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Grüne Einführung in den Normensdschungel

In der heutigen Pressekonferenz der Grünen Landtagsfraktion haben Hans Heiss, Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sbarba den Nachtragshaushalt, der in dieser Woche im Landtag behandelt wird, kommentiert. Heiss, Grünes Mitglied im zuständigen III. Gesetzgebungsausschuss des Landtags, hat seinen Minderheitenbericht erläutert. Darin weist er auf die Komplexität und Themenvielfalt des Gesetzesentwurfs hin und hält unter anderem fest:

Der heterogene Aufbau des Gesetzes, der hektische und unorganische Verlauf der Behandlung, die Überforderung von Einbringern und Ausschuss, schließlich auch des behandelnden Plenums liegen auf der Hand. Die pragmatischen Vorteile solcher Finanzgesetze haben einen hohen Preis, den der Intransparenz, Willkür und Bürgerferne. Sie sind ein Abbild des „für Normalverbraucher“ nur mehr schwer nachvollziehbaren Politikbetriebs und der wachsenden, kaum mehr zu schließenden Kluft zwischen den Mandataren und den Bürgerinnen/Bürgern unseres Landes.

Der Nachtragshaushalt diente ein weiteres Mal dazu, Aus- und Nachbesserungen, an bestehenden Gesetzen vorzunehmen. Der Gesetzentwurf deckt eine Vielzahl von Themen, von Bildung über die Gesundheit bis hin zu Energie, Sozialem, Handel und Verkehr, ab. Auf die entsprechenden Änderungen sind die drei Abgeordneten während der Pressekonferenz eingegangen. Sie werden im Minderheitenbericht näher erläutert.
Bozen, 25.07.2017

Wir fordern: Zeit für Veränderung!

Seit vielen Jahren treten wir Grünen für die grundlegende Erneuerung des Südtiroler Bildungssystems ein. Dessen wichtigste Ziele in einem Land mit mehreren Sprachgruppen müssten Verständigung, kulturelle Befruchtung und Mehrsprachigkeit sein. In Südtirol beharrt man indessen auf dem Ansatz von Trennung und Nebeneinander. Die Schulsysteme bleiben getrennt, ungeachtet der Rufe aus der Bevölkerung, die vermehrt nach anderen Modellen verlangen
Diese konservative, erneuerungsfeindliche und abweisende Haltung rächt sich mittlerweile deutlich.
Bereits die Ergebnisse der KOLIPSI-Studie zeigen schmerzlich und in aller Schärfe, dass die Trennung der Sprachgruppen zu Ängsten, Unkenntnis und miserablen Sprachergebnissen führt. Die Tatsache, dass nun in „deutschen“ Kindergärten letztlich keine „deutschen“ Kinder mehr eingeschrieben werden, zeigt den definitiven Kollaps des Trennungssystems auf. Eltern greifen daher seit Jahren zur Selbsthilfe und schreiben ihre Kinder in den Kindergarten der jeweils anderen Sprache ein. Es könnte kein klareres Signal aus der Bevölkerung geben. Seit Langem haben wir vorausgesagt: Wir sind bei der mehrsprachigen Schule (allerdings im Do-it-yourself-Modus) angelangt.
Zu Recht fühlt sich die Landesregierung zum Handeln verpflichtet. Allerdings bleibt sie hartnäckig bei ihrer Haltung. Anstatt die deutlichen Zeichen der Zeit zu erkennen und dem Hilferuf der Eltern nach einem echten, funktionierenden mehrsprachigen Schulsystem Gehör zu schenken, sollen kurzsichtige Sofortmaßnahmen zur Eindämmung des Phänomens ergriffen werden. Der Trend wird aber anhalten, sodass über Kurz oder Lang nur zwei Lösungswege denkbar sind: Man wird entweder zu immer radikaleren und reaktionäreren Beharrungsstrategien greifen – mit allen möglichen Verrenkungen, die auch zum Teil der Entscheidungsfreiheit der Eltern laut Autonomiestatut und dem Bildungsrecht laut Verfassung zuwiderlaufen könnten. Oder die Mehrheit wagt endlich den Schritt in Richtung mehrsprachiges Bildungssystem, wie dies gesellschaftlich immer mehr gewünscht wird.
Bisher hat die Landesregierung, haben auch die Bildungslandesräte Achammer und Tommasini in dieser Frage keinen „Naggler“ gemacht. Wir fordern deshalb dazu auf, endlich auf den entschiedenen Wunsch vieler Eltern einzugehen und zukunftsweisende Wege der Bildungspolitik zu beschreiten, anstatt im Alten zu verharren. Die Zeit für die mehrsprachige Schule, zumindest als Zusatzangebot, ist überreif.
24.07.2017
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

Gesetzesentwurf von Abg. Fiano verdient breite parlamentarische Zustimmung.

Eine breite Zustimmung in der Abgeordnetenkammer zu einem PD-Gesetzesentwurf gegen Wiederbetätigung, Verherrlichung und mediale Verbreitung des Faschismus wäre sehr zu begrüßen: So würden nicht nur die zunehmend schwachen Bestimmungen des Scelba- und Mancino-Gesetzes gestärkt, sondern auch der „Römische Gruß“ oder der Verkauf von Gegenständen, die den Duce oder das faschistische Regime verherrlichen, unter Strafe gestellt.
Auch wenn der Kampf gegen die zunehmende Verharmlosung äußerst mühsam sein wird, wäre das Gesetz ein wichtiger Schritt gegen den nicht nur peinlichen, sondern obszönen Verkauf von Artikeln, wie Mussolini-Weinen und Kalendern und die massive Verbreitung faschistischer Apologie und Lobhudelei im Netz. In Südtirol verweisen zahlreiche Fälle auf eine ebenso dringliche wie wirkungsvolle gesetzliche Regelung, wie sie in Deutschland oder Österreich seit langem gilt.
Die Grüne Fraktion hat bereits Anfang 2016 einen Begehrensantrag zur Unterstützung der Gesetzesvorlage im Landtag eingebracht, der am 3. Februar 2016 mit 22 Ja-, gegen 6 Nein-Stimmen angenommen wurde.
12. 07. 2016
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
 

Der Nachtragshaushalt des Landes 2017 ist dank eines Verwaltungsüberschusses von knapp 122 Mio. erfreulich hoch, mit seinen Einnahmen lassen sich wichtige Anliegen erfüllen.
Weit weniger erfreulich, ja geradezu deprimierend war dagegen die Behandlung des dazu gehörigen Finanzgesetzes, dessen Bestimmungen den Haushaltsausschuss und die Mitglieder in ihrer Zuständigkeit überforderten.
Die für Haushaltsthemen zuständige Gesetzgebungskommission unter Präsident Tschurtschenthaler hatte über Fragen der Weiterbildung, des Bibliothekswesens, der Schulfürsorge und Hochschulbildung, das heiße Eisen Gratisenergie, die künftige Vergabe der Konzessionen für Mineralwasser, Strategien gegen den Mangel an Fachärzten, Familienförderung und Kinderhorte ebenso zu befinden wie über die Regelung des Wasserfahrzeugverkehrs in Südtirol (Rafting, Kanus, immerhin keine Flugzeugträger) und den Messesektor.
Gewiss hängen manche Bestimmungen eng mit Haushalt und Ausgaben des Landes zusammen, inhaltlich aber gehören die meisten der weit über 40 behandelten Artikel in andere Gesetzgebungskommissionen. des Landtags und haben im Haushaltsausschuss nichts verloren.
Dies gilt besonders für die Runderneuerung der Bildungsorganisation, die Landesrat Achammer kurzfristig aufs Tapet brachte. Das völlig umgekrempelte Bildungsressort mit neuen Abteilungen für Verwaltung und Pädagogik, vier Landesdirektionen und der neuen Figur des Bildungsdirektors wurde anstatt der dafür zuständigen Ersten Kommission dem erstaunten Haushaltsausschuss zur Behandlung vorgelegt.
LR Achammer sorgte auch für das Glanzlicht im Reigen vertauschter Zuständigkeiten, da er für den kurzfristig verhinderten LH und Finanzlandesrat Kompatscher in die Bresche sprang und in dessen Auftrag den Nachtrags-Haushalt darlegte.
Ein kleiner Erfolg für die Grünen war die Annahme eines Streichungsantrags gegen Artikel 6, mit dem Vergehen im Energiebereich saniert werden sollten. Dank der anwesenden Opposition und zweier mutiger SVP-Vertreter wurde der dreiste Sanierungsversuch abgeblockt.
07. 07. 2016
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

Tourismus und Umwelt: Jüngste ASTAT-Studie belegt erhöhte Belastung touristischer Hochburgen.

Die soeben veröffentlichte ASTAT-Studie zeichnet ein scharfes Bild der ökologischen Druckstellen, mit der Tourismus unser Land belastet. Großen Vorzügen stehen massive Belastungen gegenüber: Zwar ist der Anteil der Branche am Bruttoinlandsprodukt beachtlich, sie erreicht aber laut ASTAT nur 10% (2013) und somit weit weniger, als oftmals vermutet wird. Auch wenn man die indirekten Positiveffekte für Bau, Handwerk und Handel hinzunimmt, dürften 15% kaum überschritten werden.
Dafür aber zeigen die sog. Einwohnergleichwerte im Bereich Wasser-, Energieverbrauch, Abfällen, Wasser- und Luftqualität 2015 deutlich nach oben und liegen mit 81,1 über dem touristisch weit stärkeren Tirol (67,9), wenn auch weit unter den Werten Italiens (204,6).
Nahe an Tirol liegen auch die Übernachtungen pro Einwohner, die sich mit 56,6 Übernachtungen der weit stärkeren Power-Region Tirol mit 61, 5 nähern (Tirol: 47 Mio. Nächtigungen statt 31,5 Mio. in Südtirol). Auch die Abfallmenge ist in touristisch stark erschlossenen Gemeinden enorm; in Corvara etwa drei mal so hoch wie in Bozen.
Der Verbrauch an elektrischer Energie im Bereich Beherbergung und Restauration liegt mit 13% auf hohem Niveau; vom Verkehr ganz zu schweigen.
Die Ergebnisse der ASTAT-Studie legen also nahe, auf die ökologische Bremse zu treten und mahnen den Tourismus zu zügiger Ressourcenschonung, für die gibt es viel Luft nach oben.
Auch mit Blick auf die Gäste: Schon jetzt wächst die Zahl der Südtirol-Besucher, denen ein klimaverträglicher, Landschaft und Kulturen schonender Tourismus am Herzen liegt. Auf sie muss die Branche künftig bauen, auf Gäste, denen Nachhaltigkeit, Gesundheit und Regionalität am Herzen liegen.
Tourismus in Südtirol muss ein starker, aber begrenzter Player bleiben; die Frage nach einer Obergrenze und der Verträglichkeit für Menschen und Umwelt stellt sich mit Nachdruck: Bei 31,4 Mio. Nächtigungen und 7,0 Mio. Ankünften ist die Obergrenze bald erreicht. Die neue ASTAT-Studie ist ein wichtiger Seismograf der drohenden Überhitzung.
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
06. 07. 2016

Die Lage am Brenner ist nach meinen persönlichen Erkundungen bei Quästur und Grenzpolizei so, wie Landeshauptmann Arno Kompatscher und Bürgermeister Franz Kompatscher sie darstellen: nämlich „ruhig und stabil“. Was heißt: Österreichs Politiker betreiben Panikmache und reden einen Notstand herbei, den es nicht gibt, den sie jedoch offenbar provozieren wollen. Südtirol muss sich die Frage stellen, was von den Erklärungen seiner Schutzmacht zu halten ist.
Die genannten Südtiroler Verantwortungsträger bringen die unerwartet grobe Dramatisierung des Flüchtlingsproblems vonseiten Österreichs mit dem Wahlkampf dort in Verbindung. Dies dürfte der Wirklichkeit entsprechen. Es wäre jedoch schlimm, den Herren Bundesministern Kurz und Doskozil sowie Landeshauptmann Platter dies als mildernden Umstand zugute zu halten. Es ist im Gegenteil erschwerend, die Not der Flüchtlinge und die Angst vor diesen zu Wahlkampfzwecken zu missbrauchen.
Landeshauptmann Kompatscher möge nicht das, was er in Südtirol dankenswerter Weise anprangert, den österreichischen Kollegen diplomatisch nachsehen. Er hätte, im Gegenteil, die moralische Autorität, sie ein Minimum diplomatischen Anstand zu lehren. Es wird erst noch weisen, was Außenminister und ÖVP-Obmann Sebastian Kurz, dieses angeblich so unwiderstehliche politische Talent, politisch angerichtet hat mit dem Satz: „Wir werden unsere Brenner-Grenze schützen“. „Unsere Brenner-Grenze“! Darf diese Benennung aus dem Mund eines österreichischen Außenministers befremden? Der Sprung von der „Unrechtsgrenze“ zu „unserer Grenze“ ist offenbar vollzogen.
Was Verteidigungsminister Doskozil  an Kriegsrhetorik verbricht und wie dienerisch Landeshauptmann Platter ihr beipflichtet, ist hingegen unwürdig. Es ist Bergschuh-Diplomatie, wie österreichische Spitzenpolitiker sich dazu hinreißen lassen, das in der Flüchtlingsfrage sicher überforderte Nachbarland Italien an seine Pflichten an der immer noch ungefährdeten österreichischen Grenze zu gemahnen. Und wollen wir pietätvoll schweigen darüber, wie Minister Kurz und Droskozil sich erdreisten, Italien zu belehren, was es an seiner Südgrenze zu tun habe. Wer weit innen sitzt, sollte nicht gar zu unbefangen von „Außengrenzen schützen!“ reden.
 
Florian Kronbichler
Abgeordneter
Rom, 4. Juli 2017

Landesregierung: Allzu viele grundlegende Entscheidungen werden mit Beschlüssen „fuori sacco“ (außerhalb der Tagesordnung) getroffen.
Die Regierung Kompatscher ist mit dem Versprechen eines anderen Stils angetreten, getragen von Transparenz und Partizipation. Im Lauf der Zeit haben sich diese Versprechen verflüchtigt, sodass die Regierung die beschworenen Qualitäten oft nicht einmal bei eigenen internen Verfahren zuwege bringt.
Gravierende Vorlagen für die Landesregierung in letzter Minute: Die Beschlüsse „-fuori sacco“
Wir beobachten den verdächtig häufigen Zugriff auf „Beschlüsse außerhalb der Tagesordnung“ (fuori sacco), womit viele „heiße Eisen“ der laufenden Legislatur entschieden wurden: Von der Energie (Neuzuweisung der manipulierten Konzessionen, Neuausrichtung des Sektors mit der Fusion SEL-Etschwerke) bis hin zur Affäre Brennercom (mit dem Konflikt und anschließenden Kompromiss mit Athesia), die Gesundheit (etwa mit der Schließung von Geburtenstationen), zum Verbrennungsofen Bozen (unter Einschluss der Entscheidung zur Übernahme von Müll aus dem Trentino), zum Handel (ASPIAG) bis hin zu grundlegenden Entscheidungen finanzieller Natur (wie dem „Sicherungspakt“ mit der Regierung, den Verhandlungen über Post und RAI).
All diese Entscheidungen fielen „fuori sacco“: Bei dieser Anomalie handelt es sich um jene Beschlüsse, die auf der am Freitag entworfenen Tagesordnung für die Regierungs-Sitzung am kommenden Dienstag nicht vorgesehen sind. Sie werden vielmehr von den Landesräten erst im letzten Moment vorgelegt, während der Dienstagsitzung der Regierung. Während die bereits auf der Tagesordnung enthaltenen Beschlüsse mehrere Tage vorher mitgeteilt werden, sodass sie jedes Mitglied der Landesregierung vorbereiten kann, tauchen die Beschlüsse „fuori sacco“ blitzartig erst in letzter Minute auf, sodass man ihnen in wenigen Minuten zustimmen oder sie ablehnen kann, ohne sich angemessen vorbereitet zu haben – sie sind gewissermaßen „aus der Hüfte“ geschossen.
Die Beschlüsse außerhalb der Tagesordnung sind also die am wenigsten transparenten und gemeinsam verhandelten Vorlagen, die gewissermaßen „blind“ abzustimmen sind. Die Grüne Fraktion hat von der Landesregierung um die Liste der Entscheidungen „fuori sacco“ von Beginn der Legislatur bis zum heutigen Tage ersucht. Beim Blick auf das beil. Verzeichnis springt jedoch ins Auge, dass es sich um die heikelsten Entscheidungen der Legislaturperiode handelt. Beim Blick auf die Inhalte fragt sich zudem, worin die Dringlichkeit liegt, die die Verwendung der Beschlüsse im letzten Moment rechtfertigt. Sie scheinen vielmehr eigens so platziert, damit ihnen zugestimmt wird, ohne dass die Möglichkeit bestünde, sich näher über ihre Bedeutung klar zu werden.
Wir staunen, dass sich kein/e Landesrat bzw. Landesrätin gegen die üble Usance zur Wehr gesetzt hat. Warum verlangt niemand, dass die Entscheidungen, vor allem grundlegender Art, nicht wie Beschlüsse mit Vorlaufzeit behandelt werden?
Aus der Antwort, der Anlage1 und Anlage2 geht der Inhalt jeder dieser Beschlüsse „fuori sacco“ hervor, hier nur kurz die wichtigsten:
Finanzen: Die ganze Angelegenheit, die zum „Sicherungspakt“ von 2014 geführt hat, mit dem Landesbeitrag von 800 Mio. € zur Sanierung des Staatshaushalts und die daraus folgenden verschiedenen Anwendungsbestimmungen. Mit einem Beschluss „fuori sacco“ erhielt die Regierung freie Hand zur Unterzeichnung und die Zustimmung zum Gesetz zur Reform des IV. Titels des Autonomiestatuts. Mit Beschlüssen „fuori sacco“ wurden die Finanzierungen an die Grenzgemeinden genehmigt, ebenso die Absprache mit der Region Lombardei für einen etwaigen Tunnel unter dem Stilfserjoch, der Einstieg des Landes anstelle des Staates für eine Vereinbarung mit der RAI für die Programme in deutscher und ladinischer Sprache, die Vereinbarung zur Übernahme der Postdienste in die Zuständigkeit des Landes, die weitere Vereinbarung über die Aufteilung der Beiträge zur öffentlichen Finanzierung von 2016.
Darüber hinaus wurden gleichfalls „fuori sacco“ die Finanzgesetze von 2014, der Gebarungsplan 2015, die Voranschläge für den Dreijahreszeitraum 2017-2019 verabschiedet, verschiedene Änderungen und Anwendungen der EEVE, die IRAP-Senkungen 2014, die Kontroll- und Ausrichtungsentscheidungen für die Gesellschaft „Südtirol-Finance“ (250 Mio. €), die Vergütungen für die in öffentlichen Körperschaften und Gesellschaften ernannten Personen, Amtsentschädigungen und Außendienstvergütungen für die Mitglieder der Landesregierung.
Gesundheit: Die Schließung der Geburtenstation Innichen, die Kriterien für die weiteren Geburtenabteilungen, zahlreiche Maßnahmen über verschiedene Bereiche des Sanitätsbetriebs, die Ernennungen von Sanitätsdirektorinnen und -direktoren auf zentraler Ebene wie in einigen Bezirken (z. B. Brixen), die beiden Gesetze zur Neuordnung des Gesundheitssektors, verschiedene Maßnahmen zu Rekrutierung und Ausbildung des ärztlichen Personals und für die Basismedizin.
Energie: Der gesamte Reorganisationsplan des Sektors nach dem SEL-Skandal und die Entscheidung zur Fusion von Etschwerken und SEL, die verschiedenen Rücknahmen der Rekurse beim Wassermagistrat, die Neuzuweisung des Kraftwerks St. Anton an den Unternehmer Frasnelli, die Wiederzuweisung an SEL von 12 großen Kraftwerken aus ex ENEL- und EDISON-Führung, deren Konzessionen im Zuge des SEL-Skandals manipuliert worden waren, der Gewässerschutzplan, der die für neue Kraftwerke nutzbaren Flüsse festlegt. Dann die Übertragung des Netzes von SELNET an die Gemeinden des Vinschgaus,
Affäre Brennercom: Mit last-minute-Beschlüssen wurde 2015 beschlossen, die Entscheidung von Brennercom anzufechten, das Land „an die Luft“ zu setzen, ebenso dann das Rahmenabkommen sowie die Aufteilung von Brennercom zwischen Land und Athesia mit Teilung der Gesellschaft.
Handel: die Aspiag-Partie mit der Zustimmung zu den Rekursen von 2016 gegen die Baukonzessionen, die die Gemeinde Bozen zugunsten der Aspiag erlassen hat.
Verbrennungsofen: Die Vereinbarung mit Ecocenter über die Führung und der Beschluss, der den Zugang für die Abfälle aus dem Trentino öffnete, gegen die Vorgaben des Landesabfallbewirtschaftungsplans und die seinerzeit mit der Gemeinde Bozen abgeschlossenen Vereinbarungen.
Über diese Themen hinaus wurden mittels Beschlüssen „fuori sacco“ verschiedene Rekurse beschlossen, Änderungen der Raumordnung diverser Gemeinden, die Überlassung der Franzensfeste an die BBT-Beobachtungsstelle, eine Grubenfrage in Natz-Schabs, die Gewährung zahlreicher Beiträge, die diskutierten Vereinbarungen mit der SIAG, mit den Bahnen um Eisenbahndienste, der Wettbewerb um die Führung der alpinen Hütten, verschiedene Ernennungen in Verwaltungs- und Aufsichtsräte. Außerhalb der Tagesordnung wurde auch die umstrittene Frage der Ausbringung von Gülle in Natura-2000-Gebieten verhandelt.
Und schließlich als Kirsche auf dem Sahnehäubchen: Die Ernennung von Marco Pappalardo zum Direktor der Presse- und Kommunikationsagentur der Landesregierung!
Dies alles mit Beschlüssen, die in letzter Minute auf den Regierungstisch platziert wurden. Müsste der am Beginn der Legislatur von der Regierung angekündigte „neue Stil“ nicht anders aussehen?
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Bozen, 3. Juli 2017

