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Für die Grünen wird eher an Demokratie und Innovation gespart.

Laut Medienmeldungen verteidigt der SIAG-Generaldirektor Stefan Gasslitter die Umrüstung der Landescomputer auf Microsoft unter anderem mit „Einsparungen“.
Zur Erinnerung: Jahrelang wurde in der Landesverwaltung auf eine Open-Source-Lösung hingearbeitet und dies wurde auch immer offen kundgetan. Man wollte damit die Abhängigkeit von internationalen Software-Konzernen vermindern und entsprechend auch finanzielle Einsparungen erwirken. Plötzlich wurde dann aber ein Beschluss der Landesregierung gefasst, der am 12. April 2016 diesen Bestrebungen zuwiderlief. Mit dem Beschluss Nr. 388 wurden dann die Weichen für eine Cloud-Lösung gestellt, die derzeit mit Open-Source-Werkzeugen nicht leistbar ist.
Am 22.04.2016 wurde dann über die SIAG ein Auftrag über die Lieferung von Microsoft-Lizenzen an die Telecom Italia erteilt. Mit Consip-Konvention wurden all jene Nutzungsvereinbarungen für Softwarepakete der Microsoft erworben, die bereits vor Ablauf des alten Vertrages in der Verwaltung im Einsatz waren und die angepasst werden mussten, außerdem wurden die Verträge für jene Pakete abgeschlossen, die zur Online-Nutzung von Office 365 notwendig waren (inkl. Cloud-Dienste).
Die insgesamt 16.164 Lizenzen für 3 Jahre laufen mit 31.05.2019 aus. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 5.522.524,86 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Alle diese Angaben entstammen der Antwort auf unsere Landtagsanfrage Nr.2028/16. In derselben Antwort wurde auch ausgesagt, dass es das Ziel der Landesregierung sei, das Rollout der alten Lizenzen innerhalb 2016 abzuschließen und die neu erworbenen Lizenzen noch 2016 einzusetzen.
Laut den gestrigen Meldungen wird dieser Einsatz nun abgeschlossen, ein Jahr später als angekündigt. In der Zwischenzeit, so wurde uns von Landesrätin Deeg mitgeteilt, nutzten 421 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung das gesamte Office-365-Paket,
während „Teile der Lizenzen von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung genutzt“ wurden.
Wir Grünen haben wiederholt kritisiert, dass das Abgehen von der Open-Source-Orientierung einen Demokratieverlust darstellt und das Potenzial an digitaler Nachhaltigkeit und zugleich Innovation, das von der Landesverwaltung ausgehen sollte, verloren geht.
Die Klage Gasslitters, es gebe in Südtirol zu wenig Fachkompetenzen in der IT-Wirtschaft zur Weiterentwicklung von Open-Source-Lösungen, ist daher absurd. Ist es doch gerade die Vorgangsweise der Landesregierung und der SIAG rund um die bewusste Abkehr von Open-Source, die genau zum Abbau von Kompetenzen in diesem strategischen Bereich führt.
Falls es sich also tatsächlich um „Einsparungen“ handelt, so kann das Südtirol auf längere Sicht teuer zu stehen kommen.
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss
und die AG Digital Sustainability der Verdi Grüne Vërc

Eine goldene Pyramide mit tönernem Fundament


Nach der Diskussion im Gesetzgebungsausschuss wird das Führungskräftegesetz diese Woche, ab Donnerstag, den 29. Juni, im Landtag behandelt. Unsere anfänglichen Bedenken haben sich bestätigt: Der Ansatz, der die Stärkung der Pyramidenspitze (des Managements) zugunsten der unteren öffentlichen Verwaltungsebenen (den ausführenden Ebenen) vorsah, hat sich durchgesetzt. Von der oft versprochenen Demokratisierung und Transparenz ist im Gesetzentwurf nichts zu lesen.

Die Grüne Fraktion hat einen Minderheitenbericht verfasst, den wir Interessierten hier als Lesevorschlag zum Gesetzentwurf kurz zusammengefasst haben.
Der erste Abschnitt des Entwurfs regelt die Zulagen für Führungsaufträge. Momentan kosten die 23 Spitzenpositionen über 2 Millionen Euro im Jahr. Die acht RessortchefInnen und drei SchulamtsleiterInnen verdienen jeweils zwischen 77.000 und 142.000 Euro jährlich. Dazu kommen der Generaldirektor (128.700 Euro) und der Generalsekretär (158.000 Euro). Anstatt die untere, ausführende Ebene (AmtsdirektorInnen, die auf Grundlage eines Wettbewerbs ausgewählt werden) zu stärken, geht der vorliegende Gesetzentwurf sogar soweit, die Gehaltsobergrenze für RessortdirektorInnen auf 240.000 Euro zu schrauben. Wir finden, dass eine fähige Landesrätin oder ein fähiger Landesrat imstande sein müsste, mit den ihm oder ihr zugeteilten Abteilungen direkt zu kommunizieren. Die Schwächung der unteren Ebene und die Überbewertung der Führungsebene kristallisieren sich als Grundpfeiler dieses Gesetzes heraus.
Unserer Meinung nach sind die AmtsdirektorInnen wesentliche TrägerInnen des Managements des Landes. Wir haben zu diesen Punkten verschiedene Abänderungsanträge vorgelegt. Unser Vorschlag, die Gehaltsobergrenze für die Ressortdirektion auf 160.000 € zu begrenzen, wurde im Gesetzgebungsausschuss abgelehnt. Wir werden sie in der Landtagsdebatte wieder zur Abstimmung stellen.
Im zweiten Abschnitt geht es um das Verhältnis zwischen Politik und Verwaltung. Hieß es früher noch „politische Führung“, so wird dies künftig in eine „strategische Planung“ umgedeutet. Was wie eine rein sprachliche Korrektur aussieht, bedeutet in Wirklichkeit eine Vermischung der Ebenen. Die politische Ebene sollte sich auf ihre Aufgabe der politischen Führung besinnen und die Umsetzung samt der strategischen Planung der Landesverwaltung überlassen. Unserer
Meinung nach ist es richtig, dass die/der Generaldirektor/in vom Landeshauptmann/von der Landeshauptfrau bestellt wird, ihr/sein Mandat sollte jedoch nicht an jenes des Landeshauptmanns/der Landeshauptfrau geknüpft sein.
Wir setzen uns dafür ein, dass die politische Führung bei ihrer Kernaufgabe bleibt, ohne sich in die strategische Planung einzumischen. Die Amtszeit der Generaldirektorin/des Generaldirektors sollte nicht an den Landeshauptmann/die Landeshauptfrau gebunden sein, sondern die Anstellung sollte befristet sein (5 Jahre), um mehr Unabhängigkeit zu garantieren.
Die Abschnitte drei bis fünf betreffen den Anwendungsbereich, die Rechtswirkungen, Aufhebungen, Finanzbestimmungen und das Inkrafttreten. Bei dieser Gelegenheit hätte sich angeboten, eine alte Ad-Personam-Bestimmung aufzuheben, die – klassisches Erbe der Ära Durnwalder – vorsieht, dass der Kabinettschef des Landeshauptmanns/der Landeshauptfrau in das Führungskräfteverzeichnis aufgenommen wird.
Unser Abänderungsantrag, um dieses Relikt alter Zeiten zu streichen, wurde im Ausschuss abgelehnt. Wir werden ihn im Landtag nochmals vorlegen.
Letztlich hat innerhalb der Landesverwaltung den Kürzeren gezogen, wer den unteren Teil der Pyramide (AmtsdirektorInnen, KoordinatorInnen) stärken wollte. Von der versprochenen Demokratisierungs- und Transparenzoffensive ist bis auf weiteres keine Rede. Ein weiteres Mal enttäuscht die Landesregierung genau in dem Bereich, in dem sie 2013 die größten Versprechen getätigt hatte – in der Trennung von Politik und Verwaltung, die nach wie vor auf dem Spiel steht.
Bozen, 26.06.2017
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba
Minderheitenbericht:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/06/Minderheitenbericht_Relazione-di-minoranza_Foppa.pdf“]

Der neue Gesetzentwurf zur Führungsstruktur der Landesverwaltung setzt auf die Spitzenbeamten. Auf Kosten von Know-How und sozialer Gerechtigkeit – und mit Spitzengehältern bis zu 240.000 Euro!
Am 18.5. hat die Landesregierung den Gesetzentwurf zur Führungsstruktur der Landesverwaltung beschlossen. Damit schließt sich die erste, von vielen Stolpersteinen und ersten Opfern gekennzeichnete Phase dieses „Reformgesetzes“. Die Öffentlichkeit konnte mitverfolgen oder erahnen, welche Auseinandersetzungen sich in den Chefetagen von Verwaltung und Politik abspielten. Verschiedene Ansätze standen sich gegenüber: Die Frage, ob es die unterste Führungsebene zu stärken gälte (AmtsdirektorInnen, KoordinatorInnen) – oder aber ob die höchste (insbesondere die RessortdirektorInnen) weiter aufgewertet werden sollte.
Die Grüne Fraktion weist seit Langem darauf hin, dass die Ressortdirektionen, von der politischen Mehrheit ernannt, die „goldene Spitze der Pyramide“ darstellen (s. Anfrage in der Aktuellen Fragestunde vom 12.01.2016, und Antwort).
Die 23 Spitzenpositionen in den Ressortdirektionen kosten über 2 Millionen im Jahr. Die acht RessortchefInnen und drei SchulamtsleiterInnen verdienten im Jahr 2015 zwischen 77.000 und 142.700 Euro, dazu kommen Generaldirektor (128.700 Euro) und Generalsekretär (158.200 Euro) [alle Angaben sind Bruttogehälter, ohne allfällige Ergebniszulagen].
Es handelt sich um Personen (bis auf den Generaldirektor, der mit Auswahlverfahren ernannt wurde) aus dem Umfeld der LandesrätInnen, oft auch aus dem engsten politischen Vertrauenskreis, die für die Dauer der Legislaturperiode an die Spitze der Beamtenschaft gesetzt werden. Auf sie setzen heißt, die politische Ebene zu stärken. Der von der Landesregierung beschlossene LGE wertet diese Ebene auf, etwa dadurch, dass eine theoretische Gehaltsobergrenze eingeführt wird, die weit über den derzeitigen Gehältern liegt, nämlich bei 240.000 Euro. Eine gefährliche Entwicklung: Bekanntlich werden Höchstgrenzen schnell zu Normalgrenzen. Wie man diese Spitzengehälter politisch ernannter Führungskräfte den Normalverdienenden verständlich machen soll, ist schleierhaft.
Unserer Meinung nach sind die AmtsdirektorInnen, die Führungskräfte der untersten Verwaltungseinheiten, ernannt mit Wettbewerben oder anderen Auswahlverfahren, wesentliche Trägerinnen und Träger des Managements des Landes. Daneben arbeiten die KoordinatorInnen in inhaltlicher Nähe zu ihren Projekten und leisten wertvolle Arbeit. Während mit dem neuen Gesetz die Führungskräftezulage durch ein teureres, dem gesamtstaatlichen Muster folgendes System ersetzt wird, droht der Koordinierungszulage der KoordinatorInnen die ersatzlose Streichung. Dadurch werden die untersten Führungsebenen benachteiligt, das Wissen und die Kompetenzen, die die KoordinatorInnen im Lauf der Zeit erwerben, werden nicht gewürdigt.
Die Entmachtung der untersten Ebenen mit Aufwertung der obersten zieht sich durch den Entwurf, etwa wenn die Delegierung nach unten begründet werden muss, während es dem Ressortdirektor frei steht, „den Erlass von Verwaltungsakten an sich zu ziehen“.
Weitere Aspekte des Gesetzentwurfs werden im Laufe der Debatte im Ausschuss zutage treten und sicher auf Kritik stoßen.
Ein erstes Fazit unsererseits: Von Demokratisierungs- und Transparenzoffensive oder wenigstens einem Schub in diese Richtung ist bis auf Weiteres keine Rede. Ein weiteres Mal enttäuscht die Landesregierung genau in dem Bereich, in dem sie 2013 die größten Versprechen getätigt hatte – in der Trennung von Politik und Verwaltung, die immer mehr auf dem Spiele steht.
Bozen, 19.05.2017
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

„Fünf kleine Direktorlein…“

PyramideWährend wir der Gemeinde Bozen zu ihrem neuen Generaldirektor Andrea Zeppa gratulieren, stellen wir ein weiteres Mal die Fragwürdigkeit der Positionen der RessortdirektorInnen fest.
Bereits zu Jahresbeginn wiesen wir in einer Landtagsanfrage („Die goldene Pyramide“) auf die Problematik der RessortdirektorInnen hin. Offiziell als Bindeglieder zwischen Politik und Verwaltung eingesetzt, ist ihr Amt in Wirklichkeit rein politisch besetzt und bietet somit Gelegenheit zur Platzierung von Personen aus dem politischen Umfeld der Mehrheitsparteien. Das derzeitige, nie vorher in dieser Dimension beobachtete Posten-Domino (5 von 8 sind bereits „umgefallen“) beweist das in vollem Ausmaß.
Wir halten die teuren Ressortdirektorsposten für überflüssig. Eine gute Landesrätin oder ein guter Landesrat muss imstande sein, mithilfe einer fähigen persönlichen Referentin oder Referenten, mit der Handvoll AbteilungsdirektorInnen des jeweiligen Ressorts die Geschicke der Landesverwaltung politisch zu lenken. Wir erinnern daran, dass die RessortleiterInnen 2014 zwischen 60.435 Euro (Michael Mayr) und 141.147,75 Euro (Valentino Pagani) bzw. 164.981,17 Euro (Eros Magnago) verdienten, insgesamt erreichen die Gehälter und Zulagen der Ressortchefs über 1,5 Millionen pro Jahr. Dazu kommen die persönlichen ReferentInnen der LandesrätInnen (insg. 559.000 Euro).
Das bedeutet, dass 23 Personen über 2 Millionen Euro jährlich kosten. Angesichts der Debatte über notwendige Prioritäten, die landesweit gerade virulent geführt wird, müsste der Sinn der Ressortdirektionen dringend überdacht werden.
Das derzeit in Ausarbeitung befindliche Führungskräftegesetz bietet hierzu Anlass. Die Richtung, die es einzuschlagen gilt, ist jene der Stärkung der Amtsdirektionen. Innovation, Führungsstärke und Entwicklung entstehen meiste dort, wo die Projekte gesteuert werden und so müsste man auf den Mittelbau setzen. Indes befürchten wir, dass es am Ende dennoch zur Aufwertung der obersten Etagen kommen wird, wo die Einflussnahme der Politik am unmittelbarsten möglich ist.
Dies aber wäre ein fatales Zeichen von Schwäche – wie sie von den „flüchtigen“ Ressortdirektionen schon bezeugt wird, die auffallend oft den Einflussbereich ihrer Landesrätinnen und –räte verlassen.
 

                                                                                                                                 22.07.2016

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss

Das neue Gesetz zur „offenen Verwaltung“

Der Erste Gesetzgebungsausschuss hat heute den Gesetzentwurf 69/15 mit dem handlichen Titel „Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Rechts auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen sowie Bestimmungen im Sachbereich der Publizität, der Transparenz, der digitalen Verwaltung, der Verwaltungsdokumente, der Veröffentlichung von Verwaltungs- und normativen Akten sowie zur Einrichtung des Schalters für die Beziehungen zur Öffentlichkeit (Allgemeines Verwaltungsgesetz)“ mehrheitlich genehmigt.
Das Gesetz ist eine Anpassung an staatliche Vorgaben und soll einige Verbesserungen für die BürgerInnen im Zugang zur öffentlichen Verwaltung bieten. Unmut gab es im Ausschuss von Anfang an, als klar wurde, dass das Gesetz in aller Eile zusammengeschustert worden war.
Dies machte den Durchblick zwischen zu änderndem Gesetz, Gesetzentwurf, Änderungsanträgen und Änderungsanträgen zu Änderungsanträgen, großteils von der Mehrheit oder gar von der Regierung selber eingebracht, schier unmöglich. Ob die Landesrätin von ihren Parteigenossen oder vom eigenen Ehrgeiz getrieben war (oder von beidem), war nicht klar.  Jedenfalls bot die ziemlich improvisierte Inszenierung die ideale Kulisse für eine Auseinandersetzung innerhalb der Volkspartei. „Zu viel der Geschäftigkeit – Frau Landesrätin!“, war jedenfalls die allgemeine Reaktion angesichts dieses vielfach zusammengeflickten Work in Progress.
Neben Fristen und Abläufen, neu eingeführtem Bürgerschalter (gut!) und Regelung des Interessenskonfliktes (ebenfalls gut, wenn auch mit Einschränkung für Kleingemeinden), Organisationseinheiten und Ersatzbefugnissen, Transparenz und Sachverhaltsermittlungen drehte sich die zähe, titelgerecht sperrige Debatte zu Recht um die Sprache. Mit einer guten Dosis Arroganz versteifte sich die Mehrheit darauf, einen letztlich großteils unverständlichen Text zu abzusegnen und dilettantische Unlesbarkeit als juristische Fachsprache auszugeben.
So war es nicht möglich, die von öffentlichen Verwaltungsakten Betroffenen als „Nutzerinnen und Nutzer“ oder „Nutzende“ zu bezeichnen, anstelle sie mit der im Text gängigen Benennung „private Rechtssubjekte“ (!) zu apostrophieren.
Auch der Vorschlag, die Grundsätze des Gesetzes in eine allgemein verständliche Sprache im Sinne der Nutzerfreundlichkeit (pardon: der Freundlichkeit gegenüber privaten Rechtssubjekten!) zu übertragen, erhielt nur eine einzige Stimme.
Es ist paradox, ja wohl auch makaber: Die oft gehörten Bekenntnisse zu Demut und Bürgernähe sind verhallt, Politik erweist sich wieder einmal als tragisch innovationsresistentes Feld, bürokratisch überdüngt und monoton.
So bleiben die zum Teil guten Ansätze eines Gesetzes zur Offenen Verwaltung weit entfernt von jenen, für die es gedacht war: die BürgerInnen und Bürger, die zu privaten Rechtssubjekten verkommen.
landesverwaltung
26.02.2015
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

Anfrage zur aktuellen Fragestunde:
PyramideAn der Spitze der Landesverwaltung stehen oberhalb der etwa 40 Abteilungen die derzeit 13 Ressorts.
Ihre Aufgabe ist es laut Bürgernetz „die politischen Entscheidungen und die von der Landesregierung beschlossenen politischen Programme umzusetzen“.
Es stellen sich hierzu doch immer wieder einige Fragen und Zweifel.
So gibt es etwa immer wieder Überschneidungen mit den Ämtern und Abteilungen, zweitens sind die Ressortdirektionen politisch besetzt und bieten somit Gelegenheit für die „Unterbringung“ von Personen aus dem politischen Umfeld der Mehrheitsparteien, drittens stellt sich angesichts der hohen Gehälter auch die Kostenfrage.
Die RessortleiterInnen verdienten 2014 zwischen 60.435 Euro (Michael Mayr) und 141.147,75 Euro (Valentino Pagani) bzw. 164.981,17 Euro (Eros Magnago), insgesamt machen die Gehälter und Zulagen der Ressortchefs über 1,5 Millionen pro Jahr aus. Dazu kommen die persönlichen ReferentInnen der LandesrätInnen (insg. 559.000 Euro) – das bedeutet, dass 23 Personen über 2 Millionen kosten, das ist 1/10 dessen, was die gesamten Landesangestellten mit dem letzten Haushaltsgesetz an Gehaltsaufstockung erhalten werden.
Wenn wir an Arbeitsüberlastung und Personalnotstand etwa im Kindergarten denken, so ist dieser „Wasserkopf“ im Land doch sehr bedenklich und eine Umverteilung „von oben nach unten“ dringend nötig.
Wir haben in diesem Zusammenhang daher folgende Anfrage an die Landesregierung gerichtet und erwarten die Antwort in der aktuellen Fragestunde am 12. Jänner:
1.       Wieviel Personal haben die 13 Ressortdirektionen der Landesregierung insgesamt (neben den DirektorInnen und ReferentInnen) in welchen Funktionsebenen und mit jeweils welcher Vergütung?
2.       Wie viele Personen konnten seit 2008 aus den Ressortdirektionen in die Landesverwaltung wechseln? Wie viele davon taten das über einen Wettbewerb, wie viele über eine Berufung (bitte auch die Funktionen angeben)?
3.       Welche ist die Absicht der Landesregierung im Hinblick auf die Verwaltungsreform? Was wird mit den Ressortdirektionen passieren und was mit den dort angestellten Personen?
04.01.2016
L.Abg.
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Die Vermögensabteilung als Kurzparkzone oder:
Die Personalpolitik der Landesregierung läuft aus dem Ruder.

kurzparkzoneDie Landesregierung ist seit anderthalb Jahren im Amt. Transparenz, Erneuerung und Verschlankung der Verwaltung hatte man sich auf die Fahnen geschrieben. Nicht ganz erfüllt wird dieser Vorsatz von den barocken Personalrochaden an der Spitze der Landesverwaltung. Hier sehen wir seit Monaten lebhaften Rangiermanövern zu.
Landesrätin Stocker hat ihren Ressortdirektor Mathà schon bald abgeschoben und in die Vergabeagentur weggelobt. Landesrätin Deeg komplimentierte ihrerseits Ressortdirektor Walder in die Familienagentur (die er vorher schon leitete). Nun ist die Reihe an Landesrat Tommasini. Er trennte sich wohl notgedrungen aufgrund der Ermittlungen gegen Katia Tenti von seiner Ressortdirektorin. Sie übernimmt die Vermögensabteilung, wo vorher Paolo Montagner „geparkt“ worden war. Montagner war vom Straßenbau gekommen und hatte erst Anfang Juli (!) die Vermögensabteilung übernommen. Katia Tenti hingegen war ursprünglich Amtsdirektorin im italienischen Amt für Jugendarbeit. Passend zu diesen Rochaden findet sich im Gesetz zum Nachtragshaushalt (!) ein Artikel, der den AmtsdirektorInnen die Übernahme der in der Hierarchie darüber liegenden Abteilungsdirektionen bis 2018 ermöglicht.
Dass Katia Tenti aber so lange im Amt bleibt, daran glaubt im Moment niemand. Folglich erscheint die Vermögensabteilung als eine Art Kurzparkzone, in der die LandesmanagerInnen untergebracht werden, bis sie in eine andere Rolle wechseln können.
Insgesamt sieht das Ganze nicht nach „guter Verwaltung“ aus, sondern eher nach Flickschusterei. Hinweise auf eine schlechte Regie oder eine fehlende Gesamtvision zum Landesmanagement bietet das beschriebene Herumgeschiebe allemal genug, Verlegenheitslösungen haben Vorfahrt vor sorgsamem Personalmanagement.
16.09.2015
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss