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Ob die katastrophale „Lex Benko“ weiterhin angewandt wird oder nicht (nicht nur, um Benko einen „zweiten Anlauf“ im Bozner Gemeinderat zu ermöglichen, sondern auch um anderen Projekten die Tür zu öffnen), hängt nicht nur von juristischen Argumentationen ab. Vor allem kommt es auf den Willen der Politik an. Die Grünen haben sowohl auf Landesebene wie auch in Bozen klar Stellung bezogen: das Gesetz funktioniert so nicht und muss grundlegend geändert werden.
Um Klarheit zu schaffen, haben die Grünen bereits letzte Woche einen Beschlussantrag im Landtag eingebracht, der in der kommenden Landtagssitzung im September zur Abstimmung gebracht wird.
Im beschließenden Teil fordert er die Landesregierung und den Landeshauptmann auf,
„kein Verfahren im Sinne des Artikel 55 quinquies des Landesraumordnungsgesetzes einzuleiten oder einen damit verbundenen Verwaltungsakt zu unterschreiben, bevor nicht der Artikel entsprechend der Vorgaben aus dem am 16. April 2015 vom Landtag angenommenen Tagesordnungspunkt geändert wurde.“
Vollständiger Originaltext des Beschlussantrags:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2015/08/2015-08-19-moratoria-55-quinquies.pdf“]

source: http://www.resegoneonline.it/

Straße am Stilfser Joch, source: http://www.resegoneonline.it/


Aus der Lombardei erreichen uns besorgniserregende Nachrichten über den Nationalpark Stilfser Joch. Die Aufteilung der Verwaltung des Nationalparks scheint erste faule Früchte zu tragen und die unter Schutz stehende Gegend massiv zu gefährden.
Die lombardische Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. Mai 2015 den Beschluss Nr. 3609 “Einvernehmensprotokoll mit der Provinz Bozen zur Aufwertung des Stilfser Jochs“ verabschiedet. Der Regierungsbeschluss stimmt diesem Einvernehmensprotokoll, das dem Beschluss angehängt ist und die Unterschriften von Präsident Maroni und Landeshauptmann Kompatscher trägt, zu.
Fundamentaler Bestandteil des Einvernehmensprotokolls ist ein Tunneldurchbruch unterhalb des Stilfser Jochs zum Bau einer Straße zwischen dem Veltin und dem Vinschgau mit einer Verbindung Richtung Münstertal und Graubünden.
Die Dokumente lassen vornehmlich auf ökonomische Gründe für den Straßenbau schließen. Umwelt- und Naturschutz – und somit die Hauptaufgabe des Parks – bleiben in der Erklärung praktisch außen vor.
Wir wissen nicht, ob Landeshauptmann Kompatscher an die betreffende Stelle im Protokoll dann wirklich seine Unterschrift gesetzt hat, jedoch fordern wir Klarheit darüber. Denn der Beschluss der lombardischen Regierung zeigt ganz klar die Absichten der Regierung Maroni auf, und Landeshauptmann Kompatscher und/oder der zuständige Landesrat und/oder die Landesregierung müssen in jedem Fall auf dem Laufenden gehalten werden.
Über diese Projekt muss absolute Klarheit herrschen, da ein entsprechendes Bauwerk enorme Auswirkungen hätte – ob positive oder negative wird in Hinsicht auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt des Stilfser Joch-Gebiets sowie vor dem Hintergrund der Aufgabe des Naturparks eingehend zu prüfen sein.
In unserer Anfrage möchten wir wissen, ob Landeshauptmann Kompatscher das Einvernehmensprotokoll unterschrieben hat und wie die Landesregierung zum aufgezeigten Projekt steht.
Bozen, 15. Juli 2015
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Originalfassung der Anfrage in italienischer Sprache
Beschluss Nr. 3609 der lombardischen Regionalregierung vom 21.05.2015 einschließlich des angehängten Einvernehmensprotokolls mit Südtirol und der technischen Erläuterung des Projekts
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2015/07/21052015-protocollo-stelvio.pdf“]

Kulturgesetz startet mit angezogener Handbremse
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello SbarbaIn dieser Woche wird das neue Kulturgesetz im Landtag diskutiert. Viele Kulturschaffende haben es begrüßt, allerdings in deutlicher Spaltung zwischen der deutschen und der italienischen Kulturwelt, abgesehen von der kleineren, aber hoch aktiven ladinischen Szene.
Wie bereits bei anderen Gesetzen dieser Landesregierung (Bildungsgesetz, Personalgesetz) überwiegt, vor jeder größeren Vision, der Geist des Aufräumens, des Entrümpelns, des Neuordnens. So ist auch dieses Gesetz eher ein Einheitstext im Kulturbereich als eine grundsätzliche Neuausrichtung.
Zunächst ist festzuhalten: Die angebotenen Korrekturen des Bestehenden sind teilweise gutzuheißen. Positiv hervorzuheben ist insbesondere das Bekenntnis zum Recht auf Teilhabe an Kultur für alle im Land lebenden Personen, zumal das Festschreiben des Antidiskriminierungsgrundsatzes. Mit den Verlagen finden wir, dass es hoch an der Zeit war, die verlegerische Tätigkeit und die Publikationen direkt zu fördern. Ein Schritt nach vorn ist auch die mehrjährige Fördermöglichkeit (wenn auch von vornherein eingegrenzt auf wenige Empfänger), gut sind die neu geschaffenen Möglichkeiten, über Preise und Wettbewerbe Kulturschaffende zu unterstützen.
Von den zwei jungen Kulturlandesräten hätte man sich allerdings mehr erwartet. Sie hätten über das Bestehende hinausdenken und wirklich Neues schaffen können. Leider hat es das Duo Achammer/Tommasini versäumt, mit diesem Gesetz die strikte Trennung der Kulturwelten, angefangen bei den Kulturabteilungen, über die Kulturbeiräte bis hin zu den Förderungen interkultureller Projekte und Organisationen, endlich aufzuheben.
Keine Spur von solchen Ansätzen findet sich im „Neuen“ Kulturgesetz.
Die Abteilungen bleiben getrennt, der gemischte Kulturbeirat (den man im fernen Jahr 1958, aus heutiger Sicht ein fast unglaublicher Fortschritt und so benannt!) wird abgeschafft, der gemeinsame Landeskulturbeirat, Neuschaffung des Gesetzes, bleibt ohne klare Aufgaben und tagt einmal im Jahr vor Öffentlichkeit – leider ein schlagender Beweis dafür, dass er nichts Relevantes zu sagen, zu melden oder zu tun hat.
Verpasst worden ist auch die Gelegenheit, klare Abgrenzung zwischen öffentlichem Auftrag und Subsidiaritätsprinzip zu schaffen. Weiterhin wird es daher für die Kulturschaffenden Konkurrenz geben seitens der ungleich reicheren, aber nicht notwendiger Weise kreativeren Provinz Bozen.
Alles in allem ein von tüchtigen BeamtInnen gemachtes, ordentliches Gesetz. Gutes Handwerk, könnte man sagen. Den künstlerischen Touch hingegen, den mutigen Geniestreich gar, den hätte die Politik beisteuern müssen. Vielleicht aber wäre dies zu viel verlangt von einer Landesregierung, die wohl eher aus Verwaltern und Experten politischer Kommunikation besteht, denn aus Visionären.
15.07. 2015
L.-Abg. Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba
Wir werden im Landtag einen Minderheitenbericht und zwei Anträge zum Gesetzentwurf (zur räumlichen Zusammenlegung der Kulturabteilung und zur Regionalisierung der SIAE) vorlegen.
Minderheitenbericht von Brigitte Foppa:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2015/07/Minderheitenbericht-Kulturgesetz-de-it.pdf“]

Wir fordern die Landesregierung dazu auf, dem neuen Wassernutzungsplan, der unter dem Einfluss der Produzierenden-Lobby zustande gekommen ist, nicht zuzustimmen!
GrosswasserkonzeptionenIn der Sitzung der Landesregierung am kommenden Dienstag soll der Plan der Fließgewässer verabschiedet werden, welche noch für die Stromerzeugung genutzt werden können. Die neue Textfassung ist ein Geschenk an die ProduzentInnen und bedeutet einen großen Schaden für die Umwelt. Darüber hinaus bringt die neu zusammengestellte Klassifizierung eine drastische Verringerung der Rechtssicherheit mit sich.
Nachdem sich die LobbyistInnen heftig gegen die erste, im Juni vorgelegte Fassung des Plans gewehrt haben, hat sich Landesrat Theiner auf weitere Verhandlungen eingelassen. Ein zweiter Entwurf folgte. Dieser hat den ersten Plan gänzlich verändert und verschlechtert. Der Trick dabei: die anfänglich zwei Kategorien zur Fließgewässerklassifikation (vollständig unter Schutz gestellte und noch nutzbare Fließgewässer) wurden auf vier ausgeweitet: Für Fließgewässer, die unter bestimmten Bedingungen genutzt werden können, wurden zwei „Zwischenkategorien“ eingeführt.
Dadurch:

  • ist die Gesamtzahl der Fließgewässer, die unter Schutz gestellt sind, von 386 in der ersten Fassung auf 213 im aktuellen Entwurf gesunken;
  • sind auch die Fließgewässer, die ohne Einschränkungen genutzt werden können, weniger geworden – ihre Anzahl ist von 34 auf 27 gesunken, jedoch bedeutet diese Verringerung im neuen Entwurf keine Verbesserung, da:
  • im neuen Plan auf einmal Fließgewässer genannt werden, die „unter bestimmten Bedingungen“ genutzt werden können; es handelt sich um insgesamt 180 betroffene Fließgewässer, von denen 74 unter strengeren und 106 unter weniger strengen Bedingungen genutzt werden können.

Mit diesem Taschenspielertrick beläuft sich die Gesamtzahl von Fließgewässern, die ohne Einschränkung oder unter bestimmten Bedingungen genutzt werden können, auf 207 von 420 insgesamt.
Dies bedeutet, dass theoretisch 50% unserer Fließgewässer für eine weitere Stromerzeugungsnutzung zur Verfügung stehen, während der erste Entwurf lediglich 8% dafür vorgesehen hatte und 92% unter vollständigen Schutz gestellt wurden.
Wenn die Landesregierung kommenden Dienstag diesen neuen Entwurf annimmt, wird die Nutzung unserer Flüsse und Bäche, die bereits jetzt unter großem Druck stehen und deren Qualität und Naturnähe stark gefährdet sind, ein weiteres Mal Fahrt aufnehmen.
Ein solches neues und beträchtliches Nutzungsausmaß von Flüssen und Bächen ist für die Umwelt untragbar.
Denn heute:
• gibt es in Südtirol bereits circa 1.000 Wasserkonzessionen;
• haben nur 7% unserer Fließgewässer noch ihr ursprüngliches Aussehen;
• trägt Südtirol schon seinen Beitrag zur Entwicklung der erneuerbaren Energien bei, indem die Wasserkraft das Doppelte an Energie (circa 6.000 kWh/Jahr) herstellt als verbraucht wird (3.000 kWh/Jahr);
• werden 86% dieser Energie von den 30 größten Kraftwerken produziert.
• Die circa 970 mittleren und kleinen Kraftwerke produzieren hingegen nur 14% der Energie, aber sie verursachen erhebliche Umweltschäden. Denn sie erstrecken sich flächendeckend bis hin zum letzten Bach und wegen ihrer weiten Verbreitung ist es sehr schwierig, die Einhaltung der Umweltkriterien zu kontrollieren (vor allem die zu garantierende Restwassermenge im natürlichen Flussbett).
Dieser neue Plan führt außerdem zu noch größerer Rechtsunsicherheit.
Die zwei neuen “Zwischenkategorien” lassen Spielraum für unterschiedliche Interpretationen zum Zustand der Fließgewässer, zu den gegebenenfalls angebotenen Kompensationsmaßnahmen und deren Effizienzbewertung. Zudem enthält der Plan eine lange Liste mit möglichen Ausnahmeregelungen zu den festgelegten Kriterien, die in der neuen Fassung nachträglich zu Gunsten der ProduzentInnen aufgeweicht wurden.
In der Folge wird jedes Vergabeansuchen zu rechtlichen Konflikten führen. Diese werden am Ende diejenigen gewinnen, die das nötige Geld für einen guten Anwalt und vorteilhaft ausfallende technische Gutachten haben oder in der Politik gut vernetzt sind.
Aus der Vergangenheit hat man also nichts gelernt!
Mit diesem Plan werden die guten Vorsätze aus dem Gesetz Nr. 2/2015 zunichte gemacht. Sie sahen vor, dass neue Wasserkraftwerke nur nach der Verabschiedung eines organischen „Landesgewässerschutzplans“ möglich sein. Dieser sollte auf strengen wissenschaftlichen Kriterien beruhen. Mit dem Gesetz hatte die Regierung unter Kompatscher ein neues Kapitel eingeleitet. Denn die Regierung Durnwalder wollte nie einem „Schutzplan“ zustimmen, um sich im Energiebereich alle Türen offen zu halten.
Doch auch im Gesetz der “neuen Gangart” (Nr. 2/2015) ist leider eine unglückliche Ausnahmeregelung eingefügt worden. Artikel 34 sah vor, dass im Falle der Nichtverabschiedung des Schutzplans bis Ende Juni 2015 eine Art provisorischer Teilplan festgelegt werden könne, um die Wasserkraftnutzung wieder möglich zu machen. Gesagt, getan: Im Juni lag der Schutzplan nicht vor und deshalb ist man auf den „Minimalplan” zurückgekommen, mit dem die Umweltanliegen und leider auch die guten guten Vorsätze der Regierung Kompatscher „minimiert“ wurden.
Wir fordern also die Landesregierung auf:
1. dieser schlechten Lösung des “Minimalplans” nicht zuzustimmen;
2. als einstweilige Vorsichtsmaßnahme alle Fließgewässer Südtirols unter Schutz zu stellen;
3. zeitnah einen organischen “Landesgewässerschutzplan” zu beschließen, der anhand strenger wissenschaftlicher Kriterien ausgearbeitet wird;
4. neue Vergaben erst nach der Zustimmung zu diesem Schutzplan zuzulassen.
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss
BZ, 13.07.2015

