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Der 4. Gesetzgebungsausschuss des Landtags hat heute nach langer Diskussion beschlossen, die Behandlung des Gesetzentwurfs der Grünen Fraktion nicht wie angenommen abzulehnen, sondern vorerst auszusetzen. Der Entwurf sieht die drastische Reduzierung der Flugbewegungen, die Übertragung des Flughafenbesitzes an das Land, die Einsetzung eines Einvernehmenskomitees mit den betroffenen Gemeinden und das Stopp jeglicher öffentlichen Finanzierung durch das Land vor.
Auch die KollegInnen der SVP und die Opposition teilten die wichtigsten Punkte, nämlich:

  1. 1. dass die Volksbefragung von 2016 nicht nur ein NEIN zur öffentlichen Finanzierung war, sondern die Ablehnung des gesamten Entwicklungsplanes des Landeshauptmanns, mit Verlängerung der Landebahn. Und dass es nun zu verhindern gilt, dass dieser damals abgelehnte Entwicklungsplan von den Privaten umgesetzt wird;
  2. 2. dass es jetzt folglich ein Gesetz braucht, mit dem das Land festsetzt, was die künftige private Führung mit dem Flughafen machen darf und was nicht;
  3. 3. dass sich das Land nicht die Gelegenheit entgehen lassen darf, den Besitz des Flughafens vom Staat zu übernehmen (wie vom DPR DPR n. 201/2015 vorgesehen).

Diese Punkte waren übrigens auch im Gutachten des Rates der Gemeinden aufgelistet.
Dank dieser Übereinstimmung zu den wichtigsten Teilen des Entwurfs hat der Gesetzgebungsausschuss beschlossen, in den nächsten Wochen noch Klärungen vorzunehmen und möglicherweise zu einem Gesetz zu kommen, das von breiten Teilen des Landtags geteilt wird.
Wir Grünen sind sehr zufrieden mit der Aussicht, dass die Volksbefragung von 2016 und der Willen der Bevölkerung ernst genommen wird – wie es sein sollte.

Ist es Zufall, dass die Bevölkerungen von München, Innsbruck, Graubünden und Calgary in Volksbefragungen jeweils klar und deutlich Nein zu einer möglichen Austragung von Olympischen Winterspielen 2026 bei sich zuhause gesagt haben? Der Ausgang dieser Befragungen ist aber nicht als Votum gegen den Sport zu verstehen, sondern gegen die ausufernde Geschäftemacherei. Die Leute dieser Städte haben verstanden, dass sie die Zeche zahlen, wenn der olympische Tross längst weitergezogen sein wird.
Wer bleibt zum Schluss eigentlich noch übrig im Bewerbungsverfahren für 2026? Stockholm und Mailand mit Cortina und Südtirol. Aus sieben möglichen Bewerbern wurden zwei (die Türkei und Graz hatten ihre Bewerbungen ebenfalls zurückgezogen).
Wieso soll das kleine Antholz umgeben von einem Naturschutzgebiet (!) zu Dingen in der Lage sein, zu welchen sich München, Innsbruck, die Schweiz und Calgary nicht in der Lage sehen? Bei Einreichung der Kandidatur steht die Dimension der Spiele noch nicht einmal fest, Anzahl von AthletInnen, Medienleuten, ZuschauerInnen, SponsorInnen usw. ist bei den letzten Wettkämpfen stetig angewachsen. Zudem wird die Planung, das zeigen vergangene Erfahrungen, gerne geschönt. Die Aussagen, dass es keine infrastrukturellen Anpassungen brauchen würde, musste bei den früheren Olympiaden oftmals in der Planungsphase revidiert werden.
Um diesen Aspekten auf den Grund zu gehen, hat die Grüne Fraktion eine Anfrage zur aktuellen Fragestunde für die kommende Landtagswoche (9. – 12. April) vorbereitet und die Landesregierung um Klarheit gebeten!

Hier kann man auch unser Heft zum Overtourism herunterladen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In einer Pressemitteilung des Amts für Naturschutz (21.06.2018) lesen wir folgendes: „Der Landschaftsfonds wurde 2007 von der Landesregierung eingerichtet und fördert Vorhaben zur langfristigen Erhaltung, Wiederherstellung oder Weiterentwicklung der biologischen und strukturellen Vielfalt der Natur- und Kulturlandschaft. Förderbar sind auch Projekte zur Sicherung der Bodennutzungsformen mit ökologisch wertvoller Funktion sowie zum Artenschutz auf lokaler Ebene. Ebenso unterstützt wird die Pflege, Erhaltung oder Erneuerung schutzwürdiger Ensembles. Auch Flächenankäufe seitens der öffentlichen Hand zu Naturschutzzwecken, Besucherlenkungsmaßnahmen in Schutzgebieten und Sensibilisierungsmaßnahmen im Bereich der Baukultur können über den Landschaftsfonds unterstützt werden. (aus einer Pressemitteilung des Amts für Naturschutz)“.

Wir richten folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viele Projekte bzw. Initiativen wurden jährlich von 2007 bis 2018 über den Landschaftsfonds gefördert??
  2. Wieviel Geld wurde jährlich von 2007 bis 2018 dafür investiert?
  3. Wieviel wurde heuer für 2019 budgetiert?

Bozen, 02.04.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

Am vergangenen Donnerstag haben die Grünen Landtagsabgeordneten Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba und Hanspeter Staffler dem Landtag Baden-Württembergs einen Besuch abgestattet. Die Reise von Stuttgart nach München soll dem Austausch mit anderen Grünen in der Nachbarschaft dienen, welche – wie die Grünen Baden Württembergs – eine sehr erfolgreiche Regierungsbilanz aufweisen können oder – wie die bayerischen Grünen – ein Allzeithoch bei den letzten Landtagswahlen erreicht haben.
In Stuttgart sind die Grünen seit acht Jahren – neuerdings mit der CDU als Juniorpartner (!) – an der Regierung, in einem der am industriell hochentwickeltsten Bundesländer Deutschlands. Die Grüne Fraktion des Landes zählt aktuell 47 Abgeordnete.

Unsere Südtiroler Abgeordneten erhielten bereits am Vormittag die Gelegenheit, beim Arbeitskreis Umwelt und der Ausarbeitung eines neuen Gesetzes zum Schutz des Klimas dabei zu sein. Diskutiert wurden hierbei auch die Biodiversität und die Reduzierung von Pestiziden. Der Grüne Umweltminister, Franz Untersteller, hat den drei Gästen in einem persönlichen Gespräch darauf erläutert, Baden-Württemberg würde einen Zuwachs der Bioanbaufläche von 30% anstreben.

Bei einem Treffen mit Staatssekretärin Theresa Schopper – rechte Hand des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann – hat diese von der großen Herausforderung gesprochen, ein Land Grün zu regieren, dessen wirtschaftlicher Schwerpunkt auf der Automobilindustrie ruht. Nicht erst seit gestern gilt es, diesen Industriezweig umweltfreundlicher und nachhaltiger zu gestalten – eine schwierige, doch wie es scheint nicht unmögliche Mission.

Abschließend kam es noch zu einem kurzen Treffen mit eben jenem Ministerpräsidenten Kretschmann in der Villa Reitzenstein – Amtssitz des Ministerpräsidenten. Herr Kretschmann war vor allem an den politischen Entwicklungen Südtirols interessiert, allem voran äußerte er große Besorgnis über die Südtiroler Koalition der SVP mit der Lega.

Unsere drei Abgeordneten reisen nach diesem Besuch voller neuer Ideen und Bestätigung weiter nach München. „Die Alpen trennen uns vielleicht in geographischer Hinsicht, aber die gemeinsamen Themen wie das Klima, die Biodiversität und eine gesunde Landwirtschaft einen uns und schaffen ein Grünes Netz, das Europa mehr denn je braucht. Das Wissen, dass auch Stuttgart mit einem sehr besorgten Blick die politischen Entwicklungen Südtirols beobachtet, bestärkt uns in unserem Bestreben, mit einer konstruktiv-harten Oppositionsarbeit fortzufahren“.

22.03.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In St. Gertraud/Ulten ist angeblich eine neue Forststraße geplant und soll als Projekt bereits vorliegen. Diese soll das Waldgebiet oberhalb der Flatschhöfe erschließen (ein Stück davon ist bereits real ausgebaut) und künftig von dort weiter höher hinauf (in Richtung zur Alm „Kuhhüttl“ unterhalb des sogenannten „Schusterhüttl“?) führen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wer ist/sind der/die Antragsteller des Projektes?
  2. Was ist die Zielsetzung der Straße?
  3. Wo genau verläuft die geplante Straße und wie weit soll sie längerfristig führen?
  4. Wer finanziert das Projekt?
  5. Befindet sich der Verlauf der Trasse innerhalb des Nationalparkes „Stilfser Joch“?
  6. Wenn ja, gelten besondere Auflagen?
  7. Wurden von Seiten der Betreiber auch Alternativen zur Straße angedacht?

Bozen, 06.03.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Und unsere Replik dazu. 

BESCHLUSSANTRAG

Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsabkommen an prominenter Stelle, in der Präambel, die „Bewahrung der Schöpfung“ und den „Erhalt der Biodiversität“ verankert.

Diesem hehren Ziel läuft die Realität zuwider: In Europa sind rund 45 Prozent der Insektenarten in ihrem Bestand rückläufig oder bereits vom Aussterben bedroht. Die Gründe für den Insektenrückgang sind vielfältig, einer davon ist das Fehlen ausreichender Lebensräume und Nahrungsquellen.

Das Anlegen pollen- und nektarreicher Flächen ist ein einfaches und lohnenswertes Gegenmittel, das den Insekten Nahrung und Nistmöglichkeiten bietet. Es wäre daher wünschenswert, wenn möglichst viele Flächen im öffentlichen Raum so gestaltet würden, dass sie von Insekten aufgesucht werden.

Vielfach bemüht man sich in den Gemeinden um eine ästhetische Gestaltung der öffentlichen Grünflächen und Verkehrsinseln. Nicht immer sind diese Anlagen jedoch so gestaltet, dass sie auch als Insektenweiden einen Nutzen haben.

Es wäre sehr positiv, wenn Gemeinden vermehrt in dieser Hinsicht tätig würden.

Eine Initiative des Landes Baden-Württemberg weist einen interessanten Weg: Ab sofort können sich dort Städte und Gemeinden für den neuen Wettbewerb „Blühende Verkehrsinseln“ bewerben. Gesucht sind an Kreis- und Gemeindestraßen liegende Kreisverkehre und Rastplätze, die in den vergangenen drei Jahren umgestaltet wurden oder zukünftig aufgewertet werden. Die Bedingung dabei ist, dass die Veränderung insektenfreundlich sein muss, sich also durch artenreiche Blühflächen auszeichnet.
Als Gewinn winkt die landesweite Auszeichnung „Goldene Wildbiene“, die erstmals im Sommer 2019 verliehen wird.

In Baden-Württemberg geht man davon aus, dass man den Artenschwund nur gemeinsam stoppen und dadurch die Lebensgrundlage für zukünftige Generationen sichern kann. Die naturnahe Aufwertung von Kreisverkehren und Rastplätzen verursacht wenig Aufwand und das Ergebnis wirkt nachhaltig. Die „Goldene Wildbiene“ wird dadurch landesweit zum Synonym für ausgezeichnete Grünflächen im Straßenraum, die einen wertvollen Lebensraum für Insekten bieten.

Die Gewinnerkommunen erhalten den Preis in Form eines Schildes, das das örtliche Engagement dauerhaft sichtbar macht. Außerdem werden alle Preisträger als Leuchttürme des Artenschutzes auf der Webseite des Verkehrsministeriums porträtiert. Das Aufblühen der Verkehrsinseln verbindet Schönheit mit Nutzen, indem aus einfachen Flächen wichtige Lebensgrundlagen für Insekten werden. Die naturnahen Flächen sind für die Gemeinden pflegeleicht und kommen ohne Pestizide aus. Außerdem verwandeln sie sich dank Wildblumen in farbenprächtige Hingucker für EinwohnerInnen und BesucherInnen.

Der Wettbewerbsablauf ist sehr einfach gehalten und eine Jury aus ExpertInnen kürt dann aus allen Einsendungen die Gewinnergemeinden.

Auf der Grundlage dieses Beispiels beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Einen landesweiten Wettbewerb oder Preis auszuschreiben, der die Insektenfreundlichkeit der Gemeindeplanung zum Inhalt hat.
  2. Jährlich eine oder zweijährlich drei Gemeinden auszuzeichnen, die sich der insektenfreundlichen Gestaltung ihrer öffentlichen Flächen verschrieben haben.
  3. Durch entsprechende Maßnahmen den Preis und das dahinterstehende Anliegen der Artenvielfalt und Biodiversität bekannt zu machen und zu fördern.

Bozen, 01.02.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG

Seit einigen Jahren sind Großraubwildtiere infolge ihrer erneuten Ausbreitung im gesamten Alpenraum auch in Südtirol unterwegs. Es handelt sich dabei um eine europaweite Erscheinung, die allerorts Angst und Besorgnis auslöst, die aber weitgehend vorhersehbar ist. Deshalb ist es möglich und sinnvoll Vorbeugungs- und Managementpläne zu beschließen. Großraubwildtiere sind gemäß europäischer und italienischer Gesetzgebung geschützte Arten.

DER BÄR
Im Text des Berner Übereinkommens vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, das von Italien mit dem
Gesetz vom 5. August 1981, Nr. 503 ratifiziert wurde, ist der Bär im Anhang II (streng geschützte Tierarten) angeführt.

In der europäischen Habitat-Richtlinie (92/43/EWG, 22.7.92) ist der Bär im Anhang IV angeführt (streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse).

Ausnahmen sind einzig bei Tieren vorgesehen, die schwere Schäden anrichten bzw. deren Entfernung aus Sicherheitsgründen notwendig ist. Der Bär ist zudem im Anhang II, welcher die Ausweisung besonderer Schutzgebiete vorsieht, angeführt.

In Italien wurde die besagte Richtlinie mit Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 357/1997 umgesetzt. Das Rahmengesetz Nr. 157/1992 betreffend die Wildhege führt außerdem den Bär unter den besonders geschützten Tierarten an und sieht für dessen Tötung strafrechtliche Sanktionen vor.

DER WOLF
Im Berner Übereinkommen ist der Wolf im Anhang II (streng geschützte Tierarten) angeführt: Es ist ein besonderer Schutz vorgesehen und vor allem sind der Fang, die Tötung und die Haltung dieser Tierart sowie deren Handel verboten.

In der europäischen Habitat-Richtlinie ist der Wolf im Anhang II (Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen) und im Anhang IV (streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse) angeführt: Dabei sind der Fang, die Tötung, die Störung, die Haltung, der Transport und der Austausch dieser Tierart sowie deren Handel verboten.

In Italien führt das Gesetz vom 11. Februar 1992, Nr. 157, betreffend die Wildhege den Wolf unter den besonders geschützten Tierarten an (Artikel 2 Absatz 1). Das Dekret des Präsidenten der Republik vom 8. September 1997, Nr. 357 setzt die HabitatRichtlinie um und führt den Wolf in Anhang D an, d.h. unter den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Laut italienischer Gesetzgebung erfordern die Tötung und der Fang dieser Art die Genehmigung des Umweltministeriums nach Einholen der Stellungnahme der Höheren Anstalt für Umweltschutz und Forschung (ISPRA), sofern sie nur gelegentlich bzw. unter besonderen Umständen erfolgen (z.B. bei Wölfen die aufgrund ihres Prädationsdrucks auf das Vieh in besonderen Gebieten oder Situationen als problematisch gelten) und der „gute Erhaltungszustand“ gesichert ist sowie falls nachgewiesen wird, dass vor der Entnahme präventive und alternative Maßnahmen korrekt und skrupulös angewandt wurden.

Vor dem Hintergrund dieser Bestimmungen zum Schutz des Großraubwildes liegt die Hauptaufgabe der autonomen Regionen und Provinzen darin, die Koexistenz zwischen diesen Tieren und der
Bevölkerung zu gewährleisten, vor allem aber alle anderen Nutztierarten, die leichte Beute dieser Raubtiere sind, zu schützen.

Die Erfahrungen anderer europäischer Länder lehren uns, dass dies möglich ist, obwohl die lange Abwesenheit des Großraubwildes in Gebieten wie unserem eine Reihe an Problemen aufwirft, etwa die Rückkehr zu einer angemessenen Kultur im Umgang mit diesen Tierarten, den Schutz von Menschen und Tieren sowie den Ersatz etwaiger Schäden. In ganz Europa, wo diese Tierarten
vorhanden sind (es gibt auch einen Aktionsplan des Europarates), sehen die Managementpläne insbesondere die Eindämmung der Auswirkungen der Raubtiere auf die menschlichen Tätigkeiten durch vier Maßnahmen vor: Schadensprävention, Schadensersatz, Unterstützung für die Züchter und Managementmaßnahmen.

Grundlegend ist also eine umfassende Strategie zur Prävention, Information und Handhabung dieses Phänomens erforderlich, und zwar nicht nur in Notsituationen; das Großraubwild ist nämlich zweifellos im Hinblick auf unseren natürlichen Lebensraum samt den damit verbundenen ökologischen Aspekten sowie auf den Tourismus und somit die gesamte Wirtschaft von Interesse für
unser Land.

Seit 2015 hat sich in Südtirol gelegentlich eine eigene Arbeitsgruppe versammelt, die allerdings nie offiziell eingerichtet wurde und an der sich Landesbeamte sowie Vertreter der potenziell „Geschädigten“ ehrenamtlich beteiligen. In der letzten Sitzung, die im Dezember 2018 stattgefunden hat (und die auch die einzige dieses Jahres war), war die Gruppe breiter und ausgewogener zusammengesetzt: Neben den Vertretern der Landesämter wurden auch Vertreter und Vertreterinnen vom Verband der Südtiroler Kleintierzüchter, vom Landesjagdverband, von HGV, Alpenverein, Gemeindenverband, Bauernbund (einschließlich einzelner betroffenen Landwirte und Landwirtinnen), des Naturparks Stilfserjoch, des Dachverbands für Natur- und Umweltschutz, des Naturkundemuseums, des Instituts für Regionalentwicklung der EURAC, des Imkerbundes sowie des Sanitätsbetriebes dazu eingeladen. Eine zweifellos sehr positive Zusammensetzung, deren Beibehaltung aber für die Zukunft nicht gesichert ist, zumal diese Gruppe nicht offiziell eingesetzt wurde.

Aus diesem Grunde
verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. binnen sechs Monaten ab Genehmigung dieses Beschlussantrages in Zusammenarbeit mit den Verwaltungen der Südtiroler Naturparks, des Naturparks Stilfser Joch und den Bezugspersonen der anderen alpinen Regionen einen Managementplan für Großraubtiere auszuarbeiten. Dabei sind auch die Stellungnahmen der Südtiroler Umweltverbände und von mindestens einer wissenschaftlichen Fachperson, wie zum Beispiel einer Theriologin/einem Theriologen, die/der auf Großraubtiere spezialisiert ist, einzuholen. Dieser Managementplan, der in einer für alle interessierten Abgeordneten offenen Anhörung im zuständigen Gesetzgebungsausschuss des Landtages vorzustellen ist, soll die Rückkehr der Großraubtiere zum Thema haben und das Ziel verfolgen, die betroffene Bevölkerung durch ein mitgetragenes Projekt und durch gemeinsame Aktionen zu informieren und miteinzubeziehen.
  2. Einen „Beirat für Großraubwild“ einzusetzen, der systematisch alle Aspekte im Zusammenhang mit der Rückkehr dieser Tiere im Landesgebiet abdecken soll, und neben den Vertretern der Landesverwaltung und der betroffenen Akteure, Vereinigungen und Gebiete auch einen oder mehrere Vertreter der Wissenschaft, zum Beispiel auf Großraubwild spezialisierte Theriologen, in diesen Beirat zu entsenden. Dieser Beirat, der die Landesverwaltung beratend unterstützen wird, soll ein Arbeitsprogramm ausarbeiten, das alle Aspekte der Rückkehr der großen Raubtiere im Landesgebiet Südtirol berücksichtigt.

Bozen, 20 Dezember 2018

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG.

Der Trend der Strohballenhäuser breitet sich langsam auch in Südtirol aus, während solche Gebäude in den USA, in Kanada und in Australien eine lange Tradition haben. Die ältesten davon wurden vor über 100 Jahren errichtet. Mit Stroh und Holz kann man stabile, komfortable und mehrstöckige Gebäude bauen. Diese Bautechnik hat mittlerweile in Europa, sprich in Frankreich, Großbritannien, Holland, Österreich und in der Schweiz Fuß gefasst und auch in Deutschland steigt das Interesse dafür.

Stroh ist ein erneuerbarer Rohstoff, der preiswert und leicht erhältlich ist, und kurze Wertschöpfungsketten sowie einen hohen Mehrwert für das Territorium generiert. Auch wenn man es nicht meinen möchte, sind Strohhäuser feuerbeständig und zudem erdbebensicher, da ihr Tragwerk aus Holz oder Stahlbeton sein muss.

Die verwendete Bauweise ermöglicht eine geringe Umweltbelastung und trägt aus dreierlei Gründen zum Klimaschutz bei:

  • Während des Wachstums nimmt die Pflanze Kohlendioxid aus der Atmosphäre auf.
  • In der Bauphase wird eine viel geringere Menge an CO2 ausgestoßen als bei der Verwendung von anderem Isoliermaterial wie Steinwolle oder Polystyrol.
  • Dank der hervorragenden wärmedämmenden Eigenschaften der mit Strohballen errichteten Wände verbraucht das Gebäude weniger Energie für den Wärmekomfort und trägt somit zur Senkung der Schadstoffemissionen bei.

Die Lebenszyklusanalyse (Life Cycle Assessment) von Stroh ist im Vergleich zu anderen verbreiteten Isoliermaterialien wie Mineralfasern und Polystyrol äußerst niedrig: Stroh ist ein Nebenprodukt der Landwirtschaft; daher braucht es für die Herstellung dieses Rohstoffes sehr wenig Energie. Außerdem sind die Transportkosten und -wege äußerst gering, da Stroh in ganz Italien bezogen werden kann und die Landwirte selbst die Ballen, die für das Bauwesen nötig sind, in der erforderlichen Größe und Kompaktheit herstellen können. Am Ende seines Lebenszyklus kann das Stroh kompostiert werden und entspricht daher bestens den Zielen der Kreislaufwirtschaft.

Die mäßigen Kosten im Vergleich zu einem Standardgebäude und die gesunde Innenraumluft bilden den wahren Mehrwert dieses Materials. Dank der hohen Wärme- und Lärmdämmung und der Luftqualität lebt es sich in einem Strohhaus sehr gut. Stroh setzt keine Schadstoffe frei und wenn zudem die Innenwände mit Lehm verputzt werden, absorbiert Letzterer nicht nur einen Teil der Schadstoffe, sondern trägt auch zur Feuchtigkeitsregulierung bei, was wiederum zu einem besseren hydrothermischen Komfort führt.

2015 wurde im TIS ein Workshop zu diesem Thema organisiert aus dem hervorgegangen ist, dass dieses Material und die entsprechende Bautechnik in Südtirol noch viel zu wenig verwendet werden. Laut Experten hat der Strohballenbau in Südtirol ein großes Entwicklungspotential, da dadurch sowohl die traditionelle Bauweise erhalten wird als auch innovative Lösungen ermöglicht werden, eine Kombination, welche die Stärke und die touristische Attraktivität vieler Ortschaften ausmacht.

Aus diesem Grund verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. in Zusammenarbeit mit KlimaHaus, TIS, der Laimburg und der Universität Bozen ein Projekt zur Forschung, Information und Förderung des Strohballenbaus in Südtirol in die Wege zu leiten;
  2. Ausbildungskurse für Handwerker und Planer zu den Bautechniken mit Stroh anzubieten;
  3. für Bauherren, die sich für dieses nachhaltige Material entscheiden, konkrete Unterstützungsmaßnahmen, auch wirtschaftlicher Natur, auszuarbeiten

Bozen, 15.12.2018

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Der Beschlussantrag wurde am 16.05.2019 abgeändert und genehmigt.

BESCHLUSSANTRAG

Südtirol ist ein Land, das sich seit jeher für Natur- und Artenschutz einsetzt. Wälder und Almen dienen nicht nur fort- und landwirtschaftlichen Zwecken, sondern bieten auch landschaftliche Attraktion für Touristen und Ansässige. Für Pflanzen und Tiere sind die Berg- und Tallandschaften Südtirols vitaler Lebensraum. Zahlreiche der in Südtirol heimischen Tier- und Pflanzenarten sind jedoch vom Aussterben bedroht. Dabei ist die häufigste Gefährdungsursache die Zerstörung der Lebensräume durch Änderung der Landnutzung, in erster Linie aufgrund von Intensivierung oder durch eine Auflassung der Bewirtschaftung. 3.064 Tierarten, rund 41% der untersuchten Tierarten fallen laut Roter Liste der gefährdeten Tierarten in Südtirol unter die Sparte „gefährdet“.

1994 wurde in diesem Sinne das Buch „Lista Rossa delle specie minacciate in Alto Adige“ zur bedrohten Fauna veröffentlicht, welches in den darauffolgenden Jahren in einer limitierten Stückzahl nachgedruckt wurde. Die Liste harrt seitdem einer Aktualisierung. Im Jahr 2006 wurde vom Südtiroler Naturmuseum die Liste der bedrohten Pflanzenarten erstellt. Auch sie ist mittlerweile zehn Jahre alt. Besonders die Rote Liste der gefährdeten Tiere würde dringend eine Neubearbeitung brauchen, wie uns auf Anfrage von der Vereinigung Südtiroler Biologen (VSB) bestätigt wurde.

2014 wurde das Thema der bedrohten Tierarten ein weiteres Mal vom Naturmuseum Südtirol aufgegriffen und es wurde ein Internetportal online gestellt, welches die Verbreitung von mehr als 4000 Pflanzen- und Tierarten in Südtirol erfasst. Auf dieser Website können Verbreitungsdaten und –karten sowie einige wenige Informationen und Charakteristiken der Tier- und Pflanzenarten abgerufen werden (www.florafauna.it).

Die Website der Ornithologen und Ornithologinnen in Italien (www.ornitho.it) arbeitet nach einem vergleichbaren Prinzip. Auf der Homepage können die Verbreitungsdaten verschiedener Vogelarten und anderen Tierarten aufgerufen werden, die auf einer geographischen Karte visualisiert werden können. Die Idee hinter dieser Website ist, dass professionelle OrnithologInnen nebst Interessierten Sichtungen von Tieren in die Karten eintragen können und auch Fotos der Tiere hochladen können.

Auch Apps, die auf die Interaktion mit Laien zielen, gewinnen immer mehr an Beliebtheit. Ein Beispiel ist die App „OstSeeTiere“, in der Sichtungen und Totgefundene Meeressäuger der Ostsee gemeldet werden können. Alle gemeldeten Sichtungen werden anschließend der Öffentlichkeit in einer interaktiven Karte zugänglich gemacht. Auf diese Weise können Laien einen Beitrag für den Schutz und die Erhebung dieser Tierarten leisten.

Neben diesen Aspekten der Erhebung und Datensammlung bedarf es für einen umfassenden Natur- und Artenschutz auch einer kontinuierlichen Sensibilisierung der Bevölkerung. Südtirol hat eine langjährige Tradition in der Sensibilisierungs- und Informationstätigkeit für die bedrohten Tier- und Pflanzenarten vorzuweisen. Die heute mittleren und älteren Generationen erinnern sich an Poster, die an allen erdenklichen öffentlichen und privaten Flächen, von den Schutzhütten bis zu den Bahnhöfen, den Arztpraxen bis zu den Eingangsbereichen der Behörden, Bildungseinrichtungen und Schulen etc. auf die Notwendigkeit des Artenschutzes hinwiesen. Diese Poster prägten erstens die Bilder und Namen der geschützten und bedrohten Tier- und Pflanzenarten ein, waren zweitens aber auch eine deutliche Aufforderung an alle, hierfür Verantwortung zu übernehmen.

Für diese Verantwortung, so die Befürchtung, könnte heute weniger Bewusstsein bestehen. Junge Generationen, Gäste, neue MitbürgerInnen kennen oft die geschützten Arten nicht und können sie so auch nicht von anderen unterscheiden.

Zwar leistet die Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung eine sehr gute Sensibilisierungsarbeit, die zahlreiche Veranstaltungen in den Südtiroler Naturparkhäusern und Unterrichtsmaterialien beinhaltet, jedoch befassen sich diese Kampagnen vorwiegend mit weithin bekannten Tierarten, verschiedenen Lebensräumen, sowie spezifischen Wissen über die Naturparks.

Vergleichsweise wenig Wissen wird über vorwiegend unbekannte Tier- und Pflanzenarten vermittelt. Es wäre deshalb sinnvoll, die bestehende Informationskampagne auszubauen und breiter anzulegen, um auch jene zu erreichen, die sich wenig mit der Thematik der bedrohten Tier- und Pflanzenarten auseinandersetzen, und deshalb auch ein geringes Bewusstsein über die bestehende Artenvielfalt haben. Zuvor muss allerdings die Liste der bedrohten Tierarten dringend überarbeitet werden.

Schließlich wird von ExpertInnenseite darauf hingewiesen, dass die Datenlage für stark gefährdete Pflanzenarten ungleich besser als die der Tiere und dass die Institutionen, die in Südtirol naturkundliche Erhebungen durchführen (Naturmuseum bzw. Biodiversity Center am Naturmuseum, Abteilung 28, Amt für Jagd und Fischerei, Institut für Alpine Umwelt der EURAC, Biologisches Landeslabor, Universität Bozen und gelegentlich auch Laimburg und Abteilung 32, bisher noch ungenügend vernetzt sind. Das Naturmuseum als zentrale Stelle für die zentrale Speicherung naturkundlicher Daten sollte in dieser Funktion gestärkt werden um eine kontinuierliche Datensammlung und –Betreuung zu gewährleisten bzw. die Vernetzung der oben genannten Institutionen zu verbessern.

 Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Die Liste der bedrohten Tierarten, möglichst nach Gruppen getrennt, auf den aktuellen Stand zu bringen.
  2. Die Informationskampagnen zu den geschützten und bedrohten Tier- und Pflanzenarten Südtirols mit Postern, Flyern etc. neu aufzulegen, indem sie in Inhalt, Gestaltung und Kommunikation aktualisiert werden.
  3. Das Webportal des Naturmuseums Südtirols (florafauna.it) zu vervollständigen, die Auffindbarkeit im Internet zu verbessern, mit einem interaktiven Zugang für Interessierte aufzuwerten und mit einer handytauglichen App zu versehen.
  4. Mit den Fachleuten die Entwicklung einer App zu erwägen, mit der Sichtungen von bedrohten Tierarten mit Standpunkt und Fotos in einer öffentlich zugänglichen Karte eingetragen werden können.
  5. Für alle diese Aufgaben die notwendigen personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen und zu stabilisieren, damit auch eine kontinuierliche Forschungs- und Vernetzungsarbeit gewährleistet werden kann.

Bozen, 06.12.2018

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Der Beschlussantrag wurde in der Sitzung vom 05.06.2019 genehmigt.

Luftverschmutzung vermindert die Lebensqualität und kostet Menschenleben, 90.000 Menschen sollen es jährlich allein in Italien sein. Für Südtirol hat der Dachverband für Natur- und Umweltschutz errechnet, dass etwa 68 Menschen aufgrund der Luftverschmutzung entlang der Brennerautobahn vorzeitig ihr Leben lassen müssen.
Italien ist auch eines jener Länder in Europa, die in Punkto Luftqualitätsnormen noch unter dem Europäischen Mindeststandards liegen, wie bei der gestrigen Ministerkonferenz für Luftqualität in Brüssel aufgezeigt wurde.
Auch das Möchtegern-Vorzeigeland Südtirol müsste hier seinen Beitrag leisten, ist in Wirklichkeit aber immer noch säumig. So fordern wir Grünen seit Jahren den Ausbau der RoLa (Rollenden Landstraße), mit der zumindest ein Teil des Gütertransports von der Straße auf die Schiene verlagert wird.
Die Zahlen für den RoLA-Transport sind aber rückläufig. Dramatisch rückläufig, wie unsere Landtagsanfrage 3197/17 (im Anhang) klar aufzeigt: Zwischen 2007 und 2016 sind die LKW-Züge nicht nur stagniert, sondern rückläufig. Der Sinkflug der RoLa ist beeindruckend: in den letzten 10 Jahren sank die Anzahl der transportierten LKW’s von 3.157 auf 1.121 (siehe Anfrage).
In diesem Zeitraum wurden maximal 2,6% der LKWs am Brenner mit der RoLa befördert. Das ist eine vertane Chance. Wie aus der Antwort auf die Anfrage klar hervorgeht, könnte mit einer funktionierenden RoLa 10% der Stickstoffdioxidkonzentration reduziert werden, das entspricht in etwa jener Reduktion, die mit der Senkung von Höchstgeschwindigkeiten erzielt werden könnte. Das Beispiel Tirol zeigt auf, wie man mit entschiedenen Maßnahmen wie funktionierende RoLa, Geschwindigkeitsreduzierungen und sektoralem Fahrverbot wirksam gegen Luftverschmutzung vorgehen kann. Südtirol bleibt in dieser Sache allzu passiv – die RoLa-Daten sprechen eine klare Sprache.
Der von uns seit Jahren geforderte Güterverkehrsterminal für Südtirol ist noch immer nicht gebaut, auch hat das Land in den letzten 10 Jahren keine Förderungen für die RoLa ausbezahlt.
Wenn Italien nicht Verbesserungen erzielt, wird die Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof weiterleiten. Sanktionen drohen. Das betrifft auch Südtirol. Vor allem aber die hier lebenden Menschen und ihre Gesundheit. Wir brauchen keine Diesel-Probeversuche mit Schimpansen, die Menschen entlang der Brenner-Achse sind längst schon zu Probanden für die Belastung degradiert.

Bozen, 31.1.2018
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba