Home2017 (Page 6)

Südtiroler Produkte werden längst in alle Welt transportiert. Marke Südtirol sollte eigentlich Südtirol als Herkunftsregion garantieren.
Darauf vertrauen auch die Kunden und Kundinnen. Dennoch gilt diese Regel nicht für z.B. Schweins-Geräuchertes wie Speck. Das heißt, unter der Marke Südtirol, – die für Verbundenheit mit der Natur steh t-, können Produkte verkauft werden, deren Ursprung in ausländischen Massentierhaltungen liegt. Auch Länder, die eventuell kaum bis gar keine Tierschutzbestimmungen einhalten.
Deshalb fordern wir: Mehr Authentizität und Ehrlichkeit! Produkte mit dem Stempel Südtirol sollen aus Südtirol stammen. Ansonsten muss dies auf dem Produkt ersichtlich sein.
Lesen Sie hier unseren Beschlussantrag an die Landesregierung
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/09/marke-südtirol.pdf“]

Die derzeitige Staatsbürgerschaftsregelung führt zu diversen sozialen Problemen für Kinder und Jugendliche. Wenn deren Eltern nämlich keine italiensiche Staatsbürgerschft haben, bekommen auch sie diese nicht automatisch, selbst wenn sie hier geboren worden sind, ihren gesamten Bildungsweg in unseren Schulen absolviert haben und perfekt die Sprache des Landes beherrschen. Aufgrund dessen sind Kinder und Jugendliche in Italien tagtäglich diskriminierungen ausgesetz.
Lesen Sie hier unseren Beschlussantrag.
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/09/ious-soli.pdf“]

Das neue Landesgesetz für Raum und Landschaft wurde vorgestellt Ankündigungspolitik und Zebra-Strategie. Das waren formale Hauptkritikpunkte der Grünen am heute vorgestellten Gesetz für Raum und Landschaft. Der Prozess war schlussendlich viel weniger partizipativ, als erhofft und von der Landesregierung versprochen. „Ich habe noch kein anderes Gesetz gesehen, das so lange vorangekündigt wurde wie dieses“, unterstreicht Dello Sbarba in seiner engagierten Rede, in der er neben den prozeduralen Problemen auch das Verschwinden des Gemeinguts aus dem Gesetzesentwurf kritisiert. Auch Brigitte Foppa war perplex über das Vorgehen der Landesregierung. „Seit März gab es ständig neue Versionen über denen wir brüten und die verwirren und zermürben.“ Pointiert bezeichnete sie die Methodik der Landesregierung als Zebrataktik „bei der die Mücken vor lauter Streifen nicht mehr genau wissen, wo sie denn hin stechen sollen. Auch inhaltlich würden Natur und Landschaftsschutz stark abgeschwächt. “Während im ersten Entwurf noch zahlreiche Artikel vorhanden waren, die Landschaft und Umweltschutz im Gesetz verankern sollten, gibt es jetzt nur mehr zwei, “ so Brigitte Foppa. „ Die Wirtschaft und die Landwirtschaft sind nun die großen Gewinnerinnen. Das spiegelt sich auch in der Besetzung der Kommissionen und Beiräte wieder.“ Ein weiteres Problem bestünde in der Rolle der Gemeinden. „Auch wenn uns die Gemeindeautonomie am Herzen liegt, gibt es gerade im Bereich der Raumplanung große Interessenkonflikte auf Gemeindeebene. Mit Landschaftsschutz macht man sich oft weniger beliebt, als mit neuen Baukonzessionen. Hier braucht es transparentere Kontrollen, damit die Natur und die Schwächsten nicht untergehen“.

Von der Interessensgemeinschaft des Kindergartenpersonals KAS erhalten wir einen Brief mit den Zweifeln und Fragen der pädagogischen Fachkräfte des Kindergartens, die wir vollinhaltlich teilen.
Die Fachkräfte fragen sich im Hinblick auf die Umsetzung des staatlichen Impfgesetzes, warum sie zu Vollstreckerinnen von Sanitätsmaßnahmen werden müssen und verwehren sich dagegen, unter Berufung auf ihre Aufgabenprofile.
Sie verweisen unter anderem darauf, dass etwa bei Läusebefall oder anderen Infektionskrankheiten strikt die Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre einzuhalten sind . Umso mehr sehen wir die Datenhandhabe zu den Impfungen sehr problematisch.
Die Fachkräfte verweisen auch auf eine völlig ungeklärte Rechtslage und fordern, dass die Datenschutzbestimmungen allesamt dem Gesetz nach zur Gänze eingehalten werden können. „Auch und vor allem in Hinblick auf die Fragestellungen, dass die davon betroffenen Eltern Klagen gegen das Kindergartenpersonal wegen Nötigung zur Datenschutzverletzung durchführen könnten, aber auch Kinder später die Eltern verklagen könnten und diese wiederum eine Entlastungsklage gegen das Kindergartenpersonal wegen Nötigung zur Datenschutzverletzung durchführen könnten.“, so im Schreiben an die Abgeordneten des Landtags, die sie mit der belastenden Problematik zu Schulbeginn konfrontieren.
Wir wissen, dass im Kindergarteninspektorat Bemühungen unternommen wurden, um Klarheit und Sicherheit zu Beginn des Kindergartenjahres zu schaffen. Einige Fragen scheinen noch offen zu sein.
Diesbezüglich stellen wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Gilt der Kindergarten nun als Bildungseinrichtung oder nicht? Mit welcher rechtlichen Begründung kann Kindern der Besuch des Kindergartens verwehrt werden?
  2. Wird die von den Fachkräften vorgeschlagene sinnvolle Handhabe, nämlich die Verwaltung der Impfbescheinigungen bzw. der Eigenerklärungen direkt durch den Sanitätsbetrieb (ohne dass der Kindergarten damit befasst wird, sondern durch „Weitergabe einer Liste der in den Kindergärten eingeschriebenen Kinder durch die Direktionen an die Sanitätsbetriebe, diese können dann selbst kontrollieren, wie der jeweilige Impfstatus des Kindes ist.“) in Erwägung gezogen? Wenn nein, warum nicht? Warum wurde nicht von vornherein dieser Weg beschritten?
  3. Wie wird das Kindergartenpersonal gegen mögliche Klagen von Eltern geschützt?
  4. Warum hat man in Südtirol, angesichts der Proteste, der organisatorischen Schwierigkeiten und des wohl nicht bedrohlichen Gesundheitszustands der Kinder in Südtirol nicht einen Aufschub beschlossen, um die gesamte Situation mit der gebotenen Aufmerksamkeit in all ihren Aspekten behandeln zu können?

Bozen, 06.09. 2017
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba


Seit Langem leiden Südtirols Patienten unter den langen Wartezeiten in der Sanität. Heute vernehmen wir von Generaldirektor Schael und der Landesregierung, dass dem Notstand mit der Aufstockung der Privatvisiten begegnet werden soll und dass dazu Verhandlungen laufen.
Aus unserer Sicht wird damit der öffentliche Auftrag des Gesundheitsdienstes massiv verzerrt, ja sogar verfehlt. Die Sanität wird mit Steuermitteln der Bevölkerung finanziert und hat somit den klaren Auftrag zur effizienten und rationellen Dienstleistung im Gesundheitsbereich. Hier rächen sich viele Versäumnisse, von der Informatisierung über die einheitliche Vormerkung bis hin zur rechtzeitigen Vorsorge gegen den absehbar eintretenden ÄrztInnenmangel.
Landesrätin Stocker hat unbestritten viele offene und vernachlässigte Baustellen von ihrem Vorgänger als Altlasten übernehmen müssen. Trotzdem ist es nicht der richtige Weg, auf jedes Gesamtproblem mit kleinen Notpflastern zu reagieren. Die Auslagerung der Visiten auf die private Tätigkeit der ÄrztInnen scheint uns so ein Notbehelf – allerdings mit dem Zusatzproblem, dass damit Einkommensunterschiede zu medizinischen Versorgungsunterschieden führen.
Das ist nicht im Sinne eines sozial gerechten, funktionalen öffentlichen Gesundheitswesens. Dies zeigt ein Vergleich: Stellen wir uns vor, wie es wäre, wenn der Lehrermangel mit Privatunterricht am Nachmittag „gelöst“ würde – das wäre ähnlich absurd. Der Protest der VerbraucherschützerInnen und die Zweifel auch innerhalb des Sanitätsbetriebes selbst, etwa von Sanitätsdirektor Lanthaler sind gerechtfertigt und sollten in der Chefetage des Südtiroler Gesundheitssystems nicht überhört werden.
 
Bozen, 06.09.2017
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

Seit Tagen läuft die Diskussion um das Auftreten von Bär und Wolf und deren mutmaßliche Attacken in Südtirol auf Hochtouren. Aufregung und Zorn der betroffenen LandwirtInnen sind vollkommen verständlich: Obwohl entsprechende Testergebnisse erst zum Teil vorliegen, besteht kaum mehr Zweifel daran, dass zumindest einige der Schafe und Kälber die im Umfeld von Plattkofel, Fedaia-, Fassa- und Ultental gerissen wurden, auf das Konto von Wölfen gehen. Der medialen Erregung und dem Wunsch nach „Lynchjustiz“ mit sofortigen Abschüssen von Großwild ist allerdings entgegen zu halten:
 

  • Die Gefährdung und Schadensentwicklung durch Bären ist zumindest in Südtirol in den Jahren 2014, 2015 und 2016 auffallend zurückgegangen. Es sind nur mehr minimale Schaden dokumentiert, von Attacken auf Tiere ist kaum, von solchen auf Menschen überhaupt nicht die Rede. Mit entsprechendem Management ist das „Bärenproblem“ in Südtirol bis auf weiteres gut handhabbar und wird auch seitens des zuständigen Amtes sorgsam reguliert.
  • Anders ist die Situation angesichts des wachsenden Auftretens von Wölfen: Hier gefährden die vermehrten Attacken zwar längst nicht die gesamte Almwirtschaft und deren große Viehbestände, aber doch sensible Almregionen an den Grenzen zum Trentino. Hier sind genaue Erfassungen des Problems notwendig, um Maßnahmen zu ergreifen. Dabei ist zu bedenken, dass der Wolf auch in den Alpen zur autochtonen Fauna gehört. Seine Rückkehr ist nicht über Wiederansiedlungsprogramme erfolgt, sondern auf natürlichem Wege.
  • Andere Regionen, wo der Wolf als Teil der Biodiversität betrachtet wird, darunter auch das benachbarte Trentino, haben bereits wirksame Strategien zu Prävention und Schadensbegrenzung entwickelt. So etwa Elektrozäune, Einsatz von Nachtpferchen oder von Herdenschutzhunden, Anpassung der Beweidungsmodalitäten usw. Wir haben keine Kenntnis davon, dass diese Maßnahmen auch in Südtirol angemessen zum Einsatz kämen.
  • Im Gegenteil, hierzulande wird sogar die wissenschaftliche Begleitung dieses Phänomens abgelehnt. Der Vorschlag der Grünen, hierzu ein wissenschaftliches Beratungsgremium einzusetzen, wurde im Landtag im Juli 2014 knapp versenkt. Dabei ist er aktueller denn je, wenn man die Notstandslogik überwinden will. Teil eines sinnvollen Managements wäre es zunächst, von der bisherigen Alleinzuständigkeit des Amtes für Jagd und Fischerei abzugehen und die Perspektive einer kompetenzübergreifenden Dienststelle aufzubauen. Vorbildhaft ist das Trentino, wo verschiedene Institutionen zusammenarbeiten, von der Landesverwaltung über das Naturmuseum MUSE bis hin zu den Gemeinden und der Universität.
  • Ein wissenschaftlicher, intersdisziplinärer Ansatz ist notwendige Voraussetzung für jegliche Folgemaßnahme. Die Entnahme einzelner Tiere ist kein grundsätzliches Tabu. Allerdings darf eine solche erst dann erfolgen, wenn sich die Vorsorge- und Schutzmaßnahmen als erfolglos erwiesen haben. In Südtirol verbeißt man sich indessen in die Vorstellung eines “wolfsfreien Landes” und setzt auf diese – typisch für Vorwahlzeiten! – Illusionsstrategie. Illusion auch deshalb, weil der Wolf nicht vor den Landesgrenzen Halt macht. Daher zielt auf Staats- und auf Unionsebene die Gesetzgebung in Richtung des Zusammenlebens zwischen Mensch und Wolf.
  • Dem Südtiroler Bauernbund ist deshalb in seinen Forderungen deutliche Mäßigung dringend angeraten. Es liegt auf der Hand, dass er die Frage von Bär und Wolf in ihrem politischen Druck- und Erpressungspotenzial nutzt, um den Landesrat in Schach zu halten.

In dieser allgemein aufgeheizten Stimmung raten wir zu einer sachlichen Debatte.
Ein Managementplan, Unterstützung in Prävention, Schutz und im Falle eventueller Schäden, wissenschaftliches Monitoring und Schaffung von Synergien sowie eine effektive Kommunikation wären notwendige Bausteine einer sinnvollen Gesamtstrategie, die wir der Landesregierung empfehlen.
Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa
Bozen, 31.08.2018

Die Landesregierung opfert historisches Umfeld der Stadtmauer und den Willen der Gemeinde dem Intensivobstbau. Und unterminiert die eigene Glaubwürdigkeit.

Die Stadt Glurns ist in ihrer Anlage und Geschlossenheit ein Juwel alpiner Stadtkultur: Mit ihrem Mauerring repräsentiert sie Wehrhaftigkeit, Siedlungsdichte und Funktionalität alpiner Städte auf kleinstem Raum in aller Vollendung. Ganz zu recht steht sie daher unter Schutz, der durch eine Bannzone vor der Stadtmauer ergänzt worden ist. Damit sollte das Vorfeld der Stadt freigehalten, ihre Sichtbarkeit gewahrt und ihre Ausstrahlung auf Dauer gesichert werden.
So wurde auch der Intensivobstabau vor der Stadtmauer unter Verwendung von Spalieren weitgehend untersagt. Einer der Grundbesitzer bewies allerdings besondere Findigkeit und zog mit Holzgerüsten auf Metallschuhen (anstelle der verbotenen Betonsäulen, Folien und Hagelnetzen) unverdrossen eine Anlage hoch. Damit wurde dem Buchstaben des Verbots zwar oberflächlich entsprochen, nicht aber der Zielsetzung der Bannzone, die freie Sichtbarkeit der Stadtmauer zu gewährleisten. Der Gemeinde und dem Amt für Bau- und Kunstdenkmäler, die sich dagegen zur Weht setzten, begegnete der Grundbesitzer mit einer Aufsichtsbeschwerde an die Landesregierung, die gestern in diesem Fall entschieden hat:
Sie gab, gegen das Gutachten des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler, gegen den Willen der Gemeinderats und trotz der Eingaben des Heimatpflegeverbandes dem Wunsch des Bauern (und auch des Bauerbundes) in ihrer gestrigen Sitzung statt. Anstatt andere Lösungen ins Auge zu fassen, wie etwa einen denkbaren Grundtausch mit Landesflächen, wurde dem Wunsch des Grundbesitzers gegen das öffentliche Interesse der Vorzug gegeben.
Der gestern gefasste Beschluss ist ein Etappensieg für den Rekurssteller, eine Niederlage für Landschaftsschutz und Denkmalpflege und ein Debakel für die Glaubwürdigkeit der Landesregierung: Die anfängliche Erklärung der Regierung Kompatscher, sich an Gutachten der Ämter halten zu wollen, wurde wieder einmal dementiert. Individuelles Interesse erhält den Vorzug vor Rechtstaatlichkeit, wie bereits im Fall der sanierten Kraftwerke in Martell vor einem Monat. Lobby-Druck und ängstliches Schielen auf Wählerstimmen zählen mehr als verantwortliches und mutiges Regierungshandeln. Der von Landesrat Schuler angekündigte Flächentausch ist nur ein ferner Ausgleich, auf deren Umsetzung wir gespannt sind. Daran glauben können wir längst nicht mehr. Zugleich gibt der Vorgang einen Vorgeschmack darauf, wer im neuen Gesetz für Raum und Landschaft das Sagen haben wird.
Bozen, 30.08.2017
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, L.Abg.

Heute ist der letzte Mittwoch, an dem die Sellajoch-Schließung für den motorisierten Verkehr in diesem Sommer in Kraft ist.
Damit endet ein noch zaghafter, allzu vorsichtiger Versuch, einer Uralt-Forderung von Umwelt- und HeimatschützerInnen nachzukommen und den lärm- und abgasgeplagten Dolomiten ein wenig Verkehrsberuhigung zu gönnen. Wir haben diese Minimallösung als ersten Schritt anerkannt.
Allerdings ist klar, dass damit keine tief greifende Lösungen erzielt wurden – das war wohl auch nicht denkbar und geplant. Die Schließung eines einzigen Passes an einem einzigen Wochentag (noch dazu an dem mit dem geringsten Verkehrsaufkommen) kann nichts anderes bewirken als eine zeitliche und / oder räumliche Verlagerung – auf andere Wochentage oder andere Routen. Falls das Sellajoch am Mittwoch gesperrt ist, fährt man eben am Donnerstag drüber. Das Projekt Schließung sollte wohl eher das Terrain sondieren und den Widerstand der Wirtschaftstreibenden zu erkunden (der auch prompt gekommen ist).
Die Natur verlangt aber keine halben Sachen. Nach der ersten Testphase gilt es nun, weitere, wirkungs- und sinnvolle Schritte zu setzen. Die Passsperre ist auszudehnen, und zwar in einem Ausmaß und einer Form, die eine wirkliche Umgestaltung des Dolomitentourismus ermöglichen. Nur in dem Fall, dass kein Ausweichen auf andere Tage oder Routen möglich ist, werden sich Gäste für eine andere Urlaubsgestaltung entscheiden. Dies wiederum kann die Tourismustreibenden dazu veranlassen, auf nachhaltige Angebote umzurüsten – auf lange Sicht werden daran alle zu gewinnen haben: Landschaft, Natur, Einheimische und Gäste.
Dazu braucht es allerdings ein mutiges Gesamtkonzept und breite Schultern der Verantwortlichen, um dies auch politisch voranzutragen. Wir erwarten uns solche Schritte von Landesrat Theiner – in seiner angekündigt letzten Amtsphase kann er sich das im Übrigen auch leisten. Und so hat er die Chance, vielleicht auch ein sichtbares Zeichen seiner Tätigkeit zu hinterlassen.
Bozen, 30.08.2017
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

Das Fraktionssprecherkollegium des Landtages hat heute mehrheitlich den Vorschlag des Präsidiums gutgeheißen, der vorsieht, den gesamten Prozess des Autonomiekonvents mit einer simplen technischen Kurzpräsentation seitens der Eurac am 22. September zu beenden.

Die Uhrzeit (am Nachmittag) und die gewählte Art der Vorstellung scheinen so gewählt, dass dieser Abschluss möglichst unauffällig über die Bühne geht – in krassem Widerspruch zu den Eigenschaften eines partizipativen Prozesses, an dem Hunderte von Menschen aus dem ganzen Land, bei den Open Spaces, diversen Treffen und dann im Forum der Hundert und im Konvent der 33 teilgenommen haben.
Kein würdiger Abschluss! Ein solcher hätte zumindest vorgesehen, dass jene Personen, die die Abschlussdokumente verfasst haben (die LeiterInnen der 8 Arbeitsgruppen des Forum der 100, die RedakteurInnen des Mehrheitsdokuments und die EinbringerInnen der Minderheitenberichte), ihre Dokumente dem Landtag vorstellen können. Diese Vorstellung hätte die Grundlage für die politische Debatte im Landtag sein sollen.
Eine solche Vorgangsweise war übrigens auch mit der Annahme des Beschlussantrags Nr. 730/17 im Februar 2017 (21 Ja, 12 Enthaltungen und keine Gegenstimme) beschlossen worden. Die Grüne Fraktion hat entsprechend in der Fraktionssprechersitzung verlangt, dass dieser Beschluss eingehalten werde. Das wurde von der Mehrheit abgelehnt – was auch ein Hinweis auf das demokratische Verständnis im Landtag ist!
Die Vorstellung am 22. September, in rein „technischer Form“ und ohne Debatte ist also der wirklich unwürdige Abschluss eines partizipativen Prozesses, eine „Watschn“ für all jene Bürgerinnen und Bürger, die mitgemacht haben und die sich von gerade diesem Prozess eine echte Erneuerung nicht nur der Autonomie, sondern auch der demokratischen Kultur im Lande erwartet haben.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Bozen, 29.8.2017

Es wäre ein großer Verlust für die Geschichtswissenschaft und die öffentliche Erinnerungskultur in Südtirol und Bozen

source: https://de.wikipedia.org/wiki/Stadtarchiv_Bozen#/media/File:Altes_Rathaus_in_Bozen_-_S%C3%BCdseite_in_den_Lauben.JPG; author: Vollmond11; license: CC BY-SA 3.0, Attribution-ShareAlike 3.0 Unported, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/


Dem Vernehmen nach hat Hannes Obermair, Historiker und Leiter des Stadtarchivs Bozen, seine Stelle bei der Gemeinde Bozen gekündigt. Die Hintergründe der Entscheidung sind nicht bekannt, wohl aber ist absehbar, dass dies ein folgenschwerer, bedauernswerter Schritt wäre: Für die Geschichtswissenschaften und die öffentliche Erinnerungskultur in Südtirol, vorab in der Landeshauptstadt Bozen.
Dr. Obermair ist am Stadtarchiv Bozen seit Anfang 2002, seit 2009 auch als Direktor des Hauses tätig, nachdem er zuvor am Südtiroler Landesarchiv seit 1993 grundlegende Aufbauarbeit geleistet hatte. Der bereits zum Zeitpunkt des Einstiegs in Bozen angesehene Mediävist und Editor hat dem Stadtarchiv ein markantes wissenschaftliches und öffentliches Profil verliehen und damit die Kulturpolitik über Bozen hinaus maßgebend bereichert.
Vorab sein qualifiziertes und entschiedenes Eintreten für eine öffentliche Erinnerungskultur in Bozen haben zu einer grundlegenden Wende zum Besseren beigetragen: Als wichtiger Mitträger und Ideator der Umgestaltung des Siegesdenkmals zur Gedenkstätte, als Vordenker und Promotor einer europäischen Erinnerungskultur in Bozen hat Obermair herausragendes öffentliches Engagement bewiesen. Dabei hat er sich mit großer Zivilcourage und strategischem Gespür auf die Gratwanderung zwischen Wissenschaft und Politik eingelassen und meldet sich unerschrocken in öffentliche Debatten zu Wort.
Die Gemeinde Bozen sollte sich bewusst sein, dass sie sich den Abgang einer solchen Persönlichkeit, die bei beiden großen Sprachgruppen anerkannt ist, grundsätzlich nicht leisten kann. Es sollten alle Versuche unternommen werden, Hannes Obermair doch noch umzustimmen und ihn dazu zu bewegen, seine verantwortliche und grundnotwendige Position in Bozen weiterhin wahrzunehmen.
Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba, L.Abg.
Brigitte Foppa, Co-Vorsitzende der Grünen und L. Abg.
Tobias Planer, Co-Vorsitzender der Grünen und Gemeinderat in Bozen
Bozen, 23.08.2017