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Heute, Montag, 16. September. Während Landeshauptmann Kompatscher die Übertragung der Landesgesellschaft ABD Airport Spa an die Privatunternehmen unterzeichnet, versendet die Grüne Fraktion im Landtag die zweite Eingabe an den Rechnungshof. Die aktualisierte Eingabe folgt auf die erste vom 24. Juli 2019 und wird nötig, da sich mit der Unterschrift des Landeshauptmannes der Vermögensschaden für die Provinz konkretisiert.

Zusammenfassung der Fakten, die uns einen Vermögensschaden befürchten lassen:

  1. Das Unternehmen ABD ist im Landeshaushalt mit einem Wert von 37.155.197 €  aufgelistet.
  2. Das genannte Unternehmen wurde den Privatunternehmern Gostner, Benko und Haselsteiner für einen Preis von 3.813.000 € überlassen.
  3. Mit diesem Verkauf erfuhr der Landeshaushalt demnach einen Verlust von 33.342.797 €.
  4. ABD hat derzeit eine verfügbare Liquidität von 5.673.439 €. Mit der Übernahme des Kontos nach dem Kauf werden die drei Privatunternehmer den Verkaufspreis also mehr als nur wiedererlangen.
  5. Bis zum 31.12.2014 hat das Land Südtirol 120.225.869 € in den Flughafen investiert, davon allein 55.831.050 € in die Infrastruktur. Dazu kommen die Ausgaben des Landes ab dem genannten Datum bis heute.
  6. Der lächerliche Verkaufspreis beruht auf einer Schätzung, die den Ausrufpreis auf 3.800.000 € festlegte. Diese Schätzung hat den Vermögenswert von ABD (über 36 Millionen Euro) nicht berücksichtigt. Die Begründung lautete, dass es sich um Güter handle, über welche die Gesellschaft nicht verfügen könne. Es handle sich um eine provisorische Konzession, welche jederzeit widerrufen werden könnte, sobald die Güter an die Domäne übergeben werden. Diese Schätzung ignoriert jedoch zwei Tatsachen:
    a. Unter den unbeweglichen Gütern des Flughafens sind 16,5 Hektar im direkten Eigentum von ABD und haben einen Wert von 16.000.000 €. Diese Flächen wurden mit öffentlichen Geldern angekauft und gehören nicht zu jenen Gütern, die nach Ablauf der Konzession an die Domäne übertragen werden müssen.
    b. ABD verfügt bereits über eine 20-jährige Konzession, so entschieden von der italienischen Zivilluftfahrtbehörde ENAC, mit Beschluss Nummer 20 vom 9. Mai 2013. Sobald ABD das Abkommen mit ENAC unterschreibt, bleiben auch die Güter, welche der Domäne übergeben werden müssen, für 20 Jahre in der Hand von ABD. Dieser Wert muss also berücksichtigt werden.
  7. Der von den Privatunternehmern gebotene Preis liegt gerade einmal 13.000 € über dem Ausrufpreis. Erfreulich für die Unternehmer, die konkurrenzlos ins Rennen gingen. Bei einer Ausschreibung mit nur einem Teilnehmer ist es bekanntermaßen schwierig, den Verkaufpreis auf das Maximum zu treiben (zur Erinnerung: Bei der Ausschreibung von Solland Silicon gab es mehrere Angebote, ca. 80 Mal wurde geboten, und am Ende war der Verkaufpreis etwa drei Mal so hoch wie der Ausrufpreis).
    Es gibt staatliche Richtlinien, die es dem Land ermöglicht hätten, die Ausschreibung aufgrund solcher Bedingungen zu wiederholen. Auch sah die Ausschreibung unter Punkt „V.1. Zusätzliche Informationen“ die Möglichkeit vor, die Ausschreibung bei Bedarf zu annullieren und zu wiederholen, ohne die Teilnehmer entschädigen zu müssen. Das Land hat diese Möglichkeit jedoch nicht wahrgenommen und ABD an den einzigen Teilnehmer praktisch verscherbelt.

“Es ist ein gravierender politischen Fehler, den der Landeshauptmann heute begeht. Er hat sich auf einen Behauptungsstreit mit der Bevölkerung eingelassen, anstatt deren Willen zu respektieren,“ so die Landtagsabgeordneten der Grünen Fraktion. „Dieser Flughafen, erst recht wenn er womöglich erweitert wird, ist von den Bürgerinnen und Bürgern nicht gewollt. Er ist schädlich für Klima, Umwelt und Gesundheit. Und er lastet auf der Steuerkasse. Was zu viel ist, ist zu viel.“
Aus all den genannten Gründen hat die Grüne Fraktion im Landtag die Eingabe um die neuesten Informationen erweitert und ersucht den Rechnungshof zu überprüfen, ob durch den Verkauf von ABD um einen Bruchteil seines Vermögenswertes ein unzulässiger Vermögensschaden entstanden ist.

Bozen, 16.09.019

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

Liste Anhänge:

  • Vendita ABD – SECONDO ESPOSTO alla corte dei conti
  • Anhang 1: Bilancio ABD Airport Spa al 31.12.2018
  • Anhang 2: delibera CdA Enac 2013
  • Anhang 3a: 2019 05 21 ABD – 32 milioni di patrimonio valgono zero ANFRAGE
  • Anhang 3b: 2019 05 21 ABD – 32 milioni di patrimonio valgono zero ANTWORT
  • Anhang 4a: 2019 05 21 ABD- quanto vale nel bilancio della Provincia ANFRAGE
  • Anhang 4b: 2019 05 21 ABD- quanto vale nel bilancio della Provincia ANTWORT
  • Anhang 5a: 2019 05 29 ABD- ritardata o mancata vendita, quali conseguenze ANFRAGE
  • Anhang 5b: 2019 05 29 ABD- ritardata o mancata vendita, quali conseguenze ANTWORT
  • Anhang 6a: 2019 08 01 ABD cessione a unico offerente – ANFRAGE
  • Anhang 6b: 2019 08 01 ABD cessione a unico offerente – ANTWORT
  • Anhang 7: Bando di gara „Dismissione intero pacchetto detenuto dalla Provincia nella società ABD Airport Spa“
  • Anhang 8: Costi totali Aeroporto Bolzano anni 1999-2014 – tabella fornita dalla Giunta provinciale in occasione del referendum del 2016.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Laut ASTAT (Stand 2011) gibt es in Südtirol zu 24,6% Miet- und zu 69,3% Eigentumswohnungen, welche von Ansässigen bewohnt werden. Daraus ergibt sich, dass 6,1% der Wohnungen entweder gar nicht, oder von in Südtirol nicht Ansässigen bewohnt bzw. als Zweitwohnung genutzt werden. Es stellt sich also die Frage, was mit diesen Wohnungen im Alltag passiert. Da seit 2011 jedoch 8 Jahre vergangen sind, bitten wir um die Aktualisierung einiger Daten.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viel Prozent der Miet-bzw. Eigentumswohnungen werden von in Südtirol ansässigen Menschen als Hauptwohnsitz genutzt? Wir bitten um die aktuellsten Daten, welche zur Verfügung stehen.
  2. Wie hoch ist die Anzahl von Wohnungen in Südtirol, welche niemandem als Hauptwohnsitz dienen. Wir bitten um die aktuellsten Daten, welche zur Verfügung stehen.
  3. Wie viele Zweitwohnungen, im Besitz von nicht-Ansässigen, gibt es in Südtirol? Wie viele von in Südtirol Ansässigen? Wir bitten um die aktuellsten Zahlen, welche zur Verfügung stehen.
  4. Woher stammen diese nicht-ansässigen Besitzerinnen und Besitzer der Zweitwohnungen? Wir bitten um eine Auflistung.
  5. Gibt es Schätzungen, wie oft diese Zweitwohnungen von nicht-Ansässigen im Jahr genutzt bzw. bewohnt werden? Wenn ja, bitten wir um die Aushändigung der Daten.
  6. Gibt es Informationen, wie Zweitwohnungen genutzt werden? Wie viele werden für touristische Zwecke vermietet? Wie viele über Vermietungsportale wie Airbnb o.ä.? Falls es Daten gibt, bitten wir um deren Aushändigung.

Bozen, 16.09.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

PRESSEMITTEILUNG.

Beim Beschluss der Landesregierung zur Erweiterung des Schigebietes Gitschbergs wurde das Umweltgutachten schlichtweg übergangen. Die Grüne Fraktion spricht sich für die Respektierung dieses Gutachtens aus und protestiert gegen die fragwürdige Vorgehensweise des Landeshauptmannes.
Die Entscheidung der Landesregierung, das Schigebiet Gitschberg zu erweitern, ist eine Farce. Obwohl die Bewertung des Umweltbeirates deutlich negativ ausgefallen war, hebelt die Landesregierung diese aus. Dabei handelt es sich um einen würdelosen Trick, der Landeshauptmann und Landesrätin nicht gut zu Gesicht steht.
Das Rezept für ein Liftprojekt, das todsicher „gelingt“: Man ignoriere bei Bedarf das Umweltgutachten und ersetze es durch ein sozio-ökonomisches Gutachten, denn ein solches ist für die Landesregierung ohnehin wichtiger als jegliche Umweltbedenken.
Der Vorstoß mit Liftbauten in die sensible alpine Zone, die Störung des Habitats für Raufußhühner und die weitere Anheizung des Tourismus sind eindeutige Statements der Landesregierung, dass sie sich weder um Klimaschutz noch um Artenschutz schert. Hauptsache die wirtschaftliche Rechnung geht auf.

Bolzano Bozen, 13.09.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Wir schreiben das Jahr 2019 und wir sprechen immer noch darüber. Warum? Weil es sie leider immer noch nicht so richtig gibt. Die Rede ist von der Gleichberechtigung der Geschlechter am Arbeitsplatz.
Heute wurde im Landtag ein weiterer Schritt gesetzt, um sie endlich zu erreichen. Bisher war es so, dass Betriebe mit über 100 Beschäftigten mindestens alle zwei Jahre einen Bericht verfassen mussten, in dem dargelegt wurde, wie es um die Arbeitssituation der männlichen und weiblichen Bediensteten bestellt war. Die Ergebnisse flossen dann in den Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsrätin bezüglich Diskriminierung am Arbeitsplatz ein. Da es in Südtirol aber vor allem sehr viele kleinere Betriebe gibt – so haben 80% der Unternehmen im Land weniger als 50 Beschäftigte – ergaben die Berichte der größeren Betriebe ein unvollständiges Bild ab.
Dem wurde heute im Landtag durch einen Beschlussantrag der Grünen Abhilfe geschaffen: In Zukunft soll der Bericht der Gleichstellungsrätin auch auf kleine und mittelständische Unternehmen ausgeweitet werden. In Zusammenarbeit mit SVP-Fraktionssprecher Lanz wurde festgehalten, dass die kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen (KKMU) dadurch nicht zusätzlich belastet werden dürfen. „Dieser Beschlussantrag trägt dazu bei, ein weiteres Hindernis auf dem Weg zur wahrhaftigen Gleichberechtigung der Geschlechter in allen Lebensbereichen zu beseitigen“, zeigt sich Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa erfreut.

Bozen, 12.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Die Mehrheit aus SVP und Lega hat heute den Beschlussantrag zur Abhaltung einer Tagung zur 5G-Technologie überraschend abgelehnt. Die Lega-Vertreter waren beleidigt, weil sie nicht im Vorfeld zum Mitunterzeichnen eingeladen worden waren. Während der Debatte im Landtag stellte Erstunterzeichnerin Foppa klar, dass es ihr tatsächlich kein Anliegen gewesen war, die Lega zum Mitunterzeichnen einzuladen, dass aber einer Unterzeichnung nichts im Wege stehe. Auch die anderen Vertreter und Vertreterinnen der Opposition forderten die Lega-Vertreter im Sinne des gemeinsamen Anliegens auf, im Zuge der Landtagssitzung mitzuunterzeichnen. Die Lega-Vertreter verweigerten dies und die SVP zog daraufhin ihre Unterstützung zurück und verlangte Rücknahme und Neuaufsetzung des Antrags. Eine absurde Machtprobe. „Wir sind nicht im Sandkasten, sondern erwachsene Politikerinnen und Politiker, die die Anliegen der BürgerInnen vor die eigenen Befindlichkeiten stellen sollten. Außerhalb dieses Landtagssaales wird diese Spielchen wohl niemand verstehen“, meinte Brigitte Foppa am Ende dieser grotesken Diskussion. Der Antrag, eingebracht von den Fraktionsvorsitzenden Foppa, Leiter Reber, Repetto, Nicolini, Köllensperger, Knoll und Lanz wurde mit den Stimmen der SVP und Lega abgelehnt. Die Lega hat ihr erstes Armdrücken mit der SVP gewonnen. Der Ehefrieden ist vorerst gerettet.

Bozen, 11.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEKONFERENZ.

Fraktionen der Mehrheit sowie der Opposition beziehen Stellung zu 5G: Die Menschen möchten mehr Informationen

5G ist in aller Munde und gibt vielen Anlass zur Besorgnis. Medizinerinnen und Mediziner weisen einerseits auf mögliche Gesundheitsrisiken hin. Andererseits möchten Unternehmen und die EU die neue Technologie so schnell wie möglich einführen. In einigen Gemeinden Europas ist man dabei, Pilotprojekte zu initiieren. Auch in Südtirol sollen angeblich 2.000 Antennen installiert werden, offizielle Bestätigung gibt es jedoch noch keine. Gemeinden wie Neumarkt oder Mals haben Widerstand gegen die Umstellung auf 5G angekündigt.
Es ist beklagenswert, wie wenig wir noch zu 5G wissen, sowohl zu den Auswirkungen auf die Gesundheit als auch zur Datensicherheit ist noch relativ wenig bekannt. Also haben politische Vertreterinnen und Vertreter der Mehrheit und der Opposition gemeinsam einen Beschlussantrag unterzeichnet, der in dieser ersten Landtagswoche nach der Sommerpause behandelt werden wird. Der Beschlussantrag schlägt vor „baldigst eine Tagung zu veranstalten, bei der die technischen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen und juridischen Aspekte der 5G-TEchnologie und deren Auswirkungen und eventuelle Schutzmöglichkeiten von Expertinnen und Experten eingehend dargelegt werden […]“
„Die Zukunft Europas ist digital. Dem technologischen Fortschritt können aber nicht Gesundheit, Umwelt und Datensicherheit zum Opfer fallen“, kommentiert Brigitte Foppa, Erstunterzeichnerin des fraktionsübergreifenden Beschlussantrag im Landtag.
„Der Einsatz neuer Technologien muss unter einer ganzheitlichen Betrachtung erfolgen. Ökonomie und Ökologie sind hier zwei wesentliche Faktoren die bewertet werden müssen!“, – Gerhard Lanz.
„Der Partito Democratico ist davon überzeugt, dass 5G eine große Bereicherung, wenn nicht gar eine Revolution für den technologischen Fortschritt Italiens darstellt. Diese Revolution darf jedoch nicht auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung passieren. Dies gilt es zu bedenken, bevor auch in Südtirol Versuche auf dem Gebiet durchgeführt werden“, Sandro Repetto.
„Generell stehe ich der technologischen Innovation aufgeschlossen gegenüber. Eine schnelle Datenübermittlung ist ein wichtiger Faktor für Unternehmen, Konsumentinnen und Konsumenten. 5G ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung, jedoch braucht es Klarheit, denn Gesundheit hat Priorität. Daher fände ich eine Tagung sehr nützlich, um das Thema vertiefen und aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten zu können“, Paul Köllensperger.
„Neben dem Ziel der Tagung mehr über die 5G-Technologie und deren Auswirkungen zu erfahren, ist es wichtig und notwendig, dass Experten und Expertinnen auch eventuelle Schutzmaßnahmen aufzeigen.“, Myriam Atz Tammerle.
„Ein schnelles und leistungsstarkes Internet ist für den Wirtschaftsstandort Südtirol von zentraler Bedeutung. Ich hoffe sehr, dass die 5G-Pilotprojekte in anderen Regionen die Chancen dieser Technologie unterstreichen und Bedenken entkräften können.“, Andreas Leiter Reber.
„5G stellt eine Zeitenwende dar, die alle Aspekte unserer Gesellschaft berührt. Wir können es uns nicht erlauben, auf diesem Gebiet den Anschluss zu verlieren. Der Preis für den Fortschritt darf jedoch nicht unsere Gesundheit sein. Deshalb ist es wichtig, unabhängige Studien durchzuführen und die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, damit die Menschen über die Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt ausreichende Informationen zur Verfügung haben. Auf diese Weise kann Panikmache vermieden- und das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgerinnen sowie Bürgern und Institutionen verbessert werden.“ Diego Nicolini

Bolzano Bozen, 10.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Gerhard Lanz
Paul Köllensperger
Andreas Leiter Reber
Sven Knoll
Sandro Repetto
Diego Nicolini
Hanspeter Staffler
Myriam Atz Tammerle
Riccardo Dello Sbarba

Die Young Greens Southtyrol luden gestern zum Diskussionsabend mit Mar Garcia, Generalsekretärin der Europäischen Grünen und Jamila Schäfer, Vizeparteichefin und Internationale- und Europäische Sekretärin von Bündnis 90/Die Grünen in Deutschland ins Pfarrheim Bozen ein. Thema der Diskussion war der Klimawandel auf der EU-Ebene. CO-Sprecher Zeno Oberkofler und Barbara Lemayr moderierten den Abend und die zahlreich erschienen jungen und älteren Gäste konnten selbst Fragen stellen. Mar Garcia betonte, wie wichtig eine zukunftsorientierte Politik sei und machte darauf aufmerksam, dass die Klimapolitik nun immer häufiger missbraucht werde, um faschistische Ideen zu realisieren. Ihre Vision ist klar: die Zukunft muss demokratischer und grüner werden. „Wäre ich EU-Präsidentin, dann würde ich zuerst die EU und ihr System demokratisieren“, erklärte die Generalsekretärin. Jamila Schäfer sieht kleine, aber realisierbare Schritte für den Klimaschutz als einen Lösungsansatz. „Wir müssen ehrlich sein“, antwortet sie einem jungen Herrn aus dem Publikum, „Veränderungen können nur Schritt für Schritt verwirklicht werden. Wir wissen zwar, dass es große Veränderungen braucht, und zwar jetzt, aber diese können nicht einfach von uns als Opposition durchgesetzt werden. Wir dürfen nur das Versprechen, was wir auch halten können“. Jamila Schäfer und Mar Garcia ist der Aktivismus für der Grünen genauso wichtig, wie ihre Arbeit in den Institutionen. „Mit einem Fuß sind wir auf der Straße bei den Menschen, mit dem anderen in den Institutionen, um Lösungen für ihre Sorgen zu finden.“

Sadbhavana Pfaffstaller, Young Greens Southtyrol

BEGEHRENSANTRAG.

Das Sozialgeld (ehemals „Sozialrente“), steht in Italien Bedürftigen ab einem Alter von 65 Jahren und 3 Monaten zu. Die italienische Staatsbürgerschaft ist dabei nicht zwingend, auch EU- und Nicht-EU-Bürger und Bürgerinnen (sofern sie eine langfristige EU-Aufenthaltsgenehmigung besitzen) und sich seit mindestens 10 Jahren in Italien aufhalten, haben ein Anrecht auf das Sozialgeld.
Es handelt sich beim Sozialgeld um keine Rente im eigentlichen Sinne sondern um eine soziale Maßnahme. Daher setzt sie auch keine Beitragsleistung voraus, sondern steht jenen Menschen zu, welche sich in einer Bedürftigkeitssituation befinden. Für die Berechnung des Leistungsanspruches wird das persönliche Einkommen, beziehungsweise das Einkommen des Antragstellers, der Antragstellerin und des Ehepartners, der Ehepartnerin herangezogen. Die Voraussetzungen zum Erhalt des Sozialgeldes erfüllen vor allem Frauen ohne eigene Rente, aber nicht nur.
Beim Sozialgeld handelt es sich demnach um eine klassische steuerfinanzierte Sozialhilfeleistung, analog zur Rente für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose, etc.
Somit fällt sie in die primäre Zuständigkeit des Landes und sollte vom Staat an das Land übertragen werden. Für Betroffene würde sich dadurch einiges erleichtern, da ein erheblicher bürokratischer Aufwand sich verringern und den Betroffenen Behördengänge erspart bleiben würden.
Dies wäre ein Schritt hin zur Schaffung eines alle Grundsicherungsleistungen des Staates und des Landes umfassenden Sozialen Grundeinkommens. In nächster Zukunft werden auf diesem Gebiet ohnehin Verhandlung mit dem Staat anfallen, auch im Bereich der Finanzregelungen.

Daher fordert der Südtiroler Landtag das italienische Parlament und die italienische Regierung auf

1. Das Verfahren in die Wege zu leiten, damit die Kompetenz zur Vergabe des Sozialgeldes vom Staat an die Autonome Provinz Bozen übertragen wird.

Bozen, 04.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Die Umweltschutzgruppe Vinschgau hat darauf hingewiesen, dass in Graun im Vinschgau artenreiche Bergwiesen mit Gülle gedüngt wurden. Mist- und Gülledüngung auf Bergwiesen haben in den vergangenen Jahrzehnten in Südtirol zu einem massiven Verlust an Pflanzen- und Tierarten geführt.
Bezogen auf die kürzlich gegüllten Arluiwiesen in der Gemeinde Graun finden sich in der Flora-Fauna-Datenbank des Naturmuseums insgesamt acht Pflanzenarten, die laut Naturschutzgesetz (LG 6/2010) als „vollkommen geschützte Pflanzenarten“ eingestuft sind. Das Landesnaturschutzgesetz sieht explizit vor, dass es verboten ist, „den Standort vollkommen geschützter wild wachsender Pflanzen so zu verändern, dass ihr Fortbestand gefährdet oder beeinträchtigt wird“.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist der Landesregierung bekannt, dass auf den Arluiwiesen vollkommen geschützte Pflanzenarten laut Naturschutzgesetz vorkommen?
  2. Ist der Landesregierung bekannt, dass Mist- und Gülledüngung auf Bergwiesen zur Veränderung des Standortes von geschützten wild wachsenden Pflanzen führt und ihren Fortbestand gefährdet? Wenn ja, was gedenkt sie dagegen zu unternehmen?
  3. Wie will die Landesregierung Sorge tragen, dass die noch verbliebenen artenreichen Bergwiesen – wie vom Naturschutzgesetz vorgesehen – nachhaltig geschützt werden?

Bozen, 05.09.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit Beschluss der Landesregierung Nummer 477 aus dem Jahr 2006 wurde die Anbringung von weißen Hagelnetzen verboten. Im Beschluss heißt es „Die Anbringung von Hagelnetzen ist bei ausschließlicher Verwendung von schwarzen bzw. grauen Netzen gestattet“. Artikel 68, Absatz 4 des Landesraumordnungsgesetzes legt zudem die anfallenden Strafen bei Zuwiderhandlung fest.
Vermehrt sind in Südtirol in letzter Zeit jedoch weiße Hagelnetze zu sehen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2018 (bzw. 2019) vonseiten der Behörden die Anbringung von weißen Hagelnetzen beanstandet?
2. Wie oft wurden 2018 (bzw. 2019) Verwaltungsstrafen verhängt, weil weiße Hagelnetze angebracht worden waren?

Bozen, 03.09.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung und unserer Replik dazu.