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BESCHLUSSANTRAG.

Vor zwei Jahren wurde eine Vorstudie der Region Lombardei für eine Tunnelverbindung zwischenMals und Bormio vorgelegt. Die Studie untersuchte verschiedene Möglichkeiten für einen Straßen- und Eisenbahntunnel. Im Dezember 2018 erstellte die Lombardei dann eine Machbarkeitsstudie, die bis zu sieben Straßenvarianten und sechs Eisenbahnvarianten umfasst, wobei letztere jedoch in den Dienst der Straße gestellt werden: Shuttlezüge sollten nämlich Tausende von Autos, Bussen und Lastwagen von einer Seite des Stilfserjochs zur anderen transportieren.
Der Straßentunnel ist rigoros abzulehnen, um zu verhindern, dass das Vinschgau zu einem neuen Nord-Süd-Korridor für den Straßenverkehr zwischen Deutschland und der Lombardei wird.
In den vergangenen Monaten hat die Lombardei im Vinschgau eine sozioökonomische Umfrage über die Vorteile eines Tunnels unter dem Stilfserjoch durchgeführt. Dies ist der letzte Schritt auf einem Weg, der von zu viel Unklarheit geprägt ist.
Im Dezember 2018 kontaktierte das lombardische Unternehmen Mobility in Chain Srl mehrere Personen und Verbände in Südtirol für eine Umfrage zu den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des neuen Stilfsertunnels. Dieses Unternehmen führt im Auftrag der Gesellschaft Infrastrutture Lombarde „eine Reihe von teilstrukturierten Interviews mit lokalen Interessengruppen“ in Südtirol durch.
Grundlage für die Durchführung der Interviews ist die „Machbarkeits-Vorstudie“, bestehend aus 20 Unterlagen und insgesamt 700 Seiten, die von Infrastrutture Lombarde erstellt wurde und vom Land Südtirol mit 2 Millionen Euro aus dem Fonds für Grenzgemeinden finanziert wurde. Die Studie wird im Vorfeld des Interviews an die kontaktierten Personen geschickt.
Als bevorzugte Lösung wird ein Tunnel für einen Shuttlezug für Pkws, Busse und Lkws präsentiert. Diese Lösung könnte als umweltfreundlicher „Eisenbahntunnel“ dargestellt werden, aber das wäre eine Täuschung: Durch den Transport von Autos, Bussen und Lastwagen wird der Shuttlezug den Verkehr auf der Straße unterstützen, anziehen und umso mehr steigern!
Als Vorbild für das Stilfserjoch nennt die Studie die beiden bereits in der Schweiz betriebenen Shuttlezüge. Diese Systeme sind in der Lage, verschiedene Arten von Straßenfahrzeugen zu transportieren, darunter auch Lastkraftwagen mit einer beträchtlichen Kapazität: Am Simplon wurden beispielsweise im Jahr 2015 1,2 Millionen Fahrzeuge mit Shuttlezügen befördert.
Auch für das Stilfserjoch sieht die Vorstudie ein enormes Verkehrsaufkommen vor: Mit einem möglichen 35- bis 40-Minuten-Takt bei voller Funktionsfähigkeit sollen schätzungsweise 7500 Passagiere pro Tag befördert werden, davon 3500 mit einem im Zug mittransportierten Fahrzeug.
Unter den gegebenen Bedingungen würde der geplante Eisenbahntunnel zwischen Mals und Bormio als Shuttlezug für Fahrzeuge, Busse und Lkws dienen und zusätzlichen Straßenverkehr magnetartig anziehen. Das Land Südtirol war schon immer der Auffassung, dass der Straßenverkehr verringert werden kann, indem er auf die Schiene verlegt wird. Deswegen ist ein Eisenbahntunnel, der stattdessen sogar den Straßenverkehr im oberen Vinschgau intensivieren würde, untragbar. Dies wurde auch von Landeshauptmann Kompatscher in der Antwort auf eine unserer Anfragen bekräftigt: Die Landesregierung habe eine klare Zukunftsvision, nämlich den Bau einer Eisenbahnverbindung. Allerdings muss geklärt werden, welche Art von Schienenverbindung angestrebt wird.

