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Was denn nun? Entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die Zukunft des Flughafens oder nicht?

terminal flughafenHeute setzt Senator Berger, nach guter alter Manier, auf Verwirrungstaktik.
Der Senator behauptet, dass nach einem NEIN zum Flughafenkonzept ein neuer Käufer gesucht würde und ABD für eine Fortführung des Flugbetriebes sorgen müsse. Er rechtfertigt ein weiteres Mal die völlig überzogenen und offensichtlich fruchtlosen Investitionen in einen Flughafen, der bisher stets defizitär und weit unter allen Erwartungen geblieben ist.
Jetzt wird also die ENAC als Kronzeugin ins Feld geführt, die unserem Land auch künftig und auch im Falle einer Ablehnung durch das Volk eine Fortführung des Betriebs diktieren werde.
Uns verwundert diese Argumentation der Schwäche. Eigenartigerweise werden nun die Handlungsspielräume der Autonomie weit über Gebühr klein geredet, denn fast scheint es, als ob man Rom als Schutzmacht des Flughafens anrufen möchte.
Man hat zum Flughafenbetrieb ein Landesgesetz geschrieben und darin die Bedingungen für den künftigen Flugbetrieb gesetzt. Dies beweist, dass wir im Lande selbst die Kriterien für den Betrieb festlegen können. Darauf sollten wir auch künftig setzen und damit sollte auch ehrlich argumentiert werden, anstatt immer wieder mit einer möglichen künftigen Unsicherheit Ängste zu schüren.
Der Landtag hat, auf Betreiben des Landeshauptmanns, die Entscheidung über die Zukunft des Flughafens in die Hände der Bürgerinnen und Bürger gelegt. Ein NEIN der Bevölkerung bedeutet, dass der Flughafen in dieser Form (und erst recht nicht in einer größeren, mit Ausbau und größeren Jets) nicht gewollt ist. Damit ist der Auftrag an die Politik klar vorgezeichnet: Es liegt dann in den Händen der Landesregierung, den Flughafen zurückzustufen und ihn für eine Ausschreibung unattraktiv zu machen.
Es verbleibt am Ende die Frage, warum man überhaupt die Bevölkerung zur Abstimmung ruft, wenn es in Wirklichkeit gar keine Wahlmöglichkeiten für die Zukunft des Flughafens gibt. Also entweder hat man die Bürgerinnen und Bürger verschaukelt oder man versucht sie jetzt in unzumutbarer Weise zu verwirren.
Mit Betitelungen wie „Träumern“, „Bauchgefühlen“ und „Märchenstunden“ werden in dieser Debatte die Bürgerinnen und Bürger und ihre Denkfähigkeit immer aufs Neue beleidigt, während man zugleich zu sachlicher Diskussion aufruft. Widersprüchlicher geht es kaum.
Bozen, 13.05.2016
Die Grüne Fraktion im Südtiroler Landtag
Grüne Fraktion

20160511_174726In den letzten Monaten und auch im Vorfeld der laufenden Landtagssitzung hatten wir auf die Belastung des pädagogischen Personals im Kindergarten hingewiesen und in mehreren Anfragen dazu beigetragen, das Ausmaß der Belastung zu erfassen.
Spätestens nach dem gestrigen Flashmob am Magnago-Platz wird die Stimme der Kindergärtnerinnen nicht zu überhören sein. Die Reaktion der Politik ist dringend notwendig, erste Bereitschaft hier Schritte zu setzen, wurde gestern vom Landesrat Achammer auch angekündigt.
Es gibt hierfür bereits in diesen Tagen Gelegenheit. Wir haben im Zusammenhang mit der Behandlung des Bildungsgesetzes mehrere Vorschläge vorgelegt.
In einem Beschlussantrag zum Gesetz fordern wir Landtag und Landesregierung auf,
1. In einer Landtagsanhörung die Vertretungen des Kindergartens, der Eltern und der Gewerkschaften anzuhören.
2. Neben Sofortmaßnahmen für das neue Kindergartenjahr im Haushaltsjahr 2017 das Stellenkontingent in den Kindergärten aufzustocken und zwar in einem Maß, das auch tatsächlich Entlastung schafft.
3. Mit der Verhandlung des Bereichsvertrages für das Kindergartenpersonal unverzüglich zu beginnen.
Außerdem bietet das Bildungsgesetz selbst Andockmögllichkeiten für Verbesserungen am Kindergarten, da darin das Landesgesetz 5/2008 abgeändert wird.
Wir schlagen hierzu zwei weitere Änderungen vor und zwar einmal die Reduzierung der Gruppengrößen von 25 auf 20:
„4. In Artikel 6 des Landesgesetzes vom 16. Juli 2008, Nr. 5 wird im Absatz 1 die Zahl 25 durch die Zahl 20 ersetzt.“
Begründung: Durch die derzeitige Größe der Kindergartenabteilungen mit maximal 25 Kindern wird die Belastungsgrenze des Kindergartenpersonals immer wieder überschritten. Wir schlagen die Reduzierung auf max. 20 Kinder vor.
Und in einem weiteren Änderungsantrag die Klarstellung, dass es sich bei der personellen Ausstattung der Kindergartengruppen mit 2 Personen um Vollzeitäquivalente handeln muss:
„4-bis. In Artikel 6 des Landesgesetzes vom 16. Juli 2008, Nr. 5 werden im Absatz 5 die Worte „eine Kindergärtnerin oder ein Kindergärtner und eine pädagogische Mitarbeiterin oder ein pädagogischer Mitarbeiter“ durch die Worte „die Vollzeitäquivalente einer Kindergärtnerin oder eines Kindergärtners und einer pädagogischen Mitarbeiterin oder eines pädagogischen Mitarbeiters“ ersetzt.
Begründung: Derzeit wird dieser Passus so ausgelegt, dass die Stelle der Kindergärtnerin und der pädagogischen Mitarbeiterin auch als Teilzeitstelle verstanden werden kann, die nicht durch zusätzliches Personal ausgeglichen werden muss. Damit steigt aber die Belastungsgrenze des Kindergartenpersonals. Wir schlagen daher vor, die Stelle klar als Vollzeitäquivalent zu definieren.
Dies ist notwendig, weil bisher die Stellen auch als Teilzeitstellen ausgelegt wurden. Damit steigerte sich die Belastung des Kindergartenpersonals um ein Weiteres.
Im Sinne des Protestes des Kindergartenpersonals hoffen wir auf die Annahme der Vorschläge durch die Mehrheit des Landtages.
Es wäre ein deutliches Signal, dass das Warnsingen der Kindergärtnerinnen mit dem Refrain „Es reicht uns jetzt“ im Landtag gehört wurde.
Bozen, 12. Mai 2016
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo dello Sbarba

VitaminB3BBT, Bildung, Bank – Konrad Bergmeister an der Spitze von Basistunnelgesellschaft, Universität und Stiftung Sparkasse.

Heute soll Univ. Prof. Konrad Bergmeister zum Präsidenten der Stiftung Sparkasse gekürt werden und damit an die Spitze des Haupteigentümers der größten Bank in Südtirol treten. Dies wird in der Öffentlichkeit scheinbar völlig widerstandslos hingenommen, wäre aber eine Konzentration von Macht und Einfluss wie aus den besten Zeiten Durnwalders, die in dieser Verflechtung dem Land keinesfalls gut täte. Bergmeister wäre damit mehr als ein Spitzenexponent, sondern gleichsam ein Schatten-Landeshauptmann an drei strategischen Schaltstellen.
Ganz abgesehen davon, dass es ihm schwer fallen würde, den drei Positionen mit gleich gewichtetem Einsatz nachzukommen. Während wir Grünen dies im Falle des BBT kaum bedauern würden, wäre es für die Freie Universität Bozen, deren dringender Reformprozess angelaufen ist, kein gutes Signal. Zudem steht die Vereinbarkeit der Präsidentschaft von Stiftung und Universität auf dem Prüfstand, da nach staatlicher Norm eine Doppelpräsidentschaft über eine fördernde und geförderte Institution nicht zu lössig ist.
Und ob dieses Bergmeister-Tris schließlich für Stiftung und Bank eine zielführende Option wäre, darf bezweifelt werden.
Wir Grüne sehen diese neue Machtkonzentration mit großer Sorge, zumal sie der Linie einer „Entfilzung“, für die sich die Landesregierung 2014 erklärt hat, grundlegend widerspricht.
11.05.2016
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba
Grüne Fraktion im Landtag

Der Flughafen auf dem Prüfstand der Alpenkonvention

Flughafen Landebahn Blick Burggrafenamt
Seit Beginn der Debatte über die Flughafenerweiterung wird immer wieder die Alpenkonvention ins Feld geführt. UmweltschützerInnen weisen, vollkommen zu Recht und meist ungehört, darauf hin, dass dieser völkerrechtliche Vertrag im Verkehrsprotokoll keinen weiteren Ausbau von Flughäfen vorsieht. Aus diesem Zweifel heraus hat die grüne Landtagsfraktion die CIPRA Österreich um ein Gutachten hierzu gebeten. Es wurde uns von der Rechtsservicestelle der Internationalen Alpenschutzkommission am Montag, 8. Mai vorgelegt.
CIPRA Österreich hält darin zusammenfassend fest, dass „die Gesamtwirkung des beabsichtigten Ausbaues des Flughafens jedenfalls in einem starken Spannungsverhältnis zu den Zielsetzungen des Verkehrsprotokolls zu stehen [scheint].“
Weitere wichtige Erkenntnisse des Gutachtens bestätigen die Zweifel der GegnerInnen des Flughafenausbaus in diversen Punkten:

  1. Der Anstieg des Luftverkehrs widerspricht den grundlegenden Zielen des Verkehrsprotokolls, Schadstoffemissionen zu verringern und den Transport auf die Schiene zu verlagern.
  2. Nach Artikel 12 des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention handelt es sich bei der Flughafenvergrößerung aufgrund der Intensivierung der Umweltbelastungen einschließlich des Fluglärms um einen „erheblichen“ Ausbau. Ein solcher muss vermieden oder begrenzt werden, indem umweltfreundlichere Alternativen sorgsam abgewogen werden.
  3. Denkbare Alternativen müssen sorgfältig analysiert werden – genauso wie auch die Flughafenvergrößerung bewertet wurde. Zuerst ist die Möglichkeit zu prüfen, die Zugverbindungen zu bereits bestehenden Flughäfen in der Nähe auszubauen. Die Mobilität muss durch den Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel verbessert werden. Diese Maßnahmen stehen laut CIPRA vor einem „erheblichen“ Flughafenausbau!
  4. Der Landesgesetzentwurf und der Entwicklungsplan lassen Umwelt- und Gesundheitsschutz außer Acht. Diese müssten jedoch laut dem Verkehrsprotokoll berücksichtigt werden. Wegen eventueller Gesundheitsrisiken und aus Sicherheitsgründen, die auch der besonderen Topographie geschuldet sind, ist es notwendig, das Vorsorgeprinzip anzuwenden.
  5. Das Verkehrsprotokoll verlangt für Infrastrukturprojekte erheblichen Ausmaßes „Zweckmäßigkeitsprüfungen“, „Umweltverträglichkeitsprüfungen“ und „Risikoanalysen“. Diese müssen VOR der Bewilligung des Projektes durchgeführt werden. All diese Kontrollen stehen momentan noch aus.
  6. Im Verkehrsprotokoll gilt das „Verursacherprinzip“ und somit die volle Einrechnung der externen Kosten. Daher müssen alle Kosten, von den Umweltkosten bis hin zu den ökonomischen Kosten (auch für Private und die umliegende Wirtschaft), denjenigen angelastet werden, die die Infrastruktur nutzen.
  7. Die Nachbarstaaten müssen laut Alpenkonvention über solche Projekte informiert werden, um allfällige Auswirkungen auf ihrem Staatsgebiet bewerten zu können. Im Fall des Bozner Flughafens wurden Österreich und Deutschland nicht informiert.
  8. Der Flughafenausbau ist auch aus Sicht des Tourismusprotokolls der Alpenkonvention kritisch zu bewerten. Das Protokoll tritt für nachhaltigen Tourismus ein. Der Anstieg von KurzurlauberInnen widerspricht diesem Ziel.

All diese Bewertungen sucht man sowohl im Landesgesetzentwurf als auch im Entwicklungskonzept vergeblich. “Wirtschaftlichkeit” hat bei den Zielsetzungen Vorrang vor dem Schutz des Alpenraums.
Zur Erinnerung: Die Alpenkonvention ist ein internationaler Vertrag, der umfassende Schutzmaßnahmen für den Alpenraum vorsieht. Sie schafft die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung für viele Gebiete und hat in den Staaten, die ihn ratifiziert haben, Rechtsgültigkeit. In Italien ist das Verkehrsprotokoll am 7. Mai 2013 in Kraft getreten. Die Bestimmungen der Alpenkonvention gelten auch für Südtirol.
Wir fordern daher die Landesregierung auf, die im Verkehrsprotokoll genannten Auflagen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen. Die Ratifizierung des Ergebnisses der Volksbefragung vom 12. Juni muss auf diese Zeiterfordernisse abgestimmt werden.
Besser wäre natürlich gewesen, von Anfang an in vollem Einklang mit der Alpenkonvention zu agieren. Die gelebte Anerkennung dieses grandiosen Werkzeugs zum Schutz des Alpenraums und seiner BewohnerInnen stünde dem Klimaland Südtirol wohl zu Gesichte.
Bozen, 10.05.2016
Grüne Fraktion im Südtiroler Landtag
Das Gutachten der CIRPA Österreich:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2016/05/Endversion_StellungnahmeRSS_FlughafenBozen_12042016.pdf“]

Nach Geburtenstation Schlanders ist auch Sterzing zu erhalten!

visita OSP vipiteno (1)Die Entscheidung für den Erhalt der Geburtenstation in Schlanders ist angeblich gefallen: Wie die Spitze der Bezirksgemeinschaft Vinschgau mitteilt, sei in Absprachen mit dem Landeshauptmann und der Landesregierung der Durchbruch aufgrund von Zusagen mit der Regierung erzielt worden. Die notwendige ärztliche Rundum-Versorgung sei voraussichtlich sicher gestellt, sodass Rom mit hoher Wahrscheinlichkeit der Erhaltung zustimme.
Abgesehen von der noch vagen Vermutung einer Rettung bliebt es problematisch, wenn einem Bezirk der Erhalt seiner Geburtenstationen in Aussicht gestellt wird, während das weit gehend ähnlich gelagerte Sterzing weiter der Schwebe bleibt und im Ungewissen gelassen wird. Dort ist zwar die Entfernung vom nächsten Bezirkskrankenhaus nicht so groß wie im ausgedehnten Vinschgau, wohl aber haben sich im abgelaufenen Jahr die Zahl der Geburten bei rund 500 und die Qualität weiterhin gefestigt. Auch die notwendige Versorgung mit Fachärzten rund um die Geburtenstationen erscheint in Sterzing gesichert.
Es ist nun höchst zwiespältig, wenn nach dem geschlossenen Innichen nun zwar Schlanders vielleicht erhalten, Sterzing aber in Ungewissheit gehalten wird, zudem mit der drohenden Perspektive einer Schließung. Unter solchen Bedingungen wird ein Bezirk gegen den anderen ausgespielt, die Solidarität zwischen den Krankenhäusern geschwächt, vor allem aber werden Ärzte, Hebammen und Pflegepersonal ebenso verunsichert wie die vielen schwangeren Frauen, die auf Sterzing bauen.
Diese Salamitaktik dient niemandem, solche Einzelfalltherapie nützt vielleicht einzelnen Krankenhäusern, aber nicht dem Gesundheitswesen insgesamt. Wie sehr Ärzte, Hebammen und Frauen mit guten Gründen von Sterzing überzeugt sind, hat die jüngste Anhörung im Landtag eindrucksvoll bewiesen. Dieses Kapital zu verspielen, wäre ein krasser Missgriff, ein Schub an Demotivation und ein Verlust an Glaubwürdigkeit der Landesregierung.
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Landtagsabgeordnete
Bozen, 6. Mai 2016

Willi Hagl Foppa DelloSbarba Heiss

Georg Willi, Sigi Hagl, Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba


Grünen-PolitikerInnen aus Deutschland, Österreich und Italien sprechen sich gemeinsam gegen eine Schließung des Brenner-Passes aus. „Wer die Grenze am Brenner dicht macht, entzweit Europa, denn es gibt kaum einen symbolträchtigeren Ort für das Zusammenwachsen Europas als die Nord-Süd-Verbindung durch die Alpen“, meinten Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba und die Vorsitzenden der Grünen Bayerns und Tirols, Sigi Hagl und Georg Willi, aus Anlass eines Treffens der PolitikerInnen am Donnerstag am Brenner. Vorher hatte man sich gemeinsam beim Bürgermeister der Gemeinde Brenner, Franz Kompatscher, über die aktuellen Entwicklungen an der Grenze informiert.
Grüne Delegation mit BM Kompatscher

Die Grüne Delegation der drei Länder mit Franz Kompatscher, Bürgermeister der Gemeinde Brenner.


Österreich bereitet sich derzeit darauf vor, wegen der Flüchtlingskrise wieder Grenzkontrollen am Brenner durchzuführen. Ob auch ein Zaun gebaut wird, um Flüchtlinge abzuhalten, ist noch offen. Die Südtiroler Grünen, die Tiroler Grünen und die Bayerischen Grünen kritisieren die Pläne in einem gemeinsamen Positionspapier. Sie fordern eine europäische Lösung durch genügend Erstaufnahmezentren in den EU-Grenzländern sowie ein faires innereuropäisches Verteilungssystem für AsylbewerberInnen
In dem Papier wird auch der wirtschaftliche und gesellschaftliche Wert offener Grenzen betont. Die Freizügigkeit von BürgerInnen, Waren, Dienstleistungen und Kapital sei als EU-Grundfreiheit zum Grundverständnis der Menschen geworden. Zudem sei bereits eine ganze Generation ohne Grenzen aufgewachsen. „Eine Rückkehr zu Grenzkontrollen, Grenzschließungen oder gar Grenzzäunen käme den jungen Erwachsenen, die nur ein offenes Europa kennengelernt haben, aber auch allen anderen Menschen in Europa einem gesellschaftlichen Rückschritt gleich“, heißt es in dem Papier.
 
05.05.2016
Brigitte Foppa und Hans Heiss, Co-Landesvorsitzende Verdi Grüne Vërc

 Wir fordern die Landesregierung zum Handeln auf.
kindergartenBereits zu Jahresbeginn hatten wir in einer Landtagsanfrage auf die hohe, zum Teil unzumutbare Belastung der Südtiroler KindergärtnerInnen und pädagogischen MitarbeiterInnen in den Kindergärten hingewiesen. Die Antwort der LandesrätInnen bestätigte: 38 Wochenarbeitsstunden, davon 35 mit den Kindern. In den verbleibenden 3 (!?!) Stunden leisten die Kindergärtnerinnen außerdem folgende Tätigkeiten (sie sind in einer zweiseitigen Tabelle, die der Antwort beiliegt, aufgelistet):

  • Gremienarbeit
  • Vorbereitung und Auswertung der Bildungsarbeit
  • Zusammenarbeit mit den Familien
  • Systematische Gestaltung der Übergänge
  • Gestaltung von Netzwerken
  • Zusammenarbeit mit Fachdiensten
  • Koordinierungsarbeit im Kindergarten
  • Professionalisierung
  • Verwaltungsarbeit
  • Mitwirkung in Bildungsorganisationen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Arbeitsschutz und Sicherheit
  • Außerordentliches

Trotz dieser ellenlangen Liste von Aufgaben geht man in der Landesregierung davon aus, dass die Kindergärtnerinnen nicht mehr als 38 Wochenstunden leisten, allgemeingültige Quantifizierungen seien nicht möglich. Fälle von Burnout kenne man, aber diese stünden nicht alleinig mit dem beruflichen Kontext in Verbindung, es seien Einzelfälle. Immerhin gibt man zu, dass die Belastungsgrenze erreicht sei. Der Grund für die neue Bereitschaft, etwas zu ändern, dürfte in erheblichem Maß in der Sorge begründet sein, dass die neue Ausbildung an der bildungswissenschaftlichen Fakultät zu Nachwuchsschwierigkeiten im Kindergartenpersonal führen wird. Man nimmt an, dass in Zukunft die AbsolventInnen die Arbeit in der Grundschule bevorzugen werden und dem Kindergarten die Fachkräfte ausgehen werden.
Die Landesregierung hat sich des Problems angenommen und will Erleichterung schaffen. Allerdings besteht hierzu die Befürchtung, dass nicht mit einer wirklichen Entlastung gerechnet werden kann. Womöglich kommt es eher zu einer Reihe von Maßnahmen, die am Ende die Qualität der Arbeit zugunsten der verminderten Quantität schmälern könnten, etwa wenn an bestimmten Tageszeiten anstelle des Teams aus KindergärtnerIn und MitarbeiterIn eine einzige Person in der Gruppe präsent sein könnte. Oder eine Kürzung der Arbeitszeit am Freitagnachmittag: Sie ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein und wirft zudem für die Familien neue Betreuungsprobleme auf.
Von den pädagogischen Fachkräften vernehmen wir außerdem, dass die Teilzeitkontingente besonders für das Schuljahr 2016/2017 drastisch geändert wurden, etwa vielfach Vollzeiten oder 2 50%-Teilzeiten auf 75% herabgekürzt wurden (wir haben hierzu eine Anfrage vorbereitet). Dies schmälert die Arbeitsqualität und somit die –bedingungen für die engagierten Arbeitenden im Kindergarten ein weiteres Mal.
Mit den Kindergärtnerinnen, die gestern ihre Stimme erhoben haben, finden wir: So kann es nicht weitergehen. Diese Schlüsselstelle imBildungsbereich bedarf einer personellen Aufwertung, die Hand in Hand geht mit der großen Innovationsleistung, die Kindergärten in den letzten Jahren erbracht haben. Wir sprechen dem Kindergartenpersonal unsere Solidarität aus und fordern die Landesregierung auf, den Forderungen der Kindergärtnerinnen nach einer generellen Neuregelung in Stellensituation, Betreuungsschlüssel, Gruppengröße, Angleichung an die GrundschullehrerInnen und Bezahlung, nachzukommen.
03.05.2016
L.Abg.
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

No-TTIPTTIP-Verhandlungen unter massivem Druck von US-Interessen.
Über wenige Fragen herrscht unter Südtirols Parteien mehr Einhelligkeit wie über TTIP:
Bereits mehrfach haben der Südtiroler Landtag, der Regionalrat und der Dreier-Landtag Beschlussanträgen zugestimmt, die das transatlantische Handel- und Wirtschaftsabkommen TTIP scharf kritisiert und abgelehnt haben.
Der jüngste Einblick in die TTIP-Papiere legt in erschreckender Manier offen, wie berechtigt die Befürchtungen von Gegnern und Skeptikern sind, zu denen europaweit inzwischen viele Millionen Bürgerinnen und Bürger zählen.
Europäische und US-amerikanische Wirtschaftsinteressen scheren sich so gut wie gar nicht um die vielen Einwände, die eine Aushöhlung von europäischen Standards der Daseinsvorsorge, von Verbraucher- und Umweltschutz befürchten. Höchst riskant wäre etwa die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel, für Fleisch von Tieren, denen Wachstumshormone verabreicht wurden; aber auch von in Europa bewährten Herkunftsbezeichnungen wie „Parmesan“ oder „Münchner Bier“, die in den USA verboten wären.
Auch der Plan, private Schiedsgerichte bei großen Investitionsstreitigkeiten einzurichten, die über der ordentlichen Gerichtsbarkeit stehen, wurde trotz anders lautender Äußerungen nicht fallen gelassen, wie die jüngsten Veröffentlichungen belegen.
Die nun veröffentlichten TTIP-Papiere machen deutlich, wie achtlos die berechtigten Sorgen einer wachsenden Mehrheit von Bürgern und Bürgerinnen vom Tisch gefegt werden.
Die Geheimniskrämerei dementiert die Glaubwürdigkeit des Abkommens, die fortgesetzten Lügen über den Stand von TTIP gefährden Rechtsstaat und Demokratie. Will die EU-Kommission in dieser Frage nicht die Reste ihrer Glaubwürdigkeit einbüßen, muss sie die Verhandlungen nach der Veröffentlichung der Geheimpapiere sofort stoppen.
Bozen, 2.05.2016
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Der Landesgesetzentwurf der Grünen Fraktion wurde einstimmig genehmigt. Die Zustimmung des Landtages sollte nun zügig erfolgen.

1200px-Hotel_Therme_Meran_2011

Von Imalipusram – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=14771436


Das gab es noch nie in der Geschichte des Landtags: Ein von der Opposition eingebrachter Gesetzesentwurf zur Urbanistik wird auch von der Mehrheit genehmigt. Heute war dies der Fall im 2. Gesetzgebungsausschuss, der den Gesetzentwurf Nr. 66/15 „Thermenhotel Meran“ der Grünen Fraktion einstimmig verabschiedete.
Riccardo Dello Sbarba, der Einbringer des Gesetzentwurfs, hat erläutert, das der Gesetzestext die Abschaffung des Artikels 128-bis des Urbanistikgesetzes vorsieht. Dieser Artikel weist das Areal der Therme Meran als „Zone für übergemeindliche öffentliche Einrichtungen“ aus. Dementsprechend unterliegt es der ausschließlichen Zuständigkeit des Landes.
Der Artikel 128-bis ist das Relikt eines unglücklichen Plans des Landes. Vor über 10 Jahren entschied man sich, als Land ein Hotel zu bauen und zu betreiben – das Thermenhotel. Das Resultat war vor allem eine enorme Verschwendung öffentlicher Gelder.
Mit dem Übergang des Hotels an Private wurde diese unrühmliche Geschichte mühsam bereinigt. Noch aber war eine Sache in Ordnung zu bringen: das Gebiet der Gemeinde zurückzugeben. Denn diese hat für das Areal die Umwidmung in eine „Zone für touristische Einrichtungen“ geplant. Vorgesehen und politisch gewollt ist dieser Schritt von der zuständigen Stadträtin Madeleine Rohrer und Bürgermeister Paul Rösch.
Die Abschaffung des Artikels 128-bis und somit der Übergang der Zuständigkeit an die Gemeinde ist Voraussetzung für den Abschluss der Umwidmung des Areals. Der 2. Gesetzgebungsausschuss hat diesen Schritt heute getan, indem er das Gesetz der Grünen Fraktion angenommen hat.
Als nächstes wird das Gesetz 66/15 im Landtag behandelt. Wir erhoffen uns, dass der Gesetzesentwurf, der nur einen Artikel umfasst, vorgezogen und bald behandelt wird, damit das Gesetz noch vor dem Sommer in Kraft treten kann.
Bozen, 27.04.2016
Grüne Fraktion im Südtiroler Landtag
Gesetzesentwurf 66/15 und Bericht des Einbringers

Niederlage und Systembruch für Volksparteien, aber Van Der Bellen kann Hofer noch stoppen.

© Wolfgang Zajc

© Wolfgang Zajc


Der Wahlausgang der Bundespräsidentenwahl hat sogar die Sieger überrascht: Norbert Hofer (FPÖ) hatte vorab die eigenen Chancen auf 24% beziffert, bis er sich dann am Wahlabend bei 35% wiederfand. Die Niederlage der Volksparteien ÖVP und SPÖ und ihrer schwachen Kandidaten war absehbar, ihre Demütigung bedeutet einen Bruch des politischen Systems in Österreich. Denn der vernichtend geschlagenen Großen Koalition wird es schwerfallen, bis zum Wahltermin 2018 durchzuhalten, sodass Neuwahlen bereits 2017 denkbar sind.
Erfreulich ist das Ergebnis von Irmgard Griss: Die unabhängige Kandidatin hat das beste Resultat einer Frau bei Bundespräsidentenwahlen erzielt. Alexander Van der Bellen landete zwar deutlich hinter Hofer, erzielte aber mit 21% gleich viel Stimmen wie die Kandidaten der Regierungsparteien zusammen.
Obwohl Hofer den Sieg bei der Stichwahl vor Augen hat, wird der unabhängige, aber grünnahe Kandidat Alexander Van der Bellen bis zum 22. Mai 2016 noch mächtig zu legen. Wenn die Mehrheit der Wähler aus dem Lager der SPÖ, der Neos, von Irmgard Griss und z. T. auch ÖVP, einen Durchmarsch der FPÖ stoppen will, wird sie den Zweitgereihten Van Der Bellen nachdrücklich stärken. Auch die Mobilisierung der Nicht-Wähler kann noch Überraschungen bringen.
Ein Wahlsieg für Van der Bellen wäre nicht nur für Österreich ein Lichtblick, als ein Plädoyer für Ausgewogenheit, humanitäre Haltung und europäische Öffnung Österreichs, sondern auch über die Republik hinaus von großer Bedeutung. Denn würde sich Hofer durchsetzen, hätte die populistische Rechte in ganz Europa Auftrieb und die „Deutschpatrioten“ auch in Südtirol Rückenwind. Die verschärfte Abdichtung der Brennergrenze wäre die unmittelbare Folge eines Hofer-Sieges.
Die Grünen Südtirols freuen sich, dass Alexander Van der Bellen mit rund 21% wie ein Fels des Vertrauens der „Blauen Brandung“ trotzt. Wir sind uns gewiss, dass seine integre und ausstrahlungsstarke Persönlichkeit am 22. Mai 2016 ein Ergebnis erzielen wird, das Österreich und seinen Nachbarn gut tut.
 
25.04.2016
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba