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Air Alps: die von Land und Region eingesetzten 6 Mio € gehen in Rauch auf

AIR ALPS - esposto alla Corte dei Conti - Dello Sbarba e Heiss 033EINGABE

Air Alps geht in Konkurs und die von Land und Region eingesetzten 6 Mio. € gehen in Rauch auf.

Ein Schaden zu Lasten der öffentlichen Hand ist wahrscheinlich

Die Unterfertigten Riccardo Dello Sbarba und Hans Heiss, Abgeordnete zum Südtiroler Landtag, stellen folgenden Sachverhalt vor:

Am 20. August 2013 haben die Verantwortlichen von Air Alps offiziell die Liquidation der Fluggesellschaft mitgeteilt. Dieses Ende war im Hinblick auf die verheerende Geschichte dieser Gesellschaft leicht absehbar.

Land und Region haben 2005 und 2006 (Landeshauptmann bzw. Präsident der Regionalregierung war jeweils Luis Durnwalder) 6 Mio. € aus Steuermitteln der Bürgerinnen und Bürger in die Gesellschaft investiert. Das Land Südtirol hat über die STA 4.470.000 € (aktuell beträgt die Beteiligung 4,58%); die Region hingegen 1,5 Mio. € (bei einer Beteiligung von 1,8%) in die Gesellschaft eingebracht. Zu diesen beträchtlichen Mitteln kommen noch ca. 4 Mio. € hinzu, die das Land Air Alps 2012 und 2013 für den Flug Bozen-Rom zur Verfügung gestellt hat.

Das Air-Alps-Abenteuer hat sich als wahres Finanzdesaster für Land und Region entpuppt. Um das Debakel abzuwenden, haben wir Grüne seit Jahren mit Nachdruck gefordert– mit einem Beschlussantrag bereits im Jahr 2009 (Nr. 127: „Unverzüglicher Ausstieg aus Air Alps“), dass beide Körperschaften baldmöglichst aus der Gesellschaft aussteigen sollten, um auf diese Weise die öffentlichen Haushalte vor den Folgen einer wahrscheinlichen Liquidation sicherzustellen. Schließlich wurden unsere gleichlautenden Beschlussanträge mit großer Mehrheit vom Regionalrat am 14. Mai 2013 (BA Nr. 54/2013) und Südtiroler Landtag am 5. Juni 2013 (BA Nr. 643/2013) angenommen.

Uns ist nicht bekannt, dass die Landes- und die Regionalregierung den angenommenen Beschlussanträgen Folge geleistet hätten. Nun sehen Land und Region ihre Investitionen in Rauch aufgehen, als Mitglieder einer in Liquidation befindlichen Gesellschaft. Sie riskieren überdies – entsprechend dem jeweiligen Anteil – für die Entschädigung der Gläubiger zu haften.

Beide Beteiligungen entbehrten jeder Rechtfertigung, da keinerlei öffentliches Interesse daran bestand, öffentliches Geld in eine private Fluggesellschaft zu stecken, die zudem von Anfang an in finanziellen Turbulenzen dahin trieb. Diese Mittel der Bürgerinnen und Bürger hätten weit besser dazu verwendet werden sollen, um die Bedürftigsten der Gesellschaft vor den Auswirkungen der Wirtschaftskrise zu sichern, um Forschung & Entwicklung oder Kultur zu fördern.

Es ist daran zu erinnern, dass die politische Mehrheit im Lande und die Landesregierung alles daran gesetzt haben, um sich der Pflicht zu entziehen, Beteiligungen zu vermeiden, die nicht im öffentlichen Interesse lagen. Dies belegen die Änderungen des Landesgesetzes 12/2007, Art. 1, Abs. 4: darin wurden dem Land Beteiligungen untersagt, die nicht von öffentlichem Interesse waren und erlegten dem Land den Ausstieg aus solchen Beteiligungen verpflichtend auf. Die Norm betraf selbstverständlich auch die Gesellschaft Air Alps, eine private Fluggesellschaft (denn von öffentlichem Interesse wurde nur der Flug Bozen-Rom erklärt, der jedenfalls ausgeschrieben wird und von jeder Gesellschaft, die die Ausschreibung gewinnt, wahrgenommen werden kann, wie dies mit dem Ausschluss von Air Alps tatsächlich der Fall war). Das Abstoßen von Beteiligungen sollte innerhalb von zwei Jahren erfolgen, jedenfalls innerhalb 2009.

Aber exakt im Jahr 2009 unternahm die politische Mehrheit im Lande, auf Vorschlag der Landesregierung , eine Reform des Gesetzes 12/2007 mithilfe von Art. 13 des Landesgesetzes 41/2009: Diese setzte fest, dass die Unvereinbarkeit nur die „direkten Beteiligungen“ betreffe, sodass die Beteiligung bei Air Alps „gerettet“ werden kann, da sie das Land nicht direkt hält, sondern über die Gesellschaft STA, die sich aber jedenfalls im Eigentum des Landes befindet.

Mit dieser Änderung wurden die europäischen Normen, auf deren Grundlage das Gesetz 12/2007 erlassen wurde, locker umgangen.

Schließlich ist daran zu erinnern, dass 2010, als sich die Schwierigkeit von Air Alps bereits abzeichnete, die Krise im letzten Moment durch den Einstieg der Gesellschaft Welcome Air vermieden wurde. Die Südtiroler Investoren (eine Seilschaft örtlicher Unternehmer) hingegen veräußerten ihre Quoten an Welcome Air, während die einzelnen Eigner, die keine Quoten abtraten, das Land Südtirol und die Region Trentino-Südtirol waren und so die letzte Gelegenheit verpassten, die Anteile abzustoßen, ohne das gesamte Kapital zu verlieren. Eine unverantwortliche Untätigkeit, die gewiss erklärungsbedürftig ist.

Aus all diesen Gründen

ersuchen die unterfertigten Landtagsabgeordneten die Staatsanwaltschaft beim Rechnungshof festzustellen, ob im oben angeführten Fall ein Schaden für das Ärar entstanden ist und ob die Voraussetzungen vorliegen, um entsprechend vorzugehen.

Die Unterfertigten bitten, über die allfällige Entwicklung der Erhebungen informiert zu werden, die diese Staatsanwaltschaft unternehmen will.

Mit freundlichen Grüßen, die Landtagsabgeordneten

Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Bozen, den 22. August 2013

 

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