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Zerstörung eines geschützten Quellmoors in Olang

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Am Mittwoch, 26.06.2019 wurde in Olang ein Hangmoor im sogenannten Seeland zerstört. Der Bürgermeister der Gemeinde Olang meint, dass mit seiner Genehmigung eines Bagatelleingriffes aus dem Jahr 2017 alles rechtens sei. Zufällig wurde zwei Tage vor der Zerstörung eine Fotodokumentation vor Ort gemacht, die sowohl die ökologische Bedeutung als auch den Wert des Lebensraumes belegt.

Auf Anfrage der Grünen Fraktion hat der Konservator für Botanik des Naturmuseums die Fotos gesichtet und Folgendes festgestellt: „Der Lebensraum auf dem Foto ist zweifelsohne als (basenreiches) Flachmoor im weiteren Sinne einzustufen. Wegen der erkennbaren Hanglage ist davon auszugehen, dass das anstehende Wasser durch einen Quellhorizont gespeist wird; damit und aufgrund der Artenkombination handelt es sich im Speziellen um ein Quellmoor.“

Laut Art. 16 des Landesgesetzes vom 25. Mai, Nr. 6 sind Quellmoore explizit geschützt, sie können zwar von den Landwirten in traditioneller Art und Weise gemäht werden, dürfen aber laut Gesetz weder gestört noch zerstört werden. Selbst im Landschaftsplan der Gemeinde Olang aus dem Jahr 2005 steht geschrieben, dass Feuchtlebensräume nicht entwässert und trockengelegt werden sollen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wir bitten um die Aushändigung aller relevanten Genehmigungsakte in Bezug auf die Zerstörung (Land und Gemeinde).
  2. Wir bitten um die Aushändigung des Fachgutachten der Forstbehörde.
  3. Wir bitten um die Aushändigung des Fachgutachten der Abteilung 28.
  4. Wurden aufgrund der eindeutigen Gesetzeswidrigkeit die Arbeiten eingestellt?
  5. Falls ja, wann wurden sie eingestellt und wurde eine Anzeige wegen Vergehen gegen das Naturschutzgesetz erstattet?
  6. Falls nein, warum nicht? Wir ersuchen um eine ausführliche Begründung.
  7. Bei den durchgeführten Arbeiten handelt es sich um Drainagen. Da im Dekret des Landeshauptmannes Nummer 33/1998 Drainagen nicht erwähnt werden, bitte ich Sie, uns die Rechtsgrundlage zu nennen, die diese zulässt.

Bozen, 02.07.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Die Antwort der Landesregierung unterliegt der Privacy und darf nicht veröffentlicht werden. 

Author: Heidi

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