In Meran fand gestern die Premiere der MeranerFestSpiele statt. Hanspeter Staffler ließ sich die packende Uraufführung des Schauspiels „Die Präsidenten“ von Luis Zagler in der Regie von Oliver Karbus nicht entgehen und spricht den Veranstaltern ein großes Kompliment aus, „Es ist ein großartiges Kulturevent in einer grandiosen Naturarena“.

Im Foto von l.n.r. Hanspeter Staffler mit Gattin Jutta und der Vereinespräsident Philipp Genetti. Foto von Riki Gelf.

15.000 leerstehende Wohnungen in Südtirol: Leistbares, junges Wohnen muss beim Problem Leerstand ansetzen. Kein Einknicken beim Klimahaus Standard.

Die Young Greens Southtyrol reagieren auf die Vorschläge der Jungen Generation zum Thema Wohnen bei ihrer Klausurtagung, siehe Dolomiten am 30.06.2019 (siehe Anhang). Allen voran fragen sie sich, wie man von leistbarem Wohnen reden kann und zu Immobilienspekulation und Leerstand schweigen und kündigen eine Aktion zur Sensibilisierung an.

Etwa 15.000 Wohneinheiten stehen leer in Südtirol. Es steht schwarz auf weiß in der Studie Wohnen 2030 des AFI (Anhang S.67), welche sich auf eine Erhebung des ASTAT aus dem Jahr 2011 bezieht. Viele davon werden rein aus spekulativen Zwecken besessen und nicht vermietet. Auch dies führt – neben dem Tourismus – zu Knappheit und hohen Mieten.

Leerstände sind ein wesentliches Problem, nicht die Klimahaus Standards!

Die Young Greens schlagen deshalb vor:

  • Leerstand in Gemeinden, der problemlos vermietet werden kann, auf 10 % des Marktwertes der Wohnung besteuern.
  • Landesgarantiefonds für ganz Südtirol einführen: VermieterInnen erhalten eine 100%-Garantie der Mietzinsbegleichung und reduzieren im Gegenzug die Mietpreise um 20%. Die Idee des Landesgarantie-Fonds wäre sogar im neuen Wohnbaugesetz der letzten Legislatur enthalten gewesen, leider hat sich die SVP aber dazu entschlossen diesen Gesetzentwurf erst gar nicht zu behandeln und stattdessen mit dem Raumordnungsgesetz weiter die Tourismuszahlen nach oben zu schrauben, auf Kosten der Lebensqualität eines großen Teils der Bevölkerung.
  • Wenn ganze Gebäude mehr als zehn Jahre leer stehen, müssen BesitzerInnen diese, auf Anfrage, für Co-Housing Projekte zu Verfügung stellen.

Den Ansatz Mietpreise gegen Klimaschutz ausspielen zu wollen in dem man den Klimahaus Standard auf geförderten Wohnbau senkt ist jedenfalls ein Rückfall in alte Denkmuster. Die Rechnung bezahlt die „junge Generation“ – nämlich wir alle, später wieder über höhere Spesen und die Kosten der Klimakriese. Pascal Vullo: „Gebäude decken 40% unseres Primärenergiebedarfs. Simulationen des „Energiemodell Südtirol 2050“ der Eurac zeigen deshalb, dass Südtirol nur über massive Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden die Ziele des Klimaplans erreichen kann. (Anhang siehe Slide 43) Deshalb dürfen wir bei den Standards für Neubauten nicht einknicken und müssen massiv in die Sanierung des Bestands investieren.“

Um auf das Thema Leerstand aufmerksam zu machen, hat Olivia Kieser – eine Aktivistin der Young Greens – für Herbst eine Sensibilisierungskampagne angestoßen. „Wir werden mittels Installationen im öffentlichen Raum auf die Leerstände in Bozen hinweisen“.

Die Young Greens schlagen weitere konkrete Maßnahmen vor, in der leistbare Mieten im Zentrum stehen z.B.:

  • Mietzinsobergrenzen
  • 35 für 35: Es soll gemeindeeigene Wohnungen nach Innsbrucker und Züricher Vorbild geben, also günstige Mietwohnungen auch für den Mittelstand. Von diesen sollen 35% für Menschen unter 35 reserviert sein.
  • Flexible Mietverträge für Menschen unter 35: Mehr Flexibilität bei der Vertragsdauer und Reduzierung der Kündigungsfristen für junge MieterInnen (max. 3 Monate).
  • Eine Erleichterung für Wohngemeinschaften: Eine Senkung der Betriebskosten, indem man eigene Kategorien für WGs schafft, von Registrierungsgebühr bis Müll, Gas, Strom und Wasser.
  • Eine Anpassung der Wohnbauförderung, damit „Miethaussyndikate“ vom Land mitfinanziert werden können.

Pascal Vullo im Namen der Young Greens Southtyrol

AFI Studie: Wohnen 2030

Energiemodell – Südtirol 2050

Heute wurde der Nachtragshaushalt über einen Betrag von rund 550 Millionen Euro mit den Stimmen von SVP und Lega-Salvini genehmigt. Die beträchtliche Summe wurde anteilsmäßig den Ressorts zugewiesen, auch die Kapitel für Kollektivvertragsverhandlungen wurden mit 21 Millionen Euro für das Jahr 2019, 78,5 Millionen für 2020 und 96 Millionen für 2021 dotiert. Es ist begrüßenswert, dass mit diesen Geldmitteln ein Teil des Kaufkraftverlustes für den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag ausgeglichen werden soll.

Die vorgesehenen Geldmittel kommen aber ausschließlich den Landes- und Sanitätsbediensteten zugute. Die Mitarbeitenden in Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Seniorenwohnheimen sollen laut Auskunft des Landeshauptmannes über die jeweils eigenen Finanzierungsprogramme berücksichtigt werden.

Dies ist aber nicht nachvollziehbar, denn wo das Geld für die Mitarbeitenden der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Seniorenwohnheime schlussendlich herkommen soll, wurde von der Landesregierung nicht nachvollziehbar erklärt. Somit ist zu befürchten, dass von den rund 40.000 öffentlich Bediensteten nur 20.000 im Nachtragshaushalt 2019 berücksichtigt wurden.

Der erlittene Kaufkraftverlust wurde für den Zeitraum 2019-2021 mit 4,8% beziffert, wobei die Lohnerhöhungen schrittweise gemacht werden sollen. Für den Restzeitraum des laufenden Jahres 1,5%, für das nächste Jahr 1,6% und 1,7% für das Jahr 2021.

Völlig inakzeptabel ist hingegen, dass die öffentlich Bediensteten nichts von den wirtschaftlichen Boomjahren seit dem Jahr 2016 erhalten sollen. Das Landesgesetz zur Personalordnung sieht explizit vor, dass die öffentlich Bediensteten an der positiven wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben sollen. Um dieser Entwicklung in angemessener Art und Weise Rechnung zu tragen, bräuchte es zusätzliche 40 Millionen Euro auf dem Kapitel für Kollektivverträge 2019.

Bozen, 02.07.2019

 

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Am Mittwoch, 26.06.2019 wurde in Olang ein Hangmoor im sogenannten Seeland zerstört. Der Bürgermeister der Gemeinde Olang meint, dass mit seiner Genehmigung eines Bagatelleingriffes aus dem Jahr 2017 alles rechtens sei. Zufällig wurde zwei Tage vor der Zerstörung eine Fotodokumentation vor Ort gemacht, die sowohl die ökologische Bedeutung als auch den Wert des Lebensraumes belegt.

Auf Anfrage der Grünen Fraktion hat der Konservator für Botanik des Naturmuseums die Fotos gesichtet und Folgendes festgestellt: „Der Lebensraum auf dem Foto ist zweifelsohne als (basenreiches) Flachmoor im weiteren Sinne einzustufen. Wegen der erkennbaren Hanglage ist davon auszugehen, dass das anstehende Wasser durch einen Quellhorizont gespeist wird; damit und aufgrund der Artenkombination handelt es sich im Speziellen um ein Quellmoor.“

Laut Art. 16 des Landesgesetzes vom 25. Mai, Nr. 6 sind Quellmoore explizit geschützt, sie können zwar von den Landwirten in traditioneller Art und Weise gemäht werden, dürfen aber laut Gesetz weder gestört noch zerstört werden. Selbst im Landschaftsplan der Gemeinde Olang aus dem Jahr 2005 steht geschrieben, dass Feuchtlebensräume nicht entwässert und trockengelegt werden sollen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wir bitten um die Aushändigung aller relevanten Genehmigungsakte in Bezug auf die Zerstörung (Land und Gemeinde).
  2. Wir bitten um die Aushändigung des Fachgutachten der Forstbehörde.
  3. Wir bitten um die Aushändigung des Fachgutachten der Abteilung 28.
  4. Wurden aufgrund der eindeutigen Gesetzeswidrigkeit die Arbeiten eingestellt?
  5. Falls ja, wann wurden sie eingestellt und wurde eine Anzeige wegen Vergehen gegen das Naturschutzgesetz erstattet?
  6. Falls nein, warum nicht? Wir ersuchen um eine ausführliche Begründung.
  7. Bei den durchgeführten Arbeiten handelt es sich um Drainagen. Da im Dekret des Landeshauptmannes Nummer 33/1998 Drainagen nicht erwähnt werden, bitte ich Sie, uns die Rechtsgrundlage zu nennen, die diese zulässt.

Bozen, 02.07.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Die Antwort der Landesregierung unterliegt der Privacy und darf nicht veröffentlicht werden. 

Pragmatische Lösungen müssen auch im Land von Proporz und Zweisprachigkeitspflicht denkbar sein.

Es ist in den letzten Monaten und Wochen wieder hochgekocht, das Thema der Zweisprachigkeit in Südtirol. Die Tatsache, dass sich nicht genügend medizinisches Personal finden lässt, das qualifiziert und zugleich auch beider Landessprachen mächtig ist, zeigt die Schattenseite von Proporz und Pflicht zur Zweisprachigkeit auf. Und die vielen Tabuisierungen, Paradoxsituationen und Mentalitätsschranken, die diese Verpflichtungen mit sich gebracht haben.

  1. Muttersprache in der Sanität

Denn es gibt in Südtirol die sehr begrüßenswerte Pflicht zur Zweisprachigkeit im öffentlichen Dienst, die darauf fußt, dass jede Person, die den Dienst nutzt, das verbriefte Recht hat, sich in ihrer Muttersprache auszudrücken. Neben der Verpflichtung gibt es aber auch den Status quo, nämlich dass es die Zweisprachigkeit in vielen Fällen eben auch NICHT gibt. Darüber wurde lange geschwiegen. Der Fachkräftemangel in der Sanität hat die Wunde aber aufplatzen lassen. Es finden sich nicht genügend Fachkräfte, die beide Sprachen ausreichend sprechen. Händeringend wird dann wieder an Proporz und Zweisprachigkeitspflicht herumgedoktert, eine Methode, die wir in den letzten Jahren immer wieder beobachtet haben. Dabei vergisst man auf Lösungen, die anderswo ganz normal sind. So wird auf der ganzen Welt mangelndes Sprachwissen durch professionelle ÜbersetzerInnen und DolmetscherInnen ausgeglichen, auch im Gesundheitswesen. Das Städtische Klinikum in München bietet einen internen Dolmetscherdienst in 35 Sprachen an. In Südtirol konnten wir auf Nachfrage in Erfahrung bringen, dass für Menschen vieler anderer Muttersprachen immerhin kulturelle MediatorInnen für die nötige Kommunikation sorgen. Für Deutsch- und Italienischsprachige behilft man sich, indem andere anwesende Personen einspringen, wenn der Arzt oder die Ärztin nicht die Sprache der betroffenen Person spricht. Das geht mit viel gutem Willen auch, aber Fachkräfte für die Gesundheit haben erwartungsgemäß keine Professionalität im Dolmetschbereich. Dabei bräuchte es gerade in einem hochsensiblen Bereich wie der Gesundheit besonders hochwertige und spezialisierte Kommunikation. Wir schlagen deshalb vor, die Wahrheit anzuerkennen, nämlich dass es Situationen gibt, in denen die Zweisprachigkeit de facto nicht garantiert werden kann. Dann kann man das Thema versachlichen und pragmatische Lösungen können auch in unserem Land normal werden.

Diesem Thema zugrunde liegt eine offensichtliche Logik: Wichtig ist es, sich in der Muttersprache verständigen zu können, nicht eine (oft nur fingierte) Zweisprachigkeit des Sanitätswesens.

Unser Lösungsvorschlag, der in dieser Woche im Landtag behandelt wird, sieht daher vor, die Aus- und Weiterbildung des Pflegepersonals um Übersetzungs- und Dolmetschqualifikationen zu erweitern, die fakultativ belegt werden können. Vor allem aber müssen in der Übergangszeit DolmetscherInnen eingesetzt werden können, die die Kommunikation zwischen ÄrztInnen und PatientInnen auch dann ermöglichen, wenn das ärztliche Personal die Sprache der Patientin oder des Patienten nicht beherrscht – was bekanntlich derzeit bei 343 Personen im Lande der Fall ist

  1. Dreisprachige Uni – zweisprachige AbgängerInnen

Dank Reformen der vergangenen Jahre ist die klassische Zweisprachigkeitsprüfung nicht mehr der einzige Weg, um den begehrten Nachweis zu erhalten. Heute führen mehrere Wege nach (Zweisprachigkeits) Rom:

  • Der Nachweis kann über europäische Zertifikate erworben werden, welche Institute wie das Goethe Institut oder das TestDaF für die deutsche- beziehungsweise das CELI (Universität Perugia) oder das CILS (Universität Siena) für die italienische Sprache vergeben.
  • Wer die Matura an einer italienischen Oberschule und den Universitätsabschluss an einer deutschen Uni (oder umgekehrt) absolviert, erhält den Zweisprachigkeitsnachweis ohne jede Prüfung.

Fast die Hälfte der Nachweise werden heute vergeben, ohne dass die klassische Prüfung absolviert wurde:

Jahr 2017 Anzahl
Zweisprachigkeitsnachweis erhalten nach Bestehen der klassischen Prüfung 2.528
Zweisprachigkeitsnachweis mittels europäischer Zertifikate 1.690
Zweisprachigkeitsnachweis mittels zweisprachiger Schul- und Studienlaufbahn 209

Diesem Wandel zugrunde liegt eine offensichtliche Logik: Wichtig ist es, zweisprachig zu sein und nicht die Art, wie dies festgestellt wird.

Es ist paradox, dass grade die Universität Bozen, die Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana und das zweisprachige Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck von diesem System ausgeschlossen bleiben. Alle drei sind mehrsprachige Studiengänge, deren Abschluss die Abgängerinnen und Abgänger jedoch nicht zum Erhalt des Zweisprachigkeitsnachweises berechtigt. Als ob der Besuch zweier getrennter einsprachiger Institutionen die Zweisprachigkeit garantieren könnte, während ein fünfjähriges Studium an einer mehrsprachigen Universität nicht dasselbe Ergebnis brächte. Südtirols Arbeitsmarkt hat hohen Bedarf an Personen mit Universitätsabschluss und was machen wir? Anstatt die vielen jungen Erwachsenen, die diesen auswärts erlangen, zum Bleiben einzuladen, schlagen wir ihnen mehr oder weniger die Tür vor der Nase zu, indem wir sie zur alten Zweisprachigkeitsprüfung zwingen; so als ob wir die Zweisprachigkeit ihrer absolvierten Studien anzweifeln würden. Ihre Zweisprachigkeit anzuerkennen heißt hingegen, ihnen das Bleiben zu erleichtern und gleichzeitig die wichtigste Qualität unserer Universitäten und Hochschulen zu würdigen: die Mehrsprachigkeit.

Deshalb schlagen wir vor, dass die Abschlüsse an der Universität Bozen, der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana und des zweisprachige Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck auf direktem Weg zum Erhalt des Zweisprachigkeitsnachweises führen. Voraussetzung ist natürlich, dass der Studiengang eine gewisse Anzahl von Prüfungen in den beiden Sprachen vorsieht.

Bozen, 01.07.2019

Landtagsabgeordnete

 Brigitte Foppa            Riccardo Dello Sbarba                      Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Mit Gesetzesdekret vom 28.1.2019, Nr. 4 ist italienweit der Reddito di cittadinanza eingeführt worden. Die Leistung entspricht in etwa dem seit 1973 in Südtirol existierenden Sozialen Mindesteinkommen. Trotz primärer Gesetzgebungskompetenz des Landes hat das Land akzeptiert, dass diese durch eine eigenen analoge Leistung des Staates durchbrochen wird, was den Betroffenen, den Beratungseinrichtungen und den zuständigen Verwaltungen einem hohen Koordinierungsaufwand abverlangt und insgesamt Unübersichtlichkeit fördert und unnötige Verwaltungskosten mit sich bringt.

Solch unnötigen Verwaltungsaufwände können nur durch Bündelung von analogen Leistungen der Grundsicherung vermieden werden und durch eine ständige enge Absprache zwischen den betroffenen Verwaltungen. Im Falle der Mindestsicherung sind dies das Land über die Abteilung Soziales (Sozialsprengel), die Abteilung Arbeit (Arbeitsservice und Arbeitsvermittlungszentren), die Berufs- und Erwachsenenbildung, die Bezirksgemeinschaften sowie die Gemeinden und das Nationalinstitut für Soziale Fürsorge (NISF).

Das Land hat aufgrund der wichtigen Zuständigkeiten im Sozialen und in der Arbeitsvermittlung eine zentrale Steuerungsrolle und sollte Garant für das Zusammenspiel obgenannter Stellen sein.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Was unternimmt das Land, damit die beiden Leistungen Soziales Mindesteinkommen und Reddito di cittadinanza zu einer einzigen Leistung zusammengeführt werden?
  2. Hat das Land eine ständige Koordinierungsplattform zum Thema Mindestsicherung eingerichtet, zwecks ständiger Absprache zwischen den involvierten Trägern und Beratungseinrichtungen sowie der Vermeidung von Überschneidungen und verwirrendem Zuständigkeitsdschungel?

Bozen, 01.07.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Tagesordnung zum Landesgesetzentwurf 25/19 zum Nachtragshaushalt.

Umweltschützerinnen und Umweltschützer schlagen seit Jahrzehnten Alarm. Experten warnen mittlerweile in offiziellen Berichten davor, dass die zur Verfügung stehende Zeit immer knapper wird(nach dem Bericht des IPCC der Vereinten Nationen soll bis 2030 der weltweite Temperaturanstieg auf 1,5° begrenzt werden). Viele Jugendliche machen uns seit Monaten darauf aufmerksam und gehen zu Tausenden auf die Straßen, um unüberhörbar zu warnen: Wir dürfen keine Zeit mehr verlieren! Auf lokaler Ebene erleben wir extreme und auf kurze Zeitspannen konzentrierte Klimaereignisse (trockene Winter, gefolgt von sturmartigen Gewittern, plötzliche Temperaturabfälle, heftige Windböen usw.) Das Klima ist unser wertvollstes Gut, das es zu schützen gilt. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Temperaturen weiterhin steigen. Es geht um das Überleben unseres gesamten Planeten und Südtirol kann und muss einen Beitrag leisten.
Bereits 2011 hat die Landesregierung einen Klimaplan verabschiedet, der bis 2050 umgesetzt werden soll und Ziele sowie Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung Südtirols beinhaltet.

Eine Strategie und ein Aktionsplan liegen also zum Großteil bereits vor. Die Zeitpläne und Zielvorgaben sind jedoch nicht mehr angemessen. 2050 liegt zu weit entfernt, die festgelegten Ziele sind nicht ausreichend ambitioniert und entsprechen nicht den in Paris getroffenen Entscheidungen (nach dem IPCC muss bis 2050 der klimatische Fußabdruck 0 Tonnen CO2 pro Person betragen, unser derzeitiger Plan sieht hingegen einen Fußabdruck von 1,5 Tonnen CO2 pro Person vor).

Auch die bisher beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen reichen nicht. Es ist an der Zeit, den Plan aus dem Jahr 2011 zu überarbeiten und an die sich schnell wandelnde Situation anzupassen.

Laut der Antwort auf eine Anfrage im Landtag erfolgte eine erste Bewertung des Plans bereits 2016, eine Zwischenbilanz ist für den Sommer 2019 vorgesehen und eine zweite Überprüfung im
Jahr 2021 geplant. Wir halten dies für eine gute Gelegenheit, um einen strafferen Zeitplan einzuführen und alle Maßnahmen zu verstärken, mit denen dem Klimanotstand so schnell wie möglich
begegnet werden kann.

Daher verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung

    1. den Klima- und Umweltnotstand anzuerkennen und zu erklären;
    2. den Klimaplan 2050 zu überarbeiten und die darin enthaltenen Zielsetzungen und Maßnahmen neu zu definieren – inklusive Ausarbeitung eines angemessenen Finanzplans für die nächsten zwei Jahre – um zu einer Beschränkung der Erderwärmung auf 1,5° bis 2030 beizutragen und bis 2050 den ökologischen Fußabdruck jedes Menschen auf 0 Tonnen CO2 zu reduzieren;
    3. bei den im Plan vorgesehenen Maßnahmen jene als prioritär einzustufen, die auf Energieeinsparung, einen reduzierten Einsatz von Einwegwaren aus Plastik sowie auf eine drastische Verringerung des Individualverkehrs und des Gütertransports auf der Straße abzielen;
    4. die Gemeinden, die noch keinen Klimaplan erstellt haben, dazu anzuspornen, dies nachzuholen – eventuell durch die Möglichkeit einer Prämierung der Besten – und alle Gemeinden bei der Umsetzung der Klima- und Umweltmaßnahmen, die inihrem Zuständigkeitsbereich liegen, miteinzubeziehen.

gez. Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Nur weil Landesrat Schuler seine Positivliste von Pestiziden in Wasserschutzgebieten verteidigt, ist die Situation in Südtirol noch lange nicht positiv.

Landesrat Schuler behauptet in seinem Brief an den Legaambiente-Präsidenten Stefano Ciafiani, dass in Südtirol niemals aktive Substanzen im Trinkwasser gefunden wurden. Diese Aussage ist falsch, denn im Jahr 2017 hatte die Grüne Fraktion eine Landtagsanfrage dazu gestellt und vom damaligen Landesrat Richard Theiner eine anderslautende Antwort erhalten.

Bei einer außerordentlichen und gezielten Beprobung auf Pflanzenschutzmittel wurden acht Quellen und Tiefbrunnen der öffentlichen Trinkwasserversorgung gezielt ausgesucht. Sieben dieser Punkte lagen in intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen.

In zwei Quellen wurden Pflanzenschutzmittel nachgewiesen. In einem Fall wurde der zulässige Höchstgehalt von 0,1μg/l leicht überschritten (Metalaxyl: 0,11μg/l).
In einer anderen Quelle hingegen wurden Spuren von Dichlorbenzamid festgestellt, die mit 0,02μg/l ein fünftel des zulässigen Höchstwerts (0,1μg/l) betragen.

Besorgniserregend ist hierbei die Beobachtung, dass bei gezielter Probennahme in zwei von acht Brunnen Rückstände gefunden wurden. Aufgrund dieser Stichprobe ist die Landesregierung aufgefordert, alle Quellen und Brunnen, die sich im intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebiet befinden, gezielt auf Pflanzenschutzmittel zu untersuchen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Erst dann wird sich zeigen, ob die Landesregierung die Schwarze Flagge behalten muss oder abgeben kann.

Januar 2017 Antwort auf unsere Anfrage
Oktober 2017 Antwort in Plenum auf unsere Anfrage

28.6.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Zerstörung eines wertvollen Lebensraums bedeutet Verlust an Biodiversität. Wir wollen, dass dieser Naturfrevel aufgeklärt wird!

Am vergangenen Mittwoch wurde in Olang ein Hangmoor im sogenannten Seeland zerstört. Der Bürgermeister der Gemeinde Olang meint, dass mit seiner Genehmigung eines Bagatelleingriffes aus dem Jahr 2017 alles rechtens sei. Zufällig wurde zwei Tage vor der Zerstörung eine Fotodokumentation vor Ort gemacht, die sowohl die ökologische Bedeutung als auch den Wert des Lebensraumes belegt.

Auf Anfrage der Grünen Fraktion hat der Konservator für Botanik des Naturmuseums die Fotos gesichtet und folgendes festgestellt: „Der Lebensraum auf dem Foto ist zweifelsohne als (basenreiches) Flachmoor im weiteren Sinne einzustufen. Wegen der erkennbaren Hanglage ist davon auszugehen, dass das anstehende Wasser durch einen Quellhorizont gespeist wird; damit und aufgrund der Artenkombination handelt es sich im Speziellen um ein Quellmoor.“

Laut Art. 16 des Landesgesetzes vom 25. Mai, Nr. 6 sind Quellmoore explizit geschützt, sie können zwar von den Landwirten in traditioneller Art und Weise gemäht werden, dürfen aber laut Gesetz weder gestört noch zerstört werden. Selbst im Landschaftsplan der Gemeinde Olang aus dem Jahr 2005 steht geschrieben, dass Feuchtlebensräume nicht entwässert und trockengelegt werden sollen.

Dass es heutzutage trotzdem zu einer genehmigten Zerstörung von wertvollen Feuchtlebensräumen kommen kann, obwohl das Gesetz diesbezüglich eine klare Sprache spricht, ist vollkommen unverständlich. Die Grüne Fraktion wird in einer Landtagsanfrage an die Landesregierung sämtliche Gutachten und Genehmigungen in dieser Sache anfordern, um die Verantwortlichen für dieses Zerstörungswerk ausfindig zu machen.

In der Zwischenzeit gehen wir davon aus, dass die zuständigen Landesbehörden die Bauarbeiten einstellen und den Sachverhalt klären werden. Die Behörden sind bei einem etwaigen Vergehen gegen das Naturschutzgesetzt verpflichtet, Anzeige zu erstatten. Auf jeden Fall muss der zerstörte Lebensraum wieder hergestellt werden, so sieht es das Landesgesetz vor.

BZ, 28.6.2019

Cons. prov.
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.
Wir wurden davon in Kenntnis gesetzt, dass in der Gemeinde Olang (G.P. 271) gerade (Stand 26.06.2019) Baggerarbeiten stattfinden. Bei dieser Grundparzelle handelt es sich um ein ökologisch wertvolles Quellmoor, das laut Art. 16 des Landesgesetzes vom 12. Mai 2010, Nr. 6 geschützt ist. Nun sieht es so aus, als ob das Quellmoor zerstört werden soll und wird.
Moore sind, unserer Kenntnis nach, als schützenswerte Lebensräume eingestuft und als solche in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren und wiederherzustellen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wann haben die Baggerarbeiten auf der G.P. 271 angefangen?
2. Wer ist für diesen Eingriff zuständig? Wer hat ihn genehmigt und mit welcher Begründung?
3. Gedenkt die Landesregierung, die Zerstörung dieses wertvollen Quellmoors zu stoppen?
4. Wenn ja, wie und wann wird die Wiederherstellung der Quellmoores wie vom Gesetz vorgesehen durchgeführt?
5. Wenn nein, warum?

Bozen, 26.06.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.