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Am 5. Jänner 2018 hat das Event „Bike & Ski” auf der Seiser Alm stattgefunden. Die Veranstaltung wurde von der Seiser Alm Marketing Gen. auf der Puflatsch-Piste durchgeführt: Ein Wettrennen zwischen Motorradfahrern, die den verschneiten und von Eis bedeckten Hang bergauf fuhren, und Skifahrern, die die Abfahrt nahmen. Der Titel der Veranstaltung führt leicht in die Irre, denn mit „Bike“ sind nicht Mountainbikes sondern Motorbikes gemeint. Es erscheint uns reichlich merkwürdig, dass ein Rennen in dieser Art in einem Naturpark (Schlern-Rosengarten), der zugleich Teil des UNESCO-Weltkulturerbes ist, stattfinden durfte. Darüber hinaus erfahren wird durch die Medien, dass für die Veranstaltung keine Genehmigung der zuständigen Ämter vorgelegen hat.
 
Daher stellen wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  • Stimmt es, dass für „Bike & Ski” keine Genehmigung der zuständigen Ämter, weder auf kommunaler noch auf Landesebene, vorlag? Wenn ja, warum konnte die Veranstaltung dennoch stattfinden?
  • Werden die Organisatoren von „Bike & Ski“ dafür zur Rechenschaft gezogen? Und wenn ja, wie?
  • Wie gedenkt die Landesregierung im Hinblick auf zukünftige Veranstaltungen dieser Art zu handeln?
  • Was werden die Landesregierung und IDM tun, um solche umwelt- und landschaftsschädigenden Veranstaltungen zu verhindern?
  • Welches Leitbild von Tourismus und Sport in Südtirol will die Landesregierung vermitteln und vorantreiben?

 
 
Bozen, 16.01.2018
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss
 
 


Gefährdete Landschaft – Geschützte Lobby-Interessen
6 Kritikpunkte zum neuen Landesgesetz für Raum und Landschaft
In seiner Rede zum Landeshaushalt 2018 hat LH Kompatscher unverblümt gesagt, wozu der von der Landesregierung heute genehmigte Gesetzentwurf zu Raum und Landschaft dienen soll, nämlich 1. Entbürokratisierung, 2. Bürgernähe, 3. Vereinfachung der Verfahren, 4. Rechtssicherheit und 5. Planbarkeit.
Das ist ein klares Plädoyer für Liberalisierung: Wer sich hingegen Ziele wie: 1. Schutz des Bodens, 2. Eindämmung der Zersiedelung, 3. Raum als Ressource, 4. Schutz des Gemeinwohls, 5. Transparenz vorgestellt hatte, wird enttäuscht.
Wir gestehen LR Theiner zwar die gute Absicht zu, mit diesem Gesetz ein bleibendes Vermächtnis seiner Amtszeit zu hinterlassen, müssen jedoch aus mehrfacher Sicht Kritik vorbringen:

  1. Das neue Raumordnungsgesetz, ein Mitbestimmungsfake?

Wir teilen die Kritik der Umweltvereine, die die Entstehungsweise des Gesetzentwurfs beanstandet hatten. Die Genese war leider kein Beispiel für gelingende Partizipation, sondern weit mehr für gelingendes Lobbying. Partizipationsprozesse dürfen nicht in Verwirrung und verschleiernd enden, sondern müssen allen, wirklich allen Beteiligten die Möglichkeit geben, sich auch im Ergebnis wiederzufinden.

  1. Bodenverbrauch wird nicht verringert werden

Umweltvereine, aber auch der neue Abteilungsdirektor Frank Weber haben darauf hingewiesen, dass das neue Gesetz zu einer Steigerung des Bodenverbrauchs führen wird, entgegen der Versprechungen der Landesregierung. Denn Maßnahmen wie Versiegelung, Erschließung und Bebauung für die landwirtschaftliche Produktion sollen nicht als Bodenverbrauch gelten, Flächenverbrauch soll aus wirtschaftlichen Gründen – d.h. also immer – erlaubt sein: Die Aussage „Bodenverbrauch außerhalb des Siedlungsgebietes darf nur dann zugelassen werden, wenn er notwendig ist und es dazu keine wirtschaftlich und ökologisch vernünftigen Alternativen durch Wiederverwendung, Wiedergewinnung, Anpassung oder Vervollständigung bestehender Siedlungen gibt […]“(Art. 17) zieht sich unverändert durch die diversen Versionen des Entwurfs. Hier wird also mit dem Grundsatz zugleich die generelle Ausnahmebestimmung festgeschrieben und Letztere dadurch regelrecht zementiert.

  1. Natur- und Landschaftsschutz kommen zu kurz

Bei der Lektüre der diversen Entwurfsstadien fällt auf, dass der Bereich Natur und Ökologie kaum Niederschlag im Gesetz findet, einzig das Thema Landschaft wird behandelt; allerdings scheint es so, als habe die Landschaft immer wieder das Nachsehen hinter Wirtschafts- und Landwirtschaftsinteressen. Bereits im Vorfeld war die Sinnhaftigkeit der Verlegung des Landschaftsschutzes in das Raumordnungsgesetz mehrfach angezweifelt worden. Denn obwohl der Landschaftsschutz Verfassungsrang genießt, wird er hier zu einem Unterkapitel des Raumordungsgesetzes degradiert.
Auffallend sind die progressive Verstümmelung und Verkümmerung des Landschaftskonzeptes, es beinhaltet weder das Konzept von Biodiversität und ökologischer Vernetzung, noch die Instrumente und Grundsätze des Landschaftsschutzes. Außerdem gälte es nicht nur Gebiete von herausragender landschaftlicher Bedeutung zu schützen, sondern auch gewöhnliche und beeinträchtigte Landschaften.

  1.  Wie ist das nun mit dem Wertausgleich?

Wichtigste Maßnahme für den „sorgsamen Umgang mit Grund und Boden“ ist das Konzept des Wertausgleichs. Damit soll der Spekulation ein Riegel vorgeschoben werden.
Bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs im Südtiroler Landtag wurde unterstrichen, dass der Wertausgleich nicht für Gewerbegebiete und für Sondernutzungsgebiete für touristische Zwecke vorgesehen ist. Auf unsere Nachfrage hin wurde dies bestätigt, unter Verweis auf den „Druck“, der bereits jetzt auf „der Wirtschaft laste“. Es ist absolut widersprüchlich, den Wertausgleich für das primäre Recht „Wohnen der BürgerInnen“ vorzusehen und die Betriebe davon auszunehmen. Zuletzt war außerdem immer wieder davon die Rede, dass das Konzept des Wertausgleich an sich nun in Frage gestellt wurde, da insbesondere Unternehmerseite scharfe Kritik daran äußerte. Wir wissen noch nicht, wie sich der endgültig genehmigte Entwurf hierzu positioniert, vor dem weiteren Verwässern dieses Prinzips warnen wir ausdrücklich.

  1. Die kuriosen Ausnahmen

Die letzten Versionen des neuen Entwurfs zum Gesetz für Raum und Landschaft enthalten auch einige eigenartige Ausnahmen für Sonderfälle. Wir haben hierzu in Landtagsanfragen nachgehakt, um herauszufinden, worum es im Einzelnen geht (Antworten noch ausständig).
Beispiele dafür sind die Sonderregelung für Gewerbegebiete (Art. 26): „Für Gewerbegebiete müssen Durchführungspläne erstellt werden. Dies gilt nicht für die Erweiterung bestehender Gewerbegebiete, die keiner zusätzlichen Flächen für Erschließungsanlagen bedürfen und für die Gebiete, die für die Ansiedlung eines einzigen Unternehmens bestimmt sind oder in denen mindestens 75% der Flächen verbaut sind.“ oder jene in Art. 29: „Für Einzelhandelstätigkeiten gelten die Begrenzungen laut Artikel 32, Absatz 3, wenn das betroffene Gebiet vormals Gewerbegebiet war. Ausgenommen sind an Mischgebiete angrenzenden Gebiete urbanistischer Neugestaltung in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern.“

  1. Achtung vor den Sondernutzungsgebieten zu touristischen Zwecken

Die neuen „Sondernutzungsgebiete“ sind von der Gesamtregelung der Siedlungsgebiete ausgenommen. Gewiss hat man Verständnis für bestimmte Anlagen, die natürlicherweise außerhalb der Siedlungsgrenze lägen, etwa Schotterwerke oder E-Werke. Weniger einleuchtend ist hingegen die Einordnung von Tourismusbetrieben in dieselbe Kategorie wie Schotter- und E-Werke. Hier wird große Aufmerksamkeit geboten sein.
Der neue Gesetzentwurf zur Raumordnung ist ein Zwitter: Begrüßenswerten Grundsätzen wie Einschränkung des Bodenverbrauchs, Einführung einer Siedlungsgrenze und mehr Fachkompetenz in den Gremien stehen sorgsam konstruierte Ausnahmen entgegen, die von der Feinarbeit der Lobbies künden. Deren Mitwirkung am Gesetzesentwurf ist jene Partizipation in Südtirol, die wirklich funktioniert. Die Grünen werden sich bemühen, im Landtag jene öffentliche Auseinandersetzung zu führen, die dieses zentrale Gesetz wirklich bedarf.

Bozen, 28.12.2017

Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

Es ist ein höchst problematisches Projekt, das nicht umsonst sofort im ganzen Unterland entrüstete Ablehnung hervorgerufen hat: die geplante Vergasungsanlage für Industriemüll im Unterland – sie ist in dieser Woche auch Thema im Landtag im Zusammenhang mit den Haushaltsgesetzen.
Über 95.000 Tonnen an Industrieabfall sollten in der Anlage der eco energy von Patrick Santini dort pro Jahr verarbeitet werden, in Südtirol selbst entstehen „nur“ 10.000 davon. Die Zone, in welcher die Anlage geplant ist, ist ein sensibles, von (zum Teil biologisch bearbeiteter) landwirtschaftlicher Nutzung umgebenes, zudem noch überschwemmungsgefährdetes Gebiet. Die möglichen Problematiken liegen auf der Hand.
Drei ha Fläche, 28 m Höhe des Gebäudes und 45 m Höhe des Schornsteins, überdies An- und Abfahrt von ca. 40 Müllsattelschleppern pro Tag.
„Es ist überaus wichtig, dass wir diesem Wahnsinnsprojekt partei- und gemeindenübergreifend eine klare Absage erteilen.“, betont Brigitte Foppa, die als Landtagsabgeordnete des Unterlandes zusammen mit Oswald Schiefer eine entsprechende „Tagesordnung“ zum Haushaltsgesetz eingereicht hat.
Darin verpflichtet sich die Landesregierung, das Projekt abzulehnen.
Nach den BürgermeisterInnen des Unterlands kommt auch der Ruf aus dem Südtiroler Landtag. Ein klares Nein.
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

Gestern Abend haben Landesrat Richard Theiner und der lombardische Untersekretär Ugo Parolo in Mals die Vorstudie für einen Tunnel unter dem Stilfser Joch vorgestellt.
Die Studie hat unterschiedliche Straßen- und Eisenbahntunnelprojekte ausgewertet. In der Diskussion wurde die Variante des Straßentunnels in den Südtiroler Wortmeldungen entschieden abgelehnt, mit dem Grundtenor: Der Vinschgau darf nicht zu einem gepflasterten Durchgangskorridor zwischen Deutschland und der Lombardei werden.
Da bis heute auf lombardischer und Südtiroler Seite unterschiedliche Ansichten vorherrschten (in Mailand überwog die Tendenz zur Straße, Bozen sprach sich für die Eisenbahnverbindung aus), hoffen wir, dass LR Theiner während der Vorstellung heute Abend in Bormio klare Worte findet, um das Straßenprojekt endgültig zu versenken.
Aber auch die von der Region Lombardei präsentierten Eisenbahntunnelprojekte sind inakzeptabel. Diese sehen einen Zugverkehr im Dienste der Straße vor, genauer eine Verladung von Autos, Bussen und Lastkraftwagen auf Züge.

Nach den Berechnungen wären eben diese Verkehrsmittel die größten Nutznießer des circa 30 km langen Tunnels. Aus Zentraleuropa würden sie über den Reschenpass den Vinschgau erreichen und in Mals in regelmäßigen Abständen auf den Zug verladen. Von dort würden sie innerhalb von 25 Minuten Bormio erreichen, um dort den Zug zu verlassen und ihren Weg Richtung Mailand auf der Straße fortzusetzen.
Die Studie hat offensichtlich den analogen Schweizer Vereinatunnel zum Vorbild. Dieser erlaubt es den FahrerInnen von Verkehrsmitteln alle 30 Minuten auf Verladezügen den Flüelpass zu umgehen und die Straße nach Davos innerhalb von 18 Minuten zu erreichen.
Dass der neue Eisenbahntunnel nur im Dienste der Straße stehen würde, untermauert auch die Tatsache, dass zwischen Bormio und Tirano keine Zugstrecke verläuft. Zwischen den zwei Zentren des Veltins liegen 35 Kilometer und 900 Meter Höhenunterschied. Ein Tunnel, der mehr als eine Milliarde Euro kosten würde, wäre notwendig, um die beiden Städte mit einer Zugstrecke zu verbinden. In dieser Hinsicht hat sich Parolo nicht konkret verpflichtet.
Unter diesen Vorbindungen wäre das Eisenbahntunnelprojekt zwischen Mals-und Bormio lediglich ein regelmäßiger Schnellzug für Autos, Busse und LKWs, ein Anziehungspunkt für den Straßenverkehr, der abgelehnt werden muss, da er massiv Verkehr anziehen würde.
Ein Zugtunnel Richtung Bormio wäre nur dann akzeptabel, wenn er ausschließlich für den Personentransport gedacht wäre. Die Voraussetzung dafür wäre, dass die Lombardei die Eisenbahnverbindung des Veltlin bis nach Bormio ausbaut. Davon aber sind wir noch weit entfernt.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss
05.12. 2017

LKW-Stau auf der Brennerautobahn: Protest der Frächter ist begreiflich, aber Belastung der AnwohnerInnen ungleich größer.
Die Südtiroler Frächter und die Handelskammer protestieren unisono gegen den 100-Kilometer-Stau auf der Brennerautobahn, der infolge des Tages der Deutschen Einheit den LKW-Verkehr lahm gelegt hat. Auch die Leitung der A-22 hat die Blockabfertigung auf österreichischer Seite kritisiert, auf Südtiroler Seite sogar mit der Schlussfolgerung, dass es an der Zeit sei, das in Tirol geltende Nachtfahrverbot, das Sonn- und Feiertagsverbot und das sektorale Fahrverbot zu kippen.
Erstaunlich: Noch vor einer Woche, am 29. 9. 2017, hat die Leitung der Brennerautobahn triumphierend kundgetan, dass 2017 Länge und Dauer der Staus über 2 km im Vergleich zu 2016 um 44% abgenommen hätten. Insgesamt also habe der Verkehr zwar spürbar zugenommen, verlaufe aber ungleich flüssiger. Die Lage scheint also besser als die Protestwelle vermuten lässt.
 
Mit Nachdruck verweisen wir auf das eigentliche Problem längs der Brennerautobahn, das im empörten Frächter- und HK-Protest völlig untergeht: Auf die dauernden Schadstoff-Überschreitungen, vor allem von Stickstoffdioxid. Während der zulässige Jahresmittelwert bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter liegt, betrug er in Neumarkt 2016 im Jahresmittel 43 und in Schrambach gar 62 Mikrogramm (seit Anfang 2017 gibt es dort bekanntlich keine Messungen mehr). Der Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm/Kubikmeter ist seit 2015 für alle EU-Länder verbindlich, bisher freilich ohne jede Folge. Von Rechts wegen wäre die Einleitung eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens* gegen Italien überfällig. Denn es ist unerträglich, dass die AnwohnerInnen längs der Brennerachse immer noch einen Großteil der externen Kosten des überbordenden Verkehrs tragen, viel zu geduldig, wie wir meinen. Auch der vor Jahren hörbare Protest von ÄrztInnen und UmweltmedizinerInnen gegen Luft- und Lärmverschmutzung ist längst verhallt.
Es bleibt ein Ärgernis, dass die Brennerachse neben dem starken Quell- und Zielverkehr im eigenen Großraum die stärkstbefahrene Transitachse des Alpenraums ist. Höchste Zeit, die von der Tiroler Landesregierung angekündigte LKW-Obergrenze anzudenken und Instrumente wie die rhetorisch allseits hochgelobte Alpentransitbörse als Verteilungsmechanismus endlich ins Werk zu setzen. Inzwischen ist auch südlich des Brenners die Rola nach Tiroler Vorbild deutlich zu stärken. Ein zügiger Verkehrsgipfel der Euregio, zumal der LH Platter, Rossi und Kompatscher und der Mobilität-Landesrätinnen wäre dringlich.
Insgesamt aber muss, bei allem Respekt vor den Klagen der Frächter, das eigentliche Problem ins Zentrum rücken – die Gesundheit der Menschen an den Transitachsen.
Bozen, 6. 10. 2017
Hans Heiss; Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sbarba, Landtagsabgeordnete
*Anmerkung: Der Dachverband für Natur und Umweltschutz hat nun Rekurs beim Verwaltungsgericht Latium gegen das Komitee, das vom Umweltministerium eingesetzt wurde, eingereicht, da dieses bisher untätig blieb. Für mehr Informationen, klicken Sie hier.


Der Landesgesetzentwurf Nr. 135/17 “Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte” eröffnet die Chance, endlich klar zwischen Fachexpertise und Politik zu trennen. Bisher nämlich hielt sich letztere immer noch die Möglichkeit offen, gegen die Gutachten von ExpertInnen in der sensiblen Frage von Natur und Umweltschutz zu entscheiden. Die Verwischung der Rollen führte zu einer unklaren Rechtssituation und in Folge zu ständigen Rekursen. Dies hat schlussendlich oft auch den ProjektbetreiberInnen selbst geschadet.
An eklatanten Beispielen mangelt es nicht. Der Bau der Windkraftanlage am Brenner etwa wurde zuerst aufgrund einer negativen UVP verwehrt, dann durch die Landesregierung dennoch genehmigt und schließlich, mittels Gerichtsbeschluss erneut abgelehnt.
Der Umweltbeirat besteht aus acht vom Land ernannten ExpertInnen, und in der Dienststellenkonferenz sind alle betroffenen Landesämter vertreten. Wenn diese Beiräte zum Schluss kommen, dass eine Unternehmung nicht umweltverträglich sei, so gilt es diese Entscheidung zu respektieren.
Die strategische Umweltprüfung, die Umweltverträglichkeitsprüfung, sowie die integrierte Umweltermächtigung sehen im Vorfeld einen Austausch mit den AntragstellerInnen vor, die die Möglichkeit erhalten, die problematischsten Aspekte ihres Projektes zu korrigieren. Überdies kann der Umweltbeirat das Projekt, unter bestimmten Auflagen, gutheißen. Es ist somit garantiert, dass AntragstellerInnen angehört werden und ein positives Gutachten erhalten können, sofern die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden.
In Anbetracht dieser Tatsachen ergibt es schlichtweg keinen Sinn, dass die Politik am Ende dieses Prozesses das Urteil der FachexpertInnen in Frage stellen, ignorieren oder gar aufheben kann. Ein Projekt, das mit Umweltschutz unvereinbar ist, bleibt unvereinbar, auch wenn die Landesregierung gegenteilig entscheidet. Wenn die Landesregierung dennoch eine Umsetzung der UVP-negativ bewerteten Projekte anstrebt (etwa aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen), dann muss diese Entscheidung gerechtfertigt und klar argumentiert werden. Es geht nicht an, dass nicht-umweltverträgliche Projekte nachträglich zu verträglichen Projekten werden.
Die Grüne Fraktion schlägt u.a. folgende Änderungen für den Gesetzentwurf Nr. 135 vor:

  • Der Umweltbeirat soll alle drei Jahre und nicht zu Beginn jeder neuen Legislaturperiode ernannt werden. (Art. 2, Absatz 6). Auf diese Weise bleibt die Unabhängigkeit des Ausschusses gesichert, da nicht jede neue Regierung „ihren eigenen“ Ausschuss zusammenstellen kann. (In allen anderen Regionen Italiens, ist diese dreijährige Dienstdauer bereits durch den „Testo Unico Ambiente“ festgelegt.)
  • Die Bewertung des Umweltbeirates soll für die Landesregierung bindend sein (Art. 20, 23 und 24). Die Landesregierung ist kein technisches Organ und soll keine eigenständige Umweltbewertung vornehmen dürfen.
  • Alternativ dazu soll die Landesregierung dazu verpflichtet werden, die Entscheidung zu rechtfertigen, falls sie den ökonomischen oder gesellschaftlichen Aspekten Vorrang vor Umweltargumenten einräumen will (Art. 20, 23 e 24). Dies würde willkürliche Entscheidungen eingrenzen und Argumente für eine eventuelle Anfechtung vor dem Verwaltungsgericht liefern.
  • Die öffentliche Debatte, die von der Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen ist, soll auch auf die integrierte Umweltermächtigung  (die die Boden-, Wasser-, Luftemissionen bewertet) ausgedehnt werden. Somit könnten alle Interessierten, inklusive der Projektbetreiber, ihre Überlegungen vorbringen. (Art. 28).
  • Die bestehende Möglichkeit, bei der Landesregierung gegen die Entscheidung des technischen Beirates Beschwerde zu erheben, soll abgeschafft werden (Art 43). Gegen eine Entscheidung der Dienststellenkonferenz kann auf jeden Fall beim Verwaltungsgericht rekurriert werden.

