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AIR ALPS - esposto alla Corte dei Conti - Dello Sbarba e Heiss 033EINGABE

Air Alps geht in Konkurs und die von Land und Region eingesetzten 6 Mio. € gehen in Rauch auf.

Ein Schaden zu Lasten der öffentlichen Hand ist wahrscheinlich

Die Unterfertigten Riccardo Dello Sbarba und Hans Heiss, Abgeordnete zum Südtiroler Landtag, stellen folgenden Sachverhalt vor:

Am 20. August 2013 haben die Verantwortlichen von Air Alps offiziell die Liquidation der Fluggesellschaft mitgeteilt. Dieses Ende war im Hinblick auf die verheerende Geschichte dieser Gesellschaft leicht absehbar.

Land und Region haben 2005 und 2006 (Landeshauptmann bzw. Präsident der Regionalregierung war jeweils Luis Durnwalder) 6 Mio. € aus Steuermitteln der Bürgerinnen und Bürger in die Gesellschaft investiert. Das Land Südtirol hat über die STA 4.470.000 € (aktuell beträgt die Beteiligung 4,58%); die Region hingegen 1,5 Mio. € (bei einer Beteiligung von 1,8%) in die Gesellschaft eingebracht. Zu diesen beträchtlichen Mitteln kommen noch ca. 4 Mio. € hinzu, die das Land Air Alps 2012 und 2013 für den Flug Bozen-Rom zur Verfügung gestellt hat.

Das Air-Alps-Abenteuer hat sich als wahres Finanzdesaster für Land und Region entpuppt. Um das Debakel abzuwenden, haben wir Grüne seit Jahren mit Nachdruck gefordert– mit einem Beschlussantrag bereits im Jahr 2009 (Nr. 127: „Unverzüglicher Ausstieg aus Air Alps“), dass beide Körperschaften baldmöglichst aus der Gesellschaft aussteigen sollten, um auf diese Weise die öffentlichen Haushalte vor den Folgen einer wahrscheinlichen Liquidation sicherzustellen. Schließlich wurden unsere gleichlautenden Beschlussanträge mit großer Mehrheit vom Regionalrat am 14. Mai 2013 (BA Nr. 54/2013) und Südtiroler Landtag am 5. Juni 2013 (BA Nr. 643/2013) angenommen.

Uns ist nicht bekannt, dass die Landes- und die Regionalregierung den angenommenen Beschlussanträgen Folge geleistet hätten. Nun sehen Land und Region ihre Investitionen in Rauch aufgehen, als Mitglieder einer in Liquidation befindlichen Gesellschaft. Sie riskieren überdies – entsprechend dem jeweiligen Anteil – für die Entschädigung der Gläubiger zu haften.

Beide Beteiligungen entbehrten jeder Rechtfertigung, da keinerlei öffentliches Interesse daran bestand, öffentliches Geld in eine private Fluggesellschaft zu stecken, die zudem von Anfang an in finanziellen Turbulenzen dahin trieb. Diese Mittel der Bürgerinnen und Bürger hätten weit besser dazu verwendet werden sollen, um die Bedürftigsten der Gesellschaft vor den Auswirkungen der Wirtschaftskrise zu sichern, um Forschung & Entwicklung oder Kultur zu fördern.

Es ist daran zu erinnern, dass die politische Mehrheit im Lande und die Landesregierung alles daran gesetzt haben, um sich der Pflicht zu entziehen, Beteiligungen zu vermeiden, die nicht im öffentlichen Interesse lagen. Dies belegen die Änderungen des Landesgesetzes 12/2007, Art. 1, Abs. 4: darin wurden dem Land Beteiligungen untersagt, die nicht von öffentlichem Interesse waren und erlegten dem Land den Ausstieg aus solchen Beteiligungen verpflichtend auf. Die Norm betraf selbstverständlich auch die Gesellschaft Air Alps, eine private Fluggesellschaft (denn von öffentlichem Interesse wurde nur der Flug Bozen-Rom erklärt, der jedenfalls ausgeschrieben wird und von jeder Gesellschaft, die die Ausschreibung gewinnt, wahrgenommen werden kann, wie dies mit dem Ausschluss von Air Alps tatsächlich der Fall war). Das Abstoßen von Beteiligungen sollte innerhalb von zwei Jahren erfolgen, jedenfalls innerhalb 2009.

Aber exakt im Jahr 2009 unternahm die politische Mehrheit im Lande, auf Vorschlag der Landesregierung , eine Reform des Gesetzes 12/2007 mithilfe von Art. 13 des Landesgesetzes 41/2009: Diese setzte fest, dass die Unvereinbarkeit nur die „direkten Beteiligungen“ betreffe, sodass die Beteiligung bei Air Alps „gerettet“ werden kann, da sie das Land nicht direkt hält, sondern über die Gesellschaft STA, die sich aber jedenfalls im Eigentum des Landes befindet.

Mit dieser Änderung wurden die europäischen Normen, auf deren Grundlage das Gesetz 12/2007 erlassen wurde, locker umgangen.

Schließlich ist daran zu erinnern, dass 2010, als sich die Schwierigkeit von Air Alps bereits abzeichnete, die Krise im letzten Moment durch den Einstieg der Gesellschaft Welcome Air vermieden wurde. Die Südtiroler Investoren (eine Seilschaft örtlicher Unternehmer) hingegen veräußerten ihre Quoten an Welcome Air, während die einzelnen Eigner, die keine Quoten abtraten, das Land Südtirol und die Region Trentino-Südtirol waren und so die letzte Gelegenheit verpassten, die Anteile abzustoßen, ohne das gesamte Kapital zu verlieren. Eine unverantwortliche Untätigkeit, die gewiss erklärungsbedürftig ist.

Aus all diesen Gründen

ersuchen die unterfertigten Landtagsabgeordneten die Staatsanwaltschaft beim Rechnungshof festzustellen, ob im oben angeführten Fall ein Schaden für das Ärar entstanden ist und ob die Voraussetzungen vorliegen, um entsprechend vorzugehen.

Die Unterfertigten bitten, über die allfällige Entwicklung der Erhebungen informiert zu werden, die diese Staatsanwaltschaft unternehmen will.

Mit freundlichen Grüßen, die Landtagsabgeordneten

Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Bozen, den 22. August 2013

 

Wirtschaftliches Kirchturmdenken wirft der Sprecher der „verdECOnomia – Grüne Wirtschaft“ der Verdi-Grüne-Vёrc Klaus Egger, den Betreibern der Sextner Dolomiten AG vor. Als Wirtschaftstreibende, Egger ist selbst Touristiker, kann man nicht vom Prinzip aus gegen jede Erweiterung eines Skigebietes sein, doch die Art und Weise und Machtarroganz, mit welcher hier vorgegangen wird, spottet jeder gemeinwohlorientierten wirtschaftlichen Denkweise.

Die Betreiber der Sextner Dolomiten AG und anscheinend einige Hoteliers im Raum Sexten fordern vehement diese Pistenverbindung. Ansonsten würde der Wintertourismus untergehen. Dazu greifen sie mittlerweile zu rechtlich fragwürdige Mittel, die jedoch die Gerichte klären müssen. Abgesehen davon, dass durch die Waldrodungen auch der Sommertourismus Schaden erleidet, scheint für die Touristiker nur der kurzfristige Gewinn zu zählen. Wurde in Sexten jemals über eine sanfte Form des Wintertourismus nachgedacht? Über ein nachhaltiges Angebot? Es gibt gar einige Beispiele von Südtiroler Spitzenhotels, die sich genau durch diese Form des Wintertourismus wie Schneeschuhwanderung, Skitouren, Schlittenfahrten oder Wanderungen durch die unberührte Natur, um nur einige Beispiele zu nennen, eine Luxusposition der Sonderklasse erarbeitet haben und Ihre Preise in jeder Saison halten können. Oder kommt Staatspräsident Napolitano der Skipisten wegen nach Sexten?

„Südtirol könnte das Angebot von Luxus haben, wenn Zeit, Aufmerksamkeit, Sinn, Ruhe, Raum die entscheidenden Faktoren für Luxustourismus werden.“ zitiert Egger den ehemaligen SMG-Direktor Christoph Engl. Doch dazu braucht es klare Visionen und Mut für Veränderung.

Jede Umstrukturierung einer Betriebes, eines Ortes, einer Destination zu einem sanften Tourismus fordert einen jahrelangen, aufwändigen Prozess, der auch viel unternehmerischer Mut und Fach- und Marktkenntnis erfordert. Diese scheinen jedoch einigen Hoteliers und der Sextner Dolomiten AG leider abhandengekommen zu sein. Das krampfhafte Festhalten an Pistenverbindungen für einen Wintertourismus, der in 20 Jahren eine Nische sein wird, ist kurzfristig gedacht, wirtschaftlicher Nonsens und zerstört die Perspektiven der nachfolgenden Generationen.

Der Sextner Tourismus wäre gut beraten sich neu aufzustellen und die Einzigartigkeit und das Geschenk ihrer Natur zu nutzen, anstatt sie zu zerstören.

Klaus Egger

Sprecher „verdECOnomia – Grüne Wirtschaft“
+39 339 6219025
Verdi Grüne Vёrc

Das seit geraumer Zeit fertig gestellte Blockheizkraftwerk von Bolzano Energia nördlich der Sachsenklemme hat zu Jahresbeginn 2013 einen dreimonatigen Testbetrieb aufgenommen, der am 31. März 2013 zu Ende gegangen ist. Nunmehr sollte ein entsprechendes Messprotokoll vorliegen, das die Emissionswerte ermittelt und die Einhaltung der Grenzwerte bestätigt und den weiteren Betrieb ermöglicht oder Nachbesserungen verlangt. Auch die Beitragssituation bleibt weiterhin von Interesse: Obwohl das Amt für Luft und Lärm auf eine erste Grünen-Anfrage mitgeteilt (Prot. 75146, 6. 2. 20123) hat, dass die Umweltagentur keine Beiträge gewährt habe, gibt es vielleicht andere Landesquellen.

 

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Welches Ergebnis haben die Emissionstests per 31. 3. 2013 erbracht (um kurze Zusammenfassung der Resultate wird ersucht)?
  2. Welcher Kraftstoff wurde für den Betrieb verwendet: handelte es sich um Pflanzenöl, Palmöl oder Jatropha-Öl: lagen Zertifizierungen vor?
  3. Hat Bolzano Energia Landesbeiträge z. B. aus dem Amt für Energieeinsparung erhalten, wenn ja, in welcher Höhe?

 

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 1. Juli 2013

 

Wie können die Bienenstände Südtirols vor verschärften Auswirkungen des Pestizid-Einsatzes geschützt werden?

BienenIn der aktuellen Debatte um den Pestizid-Einsatz und die Koexistenz von konventionellem Obstanbau und biologischer Landwirtschaft rückt ein Aspekt zu sehr in den Hintergrund: die Imkerei und Erhaltung der Bienenstände. Tatsächlich verlangen rasch wachsende Probleme in diesem Bereich dringend nach Lösungen.

Denn in der westlichen Landeshälfte, zumal im Burggrafenamt und im Vinschgau, führt die im heurigen Jahr verstärkte Pestizid-Ausbringung zu Besorgnis erregenden Situationen. Wegen des dort trotz erfolgreicher Bekämpfung weiterhin auftretenden Besenwuchses beginnt Anfang März eine intensive, in den letzten 10 Jahren verstärkte Spritzkampagne, die ob der anhaltenden Regenfälle im heurigen Frühjahrs besonders massiv ausfiel und die gerade dort besonders starken Bienenstände offenbar dezimiert hat. An Bienenständen in den betroffenen Gebieten, wo es früher von Bienenschwärmen wimmelte, ist heuer nach erfolgten Spritzungen in der Nähe des Obstbaus kaum mehr geregelter Bienenflug anzutreffen. Der bienengefährdende Pestizid-Einsatz nimmt annähernd folgenden Verlauf:

  • Die Spritzaktionen beginnen Anfang März mit Trebon, das Winterbienen besonders zusetzt und ihre Bestände ausdünnt. In vielen Gebieten gibt es noch eine zweite Trebon-Spritzung, die nochmals Flugbienenverluste verursacht.
  • Der Einsatz erreicht einen ersten Höhepunkt mit Chlorpyrifos, einem seit 10 Jahren gebräuchlichen Nervengift unter dem Handelsnamen Dursban, das gegen saugende und beißende Insekten eingesetzt wird. Dursban wird in zwei Aktionen (April und Anfang Mai) ausgebracht; nach dessen Ausbringen dürfen die Bauern die gespritzte Wiese zum Selbstschutz drei Tage lang nicht mehr betreten. Eine eventuell dritte Aktion mit Dursban folgt Anfang Juni.
  • Direkt in der Blütezeit wird das zu Unrecht als relativ ungefährlich eingestufte Calypso, ein Neonikotinoid, eingesetzt. Während die ersten beiden Pestizide die Bienenstände weitgehend vernichten, bewirkt Calypso bei den Insekten einen alzheimerartigen Verwirreffekt: Die Bienen finden ihre Stöcke nicht mehr auf und gehen zugrunde. Der negative Einfluss von Calypso auf Sammelverhalten und das Lernvermögen von Honigbienen ist nachgewiesen.
  • Hinzu kommen starke Dosen von Confidor als Lausmittel u. a. Mittel, ebenfalls aus der Gruppe der für die Bienen bedenklichen Neonikotinoide.

Somit werden innerhalb von 12 Wochen bis zu 6 bienengefährliche Insektizide empfohlen und eingesetzt. Standimker in unmittelbarer Nähe des Obstbaugebietes sind gezwungen, ihr Hobby oder ihren Nebenerwerb aufzugeben, falls sich die Sachlage nicht unmittelbar ändert. Manche Imker sehen sich daher gezwungen, Bienenvölker vor den Spritzkampagnen aus betroffenen Gebieten zu bergen und in höhere Lagen bzw. pestizidfreie Regionen zu verbringen, um sie dann wieder repatriieren.

Bei mindestens vier Spritzserien im Jahr kommen die Bienenvölker unter starken Druck, der sich heuer ob der Regenfälle und der dadurch notwendigen Zusatzspritzungen weiter verstärkt hat. Professionelle Imker erleben ein Jahr wie 2013 als existenzbedrohend und müssen sich überlegen, ob sie die Imkerei unter solchen Bedingungen noch weiter betreiben können.. In Aussprachen zwischen Imkern und Vertretern der Landwirtschaft wurde im heurigen Frühjahr zwar eine gemeinsam anzustrebende Lösungsstrategie besprochen, aber vorerst offenbar ohne Wirkung. Ein Stopp des zunehmenden Bienensterbens ist jedoch anzustreben, nicht nur im Interesse der Imker und ihrer Bienenvölker, sondern auch wegen der Befruchtungseffekte der Bienen auf die Blüten. Auch wenn inzwischen viele Bauern den Beitrag der Biene zur Befruchtung nicht mehr hoch schätzen und sogar herunterspielen, ist ihr Beitrag sicher bei 20-30% der Ernte anzusetzen.

Die Imker selbst haben eine Reihe Ziel führender Vorschläge erarbeitet, die zu beherzigen sind, wie folgende Regeln:

  • Kein Spritzen von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln auf blühende Pflanzen, da dies die Bienen besonders gefährdet; schonendes Vorgehen in der Vorblütezeit, Kontrolle durch ein Monitoring-System;
  • Bevorzugtes Ausbringen insektengefährlicher Mittel bei schwachem Bienenflug in den Abend- und Nachstunden;
  • Stichprobenartige Rückstandsanalysen blühender Pflanzen zur Erhebung von Pestiziden;
  • Stichprobenartige Kontrollmaßnahmen direkt beim Ausbringen von Pestiziden;
  • Wissenschaftliche Beobachtung ausgewählter Bienenstandorte mit Kontrolle des Bienenflugs und Rückstandsanalysen in Wachs, Pollen und Honig;
  • Auch die Frage des allfälligen Schadensersatzes ist offen.

Kürzlich hat sich auch der Südtiroler Landtag in einem Beschlussantrag mit der Frage der Auswirkungen der Pestizide auf Bienen befasst, wobei der Laimburg ein Monitoring-Auftrag erteilt wurde. Ein erster Schritt der Anerkennung der Problematik, die aber bislang verharmlost wird.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Wie lässt sich die Koexistenz zwischen Imkern und Obstbauern verbessern, wird ein ständiges Monitoring (Laimburg, Beratungsring, AGRIOS, Imker- und Bauernbund) zur Klärung der auftretenden Fragen eingerichtet?
  • Wird ein zielführendes Maßnahmenpaket für das Jahr 2014 ausgearbeitet, wer überwacht die Umsetzung?
  • Wie stellt sich die Haftungsfrage, wer haftet und ersetzt den Imkern die Schäden, wie kann eine gerechte, rechtlich fundierte Bewertung und Quantifizierung vorgenommen werden?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 28. Juni 2013

 

BBT Aicha 17-09-2008Wie das letzte Schwein, das über die Mauern des belagerten und ausgehungerten Sauschlosses geworfen wurde, nimmt sich die Maßnahme des Staates aus, die am 21. Juni 2013 mit einer Notverordnung in der Abgeordnetenkammer getroffen wurde.

Einerseits bräuchte der Staat dringend 75 Milliarden €, um dringende Verpflichtungen abzudecken und einen Staatsbankrott abzulenken, gleichzeitig beschließt er, von 2015 bis 2024 jährlich 120 Millionen € für die südliche Zulaufstrecke zum Brenner-Basistunnel zu veranlagen.

Für die 190 km Zulaufstrecke zwischen Verona und Franzensfeste besteht noch kein baureifes Baulos, für manche Abschnitte steht noch nicht einmal der Trassenverlauf fest. Der Betonlobby ist es gelungen, Geldmittel für ein kapitalintensives Großprojekt zu binden, gleichzeitig aber fehlt das Geld für dringend notwendige Modernisierungsmaßnahmen der italienischen Bahn.

Der umtriebige Minister Maurizio Lupi hat diese gestern beschlossene Finanzierung in ein Notstandspaket eingeschleust, das für die Linderung der Not der Erdbebenopfer gedacht ist. Gleichzeitig stellt eine Regierung mit satter Mehrheit die Vertrauensfrage, damit die Abgeordneten ja keine peinlichen Fragen stellen können.

Die SVP, seit jeher von diesem sinnlosen Loch unter dem Brenner förmlich besessen, stimmt weiteren Finanzierungen natürlich zu. Dabei vergessen die bauwütigen Politiker jede Maßnahme zur Reduzierung nicht notwendiger Verkehre und zur effektiven Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die nicht ausgelastete Schiene. Und schließlich: 120 Millionen € jährlich entsprechen wohl nicht einmal 10 % der zum Ausbau der Zulaufstrecken benötigten Finanzmittel.

Erklärung der Landesversammlung

Bozen, den 22. Juni 2013

stausee-franzensfesteAnfang Juni 2013 wurde der Stausee von Franzensfeste völlig entleert und zwar so radikal, dass der Eisack unterhalb der Staumauer eine Woche lang mehr einer Kloake als einem normalen Wasserlauf glich. Obwohl nur eine Spülung im Dreijahres-Rhythmus vorgesehen war, wurde der Abstand verkürzt, offenbar aus dem Grund, um das vom letzten Hochwasser (August 2013) verursachte Geschiebe abfließen zu lassen. Die Überlebenschancen des Kleinfischbestands im Eisack, aber auch größerer Fische, wurden durch die Wucht dieses „vollkommenen Ablasses“ minimiert, wenn nicht auf Null gedrückt. Obwohl Fischereivereine und der Landesverband vorgewarnt wurden, sollte für die Zukunft doch endlich nach einer sanfteren Lösung zur Reinigung des Stausees gesucht werden, um den regelmäßigen Kahlschlag von Fischbeständen und Limnologie zu vermeiden.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Warum erfolgten im Juni 2013 so massive und anhaltende Spülungen?
  2. Ist eine Schätzung und realistische Bilanzierung des Schadens vorgesehen?
  3. Welche Ausgleichsmaßnahen werden gewährt?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 17. Juni 2013

 

ForststrasseMarmortransportDer „provisorische Abtransport“ des Göflaner Marmors über die Forststraße ist seit Jahren ein leidiges Dauerthema: Jüngst hat ein Urteil des Staatsrates eine Umwidmung der Straße von Göflan zum Mitterwantlbruch in eine Gemeindestraße abgelehnt und somit der Lieferung größerer Marmormengen über diese Route einen Riegel vorgeschoben. Die Straße erfreut sich zwar ob ihrer bequemen Fahrbarkeit großer Beliebtheit bei Gemeinden und Betreibern, mehr als eine provisorische, vom Landeshauptmann zu genehmigende und strikt kontingentierte Lieferung ist aber nicht möglich. Zudem steht die Schrägbahn als Alternative offen. Dennoch werden auch nach dem Staatsrats-Urteil offenbar größere Mengen vorschriftswidrig, aber straffrei über die Forststraße geliefert

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  • Welche Genehmigungen auf der Forststraße, in welchem Umfang und mit welcher Dauer liegen aktuell seitens der Landesregierung vor?
  • Werden die Transporte auf der Forststraße durch Zählung erfasst?
  • Unterstützt die Landesregierung immer noch das Ziel, dass künftig der Marmortransport ausschließlich über die Schrägbahn erfolgen soll?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, den 17. Juni 2013

 

HochwassergebietDas jüngste Hochwasser hat in Österreich, Niederbayern und Sachsen-Anhalt, in Ungarn und Tschechien enorme Schäden angerichtet und die Flutkatastrophe von 2002 offenbar weit übertroffen. Die Beseitigung der Schäden in Milliardenhöhe wird im Sommer unter Hochdruck anlaufen müssen, um die Bewohnbarkeit von Häusern, Wohnungen und Betriebsgebäuden vor Wintereinbruch schnellstens wieder herzustellen. Bundesregierungen, Länder und das erfreulich hohe Spendenaufkommen aus Deutschland und Österreich selbst, aber auch aus Südtirol, schaffen hier wichtige Finanzierungsgrundlagen. Dabei stellt sich die Frage, ob nicht das durch gute Qualifikation, Leistungsbereitschaft und Sprachkenntnisse ausgewiesene Südtiroler Handwerk und Bauunternehmen wichtige Aufträge übernehmen könnten: Zum einen, um qualifizierte Handwerksleistungen zügig anzubieten, zum anderen um in Krisenzeiten willkommene Aufträge zu sichern. Beiden Seiten wären damit gedient.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Kann die Landesregierung im Verein mit Verbänden und Handelskammer sich als Mittler einschalten und über Kontakte mit Landesregierungen der Krisengebiete entsprechende Kanäle und Angebote aktivieren?
  • Kann sie durch Garantieleistungen und Bürgschaften die Übernahme allfälliger Aufträge entsprechend erleichtern?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 17. Juni 2013

 

OLYMPUS DIGITAL CAMERADer nunmehr angelaufene Bau eines Rückhaltebeckens am Walder- und am Kirchbergbach bergseits von Winnebach durch die Abt. Wasserschutzbauten erweist sich mit 140 m Breite und 13 m Höhe als unerwartet massiver Landschaftseingriff, der Anwohner, Naturschützer und vormals aktive Experten alarmiert hat. Die im Endausbau offenbar mit stattlichen 1,6 Mio. € veranschlagte Maßnahme wird zwar z. T. aus EU-Geldern finanziert, fragt sich aber, ob die mit ca. 40.000 m3 angesetzte Dimensionierung des Beckens in dieser Form wirklich notwendig ist. Auch kleinere Maßnahmen könnten nach Ansicht von Fachleuten dazu geeignet sein, die Gefahr eines 100-jährigen Hochwassers einzudämmen und die Gefahrenzonen zu reduzieren.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Wie hoch ist die verbaute Summe, wie hoch der Anteil an EU-Mitteln?
  • Ist für einen Bau dieser Größenordnung keine Umweltstudie erforderlich, wenn ja, was hat sie ergeben?
  • Welche Bauzeit ist vorgesehen, gibt es Ausgleichsmaßnahmen?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 23. Mai 2013

 

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Nach Mals hat nun auch Taufers im Münstertal über die Errichtung eines Kraftwerks am Rambach abgestimmt. Das Ergebnis hätte knapper nicht sein können: 51,43% Pro-Stimmen für die Errichtung eines Kraftwerkes und 48,2% Nein-Voten entsprechen beinahe einem Patt. Die hohe Beteiligung von knapp 50% der Wahlbürger ist in jedem Fall ein weiterer Erfolg Direkter Demokratie.

Beeindruckend sind allemal Einsatz und Erfolg der Umweltschützer, die sich trotz der Vorentscheidung in Mals vor wenigen Monaten ihren rückhaltlosen Kampf für den Erhalt des letzten naturnahen Talflusses geführt haben. Ein so starkes Votum Pro-Rambach in einer Gemeinde, die sich von der Nutzung besondere Vorteile verspricht, bekundet die Reife und Liebe vieler Bürgerinnen und Bürger zu „ihrem Rom“.

Ihnen und den Umweltschützern, zumal der Umweltgruppe Vinschgau, gebührt der Dank des ganzen Landes, da in Taufers dem hemmungslosen Drang nach Wassernutzung trotz knapper Niederlage ein deutlicher Dämpfer verpasst wurde.

Leider verfügt das Land bisher noch über keinen Gewässerschutzplan, der die Standorte und Verbotszonen für Kraftwerke festschreibt; so bleibt alles den Gemeinden überlassen und das Risiko für hemmungslose Ausbeute hoch.

  • Die Gemeinden Mals und Taufers sollten sich neben ihren Kraftwerksplänen auch die Option eines Moratoriums gut überlegen, zumal dann, wenn die Karten im landesweiten Stromstreit zugunsten der Gemeinden neu gemischt werden.
  • Fazit: Auf Landesebene ist ein Gewässerschutzplan überfällig, ebenso ein Verteilungsplan für E-Werke. Bis dahin sind ein Stopp und Moratorium für neue Anlagen unabdingbar.

Bozen, den 8. April 2013

Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss