HomePosts Tagged "Umwelt" (Page 6)

Problem erkannt, aber Lösung ist noch weit. Immerhin: Ein erster Schritt auf einem langen Weg ist getan.
Dolomiten SellajochDie Landesräte Gilmozzi, Mussner und Theiner haben sich am Samstag ein Herz gefasst und für 2017 eine Schließung des Sellajochs an 10 Tagen angekündigt.
Die als „Green Days“ benannten Schließungstage sind als erster politischer Schritt gegen den unerträglichen Verkehrsterror auf den Pässen zweifellos zu würdigen: Die Entscheidung zeigt in aller Klarheit, dass nach Jahren oft erregter und ergebnisloser Diskussion konkrete Schritte gegen das Ausmaß der Belastung unausweichlich sind. Umweltorganisationen, verantwortliche Touristiker und Medien haben längst darauf hingewiesen, sind aber allzu oft mit dem Vorwurf von Weltfremdheit und Fundamentalismus überschüttet wurden. Dass nun maßgebliche Politiker von Trentino und Südtirol mit den schonungsvoll als „Green Days“ bezeichneten Schließungstagen die Dringlichkeit zielführenden Handelns anerkennen, ist ohne Zweifel ein Durchbruch.
Diesem ersten Schritt, der vor allem der Sensibilisierung und Erprobung dient, müssen bis 2022 weitere Phasen einer planvollen Strategie folgen: Von der zeitweiligen Schließung hin zu durchgehenden Schonzeiten während der gesamten Saison und auf allen Pässen, flankiert durch öffentliche und E-Mobilität, eine breite Aufklärungsoffensive, mit ständiger Abstimmung aller Beteiligten. Nur so bleibt die Berechtigung des Ehrentitels „Welterbe Dolomiten“ glaubwürdig, vor allem aber wird die dringende Schonung von Natur und Anwohnern ermöglicht.
Innovativer Verkehr des 21. Jahrhunderts ist emissions- und geräuscharm, öffentlich und vor allem eines – weniger. Die Dolomitenpässe sind Testfall für eine umfassende Wende, die sich nicht nur mit „green days“ begnügt, sondern auf eine „Grüne Zukunft“ abzielt.
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss
Bozen, 12. 9. 2016

Landtag genehmigt zwei Beschlussanträge der Grünen
Grüne FraktionPendler und Reisende können von nun an hoffen, Trinkwasserbrunnen auf den Bahnsteigen südtiroler Bahnhöfe vorzufinden. In seiner heutigen Sitzung hat der Landtag den grünen Beschlussantrag genehmigt, der vorsieht dass in den vom Land geführten Bahnhöfen kostenfreies Trinkwasser zugänglich gemacht werden soll. Zudem sollen bahnhofbetreibende Gemeinde sensibilisiert werden, kostenfreies Trinkwasser an den Bahnsteigen zugänglich zu machen.
Des Weiteren wurde der erste Teil des grünen Antrags „Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung: wissen, informieren, sensibilisieren“ vom Landtag angenommen, welcher vorsieht in Zusammenarbeit mit allen zuständigen Institutionen und Vereinen eine ausführliche Erhebung des Phänomens des in Südtirol vorhandenen Menschenhandels und die sexuelle Ausbeutung von Prostituierten durchzuführen. In dieser Erhebung sollen alle Faktoren und Beteiligten berücksichtigt werden, einschließlich das Wissen und Bewusstsein der Kunden. Für Gegenmaßnahmen und Sensibiliserungsprojekte wird man jedoch noch etwas warten müssen.
Hier können Sie beide Beschlussanträge nachlesen:
“Wasserbrunnen auf den Bahnsteigen“ 
„Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung: wissen, informieren, sensibilisieren“ 

Im Irrgarten der Demokratie: Die Zwischenlösung für den Hofburggarten macht historische Anlage zum Eventparadies und blockiert Dauerlösung.

OLYMPUS DIGITAL CAMERAGestern haben die Stadtregierung und die Tourismusgenossenschaft von Brixen mit dem Präsidenten der Hofburg das Geheimnis gelüftet: Der Hofburggarten wird ab Ende Juli 2016 für gut zwei Monate geöffnet und als Maisfeld nach Vorschlag des Eventdesigners Steiner Sarnen Schweiz neu gestaltet.
Durch den bis dahin aufgeschossenen, meterhohen grünen Dschungel führt dann ein Labyrinth, dessen Irrgänge man erfolgreich passieren muss, bis ein Elefant erreicht wird, der als Aussichtsplattform das Gelände krönt. Ein 200.000 € teurer Erlebnispfad für Brixner und Gäste, zu dessen Gestaltung Gemeinde und Tourismusgenossenschaft je 50.000 € beisteuern und der durch Eintritte mit finanziert wird. Alles im Zeichen des Elefanten Soliman, der auf dem besten Weg scheint, das Lamm als Wappentier von Stadt und Diözese abzulösen.
Als Brixner Bürger sollte man auf den ersten Blick zwar beglückt sein, wenn in das Grüne Herz der Stadt neues Leben einkehrt, bei näherer Betrachtung aber hält sich die Freude in Grenzen und weicht entschiedener Kritik, dies aus drei Gründen:

  1. Wo bleibt die sanfte Lösung? Erst 2015 hat der Stadtrat beschlossen, nach achtjähriger, teuer bezahlter Nutzung des Hofburggartens, das Projekt eines „Pomariums“, einer Streuobstanlage, zu planen und in Angriff zu nehmen. Eine sanfte Lösung, zwar wenig spektakulär, aber dennoch attraktiv, die die historische Nutzung als Obstanger zeitgemäß fortsetzt. Eine Lösung, die Besucher anzieht und dem langfristigen Charakter der Anlage entspricht. Dieses Projekt, mit dem Stadtrat um BM Pürgstaller auf partizipativem Weg erarbeitet, wird nun kurzfristig über Bord geworfen. An seine Stelle tritt ein eventlastiger Irrgarten, der dem auf Ruhe und Beschaulichkeit ausgerichteten Charakter der bischöflichen Residenz Hohn spricht. Dompropst und Alt-Landeskonservator Karl Wolfsgruber (1917-2009), als Direktor des Diözesanmuseums und Bauherr der „zweite Gründer“ der Hofburg, der ihre Würde stets zu wahren wusste, hätte eine solche Lösung mit Sicherheit abgelehnt; das Urteil von Denkmalpflegerin Waltraud Kofler Engl geht in dieselbe Richtung.
  2. Wo die Bürgerbeteiligung? Ein Entscheidungsprozess, der über ein Kernstück von Brixen einschneidend verfügt, muss auf demokratischem Weg getroffen werden. Über eine mehrere Hektar große Fläche, deren Miete seit 2008 nicht mehr weit von einer Viertelmillion Euro entfernt ist und die das Stadtbild Brixens grundlegend prägt, darf nicht nur ein kleiner Kern von Entscheidungsträgern von Gemeinde und Tourismusverein verfügen. Brixens Bürgerinnen und Bürger sind, wie jene Südtirols, mündig genug und willens, bei so weit reichenden Entscheidungen ihre Wünsche und Sachkenntnis einzubringen, zumal sie bereits ihre Steuergelder zur Verfügung gestellt haben. Die neue Stadtregierung aber scheint nach dem Referendum zur Plose den Weg demokratischer Bürgerbeteiligung zu scheuen und die schnelle Entscheidung zu suchen, im Sinne von Effizienz und Wirtschaftlichkeit, aber zu Lasten der Wünsche und Urteilsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger. Manchen wird das Eventlabyrinth gefallen, viele aber, die sich ihr feines Gespür für den Charakter Brixens bewahrt haben, werden sich schmerzlich übergangen fühlen.
  3. Der Hofgarten ist eine beeindruckende Anlage, aber ein ökologischer Sanierungsfall: Bodenproben haben ergeben, dass sein Boden nach jahrzehntelangen Spritzungen mit Pestiziden bzw. Pflanzenschutzmitteln schwer verseucht ist und vor weiterer Nutzung eigentlich tief greifend bonifiziert werden müsste. Nun geschieht das Gegenteil: Für das Aufkommen des Maises sind weitere Sprühungen notwendig, zudem wird mit Mais eine Pflanze massenhaft im Hofburggarten ausgebracht, deren ökologische Verträglichkeit in der Kritik steht. Eine wenig glückliche Botschaft für die Zielen der Nachhaltigkeit verpflichtete „Gartenstadt“ Brixen.

Umso mehr sind Gemeinde, Tourismusgenossenschaft, vor allem aber Bürgerinnen und Bürger gefordert, das Labyrinth schneller Events und Entscheidungen zu verlassen und für den Hofburggarten eine langfristige Lösung anzupeilen. Eine Lösung, die dem Charakter der Anlage und unserer Stadt besser entspricht als der vielleicht erfolgreiche, aber wenig nachhaltige Labyrinth-Schnellschuss.
Hans Heiss, Bürger und Historiker aus Brixen
Landtagsabgeordneter
Bozen, 22. Juni 2016

Smarthotel Saslong – Gemeinderat St. Christina ist heute am Zug und entscheidet.
Saslong2_2Heute berät der Gemeinderat von St. Christina über die Tourismuszone am Hotel „Saslong“: Er entscheidet über Einwände der Anwohner, die schwere und wohl begründete Bedenken gegen die Genehmigung einer Tourismuszone am Hotel und die damit erleichterte Sanierung von Bauvergehen am bereits seit geraumer Zeit eröffneten Hotel Saslong.
Nur wenige Hinweise zur Vorgeschichte: Am 14. März 2016 hatte die Mehrheit des Gemeinderats die Einwände der Anwohner gegen die Ende 2015 genehmigte Tourismuszone in geheimer Abstimmung angenommen, heute soll in einer zweiten Abstimmung versucht werden, die gewichtigen Einwände „niederzustimmen“.
Der Gemeinderat von St. Christina steht vor der Wahl: Will er nach Jahren massiver Bauvergehen und Übertretungen endlich der Rechtsstaatlichkeit zum Durchbruch verhelfen oder wird er mit der Ablehnung der Einwände den anhaltenden Rechtsbruch abnicken und gewissermaßen „durchwinken“?
Bis heute hat der Eigentümer des „Saslong“ eine Serie von Bausünden und raumordnerischen Vergehen nicht behoben und der Hotelbetrieb in schamloser Weise gegen rechtliche Normen verstoßen:

  1. Bis heute werden öffentliche Parkplätze widerrechtlich für den Hotelbetrieb benützt.
  2. Sechs Gästezimmer sind nur als „statische Hohlräume“ ausgewiesen, werden aber bei Bedarf widerrechtlich an Gäste vermietet.
  3. Dias Raumvolumen des Hotels ist um mindestens 1000 qm überzogen, auch die Bruttogeschossfläche deutlich überhöht und wurde erst durch späte Neuklassifizierung des Hotels unzureichend saniert.
  4. Die Gebäudehöhe ist um mindestens einen Meter zu hoch.
  5. Im Hotel wird vollkommen widerrechtlich ein Schiverleih betrieben, der in einem Gastbetrieb keinesfalls zulässig ist.
  6. An der Fassade des Hotels prangt eine riesige Plakatfläche, die in dieser Größe nicht gestattet ist.
  7. Die Zufahrt zur geplanten „Tourismuszone“ ist aufgrund des unzugänglichen Geländes noch völlig ungeklärt.

Die frühere Gemeindeverwaltung hat dem Besitzer seit Jahren jede sich nur bietende Möglichkeit der Sanierung eingeräumt und äußerst nachsichtige Kontrollen durchgeführt. Der neue BM Moritz Demetz mit einem Teil der Mehrheit sucht dem Eigentümer mit der Tourismuszone mit weiterhin 20 Betten „Goldene Brücken“ zu bauen, um dessen Unternehmen rechtlich zu sanieren und dessen Vermögen aufzuwerten. All dies, obwohl die Staatsanwaltschaft inzwischen Anklage erhoben hat und der Rechnungshof wegen Schaden des öffentlichen Interesses einschreiten will. Das drohende Gerichtsverfahren hat inzwischen sogar die Gemeinde dazu veranlasst, eine Abbruchverfügung für die widerrechtlichen Zimmer zu verhängen – allerdings noch ohne Ergebnis und mit kaltschnäuziger Weiter-Vermietung der nicht zugelassenen Zimmer.
Im Fall des „Saslong“ in St. Christina handelt es sich nicht allein um einen örtlichen Fall, sondern um die grundsätzliche Frage, ob rechtsstaatliche Grundsätze überhaupt noch Geltung haben. Von besonderer Schwere ist der Fall auch deshalb, da der Eigentümer Präsident des örtlichen Tourismusvereins ist: Sein Vorgehen ist von verheerender Vorbildwirkung und ein Imageschaden für das Grödner Gastgewerbe. Ein großer Teil der Bürgerschaft von St. Christina ist zu recht empört über die anhaltende Willfährigkeit der Gemeinde.
Der Gemeinderat steht damit in einer besonderen Verantwortung: Auf dem Spiel steht neben der Geltung von Rechtsnormen und dem Schutz des öffentlichen Nutzens auch seine Glaubwürdigkeit, die durch die Genehmigung der Tourismuszone nach all den bisherigen Vorgängen dauerhaft beschädigt würde.
30.05.2016
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba

Der Flughafen auf dem Prüfstand der Alpenkonvention

Flughafen Landebahn Blick Burggrafenamt
Seit Beginn der Debatte über die Flughafenerweiterung wird immer wieder die Alpenkonvention ins Feld geführt. UmweltschützerInnen weisen, vollkommen zu Recht und meist ungehört, darauf hin, dass dieser völkerrechtliche Vertrag im Verkehrsprotokoll keinen weiteren Ausbau von Flughäfen vorsieht. Aus diesem Zweifel heraus hat die grüne Landtagsfraktion die CIPRA Österreich um ein Gutachten hierzu gebeten. Es wurde uns von der Rechtsservicestelle der Internationalen Alpenschutzkommission am Montag, 8. Mai vorgelegt.
CIPRA Österreich hält darin zusammenfassend fest, dass „die Gesamtwirkung des beabsichtigten Ausbaues des Flughafens jedenfalls in einem starken Spannungsverhältnis zu den Zielsetzungen des Verkehrsprotokolls zu stehen [scheint].“
Weitere wichtige Erkenntnisse des Gutachtens bestätigen die Zweifel der GegnerInnen des Flughafenausbaus in diversen Punkten:

  1. Der Anstieg des Luftverkehrs widerspricht den grundlegenden Zielen des Verkehrsprotokolls, Schadstoffemissionen zu verringern und den Transport auf die Schiene zu verlagern.
  2. Nach Artikel 12 des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention handelt es sich bei der Flughafenvergrößerung aufgrund der Intensivierung der Umweltbelastungen einschließlich des Fluglärms um einen „erheblichen“ Ausbau. Ein solcher muss vermieden oder begrenzt werden, indem umweltfreundlichere Alternativen sorgsam abgewogen werden.
  3. Denkbare Alternativen müssen sorgfältig analysiert werden – genauso wie auch die Flughafenvergrößerung bewertet wurde. Zuerst ist die Möglichkeit zu prüfen, die Zugverbindungen zu bereits bestehenden Flughäfen in der Nähe auszubauen. Die Mobilität muss durch den Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel verbessert werden. Diese Maßnahmen stehen laut CIPRA vor einem „erheblichen“ Flughafenausbau!
  4. Der Landesgesetzentwurf und der Entwicklungsplan lassen Umwelt- und Gesundheitsschutz außer Acht. Diese müssten jedoch laut dem Verkehrsprotokoll berücksichtigt werden. Wegen eventueller Gesundheitsrisiken und aus Sicherheitsgründen, die auch der besonderen Topographie geschuldet sind, ist es notwendig, das Vorsorgeprinzip anzuwenden.
  5. Das Verkehrsprotokoll verlangt für Infrastrukturprojekte erheblichen Ausmaßes „Zweckmäßigkeitsprüfungen“, „Umweltverträglichkeitsprüfungen“ und „Risikoanalysen“. Diese müssen VOR der Bewilligung des Projektes durchgeführt werden. All diese Kontrollen stehen momentan noch aus.
  6. Im Verkehrsprotokoll gilt das „Verursacherprinzip“ und somit die volle Einrechnung der externen Kosten. Daher müssen alle Kosten, von den Umweltkosten bis hin zu den ökonomischen Kosten (auch für Private und die umliegende Wirtschaft), denjenigen angelastet werden, die die Infrastruktur nutzen.
  7. Die Nachbarstaaten müssen laut Alpenkonvention über solche Projekte informiert werden, um allfällige Auswirkungen auf ihrem Staatsgebiet bewerten zu können. Im Fall des Bozner Flughafens wurden Österreich und Deutschland nicht informiert.
  8. Der Flughafenausbau ist auch aus Sicht des Tourismusprotokolls der Alpenkonvention kritisch zu bewerten. Das Protokoll tritt für nachhaltigen Tourismus ein. Der Anstieg von KurzurlauberInnen widerspricht diesem Ziel.

All diese Bewertungen sucht man sowohl im Landesgesetzentwurf als auch im Entwicklungskonzept vergeblich. “Wirtschaftlichkeit” hat bei den Zielsetzungen Vorrang vor dem Schutz des Alpenraums.
Zur Erinnerung: Die Alpenkonvention ist ein internationaler Vertrag, der umfassende Schutzmaßnahmen für den Alpenraum vorsieht. Sie schafft die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung für viele Gebiete und hat in den Staaten, die ihn ratifiziert haben, Rechtsgültigkeit. In Italien ist das Verkehrsprotokoll am 7. Mai 2013 in Kraft getreten. Die Bestimmungen der Alpenkonvention gelten auch für Südtirol.
Wir fordern daher die Landesregierung auf, die im Verkehrsprotokoll genannten Auflagen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen. Die Ratifizierung des Ergebnisses der Volksbefragung vom 12. Juni muss auf diese Zeiterfordernisse abgestimmt werden.
Besser wäre natürlich gewesen, von Anfang an in vollem Einklang mit der Alpenkonvention zu agieren. Die gelebte Anerkennung dieses grandiosen Werkzeugs zum Schutz des Alpenraums und seiner BewohnerInnen stünde dem Klimaland Südtirol wohl zu Gesichte.
Bozen, 10.05.2016
Grüne Fraktion im Südtiroler Landtag
Das Gutachten der CIRPA Österreich:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2016/05/Endversion_StellungnahmeRSS_FlughafenBozen_12042016.pdf“]

Brennerautobahn_ATGrüner Beschlussantrag zum Dreierlandtag.
Heute hat der Dreierlandtag auch einen Antrag der Grünen Fraktion angenommen.
Der Antrag mit dem Titel „Eine gemeinsame Strategie für die Brennerverkehrsachse“ fordert:

  1. eine interregionale Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit der Region Veneto und dem Freistaat Bayern, mit dem Ziel der Erarbeitung eines verkehrspolitischen Gesamtkonzepts auf der Achse München-Verona einzurichten; dabei sollte die Vereinheitlichung der Mauttarife im Rahmen der EU Wegekostenrichtlinie im Mittelpunkt stehen, um eine Verringerung und Verlagerung von Transitfahrten zu erwirken;
  2. im Rahmen der EU-Alpenraumstrategie (EUSALP) mit den Regierungen Italiens, Deutschlands und Österreichs, den betroffenen Regionen und der EU Verhandlungen zu führen zur Umsetzung und Konkretisierung weiterer Maßnahmen wie die Schaffung einer Alpentransitbörse;
  3. sich dafür einzusetzen, dass die Staaten und Regionen mit der EU-Kommission in Verhandlung treten, um die EU-Wegekostenrichtlinie dahingehend zu verändern, dass am Brennerkorridor mit besonderen geografischen Bedingungen Mauttarife möglich sind, die zu einer Verlagerung von der Straße auf die Schiene führen; zusätzlich ist die Möglichkeit zu schaffen, Stau- und Unfallkosten in die Tarifkalkulation berücksichtigen zu können;
  4. das Schadstoff-Monitoring entlang der Achse München-Verona zu vereinheitlichen, indem aktuelle Stickoxid- und Feinstaubwerte neben den jeweiligen Grenzwerten an den Anzeigetafeln angezeigt werden; abschnittsweise eine Installierung von Durchfahrtszählern zu prüfen, um verwertbares genaueres Datenmaterial zu erhalten und die Bevölkerung mehr zu sensibilisieren.

Den vollständigen Wortlaut des Antrags finden Sie hier.
Bozen/Trient, 21.04.2016
Landtags- und Regionalratsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

II. Gesetzgebungskommission im Regionalrat akzeptiert Nominierung von Ing. Christoph Moar, IT-Untemehmer und Umweltexperte.

christoph moar 1 anschnittDie Zweite Gesetzgebungskommission des Regionalrats hat heute Morgen die auf Vorschlag der Grünen und der Bürgerunion eingebrachte Nominierung von Ing. Christoph Moar für den Verwaltungsrat der Brennerautobahngesellschaft mit der Stimme von Andreas Pöder (die weiteren Abgeordneten enthielten sich der Stimme) akzeptiert.
Damit liegt der Regionalregierung neben den Bewerbungen von Walter Pardatscher, Maria Gasser Fink, Antonio Armani und Andrea Girardi der Vorschlag eines erfolgreichen Unternehmers und engagierten Umweltschützers vor. Der Klausner Gemeinderat ist ein qualifizierter und in jeder Hinsicht überzeugender Kandidat, dessen Ernennung ernstlich in Betracht gezogen werden sollte.
Bozen, 19. 4. 2016
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo dello Sbarba
Andreas Pöder

Pestizide_artikelBox
In dieser Woche wird im Landtag der Gesetzentwurf Nr. 74/16-XV „Bestimmungen auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes“ behandelt. Der Abgeordnete Riccardo Dello Sbarba hat als Vertreter der Grünen Fraktion im zuständigen Gesetzgebungsausschuss einen Minderheitenbericht zum Gesetzesentwurf vorgelegt. Das aufschlussreiche Dokument hebt insbesondere die Notwendigkeit hervor, den Gemeinden eigene Zuständigkeit bei der Festlegung von wirksamen Vorbeugemaßnahmen gegen die Kontaminierung zu übertragen.
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2016/04/dlp-lge-74-16-Pesticidi-Pestizide-Relazione-Minoranza-DELLO-SBARBA-Minderheitenbericht.pdf“]
 

Südtirol muss gegenüber Maroni eine klare ablehnende Haltung beziehen!
Stelvio_Maroni-KompatscherDie Bestätigung geht aus dem Text des am 28. Januar von der Regierung Maroni unterschriebenen Übereinkommens mit der Infrastrutture Lombarde Spa, die mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt wurde, hervor. Die Studie wird mit Südtiroler Landesgeldern in Höhe von fast zwei Millionen Euro bezahlt.
Auftrag der Studie ist es, „sowohl Möglichkeiten des Schienen- aber auch des Straßenverkehrs“ zu berücksichtigen.
In einer Anfrage fordert die Grüne Landtagsfraktion die Landesregierung dazu auf, der lombardischen Regierung unmissverständlich deutlich zu machen, dass das Land Südtirol in jedem Fall die folgenschwere Möglichkeit eines Tunnels für den Straßenverkehr ausschließt und sich mit allen Mitteln gegen seine eventuelle Umsetzung wehren wird.
Anhänge:
Anfrage der Grünen
Beschluss der lombardischen Regierung einschließlich des Übereinkommens mit Infrastrutture Lombarde Spa

 

Glyphosat
Das weltweit gebräuchlichste Pestizid Glyphosat, beschönigend Pflanzenschutzmittel genannt, muss wahrscheinlich vom Markt.
Die EU-Kommission wollte diesen Montag den Beschluss fassen, den Einsatz von Glyphosat für weitere 15 Jahre zu erlauben. Daraus wird nichts. Nach Frankreich, Schweden und den Niederlanden hat heute auch Italien angekündigt in der EU-Kommission dagegen zu stimmen. Deutschland und das landwirtschaftlich wichtige Land Dänemark haben sich immerhin zu einer Stimmenthaltung durchgerungen. So wird die Verlängerung vermutlich nicht mehr zustande kommen.
Italien Landwirtschaftsminister Martina und Gesundheitsministerin Lorenzin haben die Bedenken von Wissenschaftlern und Umweltverbänden ernst genommen,  ihre Gegenstimme angekündigt und einen gesamtstaatlichen Plan „Null Glyphosat“ ausgerufen.
Ich selber darf im Abwehrkampf gegen das Symbolmittel pestizidverseuchter Landwirtschaft in aller Bescheidenheit ein persönliches Verdienst beanspruchen.
Mit Argumenten versorgt vom Vinschger Umweltexperten Koen Hertoge bin ich letzte Woche und das ganze Wochenende über mit dem Präsidenten des Umweltausschusses der Abgeordnetenkammer Ermete Realacci und mit der italienischen Umweltsprecherin im EU-Parlament Simona Bonafè in Kontakt gestanden, um ein Nein Italiens zu erwirken. Italien hatte nämlich schon seine Jastimme angekündigt.
Heute kam die Nachricht Italien stimmt dagegen. Mals macht Schule.
Florian Kronbichler
Abgeordneter
Rom, 7. März 2016