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Begrüßenswert, wenn AnrainerInnen und Umwelt davon profitieren.

BrennerautobahnDie Inhouse-Vergabe der Konzession der A-22 an die Brennerautobahngesellschaft, wie von Region und den Ländern angepeilt, wäre ein begrüßenswerter Schritt.
Eine von örtlichen Körperschaften geführte Gesellschaft hat weit mehr Achtsamkeit für Land, AnwohnerInnen und Umwelt an der Transitstrecke als ein profitorientierter Konzern. In diesem Punkt ist die Verhandlungsstrategie von LH Kompatscher gut nachvollziehbar.
Offene Fragen bestehen jedoch im Hinblick auf die mit einer Vergabe verbundenen Querfinanzierungen aus den Erträgen der Autobahn.

  • Diese müssen in jedem Fall umweltgerecht und im Sinne der BürgerInnen eingesetzt werden. Hier gibt es klare Prioritäten: Würden die bereits angesparten 550 Mio. € und die künftigen Jahresbeiträge für die BBT-Zulaufstrecken südlich von Franzensfeste verwendet, wäre dies auch in 30 Jahren nicht mehr als ein Tropfen auf einen heißen Stein. Dagegen sind mit diesen Beträgen ein wirkungsvoller Lärmschutz und die überfällige Ertüchtigung der Bahnstrecken sehr wohl finanzierbar.
  • Vordringlich aber ist der Bau der Bahnumfahrungen der Städte Bozen und Trient, die absoluten Vorrang genießen sollten. Die absehbare Zunahme des Güterverkehrs darf nicht auf Kosten der bereits zu sehr belasteten Städte gehen, sondern muss ihren Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.
  • Zentrales Anliegen bleibt schließlich die Verlegung der Autobahn selbst im Bereich Bozen, wo eine Verlegung in den Berg einen enormen Zugewinn an Lebens- und Luftqualität bieten würde. Nicht umsonst ist sie im Masterplan Bozens als wesentlicher Bestandteil einer positiven Stadtentwicklung vorgesehen. In den Siegesmeldungen dieser Tage war davon freilich nichts zu hören. Wir haben hierzu eine Landtagsanfrage eingereicht.

Bozen, 07.08.2015
L-Abg. Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba
Anfrage: Autobahnumfahrung
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2015/08/2015-08-07-Autobahnumfahrung.pdf“]

C.F. Südtirol Damen LogoVor einiger Zeit hatten wir auf das Thema der Unterschiede zwischen Herren- und Damenfußball in Südtirol aufmerksam gemacht und einige Fragen aufgeworfen:

  • Warum erhält der Damenfußball weit weniger Förderung als der Herrenfußball?
  • Und warum gibt es für die Herren, obwohl weniger erfolgreich, ein eigenes Trainingszentrum, mit öffentlichen Mitteln finanziert (Kosten 7,5 Millionen)?
  • Wie trainieren die Damen des CF Südtirols?

In zwei Landtagsanfragen haben wir ein eindrucksvolles Bild der Unterschiede ermittelt.
Eklatant ist der Unterschied insbesondere bei den Förderungen:

Förderung Herrenfußball (Profibereich: FC Südtirol)
(gem. LG 19/90 und Beschluss Landesregierung Nr. 4 vom 8.1.2014)
Jahr Förderung Damenfußball (CF Südtirol)
(Tätigkeitsbeihilfen u. Sponsoring vom Land und Beitrag der Region)
360.000 2012 31.150
360.000 2013 23.840
300.000 2014 24.410

Das bedeutet: In den letzten Jahren bekam der FC Südtirol bis zu 15 Mal so viel öffentliche Förderung als der CF Südtirol. Dabei sind gerade die Damen etwa zu höheren Transferspesen gezwungen, weil sie zu Spielen nach Sardinien, Sizilien oder Rom fliegen müssen.
Unterschiedlich sind auch die Bedingungen, unter denen Damen und Herren in der Heimat trainieren und spielen. Während dem FC Südtirol das Trainingszentrum in Rungg ganztags zur Verfügung steht, waren die Damen des CF Südtirol in den letzten Jahren zu ständiger Migration zwischen verschiedenen Plätzen gezwungen. Teils konnten sie gar nur auf einer Spielplatzhälfte trainieren (!). Während die Stadionsuche für die Heimspiele des FC Südtirol jahrelang die Öffentlichkeit beherrschte, wurde für die Damenspiele erst letzte Woche endlich die Übereinkunft mit der Gemeinde Leifers gefunden: Die Spiele der Damen werden in der Sportzone Galizien stattfinden und dort kann nun auch trainiert werden.
Über diesen unerwarteten Fortschritt (noch in der letzten Antwort auf unsere Anfrage war davon die Rede, dass „es schwierig sei, sich zeitlich festzulegen“) freuen wir uns allerdings – und wünschen den Damen weiterhin viel Erfolg und einen guten Saisonstart…und nicht locker lassen!
03.08.2015
L-Abg. Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss
Antwort auf die Grüne Anfrage zum Frauenfußball in Südtirol:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2015/08/Anfrage-Trainingszentrum-CF-Südtirol.pdf“]

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Flughafen-Zickzack

aereoportoAm 11. Juni hat der Südtiroler Landtag einstimmig einen Beschlussantrag genehmigt, der vorsieht, dass innerhalb Oktober 2015 ein Konzept zur Entwicklung des Flughafens samt Termin für eine Volksbefragung vorgelegt wird. LH Kompatscher hat in der Debatte gesagt, dass er dem inhaltlich 100%ig zustimmt.
Auf unsere Landtagsanfrage Nr.13/Juli 2015 hin wird vom LH bestätigt, dass innerhalb 30. November 2015 Sanierungsarbeiten (Sanierung der Asphaltoberfläche, Bau der Strahlenumlenkbarriere, Sanierung des Rollweges, Anpassung der Pistenbefeuerungsanlage, etc.) im Gesamtwert von 4,5 Millionen durchgeführt werden.
Es stellt sich nun die grundsätzliche Frage, warum in den Flughafen noch investiert wird, wenn womöglich in Kürze (laut Radiomeldung im Frühling 2016) die Schließung des Flughafens entschieden werden könnte.
Eine weitere Frage ist jene nach einem Alternativkonzept. Die Bevölkerung sollte abwägen können, was die Alternative zum Flughafen sein könnte und wie die öffentlichen Gelder, die derzeit in den Flughafen gepumpt werden, für andere Mobilitätslösungen eingesetzt werden können.
Daher unsere Fragen an die Landesregierung:
1. Trifft die Medienmeldung zu, dass die Volksbefragung im Frühling 2016 durchgeführt wird?
2. Warum wird der Flughafen kurz vor der Entscheidung saniert?
3. Wird das Rentabilitätskonzept auch volkswirtschaftliche, gesundheitliche, umwelttechnische Aspekte und Bewertungen beinhalten (Nutzen und Kosten für die Allgemeinheit, Lärm- und Schadstoffbelastung, Auswirkungen auf die touristische Attraktivität des Einfluggebietes etc.?)
4. Wird der Bevölkerung auch ein Alternativkonzept vorgelegt werden, aus dem hervor geht, wie die öffentliche Hand die finanziellen Aufwendungen für den Flughafen im Falle einer Ablehnung für andere Mobilitätslösungen einsetzen würde?
Bozen, 29.07.2015
L-Abg. Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss

Andreina_Emeri„Sich die Freiräume stehlen und in bestimmten Dingen unbeugsam sein“

Anwältin, Feministin, Landtagsabgeordnete, Kämpferin: Am 30. Juli jährt sich der Todestag von Andreina Emeri zum 30. Mal.
Ausgehend von dem Buch „Andreina Emeri, scritti e ricordi/Schriften und Erinnerungen“, welches 2005, zum 20. Todestag von Andreina Emeri veröffentlicht wurde (Ingrid Facchinelli und Edi Rabini), haben die Grünen Frauen in den letzten Monaten Kontakt zu FreundInnen und WegbegleiterInnen von Andreina Emeri gesucht. „Wir wollten Menschen kennenlernen, die ihr Leben mit Andreina geteilt haben. Diese starke, engagierte und großherzige Frau soll unvergessen bleiben“, so Evelyn Gruber-Fischnaller und Caterina Maurer.
Emeri war Mitbegründerin der Frauengruppe Kollontaj in Bozen, welche in den 1970er Jahren u.a. für das Recht auf Abtreibung und für die Frauenhäuser kämpfte. Sie engagierte sich als Präsidentin für die Beratungsstelle AIED, welche heute noch Anlaufstelle für viele Frauen ist. Andreina Emeri wurde 1983 in den Südtiroler Landtag gewählt. Sie verstarb 1985 an Herzversagen während einer Reise in Norwegen.
„Alle Menschen, die wir getroffen haben, um uns von Andreina erzählen zu lassen, taten dies in liebevoller Erinnerung und auch mit Wehmut. Andreina Emeri und ihre Weggefährtinnen haben für Bozen und Südtirol Wichtiges geleistet, für Rechte gekämpft, die für uns selbstverständlich sind. Andreina Emeri, deren Erfahrungen und Wissen uns leider größtenteils verschlossen bleibt, ist uns dennoch Inspiration“, so Gruber-Fischnaller und Maurer.
30 anni AndreinaEmeriDie Grüne Fraktion im Landtag und Regionalrat hat anlässlich der Todestage von Andreina Emeri und Alexander Langer eine Stofftasche und eine Postkarte mit Zitaten ihrer ehemaligen Abgeordneten drucken lassen. Am Todestag von Andreina Emeri (Donnerstag 30. Juli, 7.30 Uhr Bahnhof Bozen) werden sie von den Grünen Frauen verteilt. Für September werden Frauen, die Andreina Emeri gekannt und mit ihr gearbeitet haben, eine gemeinsame Veranstaltung organisieren.
Link: Kurzbiografie Andreina Emeri http://www.alexanderlanger.org/it/325/1548
Bozen, 29.07.2015
Evelyn Gruber-Fischnaller, Caterina Maurer
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss

Bozens Entwicklungspotenzial liegt im Projekt „Areal Bozen“. Wir rufen auf, endlich damit loszulegen.
 
ArealeBolzano
In diesen Tagen nach der Abstimmung zum Städtebaulichen Wiedergewinnungsplan in der Südtirolerstraße war vielfach der Kommentar zu hören, dass in Bozen jetzt alles still stehe. Offensichtlich ist es nicht durchgedrungen, dass in Bozen seit Jahren ein sehr großes Projekt auf den Weg gebracht werden will, das alles anderes als Stillstand bedeutet. Es handelt sich um das Projekt „Areal Bozen“, das den Umbau des Zugbahnhofs und die Verbauung des riesigen Gleisareals in Richtung Bozner Boden vorsieht. Im Bahnhofsgelände soll auch ein Einkaufszentrum entstehen, ja der Verkauf dieser Handelsfläche ist sogar der finanzielle Starter dafür, dass das Projekt endlich Form annehmen kann. Der Bau eines Einkaufszentrum unweit des Bahnhofs hätte dies vermutlich verhindert und das war auch einer der Hauptgründe, warum wir Grünen gegen das „Benko-Projekt“ waren. Dahingegen befürworten wir „Areal Bozen“, weil es einen echten urbanistischen Zweck verfolgt, nämlich die dringend notwendige Modernisierung und Aufwertung des Zugbahnhofs und die Umwandlung des Gleisgeländes in Wohn- und Dienstleistungszone (s. auch Antwort auf unsere Landtagsanfrage 22/Dez. 2014).
Leider wird dieses Projekt immer wieder vergessen und es scheint, als ob selbst die Projektträger nicht mehr dran glauben. Ganz sicher hat die Arbeit für das „Benko-Projekt“ die Stadt in den letzten Monaten nicht nur politisch, sondern auch verwaltungstechnisch alle Energien aufgesogen.
Diese werden nun wieder frei und können endlich dem Projekt „Areal Bozen“ zugewandt werden. Dazu rufen wir nun Land und Gemeinde Bozen ausdrücklich auf. Sie mögen jetzt alle Unkenrufe durch rasches Handeln dementieren und das Projekt endlich auf den Umsetzungsweg bringen. Damit rechtfertigen sich auch die bisher getätigten Landesausgaben für das Projekt, die sich immerhin auf ca. 2 Millionen Euro belaufen.
L.Abg. Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss
Grüne Landtagsanfrage vom 27. Juli 2015 zur Umsetzung gem. Beschluss Nr. 31:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2015/07/2015-07-27-Areal-Bozen-Konferenz.pdf“]

benKOGestern Abend hat sich der Bozner Gemeinderat mit knapper Mehrheit gegen das so genannte „Benko-Projekt“ ausgesprochen. Als Grüne erfüllt uns dies mit Genugtuung, da wir seit der Geburtsstunde dieses Projekts auf allen Ebenen vor den Folgen gewarnt haben. Bereits als der mittlerweile berüchtigte Artikel 55/quinquies ins Raumordnungsgesetz als Ad-Hoc-Regelung eingefügt wurde, hat unsere Landtagsfraktion darauf aufmerksam gemacht, dass die absurde Beschleunigung der Abläufe und der vorgesehene Zeitpunkt der Abstimmung im Gemeinderat am Ende des Planungsweges zwangsläufig zu großen Problemen führen würde. Die grünen Rufe verhallten damals ungehört.
Auf praktischer Ebene hat dann die politische Vertretung in der Stadt Bozen unermüdlich auf die diversen Problempunkte in der Umsetzung aufmerksam gemacht. Stadträtin Trincanato hat gegen den Beschluss gestimmt und zugleich auf eine „Schadensbegrenzung“ im Falle der Projektannahme hingearbeitet.
Im Vorfeld der Gemeinderatswahl hat dann BM Spagnolli den Bruch mit den Bozner Grünen herbeigeführt und nach der Wahl haben wir in Bozen konsequent und verantwortungsbewusst darauf abgezielt, die demokratische Abstimmung herbeizuführen. Gestern hat sie gezeigt, dass in Bozen doch eine breite Front unsere Zweifel teilte.
Leider führt BM Spagnolli seinen eigenartigen politischen Trampelkurs fort und scheint es auf ein definitives Beziehungsende mit den Grünen anzulegen. Das ist schade. Zehn Jahre gemeinsames Regieren in der Landeshauptstadt hätte einen anderen Stil nahe gelegt und es auch dem Bürgermeister selber leichter gemacht, aus dem Schlamassel heraus zu finden. Gestern hat er nur wieder neue Fronten aufgebaut.
Trotzdem wollen wir es uns als Grüne offen lassen, kühlen Kopfes darüber zu diskutieren, wie es in unserer Stadt Bozen weiter gehen soll. Wir möchten damit beginnen, indem wir unsere WählerInnen und SympathisantInnen nach Mitte August zu einer Stadtversammlung einladen und Stimmung und Meinungen zur künftigen Stadtregierung einholen werden – falls es eine solche überhaupt geben wird.
Vordringlich fordern wir auf Landesebene die sofortige Überarbeitung des Artikel 55/quinquies des Raumordungsgesetzes. Ein derartiger Weg in die politische Sackgasse samt möglicher demokratischer Übertölpelung darf nicht mehr möglich sein.
Brigitte Foppa, Giorgio Zanvettor, Cecilia Stefanelli, Tobe Planer, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss

source: http://www.resegoneonline.it/

Straße am Stilfser Joch, source: http://www.resegoneonline.it/


Aus der Lombardei erreichen uns besorgniserregende Nachrichten über den Nationalpark Stilfser Joch. Die Aufteilung der Verwaltung des Nationalparks scheint erste faule Früchte zu tragen und die unter Schutz stehende Gegend massiv zu gefährden.
Die lombardische Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. Mai 2015 den Beschluss Nr. 3609 “Einvernehmensprotokoll mit der Provinz Bozen zur Aufwertung des Stilfser Jochs“ verabschiedet. Der Regierungsbeschluss stimmt diesem Einvernehmensprotokoll, das dem Beschluss angehängt ist und die Unterschriften von Präsident Maroni und Landeshauptmann Kompatscher trägt, zu.
Fundamentaler Bestandteil des Einvernehmensprotokolls ist ein Tunneldurchbruch unterhalb des Stilfser Jochs zum Bau einer Straße zwischen dem Veltin und dem Vinschgau mit einer Verbindung Richtung Münstertal und Graubünden.
Die Dokumente lassen vornehmlich auf ökonomische Gründe für den Straßenbau schließen. Umwelt- und Naturschutz – und somit die Hauptaufgabe des Parks – bleiben in der Erklärung praktisch außen vor.
Wir wissen nicht, ob Landeshauptmann Kompatscher an die betreffende Stelle im Protokoll dann wirklich seine Unterschrift gesetzt hat, jedoch fordern wir Klarheit darüber. Denn der Beschluss der lombardischen Regierung zeigt ganz klar die Absichten der Regierung Maroni auf, und Landeshauptmann Kompatscher und/oder der zuständige Landesrat und/oder die Landesregierung müssen in jedem Fall auf dem Laufenden gehalten werden.
Über diese Projekt muss absolute Klarheit herrschen, da ein entsprechendes Bauwerk enorme Auswirkungen hätte – ob positive oder negative wird in Hinsicht auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt des Stilfser Joch-Gebiets sowie vor dem Hintergrund der Aufgabe des Naturparks eingehend zu prüfen sein.
In unserer Anfrage möchten wir wissen, ob Landeshauptmann Kompatscher das Einvernehmensprotokoll unterschrieben hat und wie die Landesregierung zum aufgezeigten Projekt steht.
Bozen, 15. Juli 2015
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Originalfassung der Anfrage in italienischer Sprache
Beschluss Nr. 3609 der lombardischen Regionalregierung vom 21.05.2015 einschließlich des angehängten Einvernehmensprotokolls mit Südtirol und der technischen Erläuterung des Projekts
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2015/07/21052015-protocollo-stelvio.pdf“]

Eine Sommerklausur, zumal nach einer heißen Wahlkampfphase, ist ein willkommener Augenblick des Nachdenkens und der möglichen Neuausrichtung. Schwerpunkte der grünen Sommerklausur 2015 im Biohof von Othmar Sanin in Margreid waren die Organisationsentwicklung, die politische Analyse und die Ermittlung der Jahresthemen 2016.

Ausgehend von der Gemeinwohlbilanz, der sich grüne Partei als erste Partei Südtirols unterzieht, wurden die Stärken, Schwächen und die Potenziale einer nachhaltigen Organisationsentwicklung besprochen. Sehr zufrieden sind die Grünen mit ihrer Übereinstimmung von politischen Zielen, persönlichen Lebensstilen und innerer Wertehaltung.
Nachzubessern gilt es vor allem in der Präsenz der Grünen in den Bezirken. Die Wählerstimmen kommen zwar zum Großteil bereits jetzt aus dem ländlichen Bereich, dennoch werden die Grünen meist als VertreterInnen des urbanen Lebens angesehen. Beschluss der Klausur war des denn auch, das Grüne kapillarer zu verankern, wobei die Verbindung über die thematische Arbeit erfolgen soll.
Bessere Vernetzung und Aufwertung brauchen deshalb die parteiinternen Arbeitsgruppen. Derzeit sind vier Arbeitsgruppen innerhalb der Partei sehr aktiv: Grüne Frauen, Young Greens, verdECOnomia und die sozialpolitische Gruppe. Sie erarbeiten die Leitlinien der grünen Politik in diesen Themen, machen Vorschläge zur gesetzgeberischen Arbeit und begutachten Vorschläge der Landesregierung.
Die Analyse der Gemeinderatswahlen und der nachfolgenden Koalitionsbildung ergab als Spannungsfeld die erneuerte Auseinandersetzung mit der Rolle der Grünen in Regierung bzw. Opposition. Dies ergab sich auch aus der Umkehrsituation zwischen der Verantwortungsübernahme in Meran und dem Wechsel in die Opposition in Leifers und Brixen; in Bozen ist man derzeit („waiting Benko…!“)in einer Art Schwebezustand dazwischen. Kaum eine andere Partei im Lande hat so viele verschiedene Szenarien zugleich zu tragen und diese Polarisierungen zu halten, ohne das Profil zu verwässern, ist eine große Herausforderung.
Nur über die Arbeit an Sachthemen auf der Grundlage der ökosozialen Werte kann dieser schwierige Ausgleich geschaffen werden. Die Kommunikation untereinander und nach außen muss allerdings verbessert werden.

Thematisch sehen wir den größten Handlungsbedarf im Sozialen. Wir empfinden uns als jene politische Kraft, die sich am deutlichsten für Solidarität und Chancengerechtigkeit einsetzt. Neben dem Umweltschutz ist das für uns wichtigster Punkt auf der Agenda.
Ziel grüner Politik bleibt die Veränderung der Welt im Sinne der Nachhaltigkeit. Mehr Spielraum dafür bietet sich sicherlich an der Regierung und wo die Bedingungen gegeben sind, leben wir unsere Regierungsfähigkeit. Wo nicht, sorgen wir für Opposition in Würde und mit Kompetenz.
Hier findest du weitere Fotos der Klausur.

Brigitte Foppa und Giorgio Zanvettor
Co-Landesvorsitzende Verdi Grüne Vërc
Margreid, den 11. Juli 2015

Kulturgesetz startet mit angezogener Handbremse
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello SbarbaIn dieser Woche wird das neue Kulturgesetz im Landtag diskutiert. Viele Kulturschaffende haben es begrüßt, allerdings in deutlicher Spaltung zwischen der deutschen und der italienischen Kulturwelt, abgesehen von der kleineren, aber hoch aktiven ladinischen Szene.
Wie bereits bei anderen Gesetzen dieser Landesregierung (Bildungsgesetz, Personalgesetz) überwiegt, vor jeder größeren Vision, der Geist des Aufräumens, des Entrümpelns, des Neuordnens. So ist auch dieses Gesetz eher ein Einheitstext im Kulturbereich als eine grundsätzliche Neuausrichtung.
Zunächst ist festzuhalten: Die angebotenen Korrekturen des Bestehenden sind teilweise gutzuheißen. Positiv hervorzuheben ist insbesondere das Bekenntnis zum Recht auf Teilhabe an Kultur für alle im Land lebenden Personen, zumal das Festschreiben des Antidiskriminierungsgrundsatzes. Mit den Verlagen finden wir, dass es hoch an der Zeit war, die verlegerische Tätigkeit und die Publikationen direkt zu fördern. Ein Schritt nach vorn ist auch die mehrjährige Fördermöglichkeit (wenn auch von vornherein eingegrenzt auf wenige Empfänger), gut sind die neu geschaffenen Möglichkeiten, über Preise und Wettbewerbe Kulturschaffende zu unterstützen.
Von den zwei jungen Kulturlandesräten hätte man sich allerdings mehr erwartet. Sie hätten über das Bestehende hinausdenken und wirklich Neues schaffen können. Leider hat es das Duo Achammer/Tommasini versäumt, mit diesem Gesetz die strikte Trennung der Kulturwelten, angefangen bei den Kulturabteilungen, über die Kulturbeiräte bis hin zu den Förderungen interkultureller Projekte und Organisationen, endlich aufzuheben.
Keine Spur von solchen Ansätzen findet sich im „Neuen“ Kulturgesetz.
Die Abteilungen bleiben getrennt, der gemischte Kulturbeirat (den man im fernen Jahr 1958, aus heutiger Sicht ein fast unglaublicher Fortschritt und so benannt!) wird abgeschafft, der gemeinsame Landeskulturbeirat, Neuschaffung des Gesetzes, bleibt ohne klare Aufgaben und tagt einmal im Jahr vor Öffentlichkeit – leider ein schlagender Beweis dafür, dass er nichts Relevantes zu sagen, zu melden oder zu tun hat.
Verpasst worden ist auch die Gelegenheit, klare Abgrenzung zwischen öffentlichem Auftrag und Subsidiaritätsprinzip zu schaffen. Weiterhin wird es daher für die Kulturschaffenden Konkurrenz geben seitens der ungleich reicheren, aber nicht notwendiger Weise kreativeren Provinz Bozen.
Alles in allem ein von tüchtigen BeamtInnen gemachtes, ordentliches Gesetz. Gutes Handwerk, könnte man sagen. Den künstlerischen Touch hingegen, den mutigen Geniestreich gar, den hätte die Politik beisteuern müssen. Vielleicht aber wäre dies zu viel verlangt von einer Landesregierung, die wohl eher aus Verwaltern und Experten politischer Kommunikation besteht, denn aus Visionären.
15.07. 2015
L.-Abg. Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba
Wir werden im Landtag einen Minderheitenbericht und zwei Anträge zum Gesetzentwurf (zur räumlichen Zusammenlegung der Kulturabteilung und zur Regionalisierung der SIAE) vorlegen.
Minderheitenbericht von Brigitte Foppa:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2015/07/Minderheitenbericht-Kulturgesetz-de-it.pdf“]

Wir fordern die Landesregierung dazu auf, dem neuen Wassernutzungsplan, der unter dem Einfluss der Produzierenden-Lobby zustande gekommen ist, nicht zuzustimmen!
GrosswasserkonzeptionenIn der Sitzung der Landesregierung am kommenden Dienstag soll der Plan der Fließgewässer verabschiedet werden, welche noch für die Stromerzeugung genutzt werden können. Die neue Textfassung ist ein Geschenk an die ProduzentInnen und bedeutet einen großen Schaden für die Umwelt. Darüber hinaus bringt die neu zusammengestellte Klassifizierung eine drastische Verringerung der Rechtssicherheit mit sich.
Nachdem sich die LobbyistInnen heftig gegen die erste, im Juni vorgelegte Fassung des Plans gewehrt haben, hat sich Landesrat Theiner auf weitere Verhandlungen eingelassen. Ein zweiter Entwurf folgte. Dieser hat den ersten Plan gänzlich verändert und verschlechtert. Der Trick dabei: die anfänglich zwei Kategorien zur Fließgewässerklassifikation (vollständig unter Schutz gestellte und noch nutzbare Fließgewässer) wurden auf vier ausgeweitet: Für Fließgewässer, die unter bestimmten Bedingungen genutzt werden können, wurden zwei „Zwischenkategorien“ eingeführt.
Dadurch:

  • ist die Gesamtzahl der Fließgewässer, die unter Schutz gestellt sind, von 386 in der ersten Fassung auf 213 im aktuellen Entwurf gesunken;
  • sind auch die Fließgewässer, die ohne Einschränkungen genutzt werden können, weniger geworden – ihre Anzahl ist von 34 auf 27 gesunken, jedoch bedeutet diese Verringerung im neuen Entwurf keine Verbesserung, da:
  • im neuen Plan auf einmal Fließgewässer genannt werden, die „unter bestimmten Bedingungen“ genutzt werden können; es handelt sich um insgesamt 180 betroffene Fließgewässer, von denen 74 unter strengeren und 106 unter weniger strengen Bedingungen genutzt werden können.

Mit diesem Taschenspielertrick beläuft sich die Gesamtzahl von Fließgewässern, die ohne Einschränkung oder unter bestimmten Bedingungen genutzt werden können, auf 207 von 420 insgesamt.
Dies bedeutet, dass theoretisch 50% unserer Fließgewässer für eine weitere Stromerzeugungsnutzung zur Verfügung stehen, während der erste Entwurf lediglich 8% dafür vorgesehen hatte und 92% unter vollständigen Schutz gestellt wurden.
Wenn die Landesregierung kommenden Dienstag diesen neuen Entwurf annimmt, wird die Nutzung unserer Flüsse und Bäche, die bereits jetzt unter großem Druck stehen und deren Qualität und Naturnähe stark gefährdet sind, ein weiteres Mal Fahrt aufnehmen.
Ein solches neues und beträchtliches Nutzungsausmaß von Flüssen und Bächen ist für die Umwelt untragbar.
Denn heute:
• gibt es in Südtirol bereits circa 1.000 Wasserkonzessionen;
• haben nur 7% unserer Fließgewässer noch ihr ursprüngliches Aussehen;
• trägt Südtirol schon seinen Beitrag zur Entwicklung der erneuerbaren Energien bei, indem die Wasserkraft das Doppelte an Energie (circa 6.000 kWh/Jahr) herstellt als verbraucht wird (3.000 kWh/Jahr);
• werden 86% dieser Energie von den 30 größten Kraftwerken produziert.
• Die circa 970 mittleren und kleinen Kraftwerke produzieren hingegen nur 14% der Energie, aber sie verursachen erhebliche Umweltschäden. Denn sie erstrecken sich flächendeckend bis hin zum letzten Bach und wegen ihrer weiten Verbreitung ist es sehr schwierig, die Einhaltung der Umweltkriterien zu kontrollieren (vor allem die zu garantierende Restwassermenge im natürlichen Flussbett).
Dieser neue Plan führt außerdem zu noch größerer Rechtsunsicherheit.
Die zwei neuen “Zwischenkategorien” lassen Spielraum für unterschiedliche Interpretationen zum Zustand der Fließgewässer, zu den gegebenenfalls angebotenen Kompensationsmaßnahmen und deren Effizienzbewertung. Zudem enthält der Plan eine lange Liste mit möglichen Ausnahmeregelungen zu den festgelegten Kriterien, die in der neuen Fassung nachträglich zu Gunsten der ProduzentInnen aufgeweicht wurden.
In der Folge wird jedes Vergabeansuchen zu rechtlichen Konflikten führen. Diese werden am Ende diejenigen gewinnen, die das nötige Geld für einen guten Anwalt und vorteilhaft ausfallende technische Gutachten haben oder in der Politik gut vernetzt sind.
Aus der Vergangenheit hat man also nichts gelernt!
Mit diesem Plan werden die guten Vorsätze aus dem Gesetz Nr. 2/2015 zunichte gemacht. Sie sahen vor, dass neue Wasserkraftwerke nur nach der Verabschiedung eines organischen „Landesgewässerschutzplans“ möglich sein. Dieser sollte auf strengen wissenschaftlichen Kriterien beruhen. Mit dem Gesetz hatte die Regierung unter Kompatscher ein neues Kapitel eingeleitet. Denn die Regierung Durnwalder wollte nie einem „Schutzplan“ zustimmen, um sich im Energiebereich alle Türen offen zu halten.
Doch auch im Gesetz der “neuen Gangart” (Nr. 2/2015) ist leider eine unglückliche Ausnahmeregelung eingefügt worden. Artikel 34 sah vor, dass im Falle der Nichtverabschiedung des Schutzplans bis Ende Juni 2015 eine Art provisorischer Teilplan festgelegt werden könne, um die Wasserkraftnutzung wieder möglich zu machen. Gesagt, getan: Im Juni lag der Schutzplan nicht vor und deshalb ist man auf den „Minimalplan” zurückgekommen, mit dem die Umweltanliegen und leider auch die guten guten Vorsätze der Regierung Kompatscher „minimiert“ wurden.
Wir fordern also die Landesregierung auf:
1. dieser schlechten Lösung des “Minimalplans” nicht zuzustimmen;
2. als einstweilige Vorsichtsmaßnahme alle Fließgewässer Südtirols unter Schutz zu stellen;
3. zeitnah einen organischen “Landesgewässerschutzplan” zu beschließen, der anhand strenger wissenschaftlicher Kriterien ausgearbeitet wird;
4. neue Vergaben erst nach der Zustimmung zu diesem Schutzplan zuzulassen.
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss
BZ, 13.07.2015