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Flüchtlings-Treffen Platter-Seehofer in München:
BrennerOMinisterpräsident Seehofer und Landeshauptmann Platter haben gestern in München Einvernehmen in der Flüchtlingsfrage demonstriert, mit der bekannten Linie: gemeinsamer Druck auf den Brenner, um Bayern und Tirol von der Bewegung von Flüchtlingen zu entlasten, weitest gehender Abschluss der Grenzen, Unterstützung für den „neuen Kurs“ von Österreich mit scharfen Kontrollen.
Leider war Südtirol als denkbarer Dritter im Bunde zum Treffen Bayern-Tirol nicht geladen, obwohl unser Land als Brenner-Anrainer in Sachen Grenzsicherung eine zentrale Rolle spielt. Das zeigt deutlich, wie sehr jeweils eigene Länderinteressen letztlich Vorrang haben vor den oft bekundeten Gemeinsamkeiten des zentralen Alpenraums und er Euregio.
Mehr noch: es ist bedauerlich, dass in dieser Frage auf Abstimmung zwischen der Euregio und Bayern verzichtet wird. Gewiss ist Verständnis angebracht für den ungleich höheren Druck, unter dem Bayern und Tirol dank europaweit einzigartiger Aufnahme von Flüchtlingen stehen – diese humanitären Leistungen sind aller Anerkennung wert. Südtirol hat hier Nachholbedarf und muss demnächst auch neue Verantwortung schultern, falls Italien als neue Ausweichroute dienen wird. Eine Einbeziehung unseres Landes und des Trentino beim jüngsten Treffen in München wäre daher sinnvoll gewesen.
Grenze Bayern-TirolUmso wichtiger, dass LH Kompatscher und Landesrätin Stocker künftig an solchen Treffen teilnehmen, um die Interessen Südtirols zu vertreten, aber auch, um als Mittler zwischen Bayern, Tirol, Trentino und der italienischen Position zu wirken. Angesichts der absehbar verschärften Grenzkontrollen und der Bewegung von Flüchtlingen in Richtung Brenner sind die Abstimmung und das Einvernehmen der Länder grundlegend. Nur bei steter Abstimmung werden Gräben zwischen unseren Ländern vermieden, nur gemeinsam kann ein humanitärer Kurs zugunsten der Menschen auf der Flucht entwickelt werden, der auch die Interessen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt.
Bozen, 9. 3. 2016
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

Glyphosat
Das weltweit gebräuchlichste Pestizid Glyphosat, beschönigend Pflanzenschutzmittel genannt, muss wahrscheinlich vom Markt.
Die EU-Kommission wollte diesen Montag den Beschluss fassen, den Einsatz von Glyphosat für weitere 15 Jahre zu erlauben. Daraus wird nichts. Nach Frankreich, Schweden und den Niederlanden hat heute auch Italien angekündigt in der EU-Kommission dagegen zu stimmen. Deutschland und das landwirtschaftlich wichtige Land Dänemark haben sich immerhin zu einer Stimmenthaltung durchgerungen. So wird die Verlängerung vermutlich nicht mehr zustande kommen.
Italien Landwirtschaftsminister Martina und Gesundheitsministerin Lorenzin haben die Bedenken von Wissenschaftlern und Umweltverbänden ernst genommen,  ihre Gegenstimme angekündigt und einen gesamtstaatlichen Plan „Null Glyphosat“ ausgerufen.
Ich selber darf im Abwehrkampf gegen das Symbolmittel pestizidverseuchter Landwirtschaft in aller Bescheidenheit ein persönliches Verdienst beanspruchen.
Mit Argumenten versorgt vom Vinschger Umweltexperten Koen Hertoge bin ich letzte Woche und das ganze Wochenende über mit dem Präsidenten des Umweltausschusses der Abgeordnetenkammer Ermete Realacci und mit der italienischen Umweltsprecherin im EU-Parlament Simona Bonafè in Kontakt gestanden, um ein Nein Italiens zu erwirken. Italien hatte nämlich schon seine Jastimme angekündigt.
Heute kam die Nachricht Italien stimmt dagegen. Mals macht Schule.
Florian Kronbichler
Abgeordneter
Rom, 7. März 2016

