HomeDeutschOlang: es war einmal ein Quellmoor

Olang: es war einmal ein Quellmoor

Zerstörung eines wertvollen Lebensraums bedeutet Verlust an Biodiversität. Wir wollen, dass dieser Naturfrevel aufgeklärt wird!

Am vergangenen Mittwoch wurde in Olang ein Hangmoor im sogenannten Seeland zerstört. Der Bürgermeister der Gemeinde Olang meint, dass mit seiner Genehmigung eines Bagatelleingriffes aus dem Jahr 2017 alles rechtens sei. Zufällig wurde zwei Tage vor der Zerstörung eine Fotodokumentation vor Ort gemacht, die sowohl die ökologische Bedeutung als auch den Wert des Lebensraumes belegt.

Auf Anfrage der Grünen Fraktion hat der Konservator für Botanik des Naturmuseums die Fotos gesichtet und folgendes festgestellt: „Der Lebensraum auf dem Foto ist zweifelsohne als (basenreiches) Flachmoor im weiteren Sinne einzustufen. Wegen der erkennbaren Hanglage ist davon auszugehen, dass das anstehende Wasser durch einen Quellhorizont gespeist wird; damit und aufgrund der Artenkombination handelt es sich im Speziellen um ein Quellmoor.“

Laut Art. 16 des Landesgesetzes vom 25. Mai, Nr. 6 sind Quellmoore explizit geschützt, sie können zwar von den Landwirten in traditioneller Art und Weise gemäht werden, dürfen aber laut Gesetz weder gestört noch zerstört werden. Selbst im Landschaftsplan der Gemeinde Olang aus dem Jahr 2005 steht geschrieben, dass Feuchtlebensräume nicht entwässert und trockengelegt werden sollen.

Dass es heutzutage trotzdem zu einer genehmigten Zerstörung von wertvollen Feuchtlebensräumen kommen kann, obwohl das Gesetz diesbezüglich eine klare Sprache spricht, ist vollkommen unverständlich. Die Grüne Fraktion wird in einer Landtagsanfrage an die Landesregierung sämtliche Gutachten und Genehmigungen in dieser Sache anfordern, um die Verantwortlichen für dieses Zerstörungswerk ausfindig zu machen.

In der Zwischenzeit gehen wir davon aus, dass die zuständigen Landesbehörden die Bauarbeiten einstellen und den Sachverhalt klären werden. Die Behörden sind bei einem etwaigen Vergehen gegen das Naturschutzgesetzt verpflichtet, Anzeige zu erstatten. Auf jeden Fall muss der zerstörte Lebensraum wieder hergestellt werden, so sieht es das Landesgesetz vor.

BZ, 28.6.2019

Cons. prov.
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Author: Serena

Kommunikationsbeauftragte der Grüne Fraktion.

Quellmoor Olang: Wo
Schwarze Flagge wege
KEINE KOMMENTARE

KOMMENTAR SCHREIBEN