#greeningtourism – Grenzen und Chancen der Tourismusentwicklung in Europa und im Alpenraum
All Inclusive? Mit dieser Fragestellung haben sich die Grünen Südtirols aufgemacht, um den Konflikt, aber auch der möglichen Symbiose zwischen Natur und Tourismus zu entschlüsseln. Dazu hatten sie zusammen mit der Europäischen Grünen Partei zu einer Internationalen Konferenz geladen, die am 23. und 24. Juni 2017 im Pavillon des Fleurs in Meran stattfand.
Grüne aus Italien, Österreich, Schweden, Spanien, Griechenland, Bulgarien, Slowenien, Polen u.a. berieten zusammen mit den Südtiroler Referenten BM Paul Rösch und IDM-Kommunikationschef Thomas Aichner unter anderem darüber, ob die Grenzen des Wachstums im Tourismussektor erreicht sind, wie sich die Beziehung zwischen Gast und Bevölkerung verändert hat, welche die Auswirkungen des Klimawandels auf den Tourismus sein werden und wie sehr andererseits der Tourismus zur Erderwärmung beiträgt.
Südtirol mit seinen 31 Millionen Nächtigungen muss sich wie viele andere Tourismusdestinationen hinterfragen, ob es mit zunehmender Infrastrukturierung seiner Berufung als Sehnsuchtsort weiterhin nachkommen kann. Natur und Landschaft sind schließlich die Hauptanziehungspunkte für die Reisenden, die nach Südtirol kommen. Es gilt Beispiele gelingender Balance zwischen den Ansprüchen an Naturerlebnis/Authentizität und Erreichbarkeit/Ferienkomfort zu kreieren. Einige davon, etwa von naturnahem Tourismus in Schweden, wurden bei der Tagung vorgestellt.
Neben erschreckenden Beispielen von Zerstörung und Entfremdung durch den Tourismus gibt es Lösungsansätze:

  • Nachhaltiges, respektvolles, neugieriges Reisen ist ein Trend, der gerade dem fragilen Alpenraum entgegenkommen sollte und für den es den Markt zu sichern gilt.
  • Die Vorbereitung auf die Zeit nach dem Schitourismus ist derzeit noch ein Tabu, andererseits eröffnen sich gerade dadurch neue Chancen für den Wintertourismus.
  • Die Grenzen des Wachstums müssen anerkannt werden. Es braucht nicht weitere Steigerung von Nächtigungszahlen, sondern eine bessere geografische und zeitliche Verteilung.
  • Eine neue Allianz zwischen Reisenden und Einheimischen ist notwendig, um das Authentizitätserlebnis zu sichern und um den Tourismusdestinationen ihre Identität zu bewahren.
  • Schließlich gilt es alle Tourismustreibenden davon zu überzeugen, dass nur der nachhaltige Tourismus letztlich Bestand haben wird.

Auch hierfür wird die Politik die Weichen stellen müssen – je früher desto besser.
Brigitte Foppa, Tobias Planer – Co-Landesvorsitzende Verdi Grüne Vёrc

 

Der Fall des Smarthotel Saslong in St. Christina ist landesweit bekannt: Bis heute hat der Eigentümer des „Saslong“ Bausünden und raumordnerische Vergehen in Serie vollführt. Die schamlosen Verstöße gegen rechtliche Normen seien hier nur in kleiner Auswahl wiederholt:

  1. Bis heute werden öffentliche Parkplätze widerrechtlich für den Hotelbetrieb benützt.
  2. Sechs Räume wurden nur als „statische Hohlräume“ ausgewiesen, aber bei Bedarf ab 2010 widerrechtlich an Gäste vermietet; trotz später, erst 2016 erlassener Abbruchverfügung der Gemeinde.
  3. Das Raumvolumen des Hotels ist um mindestens 1000 Kubikmeter überzogen, auch die überhöhte Bruttogeschossfläche wurde erst durch späte Neuklassifizierung (am 5. 8. 2015) des Hotels und Einstufung als Drei-Sterne-Betrieb unzureichend saniert.
  4. Die Gebäudehöhe ist um mindestens einen Meter zu hoch.

Die frühere, bis 2015 amtierende Gemeindeverwaltung hat dem Besitzer jede denkbare Möglichkeit der Sanierung eingeräumt und äußerst nachsichtige Kontrollen durchgeführt.
Der neue BM Moritz Demetz hatte ab 2015 versucht, mit einem Teil der Mehrheit dem Eigentümer mit einer Tourismuszone von 20 Betten „Goldene Brücken“ zu bauen, um dessen Unternehmen rechtlich zu sanieren. All dies, obwohl die Staatsanwaltschaft inzwischen Anklage erhoben hatte und der Rechnungshof nach einer Eingabe der Grünen wegen Schaden des öffentlichen Interesses einschreiten will. Die Zone wurde erst im August 2016 von der Landesregierung gestoppt; kurz zuvor hatte der Bürgermeister behauptet, alles sei in bester Ordnung.
Das drohende Gerichtsverfahren hat dann schließlich die Gemeinde nach langem Zögern dazu veranlasst, eine Abbruchverfügung für die widerrechtlichen Zimmer zu verhängen. Sie wurde aber lange ignoriert, während die nicht zugelassenen Zimmer, die eigentlich „statische Hohlräume“ bilden sollen, kaltschnäuzig weiter vermietet wurden.
Nun endlich hat das Verwaltungsgericht Bozen mit gestrigem Urteil die bislang aufgrund von Eingaben des Besitzers aufgeschobene Abbruchverfügung der Gemeinde für rechtens erklärt, für die sich auch die mutigen Nachbarn des „Smarthotels“ massiv mit rechtlichen Mitteln eingesetzt hatten. Der beklagte Hotelbesitzer hat jedoch bereits vorher die Unhaltbarkeit seiner Position endlich erkannt und will den Abbruch vornehmen.
Ein viel zu später Schritt, nachdem er die völlig zu Unrecht errichteten und verheimlichten Zimmer jahrelang, auch mit Billigung der Gemeinde, vermietet hatte.
• Der Fall des „Saslong“ in St. Christina ist kein örtliches Thema. Vielmehr geht es dabei um die grundsätzliche Frage, ob rechtsstaatliche Grundsätze überhaupt noch Geltung haben.
• Der Fall wiegt auch deshalb besonders schwer, da der Eigentümer Präsident des örtlichen Tourismusvereins ist: Sein Vorgehen ist von verheerender Vorbildwirkung und ein Imageschaden für das Grödner Gastgewerbe.
• Ein Großteil der Bürgerschaft von St. Christina war über die lange chronische Willfährigkeit der Gemeinde zu recht empört.
Mit dem Abbruch und dem Urteil des Verwaltungsgerichts ist ein kleiner Teil der erschreckenden Bauvergehen rund um das Smarthotel geahndet. Nun sind Schritt für Schritt die weiteren Vergehen zu beseitigen.
Der Schaden, den die Rechtsstaatlichkeit, aber auch die Glaubwürdigkeit der Gemeinde erlitten haben, lässt sich freilich nicht mehr ungeschehen machen.
27.06.2016
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba
Urteil:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/06/sentenza-209-2017.pdf“]

Neuerungen bringen vor allem weniger Rechte für MigrantInnen und weniger Garantien für VerbraucherInnen beim Kauf Gentechnik-freier Produkte.
Das Omnibusgesetz (LGE Nr. 125/17) ist ein weiteres Beispiel dafür, wie Gesetze nicht geschrieben werden sollten. Vor einem Jahr, als der vorhergehende Omnibus-Gesetzentwurf behandelt wurde, hatte die Grüne Fraktion den Wunsch geäußert, es möge das letzte Gesetz dieser Art sein. Der vorliegende Gesetzentwurf macht einmal mehr diese Hoffnung zunichte und gibt auch für die Zukunft Anlass zu Pessimismus.
Verschiedenste Themenbereiche, die teilweise von besonderer Bedeutung sind, wie Soziales und Umwelt, sind von den Änderungen betroffen. Vor allem für MigrantInnen und VerbraucherInnen bringen die Neuerungen negative Auswirkungen mit sich.
Keine Gnade bei der Vergabe von Beihilfen an MigrantInnen
Mit Artikel 18 wird das Landesintegrationsgesetz abgeändert. Demnach werden künftig wirtschaftliche und soziale Hilfeleistungen nur dann gewährt, wenn nicht nur der Antragsteller/die Antragstellerin, sondern sogar auch die gesamte Kernfamilie Bereitschaft zur Integration zeigt. Wenn die betroffenen Personen „geringe oder gar keine Bereitschaft“ zeigen, werden ihnen einige Beihilfen sozialer und wirtschaftlicher Natur, „die über die Kernleistungen hinausgehen“, nicht gewährt.
Es wird aber weder geklärt, was unter den „Maßnahmen zur Förderung der Integration“ verstanden wird, noch welche Hilfeleistungen auf der Grundlage der Integrationsbereitschaft gewährt oder verweigert werden sollen. Bezieht sich die Regelung vielleicht auf das Familiengeld oder doch auf das Wohngeld? Doch diese Leistungen sind für viele Familien unentbehrlich, um nicht in Armut zu leben. Ist eine solche Regelung, die eine Ungleichbehandlung von Menschen in der gleichen Situation vorsieht, überhaupt verfassungsmäßig? Die Betroffenen werden im Unklaren gelassen, obwohl diese Änderung einen massiven Eingriff in das Leben tausender MigrantInnen bedeuten würde. Artikel 18 führt daher zu einer schwerwiegenden Rechtsunsicherheit und stellt einen völligen Blankoscheck für die Landesregierung dar.
Außerdem wenden sich diese Maßnahmen vor allem an MigrantInnen, die bereits seit Jahren bei und mit uns leben. Müssen sie ihre Integrationsbereitschaft ein weiteres Mal beweisen? Überdies wurde dem Landesbeirat für Integration die Passage nicht zur Beurteilung vorgelegt, obwohl er von Rechts wegen dafür zuständig wäre. Bevor die Landesregierung anderen eine Integrationsprüfung auferlegt, sollte sie zuerst selbst ihre Hausaufgaben machen. So wurde beispielsweise die im Landesintegrationsgesetz vorgesehene Antidiskriminierungsstelle nie eingerichtet, auch sind keine Initiativen von Seiten des Landes bekannt, die sich gegen die Diskriminierung eingewanderter Personen, z.B. im Bereich der Arbeits- und Wohnungssuche, einsetzen.
Menschen mit Zwangsmaßnahmen zu belegen oder sie gar durch die Streichung grundlegender Leistungen in die Verarmung zu treiben, ist wahrlich keine Handreichung zur Integration. Sie gelingt nur, wenn sie aktiv mit viel Vertrauen und Motivation von der eingewanderten Person ausgeht.
Weniger Garantien für Gentechnik-freie Produkte
Weitere Verschlechterungen ergeben sich durch Artikel 12 und 14, die das Landesgesetz zur Anerkennung und Kennzeichnung Gentechnik-freier Produkte betreffen. Was als Entbürokratisierung verkauft wird, stellt sich bei genauer Betrachtung als Rechtsunsicherheit für die VerbraucherInnen heraus.
Für die Kennzeichnung der Produkte und die Führung des Registers wird allein die Landesagentur für Umwelt zuständig sein. Das vorherige Komitee, in dem auch VerbraucherInnenverbände vertreten waren, wird abgeschafft. Eben diese Vereine wurden nicht einmal zum Gesetz angehört. In Zukunft brauchen sich HerstellerInnen für die Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ nicht mehr um ein Ansuchen zu kümmern, eine einfache Meldung reicht aus. Überprüfungen können also nur im Nachhinein durch Kontrollen erfolgen, deren Häufigkeit wird aber im Gesetz nicht festgelegt. Mindest- und Höchstausmaß der Sanktionen werden ausgeweitet, der Ermessensspielraum derjenigen, die sie anwenden müssen, erweitert sich.
Die Gesetzesänderung führt dazu, dass sich VerbraucherInnen, die sich bewusst für den Kauf Gentechnik-freier Produkte entscheiden, nicht 100% sicher sein können, was in ihrem Einkaufskorb landet.
Diese und weitere Themen hätten eine genaue und aufmerksame Bewertung, auch mittels eigener Gesetze, benötigt.
Immerhin, zur Sonntagsruhe ist uns im Gesetzgebungsausschuss ein Erfolg gelungen. Bauarbeiten dürfen weiterhin nur an Werktagen durchgeführt werden. Wir haben es geschafft, den Teil, der vorsah, die Arbeit auf Baustellen an sieben Tage in der Woche zu erlauben, zu streichen. Die Gesundheit der AnrainerInnen und ArbeiterInnen ist zumindest vorläufig gerettet. Die Landesregierung könnte jedoch in der Landtagssitzung noch einmal versuchen, diesen Artikel zu ändern.
Wir werden in der Landtagsdebatte Anträge zu den genannten Themen, aber auch bezüglich der Neuregelungen zu den Apotheken und der Finanzierung öffentlicher Mobilität durch die Gemeinden einbringen und unseren Wunsch an die Landesregierung, von Omnibusgesetzen verschont zu bleiben, erneuern.
Bozen, 27.06.2017
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa, Hans Heiss
Minderheitenbericht zum Landesgesetzentwurf Nr. 125/17 von Riccardo Dello Sbarba