8_marzoDer internazionale Tag für die Rechte der Frauen (8. März) steht vor der Tür und der Südtiroler Landtag hat daher heute über Frauenrenten gesprochen – und über die Väter!
Es wurde nämlich ein grüner Beschlussantrag (im 2. beschließenden Teil) genehmigt, der von den weiblichen Erwerbsbiografien und der Teilzeit ausgeht, um Maßnahmen gegen die Rentenunterschiede zwischen Männern und Frauen zu setzen. Die durchschnittliche monatliche Rentenhöhe beträgt bei Frauen 612,38 €, während Männer mit 1.120,78 € im Schnitt beinahe doppelt so viel beziehen.
Unter den zahlreichen Gründen:

  • im Laufe ihres Arbeitslebens beziehen Frauen geringere Gehälter als Männer;
  • es hat sich eingebürgert, dass Frauen ihren Arbeitsplatz verlassen, wenn sie kleine Kinder haben. In der Folge werden während dieser Unterbrechung der Erwerbstätigkeit keine Rentenbeiträge eingezahlt.

Nach dem ASTAT Männerbericht „Lebenswelten der Männer in Südtirol“ möchten sich Männer, bzw. Väter mehr Betreuung der Kinder widmen können und beschweren sich, dass sie zu wenig Zeit dafür haben. Die Erziehung der Kinder zusammen gestalten und sich dafür für eine ausgeglichene Reduzierung der Arbeitszeit unter den Partnern zu entscheiden, kann zur Verringung der derzeitigen Rentenunterschied zwischen Männern und Frauen beitragen. Dafür braucht es (finanzielle) Unterstützungsmaßnahmen. Sie sollen für gleichzeitige Teilzeitarbeit beider Elternteile geprüft werden.
Das würde vielleicht die Familien reicher machen (reicher an Zeit, gemeinsamer Erfahrung und Solidarität) – und die Frauen (in ihren älteren Jahren) ein Stück weit weniger arm.
Hier der grüne Beschlussantrag
Bozen, 3.3.2016
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung: Unerklärliche Verzögerungen
ApothekeSüdtirol verfügt über rund 120 Apotheken, die in Städten, aber vor allem im ländlichen Raum, gesundheitliche und pharmazeutische Leistungen von grundlegender Bedeutung erbringen. Die Versorgungsleistung jeder Apotheke umfasste bis 2012 rund 5000 Personen, infolge der staatlichen Monti-Liberalisierung wurde der Schlüssel durch ein neues Landesapothekengesetz abgesenkt. Die Landesregelung übernahm die staatliche Norm mit gebotener Vorsicht, da eine überhöhte Zahl neuer Apotheken (nach staatlichen Maßstäben wären 28 vorgesehen) die Ertragslage vor allem der Landapotheken gefährdete, zumal der Medikamentenverbrauch in Südtirol der niedrigste in Italien ist.
Nach dem staatlichen Gesetz vom 24. März 2012, Nr. 27, abgeändert mit Art. 23 der Notverordnung vom 6. Juli 2012, Nr. 96, umgewandelt in Gesetz vom 7. August 2012, Nr. 135 sowie Art. 4 des Landesgesetzes vom 11. Oktober 2012, Nr. 16 wurde ein öffentlicher außerordentlicher Wettbewerb aufgrund von Bescheinigungen ausgeschrieben, um die vom Landesgesetz neu zur Führung verfügbaren Apotheken zu besetzen.
Die Ausschreibung verzögerte sich über Gebühr, da sie über eine einheitliche technologische Plattform abgewickelt werden musste, die das Gesundheitsministerium mit den Regionen ausarbeitete. Da die Plattform für Südtirol zunächst nicht zweisprachig zur Verfügung gestellt wurde, kam die Ausschreibung in Südtirol verzögert in Gang.
So wurde der Wettbewerb für 20 neue Apotheken (6 in Bozen, 2 in Brixen, 2 in Meran, je 1 in Bruneck, Eppan, Kaltern, Lana, Ahrntal, Leifers, Ritten, Sarnthein und Schlanders sowie die Neubesetzung einer Vakanz in Kastelbell) erst Ende Mai 2014 ausgeschrieben, am 7. Juli 2014 veröffentlicht und die Bewertungskommission mit Beschluss der Landesregierung am 7. Oktober 2014 eingesetzt. Es wurden 83 Wettbewerbsgesuche vorgelegt, davon 29 in Form von Assoziierungen, grundsätzlich erforderlich für eine Bewerbung waren die Promotion, Einschreibung ins Berufsalbum und Zweisprachigkeitsnachweis A.
Nun, bald anderthalb Jahre nach Ernennung der Bewertungskommission, (Vorsitz: eine qualifizierte Landesvertreterin, ein Universitätsprofessor, zwei Apothekerinnen/ Apotheker, eine sanitäre Leitungskraft des Landesgesundheitsdienstes im Apothekenbereich), ist die Frage mehr denn je berechtigt, ob die endgültigen Bewertungen nun doch vorgenommen und die nötigen Ranglisten erstellt worden sind, wozu die Kommission sich in bereits mindestens sechs Sitzungen getroffen hat.
Eine vorläufige Rangordnung wurde zwar Ende Oktober 2015 vorgenommen, deren offizielle Verlautbarung verzögert sich jedoch in auffallender Weise.
Dreieinhalb Jahre nach Verabschiedung des Landesgesetzes, bald anderthalb Jahre nach offizieller Ausschreibung, vier Monate nach Vorlage der inoffiziellen Rangordnung haben Bewerber und Bevölkerung mit Blick auf die bisherigen Verzögerungen Anrecht auf baldige Klarheit, zumal die Kontrolle von 83 Bewerbungen/Selbsterklärungen eine überschaubare Herausforderung darstellt.
Obwohl auch in anderen Regionen Italiens noch kaum eine Apotheke auf der Grundlage des außerordentlichen Wettbewerbs von 2012/14 eröffnet wurde, sollte Südtirol nicht das Schlusslicht bilden und endlich eine definitive Rangordnung veröffentlichen. Für viele Bewerberinnen und Bewerber ist die Chance, eine der 20 ausgeschriebenen Apotheken zu übernehmen, eine grundlegende berufliche Weichenstellung, die ihnen bereits zu lange vorenthalten wird.
Vor allem aber für die Versorgung Südtirols und die viel beschworene „Territorialisierung“ des Gesundheitsdienstes ist der Ausbau des pharmazeutischen Netzes ein wichtiger Schritt nach vorn. Zu recht kritisierte ein Tagblatt bereits Ende Juli 2015 die „biblischen Wartezeiten“, deren Ende hoffentlich bald eintritt.
Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Wie weit sind die Arbeiten der am 7. 10. 2014 eingesetzten Bewertungskommission gediehen, bis wann ist mit einem Abschluss und der Veröffentlichung der definitiven Ranglisten zu rechnen?
  • Warum wird die bisher vorliegende inoffizielle Rangordnung nach allfälligen Korrekturen nicht auch offiziell veröffentlicht; gab es Einwände gegen die Reihungen und deren Kriterien?
  • Gibt es Bewerber aus den Reihen bereits aktiver Apotheker, die auf eine der neu ausgeschriebenen Apotheken wechseln wollen?

Bozen, 1. März 2016
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

Glaubt die politische Mehrheit überhaupt an den Konvent?
Die Abwesenheit der „Mitte“, Parallelveranstaltungen und das Voranbringen von statutsändernden Gesetzen sprechen dagegen.
autonomiekonventGestern hat der Ausschuss für Autonomiefragen des Landtages mehrheitlich ein positives Gutachten zum Verfassungsgesetzentwurf des Abgeordneten Alfreider „zum Schutze der ladinischen Minderheit“ abgegeben.
Der zuständige Regionalausschuss hatte letzte Woche den Entwurf nach Aufforderung der Opposition noch ausgesetzt. Wir hatten darauf hingewiesen, es sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt, mitten in der ersten Phase des Konvents (und noch VOR dem Open Space in den ladinischen Tälern!) nicht angebracht, am Konvent vorbei Änderungen am Autonomiestatut via Abgeordnetenkammer vorzunehmen.
Im Landtag hingegen war diese Vorgangsweise nicht mehr angesagt – das Gutachten zum Alfreider-Entwurf wurde durchgeschoben.* Ein Vorgehen, das gewiss nicht der Mühen der BürgerInnen würdig ist, die sich Samstag für Samstag Zeit für die Diskussionen in den Konventveranstaltungen nehmen.
So stellt sich verschärft die Frage, ob die Mehrheitsparteien selbst überhaupt an den Konvent glauben: Denn die laue Teilnahme der SVP-MandatarInnen und die weitgehende Absenz der politischen Mitte bei den Konventsveranstaltungen liegt vor aller Augen. Angesichts der kapillaren Struktur der 40.000-Mitglieder-Partei SVP bleibt es unverständlich, warum sie das Feld des Konvents der Übermacht der Sezessionsbewegten und den tapferen, aber minderheitlichen Ökosozialen überlassen. Letzten Samstag hat zudem der PD eine Parteiveranstaltung parallel zum Jugendkonvent und zum Open-Space in Neumarkt veranstaltet.
Es sieht so aus, als ob die Veranstaltungen zum Konvent der Bevölkerung als Beschäftigungstherapie verordnet würden. Denn während Bürgerinnen und Bürger Konvent spielen dürfen, gehen die politischen Geschäfte weiter wie bisher. Business as usual im Lande Südtirol. Wir warnen eindringlich vor der Gefahr, dass hier ein Vertrauensvorschuss der Bevölkerung in neue demokratische Prozesse verheizt wird.
Die Chance, die aus dem Konvent erwächst, sollte nicht vertan werden. Kaum anzunehmen, ob sie sich nochmals bietet, wenn jetzt alles umsonst gewesen sein sollte. Die Verantwortung für diese Schieflagen liegt eindeutig bei den Parteien der politischen Mehrheit.

*inhaltliche Anmerkung zum Gesetzentwurf Alfreider: Wir sind gegen 3 Vize-LH’s! Die SVP kann sich den 2. LH-Vizeposten gerne unter einem Ladiner und einem Deutschen aufteilen.

01.03.2016
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss

Tirol GemeindewahlenStabilität bei Gemeindewahlen im Bundesland Tirol.
Die Gemeindewahlen im Bundesland Tirol, das im Vergleich zu unserem Land mit 279 weit mehr als doppelt so viele Kommunen aufweist, sind mit relativ wenigen Überraschungen verlaufen: Die Wählerschaft bewies mit immerhin über 71% Beteiligung wenig Politikmüdigkeit.
Erfreulich auch, dass trotz der durch Flüchtlingskrise und politische Turbulenzen aufgewühlten Stimmung der Wahlausgang ein Ergebnis zeitigte, in dem Besonnenheit und Bürgernähe überwogen. Bürgermeister- und GemeinderatskandidatInnen, die ihren Einsatz überzeugend bewiesen hatten, wurden wie in Lienz, Landeck, Telfs oder Schwaz stark gewählt. Die ÖVP blieb stabil, auch auf Kosten der SPÖ, die in Kerngemeinden stark absackte. Dem Lockruf der FPÖ folgten Wähler vor allem im grenznahen Unterinntal oder in Hall, aber der große Durchmarsch blieb aus. Parteifreie Bürgerlisten trumpften auf und mit 13 Bürgermeisterinnen legten Frauen an der Spitze deutlich zu.
Die Grünen, die auf Landesebene mitregieren, schafften mit der beinahe vollzogenen Verdoppelung ihrer Gemeinderatsmandate mit starkem Frauenanteil ein starkes Ergebnis, zu dem wir herzlich gratulieren. Vor allem im Umland von Innsbruck sind die Grünen die Wachstumspartei, in der Landeshauptstadt wird erst wieder 2018 gewählt.
Dieser Wahlausgang ist ein Votum für Sachpolitik und Einsatz für die BürgerInnen, zugleich aber auch ein Dämpfer für lautstarken und inhumanen Populismus, dessen Bäume auch im „Flüchtlingsland“ Tirol mit 6000 Asylbewerbern nicht in den Himmel wachsen.
Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa, Landtagsabgeordnete
Bozen, 23. Februar 2016

Das neue Gesetz zur „offenen Verwaltung“

Der Erste Gesetzgebungsausschuss hat heute den Gesetzentwurf 69/15 mit dem handlichen Titel „Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Rechts auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen sowie Bestimmungen im Sachbereich der Publizität, der Transparenz, der digitalen Verwaltung, der Verwaltungsdokumente, der Veröffentlichung von Verwaltungs- und normativen Akten sowie zur Einrichtung des Schalters für die Beziehungen zur Öffentlichkeit (Allgemeines Verwaltungsgesetz)“ mehrheitlich genehmigt.
Das Gesetz ist eine Anpassung an staatliche Vorgaben und soll einige Verbesserungen für die BürgerInnen im Zugang zur öffentlichen Verwaltung bieten. Unmut gab es im Ausschuss von Anfang an, als klar wurde, dass das Gesetz in aller Eile zusammengeschustert worden war.
Dies machte den Durchblick zwischen zu änderndem Gesetz, Gesetzentwurf, Änderungsanträgen und Änderungsanträgen zu Änderungsanträgen, großteils von der Mehrheit oder gar von der Regierung selber eingebracht, schier unmöglich. Ob die Landesrätin von ihren Parteigenossen oder vom eigenen Ehrgeiz getrieben war (oder von beidem), war nicht klar.  Jedenfalls bot die ziemlich improvisierte Inszenierung die ideale Kulisse für eine Auseinandersetzung innerhalb der Volkspartei. „Zu viel der Geschäftigkeit – Frau Landesrätin!“, war jedenfalls die allgemeine Reaktion angesichts dieses vielfach zusammengeflickten Work in Progress.
Neben Fristen und Abläufen, neu eingeführtem Bürgerschalter (gut!) und Regelung des Interessenskonfliktes (ebenfalls gut, wenn auch mit Einschränkung für Kleingemeinden), Organisationseinheiten und Ersatzbefugnissen, Transparenz und Sachverhaltsermittlungen drehte sich die zähe, titelgerecht sperrige Debatte zu Recht um die Sprache. Mit einer guten Dosis Arroganz versteifte sich die Mehrheit darauf, einen letztlich großteils unverständlichen Text zu abzusegnen und dilettantische Unlesbarkeit als juristische Fachsprache auszugeben.
So war es nicht möglich, die von öffentlichen Verwaltungsakten Betroffenen als „Nutzerinnen und Nutzer“ oder „Nutzende“ zu bezeichnen, anstelle sie mit der im Text gängigen Benennung „private Rechtssubjekte“ (!) zu apostrophieren.
Auch der Vorschlag, die Grundsätze des Gesetzes in eine allgemein verständliche Sprache im Sinne der Nutzerfreundlichkeit (pardon: der Freundlichkeit gegenüber privaten Rechtssubjekten!) zu übertragen, erhielt nur eine einzige Stimme.
Es ist paradox, ja wohl auch makaber: Die oft gehörten Bekenntnisse zu Demut und Bürgernähe sind verhallt, Politik erweist sich wieder einmal als tragisch innovationsresistentes Feld, bürokratisch überdüngt und monoton.
So bleiben die zum Teil guten Ansätze eines Gesetzes zur Offenen Verwaltung weit entfernt von jenen, für die es gedacht war: die BürgerInnen und Bürger, die zu privaten Rechtssubjekten verkommen.
landesverwaltung
26.02.2015
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

Trotz einiger Rückschläge ist das Tabu endlich gebrochen! Es gibt ein Recht auf Liebe – auch im Zeichen des Regenbogens.
Nun muss die Gesetzgebung in Südtirol angepasst werden.

UnioniOmosessualiDer Gesetzestext über die Eingetragenen Partnerschaften, der vom Senat verabschiedet wurde, ist nicht auf der Höhe dessen, was sich viele Personen erhofften, die über Jahre für die vollständige Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und Regenbogenfamilien gekämpft haben. Wir verstehen daher die Verbitterung vieler AktivistInnen, deren Anliegen und Einsatz erst zum Spielball des Parteien- und Wahlkampfs von 5 Stelle und PD und dann zur Handelsware zwischen Renzi und Mitte-rechts wurde.
Dennoch ziehen wir jetzt eine positive Bilanz. Vor allem dank des Einsatzes von Interessensvertretungen und Zivilgesellschaft hat Italien – und auch Südtirol – einen großen Bewusstseinssprung gemacht. Das, was bisher ein Tabu war, ist nun eine anerkannte Lebensrealität: Liebe und Solidarität zwischen zwei Personen des gleichen Geschlechts sind – auch juristisch – gleichwertig und gleich bedeutsam und zwar in der Weise, wie es bisher nur traditionellen Familien zuerkannt wurde. Ungelöst bleibt aber das wichtige Anliegen der Kinder. Das Thema ist jedoch in der öffentlichen Meinungsbildung deutlich in den Vordergrund gerückt und wird auch da bleiben, während die Gerichte weiterhin in Einzelfällen Recht geben werden.
Der verabschiedete Text führt in Italien und auch in Südtirol das erste Mal Eingetragene Partnerschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Personen ein, indem die Rechte des/r Partners/in mit denen in jeder anderen Familie gleichgestellt werden. In allen Gesetzen (Fürsorge, Gesundheit, Pflege, Gütertrennung, Erbe, Hinterbliebenenrente) und im Zivilgesetzbuch, in denen von „Ehepartner/in“ die Rede ist, wird das Recht auch auf die Partner/innen der Eingetragenen Partnerschaften übertragen. Ausgenommen ist die „Treuepflicht“. Aber wenn man bedenkt, dass diese „Pflicht“ ein Relikt der Vergangenheit ist, das einmal dazu gedient hat, „Ehrenmord“ oder „Scheidung wegen Fremdgehens“ (vor allem zum Nachteil der Frau, weil die Treulosigkeit des Mannes als normal angesehen wurden) zu rechtfertigen, so halten wir es für positiv, dass eine Abgeordnetengruppe den Weg eingeschlagen hat, diese „Pflicht“ auch für die traditionellen Ehen abzuschaffen.
Wir Grünen haben jahrelang darauf gewartet, dass auf staatlicher Ebene die Partnerschaften zwischen Personen gleichen Geschlechts anerkannt werden. Nun nehmen wir uns der Aufgabe an, die erworbenen Rechte mit entsprechenden Maßnahmen an die Landesgesetzgebung anzupassen.
Für uns ist die Verabschiedung des Gesetzes im Parlament nicht das Ende, sondern der Beginn einer Phase mit neuen Rechten.
Bozen, 26.02.2016
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa, Hans Heiss

Gerettete Kleinspitäler: Was bleibt nach zwei Jahren Verunsicherung und Konflikt?
AssistenzaSanitariaGesundheitslandesrätin Martha Stocker hat für die neuen Leistungsprofile der kleineren Krankenhäuser zwar breite Zustimmung ihrer Partei erhalten, aber eine stark verwirrte Öffentlichkeit zurück gelassen. Was ist vom angekündigten Wurf der Gesundheitsreform tatsächlich noch übrig, „wenn alles mehr oder weniger so bleibt“ (Josef Noggler)? Denn am Ausgangspunkt der Reform in der „Peripherie“ vor zwei Jahren standen tiefe Einschnitte bei den „Kleinen“:

  • Herabstufung der Notaufnahmen in kleinen Krankenhäusern Innichen, Schlanders, Sterzing zum reinen Tagesbetrieb;
  • Rückbau der bettenführenden Abteilungen auf eine Grundversorgungsstation wie Innere Medizin ohne weitere Spezialisierungen;
  • Beschränkung der Geburtenstationen auf die größeren Bezirkskrankenhäuser Meran, Brixen, Bruneck.

Diese Radikalkur traf auf Widerstand in den Bezirken und bei der politischen Minderheit, da sie Angebot und Kompetenzen der sog. „Peripherie“ geschwächt hätte, ohne bedeutende Kostenvorteile und Qualitätsgewinne zu erzielen. Nun aber erscheint, nach heftigem Protest und gravierendem Vertrauensverlust vor Ort, der bisherige Zustand weit gehend gesichert – zumindest kurzfristig.
Zwei bettenführende Abteilungen (Allgemeine Chirurgie, Innere Medizin) bleiben erhalten, die Kooperation zwischen Bezirkskrankenhäusern Meran, Brixen und Bruneck mit Schlanders Sterzing und Innichen wird gestärkt, auch durch gemeinsame Führung gleichartiger Abteilungen. Ferner sollen Kompetenzzentren fortbestehen, etwa die Endoprothetik; dafür wird die Neuro-Reha in Sterzing beschnitten.
Die Notfallversorgung über 24 Stunden wird auch vor Ort weiter gewährleistet und soll bezirksintern geregelt werden.
Bei den Geburtsabteilungen wurde Innichen geschlossen, Sterzing und Schlanders bleiben mit hoher Wahrscheinlichkeit erhalten, wenn sich Rom erweichen lässt.
Bleibt die Frage, ob all das Unmaß an Verunsicherung notwendig war, wenn dann doch das Meiste beim Alten bleibt. Die Bezirke, zumal Ärzte und Pflegepersonal, hätten gern auf Angst, Ärger und Demotivation verzichtet und stattdessen lieber konstruktive Anregungen beigesteuert. Es wird schwer fallen, den angerichteten Flurschaden wieder zu bereinigen.
Ein wichtiger Schritt hierzu wäre die Absicherung der Geburtenstationen und der Verzicht auf schleichende Aushöhlung von Führungspositionen zugunsten der größeren Bezirkskrankenhäuser.
Der/die künftig vorgesehene Direktor/in des Krankenhaus-Netzes könnte hierbei wichtige Aufgaben der Vermittlung übernehmen, falls er/sie über ein klares Profil und Persönlichkeit verfügt. Werden die Funktionen aber nicht von Beginn an geklärt und dient die neue Direktion nur als Zuchtmeisterin der Krankenhäuser, sind neue Kompetenzkonflikte und Verwirrung unvermeidlich.
Die eigentliche Nagelprobe, die Leistungsprofile für die größeren Krankenhäuser und die Reorganisation stehen erst noch bevor.
Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa, Landtagsabgeordnete
Bozen, 23. Februar 2016

Die Grünen Südtirols nehmen morgen an der Menschenkette am Brenner teil.
EuropaDie Grünen rufen die Bürgerinnen und Bürger Südtirols auf, gemeinsam mit Menschen aus dem Trentino und Tirol, morgen (20. Februar) an der grenzüberschreitenden Menschenkette am Brenner teilzunehmen. Dieser Akt soll Europa, das droht durch Grenzen auseinanderdividiert zu werden, symbolisch wieder verbinden.
Wenn die Bewegungsfreiheit in Europa infrage gestellt, Schengen ausgesetzt und somit neue Grenzen an Brenner- und Reschenpass sowie Winnebach errichtet werden sollen, setzt sich Europa selbst aufs Spiel. Die Flüchtlingsfrage muss gemeinsam gelöst werden und kann nicht aufgeschoben werden, indem jeder Staat die Probleme auf seinen Nachbarn abwälzt.
Die Autonomie des Landes Südtirol und der Region Trentino-Südtirol wurde im europäischen Rahmen gedacht. Eine Aussetzung, oder noch schlimmer die Aufgabe dieses Friedensprojektes der Europäischen Integration stellt auch eine zukünftige Bedrohung für die Autonomie dar. Grenzkontrollen am Brenner, Reschen und Winnebach treffen die engen, seit Schengen stark erleichterten Verbindungen Tirols und Südtirols, aber auch des Trentino weit schmerzhafter, als man sich dies in Wien vorstellt; sie belasten die Beziehungen mit den Ländern, aber auch mit Rom in erheblichem Maße.
Die Frage der Flüchtlinge lässt sich, bei allem Verständnis für die Lage Österreichs, sicher nicht mit Grenzzäunen lösen, sondern durch Lasten- und Verantwortungsteilung.
GrenzeSüdtirol hat 2015 mit knapp 1000 Flüchtlingen zwar mehr AsylbewerberInnen aufgenommen als Slowenien und Portugal zusammen, aber nur ein Sechstel des Bundeslands Tirol. Solidarität in der Europa-Region bedeutet auch stärkere Verantwortung, die mit dem drohenden Grenzmanagement unausweichlich erscheint. Ein Netz von Betreuungszentren mit ausreichenden Unterkünften südlich des Brenners ist bereits jetzt vorzusehen. Hier muss das Land subsidiär für den Staat eingreifen, sich aber dessen finanzielle Unterstützung sichern.
Vor diesen Herausforderungen die Augen zu verschließen ist nicht zielführend. Es besteht für unser Land kein Anlass zu Alarmstimmung. Gefragt sind erhöhte Wachsamkeit, Verhandlungsgeschick und effizientes, weit blickendes Verwaltungshandeln. Vor allem aber besteht die Notwendigkeit zu humanitärem Einsatz, zu dem viele Südtirolerinnen und Südtiroler oft weit eher bereit sind, als viele politische Vertreter.
Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa und Hans Heiss, Landtags- und Regionalratsabgeordnete
Florian Kronbichler, Abgeordneter Grüne-SEL im italienischen Parlament
Bozen, 19. Februar 2016