PRESSEMITTEILUNG.

Heute tritt der Landtag zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen, die von der politischen Minderheit gefordert wurde. Am Montag hat der Landeshauptmann die Abgeordneten über die neuen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus informiert.

Die grüne Landtagsfraktion trägt die Maßnahmen inhaltlich großteils mit. Angesichts der sich auch in Südtirol ausbreitenden Pandemie muss gehandelt werden. „Jedoch geht es um das Was, das Warum und das Wie“, fasst Fraktionssprecherin Brigitte Foppa die Aussagen der Grünen bei der Sondersitzung zusammen. Es muss also kommuniziert werden – und zwar klar und eindeutig! – was für Maßnahmen gelten, und auch warum sie getroffen werden. Nur so können die Bürgerinnen und Bürger verstehen, was Sache ist, nur so können die Maßnahmen nachvollzogen werden und nur so kann der notwendige Konsens entstehen.

Zur Art der Maßnahmen fordert Hanspeter Staffler, dass alle oder wenigsten einige Krankenhäuser möglichst für eine ambulante Versorgung offen bleiben sollen. „Das ist besonders wichtig für chronisch Kranke“, so Staffler. Die Grünen erinnern außerdem an die Notwendigkeit, auch innerhalb strikter Maßnahmen stets die Möglichkeit der körperlichen Betätigung beizubehalten – gerade wenn der Lockdown länger andauern sollte, ist das für die allgemeine Gesundheit von größter Wichtigkeit.

Zum „Warum“ der Maßnahmen weist Riccardo Dello Sbarba darauf hin, dass es immer eine Begründung auf Grundlage der per Landesgesetz eingesetzten Expertenkommission braucht. „Wir wissen derzeit nichts von den Arbeiten der Kommission. Hier ist Transparenz gefordert!“, befindet Dello Sbarba.

Brigitte Foppa weist schließlich darauf hin, dass die Kommunikation der Landesregierung in den letzten Wochen mehr als chaotisch war. Die Überlagerung der Gesetzeslage des Staates mit den Verfügungen des Landes hat dazu geführt, dass sich niemand mehr auskennt. „Mit dem Sonderweg hat man am Ende mehr Konfusion geschaffen. Ich glaube, damit hat sich der Landeshauptmann in Wirklichkeit ein Ei gelegt!“, so Foppa.

Die grünen Abgeordneten erinnern in der heutigen Sondersitzung, die Fehler der ersten Coronawelle nicht zu wiederholen. Insbesondere dürfen die Familien, die Kinder und Jugendlichen und die älteren Menschen nicht noch einmal vergessen werden. „Sie brauchen das gleiche Augenmerk wie die Betriebe!“, so die drei Abgeordneten der Grünen Fraktion. Auch dazu, damit alle Anteile der Bevölkerung ihre Stimme erhalten, braucht es die kontinuierliche Einbindung des Landtags. Denn auch während der zweiten Coronawelle gilt: Die Demokratie darf nicht in Quarantäne gehen.

 

Bozen, 05.11.2020

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Die Landesregierung hat als Begleitung der Maßnahmen zur Eindämmung der zweiten Coronawelle eine Medienkampagne gestartet. Sie mahnt mit düsteren Bildern zum Einhalten der AHM-Regeln. Die Kampagne ist nicht nur negativ und bedrückend, sondern agiert auch mit einer klar ersichtlichen Drohung und einem autoritären Ansatz („wenn ihr nicht folgsam seid, werdet ihr wieder bestraft werden“). Zu Recht regt sich Protest gegen die Kampagne, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wird.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Welche Botschaft will man mit der Kampagne vermitteln?
  2. Wann wurde die Ausschreibung der Kampagne gemacht? Welche Agenturen haben daran teilgenommen?
  3. Wer hat den Auftrag erhalten?
  4. Wie viele Schaltungen erfolgen an welche Medien und zu jeweils welchem Betrag?
  5. Wie groß sind die Gesamtkosten?
  6. Wie reagiert die Landesregierung auf die Kritiken, dass die Kampagne autoritär sei bzw. zu Hoffnungslosigkeit und Resignation verleite? Wurden diese Aspekte bedacht?

BZ, 05.11.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG.

Am 25. November gedenkt die Welt einem traurigen Phänomen, über das wir unglaublicherweise im Jahr 2020 noch sprechen müssen. Es passiert tagtäglich. Die Rede ist von Gewalt an Frauen. Ungefähr 30% der Frauen in Italien zwischen 16 und 70 Jahren haben in ihrem Leben mindestens einmal eine Form von körperlicher oder sexueller Gewalt erlebt, meistens vom Partner oder Ex-Partner. Hinzu kommen Formen der psychischen oder wirtschaftlichen Gewalt, der ca. 23% der italienischen Frauen – meistens vom Partner oder Ex-Partner – ausgesetzt sind oder mindestens einmal ausgesetzt waren. 20% der Frauen hierzulande sind in ihrem Leben auch bereits Opfer von Stalking geworden. Bedrückend sind solcherlei Prozentzahlen bereits alleine für sich genommen. Doch die Beklemmung steigt weiter, sobald wir uns die Zahl der Femizide in Italien vor Augen führen. Ein Femizid bezeichnet laut Wörterbuch „Duden“ die „tödliche Gewalt gegen Frauen oder eine Frau aufgrund des Geschlechts“ – meint also jene Frauen, die Opfer eines Mordverbrechens wurden, weil sie eine Frau sind: 133 an der Zahl im Jahr 2018 in ganz Italien, vier (!) davon in Südtirol. Und auch 2020 wurden bereits zwei Frauen in Südtirol mutmaßlich von ihrem Ehemann bzw. von einem Stalker ermordet.

Beim Thema Gewalt haben wir es vor allem mit kulturell geprägten Stereotypen zu tun. Dies wird klar, wenn man sich eine repräsentative Umfrage des staatlichen Statistikinstitutes ISTAT aus dem Jahr 2019 ansieht. So sagten beinahe 40% der Befragten, dass eine Frau, die keinen Geschlechtsverkehr haben wolle, dies in jedem Fall auch zu vermeiden imstande sei. 24% gaben an, dass Frauen mit ihrem Kleidungsstil sexuelle Gewalt provozieren könnten (also zum Teil selbst daran schuld seien). 7% gaben an, dass es immer oder unter manchen Umständen in Ordnung sei, wenn ein Mann seine Freundin ohrfeigen würde, wenn diese mit einem anderen Mann geflirtet habe. 6% finden, dass es in einer Paarbeziehung normal sei, wenn „ab und zu die Hand ausrutscht“.
Gewalttätiges Verhalten ist nicht angeboren, sondern erlernt. Erlernt vor allem über Erlebtes.Hier kommt ein zweiter Internationaler Tag ins Spiel, der am 20. November begangen wird: Der internationale Tag der Kinderrechte; in der UN-Kinderrechtskonvention ist das Recht auf gewaltfreie Erziehung verankert. Kinder sind nicht unbedingt direkt von Gewalt in der Familie betroffen, sondern häufig indirekt mitbetroffen, wenn sich diese Gewalt von einem Elternteil gegen das andere – meist die Mutter – richtet. Die Auswirkungen dieser Gewalt, welche die Kinder im wahrsten Sinne des Wortes mitbekommen reichen von Schlafstörungen über Depressionen und Wut hin zu möglichen emotionalen und kognitiven Langzeitstörungen. Vor allem befinden sich Kinder, die in einer gewalttätigen Familie aufwachsen, in einem so genannten intergenerationellen Gewaltkreislauf. Will heißen, dass diese Kinder mit einer dreimal so hoher Wahrscheinlichkeit selbst in späteren Partnerschaften Gewalt erleben bzw. erdulden werden.

Diesen Kreislauf zu durchbrechen ist möglich, vor allem ist dies die Aufgabe der Gesellschaft und der Bildungseinrichtungen. Hier gibt es europaweit bereits Best-Practice-Beispiele wie jene der „Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen“ (BIG). Sie wenden sich an Grundschulkinder und Jugendliche im Teenager-Alter und das Ziel dieser Workshops ist es, Kindern bereits im frühen Alter die Wichtigkeit von gewaltfreien Wegen der Konfliktlösung zu vermitteln. Gleichzeitig geht es darum, sie zu empowern, also zu bestärken und ihnen zudem Hilfsmöglichkeiten aufzuzeigen, wie sie sich selbst in Gewaltsituationen innerhalb der Familie verhalten und sich Unterstützung holen können. Für etwas ältere Jugendliche bietet BIG spezielle Workshops an, in denen sie für das Thema Gewalt in partnerschaftlichen Beziehungen sensibilisiert, und in der Gestaltung wertschätzender Beziehungen gefördert werden. Auch in anderen Ländern gibt es Beispiele solcher Initiativen.
Zentral ist in diesem Zusammenhang, dass sich diese Angebote gleichermaßen an Mädchen und Jungen richten, welche diese Kurse auch zusammen besuchen. Dies ist einerseits wichtig, da für Kinder und Jugendliche, welche Gewalt erleben, die Peer-Group einen besonderen Rückhalt bietet. Gemeinsam Konzepte der Gewaltfreiheit und Lösungsstrategien zu erarbeiten sind aus diesem Grund von großer Bedeutung. Zudem ist Gewaltfreiheit in zwischenmenschlichen Beziehungen ein Ziel, dass beide Geschlechter betrifft und miteinbeziehen sollte, um zu verhindern, dass sie später selbst in aktive gewalttätige Situationen in ihren partnerschaftlichen Beziehungen geraten.

Wir heben hier die Wichtigkeit von bereits bestehenden Projekten, wie dem Workshop „Ich sage Nein!“ hervor, der in Südtirol von den Frauenhäusern, unterstützt vom Landesbeirat für Chancengleichheit, für Mädchen ab der 3. Mittelschule angeboten wird. Dieser Workshop richtet sich speziell und ausschließlich an Mädchen, um mit ihnen in einem geschützten Rahmen zum Thema Gewalt an Frauen arbeiten zu können. Solcherlei Initiativen sind wichtig und richtig. Auf keinen Fall soll unser Vorschlag als Ersatz dieses Projektes aufgefasst werden. Vielmehr verstehen wir ihn als Ergänzung. Eine Ergänzung die in jeder Schulstufe fixer Bestandteil des Lehrplans werden soll, verbindlich vom Schulamt finanziert.

Mädchen und Jungen müssen zu Gewalt gleichermaßen sensibilisiert werden, um sie davor zu schützen, gar nicht erst in diese berüchtigte Gewaltspirale zu geraten. Mit dieser Präventionsarbeit kann nicht früh genug angefangen werden. Von der ersten Klasse bis zum Austritt aus der Schule sind derlei Initiativen von enorm großem Wert.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. In allen Schulstufen altersgerechte Angebote wie Workshops zum Thema „gewaltfreie Beziehungen“ zu etablieren, die sich gleichermaßen an Jungen und Mädchen richten sollen.
  2. Eine feste Finanzierung für solcherlei Projekte vorzusehen, wobei Gelder für bestehende Projekte der Gewaltprävention keinesfalls gekürzt werden dürfen.
  3. In den Weiterbildungsprogrammen für Lehrpersonen und Kindergärtner*innen die Thematik der Gewalt an Mädchen und Frauen vertieft und permanent zu behandeln und dies auch als Angebot der schulinternen Fortbildung zu forcieren.

Bozen, 04.11.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Das von der Kronplatz AG initiierte und inzwischen von einer Stiftung betriebene Museum für Bergfotografie am Kronplatz bei Bruneck hat in den vergangenen Jahren immer wieder für Schlagzeilen gesorgt: Weniger wegen seiner wissenschaftlichen bzw. ästhetischen Ausrichtung als vielmehr ob der vorgeschlagenen Subvention aus dem Landeshaushalt, für den rund drei Millionen Euro vorgesehen waren. Nach ausführlicher öffentlicher Diskussion über die Angemessenheit eines Zuschusses dieser Größenordnung an einen ertragsstarken Träger wurde das Vorhaben einstweilen zurückgestellt. Nun hat es den Anschein, als würde ein entsprechender Betrag aus anderen Haushaltskapiteln flüssig gemacht, ein Schritt, der gegenwärtig, im Zeichen der Krise und der oft enormen Schwierigkeiten anderer Kulturträger, ein problematisches Signal wäre.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Besteht die Absicht, dem Fotomuseum Lumen am Kronplatz eine Subvention zukommen zu lassen?
  2. In welcher Höhe würde allenfalls ein entsprechender Beitrag flüssig gemacht?
  3. Aus welchen Haushaltskapiteln wäre eine solche Finanzierung absehbar?

Bozen, 02.11.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Heute, am 28. Oktober 2020, hat die 1.Regionalkommission den Gesetzentwurf der Grünen Fraktion behandelt, der eine verbindlichen Frauenquote für die Gemeindewahllisten vorsah – und hat ihn abgelehnt.

Die soeben abgehaltenen Gemeindewahlen haben deutlich gezeigt, wie schwierig es für Frauen nach wie vor ist, gewählt zu werden. Um einige Zahlen zu nennen: In Südtirol wurden 13 Bürgermeisterinnen und 103 Bürgermeister gewählt; in den meisten Gemeinden erreicht der Anteil der gewählten Frauen keine 25%. Viele Studien zeigen, dass die Gemeinde die Ebene der demokratischen Institutionen ist, wo der Eintritt für Frauen am schwierigsten ist. Bei der Zusammenstellung der Listen fällt oft erst am Ende auf, dass Frauen fehlen. Dann sucht man in aller Eile eine, um sie ans Listenende zu setzen und so das eigene Gewissen zu beruhigen. Aber das reicht nicht aus. Deshalb haben die Grünen vorgeschlagen, das Wahlgesetz für die Gemeindewahlen an das für die Landtagswahlen anzugleichen: Die Gemeindewahllisten sollten zu mindestens einem Drittel mit Frauen besetzt sein. Ohne Erfolg.

„Es ist ein ewiger Hürdenlauf, und immer wieder müssen wir zurück an den Start“, so das lakonische Resümee der Abgeordneten Brigitte Foppa nach der Diskussion im 1. Gesetzgebungsausschuss. Es wird immer wieder ins Feld geführt, dass Frauen nicht gewählt werden. Dabei ist es aber auch so, dass Frauen eine Auswahl haben wollen. Auch deshalb wählen Frauen dann doch wieder Männer. Denn laut Foppa erhalten Frauen gerade auf den Listen mehr Stimmen, wo viele Frauen, ältere und jüngere, Unternehmerinnen und Angestellte, und aus verschiedenen Ortsteilen usw. vertreten sind.

Auch Kommissionsmitglied Riccardo Dello Sbarba bemerkte in der Debatte: „Wenn ich darüber nachdenke, wie viel Frauen in der Politik leisten müssen, ist es vielleicht nur richtig, dass wir alle mehr Anstrengungen unternehmen, um Frauen zu finden, die bereit sind, sich der Wahl zu stellen.“

Leider war das alles vergeblich. Die SVP stimmte kompakt dagegen (Lanz, Tauber, Locher), ebenso Mair, Paoli, Cavada, Ossanna. Dafür gestimmt haben Dello Sbarba, Rieder, Marini. Enthalten: Zeni.

Der Vorschlag kommt nun zur Behandlung ins Regionalratsplenum. Wir werden sehen, wie es dort weitergeht. Das alles ist sehr kräftezehrend, aber wir bleiben dran!

Trient, 28.10.2020

PRESSEMITTEILUNG.

Heute, 28.Oktober 2020 wird im 1. Gesetzgebungsausschuss des Regionalrates der Gesetzentwurf der grünen Fraktion behandelt, der verbindliche Frauenquoten auf den Gemeindewahllisten vorsieht.

Die soeben geschlagenen Gemeindewahlen haben klar gezeigt, wie schwer es Frauen immer noch haben. Die Zahlen sind ernüchternd, auch wenn es im Vergleich zu 2015 eine leichte Verbesserung gegeben hat.

Nach unseren Berechnungen wurden 504 Frauen in Südtirols Gemeinderäte gewählt (45 mehr als in der letzten Legislaturperiode). In diesem Jahr betrug die Zahl der gewählten Bürgermeisterinnen 13 (3 mehr als 2015), die Zahl der Männer im selben Amt 103. In den meisten Gemeinden liegt der Anteil der Gemeinderätinnen unter 25 %: Das bedeutet, dass eine Frau nicht neben einem, sondern drei Männern sitzt. Von der Gleichstellung sind wir noch weit entfernt. Beeindruckend ist die Einsamkeit der Frauen in einigen Gemeinden: In Prags sitzt eine einzige Frau neben 11 männlichen Kollegen, in Bruneck sitzen 4 Frauen neben 23 Männern, in Sand in Taufers sitzen 2 Frauen neben 16 Männern, in Enneberg, Moos im Passeier, Percha und Rasen-Antholz sitzen 2 Frauen neben 13 Männern. In einer Gemeinde (Tscherms) von insgesamt 116, also 0,008%, sind die Frauen (wenn auch sehr leicht) in der Mehrzahl.

„Studien zeigen auf, dass die Gemeinde die für Frauen am schwerste zu erobernde Ebene ist. Das hat viele Gründe. Einer davon ist, dass auf Gemeindeebene das Vereinswesen eine große Rolle spielt – und Frauen daran weniger teil nehmen. Aber auch die Sichtbarkeit ist von Bedeutung. Daher ist die verpflichtende Präsenz von (mehreren!) Frauen auf den Spitzenplätzen der Wählerlisten wichtig. Die derzeit oft vorherrschende Alibifrau am Listenende bringt es nicht!“, so Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa.

Wichtig: Während bei den Landtagswahlen in Südtirol eine verpflichtende Frauenquote auf den effektiven Wählerlisten besteht, ist bei den Gemeindewahlen in den meisten Gemeinden nur 1 einzige Frau verpflichtend vorgesehen. Der Gesetzentwurf der Grünen Fraktion sieht daher vor, das Gemeindewahlgesetz dem Landtagswahlgesetz anzupassen. Damit müssen 1/3 aller effektiven Listenplätze mit Frauen besetzt sein. Und um den Frauen die notwendige Sichtbarkeit zu geben, sollen sie auch, gemeinsam mit den Männern, an der Listenspitze stehen.

„Frauen sind auf der politischen Bühne schon von vornherein benachteiligt. Mit dieser Regelung würde dieser Nachteil ein wenig ausgeglichen und zumindest hätten Frauen die gleichen Zugangsbedingungen wie die altbewährten männlichen Politiker. Die Welt braucht die Frauen. Auch in Südtirol, dessen ist sich die grüne Fraktion gewiss.

BZ, 28.10.2020

Regionalratsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier der Gesetzentwurf der Grünen Fraktion „GLEICHBERECHTIGUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN BEIM ZUGANG ZU WAHLÄMTERN

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Besorgte Bürgerinnen und Bürger berichten uns, dass auf der Grundparzelle 648/1 der Katastralgemeinde Tramin eine großangelegte Planierung geplant sei. Es handelt sich dabei um ein Landwirtschaftsgebiet von landschaftlichem Interesse, welches in einer Bannzone (Code 23) liegt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Entspricht es den Tatsachen, dass auf besagter Parzelle in der Katastralgemeinde Tramin eine großangelegte Planierung geplant sei?
  2. Falls ja, wurde die Planierung bereits von der Landesregierung genehmigt und mit welcher Begründung?
  3. Falls bisher noch keine Genehmigung ausgestellt wurde, ersuchen wir um Auskunft, ob zurzeit ein Projekt und ein Antrag zur Genehmigung dieses Projektes vorliegt?
  4. Falls ja, wie ist die Haltung der Landesregierung zu solchen Eingriffen in Bannzonen?

Bozen, 27.10.2020

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Die Ereignisse überschlagen sich dieser Tage und trotz bzw. wegen der verschärften Maßnahmen sehen Eltern und Schüler die Kürzung des Präsenzunterrichtes mit Sorge. Sie können nicht nachvollziehen, warum in vielen OS insbesondere die höheren Klassen derart benachteiligt werden. Die Jugendlichen dieser Klassen werden sich in Bälde kompetitiven Verfahren wie z.B. Aufnahmeprüfungen an Unis stellen müssen. Es wird befürchtet, dass dies nachhaltige Relevanz auf die Berufs- und Bildungslaufbahnen der jungen Menschen haben könnte. Besonders treffen die Maßnahmen die technisch und naturwissenschaftlich ausgerichteten OS. Der dort maßgeblich in den oberen Klassen angesiedelten Labor- und/oder Werkstattunterricht fällt zum Großteil weg und ermöglicht somit nicht mehr die im Lehrplan lerntechnisch konzipierte und entsprechend notwendige Verknüpfung von Theorie und Praxis. Oft wird der Schülertransport als ausschlaggebendes Kriterium genannt. Gleichzeitig wurde auch medial erklärt, dass für den Schülertransport finanzielle Mittel aus dem Krisenfonds zur Verfügung stehen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wieviel Präsenzunterricht gibt es derzeit prozentuell an den einzelnen OS im Land? Bitte um genaue Auflistung.
  2. Warum wird der Schülertransport für die Jugendlichen in den OS nicht besser gewährleistet? Gab/gibt es hier Ressourcen? Wurden die ausgeschöpft?

Bozen, 26.10.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In einer Medienaussendung vom 21.10.2020 hat die Sektion Umweltmedizin des Sabes die Ergebnisse der Rückstandsanalysen publiziert, in denen Pestizid-Rückstände an sensiblen Orten überwacht werden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. In welchen 21 Gemeinden bzw. 37 verschiedenen Orten wurden im Jahr 2020 Grasproben gezogen? Wir bitten um eine detaillierte Auflistung (inklusiv Koordinaten).
  2. Wann wurden diese 114 Grasproben gezogen? Wir bitten um ein genaues Datum pro Grasprobe.
  3. Welche Wirkstoffe wurden wann und wo gefunden? Wir bitten um die Herausgabe dieser 114 Prüfberichte und der vorhandenen Laborberichte.
  4. Wie groß waren die gefundenen Wirkstoffmengen? Wir bitten um eine genaue Angabe der einzelnen Mengen.
  5. Nach welcher Methode wurden die 114 Grasproben untersucht?
  6. Weshalb wurde nur nach 94 verschiedenen Wirkstoffen gesucht?

Bozen, 22.10.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier könnte ihr die Antwort der Landesregierung und die Prüfberichte herunterladen: Prüfbericht 1, Prüfbericht 2 und  die Liste der gesuchten Wirkstoffe.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Wie gemeinhin bekannt, ist Oktober der „Brustkrebsmonat“; zahlreiche Veranstaltungen finden statt, in denen besonders auf die Vorsorge aufmerksam gemacht werden soll. Ab einem bestimmten Alter sollte frau alle zwei Jahre eine Mammografie vornehmen lassen – in Südtirol ist diese Untersuchung ab dem 50. Lebensjahr kostenlos. Auch andere gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen, die zwar nichts mit dem Thema Brustkrebs zu tun haben, aber nicht minder wichtig sind, werden Frauen ab dem 23. Lebensjahr in regelmäßigen Zeitabständen kostenlos zur Verfügung gestellt. Im Zuge des Brustkrebsmonats möchten wir Informationen darüber einholen, wie es um die (gynäkologische) Vorsorge in Südtirol bestellt ist.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie lange sind die aktuellen Wartezeiten für Mammografie, PAP- und HPV-Test (mit Einladung) in ST?
  2. Werden die Kosten für die diversen Vorsorgeuntersuchungen bei privatärztlichen Visiten rückerstattet? Was sind die Bedingungen hierfür? Beinhaltet diese Rückerstattung eventuell auch die privatärztliche Visite?
  3. Kam es durch den Corona-Notstand zu Verzögerungen bei der Versendung der 2- 3- und 5-jährigen Einladungen? Wie lange sind diese Verzögerungen?
  4. Wie lange wartet frau in Südtirol aktuell auf eine gynäkologische Erstvisite?

Bozen, 22.10.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler