HomeDeutschSpäte Rechtsstaatlichkeit oder schändliche Gefälligkeits-Sanierung?

Späte Rechtsstaatlichkeit oder schändliche Gefälligkeits-Sanierung?

Smarthotel Saslong – Gemeinderat St. Christina ist heute am Zug und entscheidet.
Saslong2_2Heute berät der Gemeinderat von St. Christina über die Tourismuszone am Hotel „Saslong“: Er entscheidet über Einwände der Anwohner, die schwere und wohl begründete Bedenken gegen die Genehmigung einer Tourismuszone am Hotel und die damit erleichterte Sanierung von Bauvergehen am bereits seit geraumer Zeit eröffneten Hotel Saslong.
Nur wenige Hinweise zur Vorgeschichte: Am 14. März 2016 hatte die Mehrheit des Gemeinderats die Einwände der Anwohner gegen die Ende 2015 genehmigte Tourismuszone in geheimer Abstimmung angenommen, heute soll in einer zweiten Abstimmung versucht werden, die gewichtigen Einwände „niederzustimmen“.
Der Gemeinderat von St. Christina steht vor der Wahl: Will er nach Jahren massiver Bauvergehen und Übertretungen endlich der Rechtsstaatlichkeit zum Durchbruch verhelfen oder wird er mit der Ablehnung der Einwände den anhaltenden Rechtsbruch abnicken und gewissermaßen „durchwinken“?
Bis heute hat der Eigentümer des „Saslong“ eine Serie von Bausünden und raumordnerischen Vergehen nicht behoben und der Hotelbetrieb in schamloser Weise gegen rechtliche Normen verstoßen:

  1. Bis heute werden öffentliche Parkplätze widerrechtlich für den Hotelbetrieb benützt.
  2. Sechs Gästezimmer sind nur als „statische Hohlräume“ ausgewiesen, werden aber bei Bedarf widerrechtlich an Gäste vermietet.
  3. Dias Raumvolumen des Hotels ist um mindestens 1000 qm überzogen, auch die Bruttogeschossfläche deutlich überhöht und wurde erst durch späte Neuklassifizierung des Hotels unzureichend saniert.
  4. Die Gebäudehöhe ist um mindestens einen Meter zu hoch.
  5. Im Hotel wird vollkommen widerrechtlich ein Schiverleih betrieben, der in einem Gastbetrieb keinesfalls zulässig ist.
  6. An der Fassade des Hotels prangt eine riesige Plakatfläche, die in dieser Größe nicht gestattet ist.
  7. Die Zufahrt zur geplanten „Tourismuszone“ ist aufgrund des unzugänglichen Geländes noch völlig ungeklärt.

Die frühere Gemeindeverwaltung hat dem Besitzer seit Jahren jede sich nur bietende Möglichkeit der Sanierung eingeräumt und äußerst nachsichtige Kontrollen durchgeführt. Der neue BM Moritz Demetz mit einem Teil der Mehrheit sucht dem Eigentümer mit der Tourismuszone mit weiterhin 20 Betten „Goldene Brücken“ zu bauen, um dessen Unternehmen rechtlich zu sanieren und dessen Vermögen aufzuwerten. All dies, obwohl die Staatsanwaltschaft inzwischen Anklage erhoben hat und der Rechnungshof wegen Schaden des öffentlichen Interesses einschreiten will. Das drohende Gerichtsverfahren hat inzwischen sogar die Gemeinde dazu veranlasst, eine Abbruchverfügung für die widerrechtlichen Zimmer zu verhängen – allerdings noch ohne Ergebnis und mit kaltschnäuziger Weiter-Vermietung der nicht zugelassenen Zimmer.
Im Fall des „Saslong“ in St. Christina handelt es sich nicht allein um einen örtlichen Fall, sondern um die grundsätzliche Frage, ob rechtsstaatliche Grundsätze überhaupt noch Geltung haben. Von besonderer Schwere ist der Fall auch deshalb, da der Eigentümer Präsident des örtlichen Tourismusvereins ist: Sein Vorgehen ist von verheerender Vorbildwirkung und ein Imageschaden für das Grödner Gastgewerbe. Ein großer Teil der Bürgerschaft von St. Christina ist zu recht empört über die anhaltende Willfährigkeit der Gemeinde.
Der Gemeinderat steht damit in einer besonderen Verantwortung: Auf dem Spiel steht neben der Geltung von Rechtsnormen und dem Schutz des öffentlichen Nutzens auch seine Glaubwürdigkeit, die durch die Genehmigung der Tourismuszone nach all den bisherigen Vorgängen dauerhaft beschädigt würde.
30.05.2016
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba

Author: admin

Alexander Van der Be
12. JUNI – AUFRUF
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