HomeDeutschAufräumen, entrümpeln, vorsichtig reformieren – der Geist des neuen Kulturgesetzes

Aufräumen, entrümpeln, vorsichtig reformieren – der Geist des neuen Kulturgesetzes

Kulturgesetz startet mit angezogener Handbremse
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello SbarbaIn dieser Woche wird das neue Kulturgesetz im Landtag diskutiert. Viele Kulturschaffende haben es begrüßt, allerdings in deutlicher Spaltung zwischen der deutschen und der italienischen Kulturwelt, abgesehen von der kleineren, aber hoch aktiven ladinischen Szene.
Wie bereits bei anderen Gesetzen dieser Landesregierung (Bildungsgesetz, Personalgesetz) überwiegt, vor jeder größeren Vision, der Geist des Aufräumens, des Entrümpelns, des Neuordnens. So ist auch dieses Gesetz eher ein Einheitstext im Kulturbereich als eine grundsätzliche Neuausrichtung.
Zunächst ist festzuhalten: Die angebotenen Korrekturen des Bestehenden sind teilweise gutzuheißen. Positiv hervorzuheben ist insbesondere das Bekenntnis zum Recht auf Teilhabe an Kultur für alle im Land lebenden Personen, zumal das Festschreiben des Antidiskriminierungsgrundsatzes. Mit den Verlagen finden wir, dass es hoch an der Zeit war, die verlegerische Tätigkeit und die Publikationen direkt zu fördern. Ein Schritt nach vorn ist auch die mehrjährige Fördermöglichkeit (wenn auch von vornherein eingegrenzt auf wenige Empfänger), gut sind die neu geschaffenen Möglichkeiten, über Preise und Wettbewerbe Kulturschaffende zu unterstützen.
Von den zwei jungen Kulturlandesräten hätte man sich allerdings mehr erwartet. Sie hätten über das Bestehende hinausdenken und wirklich Neues schaffen können. Leider hat es das Duo Achammer/Tommasini versäumt, mit diesem Gesetz die strikte Trennung der Kulturwelten, angefangen bei den Kulturabteilungen, über die Kulturbeiräte bis hin zu den Förderungen interkultureller Projekte und Organisationen, endlich aufzuheben.
Keine Spur von solchen Ansätzen findet sich im „Neuen“ Kulturgesetz.
Die Abteilungen bleiben getrennt, der gemischte Kulturbeirat (den man im fernen Jahr 1958, aus heutiger Sicht ein fast unglaublicher Fortschritt und so benannt!) wird abgeschafft, der gemeinsame Landeskulturbeirat, Neuschaffung des Gesetzes, bleibt ohne klare Aufgaben und tagt einmal im Jahr vor Öffentlichkeit – leider ein schlagender Beweis dafür, dass er nichts Relevantes zu sagen, zu melden oder zu tun hat.
Verpasst worden ist auch die Gelegenheit, klare Abgrenzung zwischen öffentlichem Auftrag und Subsidiaritätsprinzip zu schaffen. Weiterhin wird es daher für die Kulturschaffenden Konkurrenz geben seitens der ungleich reicheren, aber nicht notwendiger Weise kreativeren Provinz Bozen.
Alles in allem ein von tüchtigen BeamtInnen gemachtes, ordentliches Gesetz. Gutes Handwerk, könnte man sagen. Den künstlerischen Touch hingegen, den mutigen Geniestreich gar, den hätte die Politik beisteuern müssen. Vielleicht aber wäre dies zu viel verlangt von einer Landesregierung, die wohl eher aus Verwaltern und Experten politischer Kommunikation besteht, denn aus Visionären.
15.07. 2015
L.-Abg. Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba
Wir werden im Landtag einen Minderheitenbericht und zwei Anträge zum Gesetzentwurf (zur räumlichen Zusammenlegung der Kulturabteilung und zur Regionalisierung der SIAE) vorlegen.
Minderheitenbericht von Brigitte Foppa:
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Author: admin

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