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An welchem Stand hält der Wettbewerb zur Vergabe neuer Apotheken?

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung: Unerklärliche Verzögerungen
ApothekeSüdtirol verfügt über rund 120 Apotheken, die in Städten, aber vor allem im ländlichen Raum, gesundheitliche und pharmazeutische Leistungen von grundlegender Bedeutung erbringen. Die Versorgungsleistung jeder Apotheke umfasste bis 2012 rund 5000 Personen, infolge der staatlichen Monti-Liberalisierung wurde der Schlüssel durch ein neues Landesapothekengesetz abgesenkt. Die Landesregelung übernahm die staatliche Norm mit gebotener Vorsicht, da eine überhöhte Zahl neuer Apotheken (nach staatlichen Maßstäben wären 28 vorgesehen) die Ertragslage vor allem der Landapotheken gefährdete, zumal der Medikamentenverbrauch in Südtirol der niedrigste in Italien ist.
Nach dem staatlichen Gesetz vom 24. März 2012, Nr. 27, abgeändert mit Art. 23 der Notverordnung vom 6. Juli 2012, Nr. 96, umgewandelt in Gesetz vom 7. August 2012, Nr. 135 sowie Art. 4 des Landesgesetzes vom 11. Oktober 2012, Nr. 16 wurde ein öffentlicher außerordentlicher Wettbewerb aufgrund von Bescheinigungen ausgeschrieben, um die vom Landesgesetz neu zur Führung verfügbaren Apotheken zu besetzen.
Die Ausschreibung verzögerte sich über Gebühr, da sie über eine einheitliche technologische Plattform abgewickelt werden musste, die das Gesundheitsministerium mit den Regionen ausarbeitete. Da die Plattform für Südtirol zunächst nicht zweisprachig zur Verfügung gestellt wurde, kam die Ausschreibung in Südtirol verzögert in Gang.
So wurde der Wettbewerb für 20 neue Apotheken (6 in Bozen, 2 in Brixen, 2 in Meran, je 1 in Bruneck, Eppan, Kaltern, Lana, Ahrntal, Leifers, Ritten, Sarnthein und Schlanders sowie die Neubesetzung einer Vakanz in Kastelbell) erst Ende Mai 2014 ausgeschrieben, am 7. Juli 2014 veröffentlicht und die Bewertungskommission mit Beschluss der Landesregierung am 7. Oktober 2014 eingesetzt. Es wurden 83 Wettbewerbsgesuche vorgelegt, davon 29 in Form von Assoziierungen, grundsätzlich erforderlich für eine Bewerbung waren die Promotion, Einschreibung ins Berufsalbum und Zweisprachigkeitsnachweis A.
Nun, bald anderthalb Jahre nach Ernennung der Bewertungskommission, (Vorsitz: eine qualifizierte Landesvertreterin, ein Universitätsprofessor, zwei Apothekerinnen/ Apotheker, eine sanitäre Leitungskraft des Landesgesundheitsdienstes im Apothekenbereich), ist die Frage mehr denn je berechtigt, ob die endgültigen Bewertungen nun doch vorgenommen und die nötigen Ranglisten erstellt worden sind, wozu die Kommission sich in bereits mindestens sechs Sitzungen getroffen hat.
Eine vorläufige Rangordnung wurde zwar Ende Oktober 2015 vorgenommen, deren offizielle Verlautbarung verzögert sich jedoch in auffallender Weise.
Dreieinhalb Jahre nach Verabschiedung des Landesgesetzes, bald anderthalb Jahre nach offizieller Ausschreibung, vier Monate nach Vorlage der inoffiziellen Rangordnung haben Bewerber und Bevölkerung mit Blick auf die bisherigen Verzögerungen Anrecht auf baldige Klarheit, zumal die Kontrolle von 83 Bewerbungen/Selbsterklärungen eine überschaubare Herausforderung darstellt.
Obwohl auch in anderen Regionen Italiens noch kaum eine Apotheke auf der Grundlage des außerordentlichen Wettbewerbs von 2012/14 eröffnet wurde, sollte Südtirol nicht das Schlusslicht bilden und endlich eine definitive Rangordnung veröffentlichen. Für viele Bewerberinnen und Bewerber ist die Chance, eine der 20 ausgeschriebenen Apotheken zu übernehmen, eine grundlegende berufliche Weichenstellung, die ihnen bereits zu lange vorenthalten wird.
Vor allem aber für die Versorgung Südtirols und die viel beschworene „Territorialisierung“ des Gesundheitsdienstes ist der Ausbau des pharmazeutischen Netzes ein wichtiger Schritt nach vorn. Zu recht kritisierte ein Tagblatt bereits Ende Juli 2015 die „biblischen Wartezeiten“, deren Ende hoffentlich bald eintritt.
Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Wie weit sind die Arbeiten der am 7. 10. 2014 eingesetzten Bewertungskommission gediehen, bis wann ist mit einem Abschluss und der Veröffentlichung der definitiven Ranglisten zu rechnen?
  • Warum wird die bisher vorliegende inoffizielle Rangordnung nach allfälligen Korrekturen nicht auch offiziell veröffentlicht; gab es Einwände gegen die Reihungen und deren Kriterien?
  • Gibt es Bewerber aus den Reihen bereits aktiver Apotheker, die auf eine der neu ausgeschriebenen Apotheken wechseln wollen?

Bozen, 1. März 2016
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

Author: admin

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