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Reddito di cittadinanza und Soziales Mindesteinkommen

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Mit Gesetzesdekret vom 28.1.2019, Nr. 4 ist italienweit der Reddito di cittadinanza eingeführt worden. Die Leistung entspricht in etwa dem seit 1973 in Südtirol existierenden Sozialen Mindesteinkommen. Trotz primärer Gesetzgebungskompetenz des Landes hat das Land akzeptiert, dass diese durch eine eigenen analoge Leistung des Staates durchbrochen wird, was den Betroffenen, den Beratungseinrichtungen und den zuständigen Verwaltungen einem hohen Koordinierungsaufwand abverlangt und insgesamt Unübersichtlichkeit fördert und unnötige Verwaltungskosten mit sich bringt.

Solch unnötigen Verwaltungsaufwände können nur durch Bündelung von analogen Leistungen der Grundsicherung vermieden werden und durch eine ständige enge Absprache zwischen den betroffenen Verwaltungen. Im Falle der Mindestsicherung sind dies das Land über die Abteilung Soziales (Sozialsprengel), die Abteilung Arbeit (Arbeitsservice und Arbeitsvermittlungszentren), die Berufs- und Erwachsenenbildung, die Bezirksgemeinschaften sowie die Gemeinden und das Nationalinstitut für Soziale Fürsorge (NISF).

Das Land hat aufgrund der wichtigen Zuständigkeiten im Sozialen und in der Arbeitsvermittlung eine zentrale Steuerungsrolle und sollte Garant für das Zusammenspiel obgenannter Stellen sein.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Was unternimmt das Land, damit die beiden Leistungen Soziales Mindesteinkommen und Reddito di cittadinanza zu einer einzigen Leistung zusammengeführt werden?
  2. Hat das Land eine ständige Koordinierungsplattform zum Thema Mindestsicherung eingerichtet, zwecks ständiger Absprache zwischen den involvierten Trägern und Beratungseinrichtungen sowie der Vermeidung von Überschneidungen und verwirrendem Zuständigkeitsdschungel?

Bozen, 01.07.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Author: Heidi

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