungen

LANDESGESETZENTWURF Nr. 9/19

Abänderung des Landesgesetzes vom 19. März 1991, Nr. 5

Seit jeher beteiligt sich Südtirol an der Entwicklungszusammenarbeit in verschiedenen Ländern der südlichen Halbkugel, entweder über eigene Projekte oder über die Unterstützung von Projekten von Vereinigungen und Freiwilligen. Im Laufe der Zeit hat sich eine ausgezeichnete Arbeitsgruppe an LandesbeamtenInnen formiert, die sich nicht nur durch ihre Professionalität auszeichnet, sondern dieser Aufgabe mit großer Hingabe und persönlichem Einsatz nachkommt. In Zusammenarbeit mit einem Netzwerk von Organisationen wird dadurch eine Brücke der Solidarität zwischen unserem Land und dem Rest der Welt geschlagen. Das Ergebnis sind Projekte, deren Hauptmerkmal darin liegt, dass die verfügbaren Ressourcen zur Gänze jenen zugutekommen, die dieser bedürfen.

Paradoxerweise fristet dieser Bereich noch ein Schattendasein unter den Posten des Südtiroler Jahreshaushaltes. Die verfügbaren Mittel werden Jahr für Jahr ohne konkrete Vorgaben festgelegt. Seit 25 Jahren liegt dabei die durchschnittliche Investitionshöhe bei 2 Millionen Euro pro Jahr. Inflationsbereinigt ist der Realwert der Investition also nach und nach zurückgegangen.

Auf Drängen verschiedener Vereinigungen, der Caritas, der OEW und des von der Landesregierung selbst ernannten Fachbeirates für Entwicklungszusammenarbeit wurden die Investitionen in den Jahren 2016 und 2017 schließlich auf ca. 4 Millionen angehoben. Für das Jahr 2018 ging der Betrag hingegen wieder auf 3,5 Millionen Euro zurück.

In den letzten Jahren wurde in Europa und auch in Südtirol viel über das Thema Migration diskutiert. In einem Punkt sind sich dabei alle einig: Eine Möglichkeit, mit diesem Phänomen umzugehen, liegt darin, in den Herkunftsländern der Migranten/Migrantinnen die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung zu schaffen.

Zu diesem Zweck trafen im September 2015 mehr als 150 internationale Entscheidungsträger vor den Vereinten Nationen zusammen und genehmigten die Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung, deren Kernstück die 17 „Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs, Sustainable Development Goals) sind“. Diese zielen darauf ab, bis 2030 die Armut zu besiegen, gegen Ungerechtigkeit zu kämpfen, die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in Drittländern zu fördern, dem Klimawandel entgegenzuwirken und eine friedliche Gesellschaft aufzubauen.

Auf diese von den Vereinten Nationen vorgegebenen Ziele wird in der Regierungsvereinbarung von SVP und Lega, die das Programm für die XVI. Legislaturperiode 2018-2013 beinhaltet, explizit Bezug genommen: „In diesem Sinne bekennt sich die Landesregierung zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (UN sustainable development goals – SDG). Zur Erreichung dieser Ziele übernimmt Südtirol durch aktive Beteiligung an Kooperationsprojekten und Entwicklungszusammenarbeit auch überregionale und internationale Verantwortung.“

Es gilt nun, dieses Bekenntnis ernst zu nehmen. Was können wir als Land Südtirol tun? Ein Ziel, das uns direkt betrifft, ist das Ziel Nr. 17, das letzte in der Liste, mit dem der finanzielle Beitrag festgelegt wird, den die stärker entwickelten Länder leisten sollen: „Sicherstellen, dass die entwickelten Länder ihre Zusagen im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe voll einhalten, einschließlich der von vielen entwickelten Ländern eingegangenen Verpflichtung, die Zielvorgabe von 0,7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe zugunsten der Entwicklungsländer […] zu erreichen; den Gebern öffentlicher Entwicklungshilfe wird nahegelegt, die Bereitstellung von mindestens 0,20 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder als Zielsetzung zu erwägen“.

Mit den bisher bereitgestellten Mitteln ist Südtirol noch von diesem Ziel weit entfernt: Von Südtirols BIP, das im Jahr 2018 bei 23 Milliarden Euro lag, sind 3,5 Millionen gerade einmal 0,015 %!

Würde man die von der UNO definierten „Ziele für nachhaltige Entwicklung (UN sustainable development goals)“, die in der Koalitionsvereinbarung unserer neuen Landesregierung genannt wurden, wirklich ernst nehmen, müsste das Land Mittel in Höhe von 0,7 % unseres BIP bereitstellen, was für das Jahr 2018 161 Millionen entsprechen würde (0,7 % von 23 Milliarden), oder mindestens 0,2 % des BIP zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder beisteuern, was 46 Millionen Euro ausmachen würde.

Das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs (mit dem das Landesgesetz Nr. 5/1991 zur Entwicklungszusammenarbeit abgeändert werden soll) ist bescheidener: Es soll ein fester Anteil des Landeshaushalt in die internationale Zusammenarbeit investiert werden, indem in Absatz 1 festgelegt wird, dass mindestens 0,25 % des jährlichen Haushalts diesem Zweck zukommen (derzeit würde die Investition bei ca. 12,5 Millionen jährlich liegen, was 0,05 % unseres BIP entspricht und somit noch weit weniger als die von der UNO vorgegebenen 0,7 % bzw. 0,2 % ausmacht). Dadurch könnte ein Bereich unserer Landesverwaltung aufgewertet und ausgebaut werden, in welchem hervorragende Arbeit geleistet wird.

Im Absatz 2 des Gesetzentwurfs werden explizit die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (UN sustainable development goals) genannt. Dabei verpflichtet sich das Land dazu, seinen Einsatz für deren Verwirklichung kontinuierlich zu steigern, wobei jedoch der Landesregierung für die Festlegung des Umfangs dieser Anhebung ein gewisser Spielraum eingeräumt wird.

Hier der vollständige Gesetzentwurf.

Bozen, 12.02.2019

Landtagsabgeordneter

Riccardo Dello Sbarba

Author: Heidi

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