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Personalgesetz: Grüne Stellungnahme

source: http://www.provinz.bz.it/personal/

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Heute werden die insgesamt 53 Artikel des neuen Personalgesetzes im Gesetzgebungsausschuss diskutiert. Vorangegangen sind einige Treffen der Landesregierung mit den Gewerkschaften und, gestern, buchstäblich im letzten Moment, eine Anhörung der Landtagskommission.
Allgemein (und auch von uns Grünen) wird die Absicht gutgeheißen, dass die Gesetzeslage gebündelt wird und eine Art Einheitstext entsteht.
Nicht einverstanden erklären können wir uns indessen mit dem Ansatz, dass an sehr vielen Stellen des Gesetzes PER GESETZ in die Kollektivvertragsebene eingegriffen wird. Damit stellt sich der Gesetzgeber einseitig über einen Vertrag, der von zwei Seiten ausgehandelt werden muss – sonst ist es ja kein Vertrag mehr.
Wir haben insgesamt 59 Änderungsanträge vorbereitet, die (unter anderem) Verbesserungen zu folgenden wichtigsten 6 Kritikpunkten beinhalten:
1. Sicherung der Kollektivvertragsebene: Streichungsanträge für alle Artikel, die auf Kollektivvertragsebene verhandelt werden müssen, insbesondere was die gewerkschaftlichen Rechte, die Disziplinarordnung und den Verhaltenskodex betrifft.
2. Mobilität der Bediensteten: Die Verlängerung der möglichen Anfahrtsstrecke zur Arbeit um ganze 50 km (!) ist ein gravierender Eingriff in den Arbeitsalltag, insbesondere für Frauen, die oft einen eh schon eng gesteckten Tagesstundenplan haben. Die vielen Versprechungen der Landesregierung zum Thema Vereinbarkeit und Beruf werden durch die vorgesehene Maßnahme Lügen gestraft. Wir fordern die Streichung dieses Artikels oder zumindest eine Milderung.
3. Leistungsbezogene Entlohnung: Hier muss die transparente Handhabung ins Gesetz geschrieben werden, ansonsten kann das Leistungsprämienprinzip zum Machtinstrument verkommen.
4. Freistellungen für politisches Mandat: Die Tatsache, dass GemeinderätInnen in Zukunft keine Zeit mehr für die Vorbereitung der Gemeinderatssitzungen beanspruchen können, ist eine nicht annehmbare Abstrafung der demokratischen Arbeit von GemeinderätInnen. Gute Gemeinderatsarbeit braucht Zeit und Vertiefung, nicht nur aber vor allem auch in der Opposition. Die Vermutung liegt nahe, dass man gerade hier Potenzial zunichte machen will. Keine guten Aussichten für die Gemeindewahlen 2015! Wir fordern die Beibehaltung der Freistellung, damit zumindest die Landesangestellten die Arbeit im Gemeinderat auch in Zukunft ernst nehmen können. Ansonsten wird diese in absehbarer Zeit ein Reservat von Begüterten, RentnerInnen und/oder nicht vorbereiteten MitläuferInnen werden.
5. Das Recht auf Weiterbildung muss weiterhin gesichert bleiben.
6. Es geht nicht an, dass die Landesangestellten das Aktienvermögen „ihrer Verwandten“ offen legen müssen.
Große Verärgerung hat allgemein die Festschreibung der privilegierten Positionen der MitarbeiterInnen und der „PrivatjournalistInnen“ der Landesregierung ausgelöst. Hier begrüßen wir es, dass die Landesregierung selbst die Nicht-Opportunität eines solchen Artikels eingesehen hat.
Schließlich erinnern wir an den Protest der Landesbediensteten im Jahr 2012, als die Angestellten dagegen protestierten, dass Einsparungsmaßnahmen beim Personal vorgenommen werden. Jetzt sollen Mehrkosten von 1,5 Millionen wieder direkt beim Personal eingespart werden. Wenn man bedenkt, dass erst gestern 20,5 Millionen für die Straßenwartung freigegeben wurden, dann scheinen die Prioritäten der Landesregierung doch eindeutig korrigierfähig.
12. März 2015
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

Author: admin

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