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Kein Geplänkel der Opposition, sondern demokratische Wachsamkeit.

In gewohnt sanfter Tonlage, dafür aber in umso gröberer Argumentation hat Daniel Alfreider, On.le und Landesrat in spe zum „Ladinerpassus“ im Wahlgesetz Stellung genommen und dabei den Protest der politischen Minderheit als inhaltsarmes Geplänkel abgetan.
Die Aussage kann nicht unwidersprochen bleiben. Das neue Wahlgesetz war in einem beispielgebenden Prozess der Zusammenarbeit zwischen Mehrheit und Opposition entstanden. Insbesondere zur Vertretung der LadinerInnen hatte man im Gesetzgebungsausschuss lange um eine Lösung gerungen. Diese wurde auch in einem sehr akzeptablen Kompromiss gefunden.
Im Plenum des Landtages wurde dann der Passus, völlig verändert, in letzter Sekunde vorgelegt und von SVP-Fraktionssprecher Steger lapidar als technische Anpassung abgetan, im Versuch, den Landtag damit zu übertölpeln – freilich ein misslungener Coup. Der gewunden formulierte Passus wurde entschlüsselt und bleibt als dunkler Fleck auf diesem Wahlgesetz.
Dabei war sich der Landtag einig, dass dem Autonomiestatut durch eine Vertretung der ladinischen Sprachgruppe Rechnung zu tragen sei. Das Statut spricht aber keineswegs vom „meistgewählten“ Ladiner. Die Kategorie des „richtigen“ Ladiners wurde erst mit diesem Passus geschaffen. Und mit ihr eine Vorzugsschiene für eine bestimmte Gruppenzugehörigkeit.
Der Wählerwillen, auf den sonst immer hartnäckig hingewiesen wird, hat das Nachsehen gegenüber den inneren Gleichgewichten innerhalb der SVP.
Dass die SVP ihre internen Probleme und Verteilungskämpfe über das Wahlgesetz zu lösen versucht (ein SVP-interner Verhaltenskodex wäre treffender gewesen), ist zwar eine altbekannte Tatsache, aber eine gravierende demokratische Verzerrung.
Ein Zeichen, dass der regierenden Mehrheitspartei der politische Realitätssinn angesichts ihrer Vision eines Rückgewinns der absoluten Mehrheit zunehmend abhanden kommt.
Bozen, 16.05.2017
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss

Ein grüner Hoffnungsschimmer an Italiens Energie-Horizont: Wirtschaftsminister Carlo Calenda hat diesen Mittwoch im Umwelt-Ausschuss der Kammer den Ausstieg Italiens von der Kohle als Energieträger „definitiv“ für die Zeit von 2025 bis 2030 angekündigt. Das wäre 10 bis 15 Jahre früher, als bisher versprochen. Kohle gilt als die umweltbelastendste aller gängigen Energiequellen. Italien hat derzeit 12 Kohlekraftwerke in Betrieb und liefert damit etwas über 13 Prozent seiner Stromerzeugung. Dabei werden freilich im Jahr 39 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen, was 40 Prozent des CO2-Ausstoßes durch die Energie-Erzeugung insgesamt ausmacht. Italienweit sterben laut amtlicher Statistik jährlich 520 Personen an den Folgen des Kohle-Verbrennens.
Mit seinen Kohle-Ausstiegplänen übertrifft Italien das sonst einschlägig ehrgeizigere Deutschland. Dieses hat in seinem geltenden Klimaschutzplan den Abschied von der Dreckschleuder Kohle für 2050 vorgesehen. Jedoch hat das Wirtschaftsministerium dieses Ziel erst jüngst relativiert. Es werde länger noch mit Kohle Strom erzeugt werden müssen. Sowohl Wirtschaftsminister Calenda als auch Umweltminister Galletti verwiesen nicht ohne Stolz auf den Vergleich mit dem „säumigeren“ und gern als Öko-Lehrmeister auftretenden Nachbar. Dabei ist der Vergleich zumindest unfair. Italien hat wohl 12 Kohlekraftwerke, aber so gut wie keine Kohle. 90 Prozent der Kohle wird importiert. Deutschland produziert bei aller effektiven wie propagierten „Energiewende“ immer noch 40 Prozent seines Stroms aus Braun- und Steinkohle. Das sagten die italienischen Minister bei ihrer Anhörung nicht.

source: http://www.buergernetz.bz.it/vote/landtag2013/pre/downloads/mod12-StimmzetteFacsimile.pdf


In dieser Woche behandelt der Landtag den Landesgesetzentwurf der SVP- Abgeordneten zu den Wahlen des Landtages. Im Vorfeld der Arbeiten im Gesetzgebungsausschuss im Februar hatten wir Grüne auf die zum Teil gravierenden Mängel des Entwurfes mehrfach hingewiesen. In zwar langwierigen, aber konstruktiven Arbeiten, auch dank der Vorschläge unserer Fraktion, wurde der Gesetzentwurf im Ausschuss deutlich verbessert.
Wir erinnern an die wesentlichen Änderungen, die damals erwirkt wurden:

1. Keine geschenkten „Ladinersitze!“
Der von allen Oppositionsparteien scharf kritisierte „Ladinerpassus“ wurde stark verbessert. Nun ist vorgesehen, dass der oder die meistgewählte Ladiner/in, sollte er oder sie nicht unter den 35 Gewählten sein, nachrückt, indem die letztgewählte Person der eigenen Liste den Platz frei machen muss (und nicht, wie im Entwurf vorgesehen, eines der Restmandate).
2. Demokratische Vielfalt leicht(er) gemacht
Für die Hinterlegung der Listen sind nun doch nicht mehr Unterschriften als bisher erforderlich, es bleibt bei den jetzt üblichen 400 (der Entwurf wollte auf 500 aufstocken). Auch wurde die Mindestanzahl der KandidatInnen pro Liste auf 12 eingeschränkt (statt, wie vorgesehen, auf 24 angehoben).
3. Platz für Frauen
Die Aufweichung der Frauenquote wurde im Ausschuss, mit vereinten Kräften und viel „Ach und Weh“ verhindert. Es bleibt also bei der bisherigen Quote, die besagt, dass kein Geschlecht mehr als 2/3 der effektiven KandidatInnen einer Liste ausmachen darf. Die diabolisch ähnlich klingende Formulierung, derzufolge es nicht mehr als 2/3 der LISTENPLÄTZE sein dürfen, wurde abgewendet. Sie hätte eine absurde Situation von 23 Männern und 1 Frau auf einer Liste möglich gemacht.
Trotzdem gibt es bei der Verbesserung des Entwurfs noch Luft nach oben. Entsprechend haben wir noch Anträge vorbereitet, die die demokratische Qualität des Wahlgesetzes deutlich wirksamer werden ließen. Es sind dies:
1. Verbot für Wahlwerbung durch Vereine, Verbände und Gewerkschaften
Wir wollten erreichen, dass das Regionalgesetz Nr. 7/1998, das dieses Verbot schon vorsieht, endlich umgesetzt wird. In unserem Änderungsantrag wird der Text des Regionalgesetzes auf die Landtagswahlen übertragen und Sanktionen und Veröffentlichungspflicht vorgesehen. Obwohl es im Ausschuss dazu von SVP-Seite hieß: „typisch grüne Verpetzpolitik!“ werden wir den Vorschlag noch einmal im Plenum vorbringen – sie würde dem ungeliebten Usus der Ungleichbehandlung endlich einen Riegel vorschieben. Übrigens liegt hierzu auch im Regionalrat bereits seit 2015 ein Gesetzentwurf unserer Fraktion vor.
2. Echte Beschränkung der Wahlspesen
Wir unterstützen den Vorschlag, die Höhe der Wahlkosten auf maximal 30.000 Euro pro KandidatIn zu beschränken. Unser Vorschlag sieht vor, Wahlwerbespesen, die in „Seilschaften“ getätigt werden, aufzuteilen und einzurechnen. Ansonsten wird es weiterhin Schlupflöcher über Verrechnung durch die Partei geben und die Einschränkung des persönlichen Wahlbudgets bleibt eine wirkungslose Formalie.
3. Und die Frauen an der Spitze?
Unser Vorschlag, endlich auch eine Vertretung des „anderen“ Geschlechtes an der Spitze des Landes vorzusehen (eine der beiden LH-Vertretungen sollte eine Frau sein – oder natürlich ein Mann, wenn es dereinst eine LH-Frau geben sollte), erhielt im Ausschuss nur 1 Stimme, jene der Einbringerin. Wir sind gespannt auf die Debatte im Plenum hierzu. Denn die Mehrheit zeigte schließlich ja etwa mit dem „Landinergesetz“ ganz deutlich, dass sie nichts gegen Quoten hat, wurde doch die ladinische Vertretung in der LH-Stellvertretung per Quote gesichert. Mal sehen, ob Frauen in Südtirol in ihrem Recht auf Quoten den Status von Ladinern erreichen.
Bozen, 10.05.2017
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss
Minderheitenbericht:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/05/Minderheitenbericht_Relazione-di-minoranza.pdf“]

Bezüge von Landtagsorganen und Landesregierung: Grüne lehnen Zulagen für kleine Ämter strikt ab; die Bezüge der Landesregierung sind gesetzlichen Vorgaben anzupassen.

Der Südtiroler Landtag behandelt diese Woche endlich die seit langem anstehende Frage der Bezüge von Organen des Landtages und der Landesregierung.
Nachdem der Entwurf der Amtsentschädigungen für Regierung und Landtagsämter bereits im Dezember 2016 im Plenum des Landtags versuchsweise behandelt worden war, zog die Landesregierung angesichts der kontroversen und harten Diskussion die Notbremse und trat den Rückzug an. Das Gesetz wurde wieder der Gesetzgebungskommission übermittelt, worauf nach unzumutbarer Verzögerung nun ein neuer Anlauf erfolgt.
Hierzu in aller Deutlichkeit die Position der Grünen: Die Vorlage der vier Unterzeichner aus den Reihen des Präsidiums (Widmann, Bizzo, Tinkhauser und Renzler) ist in dieser Form nicht annehmbar. Der Entwurf sieht eine minimale Senkung der Zulagen der Landesregierung und Landtagsspitze vor, die über die Entschädigung als Abgeordnete hinaus für die Spitzenämter von Exekutive (Landeshauptmann und Landesräte) und Landtag (Präsident und Präsidium) zuerkannt werden.
Die vorgeschlagenen, steuerfreien Funktionszulagen zwischen 3300 und 4600 Euro (für LT-Präsident, Landesräte, LH) zum „normalen“ Abgeordnetengehalt entsprechen in dieser Höhe keinesfalls den gesetzlichen Vorgaben der Regierung Monti und den Vereinbarungen in der Staat-Regionen Konferenz, die in fast allen Regionen Italiens bereits umgesetzt wurden, im benachbarten Trentino bereits seit 2014. Auch wenn Verantwortung und Arbeitslast in der Landesregierung hoch sind, ist dennoch der gesetzliche Rahmen zu beachten, der deutliche Einschränkungen vorsieht.
Die Abgeordneten von Trentino und Südtirol haben die ihnen gleichfalls vorgeschriebene Absenkung seit 2013 vollzogen. Ihre Entschädigungen liegen um 8% unter der Marke von 2010 und deutlich unter jener der allermeisten Regionen Italiens. Fundierte Rechtsgutachten wie jenes von Giuseppe Caia weisen juristisch stichhaltig darauf hin, dass auch für Regierung und Landtagsspitze eine deutliche Absenkung zu erfolgen hat. Das Gegengutachten Falcon hat die Caia-Argumente nicht widerlegen können.
Die fortdauernde Erhöhung der Zulagen für die „hohen Ämter“ soll durch Boni für Fraktionssprecher und Präsidenten der Gesetzgebungskommissionen „versüßt“ und damit der Opposition schmackhaft gemacht werden. Die (bisher nicht bestehenden) Zulagen für die kleineren „Jobs“ weisen wir entschieden zurück und lehnen ihre Annahme für den Fall der Genehmigung des Gesetzes kategorisch ab. Die Grünen werden für die Tätigkeit als Fraktionssprecher keinen Euro annehmen; an der Spitze der Gesetzgebungskommissionen sitzen ohnedies nur Präsidenten der Mehrheit, deren Appetit unstillbar scheint.
Der vorliegende Gesetzesentwurf versucht, eine seit langem offene Frage kurz vor Ende der Legislatur zu klären, tut dies aber in unzumutbarer Form und widersprüchlicher Manier, der man das schlechte Gewissen von weitem ansieht. Wir Grüne werden uns auf diesen Handel weiterhin erhöhter Spitzenzulagen gegen Beruhigungs-Boni für die Opposition nicht einlassen.
Bozen, 09.05.2017
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

Der Frühling hat Einzug gehalten und die Arbeit auf den Feldern und in den Gärten ist in vollem Gang. Auch wir möchten im Landtag neue Ideen säen und fordern daher in dieser Landtagswoche mit einem Beschlussantrag die stärkere Förderung der Gestaltung und Nutzung von Schulgärten.
Der Garten kann ein wirksames Mittel sein, um den Kindern näherzubringen, was in unserer Natur wachsen und gedeihen kann. Die Gärten bieten die Möglichkeit, eine neue Beziehung zwischen Außenraum und Innenraum herzustellen, zwischen Mensch und Natur, auch dort, wo diese schon vom Menschen stark geprägt wurde. Die Zeit an der frischen Luft in Kontakt mit der Natur hilft laut einigen ExpertInnen, die immer häufiger auftretenden Aufmerksamkeitsstörungen und Hyperaktivität vieler Jugendlicher abzuschwächen.
Infolge einer Anfrage der Grünen hat sich herausgestellt, dass knapp mehr als 10% der Südtiroler Schulen über einen Schulgarten verfügen. Bei den meisten handelt es sich um Grund- oder Mittelschulen.
Leider haben wir aber festgestellt, dass Artikel 12 der Schulbaurichtlinien „Gestaltung der Schul- und Pausenflächen im Freien” keinen Platz für einen Schulgarten, der während der Unterrichtsstunden von Lehrpersonen sowie Schülern und Schülerinnen benutzt werden könnte, vorsieht.
Wir schlagen deshalb vor, die Möglichkeit eines Schulgartens in den Schulbaurichtlinien und die Forderung von Pilotprojekten für didaktische Gärten vorzusehen.
08.05.2017
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss
Beschlussantrag:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/05/2016-09-07-Orti-didattici-nelle-scuole.pdf“]

Tourismus 2015/16 auf Rekordkurs: Aber Erfolg braucht auch Grenzen!

Die Saison 2015/16 war – wie ASTAT dokumentiert – ein Allzeit-Rekordjahr für Südtirols Tourismus, der erstmals die Marke von 30 Mio. Nächtigungen übersprungen hat. Damit liegt Südtirol zwar weit hinter den 45 Mio. Nächtigungen Tirols, aber ein Höhepunkt ist erreicht. Der Trend ist gut für Beschäftigungslage und Tourismusbetriebe, für Handwerk, Lieferanten und Bauwirtschaft, die sich gleichfalls seit vier Jahren im Hoch befindet.
Das Topjahr 2015/16 mit einem Sprung von 7,3% auf 31,4 Mio. Nächtigungen wirft trotz aller Genugtuung drängende Fragen auf.
Erreichbar und überrollt!
Das Topjahr 2016 dementiert Klagen über die schlechte Erreichbarkeit Südtirols. Noch nie kamen auch ohne Airport so viele Gäste, auch wegen der Gefährdung des Luftverkehrs und internationaler Reiseziele zu Lande. Leider zu 85% im eigenen Auto, statt zumindest teilweise im logistisch dürftigen Bahnverkehr.
Die Verkehrsflut im Tourismus ist eine Kernfrage der Zukunft und ohne befriedigende Antworten. Anwohner der Dolomitenpässe und ladinischen Täler erleben überbordende Autoschlangen, Autobahn und Pustertaler Straße sind Standorte steter Staus. Ruhegebiete an den Grenzen der Naturparks sind oft Brunftplätze von Blechlawinen; kleine Zubringer wie die Würzjochstraße werden als Bypass missbraucht.
Wenn die Zahl der Gäste steigt, während ihre Nächtigungsdauer auf bald unter 4 Tage fällt, bedarf es einer echten Verkehrsrevolution. Denn andernfalls ist zu Saisonspitzen nicht nur Lebensqualität massiv gefährdet, sondern auch Südtirols Ruf als ruhige Tourismusregion.
Mehr Qualität statt weiteren Wachstums
Südtirol ist mit Tirol alpenweit das Land mit der höchsten Tourismusintensität. Nirgendwo sonst kommen so viele Gäste auf einen Einwohner wie südlich der Alpen. Weiteres Wachstum ist schwer verträglich, auch nicht bei den Bettenzahlen. Offiziell hat das Land 220.192 Gästebetten, inoffiziell wohl weit mehr. 2016/17 ist ein Bauboom unübersehbar: mit neuen und vergrößerten Hotels, denn Gästezuwächse, erhöhte Renditen und niedrige Zinsen sind Adrenalin für Investitionswillige.
Droht ein Verdrängungswettbewerb?
Mehr denn je aber drohen Überkapazitäten und ein Verdrängungswettbewerb. Drei-, Vier- (+ 2,6%) und Fünfsterne-Hotels (+ 14,3%) verdrängen Ein- und Zweisternebetriebe (-3,1 bzw. -3,8%). Umsteuern ist notwendig, durch Regeln der Raumordnung, Bremsen der Gemeinden, vorab aber durch Selbstkontrolle der Branche. Andernfalls droht eine Tourismusblase, die Überkapazitäten und verheerte Landschaften zurück lässt.
Ohne Wachstumsbremse explodieren Bodenpreise und Lebenshaltungskosten auch außerhalb der Tourismusbastionen wie Kastelruth, Wolkenstein und Sexten, zum Nachteil der Einheimischen, deren Chancen auf günstigen Baugrund schwinden.
Den Angriff auf Natur und Landschaft eindämmen
Die Seilbahnbranche wittert Morgenluft für neue Zusammenschlüsse und Skikarusselle: die heute Abend in Sexten diskutierte Verbindung Sexten-Sillian oder Langtaufers-Kaunertal sind nur eine Auswahl geplanter Erweiterungen. Der Erfolg scheint ihnen recht zu geben, der „Sanfte Tourismus“ gilt als Auslaufmodell.
Grenzen des Wachstums und neue Verantwortung für die „Kehrseite des Tourismus“
Das aber trifft nicht zu: Schon jetzt wächst die Zahl der Gäste, denen ein klimaverträglicher, Landschaft und Kulturen schonender Tourismus am Herzen liegt. Auf sie muss die Branche künftig bauen, auf Gäste, denen Nachhaltigkeit, Gesundheit und Regionalität am Herzen liegen.
Tourismus in Südtirol muss ein potenter, aber begrenzter Player bleiben; die Frage nach einer Obergrenze und der Verträglichkeit für Menschen und Umwelt muss mit Nachdruck gestellt werden: Bei 31,4 Mio. Nächtigungen und 7,0 Mio. Ankünften ist die Obergrenze bald erreicht.
Südtirols Zukunft liegt auch in anderen Wirtschaftsbranchen: In der Industrie, die mit geringem Ressourcenverbrauch und qualifizierten Arbeitsplätzen hohe Wertschöpfung generiert.
Tourismus hingegen ist trotz aller Erfolge ein reifes Produkt, ein Sektor, der durch Selbstbeschränkung nur gewinnt. Und schließlich: Das Tourismusland Südtirol, das von den Folgen von Krieg, Terror und Unsicherheit stark profitiert, muss sich auch bei der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen stärker bewähren als bisher der Fall.
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
27. 04. 2016

Vorstellung des Gesetzentwurfs für ein „Verbot der Verwendung von Giftködern“

Der Gesetzentwurf wurde von den Landtagsabgeordneten Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss, Andreas Pöder und Paul Köllensperger gemeinsam eingebracht und am 21. April zusammen mit Eros Torbol (LAV Bozen) in einer Pressekonferenz vorgestellt. Die Gesetzesinitiative wird nächste Woche im zuständigen Gesetzgebungsausschuss behandelt.
Letzthin wurden in Südtirol immer mehr Fälle vergifteter Tiere oder von Fraßködern mit giftigen oder toxischen Wirkstoffen gemeldet, die in Parkanlagen,
Gärten und anderen öffentlichen Orten gefunden wurden.
Einige Wirkstoffe, die problemlos im Handel erhältlich sind, werden mit für die Tiere schmackhafte Lebensmitteln vermischt und können bei Aufnahme
zum Tod führen oder im Falle eines Kontakts durch den Menschen dessen Gesundheit gefährden. Es werden auch andere tödliche Mittel verwendet, bei
denen gefährliche Inhaltsstoffe in den Ködern versteckt werden.
Um auf die Gefährlichkeit dieses Phänomens hinzuweisen, hat das Gesundheitsministerium die Verordnung “Norme sul divieto di utilizzo e detenzione di
esche o bocconi avvelenati“ (Bestimmungen zum Verbot der Verwendung und des Besitzes von Giftködern) um 12 Monate verlängert. Diese Verordnung ist am 16. Juli 2016 in Kraft getreten und stellt eine notwendige Maßnahme zum Schutz der Tiere und der öffentlichen Gesundheit dar; die tödlichen Köder gefährden gleichermaßen Haustiere und wild lebende Tiere und sind auch eine Gefahr für den Menschen, insbesondere für Kinder, sowie für die Umwelt.
Damit allerdings die Bestimmungen der Verordnung ihr Ziel erreichen, ist es unerlässlich, dass diese in ein Gesetz aufgenommen werden, sodass sie endgültig und bis zu deren Aufhebung Gültigkeit erlangen und bei Zuwiderhandeln entsprechende Strafen verhängt werden können. Einige Regionen Italiens, z. B. Toskana, Umbrien und Apulien, haben bereits ein entsprechendes Gesetz erlassen.
Wir sind der Meinung, dass die Verabschiedung eines solchen Gesetzes auch in Südtirol maßgeblich zur Vorbeugung und Bekämpfung von Vergiftungen sowie zu einem wirksameren Schutz der Tiere, der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit beitragen würde.

LAV Bozen:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/04/INTERVENTO-STAMPA-BOCCONI-AVVELENATI.pdf“]
Gesetzentwurf:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/04/DDL_LGE.pdf“]
Bericht:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/04/Relazione_Bericht.pdf“]
Gutachten des Rats der Gemeinden:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/04/Parere_Gutachten-Rat-der-Gemeinden.pdf“]

Serata-Info-Abend
Bolzano-Bozen, Sala Comune/Gemeindesaal, Vicolo Gumer Gasse
La legge sul fine vita
Die Patientenverfügung
con/mit On. DELIA MURER e/und MINA WELBY
On. DELIA MURER, deputata „Articolo1-MDP“, è prima-firmataria della legge su „Consenso informato e Disposizioni Anticipate di Trattamento.
MINA SCHETT WELBY, sudtirolese di San Candido, paladina nazionale dell’impegno a favore dell’autodeterminazione della persona e le scelte di vita e fine vita.
Delia Murer, Parlamentarierin „Articolo1-MDP“  ist Erstunterzeichnerin des Gesetzes zur Patientenverfügung.
Mina Welby, gebürtig aus Innichen, ist bekannt wegen ihres Einsatzes für ein selbstbestimmtes Lebensende.

Moderazione/Moderation Dep./Abg. Florian Kronbichler

Diesen Sonntag, Ostersonntag, findet in der Türkei das Referendum über die so genannte Verfassungsreform statt. Mit ihr will Staatspräsident Erdogan die Machtfülle, die er sich mit der Niederschlagung des seltsamen Staatsstreichs vom vergangenen Sommer bereits genommen hat, auf verfassungsrechtliche Grundlage stellen und weiter ausbauen. Der Staatspräsident wird automatisch auch Regierungschef, das Parlament wird weitgehend entmachtet, der Zugriff der Regierung auf die Justiz, bereits jetzt bedenklich wenig unabhängig, wird zum System. Die Türkei droht zu einem autokratischen Staat zu werden. Ihre Aufnahme in ein demokratisches Europa, bis vor wenigen Jahren noch ein konkretes Ziel sowohl der EU als auch der Türkei, ist in weite Ferne gerückt.
Aufgrund der herrschenden Spannungen und angesichts der Bedeutung dieses Wahlgangs für die Demokratie in dem 80-Millionen-Einwohner-Land am Bosporus hat der Europarat beschlossen, eigene Mitglieder zur Wahlbeobachtung zu schicken. Auf Vorschlag der Sozialistischen Fraktion hat der Europa-Rat zusammen mit anderen mich mit der Aufgabe betraut. Ich werde in der Europarat-Delegation der einzige Vertreter Italiens sein. Morgen fliege ich in die türkische Hauptstadt Ankara. Hier werden wir Vertreter aller wahlwerbenden Parteien sowie von Nicht-Regierungsorganisationen und Bürgerrechts-Bewegungen anhören. Das Referendum direkt werde ich am Ostersonntag in Istanbul verfolgen. Die Metropole ist mir auf meinen Wunsch als Beobachtungsort zugeteilt worden.
Florian Kronbichler, deputato/Abgeordneter – Roma, 12 aprile 2017

Ein weiteres intensives Polit-Jahr liegt hinter uns, und wir blicken mit einer insgesamt positiven Bilanz darauf zurück.
Bei allen heißen Agenden im Land und darüber haben wir uns zu Wort gemeldet und dabei die grünen Themen in den Vordergrund gestellt.
Im Mittelpunkt der Arbeit standen 2016 die Flüchtlingspolitik und verschiedene wichtige Volksabstimmungen, ebenso der Austausch über die Direkte Demokratie und die Autonomie.
Unsere grünen Dauerbrenner wie die Raumordnung, die Gärten und die biologische Landwirtschaft nehmen im Rückblick breiten Raum ein – daneben waren wir aber auch im Einsatz für die Rechte verschiedener Bevölkerungsgruppen, etwa der Frauen, 2016 insbesondere der überlasteten Kindergärtnerinnen, der homosexuellen Paare, der sozial Benachteiligten.
Die Sanitätsreform und die Schließung der Geburtsabteilungen gehörten leider nicht zu den Sternstunden des vergangenen politischen Jahres. Auch dazu geben wir unsere Sicht der Dinge wieder.
Die Arbeitsgruppen und Gremien der Grünen Partei waren 2016 überaus aktiv und wir bedanken uns bei ihnen. Sie und alle anderen, die die grüne Sache mitdenken, sind der Ausschlag dafür, dass unsere Ideen und Vorschläge stets frisch und zukunftsträchtig sind.
All diese Themen und viele weitere könnt ihr in unseren „Rücksichten 2016“ nachlesen.
Gute Lektüre wünschen Riccardo, Brigitte und Hans.