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Mehrere Punkte standen auf der Tagesordnung der Landesversammlung der Grünen am 27. Mai 2017 im Festsaal der Gemeinde Bozen.
Hans Heiss wurde nach 14 Monaten als Co-Vorsitzender mit einer Standing Ovation verabschiedet. Im nachfolgenden Wahlgang errangen Brigitte Foppa 47 Stimmen, Tobe Planer 42 Stimmen und Antonella Arseni 13 Stimmen. Damit werden Foppa und Planer als Co-Vorsitzende die Grünen in das Wahljahr 2018 führen. Sie riefen zu einer starken ökosozialen Orientierung und zu mehr Zugänglichkeit der Grünen auf.
Auf der Grünen Landesversammlung sprachen auch Merans Bürgermeister Paul Rösch, Bozens Stadträtin Marialaura Lorenzini und der Parlamentarier Florian Kronbichler. Karl Tragust, Vorsitzender des Grünen Rates, berichtete über die neue Ausrichtung der Parteigremien, die in den letzten Monaten thematisch verstärkt wurden und vermehrt auf die Vernetzung der ökosozialen GemeinderätInnen setzen.
Folgende Beschlussanträge wurden von der Landesversammlung einstimmig angenommen:

  • Abkommen mit der gesamtstaatlichen Vertretung der Grünen, „Federazione dei Verdi“ zur künftigen politischen Abstimmung und zur Aufnahme der Südtiroler Grünen in die Europäische Grüne Partei(Foppa/Dello Sbarba)
  • Verkehrsentschärfung auf der Brennerautobahn (Grüne Bozen)
  • Reduzierung des Verkehrs auf den Dolomitenpässen (Simoni/Vignoli)
  • Bürgerdienst und Monitoring für nachhaltige Digitalisierung (AG Digital Sustainibility)

Die Rede von Brigitte Foppa: Una Politica della Buona Vita. Eine Politik des Guten Lebens. kann auf ihrem Blog nachgelesen werden.

 Brigitte Foppa und Tobias Planer, Co-Landesvorsitzende Verdi Grüne Vȅrc

Omnibusgesetz: Die Landesregierung wollte Baustellenarbeit und -lärm auch an Feiertagen erlauben. Dank eines grünen Abänderungsantrags wurde dieser Passus gestrichen!
In der heutigen Sitzung des 2. Gesetzgebungsausschusses des Landtags wurde auch das Omnibusgesetz Nr. 125/17 behandelt. Unter den Artikeln, für die der Ausschuss zuständig ist, befand sich auch Artikel 13, der es den BürgermeisterInnen gestatten sollte, die Zeiten für lärmerzeugende Baustellenarbeiten nicht nur an Werktagen, sondern auch an Feiertagen auszuweiten. Die Folgen wären vor allem für die BaustellenanrainerInnen verheerend gewesen.
Es wurde schnell klar, von wem dieser Vorschlag kam. Denn in der Diskussion des Gesetzgebungsausschusses beteuerte der Vertreter von Landesrat Theiner, dass das Umweltressort nicht für diesen Passus verantwortlich wäre. Stattdessen hatte Wirtschaftslandesrat und Landeshauptmann Kompatscher höchstpersönlich die Änderung zu verantworten.
Wer die Diskussion über den letzten Arbeitsunfall, der sich erst kürzlich in der Kellerei Gries ereignete, verfolgt hat, weiß, dass die Baufirmen mit aller Macht versuchen, Arbeitsrhythmus und -zeiten zu steigern. Diese harte Arbeit ohne Ruhepausen hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Unsicherheit und Gefährlichkeit der Baustellen. Nicht nur die Gesundheit der AnrainerInnen steht also auf dem Spiel, sondern auch derjenigen, die auf den Baustellen arbeiten.
Wenigstens bei lärmerzeugenden Baustellen sollte die Feiertagsruhe nicht aufgehoben werden.
Deshalb habe ich, als Vertreter der Grünen im Gesetzgebungsausschuss, einen Streichungsantrag zur „Sonntagsruinierungsbestimmung“ vorgelegt, der einstimmig angenommen wurde.
Die Feiertagsruhe ist damit, zumindest für den Moment, gerettet.
Riccardo Dello Sbarba
Vertreter der Grünen im 2. Gesetzgebungsausschuss des Landtags

Studie Kolipsi II: Rückgang der Zweitsprachenkenntnis bei Schülerinnen und Schülern ist kein Betriebsunfall, sondern ein Systemdefekt Südtirols. Grüne Vorschläge.
Die gründliche, auf breiter Stichprobenbasis durchgeführte Studie Kolipsi II zeigt ein ebenso glasklares wie bittereres Ergebnis: Die Kenntnis des Deutschen bei italienischen Schülerinnen und Schülern ist ebenso rückläufig wie bei ihren deutschsprachigen AlterskollegInnen.
Der in den letzten Jahren erfolgte Einbruch, wonach 20% der Deutschsprachigen die zweite Landesprache kaum bis notdürftig und gut 50% nur passabel beherrschen, unter italienischen Schülerinnen und Schülern sogar 45% des Deutschen kaum mächtig sind, ist mehr als eine Einbuße von Bildungskompetenzen:
Der dramatische Rückgang gegenüber 2007/08 verweist auf Schwächen von Bildungspolitik und Sprachunterricht und bedeutet eine Niederlage der Autonomie. Denn Sprachkenntnisse sind Grundvoraussetzungen des Zusammenlebens und die Basis einer gemeinsam gestalteten Zukunft.
Das Resultat der Studie im Vergleich mit den Ergebnissen 2007/08 lässt sich nicht schön reden, sondern verlangt umsichtiges und zielorientiertes Handeln:

  1. Notwendig ist eine systematische Überprüfung der Unterrichtsqualität, der Aus- und Fortbildung von Lehrenden samt anschließender Verbesserung. Schulen und Zweitsprachlehrenden muss mehr denn je bewusst sein, dass Sprachunterricht eine grundlegende Südtirol-Qualifikation bildet und sie daran hohe Verantwortung tragen. Der Sach-Fach-Unterricht CLIL hat dann Erfolg, wenn er sorgsam vorbereitet, planvoll praktiziert und bewertet wird und die nötige gesellschaftliche Achtung erhält, nicht aber als hektische Kosmetik betrieben wird.
  2. Unumgänglich ist – wie von den EURAC-Forscherinnen ausgeführt – eine veränderte Haltung von Eltern und Familie: Falls sie die zweite Sprache nur als Qualifikation für Arbeitsmarkt und beruflichen Erfolg betrachten, ist dies zu wenig – die zweite Sprache verdient es, mit Freude gelebt, als umfassender Gewinn erkannt und praktiziert zu werden.
  3. Auf der Seite der politischen Verantwortungsträger, vorab der Mehrheit, verdient dieses Alarmzeichen schrumpfender Zweitsprachkompetenz keine Schönfärberei oder Aktivismus, sondern eine grundsätzliche Überlegung: Politik, Wissenschaft, Schulämter und Schulen sollten in kurzer Frist eine gemeinsame Bewertung der Kolipsi-Ergebnisse vornehmen und einen wirkungsvoller Reformkatalog mit klaren Zielen und Zeiten entwickeln.
  4. Als wichtiges politisches Handlungsfeld wurde bereits bei der Vorstellung der Studie die Sozialpolitik genannt: Sozial schwache Familien sind die benachteiligtsten Mehrsprachigkeitsverlierer im Lande – ihnen muss eine besondere Unterstützung gewährt werden.
  5. Eine ewige Forderung der Grünen gewinnt unter dem Eindruck des Kolipsi-Kollapses neues Gewicht: Die Option einer mehrsprachigen Schule zumindest als Versuch und Wahlchance sollte endlich als ernsthafte Option in Betracht gezogen werden.
  6. Und wenn es stimmt, dass Begegnung, Kennenlernen und Gelegenheit zu Kontakt und Kommunikation Schlüsselbedingungen für Zwei- und Mehrsprachigkeit sind, dann ist es umso notwendiger, den vom Landtag 2014 genehmigten grünen Beschlussantrag zur Schaffung gemeinsamer Schulgebäude umzusetzen.

Der Weckruf der Studie, für die den EURAC-Wissenschaftlerinnen großer Dank gebührt, ist hörbar genug: Auf dem Spiel stehen nicht nur Sprachkompetenzen, sondern die Zukunft der Autonomie und des Zusammenlebens.
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

In diesen Tagen diskutiert Südtirol über die unverhältnismäßige, weit über das Ziel hinaus schießende Maßnahme der Regierung, 12 Pflichtimpfungen mit drakonischen Strafen für Nichteinhaltung einzuführen. Wir Südtiroler Grüne sind immer schon für die informierte und verantwortungsvolle Wahlfreiheit der Eltern in Sachen Impfungen eingetreten und verfolgen auch in diesen Tagen besorgt und einigermaßen konsterniert die Nachrichten aus Rom.
Entschieden werden wir uns, zusammen mit vielen empörten Eltern und auch ÄrztInnen, gegen diese Übertölpelung zur Wehr setzen. Das Recht auf Bildung darf nicht gegen das Recht auf Gesundheit ausgespielt werden. Und auf gar keinen Fall geht es an, dass die Gesundheit unserer Kinder als Verhandlungsmasse in den politischen Machtkämpfen missbraucht wird.
Bozen, 24. Mai 2017
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba
Im Anschluss der Stand der Dinge im Parlament, aufgezeichnet von Florian Kronbichler.
Den Anfängen muss gewehrt werden, und Mobilisierung ist nie falsch. Mit der Ankündigung, die Impfpflicht zu verschärfen, auszuweiten und mit drastischen Sanktionen zu befeuern, hat die italienische Regierung Panik unter der Bevölkerung verbreitet. Das allein war schon unverantwortlich. Ein zwingender Anlass dazu war nicht erkennbar. Zu dem hochsensiblen Problem, gleich wie zu dem Umgang der Regierung damit, gibt es zudem keine sichere Information. Was man weiß, ist, dass die Regierung ein Dekret erlassen hat, und was Regierungschef Gentiloni und Gesundheitsministerin auf einer Pressekonferenz dazu gesagt haben.
Der Rest ist Medienspekulation. Schwarz auf weiß lag das Dekret bis Dienstag dieser Woche nicht vor. Nicht einmal dem Parlament. Es entspricht jener Unart, wie die Regierung nach dem Vorbild von Gentilonis Vorgänger und Strippenzieher Renzi vorgeht: ankündigen, Krawall machen und die Fakten erst liefern, je nachdem, wie der Widerhall auf die Ankündigung ausfiel.
Impfung und Impfpflicht sind ein so heikles Thema, dass es die Regierung zumindest auf wissenschaftlicher Grundlage und anhand sicherer Daten behandeln sollte. Im konkreten Fall geschieht das nachweislich nicht. Eine Parlamentarier-Abordnung sprach gestern, Dienstag um Auskunft in der staatlichen Pharma-Agentur Aifa, ihrem Präsident Vella und Generaldirektor Melazzini vor. Diese erklärten, zuverlässige Daten über gemeldete Impfschäden und Gegenindikationen „aus technischen Gründen“ nicht vorliegen zu haben und solche erst gegen Mitte Juni liefern zu können.
Der Umstand ist schwerwiegend. Er bedeutet, dass das Parlament sowieso nicht, aber nicht einmal die Regierung und ihr Gesundheitsministerium zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Impf-Dekrets sichere Informationen über die herrschenden Verhältnisse hatte. Sie hat somit nicht nur undemokratisch, sondern auch inkompetent die Anzahl der Pflichtimpfungen erhöht, die Freiheit in der Wahl der Heilmittel eingeschränkt und schwer ins Elternrecht eingegriffen.
Der genaue Wortlaut des Impfdekrets der Regierung ist dem Parlament für diesen Freitag versprochen. Es ist anzunehmen und zu hoffen, dass der Proteststurm, der bereits auf die Ankündigung hin aufgebrandet ist, in der dann veröffentlichten Verfügung erkennbar Niederschlag gefunden hat. Den Rest muss das Parlament liefern.
Rom, 23. Mai 2017
Florian Kronbichler

Offensive gegen Herbizide auf Landes- und Gemeindeebene

Die Grünen legen einen Landesgesetzentwurf und einen Musterbeschlussantrag für GemeindevertreterInnen vor, um die Verwendung von Herbiziden einzuschränken.
Es ist schon mancherorts zu Konflikten gekommen. BürgerInnen sehen zunehmend die Verwendung von chemischen Herbiziden in ihren Dörfern und Städten mit Besorgnis und möchten davor geschützt werden. Andererseits erlaubt die derzeitige Rechtslage die Verwendung von chemischen Herbiziden in den Ortskernen. Das Naturschutzgesetz (LG vom 12. Mai 2010, Nr. 6) verbietet Unkrautbekämpfungsmittel einzig für „Vegetationsdecken jeglicher Art (…), insbesondere Hecken, Flurgehölze, Bäume und Vegetationsdecken im Bereich von Feldrainen und Dämmen sowie Böschungen von Straßen, Bahnlinien, Fließgewässern und Gräben“. Entsprechend wird den Gräsern und Kräutern landauf landab mit chemischen Herbiziden zu Leibe gerückt.
In den letzten Jahren hat sich jedoch über die Bestandteile der verwendeten Herbizide eine größere Debatte entwickelt. Studien, die die Schädlichkeit der Herbizide für Flora, Fauna und für den Menschen bescheinigen, finden zunehmend Gehör.
Der am häufigsten verwendete Bestandteil in Herbiziden ist Glyphosat. In Südtirol wurden im Jahr 2012 gut 11.000 Liter flüssiges und 11 Kilogramm festes Glyphosat verkauft. Es ist Bestandteil des beliebten „Unkrautvernichtungsklassikers“ Roundup. Allein im Südtiroler Straßendienst werden jährlich 1500 Liter davon eingesetzt, wie aus der Antwort auf unsere entsprechende Landtagsanfrage hervorgeht.
Dabei wurde Glyphosat von der IARC (Internationale Krebsforschungsagentur) als wahrscheinlich krebserregend eingestuft. Auch wenn Auswirkungen und langfristige Folgen des Herbizideinsatzes nicht gänzlich geklärt sind, so sind viele Menschen europaweit in Sorge über die Gefahren für Lebewesen, die biologische Vielfalt und ihre eigene Gesundheit. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union konnten sich jedoch bisher nicht zu einem einheitlichen Verbot von Glyphosat durchringen. Im Jahr 2016 stimmten von 28 Mitgliedsstaaten 19 für eine Verlängerung, sieben enthielten sich, Frankreich und Malta stimmten dagegen. Der Ball ging zurück an die Europäische Kommission, die eine Verlängerung der Zulassung um 18 Monate veranlasst hat. Die Verhandlungen beginnen nun wieder von vorne. Am 17. Mai 2017 hat die Kommission den Mitgliedsstaaten vorgeschlagen, Glyphosat für weitere zehn Jahr zuzulassen. Den Staaten wird freigestellt, ein Verbot zu erlassen. Die Kommission beruft sich auf Studien, die Glyphosat als nicht krebserregend, nicht genverändernd und nicht gefährlich für die Fortpflanzung einstufen.
Erste Reaktionen der Glyphosat-GegnerInnen fielen hart aus und das vollkommen zu Recht. Während die Verhandlungen vollkommen intransparent unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden, sammelt seit Anfang 2017 eine Europäische BürgerInneninitiative Unterschriften gegen Glyphosat, um ein endgültiges Verbot des Herbizids zu erreichen. Nach nur vier Monaten hat die Initiative bereits in acht Ländern 750.000 der notwendigen 1 Millionen Unterschriften gesammelt. Jede Unterschrift ist eine Stimme gegen das Unkrautbekämpfungsmittel und zeigt, dass es den europäischen Bürgerinnen und Bürgern ernst ist. Sie verweisen auf das Vorsorgeprinzip der Europäischen Union. Es gebietet bei fehlender Gewissheit über möglicherweise schädliche (Langzeit-)Auswirkungen für Mensch und Umwelt vorbeugend zu handeln, damit eventuelle Schäden gar nicht erst eintreten können.
Unabhängig von den Entscheidungen auf EU-Ebene aber können Gemeinden aktiv werden und sich für einen schonenderen Umgang mit dem Straßenunkraut einsetzen. Denn meistens wird die Chemiekeule gegen Gras, Moos, Kräuter, usw., die aus Asphalt und Pflaster sprießen, aus ästhetischen Gründen geschwungen. Für ein wenig „Entkrautung“ mit dem Ziel einer „gepflegten“ grauen Pflaster- oder Asphaltfläche die Verunreinigung von Grundwasser, das Sterben von Lebewesen oder die menschliche Gesundheit aufs Spiel zu setzen, erscheint keinesfalls angemessen.
Anders als oft angenommen, ist der Wildwuchs nicht für Schäden in den Bodenbelägen verantwortlich. Vielmehr sprießt das Grün im bereits beschädigten Belag, in dem sich nährstoffreiche Sedimente ablagern können, einfach besser.
Außer Frage steht die Tatsache, dass Sicherheit Vorrang hat: Dementsprechend dürfen Wege nicht rutschig und komplett uneben sein; Regenwasser muss ablaufen können. Um notwendige Maßnahmen durchzuführen, müssen jedoch nicht chemische Mittel zum Einsatz kommen.
Eine Vielzahl an schonenderen Möglichkeiten der Unkrautbeseitigung steht zur Verfügung. Diese thermischen und mechanischen Methoden wurden in Südtirol bereits erfolgreich getestet: Sie reichen vom Bürsten über das Mähen, Jäten, Abschaben bis hin zum Einsatz von Hochdruckreinigern, Abflammgeräten und den Einsatz von Heißwasserdampf. Die Gemeinde Bozen etwa verzichtet seit 2016 auf das Ausbringen von chemischen Herbiziden.
Um vorbeugende und bekämpfende Maßnahmen durchführen und die notwendige Arbeitskraft dafür bereit stellen zu können, hat sich zum Beispiel die Anstellung von PraktikantInnen, die Ausschreibung von Sommerjobs oder der Freiwilligeneinsatz von Flüchtlingen als gute Option erwiesen.
Diese guten Lösungen brauchen rechtliche und politische Anschubser. Die grüne Landtagsfraktion legt hierzu zwei Initiativen vor, nämlich einen Landesgesetzentwurf (LGE Nr. 120/17) und die Vorlage für einen Beschlussantrag, der von GemeinderätInnen übernommen und in der eigenen Gemeinde so oder in ähnlicher Form vorgelegt werden kann.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in geschlossenen Ortschaften und in unmittelbarer Umgebung von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen keine Unkrautbekämpfungsmittel ausgebracht werden dürfen. Dazu soll das Naturschutzgesetz abgeändert bzw. ergänzt werden.
Der Musterbeschlussantrag für die Gemeinden hingegen fordert den jeweiligen Gemeindeausschuss zur Beschlussfassung auf, damit

  1. auf das Ausbringen von chemischen Herbiziden auf den öffentlichen Flächen verzichtet wird.
  2. das Ausbringen von chemischen Herbiziden jedenfalls im Ortskern und in der unmittelbaren Umgebung von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen untersagt wird.
  3. die zuständigen Ämter bzw. die Gemeindebeschäftigten und die Bevölkerung über Gefahren und Alternativen von chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln informiert werden.

Wir hoffen damit einen Beitrag zu einem gesünderen, umweltfreundlicheren und den Bedürfnissen der BürgerInnen entgegenkommenden Südtirol zu leisten. Der Landesgesetzentwurf wird am kommenden Mittwoch, 24.05.17, im 2. Gesetzgebungsausschuss des Landtags behandelt.
Bozen, 22. Mai 2017
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Ulrike und Ingrid – ein starkes Duo an der Spitze der österreichischen Grünen. Wir gratulieren!

Der erweiterte Bundesvorstand der österreichischen Grünen hat heute beschlossen, wer die Nachfolge von Eva Glawischnig an der Spitze der Partei antreten wird. Die Entscheidung ist auf Ingrid Felipe als Parteichefin und Ulrike Lunacek als Spitzenkandidatin für die Nationalratswahlen gefallen. Der Bundeskongress im Juni wird dann die Wahl treffen.
Wir finden: eine sehr gute Entscheidung!
Mit der Tiroler Landeshauptmannstellvertreterin Ingrid Felipe sind wir seit Langem in Freundschaft verbunden und beobachten und schätzen ihr politisches Geschick und ihr Engagement. Ulrike Lunacek kennen wir als Europaparlamentarierin und EP-Vizepräsidentin in besonderem Einsatz für BürgerInnenrechte und Frauenpolitik.
Wir gratulieren Ingrid und Ulrike und freuen uns über diese Besetzung. Sie werden Eva Glawischnigs erfolgreiche Umwelt- und Gerechtigkeitspolitik fortsetzen, dessen sind wir uns gewiss. Und sie werden in den anstehenden Wahlen sicher einen engagierten und sachlichen Kontrapunkt im zu erwartenden Tanz der Eitelkeiten zu setzen wissen.
Toi toi toi für Euer Tandem, Ingrid und Ulrike!

Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba
Evelyn Gruber-Fischnaller und Ulrike Spitaler, Grüne Frauen

Der neue Gesetzentwurf zur Führungsstruktur der Landesverwaltung setzt auf die Spitzenbeamten. Auf Kosten von Know-How und sozialer Gerechtigkeit – und mit Spitzengehältern bis zu 240.000 Euro!
Am 18.5. hat die Landesregierung den Gesetzentwurf zur Führungsstruktur der Landesverwaltung beschlossen. Damit schließt sich die erste, von vielen Stolpersteinen und ersten Opfern gekennzeichnete Phase dieses „Reformgesetzes“. Die Öffentlichkeit konnte mitverfolgen oder erahnen, welche Auseinandersetzungen sich in den Chefetagen von Verwaltung und Politik abspielten. Verschiedene Ansätze standen sich gegenüber: Die Frage, ob es die unterste Führungsebene zu stärken gälte (AmtsdirektorInnen, KoordinatorInnen) – oder aber ob die höchste (insbesondere die RessortdirektorInnen) weiter aufgewertet werden sollte.
Die Grüne Fraktion weist seit Langem darauf hin, dass die Ressortdirektionen, von der politischen Mehrheit ernannt, die „goldene Spitze der Pyramide“ darstellen (s. Anfrage in der Aktuellen Fragestunde vom 12.01.2016, und Antwort).
Die 23 Spitzenpositionen in den Ressortdirektionen kosten über 2 Millionen im Jahr. Die acht RessortchefInnen und drei SchulamtsleiterInnen verdienten im Jahr 2015 zwischen 77.000 und 142.700 Euro, dazu kommen Generaldirektor (128.700 Euro) und Generalsekretär (158.200 Euro) [alle Angaben sind Bruttogehälter, ohne allfällige Ergebniszulagen].
Es handelt sich um Personen (bis auf den Generaldirektor, der mit Auswahlverfahren ernannt wurde) aus dem Umfeld der LandesrätInnen, oft auch aus dem engsten politischen Vertrauenskreis, die für die Dauer der Legislaturperiode an die Spitze der Beamtenschaft gesetzt werden. Auf sie setzen heißt, die politische Ebene zu stärken. Der von der Landesregierung beschlossene LGE wertet diese Ebene auf, etwa dadurch, dass eine theoretische Gehaltsobergrenze eingeführt wird, die weit über den derzeitigen Gehältern liegt, nämlich bei 240.000 Euro. Eine gefährliche Entwicklung: Bekanntlich werden Höchstgrenzen schnell zu Normalgrenzen. Wie man diese Spitzengehälter politisch ernannter Führungskräfte den Normalverdienenden verständlich machen soll, ist schleierhaft.
Unserer Meinung nach sind die AmtsdirektorInnen, die Führungskräfte der untersten Verwaltungseinheiten, ernannt mit Wettbewerben oder anderen Auswahlverfahren, wesentliche Trägerinnen und Träger des Managements des Landes. Daneben arbeiten die KoordinatorInnen in inhaltlicher Nähe zu ihren Projekten und leisten wertvolle Arbeit. Während mit dem neuen Gesetz die Führungskräftezulage durch ein teureres, dem gesamtstaatlichen Muster folgendes System ersetzt wird, droht der Koordinierungszulage der KoordinatorInnen die ersatzlose Streichung. Dadurch werden die untersten Führungsebenen benachteiligt, das Wissen und die Kompetenzen, die die KoordinatorInnen im Lauf der Zeit erwerben, werden nicht gewürdigt.
Die Entmachtung der untersten Ebenen mit Aufwertung der obersten zieht sich durch den Entwurf, etwa wenn die Delegierung nach unten begründet werden muss, während es dem Ressortdirektor frei steht, „den Erlass von Verwaltungsakten an sich zu ziehen“.
Weitere Aspekte des Gesetzentwurfs werden im Laufe der Debatte im Ausschuss zutage treten und sicher auf Kritik stoßen.
Ein erstes Fazit unsererseits: Von Demokratisierungs- und Transparenzoffensive oder wenigstens einem Schub in diese Richtung ist bis auf Weiteres keine Rede. Ein weiteres Mal enttäuscht die Landesregierung genau in dem Bereich, in dem sie 2013 die größten Versprechen getätigt hatte – in der Trennung von Politik und Verwaltung, die immer mehr auf dem Spiele steht.
Bozen, 19.05.2017
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Mattarellum, Porcellum, Italicum und jetzt Rosatellum – Italiens Wahlgesetze ändern sich mit jeder Wahl. Was immer gleich bleibt, sind das schrille Latinorum ihrer Namen und die darin schamlos enthaltenen Gefälligkeitsausnahmen für die Südtiroler Volkspartei. Seit gestern liegt der Entwurf für das Wahlgesetz vor, mit dem nach der gescheiterten Verfassungsreform das nächste Parlament gewählt werden soll. Es heißt nach dem Gruppensprecher des Partito democratico in der Abgeordnetenkammer, Ettore Rosato, „Rosatellum“, ist jedoch das Werk von PD-Chef  Matteo Renzi, der damit wieder an die Macht im Staat zurück will.
So wie bereits beim verfassungswidrigen Italicum hat Renzi auch in dem gestern vorgelegten Wahlgesetzentwurf für Kammer und Senat Südtirols Wahl-Landkarte wieder ausschließlich der SVP auf den Leib geschneidert. Der Staat bekäme demnach ein völlig neues Wahlsystem, nur für Südtirol bliebe alles gleich wie beim Italicum. „Südtirol ist nicht Italien“ – am Wahlgesetz ist dieser Kampfspruch der Südtiroler Rechten bereits verwirklicht. Freilich nur zugunsten einer Partei und auf Kosten von Demokratie und Chancengleichheit. Einzige Richtschnur des Wahlgesetz-Schneiders für Südtirol scheint zu sein,  sich die Stimmen der SVP und der von dieser gegängelten Gemischten Fraktion zuerst für die Annahme des Wahlgesetzes und später für seine (erhoffte) Regierung zu sichern. Der Erreichung dieses machtpolitischen Ziels opfern Renzi und seine Partei sämtliche andere Prinzipien. Voran das eines demokratischen Pluralismus innerhalb des Autonomie-Systems so wie das eines gleichwertigen Zusammenlebens zwischen den Sprachgruppen.
Weiterhin im Wahlgesetzentwurf enthalten ist die Klausel, wonach eine Sprachminderheitenpartei innerhalb ihrer Region 20 Prozent erreichen muss, um ins Parlament zu kommen. 20 Prozent auf Regionalebene heißt angewandt auf die Region Trentino-Südtirol 40 Prozent in Südtirol allein. Realpolitisch ausgedrückt bedeutet das: Die parlamentarische Vertretung wird per Gesetz der Südtiroler Volkspartei vorbehalten. Das ist die Legalisierung des Einparteiensystems und das De-facto-Verbot jedes Pluralismus’. Die Beibehaltung der SVP-Exklusiv-Klausel bedeutet außerdem einen Wortbruch hoher SVP-Politiker, voran ihres Autonomiewärters Karl Zeller. Dieser hat im vergangenen Wahlkampf die Fragwürdigkeit der 20-Prozent-Klausel selber zugegeben undversprochen, sie zu überwinden. Dies damals unter dem Eindruck der Sorge, dass die Volkspartei selber an der als Oppositionskiller gedachten Hürde scheitern könnte.
Unverändert verblieben sind im neuen „Rosatelum“-Entwurf ebenso die fragwürdige Einteilung Südtirols in vier Wahlkreise (gedacht: drei sicher für die SVP und einer namentlich für einen Italiener, der allerdings immer ein Italiener von SVPs Gnaden sein muss) sowie der schamlos SVP-genehme Zählmodus für die drei Sitze gemäß Proportionalsystem. Damit wird eindeutig das Prinzip verletzt, wonach jede Stimme gleich viel zählt.
Wird das „Rosatellum“ in vorliegender Fassung das nächste Wahlgesetz, so ist der SVP-Wahlsieg bereits gesetzlich abgesichert. Die finanziell klamme Partei braucht dafür keinen Wahlkampf zu führen. Der SVP in ihrem Selbstverständnis als Partei der Südtiroler sollte es zu minder sein, sich einen Wahlsieg per Wahlgesetz zu sichern anstatt ihn im fairen Wettstreit mit ihren politischen Mitbewerbern zu erringen. Allen Südtiroler Demokraten muss es ein Anliegen sein, parteiübergreifend dafür einzutreten, dass der Südtiroler Sonderweg in diesem Wahlgesetz-Entwurf als Abweg erkannt und davon abgegangen wird. Das so genannten Ladiner-Gesetz von neulich war ein Beweis dafür, dass geschlossener Widerstand erfolgreich sein kann.
Florian Kronbichler, Abgeordneter     Rom, 18. Mai 2017

Anfrage zur aktuellen Fragestunde.
Jüngste Interviews der Obfrau der Südtiroler Notfallpsychologie beim Weißen Kreuz und stv. Schulleiterin, Marlene Kranebitter, machen betroffen: Die erfahrene, nicht zum Alarmismus neigende Psychologin hat nach mehreren Selbstmorden Jugendlicher in ihrem Einzugsgebiet im Eisack- bzw. Pustertal dringend zu neuen Wegen der Ursachenforschung und Prävention aufgerufen. Diskretes Schweigen helfe nicht mehr, die Omnipräsenz sozialer Medien mache Fälle rasch bekannt, mit unabsehbaren Folgen und Nachahm-Effekten. Zudem habe sich die soziale und existenzielle Situation Jugendlicher, zumal von Burschen, gegenüber jener vor 10-15 Jahren stark gewandelt. Neben der Gefährdung Jugendlicher sind aber auch nicht ältere Personen außer acht zu lassen, die aufgrund stetig erhöhten Lebensalters und damit verbundener Beschwerden und Minderung von Lebensqualität gleichfalls wachsenden Risiken unterliegen.
Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Haben inzwischen Experten und soziale Organisationen in einem Hearing oder Informationsaustausch erste Diagnosen der Gesamtsituation erhoben?
  2. Wie lassen sich bislang bewährte Netzwerke und Strategien auf die neue Lage umstellen?

Hier 2 weitere Anfragen der Grünen zum Thema Suizide in Südtirol und die (ebenso aufschlussreichen wie ratlosen) Antworten der Landesregierung dazu:
Selbstmordversuche: eine schrillende Alarmglocke
Selbstmorde in Südtirol
Di seguito due ulteriori interrogazioni dei Verdi sul tema dei suicidi in Alto Adige e le rispettive risposte (allo stesso tempo informative e perplesse):
Tentati suicidi: un campanello d’allarme da non ingnorare.
Suicidi in Alto Adige
Bozen, 17. 05. 2017
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

Die Landesregierung will den Zugang zu „zusätzlichen“ Leistungen strenger regeln: Diese werden von jetzt an nur den Personen vorbehalten, die sich „integrationswillig zeigen“. Die Aussage bezieht sich auf Artikel 18 des Omnibusgesetzes Nr. 125/2017, das am Montag, den 22. Mai, im vierten Gesetzgebungsausschuss behandelt wird.
Wir werden sehen, ob es sich dabei um eine vorgezogene Wahlkampagne handelt, um einen starken Auftritt zu Lasten der schwächsten Personen (ohne Wahlrecht). Die Grüne Fraktion im Landtag hat bereits eine Anfrage eingereicht, die sämtliche Widersprüche der neuen Bestimmung aufführt:

  1. Zu dieser neuen Regelung über die Leistungen wurde der Landesintegrationsbeirat nicht angehört, obwohl vom Gesetz vorgeschrieben.
  2. In den dürftigen 16 Zeilen des Artikels 18 sind weder die Leistungen, die allenfalls verweigert werden würden, noch gültige Kriterien festgeschrieben, um zu entscheiden, ob eine Person integrationswillig ist oder nicht.
  3. Die neue Bestimmung verfügt über keine wissenschaftliche Grundlage zum komplexen Thema des „Integrationswillens“ und die entsprechenden Folgen, weder auf lokaler noch auf europäischer Ebene.
  4. Der Gesetzesartikel geht an keiner Stelle auf die schon gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Diese sehen bereits Einschränkungen vor (5-jähriger Wohnsitz und Arbeit im Land), die von italienischen und europäischen Gerichten bereits als ausreichend eingestuft wurden.
  5. Das Land selbst hat gegen sein Integrationsgesetz verstoßen, da es das im Landesgesetz Nr. 12/2011 vorgesehene „Antidiskriminierungszentrum“ nie ins Leben gerufen hat. Bevor das Land also den MigrantInnen Auflagen erteilt, sollte es seine eigenen Hausaufgaben machen, und dadurch die Integration fördern.
  6. Die Landesregierung schaltet auf einen harten Kurs mit den MigrantInnen, aber uns ist noch nicht zu Ohren gekommen, dass auch Kampagnen gegen Diskriminierung, Rassismus, Xenophobie und Islamophobie geplant wären. All diese Phänomene gibt es auch bei „Einheimischen“, von Mietwohnungen, die nur „für unsere Leute“ bestimmt sind, bis zu rassistischen Äußerungen im Internet, verfasst von Personen, die in unserem Land leben.

In dieser Form ist die neue Bestimmung inakzeptabel. Sollte sie angenommen werden, wird sie den sicherlich folgenden Anfechtungen nicht standhalten.
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Anfrage