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
In der jüngsten Auseinandersetzung um die Mehrheit an der Brennercom AG gilt es, den Kurs der Landesregierung, namentlich von Landeshauptmann Kompatscher, nachdrücklich zu unterstützen, der dem Land Südtirol und den Körperschaften mit öffentlicher Beteiligung ihre dünne Mehrheit weiterhin sichern will. Bei einer Athesia-Mehrheit in Brennercom würde der Wert der Landesanteile rapide fallen, zugleich der Breitband-Ausbau der Landesregie weitgehend entzogen, mit unabsehbaren Folgen und hohen Risiken. Der Versuch von Athesia, namentlich des Präsidenten Michl Ebner, sich im Handstreich die Mehrheit zu sichern, bezeugt aber auch den alten Konflikt zwischen seinen unternehmerischen Interessen und der öffentlichen Verantwortung, die er etwa als Präsident der Handelskammer wahrnimmt. Auch wenn Ebner seine Präsidentschaft im Alltagsgeschäft gut ausübt, so treten doch auch zentrale Interessenkonflikte auf, die seine Position als Handelskammer-Präsident in Frage stellen. Die Grünen haben bereits bei seiner ersten Wahl im Juni 2008 vor diesem Interessenkonflikt mit Nachdruck gewarnt, allerdings ohne Erfolg.
Im Fall von Brennercom stellen sich aber neben dem chronischen Problem der Athesia-Ingerenz noch weitere Fragen: Die Gesellschaft soll sich nach dem Willen des LH und der zuständigen Landesrätin verstärkt und verantwortlich, auch mithilfe einer Tochtergesellschaft, dem Breitband-Ausbau widmen, der in Südtirol sehr zu wünschen übrig lässt; aus diesem Grund ist auch die öffentliche Kontrolle der Gesellschaft ein Muss.
Hier ist aber mit Nachdruck zu fragen, warum Brennercom dem Auftrag, der ihr gewissermaßen in die Wiege gelegt worden war, bisher nur in wenig zufriedenstellender Weise nachgekommen ist. Zur Erinnerung: Ihr Gründungsauftrag bestand darin, das gesamte Territorium mit zukunftsweisender Breitbandtechnologie auszustatten, um Unternehmern und Bürgern Südtirols auch in peripheren Räumen eine entsprechende Infrastruktur anzubieten. Vor allem das Vinschgau und das Pustertal sollten mit Glasfasernetzen ausgestattet werden, was jedoch nur in Ansätzen verfolgt wurde.
Vor exakt 10 Jahren, im Juni 2005 verkündete Landesrat Hans Berger das Ziel: „flächendeckender Breitbandzugang bis 2009“, wobei 95% der Betriebe und 90% der Privathaushalte über einen Breitbandanschluss verfügen sollten, „in Abstimmung mit den Maßnahmen der Telecom Italia, der Brennercom und anderer Telekommunikationsanbieter“. Wenn dieses Ziel meilenweit verfehlt wurde, trägt die Politik ein gerüttelt Maß an Mitschuld, diese liegt aber vor allem im Bereich der Brennercom, die sich auf neue Geschäftsfelder begab, anstatt die mühselige Erschließung der Peripherie mit Breitband voranzutreiben. Zweifellos hat Brennercom im Bereich der Internet-Gesamtlösungen einen weit lukrativeren Markt erschlossen und seit dem Landeseinstieg 2001 ein erstaunliches Wachstum hingelegt. Diese Gewinnorientierung sicherte dem Landesunternehmen, in dem das Land Südtirol bis 2008 stattliche 64,45% hielt, zwar gute Gewinne, sie lag aber auch im Interesse des Geschäftsführers Karl Manfredi, der sich 2004 über seine KM Invest 8,62% der Anteile sicherte. Die Grünen warfen bereits 2004 die Frage auf, wie vereinbar die Position eines Landesmanagers mit der eines Eigentümers in einer öffentlichen Gesellschaft ist, LR Berger erteilte aber eine abwiegelnde Antwort.
Fest steht, dass die lukrativeren Geschäftsfelder dem Land und anderen öffentlich Beteiligten ab 2006 erhebliche Gewinne sicherten, aber auch dem zweitstärksten Aktionär Manfredi. Dies zeigte sich beim Aktienverkauf 2008, in dem die Erlöse überaus stattlich ausfielen, als Land und KM Invest Anteile an die Athesia abstießen.
Die Kernfrage lautet heute: Hätte das Land nicht bereits vor über 10 Jahren Brennercom zu seinem Breitband-Auftrag mit allem Nachdruck verpflichten sollen, anstatt den strategischen Wechsel in gewinnorientierte Geschäftsfelder zu tolerieren? Dann wäre die heute so verschleppte Breitbandabdeckung des Landes weiter gediehen, Interessenkonflikte ausgeblieben und der Athesia-Appetit gedämpft worden. Es bleibt der bohrende Zweifel : Rangierten schöne Bilanzen und Gewinne im Interesse der privaten Quoten vor Investitionen im öffentlichen Interesse in eine flächendeckende Breitbandversorgung?
Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Landesregierung:

  • Wie lautete der Gründungsauftrag der Brennercom AG, wo sollten ihre Arbeitsfelder liegen?
  • Warum wurden anstelle der Breitbandversorgung andere Geschäftsfelder bevorzugt?
  • In welcher Form soll das Versäumnis jetzt nachgeholt werden, welche gesellschaftsrechtliche Lösung wird angepeilt?
  • Welche Erlöse hat das Land 2008 aus dem Verkauf der Brennercom-Anteile realisiert, welche Erlöse die KM Invest?
  • Ist ein Präsident wie Ferdinand Willeit, der der Annullierung der Landesbeteiligung zustimmt und damit gegen öffentliches Interesse verstößt, weiterhin in seinem Amte tragbar?
  • Warum hat die zweite Landesvertreterin Paulina Schwarz bei der zentralen Sitzung gefehlt, warum sich der zweite Landesvertreter Pagani nur der Stimme enthalten?
  • Genießt Geschäftsführer Karl Manfredi weiterhin das Vertrauen der Landesregierung?

Bozen, 22. Juni 2015
L.Abg.
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

2014 10 16 PressekonferenzKonvent-ConvenzioneLandtagsdebatte als Prüfstein für das Konventsgesetz.
In dieser Woche entscheidet der Landtag über das Gesetz zum Autonomiekonvent. An sich ein historischer Moment, der den Beginn einer neuen Epoche der Autonomie bedeuten könnte. Auftakt einer neuen Zeit, in der große Veränderungen nicht mehr in den Machtzentralen hinter verschlossenen Türen ausgehandelt werden, sondern in der Bürgerinnen und Bürger als ExpertInnen ihres Territoriums auftreten. Folglich sollten sie in den Entscheidungen über die Zukunft unseres Landes eine wesentliche Rolle spielen.
Zum Autonomiekonvent liegen zwei Gesetzentwürfe vor. Im Oktober 2014 haben wir Grünen unseren Entwurf vorgelegt, im Dezember folgte dann jener von SVP-PD. Beide stützen sich auf Konzeptvorschläge des Netzwerks Partizipation und schlagen eine Konventsversammlung vor, die aus Vertretern der Repräsentationsdemokratie, aus Fachleuten und einer BürgerInnenvertretung besteht. Der SVP-Entwurf ist weniger detailliert als unserer, zumal die Bürgervertretung auf ein Mindestmaß zusammengestutzt ist.
Unser Entwurf hat es aber – ganz nach „altem“ SVP-Stil – nicht einmal in die Artikeldebatte des Gesetzgebungsausschusses geschafft und wurde von der Mehrheit abgelehnt. Nun wollen wir in der Landtagsdebatte prüfen, wie ernst es die Mehrheit mit der „breiten Einbeziehung“ und dem „partizipativen Ansatz“ meint. Es wird einige gute Testanlässe geben:

  1. Wir schlagen vor, dass beide Gesetzentwürfe (Foppa/Heiss/Dello Sbarba und Steger/Bizzo) gemeinsam diskutiert werden. In einem echten „offenen“ Ansatz würde man aus beiden Vorlagen das Beste herausholen und das bestmögliche Gesetz machen. Bisher freilich haben wir jegliches Entgegenkommen vermisst.
  2. Um das SVP-PD-Gesetz in jedem Fall zu verbessern, haben wir 51 Änderungsanträge vorbereitet. Etwa die Hälfte sind sprachliche Änderungen, da die weibliche Vertretung der BürgerInnenschaft völlig vergessen wurde. Wir hoffen sehr, dass die sprachlichen Anträge gesamtheitlich übernommen werden.
  3. Eine zweite Reihe von Änderungsanträgen sucht Defizite und Mängel des SVP-Gesetzes zu bereinigen. Denn darin fehlen etwa die Zielsetzung und die Festlegung des anzustrebenden Enddokuments: Wir schlagen vor, beides klar zu definieren („Ziel des Konvents ist die Reform des Autonomiestatuts. Seine Aufgaben bestehen daher in der Ausforschung und Neudefinition jener Themen des Zusammenlebens innerhalb des Landes Südtirol oder einzelner seiner Gebiete, der Region Trentino-Südtirol, der Europaregion Tirol, der Republik Italien und der internationalen Gemeinschaft, welche durch das Autonomiestatut nicht mehr zeitgemäß geregelt sind. Der Konvent bietet den Raum, alle Themen zu bearbeiten, die in diesem Zusammenhang zur Sprache kommen. Zu diesen Sachverhalten erarbeitet der Konvent Lösungen, die das derzeitige Autonomiestatut ergänzen oder auch in Teilen ersetzen können.“ bzw. „Am Ende der Konventtätigkeit steht als Abschlussdokument ein Gesetzentwurf zur Abänderung des Autonomiestatus, der sich aus einer Einführung und Artikeln zusammensetzt und der dem Südtiroler Landtag vorgelegt wird. Dieser stimmt nach den Vorgaben, die sich aus Art. 103 des Autonomiestatuts ergeben, darüber ab.“). Die schwammige Formulierung im SVP-Entwurf ist hingegen als Auftrag an den Konvent einfach nicht ernst zu nehmen.
  4. Weitere Änderungsanträge betreffen die Zusammensetzung der Konventsversammlung. Wir schlagen vor, den Anteil der BürgerInnen zu verdoppeln und jenen der BerufspolitikerInnen zu verringern. Außerdem halten wir die Vertretung der Gemeinden aller Sprachgruppen oder der Europaregion für wichtiger als Unternehmens- und Gewerkschaftsvertretungen, die ja auch nur einen Teil der arbeitenden Bevölkerung darstellen. Darüber hinaus muss eine gerechte, verhältnismäßige Zusammensetzung hinsichtlich der Geschlechter- und Sprachgruppenvertretung sichergestellt werden.
  5. Schließlich kritisieren wir die Arbeitsweise des Konvents, die im SVP/PD-Entwurf nur andeutungsweise geregelt ist und viele Probleme offen lässt. Unser Entwurf bietet hier gute Ansätze, deren Annahme sinnvoll wäre. In jedem Fall aber ist es notwendig, mit Livestream und Online-Bereitstellung der im Konvent erstellten Dokumente mehr Transparenz zu schaffen, Öffentlichkeitsarbeit und Information zu leisten, die Verbindung zum Trentino herzustellen und schließlich für die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Konventstätigkeit zu sorgen.

Falls die Mehrheit in den genannten 5 Punkten Öffnung und Entgegenkommen zeigt, werden wir im Sinne konstruktiver Zusammenarbeit den Gesetzentwurf SVP-PD unterstützen. Wenn hingegen Machtgehabe und Muskelspiele überwiegen, werden wir nicht für den Entwurf stimmen. Diese Konventsdebatte bietet der Mehrheit also die Chance, zu zeigen, wie echt die Bereitschaft ist, alte Muster zu überwinden und ganz Neues zu wagen.
Dieses Neue, ein wahrer Autonomiekonvent, wird jedoch nur dann entstehen, wenn er von Beginn an von einer breiten politischen Mehrheit, die über die Regierungsparteien hinausgeht, getragen wird. Bleibt das Projekt auf die politische Mehrheit beschränkt, ist der Weg zu einem erfolgreichen Konvent von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
BZ, 14.04.2015

Es war gewiss vorauszusehen, aber das Ergebnis hat alle Erwartungen übertroffen: Am Ende der sog. „Neuprüfung“ der manipulierten Konzessionen hat die Landesregierung SEL nochmals 9 von 10 Kraftwerken zugeteilt, sie bestätigte die frühere Zuteilung durch die Regierung Durnwalder mit dem zuständigen Landesrat Laimer in der famosen Sitzung vom 30. Dezember 2009.
Für das 10. Kraftwerk, jenes von Lappach, die nicht an SEL zugewiesen werden konnte, hat die Landesregierung hingegen beschlossen, diese keinem Bewerber zuzuweisen, sondern eine Neuausschreibung vorzunehmen.
Unverständlich sind auch die Gründe, weshalb aus der „Neuprüfung“ das Kraftwerk Laas ausgeklammert wurde, eine gleichfalls manipulierte Konzession, die in der „Prozedur Caia“ inbegriffen war (s. „Caia-Gutachten“ vom 11. 4. 2013, S. 3, Anlage zum Beschluss der Landesregierung Nr. 562 vom 15. 4. 2013). Auf unsere entsprechende Anfrage vom 16. 2. 2015 hat die Landesregierung keine Antwort gegeben, wobei sie den Endtermin vom 18. 3. verstreichen ließ.
Die heutigen Entscheidungen erscheinen wie eine späte Bestätigung der „Prophezeiung“ von Alt-Landeshauptmann Durnwalder, der am Tag nach dem „SEL Skandal“ bekräftigte: „SEL hätte in jedem Fall gewonnen.“. Und so geschah es denn auch.
Wir behalten uns ein vertiefendes Urteil vor, sobald uns alle Unterlagen dieses Verfahrens vorliegen. Aus ersten Informationen geht hervor, dass die Überprüfung alle seinerzeit von den Etschwerken vorgelegten Projekte verworfen hat, wozu die damals Verantwortlichen einige Erklärungen schulden.
Über dieser zweiten Chance, mit der sich die Landesregierung die „Absolution“ erteilt hat, hängen jedoch gewichtige Fragezeichen:

  • Es ist mehr als fraglich, ob nach den massiven Fälschungsmanövern von Laimer & Rainer ein millionenschweres Wettbewerbsverfahren wiederholt wurde, bei dem SEL durch die Rekonstruktion von „Originalprojekten“ neuerlich zum Zuge gekommen ist. Bei diesen Originalen handelt es sich um nichts weiter als um Dateien, die in den Computern der Gesellschaft aufgefunden wurden, wobei niemand mit Sicherheit behaupten kann, ob es sich wirklich um die Gesuche handelt, die SEL in Papierform am 30. Dezember 2005 vorgelegt hat. Denn nur diese Dokumente genießen Beweischarakter, von ihnen fand sich aber niemals eine Spur. Jedes Vergabeverfahren, das unter solchen Bedingungen abgewickelt wird, würde unter einer Lawine von Rekursen begraben. Wenn dieser Fall nicht eintritt, so nur aus dem Grund, weil die übrigen Konkurrenten zum Schweigen verhalten wurden: Frasnelli hat die gewünschten Kraftwerke erhalten, die Etschwerke wurden von SEL ins Boot genommen. Dass keine Rekurse eingebracht wurden, bedeutet nicht, dass der Rechtsstaat wieder hergestellt wurde, wozu öffentliche Verwalter verpflichtet wären.
  • Es bleibt ein negatives und wettbewerbsverzerrendes Faktum, dass das Land als Haupteigentümer von SEL (mit 93%) sich gewissermaßen selbst die Konzessionen zuerkannt hat. Die doppelte Rolle des Landes als Schiedsrichter und Spieler setzt einen Interessenkonflikt fort, der die Energiepolitik belastet.
  • Vom „Schlussstrich“, den der Landeshauptmann ziehen will, kann daher keine Rede sein: Auch wenn der Rechtsbruch der damaligen Wettbewerbsverzerrung und Fälschung inzwischen notdürftig behoben wurde, bleibt der damalige, monströse Angriff der SEL-Verantwortlichen und des zuständigen Landesrats unter Billigung der damaligen Landesregierung auf rechtsstaatliche Prinzipien eines der schwärzesten Kapitel der Energie- und Autonomiepolitik Südtirols.

Bozen, 31. 3. 2015
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss

source: http://www.provinz.bz.it/personal/

source: http://www.provinz.bz.it/personal/


Heute werden die insgesamt 53 Artikel des neuen Personalgesetzes im Gesetzgebungsausschuss diskutiert. Vorangegangen sind einige Treffen der Landesregierung mit den Gewerkschaften und, gestern, buchstäblich im letzten Moment, eine Anhörung der Landtagskommission.
Allgemein (und auch von uns Grünen) wird die Absicht gutgeheißen, dass die Gesetzeslage gebündelt wird und eine Art Einheitstext entsteht.
Nicht einverstanden erklären können wir uns indessen mit dem Ansatz, dass an sehr vielen Stellen des Gesetzes PER GESETZ in die Kollektivvertragsebene eingegriffen wird. Damit stellt sich der Gesetzgeber einseitig über einen Vertrag, der von zwei Seiten ausgehandelt werden muss – sonst ist es ja kein Vertrag mehr.
Wir haben insgesamt 59 Änderungsanträge vorbereitet, die (unter anderem) Verbesserungen zu folgenden wichtigsten 6 Kritikpunkten beinhalten:
1. Sicherung der Kollektivvertragsebene: Streichungsanträge für alle Artikel, die auf Kollektivvertragsebene verhandelt werden müssen, insbesondere was die gewerkschaftlichen Rechte, die Disziplinarordnung und den Verhaltenskodex betrifft.
2. Mobilität der Bediensteten: Die Verlängerung der möglichen Anfahrtsstrecke zur Arbeit um ganze 50 km (!) ist ein gravierender Eingriff in den Arbeitsalltag, insbesondere für Frauen, die oft einen eh schon eng gesteckten Tagesstundenplan haben. Die vielen Versprechungen der Landesregierung zum Thema Vereinbarkeit und Beruf werden durch die vorgesehene Maßnahme Lügen gestraft. Wir fordern die Streichung dieses Artikels oder zumindest eine Milderung.
3. Leistungsbezogene Entlohnung: Hier muss die transparente Handhabung ins Gesetz geschrieben werden, ansonsten kann das Leistungsprämienprinzip zum Machtinstrument verkommen.
4. Freistellungen für politisches Mandat: Die Tatsache, dass GemeinderätInnen in Zukunft keine Zeit mehr für die Vorbereitung der Gemeinderatssitzungen beanspruchen können, ist eine nicht annehmbare Abstrafung der demokratischen Arbeit von GemeinderätInnen. Gute Gemeinderatsarbeit braucht Zeit und Vertiefung, nicht nur aber vor allem auch in der Opposition. Die Vermutung liegt nahe, dass man gerade hier Potenzial zunichte machen will. Keine guten Aussichten für die Gemeindewahlen 2015! Wir fordern die Beibehaltung der Freistellung, damit zumindest die Landesangestellten die Arbeit im Gemeinderat auch in Zukunft ernst nehmen können. Ansonsten wird diese in absehbarer Zeit ein Reservat von Begüterten, RentnerInnen und/oder nicht vorbereiteten MitläuferInnen werden.
5. Das Recht auf Weiterbildung muss weiterhin gesichert bleiben.
6. Es geht nicht an, dass die Landesangestellten das Aktienvermögen „ihrer Verwandten“ offen legen müssen.
Große Verärgerung hat allgemein die Festschreibung der privilegierten Positionen der MitarbeiterInnen und der „PrivatjournalistInnen“ der Landesregierung ausgelöst. Hier begrüßen wir es, dass die Landesregierung selbst die Nicht-Opportunität eines solchen Artikels eingesehen hat.
Schließlich erinnern wir an den Protest der Landesbediensteten im Jahr 2012, als die Angestellten dagegen protestierten, dass Einsparungsmaßnahmen beim Personal vorgenommen werden. Jetzt sollen Mehrkosten von 1,5 Millionen wieder direkt beim Personal eingespart werden. Wenn man bedenkt, dass erst gestern 20,5 Millionen für die Straßenwartung freigegeben wurden, dann scheinen die Prioritäten der Landesregierung doch eindeutig korrigierfähig.
12. März 2015
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

LandtagSeit Monaten werfen Landtagsabgeordnete aller Fraktionen ein waches Auge auf die Gesundheitsreform. Insbesondere die Opposition versucht immer wieder, dieses für die BürgerInnen Südtirols so wichtige Thema im Landtag aufzuwerfen.
Wir Grüne hatten im Herbst mit einem Antrag zum Omnibusgesetz eine Anhörung im Landtag erwirkt. Das Ende November abgewickelte Hearing wurde von der Landesregierung jedoch als einseitige Werbeveranstaltung für die eigenen Reformpläne interpretiert. Bereits zwei Wochen später sollte in der Dezembersitzung des Landtages eine von den Kollegen der Freiheitlichen erwirkte „Aktuelle Debatte“ abgehalten werden. Der Termin wurde von der SVP verschoben, weil da „die Informationen noch zu frisch“ seien.
Nun wird die „Aktuelle Debatte“ zur Sanitätsreform endlich morgen, am 3. Februar, stattfinden. In perfektem Timing wird laut Medienberichten jedoch bereits heute der SVP-Ausschuss über die Sanitätsreform abstimmen. Wie jeder weiß, gilt der Parteiausschuss als das Organ, wo in unserem Lande die Würfel über bedeutende Entscheidungen fallen.
Wird die aktuelle Debatte morgen also eine Scheindebatte sein, an der wir Abgeordneten gerade noch bereits Beschlossenes kommentieren können? Der Landtag wird sich zwar bemühen, durch engagierte und kompetente Beiträge die Gesundheitsreform zu beeinflussen, ein wesentlicher Teil der Entscheidung wird jedoch bereits in der Brennerstraße gefallen sein.
Soviel zur Aufwertung des Landtages und zur gepriesenen neuen Diskussionskultur – demokratische Partizipation bleibt in Südtirol weiterhin vor allem auf die Machtgremien der Mehrheitspartei beschränkt.
BZ, 02.02.2015
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss