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ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Für die geplante (und von Großteilen der Bevölkerung strikt abgelehnte) Schottergrube in Gais, der die UVP-Kommission wenig nachvollziehbar ein positives Gutachten ausgestellt hat, fehlt immer noch eine Entscheidung der Landesregierung – sie spielt augenscheinlich auf Zeit. Bekanntlich wurde über die Köpfe der Menschen hinweg der Bau einer Schottergrube beschlossen, von dem die Bürgerinnen und Bürger in allerletzter Minute in Kenntnis gesetzt wurden, als es eigentlich schon zu spät war. Viele Details an diesem Vorhaben (Doppelrolle des Bürgermeisters, der Teilhaber der Baufirma ist, „Unwissen“ des Vize-Bürgermeisters, usw.) stoßen nicht nur den Gaiserinnen und Gaisern sauer auf.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wann (wir bitten um ein genaues Datum) wurde der Ort im Naherholungsgebiet im Nordosten von Gais festgelegt?
2. Wieso wurden die Menschen in Gais erst in allerletzter Minute darüber informiert?
3. Wie kam es dazu, dass ausgerechnet ein beliebtes Naherholungsgebiet für dieses Bauvorhaben ausgesucht wurde?
4. Wie gedenkt die Landesregierung, den massiven Protesten der Bürgerinnen und Bürger in Gais Rechnung zu tragen? Auf welche Weise könnte laut Landesregierung das Projekt nochmals überarbeitet werden?
5. Wie beurteilt die Landesregierung einen möglichen Interessenskonflikt, der sich in der Doppelrolle des Gaiser Bürgermeisters zeigt?

Bozen, 03.09.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Landesgesetzentwurf Nr. 31/19

Das Landesgesetz 1991/Nr. 13 wurde im Jahr 2014 einer Änderung unterworfen, die aus rechtsstaatlicher Hinsicht nur schwer zu rechtfertigen ist. Den Bürgerinnen und Bürgern wurde per Gesetz die Möglichkeit entzogen, gegen „die Kürzung oder Ablehnung von finanziellen Sozialhilfeleistungen aufgrund der Nichteinhaltung der Auflagen und der vereinbarten Projekte bezüglich der persönlichen Aktivierung zur Gewährleistung des eigenen Unterhaltes sowie die Ablehnung von Leistungen wegen Abwesenheit der Leistungsbezieher vom Landesgebiet“ Rekurs einzureichen, indem im Gesetz festgelegt wurde, dass die Entscheidung der Fachausschüsse „endgültig“ seien. Doch die Möglichkeit, gegen Entscheidungen der Behörde auf dem Verwaltungswege zu rekurrieren ist ein Grundprinzip des Rechtsstaates. Diese Möglichkeit ist umso wichtiger in Bereichen, in welchen die betroffenen Personen über geringe oder gar keine finanziellen Mittel verfügen, um einen teuren Rechtsweg zu bestreiten und es sich um Leistungen „zur Deckung des Lebengrundbedarfes“ handelt, auf welche per definitionem nicht gewartet werden kann.

Eine solche „Endgültigkeit“ von Entscheidungen beschneidet Bürgerinnen und Bürger in ihren Grundrechten. Keine Behörde und kein Fachausschuss ist unfehlbar. Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen können sich einen teuren Prozess nicht leisten. Sie vor die Entscheidung zu stellen, einen solchen in Angriff zu nehmen oder einen durch die Behörden begangenen Fehler hinnehmen zu müssen, ist nicht fair.

Doch leider ist diese Einschränkung der Einspruchsmöglichkeit mit Artikel 4 des Landesgesetzes vom 16. Oktober 2014, Nr. 9 eingeführt worden und beschneidet in gravierender Form die Rechtsposition von Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern. Auch die Begründung, es handle sich um Sachverhalte, bei denen die Betroffenen ihre Pflicht zur Selbsthilfe verletzten beziehungsweise sich gar nicht im Landesgebiet aufhalten, ist nicht stichhaltig, da auch in diesen Fällen Rechtsverletzungen der ersten Instanz möglich sind und der Gang in die 2. Instanz ein Grundrecht aller Betroffenen sein muss.

Dieses Recht soll mit dem vorliegenden LGE wieder eingeführt werden. Es sieht daher vor, den besagten Artikel 4 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 30. April 1991, Nr. 13 ersatzlos zu streichen

Ein Rechtsstaat, eine bürgerfreundliche Verwaltung, hat nichts zu befürchten von Rekursen durch seine Bürgerinnen und Bürger. Liegt ein triftiger Grund vor, wird dem Rekurs der Betroffenen stattgegeben, falls nicht, dann wird er scheitern.
Den Menschen dieses wichtige Instrument jedoch vorzuenthalten ist der falsche Weg. Die Schwächsten einer Gesellschaft auf diese Weise zu benachteiligen, lässt mehr als nur eine schiefe Optik entstehen. Diese Schieflage gedenkt der vorliegende Gesetzentwurf zu begradigen.

Bozen, den 04.09.2019

Die Einbringerin
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa

 

Hier können der Gesetzentwurf und das Gutachten des Rates der Gemeinden heruntergeladen werden.

BESCHLUSSANTRAG.

Die Leistungen des Staates bei Arbeitslosigkeit sind wichtige Mittel zur finanziellen Absicherungen von Menschen ohne Einkommen. Deshalb wäre es nur sinnvoll, diese im Paket mit den Sozialhilfeleistungen wie Soziales Mindesteinkommen, Reddito di cittadinanza, Zivilinvalidenrenten sowie der Sozialrenten zu verwalten, um eine Verwaltung „aus einer Hand“ für Menschen in Notsituationen zu gewährleisten.
Diese Möglichkeit besteht durchaus. Denn das Legislativdekret vom 5. März 2013, Nr. 28, sieht vor, dass der Staat die Leistungen bei Arbeitslosigkeit an das Land delegiert. Diese Befugnisse umfassen alle auf staatlicher Ebene vorgesehenen Mittel, welche im Bereich Arbeitslosigkeit anzusiedeln sind.
Diese Kompetenz hat das Land jedoch bis heute nicht erhalten, da das Legislativdekret bisher nicht umgesetzt wurde. Die Umsetzung wäre aber ein wichtiger Schritt hin zur Vereinfachung der Verwaltungsabläufe.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

1. Das Legislativdekret vom 5. März 2013/Nr. 28 umzusetzen, um das Land Südtirol mit der Kompetenz auszustatten, staatlichen Leistungen bei Arbeitslosigkeit autonom zu verteilen.

Bozen, 04.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In Branzoll kam es im Bereich des Restmülllagers in der Nacht zum 3. September 2019 zu einem Brand. Auf einer Freifläche war circa 50 Kubikmeter gemischt gelagerter Industriemüll in Brand geraten. Die Feuerwehren konnten den Brand löschen, es wurde kundgetan, dass keine Gefahren durch giftige Substanzen entstanden seien.
Trotzdem fragt man sich, nach den immer wieder vorkommenden Problemen in Abfallverarbeitungsanlagen, nach der Sicherheit dieser Anlagen. Abfallbewirtschaftungsanlagen werden mit Beiträgen der öffentlichen Hand maßgeblich gefördert, sofern sie öffentlich geführt werden bzw. in den Händen von Kapitalgesellschaften mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung sind. Die Richtlinien dazu sind mit Beschluss der Landesregierung Nr. 998 vom 02.10.2018 geregelt.
Neben diesen Einrichtungen gibt es eine Reihe von privaten Unternehmen, die eine „wichtige Wirtschaftsbranche“ (Südtiroler Wirtschaftszeitung, 30.08.2019) darstellen.

Daher bitten wir um eine Übersicht, die sämtliche Betriebe nach folgenden Kategorien auflistet:

1. Kompostieranlagen von übergemeindlichem Interesse und für sie gewährte Beiträge 2015-2018
2. Vergärungsanlagen von übergemeindlichem Interesse und für sie gewährte Beiträge 2015-2018
3. Müllverbrennungsanlagen und für sie gewährte Beiträge 2010-2018
4. Anlagen für die Behandlung von Klärschlämmen und für sie gewährte Beiträge 2015-2018
5. Anlagen für die Entgasung von Abfalldeponien und für sie gewährte Beiträge 2015-2018
6. Gab es weitere Abfallverarbeitungsanlagen in Südtirol, die zwischen 2015 und 2018 Beiträge erhielten? Falls ja, bitten wir um Auflistung mit Angabe des Beitrages und der Art der Verarbeitung!
7. Weiters bitten wir um die Auflistung der anderen Betriebe, die in Südtirol Bauschutt, Industrie- und Gewerbemüll, Haus- und Restmüll sowie Sondermüll verarbeiten.

Bozen, 04.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier können die Antwort der Landesregierung, Anhang 1 (ermächtigte Unternehmen, Anlagen) und Anhang 2 (Unternehmen, Anlagen mit integrierter Umweltgenehmigungen) heruntergeladen werden.

PRESSEMITTEILUNG.

Ist WLAN in Grundschulen wirklich notwendig?

Am 5. September geht es wieder in die Schule, wo multimediale Lernmaterialien mittlerweile Hand in Hand mit analogen gehen. Das Internet ist eine Informations- und Nachrichtenquelle, ohne das unser Leben nur mehr schwer vorstellbar wäre. Allerdings haben elektromagnetische Wellen Einfluss auf unsere Gesundheit und unser Auffassungsvermögen; wissenschaftlichen Studien zufolge sind sie verantwortlich für Tumore und andere Krankheiten.

Im Mai diesen Jahres hat die Grüne Fraktion eine Anfrage eingereicht, um zu erfahren, in welchen Schulen bereits WLAN installiert wurde. Unten angefügt sind die uns zur Verfügung gestellten Daten sowie die vollständige Antwort auf die Anfrage: „Was sofort ins Auges sticht und uns auch am meisten besorgt, ist die Anzahl der Grundschulen, welche mit WLAN ausgestattet sind“, kommentiert Brigitte Foppa. „Für den Gebrauch des Internets zu didaktischen Zwecken gibt es eine sicherere Alternative, nämlich Internetanschluss mit Kabel. Die Computer auf diese Weise direkt ans Netz anzuschließen genügt, gleichzeitig werden die Kleinsten vor unnötigen Gefahren geschützt. Wieso also bevorzugen die Schulen WLAN, dessen Unschädlichkeit nicht zu 100 Prozent garantiert werden kann? Sind die Eltern damit einverstanden?“, fragt sich Foppa. Diesen Bedenken schließen sich auch Riccardo Dello Sbarba und Hanspeter Staffler an.

Unsere Leben sind inzwischen eng verbunden mit den neuen Technologien, mit Smartphones und Internetanschluss immer und überall. Zu Beginn der letzten Legislatur erklärte der Landtag, bei diesem Thema Vorsicht walten lassen zu wollen. Am Ende der Legislaturperiode wurde jedoch ein Beschlussantrag der SVP genehmigt, der vorsah, die Installierung von WLAN in den Schulen voranzutreiben.

Die Schulen sind autonom, aber die Familien haben das Recht, darüber informiert zu werden, in welchem Umfeld ihre Kinder den Großteil des Tages verbringen.

 Bozen, 03/09/2019

L.-Abg.

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Gestern gab es bekanntlich ein Treffen zwischen SVP und dem Privatunternehmen, das die Ausschreibung für den Kauf des Bozner Flughafens zu einem Spottpreis gewonnen hat. Da sich das Treffen hinter verschlossenen Türen abspielte, muss sich die Öffentlichkeit mit den Presseaussendungen der direkt Beteiligten zufriedengeben. Inhaltlich verfolgen diese lediglich ein Ziel: Die Tausende Bürgerinnen und Bürger zu beruhigen, die bei der Volksbefragung 2016 gegen die Vergrößerung des Flughafens stimmten und sich jetzt durch die Verhökerung von ABD betrogen fühlen.

Die privaten Unternehmer, die ABD erstehen werden, haben nicht nur die Absicht zu vergrößern, sondern sie sehen sich sogar dazu gezwungen. Gezwungen von der Landesregierung, die in der Ausschreibung die Umsetzung des Masterplans von 2012 verpflichtend vorsieht – und somit auf eine Verlängerung der Start- und Landebahn von 1296 auf 1434 Metern zielt. Dass es diese Verlängerung braucht, um mehr Flüge mit größeren Flugzeugen, mehr Passagieren und mehr Einkünften aus den Flugaktivitäten herauszuholen, versteht jedes Kind.

Aus diesem Grund sind die wirren „Versicherungen“, die aus den Pressemitteilungen der Teilnehmer am Treffen hervorgehen, nicht viel mehr wert als das Papier, auf dem sie geschrieben wurden. Hätte die SVP der Bevölkerung und den an den Flughafen angrenzenden Gemeinden garantieren wollen, dass Start- und Landebahn nicht verlängert werden und die Flugaktivität eingeschränkt bleiben sollte, dann hätte sie ganz was Einfaches tun können: Nämlich dem Gesetzentwurf der Grünen Fraktion zustimmen, der genau diese Maßnahmen vorsah. Die Tatsache, dass die SVP im Gesetzgebungsausschuss unseren Entwurf versenkte – ohne einen alternativen Vorschlag zu präsentieren – nimmt den „Versicherungen“ von gestern jede Glaubwürdigkeit.

Bei genauerem Durchsehen der gestern verbreiteten Pressemitteilungen nach dem stattgefundenen Treffen ist nur eines sicher: Die Privaten wollen den Flughafen aufgrund des Masterplans aus dem Jahr 2012 ausbauen. Wann sie das machen, und wie sie die Vergrößerung vornehmen wollen, hängt einzig und allein von ihren unternehmerischen Zielen ab, die natürlicherweise den Zweck verfolgen, den Ertrag aus den Flugaktivitäten zu maximieren.

Aus diesem Grund rufen die Grünen Abgeordneten die Öffentlichkeit dazu auf, Treffen wie dem gestrigen nicht im Geringsten zu trauen!

Die Grünen werden weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln der Flughafen-Farce entgegenwirken. In der Gewissheit, dass die von diverser Seite gestarteten gerichtlichen Maßnahmen den Flughafen vorerst in die Schranken weisen werden:
• Der Rekurs beim Verwaltungsgericht, eingereicht von der Gemeinde Leifers vor einem Jahr.
• Die Verständigung der Anti-Korruptionsbehörde seitens des Dachverbands für Natur- und Umweltschutz im Frühjahr 2019.
• Die Eingabe beim Rechnungshof, eingereicht von der Grünen Fraktion im Juli 2019.
• Der Rekurs beim Verwaltungsgericht, heute eingereicht vom Team Köllensperger.

Hierbei handelt es sich um ganz unterschiedliche Initiativen, die jedoch alle dasselbe Ziel verfolgen: den Schutz von Gesundheit und Klima und die Umsetzung der Volksbefragung aus dem Jahr 2016. Damals hieß es klar und deutlich: NEIN.

Bozen, 03.09.2019

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit Beschluss Nr. 85 vom 19.02.2019 „Aufwertung der Immobilien im Eigentum der autonomen Provinz Bozen – Südtirol“ wurde von der Landesregierung festgelegt, das Areal der ehemaligen Mercanti-Kaserne in der Gemeinde Eppan, welches heute im Besitz des Landes ist, an den Immobilienfond Pro Euregio SGR/ PensPlan Invest SGR zu übertragen. Dieser Fond soll das Areal entwickeln und mit dem erwarteten Gewinn soll der Ausbau des zweiten Teiles des NOI TechPark und die neue Fakultät für Ingenieurwissenschaften finanziert werden. Die Planungsphase soll noch vor den Gemeinderatswahlen 2020 abgeschlossen und dann mit der Bebauung begonnen werden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Ist es zielführend, ein für die Dorfentwicklung von Eppan so zentrales Areal einer Fondgesellschaft anstatt der Gemeinde direkt zu übertragen?
2. Hat diese Fondgesellschaft Erfahrung mit vergleichbaren Entwicklungsprojekten?
3. Welche Folgen hätte es, wenn die Gemeinde Eppan die angedachte Kooperationsvereinbarung zwischen Autonomer Provinz Bozen, Gemeinde Eppan und Sparverwaltungsgesellschaft nicht mitträgt?

Bozen, 03.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Das immer noch gültige, „alte“ Landesraumordnungsgesetz (LROG) ist bis zum 1. 1. 2020 in Kraft und könnte in seiner Geltung verlängert werden, da das 2018 verabschiedete Gesetz für Raum und Landschaft erst später Geltung erlangen dürfte. Art. 128, Abs. 1 des LROG von 1997 und das Dekret des Landeshauptmanns vom 18. 10. 2007, Nr. 55, Art. 2 sehen eine Obergrenze von 229.088 gastgewerblichen und nicht gewerblichen Betten vor.
Seit 2017 näherte sich das Bettenwachstum zügig der Obergrenze: Noch 2016 waren es erst 220.595 Betten, aber bereits im Sommer 2018 waren 223.987 Betten erreicht, Anfang 2019 wurde die Marke von 225.000 Betten übersprungen. Und es ging weiter flott nach oben: Ende Juni 2019 hält der Stand nach der offiziell geführten Statistik bei 228.744. Nur mehr knapp 350 Betten „fehlten“ also im Frühsommer diesen Jahres zum Erreichen der Bettenobergrenze.

Wir stellen daher folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Was ist der aktuelle Stand der Bettenzahl im Lande?
2. Wird sich die Landesregierung an das geltende Gesetz, das die Bettenobergrenze vorsieht, einhalten?
3. Wie wird sich die Landesregierung zu den ca. 46 eingereichten Tourismusprojekten in 30 Gemeinden äußern, die zur Überschreitung der Bettenobergrenze führen dürften?
4. Wann wird das neue Gesetz „Raum und Landschaft“ in Kraft treten? (Wir lasen in den Medien von einem vorgesehenen Aufschub, andererseits wurde uns in der Antwort auf die Anfrage 329 der 1.1.2020 angegeben.)

BZ, 22.08.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. Und unsere Replik dazu.