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Hubschrauberrundflüge zu den Naturparks

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

 Laut einem Werbefolder sollen vom Gemeindegebiet Olang aus Hubschrauberrundflüge für Interessierte organisiert und durchgeführt werden.

„Kronair“, die Betreiberfirma, bietet drei Touren, allesamt im Dolomiten- und Naturparkgebiet (siehe Bild S. 2) an. Dem Folder ist weiters zu entnehmen, dass der Heliport in der Bahnhofstr. 8 in Olang sei (siehe Bild S. 3).

Es stellt sich die Frage, ob die Genehmigungen eingeholt worden sind und ob entsprechend der gesetzlichen Bedingungen gehandelt wird, insbesondere da das Landesgesetz vom 27. Oktober 1997, Nr. 15 (Regelung des Verkehrs mit motorbetriebenen Luftfahrzeugen zum Zwecke des Umweltschutzes) ein Verbot von motorisierten Flügen in diesen Gebieten vorsieht.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Wurden für diese Touren die erforderlichen Genehmigungen eingeholt?
  2. Durch wen wurden diese touristischen Flüge autorisiert?
  3. Wer ist befugt, Genehmigungen auszustellen?
  4. Wer überprüft, ob sich „Kronair“ an den gesetzlichen Rahmen hält?
  5. Darf der Veranstalter „Kronair“ explizit Flüge zum touristischen Zweck über Naturparks anbieten, wo eben jene Flüge durch das Landesgesetz vom 27. Oktober 1997, Nr. 15 strengen Restriktionen unterliegen?
  6. Darf ein Privatunternehmen einen Heliport errichten, der nicht im Verzeichnis derselben ist?

Bozen, 21. 01. 2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Author: Heidi

Die Bozner Grünen h
Gesundheitswesen: Ve
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