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Südtirols Beitrag zur Bewältigung ist anerkennenswert, aber auch ausbaufähig.

Logo_Refugees_welcomeDer heutige Welttag der Flüchtlinge erinnert in aller Deutlichkeit an die Dimension einer Jahrhundertfrage: 60 Millionen Menschen sind auf der Flucht vor Krieg und Not. Der größte Teil von ihnen flieht in Nachbarregionen, aber auch in jene Länder und Kontinente, von denen sie Hilfe erwarten und die auch für die Misere (mit-)verantwortlich sind.
Auch von daher rührt unsere entschiedene Pflicht zu Solidarität und Hilfeleistung. Südtirol hat Wichtiges geleistet, neben dem Land vor allem Freiwilligenorganisationen, Einzelpersonen und Gemeinden, es hat aber seine Aufnahmefähigkeit und Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft. Während das Bundesland Tirol rund 6000 Flüchtlinge und Asylbewerber beherbergt, hat unser Land sich auf eine Aufnahme von 900 Personen beschränkt. Dass damit kein Grund zur Klage und noch „Luft nach oben“ ist, liegt auf der Hand.
Fakt ist: Es geht längst nicht (mehr) darum, die Frage aufzuwerfen, OB wir Menschen helfen sollen, sondern einzig darum, WIE wir dies am besten tun können.
Die Vorschläge der Grünen hierzu sind bekannt:

  1. Wir schlagen eine freiwillige Quote Südtirols bei der Flüchtlingsaufnahme vor, die sich an einem Mittelwert zwischen dem österreichisch-tiroler Wert (ca. 1% der Bevölkerung) und italienischem Standard (0,9% der Flüchtlinge für Südtirol) bewegt.
  2. Flüchtlinge sollten in kleinere Gruppen auf mehrere Gemeinden verteilt, Bozen entlastet werden;
  3. Das Angebot an systematischen Integrationsschritten wie Sprachunterricht, Sozialkontakt, Kulturpflege, Mitarbeit in der Gemeinschaft ist deutlich zu stärken; vor allem die Möglichkeit zur rascheren Arbeitsintegration ist zu verbessern; hier ist auch die Bereitschaft von Unternehmen gefragt.
  4. Zwischen Regierungskommissariat, Land (Soziales, Gesundheit, Arbeit, Schule, Berufsausbildung, Sprachen, Freizeit, Wohnen etc), Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Non-Profit-Organisationen, der Zivilgesellschaft, Sozialpartner, unabhängige Freiwillige ist eine ständige Koordinationsrunde aufzubauen;
  5. Durchreisende Flüchtlinge haben Anspruch auf weit systematischere humanitäre Maßnahmen als bisher;
  6. Die Flüchtlingsfrage bleibt ein Kernthema der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino;
  7. Bürgerinnen und Bürger Südtirols sollten bessere Information und Sensibilisierung erhalten, die wertvolle Arbeit der Freiwilligen ist mehr als bisher anzuerkennen. Das große Fest der Tiroler Landesregierung für die Freiwilligen Tirols in Innsbruck letzte Woche ist vorbildhaft.

Bevor die Fluchtursachen (Krieg, Not Vertreibung) nicht wirkungsvoll eingedämmt sind, sollten wir uns auf neue Flüchtlingszugänge einrichten. Das wird eine Jahrhundertaufgabe sein, die auch unser Land begleitet.
20.06.2016
L.Abg, Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba

Überraschend hoch die Wahlbeteiligung, bestechend klar die Ablehnung des Flughafenkonzepts: Die Grünen freuen sich über den Ausgang der Volksbefragung und fordern die Mehrheit im Landtag auf, dieses Ergebnis nun auch umzusetzen.

Auszählung

source: wahlen.provinz.bz.it


Südtirol hat klar gesprochen: Dieses Konzept zum Ausbau des Flughafens in Bozen hat nicht überzeugt, 20 Jahre Fehlinvestitionen können durch einen neuen Anlauf nicht mehr wettgemacht werden. Dass das NEIN gewinnen würde, hatten wir bei unseren Auftritten im ganzen Land als Eindruck mit genommen, aber das Ausmaß hat uns nun doch überrascht, ja sogar überwältigt. Wahlbeteiligung und Wahlergebnis sind ein klarer Auftrag an die Landesregierung, das NEIN zu einem größeren Flughafen und zu mehr Flugverkehr umzusetzen und dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach Lebensqualität, Umweltschutz und Einsparung zu entsprechen.
Das Wahlergebnis verdankt sich der Kärrnerarbeit und dem unermüdlichen Einsatz vieler: Parteien, Vereine, unzählige Einzelpersonen haben sich des Themas angenommen, dabei engagiert und großteils ehrenamtlich Überzeugungsarbeit geleistet. Gegen so viel hingebungsvollen Einsatz kam die groß angelegte Profiwerbemaschinerie nicht an.
In diesem Sinne hat auch die aktive Bürgerschaft gewonnen. Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben gezeigt, dass sie direkte Demokratie wünschen, sich mit den Inhalten auseinandersetzen und bewusst zur Wahl gehen. Dieser Prozess ist nicht mehr aufzuhalten.
Der heutige Tag ist ein Erfolg für die Umwelt, die Lebensqualität im Süden Südtirols und den gesunden Hausverstand. Und er ist ein Freudentag für die Demokratie in unserem Land.
 
13.06.2016
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss

Greenpeace in Bozen: Nein zum Flughafen – 10/06/2016, 16.30-20h, Musterplatz/Piazza della Mostra, BZ

Aufruf_Aeroporto_klDas Komitee no-airport.bz organisiert am Freitag, 10. Juni 2016 von 16.30h bis 19.30h am Musterplatz in Bozen die Abschlusskundgebung der Kampagne gegen den Flughafenausbau, zu dem am Sonntag, 12. Juni 2016, eine Volksbefragung stattfinden wird. Ihr seid herzlich eingeladen!

An der Veranstaltung nehmen die folgenden Vereine, politischen Gruppierungen bzw. Parteien teil: Dachverband für Natur- und Umweltschutz, Legambiente, Ambiente e salute, Comitato LAC, Südtiroler Bauernbund Bezirk Unterland, Verdi Grüne Vërc Projekt Bozen, Landespartei Verdi Grüne Vërc, Rifondazione Comunista, 5Sterne-Bewegung, Sinistra – Die Linke.
Ab 17.00 Uhr werden Pippo Onufrio (geschäftsführender Direktor von Greenpeace Italia) das Wort ergreifen; VertreterInnen der Umweltverbände und -gruppen und Landtagsabgeordnete, betroffene und engagierte BürgerInnen…
Der Direktor von Greenpeace Italia, Giuseppe Onufrio, wird Ehrengast der Veranstaltung sein. Er unterstützt den Appell der FlughafengegnerInnen, bei der Volksbefragung am 12. Juni mit „Nein“ zu stimmen.
Onufrio ist Physiker, wissenschaftlicher Studienleiter und seit jeher Umweltschützer und wichtiger wissenschaftlicher Bezugspunkt, wenn es um Themen wie Energie und Klima geht.
Neben den Ansprachen wird es Musik von einer jungen Band aus Bozen und geben und einen kleinen Umtrunk mit biologischen Getränken. Am Ende der Veranstaltung sind alle Anwesenden zum symbolischen Aufessen einer „no-airport-Torte“ eingeladen.
Die OrganisatorInnen der Veranstaltung richten einen Appell an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, an der Abstimmung teilzunehmen und von ihrem Mitspracherecht Gebrauch zu machen: Es geht um die Gesundheit und das Wohlbefinden der AnrainerInnen und der TouristInnen im betroffenen Umland, um den Schutz der Umwelt – auch auf globaler Ebene (Ausstoß von CO2 und weiteren Giftstoffen) – und darum, einen sanften, umweltverträglichen und nachhaltigen Tourismus in unserem Land zu erhalten und zu fördern, damit öffentliche Gelder in wirklich wichtige Projekt investiert werden können wie z.B. in Bildung, Sanität und Soziales.
Link zur facebook-Veranstaltung: https://www.facebook.com/events/1735771043370006/

logo ygIn wenigen Tagen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger Südtirols über die Zukunft des Bozner Flughafens. Tagtäglich werden in den Debatten die Jugendlichen als große UnterstützerInnen der Flughafenvergrößerung angeführt. Die Young Greens möchten deshalb dazu Position beziehen.
Wir sind für die Freiheit der Personen in einem Europa ohne Grenzen. Für das kulturelle und wirtschaftliche Zusammentreffen von Menschen, die verschiedene Sprachen sprechen und unterschiedlichen Nationalitäten angehören und für Transportmittel, die es uns erleichtern, von einem Ort zum anderem zu kommen und mit denen wir bequem reisen können. Und wir sprechen uns auch klar für eine gute Lebensqualität in unserem Land aus, wir möchten die Landschaft und die einzigartige und vielfältige Natur Südtirols weiterhin genießen können. Wir Young Greens sind davon überzeugt, dass man gut reisen und leben kann, auch wenn man keinen Flughafen direkt vor der Haustür hat. Denn dieser würde die Lebensqualität des Unterlandes in hohem Maße schädigen.
Wir sind überzeugt, dass finanzielle Mittel und Energien vielmehr für die Verbesserung der bereits vorhandenen Transportmittel eingesetzt werden sollten. Denn diese sind noch ausbaubar: Es ist sehr gut, dass man mit den Frecce innerhalb von viereinhalb Stunden Rom erreichen kann, aber vormittags ist es zum Beispiel für lange Zeit nicht möglich, Bologna in einer annehmbaren Zeit und zu einem günstigen Tarif zu erreichen. Darüber hinaus sollten die Shuttlebusverbindungen zu den umliegenden Flughäfen noch weiter ausgebaut und vor allem zu Preisen angeboten werden, die sich auch SchülerInnen und Studierende leisten können. Solche Verbesserungen benötigen wir, und nicht mehr Umweltverschmutzung und Lärm in unserem Land.
Am 12. Juni werden wir daher mit NEIN stimmen und uns gegen die Vergrößerung des Bozner Flughafens aussprechen. Wir erwarten uns, dass die Politik dann endlich das Augenmerk auf Verkehrsmittel legt, die uns jungen Menschen zugutekommen und im Sinne der Nachhaltigkeit zukunftsgewandt sind.
young greens south tyrol

HotelTermeMeranDer Landtag nimmt den Gesetzentwurf der Grünen Fraktion an, der die “Meraner Raumordnungsanomalie” aufhebt.
Heute ist ein nie da gewesener Fall im Landtag eingetreten: Ein Gesetzentwurf der politischen Minderheit zu Raumordnungsfragen wurde angenommen – noch dazu einstimmig! Es handelt sich um den Entwurf Nr. 65/15 “Thermenhotel Meran”, den die Grüne Fraktion vorgelegt hat.
Der Gesetzentwurf sieht die Streichung des Artikels 128/bis des Landesraumordnungsgesetzes vor, der das gesamte Thermenareal in Meran als “Zone für übergemeindliche öffentliche Einrichtungen” bindet. Der Artikel 128/bis ist der Restposten einer unseligen Geschichte, zu Zeiten, als das Land sich als Bauträger und Betreiber eines Hotelbetriebs missverstand. Lange Zeit mit miserablen Ergebnissen und massiver Vergeudung von Steuergeld.
Nun ist diese Geschichte beendet und das Hotel in die Hände von Privatunternehmern übergegangen. Eines blieb aber noch zu tun – nämlich das gesamte Areal der Gemeinde zurück zu geben. Dort haben die zuständige Stadträtin Madeleine Rohrer und Bürgermeister Rösch die Umwidmung des Hotelareals in “Zone für touristische Einrichtungen” bereits vorbereitet.
Notwendige Bedingung für den Abschluss der Umwidmung war allerdings die Streichung des Artikel 128/bis und die Rückführung der Zuständigkeit an die Gemeinde. Dies hat der Landtag heute durchgeführt und den Gesetzentwurf der Grünen Fraktion angenommen. Das Gesetz wurde durch einen Änderungsantrag ergänzt, der das Inkrafttreten ab 1. Februar 2017 vorsieht, damit in der Zwischenzeit einige Genehmigungsverfahren abgeschlossen werden können.
Die Grüne Landtagsfraktion
Hier finden Sie den Begleitbericht zum Gesetzentwurf 66/15

Grüne Fraktion
Der Südtiroler Landtag hat heute den grünen Beschlussantrag genehmigt, wonach mehrheitlich Bioprodukte in den öffentlichen Mensen angeboten werden müssen.
Hier der angenommene beschliessende Teil:
Der Südtiroler Landtag verpflichtet die Landesregierung:
– die Kriterien für die Vergabe von Dienstleistungsverträgen zur Führung von Kantinen dahingehend abzuändern, dass in Zukunft bei der Auftragsvergabe folgende Leitlinien berücksichtigt werden:
Die verwendeten Nahrungsmittel müssen mehrheitlich aus „biologischem“ Anbau bzw. „biologischer“ Tierhaltung (gemäß geltenden EUVorgaben) stammen, wobei dieser Anteil auf alle Arten von Mahlzeiten und über das ganze Schuljahr verteilt werden muss. Sollten auf dem Markt nicht ausreichende Mengen an biologischen Produkten vorhanden sein, so sollen lokale Produkte mit möglichst geringen Transportwegen gewählt werden;
– die Betreiberinnen und Betreiber der Kantinen dazu anzuhalten, die biologischen Produkte und die Herkunft der verwendeten Zutaten auf den Speisekarten klar ersichtlich anzuführen.
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Flughafen: Appell zum NEIN
Obwohl wir im Landtag unterschiedlichen Parteien angehören, wenden wir uns gemeinsam gegen eine weitere Finanzierung des Flughafens Bozen anlässlich der Volksbefragung am 12. Juni 2016.
Unser NEIN bei der Volksbefragung entspringt der Sorge um die Gesundheit und den Lebensraum der betroffenen Menschen. Deren Gefährdung, dann die weitere Verschleuderung von Steuermitteln, stehen in keinem Verhältnis zu den Vorteilen eines weiteren Flughafenausbaus. Wir heben nur vier Argumente hervor:

1. Planvoller Umgang mit öffentlichen Geldmitteln.

Rund 120 Mio. € gingen bisher in den Flughafen und mit ihm verbundene Leistungen, nun sollen ab 2017 jährlich weitere 2,5 Mio. € (und 2,5 Mio. an Beiträgen der Handelskammer) bis 2022 fließen, um 170.000 Fluggäste zu erreichen. Damit nicht genug: Neben den Direktbeiträgen werden Verluste produziert, die gleichfalls die öffentliche Hand abdecken muss und die erst beim Erreichen von rund 500.000 Passagieren jährlich gestoppt würden. Bei einem „Ja“ erhielte der Airport Dutzende von Euromillionen, die schon heute in den Bereichen Bildung (Kindergärten), Gesundheit (Geburtenstationen); Soziales (Familien) empfindlich fehlen.

2. Solidarität mit den Anwohnern und ihrer bedrohten Lebensqualität.

Wer in St. Jakob, in Leifers, Pfatten, in Branzoll, im Süden Bozens, im Unterland und Überetsch wohnt und arbeitet, hat Anrecht auf ein weniger belastetes Leben. Der Ausbau des Flughafens bedeutet einen schwer wiegenden, für Anwohner kaum erträglichen Zuwachs an Emissionen und Lärm, der die bereits vorhandenen Belastungen noch weiter verstärkt. Mit den vorgesehenen größeren Maschinen gingen Lärm und Abgase sprunghaft nach oben. Auch die Landesumweltagentur spricht von „erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt in einem Gebiet, wo der Jahresgrenzwert von Stickoxiden an zahlreichen Messstellen überschritten wird.“
Die rund 180.000 Menschen, die im Einzugsgebiet des Flughafens leben, entsprechen einem Drittel der Landesbevölkerung. Als Bürger Südtirols sind wir der Achtsamkeit und dem Schutz von Minderheiten besonders verpflichtet.

3. Wirtschaftlicher Erfolg wächst auch ohne Flughafen, ja dann erst recht!

Südtirol ist eine der wohlhabendsten Regionen Europas, Tourismus und Nächtigungen wachsen stetig, der Export legt zu. Diese Entwicklung verdankt unser Land dem Einsatz und Fleiß von Unternehmen und Mitarbeitern. Sie sind auch das Ergebnis seiner besonderen Landschaft, Lebensqualität und Lage im Herzen Europas, die seine Erreichbarkeit sichert. Gäste schätzen Südtirols Ruhe und Erholungswert, sie gilt es zu pflegen und nicht den Flugtourismus. Es wächst die Zahl jener Gäste und Besucher, die eine flughafenfreie Region schätzen, aus Gründen von Erholung, Sicherheit und Klimaschutz.

4. Auch bei einem „Nein“ bleibt der Flughafen unter Kontrolle des Landes.

Die Sorge ist unbegründet, dass bei einem Sieg des NEIN der Flughafen in die Hände des Staates bzw. der Luftfahrtbehörde ENAC zurück fiele und europaweit ausgeschrieben werden müsste. Aber auch dann, wenn dies einträfe, fänden sich wohl kaum Interessenten, die bereit wären, die notwendigen Investitionen ohne öffentliche Beiträge zu schultern. Kein Privater würde es wagen, viele Millionen gegen ungewisse Zukunftsaussichten zu investieren. Die Wahrheit sieht hingegen anders aus: Das Land verfügt im Hinblick auf den Flughafen über gesetzliche Zuständigkeit, die von Art. 117 der Verfassung anerkannt ist. Bereits heute hat es Gesetze und ein eingehendes Reglement erlassen (Dekret des LH, Nr. 63/2008), worin der Betrieb des Flughafens eingehend geregelt ist, wer immer der Konzessionär sein mag. Schließlich überträgt der „staatliche Plan der Flughäfen“, in Kraft seit 2. 1. 2016, das Eigentum des Flughafens vom Staat an das Land Südtirol. Die Möglichkeit, dass im Abschluss an diese Übertragung das Land die Zuständigkeit zur ausschließlichen Vergabe der Konzession erhält, ist bereits angekündigt worden. LH Kompatscher selbst hat dies in einem Interview mit der Südtiroler Wirtschaftszeitung am 4. 9. 2015 mitgeteilt (s. Anlage). Das Land läuft also keinesfalls Gefahr, die Kontrolle über den Flughafen einzubüßen und kann dem Votum der Bürgerinnen und Bürger in vollem Umfang Rechnung tragen, falls das NEIN überwiegt.
Mitunter gibt es Themen, die größeres Gewicht haben als die Unterschiede zwischen politischen Parteien. Die Frage der weiteren Finanzierung des Flughafens Bozen gehört dazu. Für uns bedeutet ein NEIN anlässlich der Volksbefragung am 12. Juni 2016 ein vierfaches „Ja“: zum Lebensraum Bozen Unterland, zur sinnvollen Verwendung von Steuermitteln, zu einer wirtschaftlich gesunden und nachhaltigen Entwicklung, Ja auch zum weiteren Einfluss auf das Flughafen-Gelände.
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger Südtirols, am kommenden Sonntag mit „Nein“ zu stimmen, im eigenen Interesse, vor allem aber im Sinne der Zukunft Südtirols.
Myriam Atz Tammerle
Walter Blaas
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Sven Knoll
Paul Köllensperger
Pius Leitner
Ulli Mair
Andreas Pöder
Helmuth Renzler
Oswald Schiefer
Sigmar Stocker
Bernhard Zimmerhofer

Smarthotel Saslong – Gemeinderat St. Christina ist heute am Zug und entscheidet.
Saslong2_2Heute berät der Gemeinderat von St. Christina über die Tourismuszone am Hotel „Saslong“: Er entscheidet über Einwände der Anwohner, die schwere und wohl begründete Bedenken gegen die Genehmigung einer Tourismuszone am Hotel und die damit erleichterte Sanierung von Bauvergehen am bereits seit geraumer Zeit eröffneten Hotel Saslong.
Nur wenige Hinweise zur Vorgeschichte: Am 14. März 2016 hatte die Mehrheit des Gemeinderats die Einwände der Anwohner gegen die Ende 2015 genehmigte Tourismuszone in geheimer Abstimmung angenommen, heute soll in einer zweiten Abstimmung versucht werden, die gewichtigen Einwände „niederzustimmen“.
Der Gemeinderat von St. Christina steht vor der Wahl: Will er nach Jahren massiver Bauvergehen und Übertretungen endlich der Rechtsstaatlichkeit zum Durchbruch verhelfen oder wird er mit der Ablehnung der Einwände den anhaltenden Rechtsbruch abnicken und gewissermaßen „durchwinken“?
Bis heute hat der Eigentümer des „Saslong“ eine Serie von Bausünden und raumordnerischen Vergehen nicht behoben und der Hotelbetrieb in schamloser Weise gegen rechtliche Normen verstoßen:

  1. Bis heute werden öffentliche Parkplätze widerrechtlich für den Hotelbetrieb benützt.
  2. Sechs Gästezimmer sind nur als „statische Hohlräume“ ausgewiesen, werden aber bei Bedarf widerrechtlich an Gäste vermietet.
  3. Dias Raumvolumen des Hotels ist um mindestens 1000 qm überzogen, auch die Bruttogeschossfläche deutlich überhöht und wurde erst durch späte Neuklassifizierung des Hotels unzureichend saniert.
  4. Die Gebäudehöhe ist um mindestens einen Meter zu hoch.
  5. Im Hotel wird vollkommen widerrechtlich ein Schiverleih betrieben, der in einem Gastbetrieb keinesfalls zulässig ist.
  6. An der Fassade des Hotels prangt eine riesige Plakatfläche, die in dieser Größe nicht gestattet ist.
  7. Die Zufahrt zur geplanten „Tourismuszone“ ist aufgrund des unzugänglichen Geländes noch völlig ungeklärt.

Die frühere Gemeindeverwaltung hat dem Besitzer seit Jahren jede sich nur bietende Möglichkeit der Sanierung eingeräumt und äußerst nachsichtige Kontrollen durchgeführt. Der neue BM Moritz Demetz mit einem Teil der Mehrheit sucht dem Eigentümer mit der Tourismuszone mit weiterhin 20 Betten „Goldene Brücken“ zu bauen, um dessen Unternehmen rechtlich zu sanieren und dessen Vermögen aufzuwerten. All dies, obwohl die Staatsanwaltschaft inzwischen Anklage erhoben hat und der Rechnungshof wegen Schaden des öffentlichen Interesses einschreiten will. Das drohende Gerichtsverfahren hat inzwischen sogar die Gemeinde dazu veranlasst, eine Abbruchverfügung für die widerrechtlichen Zimmer zu verhängen – allerdings noch ohne Ergebnis und mit kaltschnäuziger Weiter-Vermietung der nicht zugelassenen Zimmer.
Im Fall des „Saslong“ in St. Christina handelt es sich nicht allein um einen örtlichen Fall, sondern um die grundsätzliche Frage, ob rechtsstaatliche Grundsätze überhaupt noch Geltung haben. Von besonderer Schwere ist der Fall auch deshalb, da der Eigentümer Präsident des örtlichen Tourismusvereins ist: Sein Vorgehen ist von verheerender Vorbildwirkung und ein Imageschaden für das Grödner Gastgewerbe. Ein großer Teil der Bürgerschaft von St. Christina ist zu recht empört über die anhaltende Willfährigkeit der Gemeinde.
Der Gemeinderat steht damit in einer besonderen Verantwortung: Auf dem Spiel steht neben der Geltung von Rechtsnormen und dem Schutz des öffentlichen Nutzens auch seine Glaubwürdigkeit, die durch die Genehmigung der Tourismuszone nach all den bisherigen Vorgängen dauerhaft beschädigt würde.
30.05.2016
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba

Grüner Kandidat stoppt „blaues Wunder“ in letzter Minute!

van-der-bellen auguri VGVWie beim ersten Wahlgang vor vier Wochen sorgt der endgültige Wahlausgang der Bundespräsidentenwahl für eine ebenso veritable wie erfreuliche Überraschung: Die Ergebnisse der Wahlkarten haben Alexander Van der Bellen, vormals Grüner Bundessprecher, aus großem Rückstand nach vorn katapultiert und damit den erwarteten Durchmarsch von Norbert Hofer verhindert.
Der Wahlsieg für Van der Bellen ist nicht nur für Österreich ein Lichtblick, als ein Plädoyer für Ausgewogenheit, humanitäre Haltung und europäische Öffnung, sondern auch über die Republik hinaus von großer Bedeutung. Sein Erfolg hat den Höhenrausch den populistischen Rechten in ganz Europa vorerst gestoppt und deutlich gemacht, dass entschiedene Mobilisierung aller Kräfte und hohe Glaubwürdigkeit eines Kandidaten die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler überzeugen können.
Nun liegt die schwere Aufgabe vor dem neuen Bundespräsidenten, aber auch vor der Regierung, die Polarisierung Österreichs zu beenden und durch überzeugendes politisches Handeln die Nation neu zu einen. Für Südtirol ist die Wahl Van der Bellens ein Segen, da seine profunde Vertrautheit mit den Tiroler und Südtiroler Verhältnissen und sein Eintreten für eine offene Brennergrenze die bewährte Linie von Bundespräsident Heinz Fischer fortsetzen werden.
Die Grünen Südtirols sind überglücklich über die Wahl des neuen Bundespräsidenten, dem wir von Herzen gratulieren. Der Sieg seiner integren und ausstrahlungsstarken Persönlichkeit ist nach aufreibendem Wahlkampf ein Ergebnis, das Österreich und seinen Nachbarn gut tut, als ein Fanal der Ermutigung und des Aufbruchs.
23.05.2016
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung.

Vor Anklageerhebung ob anhaltender Bauvergehen: Ist Ezio Prinoth, Besitzer des skandalträchtigen Hotels „Saslong“, als Präsident des Tourismusvereins St. Christina noch länger tragbar?

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Die Staatsanwaltschaft Bozen hat in Sachen des Hotel „Saslong“ in St. Christina die Vorerhebungen abgeschlossen und hat schwer wiegende Verdachtsmomente gegen den früheren Bürgermeister von St. Christina, Eugen Hofer und Hotelbesitzer Ezio Prinoth, zugleich Präsident des Tourismusvereins erhoben: Die genehmigte Kubatur sei um über 1000 qm überschritten, desgleichen sechs Zimmer als Gästeunterkünfte genutzt, die als „statische Hohlräume“ angegeben worden waren. Schwer wiegende Belastungen, die auf massive Tricksereien und Täuschung hinweisen – zum Schaden der Öffentlichkeit und des Gastgewerbes in St. Christina.
Die neue SVP-Mehrheit im Gemeinderat mit BM Moritz Demetz hat sich zwar lange darum bemüht, die Vergehen zu sanieren und sogar zugunsten des „Saslong“ Ende 2015 eine weitere Tourismuszone zu genehmigen, mit der Ermittlung der Staatsanwaltschaft und der wohl baldigen Anklageerhebung sollte die Mehrheit aber schleunigst davon Abstand nehmen, die Vergehen der Vorgängermehrheit und von BM Hofer sanieren zu wollen. Zur Erinnerung die Vorgeschichte der „Saslong“-Bauvergehen.
Harmloser Ausgangspunkt und anschließender Durchstart.
2004 wurde für die damals an der Stelle des alten ‚Saslong‘ bestehende Pension um eine kleine Erweiterung von 20 auf 25 Betten angesucht, die von der Gemeinde zwar anstandslos genehmigt, aber von den Bauherren (Alois Rabensteiner, Projekt: Ing. S. Comploj) nicht durchgeführt wurde, da nach wenigen Jahren größere Pläne auftauchten. Bis 2007 herrschte Stillstand, Ende Juni 2007 erfolgte der Abriss des Altbaus. Am 12. 1. 2010 genehmigte die Gemeinde unter BM Bruno Senoner dann aber eine Variante des Projekts auf völlig neuen Grundlagen:
Nun sollte gemäß Wünschen des Bauherrn aufgrund neuer Planung (Arch. H. Demetz) die Bettenzahl von 25 auf 94 Betten katapultiert werden; statt des Residence ein Drei-Sterne-Hotel entstehen. Weit mehr als eine Variante also, stattdessen ein völlig neues Vorhaben in ungleich größerer Dimension, auf der rechtlich anfechtbaren Basis einer alten Baukonzession, aber mit neuem Bauherren, da Anfang September 2010 die Saslong GmbH von Ezio Prinoth die bisherige Eigentümerin Saslong SAS von A. Rabensteiner ablöste: Herr Prinoth ist seit 2015 Präsident des Tourismusvereins. Zudem sollte die Verlegung der öffentlichen Bushaltestelle vor dem Hotel den Mangel an Parkplätzen ausgleichen.
Trickserei im großen Stil: Illegale Beherbergung, Bauvolumen und Höhe jenseits alles Zulässigen.
Im Juli 2010 genehmigte der im Mai 2010 neu gewählte BM Eugen Hofer, Inhaber der im Sanitär- und Bäderbereich landesweit präsenten Hofer Group, eine weitere Variante mit 46 Zimmern und 94 Betten – das nun zügig erneuerte ‚ Smarthotel Saslong‘ eröffnete am 4. Dezember 2010.
Bald nach Eröffnung genehmigte BM Eugen Hofer eine zweite Variante: Nach der am 28. 3. 2011 erteiltem Genehmigung konnten nun einschließlich eines zu Unrecht beanspruchten Kubaturbonus 2067,25 qm Fläche gebaut werden, wobei Arch. H. Demetz freilich verschämt zugab, dass man 2.126,88 qm erreicht und damit das zulässige Maß überschritten habe. Bauherr Prinoth erklärte am 4. 4. 2011 die Arbeiten für beendet, BM Hofer erteilte am 5. 5. 2011 die vorläufige, bis 31. 8. 2011 befristete Benutzungsgenehmigung, nachdem bereits seit Dezember 2010 im ‚Saslong‘ Gäste logiert hatten. Eine unbefristete Lizenz wurde erst am 30. 1. 2013 erlassen, sodass das Hotel ganze 22 Monate ohne Benützungsgenehmigung operierte.
Über die faktisch illegale Beherbergung hinaus aber erreichte das Bauvolumen erstaunliches Ausmaß. Von einer kleinen Überdehnung war keine Rede, sondern von systematischer Trickserei: Während die Lokalaugenscheine des Gemeindebauamts wenige Beanstandungen fanden, ergaben Kontrollen unabhängiger Techniker, dass statische Hohlräume des Gebäudes nicht als Raumvolumen angegeben wurden, obwohl sie als Zimmer dienten. Der Vergleich der rechtlich zulässigen und faktisch verwirklichten Werte spricht für sich:

  • Höhe: Die erlaubten Gebäudehöhen von max. 9 bzw. 9,5 m wurden ignoriert und übertrafen das zulässige Maß mit 12,97 m oder 15,45 m um 44% bzw. 63%.
  • Kubatur: Das zulässige Raumvolumen wurde geradezu gesprengt, wie Schätzungen von Experten ergaben. Das oberirdische Bauvolumen wurde um 1021 Kubikmeter, das unterirdische um 431 Kubikmeter überschritten, somit in wahrhaft exorbitantem Ausmaß. Zudem drang das Bauvolumen des Hotels teilweise in eine Wohnbauzone und in landwirtschaftliches Grün ein, deren raumordnerische Parameter ignoriert wurden. Schließlich wurde auch die Zahl der vorgeschriebenen Parkplätze vor allem im Freien bei weitem verfehlt, sodass dem Hotel das notwendige Kontingent an Parkraum fehlte.
  • Fläche: Die unter Beanspruchung des Kubaturbonus höchstzulässige Fläche von 2067 qm wurde bereits zufolge des Architekten um knapp 60 qm überschritten, faktisch aber erreicht die Bruttogeschoßfläche 2.362, 66 qm und liegt damit um 790, 16 qm über dem erlaubten Wert.

Dies alles sind verheerende, allen rechtlichen Normen Hohn sprechende Überschreitungen, die keine Gemeindeverwaltung hinnehmen darf, die auch das Einschreiten des Landes erfordert, zumal die Gerichtsbehörde gleichfalls tätig werden dürfte. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die unmittelbaren Anrainer durch die Bautätigkeit und damit verbundene Schäden stark belastet wurden.
Strafen und Sanktionen? BM Hofer verhängte zwar für Bauvergehen zunächst eine Strafe von 159.724 €, ließ aber bald Milde walten, wurde doch das Strafmaß noch 2011 auf zunächst 103.622 €, 2012 dann auf 41.165 € und damit auf gut 25% des Ausgangswertes gesenkt. Ob die Strafen tatsächlich erlegt wurden, entzieht sich bislang der Kenntnis. Fest steht aber, dass die Hofer Group des BM Hofer das umgebaute ‚Saslong‘ mit sanitärer Einrichtung bestückt hat, eine Lieferung hart am Rande des Interessenkonflikts.
Ein weiterer Bonus im Anrollen: Eine Tourismuszone für das ‚Smarthotel Saslong‘
Die von der Landesregierung seit 2007 gesetzlich neu geregelten und Gemeinde um Gemeinde verabschiedeten Tourismuskonzepte eröffneten auch für St. Christina und das ‚Saslong‘ neue Chancen: Am 2. 5. 2011 verabschiedete der Gemeinderat ein Tourismusentwicklungskonzept mit insgesamt 400 zusätzlichen Betten, die dann am 21. 8. 2012 auf die einzelnen Unternehmen aufgeteilt wurden:
Auch ‚Saslong‘-Hotelier Prinoth wurde davon begünstigt; am 29. 7. 2013 genehmigte der GR eine neue Zone für touristische Beherbergungsbetriebe am bereits überdimensionierten Hotel, die aber die Landeskommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung und die Landesregierung wegen vielfältiger Formgebrechen und inhaltlicher Mängel am 22. 7. 2014 zurückwiesen.
Unerschrocken verabschiedete der Gemeindeausschuss dennoch am 18. 11. 2014 zum zweiten Mal eine Tourismuszone für das ‚Smarthotel Saslong‘, die trotz nur geringfügiger Änderung trotz schwerer Bedenken seitens des Landes am 16. 4. 2015 angenommen wurde. Nun ist der neue, im Mai 2015 gewählte Gemeinderat am Zug: Er stellte am 23. 11. 2015 die Eintragung der Zone in den Bauleitplan aufgrund rechtlicher Einwände zwar vorerst zurück, hat aber Ende Dezembver 2015 den Akt genehmigt, gegen alle rechtlichen, raumordnerischen und naturschützerischen Hürden. Mit den erhofften 20 Betten aus der künftigen Tourismuszone käme das ‚Smarthotel Saslong‘ dann auf deutlich über 150 Betten.
Dagegen ist mit Nachdruck anzuführen:

  • Das ‚Smarthotel Saslong‘ liegt bereits jetzt nach Raumvolumen, Fläche und Höhe, ebenso im Hinblick auf die mangelnden Parkplätze weit jenseits aller rechtlich zulässigen Limits; eine weitere staatsanwaltliche Ermittlung dürfte bevor stehen.
  • Die Erschließungsbeiträge für das illegal erreichte Raumvolumen von 1453 Kubikmeter wurden nicht erhoben, mit erheblichem Schaden für die Allgemeinheit.
  • Würde dem mit einer Vielzahl von illegalen Pferdefüßen behafteten Hotel ‚Saslong‘ auch noch eine Tourismuszone zugeschlagen, so segnete der Gemeinderat damit nicht nur eine systematische Serie von Übertretungen ab, sondern belohnte diese auch noch durch einen neuen Bonus. Auch die Frage der Bushaltestelle und der Parkplätze ist weiterhin offen.

Mitte März 2016 hat der Gemeinderat endlich spätes Einsehen bewiesen und die Einwände von Anwohnern gegen die Tourismuszone als berechtigt erkannt, auch BM Demetz hat endlich eine Abbruchverfügung gegen die illegalen 6 Zimmer verhängt, freilich erst nach allzu langem Widerstreben.
Mit dem Abschluss der Vorerhebungen der Staatsanwaltschaft mit überaus gravierenden Anklagepunkten stellt sich nun die Frage, ob Hotelbesitzer Ezio Prinoth als Präsident an der Spitze des Tourismusvereins weiter tragbar ist und ob die Landesregierung ihm nicht eine Rechtfertigung auffordern und einen Rücktritt nahe legen sollte.
Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Hat sich die Landesregierung mit dem Fall des Smarthotels Saslong befasst?
  2. Sollte sie nicht den Tourismusverein dazu auffordern, die Situation seines Präsidenten näher prüfen zu lassen?
  3. Sollte sie dem Tourismusverein nicht bereits jetzt nahe legen, den Präsidenten zur Abgabe seines Amtes aufzufordern?

Bozen, 18. 5. 2016
L-Abg.
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba