HomeDeutsch55 quinquies („Lex Benko”): keine „zweite Chance”

55 quinquies („Lex Benko”): keine „zweite Chance”

Ob die katastrophale „Lex Benko“ weiterhin angewandt wird oder nicht (nicht nur, um Benko einen „zweiten Anlauf“ im Bozner Gemeinderat zu ermöglichen, sondern auch um anderen Projekten die Tür zu öffnen), hängt nicht nur von juristischen Argumentationen ab. Vor allem kommt es auf den Willen der Politik an. Die Grünen haben sowohl auf Landesebene wie auch in Bozen klar Stellung bezogen: das Gesetz funktioniert so nicht und muss grundlegend geändert werden.
Um Klarheit zu schaffen, haben die Grünen bereits letzte Woche einen Beschlussantrag im Landtag eingebracht, der in der kommenden Landtagssitzung im September zur Abstimmung gebracht wird.
Im beschließenden Teil fordert er die Landesregierung und den Landeshauptmann auf,
„kein Verfahren im Sinne des Artikel 55 quinquies des Landesraumordnungsgesetzes einzuleiten oder einen damit verbundenen Verwaltungsakt zu unterschreiben, bevor nicht der Artikel entsprechend der Vorgaben aus dem am 16. April 2015 vom Landtag angenommenen Tagesordnungspunkt geändert wurde.“
Vollständiger Originaltext des Beschlussantrags:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2015/08/2015-08-19-moratoria-55-quinquies.pdf“]

Author: admin

In Erinnerung an And
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