 
Bozen, 3.10.2017
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss

Tagesordnung zum LGE 135/17.
Seit geraumer Zeit behängt die Frage der Schiverbindung zwischen Langtaufers im Obervinschgau und dem Kaunertal in Tirol als länderübergreifendes Verbindungsprojekt. Es geht um Aufstiegsanlagen, die zwischen dem unerschlossenen Langtaufers und dem touristisch bereits stark genutzten Tiroler Kaunertal errichtet werden sollten.
Manche der LangtaufererInnen erhoffen sich von der Verbindung Arbeitsplätze vor Ort; im Kaunertal hingegen zielt man auf Ausweitung des potenten Schigebiets. Zur Abwägung stehen dabei die Vorzüge zusätzlicher Arbeitsplätze im Tourismus auf Südtiroler Seite und somit eine verstärkte Inwertsetzung des wirtschaftlich schwachen Tales, auf der anderen Seite die großflächige Erschließung des bisher weit gehend intakten, durch Naturschönheit beeindruckenden Melagtales aufwärts bis zum Karlesjoch.
Das reizvolle Seitental ist auch Standort unberührter Lebensräume. Sie gingen bei einer Verbauung als Biosphäre für immer verloren. Die Umweltschutzorganisationen haben mehrfach darauf hingewiesen, dass Langtaufers ein unberührtes Tal ist, dessen Entwicklungspotenzial in einer ganz andere Richtung liegt, nämlich im Aufgreifen von Trends wie „Achtsamkeit, Entschleunigung, Qualität, Regionalität, Back to the roots-Bewusstsein, Natur, Gesundheit u. v. m.“ (Brief der Umweltschutzgruppe Vinschgau an die Mitglieder der Landesregierung vom Oktober 2016).
Der Ansatzpunkt für die BetreiberInnen, die Oberländer Gletscherbahnen AG, ist nicht der Schutz dieser Lebensräume, sondern ein Aufhänger besonderer Art: Sie stützen sich auf die Tatsache, dass gesetzlich zwar grundsätzlich keine neuen Schigebiete ausgewiesen werden können, aber die Erweiterung bestehender Schigebiete und deren Verbindung durchaus möglich ist.
Den Ansatzpunkt im skitechnisch aktuell unerschlossenen Langtaufers bildet ein alter, seit Jahrzehnten still gelegter Schlepplift, auf dessen Bestehen sich die Betreiber zu stützen versuchen. Die virtuelle Existenz der Anlage im Bauleitplan (real existieren nur mehr die Träger) ermöglicht die Ausweisung einer Trasse ab Langtaufers in Richtung Tirol und die Perspektive auf die erhoffte Verbindung. Die in einem ersten Projekt vorgelegte Trassenführung war allerdings so beschaffen, dass damit auf Südtiroler Seite erosionsgefährdete Hänge durchschnitten worden und zugleich natürliche Ressourcen, Habitate und Landschaftsräume schwer in Mitleidenschaft gezogen worden wären.
Dieses 2016 vorgelegte, groß dimensionierte Projekt lehnte denn auch der Umweltbeirat am 16. 2. 2017 in aller Entschiedenheit ab. Er verwies auf die grundsätzliche Problematik des Projektes als eines scheinbar „ergänzenden Eingriffs“, der aber von durchschlagender Wirkung war. Das negative Gutachten wurde unter anderem so begründet:
„Aus landschaftlicher Sicht verändern die geplanten Anlagen den natürlichen und unberührten Charakter des alpinen Landschaftsbildes sowie der sensiblen Ökosysteme unwiederbringlich und sind mit den Zielsetzungen des Schutzes sowie der nachhalteigen Entwicklung der Landschaft nicht vereinbar.“
Nach dieser ersten Abweisung machten sich die Betreiber jedoch unverdrossen an die Ausarbeitung einer weiteren, in ökologischer und landschaftlicher Sicht entschärften Projektvariante. Leider war der Grundmangel damit nicht beseitigt, nämlich, dass die Eingriffe aus landschaftlicher und ökologischer Sicht grundsätzlich nicht tragbar waren. Vorausschauend nahm das Gutachten des Umweltbeirates bereits zu dieser alternativen Trassenvariante Stellung, wobei die negative Grundhaltung beibehalten wurde: Im Gutachten heißt es:
„Die in der Machbarkeit untersuchte Trassenvariante, die vom Weissseejoch über den orographisch rechten Hang der Geländekammer ins Tal führt, ist zwar im Vergleich zur Trasse vom Karlsjoch durch den Talboden mit geringeren Erdbewegungen verbunden. Auch sind weniger Konflikte mit naturkundlich relevanten Lebensräumen zu erwarten. Nachdem jedoch die übrigen Infrastrukturen im wesentlichen gleich bleiben und zudem eine neue Zubringerbahn mit Piste zum Weissseejoch auf österreichischem Gebiet notwendig wird und damit im Bereich des Grates doch signifikante Eingriffe nötig sind, reduziert die Realisierung dieser Variante den Gesamteingriff nicht wesentlich“.
Die Ausrichtung und wohl begründete Bewertung des Umweltbeirates richten also klar gegen das Projekt. Nun liegt es an der Landesregierung, ihre Ankündigung der Vorwahlzeit 2013 wahr zu machen, die Gutachten und Berichte der Beiräte und Kommissionen ernst zu nehmen. Man wollte damals eine deutliche Abgrenzung signalisieren von der Willkürhaltung der Ära Durnwalder, die oft genug klare Sachvorgaben der Ämter durch das Diktat von oben überging.
Das Beispiel Langtaufers steht in dieser Hinsicht als Symbolentscheidung. An ihr kann man ablesen, welche Rolle die fachliche Ebene in den Beschlüssen der Landesregierung einnimmt. Jetzt und in Zukunft.
Daher beauftragt der Landtag die Landesregierung
im Zusammenhang mit dem LGE 135/17 das Ergebnis des Umweltbeirat-Gutachtens Nr.3/2017 betreffend die „Machbarkeitsstudie zum Fachplan für die Aufstiegsanlagen und Skipisten. Skitechnische Verbindung der Skizonen Langtaufers (I) und Kaunertal (A)“ als bindende Entscheidungsgrundlage anzuerkennen und entsprechend das Projekt abzulehnen.
Bozen, 2.10. 2017
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Anfrage zur aktuellen Fragestunde
Würzjochstraße im Blickfeld – Kommt die Erweiterung trotz gegenteiliger Behauptung auf Raten und scheibchenweise?
Die Würzjochstraße, die Verbindung zwischen Villnöss- und Gadertal, sorgt seit letztem Winter für Auseinandersetzungen, da die Landesregierung die bisherige Winterschließung der Straße teilweise aufgehoben hat und statt der bisherigen Sperre ab 1. November eine flexible Schließung je nach Schneelage vorsieht, um den Zugang nach Untermoi zu erleichtern. Ab 21. 12. Muss die Straße in jedem Fall geschlossen bleiben. Die Bevölkerung des Villnösstals und die Gemeinde wehren sich geschlossen dagegen, da sie davon die graduelle Nutzung als Transitroute und Schleichweg von der Autobahnausfahrt Klausen ins touristisch hochgerüstete Ladinien befürchten – völlig zu Recht. Ein Beschlussantrag der Grünen zur Sicherung der Wintersperre wurde im Landtag nach intensiver Debatte im Mai 2017 abgelehnt, aber mit der Zusicherung, keine weiteren Ausbauten jenseits der regulären Instandhaltung durchzuführen. Nun aber zeigt sich, dass entlang der Straße Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden, die die Grenze zur Erweiterung überschreiten: Weitere Kurvenradien, sanfte Verbreiterung, der oft erprobte Weg eines graduellen Straßenausbaus in kleinen Dosen.
Hierzu richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche Arbeiten und Eingriffe an der Würzjochstraße wurden durchgeführt, mit welchem Ziel erfolgen die Maßnahmen, die eindeutig Erweiterungscharakter tragen?
  2. Wie teuer sind die Eingriffe, werden sie 2018 fortgesetzt?

Bozen, 21.09.2017
Landtagsabgeordnete
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Seit Tagen läuft die Diskussion um das Auftreten von Bär und Wolf und deren mutmaßliche Attacken in Südtirol auf Hochtouren. Aufregung und Zorn der betroffenen LandwirtInnen sind vollkommen verständlich: Obwohl entsprechende Testergebnisse erst zum Teil vorliegen, besteht kaum mehr Zweifel daran, dass zumindest einige der Schafe und Kälber die im Umfeld von Plattkofel, Fedaia-, Fassa- und Ultental gerissen wurden, auf das Konto von Wölfen gehen. Der medialen Erregung und dem Wunsch nach „Lynchjustiz“ mit sofortigen Abschüssen von Großwild ist allerdings entgegen zu halten:
 

  • Die Gefährdung und Schadensentwicklung durch Bären ist zumindest in Südtirol in den Jahren 2014, 2015 und 2016 auffallend zurückgegangen. Es sind nur mehr minimale Schaden dokumentiert, von Attacken auf Tiere ist kaum, von solchen auf Menschen überhaupt nicht die Rede. Mit entsprechendem Management ist das „Bärenproblem“ in Südtirol bis auf weiteres gut handhabbar und wird auch seitens des zuständigen Amtes sorgsam reguliert.
  • Anders ist die Situation angesichts des wachsenden Auftretens von Wölfen: Hier gefährden die vermehrten Attacken zwar längst nicht die gesamte Almwirtschaft und deren große Viehbestände, aber doch sensible Almregionen an den Grenzen zum Trentino. Hier sind genaue Erfassungen des Problems notwendig, um Maßnahmen zu ergreifen. Dabei ist zu bedenken, dass der Wolf auch in den Alpen zur autochtonen Fauna gehört. Seine Rückkehr ist nicht über Wiederansiedlungsprogramme erfolgt, sondern auf natürlichem Wege.
  • Andere Regionen, wo der Wolf als Teil der Biodiversität betrachtet wird, darunter auch das benachbarte Trentino, haben bereits wirksame Strategien zu Prävention und Schadensbegrenzung entwickelt. So etwa Elektrozäune, Einsatz von Nachtpferchen oder von Herdenschutzhunden, Anpassung der Beweidungsmodalitäten usw. Wir haben keine Kenntnis davon, dass diese Maßnahmen auch in Südtirol angemessen zum Einsatz kämen.
  • Im Gegenteil, hierzulande wird sogar die wissenschaftliche Begleitung dieses Phänomens abgelehnt. Der Vorschlag der Grünen, hierzu ein wissenschaftliches Beratungsgremium einzusetzen, wurde im Landtag im Juli 2014 knapp versenkt. Dabei ist er aktueller denn je, wenn man die Notstandslogik überwinden will. Teil eines sinnvollen Managements wäre es zunächst, von der bisherigen Alleinzuständigkeit des Amtes für Jagd und Fischerei abzugehen und die Perspektive einer kompetenzübergreifenden Dienststelle aufzubauen. Vorbildhaft ist das Trentino, wo verschiedene Institutionen zusammenarbeiten, von der Landesverwaltung über das Naturmuseum MUSE bis hin zu den Gemeinden und der Universität.
  • Ein wissenschaftlicher, intersdisziplinärer Ansatz ist notwendige Voraussetzung für jegliche Folgemaßnahme. Die Entnahme einzelner Tiere ist kein grundsätzliches Tabu. Allerdings darf eine solche erst dann erfolgen, wenn sich die Vorsorge- und Schutzmaßnahmen als erfolglos erwiesen haben. In Südtirol verbeißt man sich indessen in die Vorstellung eines “wolfsfreien Landes” und setzt auf diese – typisch für Vorwahlzeiten! – Illusionsstrategie. Illusion auch deshalb, weil der Wolf nicht vor den Landesgrenzen Halt macht. Daher zielt auf Staats- und auf Unionsebene die Gesetzgebung in Richtung des Zusammenlebens zwischen Mensch und Wolf.
  • Dem Südtiroler Bauernbund ist deshalb in seinen Forderungen deutliche Mäßigung dringend angeraten. Es liegt auf der Hand, dass er die Frage von Bär und Wolf in ihrem politischen Druck- und Erpressungspotenzial nutzt, um den Landesrat in Schach zu halten.

In dieser allgemein aufgeheizten Stimmung raten wir zu einer sachlichen Debatte.
Ein Managementplan, Unterstützung in Prävention, Schutz und im Falle eventueller Schäden, wissenschaftliches Monitoring und Schaffung von Synergien sowie eine effektive Kommunikation wären notwendige Bausteine einer sinnvollen Gesamtstrategie, die wir der Landesregierung empfehlen.
Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa
Bozen, 31.08.2018

Heute ist der letzte Mittwoch, an dem die Sellajoch-Schließung für den motorisierten Verkehr in diesem Sommer in Kraft ist.
Damit endet ein noch zaghafter, allzu vorsichtiger Versuch, einer Uralt-Forderung von Umwelt- und HeimatschützerInnen nachzukommen und den lärm- und abgasgeplagten Dolomiten ein wenig Verkehrsberuhigung zu gönnen. Wir haben diese Minimallösung als ersten Schritt anerkannt.
Allerdings ist klar, dass damit keine tief greifende Lösungen erzielt wurden – das war wohl auch nicht denkbar und geplant. Die Schließung eines einzigen Passes an einem einzigen Wochentag (noch dazu an dem mit dem geringsten Verkehrsaufkommen) kann nichts anderes bewirken als eine zeitliche und / oder räumliche Verlagerung – auf andere Wochentage oder andere Routen. Falls das Sellajoch am Mittwoch gesperrt ist, fährt man eben am Donnerstag drüber. Das Projekt Schließung sollte wohl eher das Terrain sondieren und den Widerstand der Wirtschaftstreibenden zu erkunden (der auch prompt gekommen ist).
Die Natur verlangt aber keine halben Sachen. Nach der ersten Testphase gilt es nun, weitere, wirkungs- und sinnvolle Schritte zu setzen. Die Passsperre ist auszudehnen, und zwar in einem Ausmaß und einer Form, die eine wirkliche Umgestaltung des Dolomitentourismus ermöglichen. Nur in dem Fall, dass kein Ausweichen auf andere Tage oder Routen möglich ist, werden sich Gäste für eine andere Urlaubsgestaltung entscheiden. Dies wiederum kann die Tourismustreibenden dazu veranlassen, auf nachhaltige Angebote umzurüsten – auf lange Sicht werden daran alle zu gewinnen haben: Landschaft, Natur, Einheimische und Gäste.
Dazu braucht es allerdings ein mutiges Gesamtkonzept und breite Schultern der Verantwortlichen, um dies auch politisch voranzutragen. Wir erwarten uns solche Schritte von Landesrat Theiner – in seiner angekündigt letzten Amtsphase kann er sich das im Übrigen auch leisten. Und so hat er die Chance, vielleicht auch ein sichtbares Zeichen seiner Tätigkeit zu hinterlassen.
Bozen, 30.08.2017
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba