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Die Gesetzgebungskommission allein zu Haus.

Mehr Geringschätzung ist kaum möglich, ebenso wenig mildernde Umstände.
Heute war der Zweite Gesetzgebungsausschuss einberufen, um über drei Gesetzentwürfe der Opposition zu beraten. Zwei davon betrafen den Tierschutz (s.u.), einer das Ausbringen von Herbiziden (dieser wäre vertagt worden). Erstunterzeichnerin war jeweils Abg. Brigitte Foppa für die Grüne Fraktion.
Während sich die Mitglieder des Ausschusses geschlossen einfanden, zum Teil nach weiter Anreise, ließen sich weder der zuständige Landesrat Arnold Schuler noch seine Beamtenschaft (z.B. der Landestierarzt Dr. Zambotto, bekanntlich einer der bestbezahlten Beamten im Lande) blicken. Der Ausschuss wurde vom Vorsitzenden Wurzer nach einer Viertelstunde Warten wieder entlassen.
Dass Gesetzentwürfe der Opposition abgelehnt werden, sind wir ebenso gewohnt wie die lapidaren und fast immer negativen Gutachten des Rates der Gemeinden (wie auch in diesem Fall zum LGE zu den Giftködern). Dass sich die Landesregierung aber nicht einmal der demokratischen Pflicht der Anwesenheit stellt  – schließlich können Gesetzentwürfe nicht behandelt werden, wenn die Regierung nicht anwesend ist – und damit zudem elementare Höflichkeitsregeln verletzt, ist wirklich inakzeptabel.
Der Landesrat hat in der Folge eine schriftliche Entschuldigung geschickt und die Abwesenheit mit einem „Missverständnis“ begründet. Das kann passieren. Professionelles Arbeiten und demokratisches Feingefühl sehen anders aus.
22.3.2017
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba
Hinweis:
Die zwei genannten Gesetzentwürfe zum Tierschutz betreffen:
1. Das Verbot der Verwendung von Giftködern (Landesgesetzentwurf Nr. 113/16-XV)
2. Die Beiträge für den Tierschutz: Abänderung des Landesgesetzes vom 15. Mai 2000, Nr. 9 (Landesgesetzentwurf Nr. 116/17-XV)

Der neue Direktor der LPA, Marco Pappalardo, dient zwar dem Image Südtirols, vor allem aber jenem der Landesregierung

Die Ernennung von Marco Pappalardo, bisher Tourismus-Chef der IDM, zum Chef der Landespressagentur, hinterlässt einen zwiespältigen Eindruck: Dass kein Journalist die Leitung der Landespressagentur übernimmt, der den Auflagen seiner Berufskategorie und der Ethik der „Vierten Gewalt“ verpflichtet ist, sondern ein Marketingfachmann, ist bedenklich.
Niemand zweifelt an den kommunikativen Fähigkeiten von Marco Pappalardo: Er hat die SMG nach dem Abgang von Christoph Engl 2013 übernommen und die touristische Marktbeobachtung und -bearbeitung geleitet – die Erfolge liegen auf der Hand. Dagegen ging die gleichfalls von ihm betreute Promo-Kampagne für den Flughafen Bozen nicht auf, sondern scheiterte krachend.
Dass Marco Pappalardo aber für eine objektive Berichterstattung über Südtirol und die Tätigkeit der Landesverwaltung sorgen kann, die Kriterien journalistischer Objektivität und Sorgfaltspflicht genügt, ist daher mehr als fraglich. Zwar ist bessere Imagepflege für Südtirol, zumal auf nationaler Ebene, dringend erforderlich. Nicht wünschenswert wäre aber, wenn die Landespressagentur unter Pappalardos geschickter Regie zum Promotion-Service der Landesregierung mutiert. Dann wäre auch die Bezeichnung der Agentur zu ändern – in SMG: Südtiroler Mehrheits-Garantin.
Wir Grüne bewerten daher diese Berufung als überaus problematisch und zugleich als empfindliche Schwächung der journalistischen Berufsgruppe zugunsten postfaktischer Versuchungen.
Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa,  LT-Abgeordnete
BZ, 21. 3. 2017
 

ie Absicht der SVP, das so genannte Ladiner-Gesetz als Hintertürl zu einem neuen Wahlrecht in Südtirol zu missbrauchen, erregt Misstrauen in Rom und könnte nun das Gesetz insgesamt in Gefahr bringen. Für kommenden Dienstag, 21. März, sind die Oppositionsvertreter im Landtag kurzfristig zu einer Anhörung in den Verfassungsausschuss des Senats vorgeladen. Das Treffen überrascht durch Art und Termin.
Gegenstand der Aussprache ist der in erster Lesung von der Abgeordnetenkammer bereits genehmigte und nun zur Behandlung im Senat aufliegende Verfassungsgesetzentwurf. In nie gesehener Einmütigkeit haben Mitte dieser Woche die Mandatare aller Oppositionsparteien, 16 von 35 Abgeordneten, ein Schreiben an den Senatsausschuss gerichtet. Darin beklagen die 16 Abgeordneten, die SVP würde im Fall des Ladiner-Gesetzes eklatanten Autonomieverzicht üben, und dies nur in der Absicht, auf diesem Schleichweg zu einem der Partei genehmen Wahlsystem für den Südtiroler Landtag zu kommen.
Stein des Anstoßes am Ladiner-Gesetz sind zwei unscheinbare Abänderungen, welche der SVP-Ladinervertreter Daniel Alfreider auf Betreiben von Senator Karl Zeller unmittelbar vor Abstimmung in der Kammer in den Gesetzestext eingebracht hat. Würden diese genehmigt, bekäme die SVP endlich jenen Spielraum zu einer Wahlrechtsreform, die sie schon lang anstrebt, die ihr das Autonomiestatut aber nicht erlaubt. Dieses sieht ein reines Proportionalwahlsystem vor.
Der Grünen-Abgeordnete im Parlament hat bereits bei der ersten Lesung in der Kammer „den blinden Passagier im letzten Wagon“ gefunden und dagegen protestiert, dass hier die Abänderung zum Hauptzweck des Gesetzes avanciere und der erklärte Ladinerschutz allenfalls zu einem erwünschten Kollateralnutzen zurückgestuft werde. Er sprach in diesem Zusammenhang von „Ladinermissbrauch“. Der Zweikammer-Ausschuss für Regionalangelegenheiten, in dem Kronbichler das Problem diesen Donnerstag abermals vortrug, machte sich in seinem Gutachten die Bedenken weitgehend zu eigen.
Es erweist sich nun, dass die SVP das Ladiner-Gesetz gar zu unbekümmert umgerüstet hat. Es wird mit damit das Autonomiestatut abgeändert. Dieses sieht im Artikel 103 jedoch vor, dass Regierung oder Parlament für jede Änderung das Gutachten des Regionalrates sowie der jeweils betroffenen Landtage von Bozen oder Trient einholen muss. Das ist zum „Ladinergesetz“ vergangenen Herbst vorschriftsmäßig geschehen. Damals stimmte auch ein Großteil der Opposition dafür. Das geschah allerdings zu einem Zeitpunkt und einem Entwurfstext, als der fragliche Wahlrechts-Passagier noch nicht an Bord war.
Nach Logik sagt jetzt die Landtagsopposition: Mit den Abänderungen ist das ein anderes Gesetz. Viele von ihnen hätten für den Ladiner-Schutz gestimmt, nicht für ein neues Wahlgesetz. Es gehöre noch einmal in den Regionalrat und den Südtiroler Landtag. Vor einem Monat haben die Abgeordneten der Grünen und der Fünf-Sterne-Bewegung im Regionalrat einen entsprechenden Beschlussantrag eingebracht. Die Mehrheit lehnte ihn ab.
Inzwischen sind auch aus SVP-Kreisen Bedenken zu hören. Die SVP statuiert durch ihr Beharren einen Präzedenzfall, der sich leicht gegen sie selber und gegen die Autonomie insgesamt kehren kann. Ändert morgen Regierung oder Parlament auch nur einen Beistrich am Autonomiestatut, ohne Land und Region vorher um deren Meinung zu fragen, werden Bozen und Trient protestieren. Rom kann dann sagen: Warum so empfindlich? Ihr habt damals, „bei den Ladinern“ doch auch auf jede Mitsprache verzichtet.
Die Anhörung vor dem Verfassungsausschuss des Senats kommenden Dienstag wird manchen Aufschluss bringen. Kann sein, dass das Senatspräsidium der Argumentation der Südtiroler Opposition folgt und Landtag wie Regionalrat um ein zweites Gutachten anfragt. Das würde die SVP ein kleines Klein-Beigeben kosten. Schwerwiegender wäre: Regierung und Parlament ließen es absichtlich auf diesen Südtiroler Autonomie-Verzicht ankommen.
Florian Kronbichler

Grüne bedauern die folgenschwere Entscheidung und zollen einem politischen Gegner von Format ihren Respekt.

Heute Nachmittag hat Pius Leitner, Fraktionsführer der Freiheitlichen im Südtiroler Landtag, sein Abgeordneten-Mandat zurückgelegt. Der Grund lag in der vom Landesgericht Bozen ausgesprochenen Suspendierung nach dem Urteil über die Verwendung von Fraktionsgeldern seitens der Freiheitlichen Partei.
Wir Grüne bedauern diesen schweren Schritt, der in seiner Konsequenz aber auch deutlich macht, worum es Pius Leitner während seiner langen politischen Laufbahn gegangen ist – nicht um Bereicherung und Posten, sondern um politische Ziele. Auch wer wie unsere Partei viele Positionen des freiheitlichen Parteigründers stets scharf kritisiert hat – vom Freistaat über die harsche Euro- und Islamkritik bis hin zur Migration – stellt nicht in Abrede, dass Leitner stets verlässlich und berechenbar war, offen in der Auseinandersetzung und kollegial im Umgang, ein „Mann mit offenem Visier“, wie er selbst sagen würde. Seine Stimme und Persönlichkeit werden dem Landtag sehr fehlen.
Mit seinem Rücktritt verliert der Landtag nicht nur den am stärksten gewählten Mandatar nach dem Landeshauptmann und damit einen gewichtigen demokratischen Repräsentanten, sondern auch einen zentralen Gewährsmann parlamentarischer Demokratie, der Leitner einen Dienst erweist: Denn immerhin wird durch seinen Rücktritt auch die Zahl der Mandatare wieder komplettiert, die bei einer Suspendierung seines Mandats unvollständig geblieben wäre. Die von den Wählerinnen und Wählern nach der Landtagswahl 2013 gewünschte Gewichtung zwischen Mehrheit und Opposition bleibt so zumindest den Zahlen nach intakt, wenn auch nicht nach der Qualität.
Das Urteil, mit dem die Gerichtsbarkeit mit Leitners Suspendierung in die Legislative eingegriffen hat, ist durch die „Lex Severino“ möglich geworden und damit legal. Dennoch bleibt ein bitterer Nachgeschmack im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit des Spruchs.
An seinen politischen Folgen wird nicht nur der Landtag, sondern auch die politische Kultur Südtirols noch lange zu leiden haben.
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
13. 3. 2017

Ein Dank an alle unsere Vorgängerinnen, an all die Frauenrechtlerinnen, Feministinnen, Pazifistinnen, Künstlerinnen und Wissenschaftlerinnen, Großmütter, Mütter, Freundinnen, die uns Mut gaben, unser eigenes Leben zu leben, mitzugestalten. Danke ihnen, dass sie die Rechte für uns erkämpft haben, die uns heute selbstverständlich erscheinen. Danke, dass sie es ausgehalten haben, als hässlich, dumm, unweiblich, keifend beschimpft zu werden. Beschimpft dafür zu werden, dass sie für Frauen einen gleichwertigen Platz in der Gesellschaft forderten.
Diese Selbstverständlichkeit ist brüchig. Frauenquoten werden als nicht notwendig erachtet, obwohl Frauen in Italien nur zu 20 % in Politik und in den Führungsetagen der Wirtschaft vertreten sind, bei den Banken sind es gerade mal 10%. Ihre traditionelle Familienrolle wird hochgehalten, wo doch die häufigsten Gewalttaten gegen Frauen im familiären Umfeld geschehen.
Wieviele der über 5.000 in Südtirol zuhause betreuten Menschen werden wohl von Frauen betreut – eine Arbeit, die selten bezahlt und noch seltener abgesichert ist.
Die Liste ist endlos.
Wir glauben, dass Frauen vor allem eines brauchen: die Unterstützung einer Gesellschaft, von Männern und von anderen Frauen, die in ihnen das Potential und nicht das Opfer sehen, die ermutigen und unterstützen. Keine Gesellschaft, die bevormundet, indem sie vorschreiben will, welche Kleidung Frauen zu tragen haben und auf welche Rolle sie sich zu beschränken haben.
Es macht einen Unterschied, ob man Frauenrechte verteidigt, indem man generell das Kopftuch verbietet, bestimmte Gruppen von Männern pauschal der Gewalt bezichtigt oder ob konkret Frauen auf dem Weg in die Selbstständigkeit und Selbstachtung unterstützt werden: über die Stärkung von Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen, über den alltäglichen respektvollen Umgang miteinander, über faires, sachliches Aushandeln der Arbeitsverteilung, ein gemeinsames Nicht-Zulassen, dass Frauen als Dekoration und Sexualobjekte behandelt werden, Zulassen, dass alle Frauen ihre Wirkungsreichweite erweitern können – und sei es durch das Organisieren eines Fahrradkurses.
Jeden Tag gibt es viel zu tun.
Jede Frau ist mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet, für die sie täglich neu kämpfen muss.
Wir kämpfen mit.

Ulrike Spitaler
Evelyn Gruber Fischnaller

08.03.2017

Grüne Vorschläge für die Reform des Autonomiestatuts

Heute, Freitag 24. Februar, wird der Autonomiekonvent über das Thema des Minderheitenschutzes diskutieren. Unser Vertreter im Konvent, Riccardo Dello Sbarba, hat hierzu eine Reihe von Vorschlägen hinterlegt, die heute Abend in der Eurac zur Debatte stehen werden.
Seit 1972, dem Geburtsjahr des derzeitigen Autonomiestatuts, hat die Gesellschaft einen weitreichenden Wandel erlebt und auch die Institutionen haben sich weiterentwickelt. So ist es nun möglich geworden, eine modernere und europäischere Autonomie zu entwerfen.
Wir Grünen haben seit jeher zu den Themen des Zusammenlebens, der demokratischen Vielfalt und der BürgerInnen-Rechte an der Seite von vielen anderen Teilen der Gesellschaft Denk- und Vorarbeit geleistet. Die Zeit ist jetzt reif, Wünsche und Forderungen, die von der Bevölkerung seit langem vorgebracht werden, in unsere Landesverfassung einfließen zu lassen. Damit kommt die Politik ihrem Auftrag der Volksvertretung am ehrlichsten nach.
UNSERE ÜBERLEGUNGEN IM ÜBERBLICK:
Erstens: Die Gesellschaft ist nicht mehr statisch, sondern dynamisch.
Die Migration ist ein eindrucksvolles Phänomen, jedoch nicht der einzige Ausdruck dieser Entwicklung. Es geht auch um den Bildungsgrad, der heute höher ist als früher, um die Frauen, die den Arbeitsmarkt erobert, die Wirtschaft und die Unternehmen, die sich internationalisiert haben. Die Gesellschaft von heute muss mobil sein, wenn sie funktionstüchtig sein will – und das gilt für alle Ebenen, auch in beruflicher Hinsicht. Junge Menschen studieren im Ausland, sie reisen, verlassen das Land und/oder kehren wieder zurück – und nicht selten stoßen sie dann auf ein Gesellschaftssystem, das auf Sesshaftigkeit ausgerichtet ist, anstatt auf Mobilität und Flexibilität. Bestimmte Starrheiten sind nicht mehr zeitgemäß.
Auf die mobile Gesellschaft reagieren bedeutet konkret:

  • im Statut die neuen Minderheiten im Lande anerkennen;
  • die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung freistellen, zumindest bei der ersten Erklärung;
  • die Jahre der Ansässigkeitspflicht in der Region für das Wahlrecht zu reduzieren.

Zweitens: Die Macht ist vom Staat auf das Land übergegangen.
Im Jahr 1972 gab es noch die Übermacht von Staat und Region. Durch das Statut wurde ein großer Teil dieser Macht auf das Land übertragen. Gerade darin liegt der Erfolg der Autonomie: Die Sprachminderheiten werden heute nicht mehr durch anachronistische Systeme der Trennung geschützt, sondern dadurch, dass das Land weitgehend souverän agieren kann.
Nimmt die autonome Macht zu, muss die innere Demokratie im Gegenzug ausgebaut werden. Dadurch erwachsen mehr Rechte und mehr Freiheiten für die Menschen, jenseits der Logik der “Zugehörigkeit”. Alte Ungerechtigkeiten wurden inzwischen ausgeglichen, man darf daher über die Sinnhaftigkeit bestimmter Mechanismen neu nachdenken. Auch über die in jeder Demokratie notwendige Gewaltenteilung bzw., Aufteilung der Macht sind Überlegungen anzustellen. Daher gilt es:

  • den ethnischen Proporz flexibler zu gestalten und auszusetzen, wo immer der ethnische Ausgleich schon erreicht ist (wobei er als Korrekturmechanismus jederzeit wieder eingesetzt werden kann, wenn sich die Gleichgewichte wieder verschieben sollten);
  • mindestens die Hälfte der RichterInnen des Verwaltungsgerichtes von der politischen Ernennung auszunehmen und via Wettbewerb zu ermitteln.

Drittens: Der Minderheitenschutz in Europa nimmt neue Formen an.
Der “neue” Minderheitenschutz fußt auf dem Prinzip der “Wahlfreiheit” (s. Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten von 1994). Die „Werkzeuge“ zum Schutz der Minderheiten (z.B. Schule in der Muttersprache) müssen gesichert bleiben. Jede Person muss das Recht haben, diese zu nutzen oder aber andere Wege zu beschreiten, die vielleicht besser zur eigenen Lebensplanung passen. Mehrsprachigkeit ist kein Problem, sondern ein Ziel und ein Wert – außerdem von vielen Bürgerinnen und Bürgern gewünscht. Viele Wege führen zur Mehrsprachigkeit. Es ist nicht mehr akzeptabel, dass in unserem Land, mit seiner kulturellen Vielfalt und seinem sprachlichen Reichtum, Modelle verboten sind, die in ganz Europa gängig sind.
Unsere Vorschläge:

  • Verankerung der innovativen Sprachdidaktik und der Schulversuche, die in vielen Schulen bereits existieren, im Autonomiestatut;
  • Schaffung der Möglichkeit eines Zusatzangebots der Gemeinsamen mehrsprachigen Schule für jene, die sie wünschen – im Sinne des Spracherwerbs, aber auch als Ausdruck eines Landes, das nicht (mehr) auf Trennung setzt.
  • Ausweitung des Gebrauchs der ladinischen Sprache.

Wir sind überzeugt, mit diesen Vorschlägen einem großen Teil der Bevölkerung aus dem Herzen und aus der Seele zu sprechen. Auch auf diese Stimmen sollten wir bei der Weiterentwicklung unserer Autonomie nicht vergesse
Bozen, 24. Februar 2017
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa, Hans Heiss
Vorschläge zur Änderung des Autonomiestatuts:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/02/2017-02-23-Tutela-minoranze-Monderheitenschutz-Vorschläge-Proposte-Riccardo-Dello-Sbarba-1.pdf“]
 

Es reicht! Dies ist ein gemeinsamer Appell gegen den „Shitstorm“, gegen die Beleidigungen und Schmähungen im Internet. Dagegen hilft nur eines: Zivilgesellschaftliche Empörung gegen die Flut von Diffamierungen und persönlichen Verunglimpfungen.
Auch in Südtirol ist der Shitstorm längst angekommen: Wer anders denkt, bekommt Mobbing und Demütigung zu spüren. Die elektronischen Medien verbreiten diese Nachrichten in kürzester Zeit – befeuert auch von den Erfolgen ähnlicher Kampagnen und Lügengeschichten im Ausland. Aber diese Welle voller Beleidigungen und Schmähungen endet nur dann, wenn sich alle zur Wehr setzen.
Wir alle sind von dieser neuen Form massiver Intoleranz betroffen. Die bildlich dargestellte Erniedrigung und Manipulation entspricht einer neuen Form der Gewalt, die sich vor allem gegen den Körper der Frauen richtet; konkret in Fotomontagen und Beleidigungen, die Gewaltausbrüchen gleichen. Gezeigt hat sich dies zuletzt an der Kampagne gegen Brigitte Foppa, Sprecherin der Grünen.
Nun ist es Zeit, entschieden zu sagen: „Es reicht!“ Schluss mit dem Shitstorm, Schluss mit der Gewalt, Schluss mit Demütigungsversuchen.
Wir fordern betroffene Personen dazu auf, auf solche Angriffe nicht persönlich zu antworten, denn diese Provokationen zielen darauf ab, um im Internet vervielfältigt zu werden, auch von jenen, die sich dagegen wehren wollen.
Zum Schutz der betroffenen und erniedrigten Personen müssen wir alle reagieren und das Wort ergreifen. Die Zivilcourage muss zu einer gemeinsamen Bewegung werden, deren Schlagwort und Devise lautet: RESPEKT.
Respekt für die Menschen, die Kulturen, den Dialog, das Zuhören, das Interesse und Verständnis für die Beweggründe anderer und den Austausch auch mit anderen Meinungen.
Europa hat Jahrhunderte gebraucht, um diese Prinzipien durchzusetzen. Wir dürfen es uns nicht erlauben, dass einige Leute, die auf Krawall und Provokation aus sind, diese Grundsätze im Handumdrehen zerstören.
Zum Unterschreiben eine E-mail (Betreff: RESPEKT)an diese Adresse senden: [email protected].
Per aderire scrivere una e-mail (soggetto: RISPETTO) a [email protected]
Riccardo Dello Sbarba
Cristina Kury
Hans Heiss
Maria Laura Lorenzini
Karl Tragust
Madeleine Rohrer
Florian Kronbichler
Evelyn Gruber-Fischnaller
Sepp Kusstatscher
Ulrike Spitaler
Markus Frei
Corinna Lorenzi
Erica Fassa
Jacopo Fo
Maria Hochgruber-Kuenzer
Veronika Stirner
Oktavia Brugger
Luisa Gnecchi
Martin M. Lintner
Reinhard Demetz
Paul Renner
Francesco Palermo
Reinhard Bütikofer
Monica Frassoni
Mar Garcia Sanz
Liliana Di Fede
Nadia Mazzardis
Hans Karl Peterlini
Benno Simma
Gerhard Mumelter
Tila Mair
Aldo Mazza
Günther Götsch
Selma Mahlknecht
Kurt Gritsch
Maria Kußtatscher
Tobias (Tobe) Planer
Michil Costa
Stephan Ortner
Waltraud Mittich
Martin Sanin
Ulrike Oberhammer
Franca Toffol
Michela Morandini
Eva Lichtenberger
Andreas „Rufus“ Geier
Geena B. (Barbara Trenti)
Reinhold Giovanett
Hannes Rechenmacher
Elisabeth Gasser
Christine Losso
Evi Mittersteiner
Luis Spath
Harald Knoflach
Patrizia Trincanato
Giorgio Zanvettor
Adriana Cattaruzza
Elisabeth Ladinser
Hanspeter Staffler
Elisabeth Tauber
Franco Nones
Marcella Pirrone
Ivo Carli
Franco Bernard
Cornelia Dell’Eva
Marco Mariotti
Matteo Borzaga
Norbert Lantschner
Susanne Elsen
Edi Rabini
Nicol Mastella
Thomas Kager
Martin Fink
Elmar Perkmann
Greta Klotz
Cristian Olivo
Felix von Wohlgemuth
Barbara Rottensteiner
Roman Zanon
Albert Willeit
Hanno Mayr
Rosina Ruatti
Annalisa Corrado
Christoph Moar
Carla Leverato
Cäcilia Wegscheider
Johanna Donà
Mauro De Pascalis
Adolf Engl
Chiara Rabini
Linda Perlaska
Heinrich Tischler
Luca Di Biasio
Violetta Plotegher
Loredana Motta
Evi Ferrarini
Silvia Camin
Gerda Gius
Sieghard Gostner
Massimiliano Galli
Damian Foppa
Helene Seppi
Heidi Hintner
Ingrid Windisch
Armin Mutschlechner
Peter Foppa
Christian Troger
Raffaela Vanzetta
Hubert Frasnelli
Elisabeth Thaler
Elda Letrari Cimadom
Marion Maier
Daniele Azzolini
Anita Rossi
Helmuth Moroder
Paolo Zenatti
Renate Folie
Matthias Oertel
Eva Cescutti
Marco Dalbosco
Josef Pfattner
Luca Giovanni Di Bartolomeo
Cornelia Brugger
Renate Mumelter
Gregor Beikircher
Ingrid Karlegger
Brigitta Haas
Simone Wasserer
Sabina Frei
Gabriella Job
Gernot Gruber
Ingrid Franzelin
Martina Goller
Ingrid Spitaler
Armin Moser
Andrea Tomasi
Francesca Penner
Salvatore Cavallo
Dorothea Daum
Elena Farruggia
Franz Egger
Theolinde Völser
Gianfranco Idini
Thomas Hanifle
Simon Constantini
Lukas Roland Döcker
Andrea Maffei
Roberta Rigamonti
Heidi Egger
Wolfgang Oberparleiter
Claudia Knering
Franz Hillebrand
Erich Foppa
Giulia Galera
Johannes Fragner-Unterpertinger
Iris Zelger
Nadja Schuster
Catja Monteleoni
Herta Foppa
Thomas Rainer
Flavia Basili
Walter Colombi
Katharina Erlacher
Claudio Volcan
Edith Zanotti
Arno Teutsch
Michael Bockhorni
Sigrid Ohnewein
Monica Margoni
Walther Clementi
Cecilia Stefanelli
Tiziana Pippa
Lisa Beqiri
Liana Scarano
Giorgio De Vuono
Irene Hell
Günther Patscheider
Klaudia Resch
Monika Mallojer
Helga Mock
Marlene Huber
Michael Keitsch
Alberto Stenico
Benedikt Sauer
Alberto Clò
Sonja Prinoth
Florian Thaler
Hanspaul Holzmann
Elisabeth Kußtatscher
Alessia Michela Politi
Karl Trojer
Manuela Tessaro
Toni Ladurner
Prisca Prugger
Nikolaus Mayr
Fabiano Mornatta
Laura Senesi
Elisabeth Tribus
Roberta Mattei
Pia Profanter
Martin Rederlechner
Johanna Böhm
Inge Pircher
Alessandra Marrocolo
Erwin Demichiel
Oswald Eisenstecken
Urban Nothdurfter
Ingrid Runggaldier
Melitta Pitschl
Franco Mugliari
Cristina Masera
Anna Hupel
Serena Rauzi
Judith Gögele
Benedetta De Marte
Angela Paradiso
Silvia de Martino
Eva Burger
Günther Andergassen
Helmut Bachmayer
Markus Moling
Nazario Zambaldi
Anna Rastner
Barbara Gruber-Fischnaller
Edith Ploner
Heidi Kaufmann
Ida Lanbacher
Paola Claut
Marta von Wohlgemuth
Emilio Insolvibile
Martin Aufderklamm
Erica Corbellini
Verena Frei
Hanspeter Niederkofler
Marlene Pernstich
Alexandra von Hellberg
Antonella Mueck
Christine Baur
Sabine Gruber
Christoph Franceschini
Petra Veneri
Rossella Finato
Federico Splendore
Arianna Knering
Arturo Knering
Andrea Rossi
Federica Franchi
Christoph March
Massimiliano Galbignani
Claudia Gamper
Roberta Lazzarotto
Josef Untermarzoner
Mattia Pavani
Jacopo Zannini
Ruth Gschleier
Martha Canestrini
Lukas Raffl
Marita Gasteiger
Ingrid Felipe
Dominik Plangger
Andreas Hilpold
Christine Foppa
Marita Gasteiger
Jonas Galli
Mathilde Galli
Roberto Copercini
Roberto Castorina
Katharina Hersel
Roberto Schiavo
Germana Nitz
Marlies Lüdtke
Franz Moling
Kircher Christoph
Enrico Lillo
Barbara Gruber
Daniela Mück
Friedrich Augscheller
Martha Stecher
Waltraud Lun
Cristina Herz
Klaus Lafogler
Wolfgang Obwexer
Micki Gruber
Jutta Wieser
Maximilian Lösch
Monika Delvai Hilber
Wilma Runggaldier
Marlene Messner
Lydia Scherer
Maria Sparber
Francesca Schir
Daniel Chizzali
Anita Strauß
Manfred Andergassen
Sandra Moszner
Andrea Dürr
Stefano Maio
Ivo Passler
Georg Peintner
Ulrike Schwarz
Oswald Mayr
Fanni Fazekas
Hansjörg Dell’Antonio
Katharina von Unterrichter
Rosmarie Burgmann
Heinz Senoner
Erika Hofstätter
Christine Stufferin
Martha Kob Thurner
David Augscheller
Verena Hafner
Maria Anegg
Rolanda Tschugguel
Margareth Fink
Doris Goller
Gerhard Kapeller
Anton Auer
Deborah Gruber
Marina Rossi
Marialuisa Bassi
Lorenzo Fritz
Kurt Duschek
Annamaria Saviolo
Walter Baumgartner
Guido Margheri
Maria Anegg
Chiara Calò
Elisabetta Giusti
Luca Capuano
Muriel Senoner
Klaus Vontavon
Wolfgang Prader
Wolfgang Mayr
Marco Angelucci
Karin Bachmann
Petra Werth
Marlies Gasser
Georg Leimstädtner
Reinhard Lazzeri
Markus Egger
Daniel Chizzali
Katherina Longariva
Nadja Thoma
Magdalena Amonn
Oskar Messner
Lorenzo Sola
Alexander Schiebel
Michael Ausserhofer
Christian Mair
Robert Hochgruber
Petra Malfertheiner
Alfred Frei
Helga Vieider
Hildegard Antholzer
Elisa Pavone
Franca Marchetto
Maria Paola Asson
Brigitte Gritsch
Marmsoler Ingrid
Alessandro Gabanella
Kurt Josef Knapp
Markus Pichler
Jutta Kusstatscher
Angelika Ebner Kollmann
Sabine Kasslatter Mur
Erwin Mayr
Maria Reichhalter
Paolo Bill Valente
Norbert Zenleser
Ivo Maier
Brigitte Thurner
Evi Brigl
Willi Schenk
Gottfried Kühebacher
Franz Unterhofer
Kurt Villgrater
Anna Villgrater
Erna Demichiel
Evi Pircher
Margot Franzelin
Annelies Gruber
Luisa Kirchler
Johanna Pallhuber
Xhuljana Durmishi
Lisa Settari
Sebastian Kurz
Christine Messner
Rudi Irsara
Johanna Schmiedhofer Ganthaaler
Enrico De Paoli
Toni Frei
Alex Castellano
Johann Gruber
Markus Feichter
Reinhard Bachmann
Ulrich Gutweniger
Astrid Schònweger
Ursula Lüfter
Erika Rinner
Nirvana  Pedrazza
Margarethe Egger
Edith Moroder
Raimond Acajo
Hans Knapp
Silvia Moser
Bruno Montali
Barbara Wielander
Markus Prader
Dominik Prader
Iris Prader
Daniel L. Gunsch
Lucia Olivotto
Veronika Gruber
Ricardo Angelini
Helga Wallnöfer
Michael Hilpold
Luigi Mariotti
Brigitte Mair
Claudia Schrott
Irene Zanvettor
Florian Romagna
Hans Schmieder
Daniele Di Lucrezia
Judith Edler
Kilian Widmann
Herta Daldos
Erika Oberpertinger
Ulrich Stofner
Barbara Pichler
Thomas Ohnewein
Uwe Staffler
Isidor Trompedeller
Laura Polonioli
Sergio Camin
Rosmarie Spornberger
Cristina Belloni
Werner Unterhauser
Maria Hofer
Fiorella Menini
Erwin Pfeifer
Roland Lang
Günther Pallaver
Alexander Bauer
Franz Fill
Berta Linter
Ruth Gibitz
Melitta Santer
Günter Röggla
Anna Romagna
Annalisa Pasqualotto
Karl Dallinger
Antje Messerschmidt
Leidlieb Pfattner
Laura Papadopoli
Irma von Guggenberg
Karl Lunger
Alfred Pineider
Cristina Sani
Helene Dorner
Gianna Dessì
Josef Vieider
Gianpaolo Franchi
Fliri Carmen
Christof Freiberger
Martin Daniel
Civetta Fabrizio
Giulio Donazzan
Leopold Steurer
Barbara Denicolò
Christina Niederkofler – Cont
Gilberto Cavalli
Paolo Talamoni
Norbert Dejori
Florian Mayr
Franca De Pasquale
Elide Mussner Pizzinini
Benedetto Dordi
Lia Nadalet
Helmut Bologna
Carmen Steiner
Jutta Staffler
Christine Baumgartner
Felicita Pedevilla
Johanna Cassar
Matthäus Kircher
Marialuise Wallnöfer
Ida Prinoth
Evi Mayer
Stefanie Unterweger
Martina Zambelli
Ulli (Ulrike) Egger
Martha Kob
Verena Buratti
Silke Raffeiner
Sara Bazzanella
Kurt Klotz
Stefano Giusti
Margot Paoli
Helene Huber

Grund zu großer Sorge, Alternativen sind dringend gefragt!

Nach der gestrigen Eintragung der Zulaufstrecke im Unterland in die Bauleitpläne ist es an der Zeit, einige dingende Fragen in Sachen BBT an die Landesregierung zu stellen. Es zeichnet sich in aller Schärfe ab, dass die Zulaufstrecke erst sehr viel später als der Tunnel beendet werden wird – falls überhaupt.
Dies bestätigen die gestrigen Äußerungen von Martin Ausserdorfer, über die Konsequenzen für die belastete Bevölkerung müssen sich alle Verantwortlichen im klaren sein.
Daher übermitteln wir folgende Anfrage an die Landesregierung:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/02/2017-02-07-BBT-Zulauf.pdf“]

Zwei Anträge der Grünen angenommen

Bürokratie und Zentralismus – das sind letzten Endes die Ergebnisse der Sanitätsreform. Von der SVP wurde sie als „große” Reform angekündigt. Die SVP – gespalten durch interne Interessenskonflikte – konnte dieses Versprechen jedoch nicht halten.
Die Sanitätsstruktur wird von einem omnipotenten Generaldirektor geleitet werden. Dieser wird alle Ernennungen in jeglichen Bereichen treffen und zudem sämtliche Entscheidungen treffen. Gegenüber dieser Zentralisierung stellen die beibehaltenen Bezirksdirektionen nur ein schwaches Gegengewicht dar. Dagegen erzeugt die neu geschaffene „Organisationseinheit für die klinische Führung“ eine Doppelherrschaft im Sanitätsbereich und steht in Konkurrenz zum/r Sanitätsdirektor/in. Und das Ende vom Lied: Eine deutlich komplexere Struktur mit sich überlagernden Rollen.
Mit über 30 Abänderungsanträgen haben die Grünen versucht, die Sanitätsstruktur durch die Einteilung in drei Säulen zu entlasten: Sanität, Versorgung und Verwaltung. In diesem Modell hätten Sanität und Versorgung über volle Autonomie und Verantwortung verfügen können.
Zwei Abänderungsanträge der Grünen wurden hingegen vom Ausschuss angenommen: Die Aufwertung des Territoriums und die Koordination zwischen Sanitäts- und Sozialdiensten.
Dank des ersten Antrags werden im „Rat der Vorsitzenden der Bezirksgemeinschaften“ auch zwei leitende Angestellte der Sozialdienste aus den Bezirken und der Direktor des Betriebs für Sozialdienste Bozen vertreten sein.
Durch den zweiten Antrag wird es verpflichtend werden, die Sanitäts- und Sozialprogramme auf Landesebene miteinander abzustimmen.
Zur Thema der Krankenhäuser mit zwei Niederlassungen haben die Grünen einen Antrag vorgelegt, der vorsah, gleiche Mitbestimmung zu garantieren. So könnten Qualität und Kontinuität beider Niederlassungen gesichert werden, wobei insbesondere den kleineren Strukturen (Schlanders, Innichen und Sterzing) Aufmerksamkeit zuteilwird. Auch dieser Änderungsantrag wird im Landtag ein weiteres Mal eingebracht.
Bozen, 21.02.2017
Riccardo Dello Sbarba
Vertreter der Grünen Fraktion im IV. Gesetzgebungsauschuss