Aus diesen Gründen verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. jeglichen geplanten Straßentunnel zwischen Mals und Bormio, dem Vinschgau und dem Veltlin abzulehnen;
  2.  jegliche geplante Eisenbahnverbindung zwischen dem oberen Vinschgau und dem Veltlin, die den Transport von Pkws, Lkws, Bussen und anderen Straßenfahrzeugen auf Zügen vorsieht, abzulehnen;
  3. eine mögliche Eisenbahnverbindung für den ausschließlichen Personenverkehr an die Bedingung zu knüpfen, dass im Veltlin die Eisenbahnlinie mit der Verbindung zwischen Bormio und Tirano fertiggestellt wird.

BZ, 23/09/2019

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Gülle auf Bergwiesen: die Landesrätin antwortet auf unsere Anfrage. Die Grünen fordern das Naturschutzgesetz ohne Wenn und Aber umzusetzen.

Wir fordern die Landesregierung auf, den Artenschutz endlich ernst zu nehmen und ehrlichen Naturschutz zu betreiben. Die Universität Wien hat in einer Untersuchung gezeigt, dass allein auf der Seiser Alm 6 Millionen Enziane verschwunden sind. Grund ist die intensive Düngung mit Mist und Gülle der ehemals enzianreichen Bergwiesen.

Mist- und Gülledüngung auf Bergwiesen haben in den vergangenen Jahrzehnten in Südtirol zu einem massiven Verlust an Pflanzen- und Tierarten geführt, weil diese Lebensräume den üppigen Nährstoffeintrag nicht verdauen können und veröden.

Wissenschaft und Naturschutz weisen seit Jahrzehnten vergeblich auf diese unglückseligen Zusammenhänge hin, die negativen Ergebnisse lassen sich in Südtirol zu Hauf belegen. Weite Teile der Seiser Alm oder des Salten, einst als Leuchttürme der artenreichen Bergwiesen europaweit bekannt, sind heute zu Löwenzahnfluren degeneriert.

Der Südtiroler Bauernbund und seine Tochterorganisation BRING bagatellisieren wie eh und je die Düngung von artenreichen Bergwiesen und versuchen durch Zahlenjonglieren diese zerstörerische Praxis zu rechtfertigen. Düngung von artenreichen Bergwiesen ist in Graubünden und in Tirol verpönt, Bergbauern halten sich ohne Wenn und Aber daran.

„Diese artenreichen Bergwiesen haben auch in Südtirol eine für die Allgemeinheit wichtige Naturschutzfunktion“ sagt Hanspeter Staffler und meint weiter: „Bevor alle Enziane aus Südtirols Bergwiesen verschwinden, braucht es dringend und radikal die Ökowende“

Wir fordern daher die Landesregierung auf, endlich das aus dem Jahr 2010 stammende Naturschutzgesetz umzusetzen, um die noch vorhandenen artenreichen Bergwiesen zu schützen. Wie aus der Antwort einer unserer Anfragen an die Landesrätin Maria Kuenzer hervorgeht, sollen jene Bauern, die auf artenreichen Bergwiesen Gülle ausbringen, die Landschaftspflegeprämie zurückzahlen müssen. Das ist das allermindeste, reicht aber bei Weitem nicht aus: Artenreiche Bergwiesen sind durch das Naturschutzgesetz vollkommen geschützt, unabhängig davon ob der Grundbesitzer um eine Landschaftspflegeprämie angesucht hat oder nicht.

Bozen, 23/09/2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

BESCHLUSSANTRAG.

Wenn man mit einem medizinischen Notfall konfrontiert ist, begibt man sich entweder zum Hausarzt/zur Hausärztin oder in die Notaufnahme eines der Südtiroler Krankenhäuser. Dabei geht es fast immer um körperliche Beschwerden. Für sehr schwierige psychische Situationen sind die psychiatrischen Abteilungen zuständig.
Neben diesen genannten Problematiken gibt es aber viele weitere Problemsituationen, in denen sich ein Mensch jeder Altersstufe plötzlich und unerwartet wiederfinden kann: Panik- oder Angstzustände, Suizidgedanken, Krisensituationen, die mit Sucht und Entzug zusammenhängen, Traumata und posttraumatische Stresssituationen, Mobbing, depressive Verstimmungen, Burnout, Zuspitzungen von Partnerschafts-, Familien-, Verlassenheitsproblemen, Aggression, Todesfälle etc.
Oftmals wissen Menschen in einer akuten psychischen Notsituation nicht, an wen sie sich wenden können. In den Notaufnahmen der Krankenhäuser ist die Besetzung durch PsychologInnen äußerst dürftig und wenn überhaupt, nur in bestimmten Tageszeiten präsent. Dabei ist der Anteil von Menschen, die sich aus einer solchen Situation heraus in Notaufnahmen begeben (also nicht aus einer medizinischen Indikation heraus), nicht zu unterschätzen.
In verschiedenen Städten wurde aus diesen Überlegungen heraus eine psychologische Erste Hilfe (Pronto Soccorso Psicologico) eingerichtet. Ein Beispiel ist der Pronto Soccorso Psicologico (PSP) in Rom, eine soziosanitäre Einrichtung, die täglich, auch am Wochenende, für Bürgerinnen und Bürger in psychischen Notsituationen offen und frei zugänglich ist. Der Dienst kann von allen Menschen, jenseits der Ansässigkeit und ohne Voranmeldung in Anspruch genommen werden. Es wird ein Beitrag eingehoben, der unter dem normalen Ticket für Sanitätsleistungen liegt.
Die anwesenden ExpertInnen geben eine Erstberatung und leiten gegebenermaßen an die psychiatrischen Abteilungen oder andere Einrichtungen weiter. Wichtig ist aber vor allem das niederschwellige Gesprächsangebot, das in solchen Fällen von erstrangiger Bedeutung ist.
Gerade in unserem Land, in dem es so viele Fälle von psychischen Problematiken, bis hin zu Suizid und Aggressionsausübung gibt, scheint dringender Handlungsbedarf gegeben.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1.  Die Notwendigkeit und Möglichkeit der Einrichtung einer psychologischen Ersten Hilfe zu prüfen;
  2.  In den Notaufnahmen der wichtigsten Krankenhäuser eine 24h-Besetzung durch spezialisierte PsychologInnen vorzusehen, evtl. auch im Rahmen von Pilotprojekten;
  3.  Die Notwendigkeit und Möglichkeit einer kontinuierlichen psychologischen Präsenz auch für andere Einrichtungen wie Seniorenwohnheime, Langzeitpflegeeinrichtungen etc. vorzusehen.

Bozen, 23.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG.

Seit 1. Januar 2012 gilt das neue Tarifsystem für die öffentlichen Verkehrsmittel, bei dem die Kosten nach der Anzahl der zurückgelegten Kilometer berechnet werden. Als Prinzip gilt: Je mehr man die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt, desto weniger bezahlt man. Das neue System hat eine wesentliche Verbesserung der Effizienz und der Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs mit sich gebracht, aber gleichzeitig auch einen merklichen Anstieg der Kosten.

Bei den verschiedenen Tarifklassen des Südtirol Pass wurde die Situation der Pendlerinnen und Pendler, die jeden Tag mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren, nicht berücksichtigt. Dabei leidet diese Bevölkerungsgruppe bereits unter einem deutlichen Verlust an Kaufkraft.

Mit ihrem Beschluss vom 11. November 2014, Nr. 1336, änderte die Landesregierung bereits zum zweiten Mal die Kilometertarife wie folgt ab:

1 bis 1.000 km: 12 Cent (statt 8) pro km.
1.001 bis 2.000 km: 8 Cent (statt 4) pro km.
2.001 bis 10.000 km 3 Cent (statt 4) pro km.
10.001 bis 20.000 km 2 Cent pro km (unverändert).
ab 20.000 km: kostenlos (unverändert).

Aus diesen Änderungen ergibt sich ein empfindlicher Anstieg der Kosten zulasten jener Fahrgäste, die bis zu 1.000 km pro Jahr zurücklegen (+50 %) und vor allem für jene, bei denen zwischen 1.000 und 2.000 km jährlich zu verzeichnen sind (+100%), während bei 2.000 bis 10.000 zurückgelegten Kilometern eine gewisse Preisreduzierung erfolgte- 25 %). Die Situation bleibt für jene unverändert, die pro Jahr mehr als 10.000 km zurücklegen.

Wie sind die Fahrgäste aber eigentlich auf die verschiedenen Stufen aufgeteilt?

Die Situation wurde in einer Antwort von Landesrat Mussner auf eine Anfrage der Grünen Fraktion (Nr. 28/12/14) im Detail beschrieben. Der entsprechenden Tabelle (s. unten) haben wir für jede Kilometerspanne sowohl die Anzahl der Fahrgäste in Prozent als auch die Änderung der Kosten, die mit dem neuen Tarifsystem in Kraft getreten sind, hinzugefügt:

Zurückgelegte Kilometer BenutzerInnen 2013 Änderung der Fahrtkosten
seit Einführung des neuen Tarifsystems
1 bis 1.000 km 56.771 BenutzerInnen (46,2%) +50%
1.001 bis 2.000 km 24.643 BenutzerInnen (20%) +100%
2.001 bis 10.000 km 36.363 BenutzerInnen (29,6%) – 25%
10.001 bis 20.000 km 4.308 BenutzerInnen (3,5%) unverändert
mehr als 20.001 km 679 BenutzerInnen (0,5%) unverändert

Ausgehend von dieser Tabelle können einige zusätzliche Überlegungen angestellt werden:

Die Anzahl der Fahrgäste, die 20.000 km überschreitet, ist äußerst gering, also kaum nennenswert.

Die Anzahl der Fahrgäste, die 10.000 km überschreitet, ist ebenfalls sehr gering und beträgt nur 3,5 % der gesamten Benutzer.

66 % der Fahrgäste legen jährlich bis zu 2.000 km zurück und für diese Gruppe sind die Kosten deutlich gestiegen.

In 29,6 % der Fälle werden die 2.000 km im Jahr überschritten und bis zu 10.000 km zurückgelegt. Für diese Kategorie kommt es zu einer kleinen Preissenkung für die Kilometer, welche die 2.000 Kilometer-Grenze überschreiten, doch wird dadurch die Preissteigerung für die ersten 2.000 gefahrenen Kilometer nicht wieder ausgeglichen. Eine einfache Hochrechnung der progressiven Kosten bei steigender Anzahl der Kilometer zeigt, dass nur für jene Personen, die 10.000 km oder mehr pro Jahr zurücklegen, die Tarifsenkung dieser Stufe den Preisanstieg der vorherigen Stufen wettmacht.

Die gleiche Rechnung belegt, dass es für keine Kategorie zu einer Verringerung der jährlichen Fahrtkosten kommt: Wer Glück hat (eine kleine Minderheit), hat gleichbleibende Ausgaben zu verzeichnen. Die Mehrheit der Benutzer hingegen muss nun deutlich höhere Kosten hinnehmen, aus denen der Großteil der geplanten Einnahmen von 3,7 Millionen hervorgeht.

Außerdem darf man nicht vergessen, dass das bis 2012 gültige System den Pendlern einen zusätzlichen Vorteil bot: Wer mit der Bahn in die Stadt fuhr und dort direkt in einen Stadtbus umstieg, um zum Arbeitsplatz zu gelangen, bezahlte für die Busfahrt nichts.

Mit dem Beschluss Nr. 1434 von 2017 führte das Land einen so genannten „Pendlerbonus“ in Form einer Pauschale von maximal 50 Euro jährlich ein. Im Beschluss steht: „Anrecht auf den Bonus haben jene Fahrgäste, die regelmäßig mit den Zügen von Trenitalia oder SAD fahren und deshalb die Leidtragenden von wiederholten Verspätungen und Zugausfällen des jeweiligen Verkehrsunternehmens sind.“

Demnach handelt es sich also bei diesem ohnehin unbedeutenden Betrag nicht um eine Unterstützung für Pendlerinnen und Pendler, sondern um eine Entschädigung für die Verspätungen der
Züge. Die Bezeichnung „Pendlerbonus“ ist daher irreführend, denn wenn die Züge künftig im Allgemeinen pünktlicher werden, wird der „Pendlerbonus“ in der Form, wie er eingeführt wurde, wahrscheinlich nicht mehr angewandt werden.

Es wäre viel zweckmäßiger, von Vornherein die Tarife für diejenigen zu senken, die häufig öffentliche Verkehrsmittel benutzen, unabhängig von den äußeren Umständen. Das neue System des Südtirol Pass macht dies technisch möglich, so wurde beispielsweise eine (leichte) Differenzierung des Tarifs durch die Einführung des Euregio Family Pass für Familien mit minderjährigen Kindern gewährt und umgesetzt.

Um die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln seitens der Pendlerinnen und Pendler zu fördern und die Erwerbstätigen auch finanziell zu unterstützen, schlägt die Fraktion der Grünen die Einführung einer echten Tarifreduzierung vor.

Es erscheint nämlich sowohl in sozialer Hinsicht als auch im Sinne des Umweltschutzes angebracht, den Pendlerinnen und Pendlern für die Strecke zwischen ihrem Wohnort und ihrem Arbeitsplatz einen reduzierten Tarif für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu gewähren.

Aus diesen Gründen verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. im Südtiroler Tarifsystem einen reduzierten Sondertarif zugunsten der pendelnden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz gegen Vorlage detaillierter Belege vorzusehen;
  2. wieder die Möglichkeit einzuführen, dass bei der Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsplatz die Busfahrt für pendelnde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die vom Zug auf den Stadtbus umsteigen, kostenlos ist.

Bozen, 20/09/2019

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Vorstellung des Landesgesetzentwurfs „Präventive Menschenrechtskontrolle“

Zwar haben theoretisch alle Menschen ein Recht auf Freiheit und auf ein selbstbestimmtes Leben. Unter bestimmten Bedingungen ist dieses Recht allerdings eingeschränkt. Die gravierendste Form dieser Einschränkung ist die Gefängnisstrafe. Es gibt aber noch andere Lebenssituationen, in denen wir faktisch eine Einschränkung der persönlichen Selbstbestimmung erfahren oder erfahren können: Wenn wir beispielsweise stationär ins Krankenhaus müssen oder zum Pflegefall werden, wenn wir alt sind und ins Altersheim kommen, wenn wir nicht (mehr) bei Bewusstsein sind, wenn wir in eine psychische oder soziale Krisensituation geraten, in einer Notunterkunft wohnen, wenn wir Gäste in einer Flüchtlingsunterkunft sind o.ä.

Auch unter eingeschränkten Freiheitsbedingungen müssen die Grundrechte garantiert werden.
In Österreich ist die Volksanwaltschaft für die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte in sämtlichen Einrichtungen, in denen Menschen mit einer bestimmten Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit leben, zuständig. Die Volksanwaltschaft ernennt dafür eine Kommission, die regelmäßig Besuche in Justizanstalten, Kasernen, psychiatrischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchführt.
Wie der ehemalige österreichische Volksanwalt, Dr. Günther Kräuter, bei der von unserer Volksanwältin organisierten Tagung im August 2016 im Südtiroler Landtag berichtete, wurden bei diesen Besuchen immer wieder Situationen vorgefunden, in denen die Grundrechte eingeschränkt waren. Personalmangel, Schichtarbeit, Überlastung, organisatorische Mängel, veraltete Strukturen – das sind nur einige der Gründe, die dem Problem zugrunde liegen können. Die Tatsache, dass Besuche durchgeführt werden, führe zu mehr Bewusstwerdung der Problematik und einer allgemeinen Verbesserung der Situation, so Kräuter.

In Italien und in Südtirol ist die Situation erst zum Teil rechtlich erfasst worden. Was die Rechte von Kindern und Jugendlichen angeht, so gibt es die Garantenfigur in der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Der/Die Kinder- und Jugendanwalt/anwältin hat den gesetzlichen Auftrag zur Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte, was Minderjährige betrifft.
Für die Grundrechte von Erwachsenen, die in einer Situation der eingeschränkten Freiheit leben, gibt es dahingegen keine präventive Handhabe. Die Volksanwaltschaft wäre dazu prädestiniert, die präventive Menschrechtskontrolle auszuüben, ist aber (noch) nicht mit dem nötigen Mandat ausgestattet. Diese gesetzliche Lücke soll mit dem Entwurf geschlossen werden, indem der Aufgabenbereich der Volksanwaltschaft durch die Ausübung der präventiven Menschrechtskontrolle erweitert wird.

Zum Inhalt des LGE:
Im Artikel 1 wird daher die Aufgabe der präventiven Menschenrechtskontrolle dem Aufgabenkatalog der Volksanwältin/des Volksanwalts hinzugefügt. Die Volksanwältin/Der Volksanwalt wird somit mit der Aufgabe betraut, Einrichtungen wie Krankenhäuser, Seniorenwohnheime, Pflegeeinrichtungen, Langzeitpflegeanstalten, Einrichtungen für psychisch Kranke oder Menschen mit Beeinträchtigung usw. regelmäßig zu besuchen und zu überprüfen und den Einrichtungen auch beratend zur Seite zu stehen. Dazu kann die Volksanwältin/der Volksanwalt auch unabhängige Kommissionen ernennen, die diese Tätigkeit begleiten und unterstützen. Die Einrichtungen müssen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen und die Volksanwaltschaft muss ihrerseits auf die Erfordernisse der Einrichtungen Rücksicht nehmen.

Es soll ein klarer Schritt zur Sensibilisierung für die Rechte aller Menschen und deren Einhaltung auch in unserem Land gesetzt werden. Denn auch innerhalb bestimmter Umstände, die Freiheit und Selbstbestimmung einschränken, bestehen die Menschenrechte fort. Umso mehr braucht es hier Institutionen und Personen, die dafür sorgen, dass dies auch in der Realität so bleibt.

Bozen, 20.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier der vollständige Landesgesetzentwurf, der Begleitbericht und das Gutachten des Rates der Gemeinden.

PRESSEMITTEILUNG.

Die Grüne Fraktion im Südtiroler Landtag unterstützt den Beschlussantrag “Gesundheit geht vor – Arbeitsgruppe zum Schutz vor Pestiziden”, der heute von den Brixner GemeinderätInnen der Grünen Bürgerliste vorgestellt wurde. Die Grüne Bürgerliste Brixen macht somit einen wichtigen Vorstoß in Sachen chemisch-synthetische Pestizide. Sie weist auf die enorme strukturelle Verzahnung zwischen Intensiv-Obstbau, Wohnen und Tourismus im Talkessel von Brixen hin.
„Brixen – aber auch ganz Südtirol – braucht ein umfassendes Monitoring im Sinne der Präventionsarbeit in Sachen Schutz vor Pestiziden. Ein erster Schritt hierzu ist eine fixe Messstation in Brixen“ so die GemeinderätInnen den Grünen Bürgerliste.
Es ist mittlerweile gesichert, dass Pestizide weit über die eigentlichen Zielflächen des Intensiv-Obstbaues hinaus anzutreffen sind. In Südtirol wurden Wirkstoffe von Pestiziden auf Kinderspielplätzen, in Ortszentren und auf biologisch bewirtschafteten Flächen gefunden. Allesamt Orte, wo chemisch-synthetische Pestizide nichts zu suchen haben.
Insektenkundler weisen darauf hin, dass durch die Abdrift von Pestiziden von den Flächen des Intensiv-Obstbaues ins Umland auch Wildbienen und Schmetterlinge zugrunde gehen und aus der Landschaft verschwinden. Der gewaltige Rückgang an Insekten wird auch im Weltbiodiversitätsbericht dem massiven Einsatz an Pestiziden in der Landwirtschaft zugeschrieben.
Hanspeter Staffler pflichtet den Brixner GemeinderätInnen bei „Südtirol braucht die Ökowende und den Ausstieg aus der Pestizidwirtschaft bis ins Jahr 2030“ lautet seine Forderung.

Bozen, 19.09.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Aus Kastelruth erreicht uns die Nachricht über ein recht eigenwilliges Vorgehen bei der Einführung und Genehmigung des Almbusbetriebs auf der Seiser Alm.
Im Naturpark verkehrten bis vor kurzen folgende Busse: Seiser Alm Express (Buslinie 10) von Seis nach Kastelruth, Almbus (Buslinie 11) von Compatsch nach Saltria und der Bus Piz (Linie 14) von Compatsch über Ritsch nach Piz.
Die Buslinie 14 wurde im Jahr 2016 errichtet und das Busunternehmen Silbernagl mit der Ausführung beauftragt, wohlbemerkt auf einer nicht gemeindeeigenen Straße, sondern auf einem privaten Güterweg und entgegen des landschaftlichen Gebietsplans von 1992.
Grundlage dieser Errichtung, so scheint es, war ein Treffen zwischen der Gemeinde Kastelruth, dem Amt für Personenverkehr und dem Busunternehmen Silbernagl am 10.06.2016, dem dann ein Technischer Bericht vom Amt für Personenverkehr folgt, in welchem die Gemeinde gebeten wird, die Befahrbarkeit der Strecke mitzuteilen.
Die Befahrbarkeitserklärung erfolgt nicht von der Gemeinde Kastelruth, sondern von einem privaten Hoteleigentümer, in Funktion als Obmann der Wegbau Interessentschaft Piz-Seiseralm. Zufälligerweise liegt dessen Hotel (mittlerweile geführt vom Sohn) an der Endhaltestelle der Buslinie 14.
Dass die Buslinie auf einer nicht gemeindeeigenen Straße auch im Wiederspruch zum landschaftlichen Gebietsplan (Dekret des Landeshauptmanns Nr. 269/V/81 vom 10. Februar 1992) steht, schien auch die Landesregierung nicht zu stören.
Erst nach wiederholtem Nachfragen beim Amt für Personenverkehr, bei der Gemeinde Kastelruth und beim Amt für Naturparke von Seiten der Eigentümerin einer Parzelle, auf der die Buslinie 14 verlief, wurde das Amt für Personenverkehr und die Landesregierung tätig.
Am 14.08.2019, nur 3 Monate nach der jährlichen Ermächtigung (Dekret 7923/2019) kam es zum Widerruf: Per Dekret 14695/2019 wurde bestimmt, dass die Buslinie 14 nicht mehr verkehren darf und die Linien 10 und 11 nur noch in eingeschränkter Form.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Seit welchem Jahr fährt die Buslinie 14 auf dem privaten Güterweg zwischen Ritsch und Piz?
  2. Wie ist die gesetzliche Regelung zur Einführung einer Buslinie? Welches sind die Schritte und welche Institutionen müssen die Einführung genehmigen? Wir bitten um die genaue Vorgehensweise.
  3. Das Amt für Personenverkehr ersucht die Gemeinde Kastelruth im technischen Bericht 16.06.2016, die Befahrbarkeit der Strecke der Buslinie 14 zu bestätigen. Wie kann es sein, dass die Befahrbarkeit von einem privaten Hotelbesitzer (bzw. Obmann der Wegbau Interessentschaft Piz-Seiseralm), in einem nicht protokollierten Schreiben erklärt wurde, obwohl der technische Bericht an die Gemeinde gerichtet war? Von wem wurde der Obmann/Hotelier über den Bericht informiert und dazu beauftragt, die Befahrbarkeit zu erklären?
  4. Warum wurde diese nicht offizielle Erklärung vom Amt für Personenverkehr akzeptiert?
  5. Warum wurde bei der Genehmigung des Busverkehrs auf der Seiser Alm (Dekret 7464/2016) der landschaftliche Gebietsplan (Dekret des Landeshauptmanns Nr. 269/V/81 vom 10. Februar 1992) nicht berücksichtigt?
  6. Warum ist weder die Gemeinde Kastelruth, noch das Amt für Personenverkehr, noch die Forstbehörde oder das Amt für Naturschutz bzw. für Naturparke interveniert?
  7. Laut Gebietsplandekret Art.22 werden für zusätzliche Beförderungsdienste keine Fördermittel durch die Landesverwaltung gewährt, davon betroffen wären auch die Buslinien 10,11 und 14. Wie wurden diese Buslinien finanziert? Bitte um genaue Auflistung der Ausgaben pro Jahr und Linie seit dem Jahr der Einführung.
  8. Gibt es Pläne von Seiten des Tourismusvereins oder der Seiser Alm Bahnen die Buslinie(n) wiedereinzurichten? Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Bozen, 17.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Die Präsenz von Wölfen und Bären in unserer Region ist längst Realität geworden, der man mit konkreten Maßnahmen entgegentreten muss. Doch wie weit verbreitet sind solche Herdenschutzmaßnahmen in unserer Provinz bereits? Und welche Unterstützung erfahren Personen, die sie anwenden wollen?

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Für welche Schutzmaßnahmen können Bauern und Bäuerinnen, Kleintierzüchter usw., die ihre Tiere effektiv vor Beutegreifern wie Wölfen und Bären schützen wollten, beim Land ansuchen?
  2. Wie sieht diese Hilfe konkret aus? Können Betroffene Materialien wie Zäune beispielsweise ausleihen oder passieren Hilfeleistungen auf rein finanzieller Ebene?
  3. Wie viele Bergbauern, Kleintierzüchter oder einfache Bürgerinnen und Bürger haben in den Jahren 2018 und 2019 solche Schutzmaßnahmen, bzw. präventive Maßnahmen zum Schutz ihrer Herden, Bienenstöcke, usw. ergriffen? Wir bitten um Auskunft über die genaue Anzahl jener Personen, die solche Maßnahmen ergriffen haben, aufgeteilt nach Bezirken; sowie über die Art der ergriffenen Maßnahme und die Art der öffentlichen Beiträge, die für die Anwendung derartiger Maßnahmen gewährt wurden.

Bozen, 18.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

REGIONALGESETZENTWURF Nr. 1/XVI

Die Verfassung der Italienischen Republik bekennt sich in Art. 51 zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zur Förderung der Chancengleichheit. Das Staatsgesetz vom 23. November 2012, Nr. 215 sieht verschiedene Maßnahmen zur Verstärkung der Vertretung beider Geschlechter in den politischen Gremien auf Gemeinde- und Landesebene vor. Auf die Gemeinden bezogen sieht das Gesetz vor, dass die Gemeindestatute Regelungen vorsehen müssen, die die Vertretung beider Geschlechter in den Ausschüssen und Kollegialorganen garantieren.
Die Wahlordnung der Gemeindeorgane der Region Trentino-Südtirol ist in Teilen an die Vorgaben des Gesetzes von 2012 angepasst worden, allerdings wurden die Gemeinderatskommissionen von der Verpflichtung zur Repräsentanz beider Geschlechter ausgenommen.
Dies ist nicht mehr zeitgemäß.
Eine angemessene Vertretung beider Geschlechter soll auch in den Gemeinderatskommissionen garantiert werden. Diese Lücke will dieser Regionalgesetzentwurf schließen. Die Ratskommissionen der Gemeinden müssen künftig so besetzt werden, dass eine angemessene Vertretung beider Geschlechter garantiert ist.
Damit soll die Qualität der thematischen Arbeit in der Gemeinde verbessert werden. Es braucht immer den Blick von Männern und Frauen auf die Welt, wenn man sie verstehen und umso mehr, wenn man sie verwalten und entwickeln will.

Bozen, 01.02.2019

Regionalratsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

 

 

Regionalgesetzentwurf Nr. 1/XVI “Geschlechtervertretung in den Gemeinderatskommissionen”

Art. 1
(Förderung der Geschlechterrepräsentanz in den Gemeinderatskommissionen)

1. Im Artikel 1 Absatz 5 des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018, Nr. 2, werden die Worte „mit Ausnahme der Ratskommissionen“ gestrichen.

Art. 2
(Inkrafttreten)

2. Dieses Gesetzt tritt am fünfzehnten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

 

 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Am 12. 01. 2016 hat der Südtiroler Landtag einstimmig einen grünen Begehrensantrag an das Parlament mit folgendem Wortlaut genehmigt:

In den letzten Monaten wurde im Parlament tatsächlich mit der Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung begonnen. Den Südtiroler Parlamentariern war der Antrag des Landtages übermittelt worden.

Wir stellen daher folgende Fragen an den Landtagspräsidenten:

  1. Haben die Südtiroler ParlamentarierInnen die Aufforderungen, die der Landtag an sie gerichtet hat, in ihre Anträge einfließen lassen? Falls nicht, wie begründen sie diese Nicht-Beachtung?

BZ, 16.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. Und unsere Replik dazu.