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INTERROGAZIONE DI ATTUALITÀ.

La dichiarazione linguistica nominativa è stata riformata nel 2005, sulla spinta di una nuova normativa europea sui dati personali sensibili, che rendeva illegittima la loro raccolta “a tappeto”, stabilendo che essa doveva essere proporzionale all’effettivo uso. La riforma del 2005 conteneva però così tante penalità per chi non si dichiara subito, che alla fine tutti corrono a dichiararsi. Nel 2020 erano 474.250 le dichiarazioni depositate, ma quanti davvero ne hanno bisogno?  Nella risposta alla nostra interrogazione n. 1940/21 abbiamo appreso che l’ufficio del Tribunale è in grado di fornirci solo due dati: il numero di nuove domande (7067 come media 2013-2020) e il numero di accessi all’ufficio stesso (16.400 come media 2013-2020). Ma se gli accessi comprendono le nuove dichiarazioni, allora le persone che ritirano la dichiarazione per usarla sarebbero appena 9.000 (e magari le stesse più volte).

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. Il dato degli accessi all’Ufficio delle dichiarazioni linguistiche (vedi risposta alla interrogazione n.1940/21-XVI) comprende anche le persone che depositano la prima dichiarazione linguistica?
  2. Se sì, ciò vuol dire che ogni zanno su 475.000 persone dichiarate, solo circa 9000 hanno davvero bisogno della dichiarazione, cioè l’1,9% del totale. Questa percentuale, alla luce della normativa europea e nazionale sulla raccolta dei dati sensibili, non dimostra che la dimensione delle dichiarazioni depositate è sproporzionata rispetto al loro effettivo uso e necessità?

Bolzano, 18.02.2022

 

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG.

Klimaschutz ist ein Ziel, das dringend mit zeitnahen und wirksamen Maßnahmen verfolgt werden muss. Der Straßenverkehr zählt zu den Hauptverursachern von Treibhausgasemissionen, in Südtirol beträgt der Anteil des Verkehrs an den Gesamtemissionen (ohne graue Energie) 43%[1], was in Bezug auf den europäischen Durchschnitt extrem hoch ist. Schätzungsweise entfallen ein gutes Drittel von den Gesamtverkehrsemissionen auf die Kategorie schwere Nutzfahrzeuge und Busse.

Während mittlerweile mit der Verordnung (EU) 2019/1242[2] die EU erstmals CO2-Flottenzielwerte für schwere Nutzfahrzeuge einführt, gibt es zurzeit noch keine CO2-Emissionsreduktionszielvorgaben für die Busse. Diese will die EU-Kommission innerhalb des Jahres 2022 festlegen. In Anlehnung an die bestehenden Vorgaben für schwere Nutzfahrzeuge, wird wohl auch die Busflotte bis 2030 eine Reduktion der Treibhausgase von mindestens 30% im Vergleich zu 2019/2020 erreichen müssen.

Aus diesem Grund sind öffentliche Auftraggeber besonders gefordert, weil sie jetzt und heute die Weichen für fossilfreie Busse stellen müssen, um die Klimaziele im Jahre 2030 zu erreichen. Sollten im Jahr 2022 Dieselbusse – wie es zurzeit den Anschein hat – angekauft werden, so sind diese bis ins Jahr 2032 im Dienst. Somit würden jegliche Chancen für eine fossilfreie oder fossilarme Busflotte bereits heute verspielt.

Die EU-Richtlinie 2019/1161[3] über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sieht vor, dass es sich bei mindestens 45% der Busse, die zwischen dem 02.08.2021 und dem 31.12.2025 angeschafft werden, um saubere Fahrzeuge handeln muss. Zudem müssen mindestens 50% dieser sauberen Fahrzeuge emissionsfrei sein. Ferner muss es sich bei mindestens 65 % der Busse, die ab dem 01.01.2026 angeschafft werden, um saubere Fahrzeuge handeln, von denen mindestens 50% emissionsfrei sein müssen.

Derzeitige Situation in Südtirol

Das Land Südtirol führte im Jahr 2021 eine Ausschreibung für die Vergabe des öffentlichen außerstädtischen Linienbusverkehrs durch. In der Ausschreibung ist der Einsatz von Fahrzeugen der Klasse EURO VI, die nicht älter als zwei Jahre sein dürfen, vorgesehen. Alle an dieser Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen boten an, den Dienst mit Euro-6-Dieselbussen durchzuführen.

In der Ausschreibung (Artikel 8 des Technischen Pflichtenheftes) heißt es auch: Wenn die Vergabestelle den Einsatz von Elektro- oder Wasserstoffbussen oder anderen innovativen Technologien vorschreibt, verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit der Vergabestelle Finanzierungsformen für den Kostenanteil zu vereinbaren, der über die Investitionssumme hinausgeht, welche in dem beigefügten Finanzplan vorgesehen ist. Das bedeutet, dass das Land nach der Vergabe einer Dienstleistung den Einsatz von Fahrzeugen mit innovativen Technologien, wie etwa Elektrobussen, vorschreiben kann

In den letzten Jahren hat die E-Bus-Technologie große Fortschritte gemacht, vor allem was die Energiekapazität der Batterien betrifft. So sind Elektrobusse heute in der Lage, öffentliche Nahverkehrsstrecken auch in Berggebieten zu bedienen. Zudem sind die Lebenszykluskosten eines Elektrobusses über einen Zeitraum von 15 Jahren heute mit denen eines herkömmlichen Dieselbusses vergleichbar.

Neben dem Ankauf von neuen Elektrobussen könnten auch gebrauchte Dieselbusse auf Elektroantrieb umgerüstet werden, wodurch die Wiederverwendung von Gebrauchtfahrzeugen gefördert wird. Die Einführung von Elektrobussen würde die Nutzung von lokal erzeugtem Ökostrom ermöglichen und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur regionalen Wirtschaft leisten.

Der finanzielle Aspekt – Analyse

Die gesamte Ausschreibungssumme für alle 10 Lose betrug 713.794.916 €; der durchschnittliche Abschlag auf allen 10 Losen liegt bei 19,35%, demnach liegt der zugeschlagene Betrag um 138 Millionen € unter der Ausschreibungssumme.

Für die gesamten Dienste sind rund 370 neue Busse vorgesehen. Die Anschaffung eines neuen Dieselbusses kostet rund 200.000 € (einfachheitshalber wird davon ausgegangen, dass es sich um 12 Busse handelt, auch weil diese eindeutig in der Mehrzahl sind). Die Anschaffung eines neuen Elektrobusses kostet rund 420.000 €; der Preisunterschied liegt demnach bei 220.000 € pro Bus. Bei 370 Bussen macht das 370 * 220.000 = 81,4 Million €, also 56,6 Millionen € weniger als insgesamt in der Ausschreibung ursprünglich vorgesehen (138 minus 81,4 = 56,6 Mio. Euro).

Zudem sei angemerkt,

  • dass Elektrobusse nicht unbedingt neu sein müssen, sondern auch durch Umrüstung von alten Dieselbussen erzeugt werden können und diese dann nur noch 300.000 € kosten,
  • dass der Betrieb von Elektrobussen günstiger ist als jener von Dieselbussen,
  • dass nach 10 Jahren also nach Abschluss der Konzession der Restwert der Elektrobusse eindeutig höher sein wird als jener der Dieselbusse.

Somit relativieren sich die höheren Anschaffungskosten noch mehr, denn diese werden bis zum 10. Betriebsjahr zum Teil neutralisiert.

Berücksichtigt man zudem, dass es auf EU-Ebene bereits Konsens für die CO2-Bepreisung auch der im Verkehrssektor eingesetzten Energie gibt, so ist davon auszugehen, dass die Umstellung auf Elektrobusse, die in unserem Land mit lokal produziertem grünem Strom betrieben werden können, auf jeden Fall die wirtschaftlichere Variante ist.

Die rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen sprechen somit für eine sofortige und zügige Umstellung der neuen Busflotte auf Elektrobusse.

 

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. die rund 138 Millionen Euro, welche durch den Abschlag auf die Ausschreibungssumme eingespart wurden, für die Anschaffung von emissionsfreien Bussen und der notwendigen Ladeinfrastrukturen zu verwenden;
  2. sicherzustellen, dass die von den neuen Konzessionären im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzten Busse elektrobetrieben oder jedenfalls emissionsfrei sind.

 

Bozen, 04.02.2022

 

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

 

[1] Klimareport Südtirol 2018. Eurac Research.

[2] Verordnung (EU) 2019/1242 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 595/2009 und (EU) 2018/956 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/53/EG des Rates.

[3] Richtlinie (EU) 2019/1161 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge.

BESCHLUSSANTRAG.

Die Geschichtsschreibung ist noch immer stark von Jahrhunderten „männlicher“ Handschrift geprägt. Die Frauen, ihre Funktion in der Gesellschaft und ihre Rolle bei „historischen Ereignissen“ wurden lange Zeit weder wahrgenommen noch erwähnt. In den letzten Jahrzehnten haben Historikerinnen und Historiker langsam eine Erinnerungskultur zum Vorschein gebracht, die zu
lange vergessen und verborgen blieb – nun tauchen immer mehr Namen von bemerkenswerten Frauen auf und erhalten den Stellenwert, der ihnen gebührt.

Nur allmählich wird dies auch im öffentlichen Raum bemerkbar. Diese Rückständigkeit beobachten wir etwa bei den Straßennamen. Wir wissen, dass nur 6 % der Straßen und Plätze Italiens nach Frauen benannt sind. In Bozen ist der Anteil mit 13 % zwar höher, doch es herrscht weiterhin ein großes Ungleichgewicht.

Abgesehen von den Straßennamen prägen auch Denkmäler den öffentlichen Raum. Fast alle Denkmäler und Statuen, die wir in Alleen und auf kleinen und großen Plätzen sehen, bilden, sofern
sie Personen darstellen, Männer ab. In einer Fernsehsendung haben wir erfahren, dass in ganz Italien nur 148 Statuen Frauen gewidmet sind. Eine spärliche Zahl, wenn wir an die wichtige Rolle denken, die Frauen in der Gesellschaft und im Laufe der Geschichte gespielt haben.

Wir haben versucht zu verstehen, ob die Situation in Südtirol besser ist als anderswo in Italien.

Die Antwort auf unsere Anfrage vom 24. November 2021 nach der Zahl der Statuen, die in Südtirol Frauen abbilden, zu deren Namen und zu den Orten, an denen diese stehen, lautete: „Hierzu
wären ausführliche Nachforschungen nötig.“ Wir befinden uns daher erst am Anfang einer Geschichte, die noch gänzlich zu schreiben … und abzubilden ist.

Das Forschungsprojekt „Biografien von Frauen und Straßennamen“, das die Uni Bozen infolge eines vom Südtiroler Landtag verabschiedeten Beschlussantrags derzeit durchführt, wird eine
Namensliste verdienstvoller Frauen ausarbeiten, die den Südtiroler Gemeinden zur Verfügung gestellt werden wird. Diese kann für die Benennung von Straßen und Plätzen genutzt werden, aber
auch um den öffentlichen Raum „zu gestalten“ und an den Wert und die Arbeit der Frauen in Vergangenheit und Gegenwart zu erinnern.

Aus diesen Gründen, verpflichtetder Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. eine umfangreiche Forschungsarbeit einzuleiten, um zu erheben, welche Statuen und Denkmäler im öffentlichen Raum in Südtirol Frauen gewidmet sind.
  2. mindestens eine öffentliche Ausschreibung im Jahr für die Schaffung einer Statue oder einesbleibenden Kunstwerkes vorzunehmen, die einer weiblichen Persönlichkeit der Geschichte oder Themen/historischen Ereignissen gewidmet sind, bei denen Frauen eine vordergründige Rolle spielen.
  3. dem Rat der Gemeinden nahezulegen, Straßenund Plätze häufiger nach Frauen zu benennenund auch den öffentlichen Raum mit Kunstwerken zu gestalten, die Frauen gewidmet sind.

Der Südtiroler Landtag beauftragt weiters das Landtagspräsidium,

  1. im Laufe der Umbauarbeiten am Landtagsgebäude einen Ort einzurichten, an dem Südtiroler Politikerinnen, die zur Geschichte des Landes beigetragen haben, gewürdigt werden.

 

Bolzano, 14/2/2022

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler