Zahlungen der Landesregierung an die Poste Italiane
ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG
Die Landesregierung hat mit Beschluss Nr. 146 vom 7.2.2017 eine Vereinbarung zur Finanzierung von Zusatzdiensten mit den Poste Italiane S.p.A. beschlossen und darin jährliche Zahlungen von rund 10 Mio. Euro für die Jahre 2017, 2018 und 2019 zweckgebunden. Sollten diese Geldbeträge – wie man aus den Medien vernehmen kann – tatsächlich nicht überwiesen worden sein, dann liegt die Verantwortung für die derzeitige Postmisere auch bei der Landesregierung.
Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:
- Wurden die im Beschluss Nr. 146 vom 7.2.2017 zweckgebundenen Geldbeträge an die Poste Italiane S.p.A. überwiesen?
- Falls ja, wann wurden welche Beträge an die Poste Italiane S.p.A. überwiesen?
- Falls nein, warum wurde diese vertragliche Verpflichtung nicht eingehalten? Welche Verwaltungsmaßnahme rechtfertigt die Nichtüberweisung der Beträge?
Bozen, 14.02.2019
Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.