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ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

PendlerInnen teilen uns mit, dass die Zugfahrt nach Innsbruck teurer geworden ist:

Mit der letzten Fahrplanänderung am 09.12.2018 ist der Preis der ÖBB-Tickets in den IC Zügen von 17.60 auf 20.30€ gestiegen. Das sind gut 15% Preisanstieg.

Die BürgerInnen haben bei der ÖBB nachgefragt und folgende Antwort erhalten: „Der Ticketpreis setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Zum einen der ÖBB-Anteil und zum anderen der Südtiroler Fahranteil. Letzterer wurde seitens des Landes Südtirol erhöht. Bitte habe Verständnis, dass wir hier lediglich die Vorgaben umsetzen.“

Die BürgerInnen haben in der Folge über die Homepage der Mobilität auch an das Land eine Anfrage gestellt, darauf aber bisher keine Antwort erhalten.

Die Anbindung Innsbruck – Bozen mit dem Zug ist bekanntermaßen jetzt schon schlecht (Der IC steht immer noch 15 Minuten am Brenner, keine schnelle Verbindung der Südtiroler Züge sondern nur „Bummelzüge), aber dass dann die Tickets auch noch teurer sind als z.B. Flixbus läuft jeder Bemühung einer Verlagerung des Verkehres auf die Schiene zuwider.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Auf welcher Grundlage wurde die Preiserhöhung beschlossen?
  2. Wurden auch die Leistungen verbessert?
  3. Warum erhalten BürgerInnen keine Auskunft über die Homepage von Südtirol Mobilität?
  4. Was ist die Ausrichtung der neuen Landesregierung in Sachen Preispolitik für Bahnbenutzende, insbesondere was den Brennerverkehr nach Innsbruck betrifft?

BZ, 28.01.2019

L.-Abg.

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 159 vom 27.02.2018 wurde der „ergänzende Eingriff in der Skizone Karerpass in den Gemeinden Tiers und Welschnofen für die Realisierung der seilbahntechnischen Verbindung Tiers/St. Zyprian – Frommer Alm“ genehmigt.
Vor Ort gilt das Projekt als sehr umstritten, da es bereits sehr gute, stündliche Verbindungen mit Bussen auf den Karerpass gibt und man daher den Eingriff nicht nachvollziehen kann.
Wie auch aus dem Beschluss der Landesregierung hervor geht, würde sich der öffentliche Verkehr nach der Errichtung der Seilbahn zurückziehen, mit der Folge, dass diese Strecke für die Fahrgäste teurer wird als bisher.
Außerdem ist die Zone ein Auerwildgebiet, was nicht umsonst zu diversen Auflagen im Beschluss geführt hat.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Auf welcher Grundlage wurde das Projekt trotz aller Gegenanzeigen, die auch aus dem Beschluss selbst hervor gehen, von der Landesregierung genehmigt?
  2. Erhält das Projekt öffentliche Förderung?
  3. Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?
  4. Welches finanzielle Ausmaß nimmt die Förderung an und an wen wird sie ausbezahlt?
  5. Welcher Prozentsatz der Gesamtkosten ist das?
  6. Wurde die Bevölkerung in den Entscheidungsprozess miteinbezogen? Wenn ja, wie?

BZ, 28.01.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Den Medien entnehmen wir, dass auf einem Fragebogen des kinderneuropsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsbezirks Bozen die „ethnische Zugehörigkeit“ oder „Rasse“ des Schülers abgefragt wird. Die Problematik dieser Einordnung wurde von einigen Lehrkräften aufgeworfen.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Gibt es dieses Formular tatsächlich?
  2. Wozu soll die Abfrage der „Rasse“ dienen?
  3. An welche „Rassen“ denkt der Dienst bei diesem Formular?
  4. Gibt es weitere Formulare, in denen die „Rasse“ eines Menschen in Südtirol abgefragt wird?

BZ, 28.01.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Hanspeter Staffler zur Regierungsbildung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Vor acht Tagen wurde an dieser Stelle die Opposition aufgefordert, sie möge doch bitteschön die neue Regierung an ihren Taten zu messen. Die erste Tat des Herrn Landeshauptmanns liegt nun vor, es ist die Entscheidung über die Zusammensetzung der neuen Landesregierung, über die Aufteilung der Kompetenzen und über die Regierungsvereinbarung.
Die Regierungsvereinbarung ist auch nach wiederholtem Lesen ein Dokument, das sehr allgemein gehalten ist und wenig Konkretes zu bieten hat, worin zwar alle Politikfelder aufgeschürft aber keines mit Tiefgang gepflügt wurde. Auffallend sind zahllose Ankündigungen, die aber wegen mangelnder Kennzahlen weder vorausblickend messbare Ziele erkennen lassen, noch in fünf Jahren rückblickend einer Evaluation standhalten werden können.
Ich darf an dieser Stelle ein Beispiel aus dem Tiroler Regierungsprogramm 2018 zitieren: Die Koalitionspartner ÖVP und Grüne vereinbaren „Den Start einer Offensive für leistbares Wohnen zur Entlastung des Tiroler Wohnungsmarktes. Dafür werden in der kommenden Legislaturperiode 2018-2023 mindestens 230 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für die Wohnbauförderung zur Verfügung gestellt, die sich grob wie folgt verteilen:“ Es folgt ein detaillierter Aufteilungsschlüssel. So in etwa stellen wir uns konkrete Arbeitsprogramme, konkrete Regierungsprogramme oder konkrete Koalitionsabkommen vor!
Nun liegt uns seit einer Woche ein Dokument vor, das einerseits schwer greifbare Inhalte bietet und anderseits erste Einblicke in die neue Organisation erlaubt. Ich behaupte, dass der zweiseitige „Vorschlag für die Zusammensetzung der Südtiroler Landesregierung – Legislaturperiode 2018-2023“ weitaus interessanter und informativer ist, als die restlichen 70 Seiten, wo es zwar um den Inhalt aber nicht zur Sache geht.
In der Organisationsforschung gibt es den Satz: „Organisation ist die Dienerin des Geschäfts“. Das heißt, dass man an der Organisation erkennen kann, ja erkennen muss, wie die Geschäftsziele strategisch ausgerichtet sind, welche Geschäftsfelder an Wichtigkeit ganz oben und welche ganz unten rangieren.

Politische Analyse
Vom politischen Standpunkt aus fällt positiv auf, dass der Landeshauptmann endlich die wichtigsten Querschnittskompetenzen wie Personal, Finanzen und EDV – ich persönlich hätte ihm noch gerne das Landesvermögen anvertraut – unter seine Fittiche nimmt und somit aus der Sicht der Verwaltung an Stärke gewinnt. Strategisch könnte das bedeuten, dass der Landeshauptmann beabsichtigt, die Zügel fest in die Hand zu nehmen.
Dass das aber das Gesundheitsressort, das seit „Menschengedenken“ in der Hand von vorsichtigen und reflektierenden Sozialpolitikern (Stocker, Theiner, Saurer) lag, ab nun in die flinken Hände eines neoliberalen Wirtschaftsmannes gleiten soll, spricht Bände und zeigt jetzt schon auf, wohin die Reise unserer Sozialeinrichtung Nr. 1 gehen soll.
Das steuerfinanzierte und auf das Gemeinwohl ausgerichtete Südtiroler Gesundheitssystem wird im neoliberalen Wirtschaftslager bereits seit einiger Zeit aufmerksam beobachtet, weil mit der sogenannten „Filetmedizin“ am privaten Markt ordentlich Geld gemacht werden kann. Man darf schon gespannt sein, wann die ersten Investoren in Privatkrankenhäuser auf den Plan treten und wie sich der Landesrat angesichts dieser bevorstehenden Attacke auf unser Gesundheitssystem verhalten wird. Jedenfalls wurde mit dieser Personalentscheidung Voraussetzungen für die Liberalisierung der Medizin geschaffen und der Grundstein für die Zweiklassenmedizin gelegt.
Ähnlich besorgniserregend ist es um Raumordnung, Natur und Landschaft bestellt, welche in den Händen einer Bauernbundvertreterin sind (Man habe „den Bock zum Gärtner gemacht“ tönte es aus den Reihen der SVP, wobei das Zitat auch noch in die Weiblichkeitsform übersetzt wurde). Ebenso besorgniserregend ist der Umstand, dass das Zwillingspaar Tourismus und Landwirtschaft nun in einer Hand liegen, beide Bereiche ebneten sich seit Jahrzehnten gegenseitig den Weg oder fungierten gegenseitig als Räuberleiter, wenn es galt, Hindernisse in der Raumordnung zu überwinden.
Natur, Landschaft und Raumordnung werden damit zum Selbstbedienungsladen für die Landwirtschafts- und Tourismusverbände. Wo bleiben die Bedürfnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnen, der Kinder, Pensionistinnen und Pensionisten, kurzum der Südtirolerinnen und Südtiroler, die keinen Grund und Boden besitzen und als Bürger/Bürgerin dieses Landes das Recht auf eine gesunde, vielfältige und schöne Landschaft haben?
Ebenso auffallend ist der geringe Respekt vor dem Lebensbereich Kultur. Die Kulturagenden sind bereits von Haus aus aufgrund unserer Autonomie auf drei Bildungs- und Kulturressorts verteilt, was schon immer eine große Herausforderung darstellte, ab nun aber wird die Kulturagenda Landesmuseen beim Landeshauptmann und die Kulturagenda Denkmalschutz bei Maria Hochgruber-Kuenzer angesiedelt. Damit kann man eine organische Kulturpolitik begraben, der notwendige Abstimmungsbedarf zwischen fünf Ressorts wird sich als unüberwindbare Hürde erweisen, eine zeitgemäße Kulturpolitik wird in den kommenden fünf Jahren aufgrund der Zersplitterung nicht passieren.

Strukturelle Analyse
Aus struktureller Sicht fällt positiv auf, dass das Mobilitätsressort weiterhin in einer Hand liegt, dass die Abteilungen Straßendienst, Straßenbau und Mobilität gemeinsam und untereinander abgestimmt Mobilitätspolitik umsetzen können.
Darüber hinaus kann man sich nicht des Eindrucks erwehren, dass durch Trennung und Teilung von gewachsenen Einheiten eine Schwächung des Sozialen, der Kultur und der Ökologie angestrebt wird, denn auseinandergerissen werden Gesundheit und Soziales, Museen und Denkmalschutz, Natur- und Umweltschutz.
Dieser Trennungsreigen wird sich negativ auf die Leistungsfähigkeit der Landesämter auswirken, weil die aufwändige Schnittstellenarbeit alle Beteiligten überfordern wird.
Inhaltliche Analyse
Vom inhaltlichen Standpunkt betrachtet fällt positiv auf, dass weiterhin die Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr getätigt werden sollen. Zwar fehlen auch hierbei Angaben übers Investitionsvolumen aber es kann davon ausgegangen werden, dass der derzeitige hohe Standard beibehalten und punktuell auch noch verbessert werden wird.
In der Präambel des vorliegenden Dokuments – also an prominenter Stelle – wird die Bewahrung der Schöpfung und der Erhalt der Biodiversität angesprochen. Das ist lobenswert und zu unterstützen. Aber dann findet sich im ganzen Dokument kein einziges Wort über die Ursachen, welche Schöpfung und Biodiversität gefährden und folgerichtig auch kein Wort über notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Situation.
Es ist mittlerweile klar, dass die Ausbringung von chemisch-synthetischen Pestiziden ein massives Insektensterben verursacht, das weit über die Zielgrundstücke hinausreicht. Es ist mittlerweile klar, dass weniger Insekten einen Rückgang an Vögeln, einen Rückgang an Amphibien (Frösche, Kröten, Lurche, Molche und Unken) und einen Rückgang an Fischen, also einen Rückgang an Biodiversität verursachen. Es findet sich kein Wort über eine notwendig neue Politik im Umgang mit chemisch-synthetischen Pestiziden.
Zudem ist mittlerweile auch klar, dass intensive Landwirtschaft in Form von Monokulturen durch Planierungen, Entwässerungen, Abholzungen und Gülledüngung massiv in die Schöpfung eingreift indem Landschaftselemente wie Einzelbäume, Hecken, Steinhaufen, Tümpel, Feuchtstellen oder Trockenmauern auf Nimmerwiedersehen verschwinden. Diese Landschaftselemente sind aber Teil der Schöpfung, auch hier findet sich keine konkrete Maßnahme, wie die Schöpfung bewahrt werden sollte.
„Löhne und Gehälter seien rasch und bestmöglich an ( ) steigende Lebenshaltungskosten anzupassen“ lautet ein Satz im Unterkapitel Lohnentwicklung. Das ist richtig und ist auch zu unterstützen! Allein für den öffentlichen Sektor bedeutet die Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten eine Lohnerhöhung um mindestens 10%, was umgerechnet rund 120 Mio. Euro bedeutet. Hierzu fehlen in der Regierungsvereinbarungen jegliche Angaben.

Auf den Punkt gebracht
Zusammenfassend ist zu sagen, dass es positive Ansätze gibt, Politikfelder oder Lebensbereiche funktional neu zu organisieren. Gleichzeitig aber werden traditionell gewachsene Bereiche wie das Soziale Haus regelrecht gesprengt und die Einzelstücke verteilt. Das Gesundheitsressort erfährt eine nie dagewesene Zäsur, indem es nicht einem Sozial- sondern einem Wirtschaftspolitiker anvertraut wird.
Der vorliegende Vorschlag ist wenig glaubhaft, weil zwar über den Erhalt der Schöpfung geschrieben wird, aber kein Wort zur intensiven und teilweise industriellen Landwirtschaft zu finden ist, welche heutzutage die Schöpfung durch Zerstörung von Landschaftselementen stark bedroht!
Der vorliegende Vorschlag ist nicht kohärent, weil zwar über den Erhalt der Biodiversität geschrieben wird, aber kein Sterbenswort zu einer neuen Politik im Umgang mit chemisch-synthetischen Pestiziden zu finden ist. Chemisch-synthetische Pestizide sind der Hauptgrund für den Rückgang der Biodiversität!
Der vorliegende Vorschlag ist schwer nachvollziehbar, weil zwar die Verhandlungen des Bereichsübergreifenden Kollektivvertages (BÜKV) angekündigt werden, aber kein einziger Euro dafür vorgesehen ist.
Die vielen Ankündigungen im sozialen und ökologischen Bereich halten einer genaueren Überprüfung nicht stand. Weil das vorliegende Dokument aus sozialökologischer Sicht wenig glaubhaft, nicht kohärent und schwer nachvollziehbar ist, können wir weder die Regierungsvereinbarung noch die Zusammensetzung der Landesregierung gutheißen und stimmen daher gegen den Vorschlag des Landeshauptmannes.

Hanspeter Staffler
Landtag 25.1.2018

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Die Grüne Fraktion beschäftigt sich seit einiger Zeit mit den Phänomenen Menschenhandel und Prostitution. Dafür benötigen wir Informationen und Daten neuester Erhebungen.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Der Beschlussantrag der Grünen Fraktion Nr. 516/15-XV mit dem Titel „Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung.: wissen, informieren, sensibilisieren“ wurde wie folgt angenommen:

„Der Südtiroler Landtag verpflichtet die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Institutionen, Vereinen und Menschen, die sich gegen die sexuelle Ausbeutung und den Menschenhandel einsetzen, eine ausführliche Erhebung dieses Phänomens in Südtirol durchzuführen, wobei alle Faktoren und Beteiligten – die Kunden und ihr Wissen bzw. Bewusstsein zu Themen wie Frauenhandel und sexuelle Ausbeutung mit einbegriffen – berücksichtigt werden.“

Gibt es dazu bereits Untersuchungen? Wenn ja, zu welchem Ergebnis sind sie gekommen? Wenn nein, wie weit fortgeschritten ist die Arbeit dazu?

  1. Wurden potenzielle Freier durch Projekte, Sensibilisierungsarbeit, Organisationen, oder ähnlichem in Südtirol in jedweder Art angesprochen?
  2. Gibt es Statistiken bzw. Daten, welche erheben, wie viele Prostituierte in Südtirol ihrer Tätigkeit nachgehen?
  3. Wir bitten, der Grünen Fraktion die Jahresberichte des Projekts „ALBA“ der Jahre 2016, 2017 und – falls bereits vorhanden – 2018 auszuhändigen
  4. Gibt es neben „ALBA“ noch weitere Projekte, Organisationen, Erhebungen, Untersuchungen oder ähnliches, welche sich mit Prostitution, sexueller Ausbeutung und Menschenhandel auseinandersetzen? Falls ja, bitten wir um die Ergebnisse dieser Arbeiten der letzten zwei Jahre.

Bozen, 22. Jänner 2019

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

BESCHLUSSANTRAG

Anfang Juni 2017 hat die Südtiroler Gleichstellungsrätin ihren Tätigkeitsbericht des letzten Jahres dem Landtag vorgestellt. Die Gleichstellungsrätin geht in ihrer Arbeit direkter oder indirekter Diskriminierung am Arbeitsplatz nach. Dafür begutachtet sie unter anderem die Arbeitssituation von Frauen und Männern in Betrieben mit über 100 Beschäftigten.

Aller zwei Jahre wird dazu ein entsprechender Bericht veröffentlicht. Die Anforderungen an die Inhalte des Berichts sind in Artikel 46 Absatz 1 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 198/2006 („Codice delle pari opportunità tra uomo e donna, a norma dell’articolo 6 della legge 28 novembre 2005, n. 246″) festgeschrieben: „Le aziende pubbliche e private che occupano oltre cento dipendenti sono tenute a redigere un rapporto almeno ogni due anni sulla situazione del personale maschile e femminile in ognuna delle professioni ed in relazione allo stato di assunzioni, della formazione, della promozione professionale, dei livelli, dei passaggi di categoria o di qualifica, di altri fenomeni di mobilità, dell’intervento della Cassa integrazione guadagni, dei licenziamenti, dei prepensionamenti e pensionamenti, della retribuzione effettivamente corrisposta.”. Sollten die Betriebe auch nach einer aufgeschobenen Frist den Bericht nicht einreichen, so werden sie mit Sanktionen belegt, die ggf. bis zur einer einjährigen Aussetzung eventuell gewährter Beiträge führen können (Artikel 46 Absatz 4 GvD Nr. 198/2006).

Im letzten Bericht zur Situation von Frauen und Männern in Südtiroler Unternehmen vom November 2016, der vom AFI verfasst und von der Gleichstellungsrätin veröffentlicht wurde, finden sich wichtige Informationen zum Stand der Gleichberechtigung in der Südtiroler Arbeitswelt. Im Bericht werden das Bestehen und die Problematik der „gläsernen Decke“ bestätigt. Frauen werden insbesondere durch die schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf vom beruflichen Aufstieg abgehalten. Insgesamt ist der Weg in Führungspositionen für Frauen deutlich schwieriger als für Männer. Darüber hinaus sind es zumeist Frauen, die in unbefristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind. Es dauert auch länger als bei Männern, bis sie in eine unbefristete Stelle wechseln. Teil der prekären Arbeitsbedingungen ist auch die unfreiwillige Teilzeitanstellung. Und schließlich sind es die Frauen, die vorwiegend von der Elternzeit in Anspruch nehmen und sich dadurch dem Arbeitsleben länger fernbleiben.

In Punkt 5 des Tätigkeitsberichts 2016 der Gleichstellungsrätin steht außerdem: „Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde 2016 begonnen, Interventionspläne mit den Sozialverbänden auszuarbeiten. Im Tätigkeitsjahr 2017 werden die Zahlen der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht.“ Der Bericht wird also auf die öffentliche Verwaltung ausgedehnt und aus den Erhebungen leitet die Gleichstellungsrätin zusammen mit den Sozialverbänden notwendige Maßnahmen ab, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Betrieben sicherzustellen.

Die gesamte Analysesituation ist allerdings unvollständig, da durch die bisherigen Regelungen nach Artikel 27 LGE Nr. 5/2010 und Artikel 46 GdV Nr. 198/2006 im Situationsbericht nur größere Unternehmen erfasst werden. Diese allein können für Südtirol noch kein umfassendes Bild abgeben, da es im Land vor allem sehr viele kleinere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten gibt, die jedoch einen gewichtigen Teil der Südtiroler Wirtschaft ausmachen (80% der Südtiroler Unternehmen haben weniger als 50 Beschäftigte, 30% der Unternehmen beschäftigen 10-49 Personen in ihrem Betrieb; Stand 2014, ASTAT). Als angemessene Betriebsgröße, die vom Gleichstellungsbericht zukünftig abgedeckt werden sollte, sind mittlere und kleine Unternehmen anzusehen, wobei letztere mehr als zehn und weniger als 50 Beschäftigte haben (gem. Artikel 2 des Anhangs der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, AZ K(2003) 1422). Auch in diesen Betrieben sollte die Gleichstellung von Frauen und Männern erhoben werden, um ein ausgewogeneres Bild der Situation zu haben und die Gleichstellungsmaßnahmen besser anpassen zu können. Nicht umsonst hatte Gleichstellungsrätin Morandini bei der Vorstellung des Berichts auf diese Notwendigkeit hingewiesen.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Südtiroler Landesregierung:

  1. Die Studie über die Situation der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Südtiroler Großbetrieben mit mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch auf Klein- und Mittelbetriebe (15 – 100 MA) auszudehnen.
  2. Die Modalitäten und Parameter werden in einer Arbeitsgruppe, geleitet von der Gleichstellungsrätin, ausgearbeitet.
  3. Dieser Bericht dient zur Ausarbeitung von Maßnahmen zur Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz.

Bozen, 22.01.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Am 07.03.2018 wurde der Beschlussantrag Nr. 318/15 der Grünen Fraktion mit dem Titel „Gesundheitswesen: Vertrauensperson“ vom Südtiroler Landtag genehmigt. Dieser verpflichtete die Landesregierung, sicherzustellen, dass:

  1. wer dies wünscht, im Vorhinein eine Bezugsperson bestimmen kann, an die sich die Ärzte und das Gesundheitspersonal für jegliche Mitteilung, für die Erledigung sämtlicher Formalitäten und jeglichen Informationsaustausch, einschließlich Besuchsrecht, wenden können, so wie dies für Angehörige vorgesehen ist;
  2. für die oben genannte Zielsetzung und auf Antrag des Patienten/der Patientin die Möglichkeit geschaffen wird, den Namen einer Bezugsperson in die elektronische Patientenakte eintragen zu lassen, wobei sowohl das Gesundheitspersonal als auch die Bevölkerung diesbezüglich informiert und sensibilisiert werden müssen.

Seither haben wir weder einen Bericht noch sonst eine Meldung erhalten, denen wir entnehmen könnten, wie weit fortgeschritten die Ausarbeitung zu diesem Beschlussantrag sind.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. An welchem Punkt sind die Ausführungsarbeiten des Beschlussantrages angelangt?
  2. Wie lange werden diese Arbeiten noch in Anspruch nehmen?
  3. Gibt es Schwierigkeiten bei der Umsetzung? Falls ja, worin liegen sie?

Bolzano, 22. Jänner 2019

Landtagsabgeordnete

Rriccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

 Laut einem Werbefolder sollen vom Gemeindegebiet Olang aus Hubschrauberrundflüge für Interessierte organisiert und durchgeführt werden.

„Kronair“, die Betreiberfirma, bietet drei Touren, allesamt im Dolomiten- und Naturparkgebiet (siehe Bild S. 2) an. Dem Folder ist weiters zu entnehmen, dass der Heliport in der Bahnhofstr. 8 in Olang sei (siehe Bild S. 3).

Es stellt sich die Frage, ob die Genehmigungen eingeholt worden sind und ob entsprechend der gesetzlichen Bedingungen gehandelt wird, insbesondere da das Landesgesetz vom 27. Oktober 1997, Nr. 15 (Regelung des Verkehrs mit motorbetriebenen Luftfahrzeugen zum Zwecke des Umweltschutzes) ein Verbot von motorisierten Flügen in diesen Gebieten vorsieht.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Wurden für diese Touren die erforderlichen Genehmigungen eingeholt?
  2. Durch wen wurden diese touristischen Flüge autorisiert?
  3. Wer ist befugt, Genehmigungen auszustellen?
  4. Wer überprüft, ob sich „Kronair“ an den gesetzlichen Rahmen hält?
  5. Darf der Veranstalter „Kronair“ explizit Flüge zum touristischen Zweck über Naturparks anbieten, wo eben jene Flüge durch das Landesgesetz vom 27. Oktober 1997, Nr. 15 strengen Restriktionen unterliegen?
  6. Darf ein Privatunternehmen einen Heliport errichten, der nicht im Verzeichnis derselben ist?

Bozen, 21. 01. 2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Am Freitag Nachmittag fand im Sitz der Grünen eine Klausur statt: Die Bozner Grünen haben in Anwesenheit der Landtagsabgeordneten Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sbarba sowie des Co-Sprechers Tobe Planer ihre neuen Co-Sprecherinnen einstimmig gewählt: Rosina Ruatti, Umweltwissenschaftlerin und Oberschullehrerin und Sonja Abrate, Biologin und Umweltberaterin. Sie haben von den scheidenden Sprecherinnen, Corinna Lorenzi und Erica Fassa, bei denen sie sich herzlichst für ihre wertvolle Arbeit der letzten drei Jahre bedankt haben, das Amt übernommen. „Wir sehen es als unseren Auftrag, vermehrt in den Stadtvierteln Präsenz zu zeigen und den Menschen vor Ort zuzuhören“, sagt Ruatti. Erste Aktionen sind bereits für die nächsten Wochen geplant und auf der Homepage einsehbar .

Rede von Brigitte Foppa in der Debatte zur Wahl des Landeshauptmanns.

Werter Landeshauptmann, liebe KollegInnen,

Vor 5 Jahren standen wir hier und wohnten dem Versuch eines Neubeginns bei. Ein kleiner Zauber, vielleicht auch ein kleines Vertrauen lag im Saal. Mir hat sich jeder Augenblick ins Gedächtnis geprägt. Die Generation Neubeginn hat nicht alt werden sollen. Von den 2013 neu gewählten Abgeordneten sind uns gar manche abhanden gekommen – und der jetzige Landtag ist trotz des damaligen Erneuerungsmantras (oder vielleicht deshalb) der erneuerste aller Zeiten.

Daher eine erste Frage: Derpacken wir eigentlich so viel Erneuerung?

Erste Antwort: Offenbar nur mit Mühe, wie man am Schock und an der Panik der SVP nach den Wahlen gesehen hat.
Die Wahlen des 21. Oktober haben eine völlig neue Situation ins Land gebracht: eine neue Partei, die sich stark etabliert hat, alte Parteien, die stark Federn haben lassen müssen. Eine wiedererstarkte italienische Präsenz und leider eine weiter erschwachte weibliche Präsenz im Landtag.
Und erstmals: die Notwendigkeit der SVP sich nach einem echten Koalitionspartner umzusehen.

Wir haben dies eine Richtungsentscheidung genannt.

Man hat viel darüber diskutiert im Lande, ob eine Mittelinks- oder Mitterechts-Koalition besser sei. Darüber kann man auch weidlich debattieren. Interessanter ist die Richtungsachse so aufzustellen, dass es nicht um Links oder Rechts, sondern vielmehr um Zukunft oder Vergangenheit, um Fortschritt oder Rückschritt geht.

Die Frage ist natürlich, woran man Fortschritt misst: An den Straßenkilometern? An den Metern der Landebahn? An Aufstiegsanlagen und unkontrolliert steigenden Tourismuszahlen? Es gäbe andere Indikatoren: Kulturelle Vielfalt und Offenheit zum Beispiel. Zulassen von Diversität. Neugier. Resilienz. Konfliktfähigkeit. Neue Formen des Zusammenlebens.

Sie, Herr Landeshauptmann und Ihre Partei haben sich für den Rückschritt entschieden. Auch ihr wohlformuliertes Regierungsabkommen zeigt das auf Schritt und Tritt.

Sie steigen schwach in diese Landesregierung ein. Nicht wegen des Vorzugsstimmenergebnisses, das ist relativ, sondern wegen der Partner, die Ihnen zur Seite gestellt sind. Vom parteiinternen Widersacher, der sich genießerisch die „polpetta avvelenata“ der Sanität auf der Zunge zergehen lässt, über eine weit überrepräsentierte Bauernschaft (der Sie unverzeihlicherweise die Raumordnung überlassen – wo man Ihren Landesrat bei der Debatte des Gesetzes doch am allerbrutalsten hat austricksen wollen!) bis hin zum Koalitionspartner Lega, dessen Sie sich bis heute sichtlich schämen (e a voi colleghi della Lega consiglio di seguire attentamente i TG in lingua tedesca, per vedere come, in che toni e con quali facce parlano di voi). Und dem Sie trotzdem auch noch die Umwelt- und Energieagenden in die Hände legen! Was für eine gravierende Fehlleistung!

Anderswo, vielleicht zu anderen Zeiten, hat es eklatante Aktionen des gesellschaftlichen Widerstands gegen analoge Koalitonsvorhaben gegeben. Vielleicht erinnert sich noch jemand daran, dass Elfriede Jelinek etwa für die Zeit der FPÖ-Regierungsbeteiligung die Aufführung ihrer Stücke in Österreich untersagt hat.

Sie sagen, Herr Landeshauptmann, wir sollen Sie an Ihren Taten messen. Das werden wir tun. Wir messen Sie aber auch an Ihren Weggefährten – und es ist unsere Pflicht als DemokratInnen, darauf hinzuweisen, mit wem sich die SVP zusammentut. Denn die Lega ist nicht „ein bisschen populistisch“, wie man in Südtirol gerne glaubt. Die Lega ist eine zutiefst rechtsextreme, neoautoritäre Partei, deren Chef keine Gelegenheit auslässt, die Grenze des Sagbaren und des Denkbaren ein Stück weit hinter die Tabugrenze zu verschieben. Tag für Tag eine neue Aktion. Salvini verändert gerade ein ganzes Land. Und Sie, Herr Kompatscher, haben entschieden, diese Veränderung mitzutragen. Damit haben Sie eine unerhörte Verantwortung übernommen.

Ich weiß, wie Sie argumentieren. Sie verweisen auf das Programm, auf das Abkommen, Sie sagen, Regieren bedeutet Verwalten und beim Verwalten kommt es auf viele einzelne Maßnahmen an, die ein Gesamtbild ergeben.
In dieser Argumentation liegt Ihre Gefahr und Ihr Ermessungsspielraum darüber, welches Zeichen Sie in der Geschichte des Landes setzen wollen und ob Sie, ob wir wir die Zeichen der Zeit erkennen oder womöglich falsch einschätzen.

Denn Salvini verändert das Land nicht mit Abkommen und Verträgen, auch nicht mit Gesetzen und Dekreten, sondern mit Tweets und mit seinen T-Shirts und mit der Polizistenuniform am Flughafen.

Daher, bitte! Ziehen Sie sich nicht auf das Technische zurück. Es ist ein Moment, in dem es so aussieht als ob die „Techniker“, die Nichtpolitiker gut in der Gunst der Menschen stehen – was ja auch stimmt. Sich auf das Verwalterische zurückziehen, rein juridisch argumentieren, das bietet Sicherheit (vor allem dem Argumenteur) und Gewissheiten und schützt vor Angreifbarkeit. Das Problem ist nur, dass die Sehnsucht der Menschen nach der „richtigen“ Politik als Identifikationsfläche weiterhin da ist. Wenn dann einer kommt, der keine Angst hat, der keine Scham hat, der auf die Regeln des Anstandes und der guten Gegnerschaft pfeift, dann werden die anderen, die feinen Juristen und feilenden Strategen regelrecht dahingemäht. Alles schon gesehen.

Wichtige, wirklich bedeutsame Politiker, werden nicht nur an ihren politischen Taten gemessen – an denen natürlich auch, sondern auch am Zeitgeist, den sie geprägt haben. Die Ära Kohl benennt nicht nur die Wiedervereinigung, sondern auch das satte Deutschland, das die Kriegszeit mit wirtschaftlichem Wohlstand zuschüttet.
Sie haben eine Verantwortung weit über dieses Regierungsabkommen hinaus. Sie stehen, wie wir alle vielleicht ein wenig mit, für einen Zeitabschnitt im Lande.

Und so liegt es an uns, an Ihnen ganz besonders, welchen Beitrag wir an der Mentalitätsentwicklung leisten. Es ist ein offenes Feld, das Ihr Vorgänger in der Wiederholung des immergleichen Diskurses (Wir Südtiroler als verfolgte und benachteiligte und stets gefährdete Volksgruppe) hat erstarren lassen.
Die drei großen Lebenslügen Südtirols erhielten in jener Zeit ein zementenes Fundament und haben Südtirol stark immobilisiert. Ich meine damit jene Konstrukte, die es der Südtiroler Gesellschaft erlauben, ein verzerrtes Selbstbild zu haben und sich nicht mit der vollen Wucht einer vielleicht schwer bewältigbaren Realität zu stellen. Es sind dies (ich tippe sie nur an):

  1. Das Selbstbild Südtirols als Opfer der Geschichte (hier hat der LH, das möchte ich ihm anerkennen, in der letzten Legislatur einige wichtige Zeichen gesetzt. Und das Land hat es ihm nicht gedankt.)
  2. Das Selbstbild Südtirols als weltbeste Autonomie mit einem fugenlosen Zusammenleben (die Tatsache, dass es bei uns immer noch getrennte Schulen gibt, ist in Europa ein gut gehütetes Geheimnis)
  3. Das Selbstbild Südtirols als Stätte einer „gesunden“ Landwirtschaft (man braucht nur sehen, welche Emotionen es auslöst, wenn man an diesem Thema auch nur ein klein wenig kratzt).

In einer fortschrittlichen Regierungskoalition stünden diese Themen vornean, denn gerade in der (vorsichtigen) Enttabuisierung liegt der größte Entwicklungsfaktor einer Gesellschaft.
Indes hat man gerade diese Koalition gewählt, um an diesen großen Selbstlügen nicht rütteln zu müssen. Eine wirklich verlorene Chance.
Ecco perché noi non possiamo e non vogliamo dare la fiducia al governo Kompatscher-Salvini. Perché non possiamo condividere una politica comandata dall’alto (Nessuno ha il diritto di ubbidire!), una politica che separa, anzi, che ri-separa, che ri-divide, che recupera spesso gli istinti più antichi e facili e anche parecchio machisti.

Invece proprio sulle tematiche-perno della nostra convivenza staremo fermi dell’altro tempo. Ne sono purtroppo convinta, perché sono proprio esse che stanno alla base della decisione di fare questa giunta e non un’altra.

Per non dover mettere in dubbio niente.

Non è un caso, è una scelta ben precisa.

È una grande chance persa di evoluzione, ma anche di comprensione di questa terra.

Bozen Bolzano, 17/01/2019

Brigitte Foppa