Anfrage zur aktuellen Fragestunde

Ist die Mensa des Krankenhauses Bruneck eine SVP-Parteikantine?

Am 17. 3. 2018 hielt der SVP-Bezirk Pustertal unter Leitung von BO Durnwalder (II.) im Zivilschutzzentrum Bruneck eine Versammlung ab, wobei der Standort der Veranstaltung bereits einige Fragen aufgeworfen hat. Wie nun auch bekannt wird, wurde nach dem Treffen den Anwesenden zur Mittagsstunde auch noch eine Stärkung in der Mensa des Sanitätsbetriebs Bruneck geboten. Dass sich der SVP-Bezirk nach dem Zivilschutz-Zentrum für den gastlichen Teil des Treffens nun auch des Krankenhauses Bruneck bedient, hinterlässt ein weiteres, keineswegs erbauliches „Gschmäckle“ bzw. einen üblen Eindruck. Angesichts der aktuellen Vorfälle im Sanitätsbetrieb Bozen sind solche Gratwanderungen zwischen Parteianliegen und öffentlichem Interesse mehr als grenzwertig einzustufen, auch wenn sie korrekt abgerechnet wurden.

Dazu richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  • Wer hat die Genehmigung zur Verköstigung der SVP-Bezirksdelegierten im Sanitätsbetrieb Bruneck erteilt?
  • Ist es zulässig, dass eine Partei eine öffentliche, mit Landesmitteln finanzierte Mensa für ihr leibliches Wohl nutzt?
  • Wie hoch ist allenfalls die Raummiete und der Menupreis, in welcher Höhe wurde er erlegt?

Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 20. 3. 2018

Anfrage zur aktuellen Fragestunde

Welche Zuständigkeiten hat der SVP-Bezirk Pustertal im Bereich Zivilschutz?

Am 17. 3. 2018 hielt der SVP-Bezirk Pustertal unter Leitung von BO Durnwalder (II.) im Zivilschutzzentrum Bruneck eine Versammlung ab, in denen er die Seinen auf den Landtagswahlkampf einschwor, sekundiert von Alt-Bundespräsident Fischer, der nach langer politischer Abstinenz einen Wahlaufruf für das Edelweiß lancierte. Obwohl die Veranstaltung gewiss als politische Übung zur Absicherung der Mehrheit im Lande gelten kann, stellt sich dennoch die Frage, ob eine SVP-Bezirksversammlung als Aktion zur Stärkung von Sicherheit, von Bevölkerungs- und Zivilschutz gelten kann oder ob es sich bei der Nutzung des landeseigenen Zivilschutzzentrums nicht um einen Missbrauch öffentlicher Räume handelt. Auch die auf der Bezirksversammlung getroffenen Maßnahmen zur Sicherung der Frisur von Alt-Senator Berger rechtfertigen wohl kaum die Raumnutzung.

Dazu richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  • Wer hat die Genehmigung zur Abhaltung der SVP-Beyirksversammlung im Zivilschutzzentrum Bruneck erteilt?
  • Ist es zulässig, dass eine Partei enen öffentlichen, mit Landesmitteln finanzierten Raum dieser Bedeutung für Veranstaltungen nutzt, könnten auch andere Parteien und Bewegungen darum ansuchen?
  • Wie hoch ist die Raummiete, in welcher Höhe wurde sie festgesetzt?

Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 19. 3. 2018

 

Erste Bewertung des neuen Raumordnungsgesetzes im Hinblick auf Allgemeinwohl, Lobbyinteressen, Bodenverbrauch, Landschaft und Wertausgleich.

Nach der ersten Runde der Sitzungen im Gesetzgebungsausschuss ist es an der Zeit, eine erste Bilanz zum neuen Raumordnungsgesetz (LGE Nr. 151/18 Raum und Landschaft) zu ziehen.

Lobby verdrängt Bürger: Von einem Partizipationsprozess, der auf die schiefe Bahn geraten ist

Zäh wie Kaugummi zieht sich seit dem fernen Jahr 2014 die Arbeit am LGE hin – und hat alle Interessierten erschöpft und quasi handlungsunfähig gemacht.

Wir sprachen von der „Zebrataktik“, entsprechend dem Zebra, das mit seinen vielen Streifen den Feind verwirrt, weil dessen Augen zu flimmern beginnen. So ging es all jenen, die das neue Raumordnungsgesetz in seinen unzähligen Versionen zu kommentieren versuchten.

Landesrat Theiner ist seinerseits stolz auf den „ausgedehntesten Partizipationsprozess, der je in Südtirol zu einem Gesetz gemacht wurde“ (LR Theiner im Gesetzgebungsausschuss am 12.3.2018). Wir Grünen, seit jeher VerfechterInnen von partizipativen Prozessen, haben auch diesen Ansatz anerkennend verfolgt, allerdings nur in seiner ersten Phase: Damals waren tatsächlich viele interessierte BürgerInnen angehört worden und aus diesen Wortmeldungen waren die Grundlinien des neuen Gesetzes entstanden.

Im allerersten Entwurf vom September 2016 sind noch viele Reste dieser ersten Phase zu finden. Effektiv haben UmweltschützerInnen damals ein moderat positives Urteil abgegeben und ihre Verbesserungsvorschläge zur Kenntnis gebracht. Leider waren sie damit nicht allein. Riccardo Dello Sbarba hat sich durch die „archäologischen Schichten“ der verschiedenen Entwürfe gegraben und festgestellt, wie sehr insbesondere die Vertretungen von Landwirtschaft, Tourismus und Industrie ihre Interessen unterbrachten. Die Verwerfungen deuten auf ein beeindruckendes Maß an Beeinflussung hin, die vor allem in der Vielzahl an Ausnahmebestimmungen, aber auch in einer ganzen Reihe von kleineren und größeren Zugeständnissen insbesondere an den Bauern – und Hotelierstand erkennbar sind.

Nur Bauern schützen die Landschaft: Von einem Gesetzgebungsausschuss, der außer Kontrolle gerät

Am Montag, 12. März hat die Debatte im Gesetzgebungsausschuss begonnen. Dabei lässt schon die Besetzung des Ausschusses durch 3 LandwirtschaftsvertreterInnen der SVP und 1 der Freiheitlichen eine einseitige Sicht der Dinge vermuten. Schon die Diskussion der ersten Artikel zeigt die bedenkliche Schieflage auf, die durch diese Besetzung zustande gekommen ist. Vehement verfechten die BauernvertreterInnen die Annahme, dass das Privateigentum zwingende Ausganglage für den Landschaftsschutz in Südtirol sei.

Ein kleines Beispiel ist der vehementen Widerstand von Noggler, Wurzer, Schiefer, Hochgruber Kuenzer und Sigmar Stocker, mit tatkräftiger Unterstützung von SF-Vertreter Zimmerhofer, gegen die Biotopverbunde als Landschaftsgut von besonderem Interesse. Landesrat Theiner hatte alle Hände voll zu tun, seine Leute unter Kontrolle zu halten.

Nicht immer ist es ihm gelungen.

Wenn bei den nächsten Sitzungen harte Brocken wie der Wertausgleich behandelt werden müssen, wird es nicht mehr beim Schuss vor den Bug an den Landesrat bleiben. So hat Abg. Noggler bereits angekündigt, den Besitzeranteil an der Wertausgleichszahlung weiter nach unten schrauben zu wollen und Abg. Wurzer hat klargestellt: Mehrheit ist nicht gleich Regierung!

Landschaft ohne Raum: Ein Verfassungsgut in der Hand der Lobbys

Die Landschaft ist durch Artikel 9 der Verfassung und durch das Europäische Landschaftsübereinkommen geschützt. Im vorliegenden Gesetzesentwurf jedoch wird der Landschaftsschutz gravierend geschwächt.

Das Gesetz von 1970 umfasste 34 Artikel, im aktuellen Gesetzesentwurf sind lediglich 7 Artikel der Landschaft gewidmet.

Gegenüber dem ersten Entwurf (September 2016) wurde die Situation durch verschiedene Änderungen deutlich verschlechtert. In der aktuellen Version (Jänner 2018) wurde etwa:

  • in der „Gemeindekommission für Raum und Landschaft“
    • Das Vetorecht für die/den Landessachverständige/n Anfangs war vorgesehen, dass die Erlaubnisbefugnis auf das Land überging, wenn ein Projekt vom Sachverständigen abgelehnt wurde und die Gemeinde dieses trotzdem weiterverfolgen wollte.
    • Im Artikel zur „Gemeindekommission” wurden auch die Absätze gestrichen, die vorsahen, dass die Kommission ohne die drei Sachverständigen für Landschaft, Baukultur und Raumplanung nicht entscheidungsfähig ist. Nun kann die Kommission auch dann Entscheidungen treffen, wenn diese Mitglieder nicht anwesend sind.
  • Die anfänglich im ex-Artikel 13 vorgesehene neue Form des Landschaftsschutzes wurde aufgehoben. Es handelte sich dabei um eine Form des Schutzes, den das Land mittels einer „Erklärung über das besondere öffentliche Interesse“ für außergewöhnliche Landschaftsgüter anwenden konnte. Damit wurden bereits vorhandene und per Gesetz festgelegte Schutzformen ergänzt (Galasso-Gesetz, Urbani-Kodex). Vorschläge konnten vom Land, von den Gemeinden, aber auch von Vereinen und Bürgerinitiativen kommen. Diese wichtige Möglichkeit des Landschaftsschutzes wurde gestrichen.

SIEHE ÄNDERUNGSANTRÄGE ART. 4, ART. 10 und ART .12


Ein leeres Versprechen: Die Mär vom verringerten Bodenverbrauch

Das Gesetz sollte den unverbauten Boden schützen und die urbanistische Entwicklung auf die bereits besiedelten Gebiete begrenzen (Grundsatz „Braun vor Grün“). Aber die Lage stellt sich anders dar:

  • Die Gemeinden legen im Gemeindeentwicklungsprogramm die Grenzen des Siedlungsgebietes fest, d.h. die bereits verbaute, aber auch die bebaubare Fläche, die aktuell noch Grünfläche ist. Das Problem dabei: Für den zukünftigen Bodenverbrauch wird keine quantitative Grenze festgelegt.

Ein Vergleich: Im neuen Raumordnungsgesetz der Region Emilia-Romagna wurde das Ziel des Nullbodenverbrauchs bis 2050 eingeführt. In der Zwischenzeit darf der Bodenverbrauch 3% der bereits jetzt verbauten Fläche nicht überschreiten. Wir Grüne schlagen vor, dieses Konzept auch für Südtirol einzuführen. Ebenso haben wir vorgeschlagen, die Ziele aus dem „Klimaplan“ des Landes zur Verringerung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen in das Gesetz aufzunehmen, um ihnen einen verbindlichen Rahmen zu geben.

  • Bodenverbrauch wird zugelassen, „[…] wenn er notwendig ist und es dazu keine wirtschaftlich und ökologisch vernünftigen Alternativen [..] gibt“. Das Wort „wirtschaftlich“ öffnet der Verbauung Tür und Tor, da das Bauen auf ungenutztem Grund in jedem Fall weniger kostet! Darüber hinaus ist die landwirtschaftliche Produktion vom Bodenverbrauch ausgenommen. (Artikel 17)
  • Aufgrund des Drucks der Lobbyinteressen wurden zahlreiche Bebauungsmöglichkeiten auch AUßERHALB des Siedlungsgebiets eingefügt. Zum Beispiel: Die Ausnahmen für die „Sondernutzungsgebiete“ (Tourismus, Industriegebiete), für mehr Baumöglichkeiten im landwirtschaftlichen Grün der geschlossenen Höfe, für Kubaturerhöhung und Kubaturverlagerung im landwirtschaftlichen Grün.

SIEHE ÄNDERUNGSANTRÄGE ART. 2 und ART. 17

Von wegen leistbares Wohnen! Es bleibt alles beim Alten (Zitat Theiner)

Der Planungsmehrwert laut Artikel 19 ist für die Erweiterungszonen vorgesehen. Die 30 Prozent, die an die Gemeinde abgegeben werden müssen, entsprechen genau der jetzigen Situation. Es ändert sich also nichts. Leider auch nicht das Problem des Wohnens zu vertretbaren Preisen.
Die viel beschworenen Wohnungen zum Landesmietzins sind nur eine unter vielen Möglichkeiten. Das jetzige System des Geförderten Wohnbaus wird gekippt: Es wird keine Enteignungen mehr geben, auch Durchführungspläne sind nicht vorgesehen. Wir schlagen einen Mehrwertausgleich von mindestens 50% vor, der an den Geförderten Wohnbau gebunden ist.  

SIEHE ÄNDERUNGSANTRÄGE ART. 19

Benko überall. Die Fallen der Raumordnungsvereinbarungen

Artikel 20 wurde immer wieder geändert: Im Entwurf vom September 2016 war vorgesehen, dass die Gemeinde zuerst den Gemeindeplan festlegen sollte und anschließend, zum Ziel der Umsetzung des Plans, Vereinbarungen mit Privaten treffen könnte. In der Version vom März 2017 wurde ein „Durchführungsplan“ hinzugefügt. Im Entwurf vom August 2017 wurde schließlich festgelegt, dass durch Abkommen mit Privaten einzelne Teile des Gemeindeplans geändert werden können. Damit sind wir wieder bei dem Manöver angelangt, das in Bozen für das Benko-Projekt angewendet wurde: Der Private wird ermächtigt, Teile der gemeindlichen Raumplanung zu gestalten.

SIEHE ÄNDERUNGSANTRÄGE ART. 20

Vorläufige Schlussfolgerung

Selbst aus der Mehrheit kommen Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieses Gesetzesvorhabens. Dabei geht es nicht nur um parteiinterne Machtspiele, sondern auch um konkrete Ungereimtheiten, auf die auch der Rat der Gemeinden hinweist. Im Gesetzgebungsausschuss war daher davon die Rede, das Gesetz stufenweise in Kraft treten zu lassen, Teile sollen auch erst nach den Gemeinderatswahlen 2020 umgesetzt werden.

Wir stellen uns daneben die Grundsatzfrage: Verbessert dieses Gesetz die Raumordnung und den Landschaftsschutz in Südtirol im Vergleich zur bisherigen Regelung? Wir finden: Nein. Da der Entwurf außerdem Lücken und Unschlüssigkeiten, zum Teil sogar Widersprüchlichkeiten aufweist, wird er das jetzige Raumordnungstohuwabohu nicht ausmerzen. Die Tatsache, dass es aller Wahrscheinlichkeit nach im Herbst eine Landesregierung Kompatscher II geben wird, lässt darauf schließen, dass keine echte Gesetzesnovelle in den nächsten Jahren zu erwarten ist. Wir gehen davon aus, dass daher genau das passieren wird, was jetzt schon Sache ist: Die Raumordnung Südtirols wird weiterhin über Rekurse und Anfechtungen geregelt werden. Mit der Erschwernis, dass nun auch die Landschaft mitbetroffen ist. Ein guter Grund, zumindest zum jetzigen Stand der Dinge, gegen dieses Gesetz zu sein.

  • Die Apistox-Studie 2017 bestätigt den Zusammenhang zwischen Bienensterben und Pflanzenschutzmitteln
  • Aus diesem Grund wurden diverse Maßnahmen ver- und besprochen
  • ImkerInnen klagen nach wie vor über Rückstände von Pflanzenschutzmittel in Pollen
  • Die Grüne Fraktion hakt nach, ob Maßnahmen erfolgt sind.

Nachdem die Apistox-Studie (Februar 2017) den Zusammenhang zwischen Bienensterben und dem Einsatz von Pflanzenschutzmittel bestätigt hat, richtet die Grüne Fraktion nun eine Anfrage an die Landesregierung. Wir möchten wissen, ob Maßnahmen umgesetzt worden sind.

Zur Auffrischung: Es hieß damals bei der Pressekonferenz, dass etwa der bienengefährliche Wirkstoff Chlorpyrifos-ethyl ab dem Vorjahr südtirolweit verboten sein würde. Darüber hinaus wollte man verstärkt nach Alternativen zu bienengefährlichen Insektiziden suchen, zum Beispiel zu jenen, die Neonikotinoide enthalten.

Ebenso wurde das alternierende Mulchen als Methode der Bodenpflege im Obstanbau aus dem AGRIOS-Programm gestrichen. Der blühende Unterwuchs, der die Bienen auch nach der Blüte in die Apfelanlagen lockt, soll von den Bauern zur Gänze entfernt und gleichzeitig Ausweichmöglichkeiten geschaffen werden, wo sich Bienen ihre Nahrung in der kargen Zeit zwischen den großen Blüten holen können.

Als zusätzliche Maßnahme erwähnte LR Schuler auch ein konsequentes Ausbringen von Spritzmitteln in Zeiträumen, in denen die Bienen nicht fliegen – wie etwa in den Nacht- oder Morgenstunden.

Vermehrt sind ImkerInnen an uns herangetreten, da sie große Bedenken haben, die Pollen zu vermarkten. Sie befürchten nämlich, dass die Rückstände zu hoch sind. Mit den Pollen ist es im Vergleich zum Honig schlechter bestellt, denn es gibt praktisch keine Pollen aus Südtiroler Obstbaugebiet, die nicht kontaminiert sind.

Aus diesen Grünen stellen wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche Schlüsse zieht der Landesrat aus der Apistox-Studie, gerade auch nach einem Jahr seit der Veröffentlichung?
  2. Gibt es in Südtirol noch Honig, in dem sich keine Rückstände von Pflanzen“schutz“mitteln finden?
  3. Wie sollen sich Imker verhalten, die Rückstände in den Pollen fürchten?
  4. Ist dem Landesrat bewusst, dass nicht nur die Äpfel von Insekten bestäubt werden, sondern 80% der Lebensmittel darauf angewiesen sind?
  5. Kann der integrierte Obstbau in Südtirol auf Neonikotinoide und Glyphosat verzichten? Wurden diese Wirkstoffe in Südtirol seit der Veröffentlichung der Apistox-Studie tatsächlich aus dem Verkehr gezogen?
  6. Denkt man an Ausweichmöglichkeiten (, wo sich Bienen ihre Nahrung in der kargen Zeit zwischen den großen Blüten holen können) und die dringend geschaffen werden sollten? Was wurde hierzu schon umgesetzt?
  7. Wurde die Errichtung von Schutz- oder Schonzonen erwogen?
  8. Wurde die angekündigte zusätzliche Maßnahme, das Ausbringen von Spritzmitteln in Zeiträumen, in denen die Bienen nicht fliegen, zu begrenzen, inzwischen umgesetzt?
  9. In welcher Form wurde die Forschungstätigkeit rund um das Thema an der Laimburg fortgesetzt, wie vom Direktor angekündigt?

Brigitte Foppa,
Hans Heiss,
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, am 14.03.2018

Ein soziales Grundrecht, das dank des Beschlussantrages der Grünen Fraktion im Landtag angenommen wurde

Immer öfter habe PatientInnen keine Angehörigen mehr, bzw. ein besseres Vertrauensverhältnis zu Personen außerhalb des Verwandtschaftskreises. Damit dennoch niemand im Krankenhaus alleingelassen wird und auch die Gesundheitsdienste wissen, an wen sie sich im Sinne der Patientin oder des Patienten wenden können, hat die Grüne Fraktion mittels Beschlussantrages das Grundrecht auf eine selbst gewählte Bezugsperson durchgesetzt. Wer dies wünscht, kann von nun an vorab und unabhängig von einem Krankenhausaufenthalt eine Vertrauensperson ernennen. Der Namen der Person wird beim Sanitätsdienst hinterlegt und in der elektronischen Patientenakte gespeichert, um den Gesundheitseinrichtungen einen raschen Zugriff zu ermöglichen. Diese Person wird, wann immer notwendig, in die Entscheidungen über therapeutische Behandlungen miteinbezogen und genießt überdies volles Besuchsrecht.

Die Grüne Fraktion hat sich in dieser Legislatur besonders für BürgerInnenrechte stark gemacht. In diesem Zusammenhang wurde letztes Jahr bereits unser Beschlussantrag über die Patientenverfügung (hier klicken: Pateintenverfügungen) angenommen und erfreulicherweise nun auch dieser Beschlussantrag, der eine freie Wahl der Bezugsperson ermöglicht.

site:Gesundheitswesen-Bezugsperson.pdf

Bozen und das Unterland eignen sich nicht zur Spielwiese für wenige Privilegierte.

Nach Medienberichten ist Bozen als “Drehkreuz” für private Charterflüge, im Volksmund Luxusflüge genannt, im Gespräch. Es war sogar davon die Rede, dass Bozen trotz besonderer geographischer Lage und “kurzer” Landebahn mit “großem Gerät” angeflogen werden kann.

Diese Option wirft große umwelt- und demokratiepolitische Fragen auf. Wir erinnern ein weiteres Mal daran, dass die Bevölkerung bei der Volksbefragung 2016 ein klares NEIN zum Flughafen ausgesprochen hat. Auch wenn der LH die Fragestellung anders formuliert hatte (was von den FlughafengegnerInnen stets beanstandet wurde), so richtete sich der politische Wille der Bevölkerung ganz eindeutig gegen den Flughafen. Er wurde und wird als “Luxusspielzeug” angesehen. LH Arno Kompatscher hat diese Sichtweise stets brüskiert zurückgewiesen.

In aller Deutlichkeit wächst jetzt wieder diese Vermutung, dass der Airport weiter aufgepäppelt werden soll, mit allen Nachteilen für die Allgemeinheit:

Ein privater Charterflug bleibt auf wenige Privilegierte beschränkt, während die Allgemeinheit davon nur Lärm und Luftverschmutzung hat. Gerade der Bozner Talkessel und das Unterland mit vielfachen Belastungen sind hier als Spielwiese für wenige Betuchte, denen die An- und Abreise von anderen Flughäfen oder mit Bahn, Auto oder Bus zu lästig ist, gänzlich ungeeignet.

Wir fordern den Landeshauptmann auf, der Aussage der Bevölkerung nachzukommen und den Flugverkehr einzuschränken, nicht auszubauen. Der Wille der Bürgerinnen und Bürger ist ernstzunehmen und nicht durch erhöhten Verkehr von Luxus-, Business- und Charterflügen zu unterfliegen.

Bozen, 21.02.2018

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

Anfrage für die aktuelle Fragestunde in der Märzsitzung des Landtags:

  1. Wie viele Flugbewegungen hat es in den letzten 5 Jahren (2013-2017) am Bozner Flughafen gegeben? (Auflistung nach Jahren und Flugtypologie)
  2. Wie ist der Stand der Dinge zum Ausstieg des Landes aus der Führung von ABD?
  3. Wie viele Charterflüge pro Tag/pro Woche sind im Sommer 2018 vorgesehen?
  4. Welche Anbieter von privaten Charterflügen arbeiten mit ABD zusammen oder mit welchen Anbietern ist man in Verhandlung?
  5. In den Medien war am 21. Februar zu hören, dass Bozen “mit großem Gerät” angeflogen werden soll. Was muss man sich darunter vorstellen?

Heuer fällt der der 8. März, der Tag der seit über 100 Jahren als Tag der Frauenrechte zelebriert wird, in die Landtagswoche. Zu diesem Anlass haben auf Anregung der Grünen mehrere Landtagsfraktionen frauenbezogene Anträge vorgezogen, die in dieser Woche behandelt werden. Wir Grüne werden zwei Beschlussanträge vorstellen:

 

Im Beschlussantrag „Mehr Straßen und Plätze nach Frauen benennen“ werfen wir einen Blick auf die Frau im Bewusstsein der Gesellschaft und auf die Unsichtbarkeit von Frauen auf öffentlichen Plätzen und Straßen. Auch Frauen haben Großes und Wichtiges für unsere Gesellschaft geleistet. Deshalb sollten mehr Straßen und Plätze nach Frauen benannt werden, um dadurch eine öffentliche Anerkennung für die Leistung von Frauenpersönlichkeiten auszusprechen. Entsprechend soll eine Datenbank mit relevanten Frauennamen angelegt werden.
Mehr dazu hier: http://www2.landtag-bz.org/documenti_pdf/idap_503309.pdf

 

Mit den ersten Wochen nach der Geburt beschäftigt sich unser zweiter Antrag. Wir fordern einen verpflichtenden Geburtsbegleitungsurlaub von drei Wochen für Väter bzw. für Partnerinnen, da gerade in den ersten Wochen nach der Schwangerschaft die Anwesenheit des Partners bzw. der Partnerin maßgeblich zur psychischen Gesundheit der Mutter und des Neugeborenen beitragen kann. Auch sind die ersten Wochen wichtig für die Vater-Kind Beziehung. Mehr dazu hier: http://www2.landtag-bz.org/documenti_pdf/idap_486986.pdf

 

Die Anträge der Kolleginnen sind auf der Seite des Landtags abrufbar:

 

Wir begrüßen es, dass sich die Frauen im Landtag trotz aller Unterschiedlichkeit gemeinsam für Frauenanliegen stark machen.

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Bozen, 6.3.2018

Regelmäßig wird das Gedenken an Andreas Hofer in den Dienst tagespolitischer Interessen gestellt. Der 20. Februar sollte aber nicht jenen rechtspopulistischen Kräften überlassen werden, die Hofer in den Dienst ihrer patriotischen Gesinnungsschulung stellen möchten. Ein solcher politischer Missbrauch von Geschichte verbietet sich mit Blick auf die historischen Faktenlage. Die Schlüsseljahre 1809/10 lassen sich redlicher Weise nicht auf reaktionäre Botschaften reduzieren.

Als Vertreter/innen des Bündnisses LeU-Grüne fordern wir dazu auf, den historischen Hofer in den Blick zu nehmen.

Den gewiss „stratosphärischen“ Betrachtungen des heurigen Hofer-Gedenkens in Meran halten wir daher entgegen: Andre Hofer steht für eine breite Volksbewegung „von unten“, die auch ein Protest gegen den Verrat der „Fürsten“ und ihrer Kabinettspolitik darstellte. Von den Habsburgern alleingelassen, aber auch ehrenvolle Alternativen und Friedensangebote der bayerisch-französischen Gegner stets ausschlagend, war die Tiroler Revolte von vorneherein zum Scheitern verurteilt. Der Slogan „für Gott, Kaiser und Vaterland“ des Meraner Denkmals von Emanuel Pendl kann also Hofer nicht wirklich gerecht werden.

Das erst im Oktober 1914 errichtete Monument wurde bereits für den Ersten Weltkrieg funktionalisiert und unterdrückte jegliche anarchischen und subversiven Anteile des Hoferbildes. Geben wir Hofer also seine historische Rolle zurück: Er stand zum einen für den Kampf um das alte Herkommen, er verkörperte den Anteil des Volkes am historischen Prozess. Andererseits steht er aber auch für die reaktionären und kompromisslosen Momente des Tiroler Aufstands und für dessen schlussendliches blutiges Scheitern.

Darum: Wer heute Hofer für seine tagesaktuellen Zwecke – etwa durch schamlose Verknüpfung mit der Doppelpassdebatte – benutzen will, schert sich einen Deut um die historische Faktenlage und bietet nichts als billigen Agitprop.

Hannes Obermair, Norbert Lantschner, Laura Polonioli, Vanda Carbone
Kandidaten von Liberi e Uguali für die Parlamentswahlen

04.03.2018

Zwei sehr simple Dinge wünschen sich Frauen, seit es den Tag der Frau gibt: Frauen sollen in keinem Bereich der Gesellschaft diskriminiert werden, weil sie Kinder bekommen (könnten). Und zweitens: Frauen sollen vor Gewalt und Herabwürdigung geschützt werden.

Das erste gelingt nur, wenn auch Männer in keinem Bereich der Gesellschaft daran gehindert werden, ihre Vaterschaft aktiv auszuüben. Einkommensunterschiede, Nachteile für in den Beruf Wiedereinsteigende, geringe Pensionsaussichten und Angst vor Abhängigkeiten stehen dem im Wege.

Präventionsarbeit und der Ausbau von Anlaufstellen für von Gewalt betroffene Frauen können Leben retten. Dies betrifft auch Frauen auf der Flucht, die oft spezifischer Gewalt ausgesetzt sind und spezifische Fluchtgründe haben.

Das sind große Themen im Leben von Frauen (und Männern), wie zum ersten die aktuelle Familienstudie des Astat zeigt (Zitat: „Solange die Frau die (nahezu) alleinige Verantwortung für die Familienarbeit trägt, ist und bleibt das Thema Vereinbarkeit größtenteils Frauensache. Daran wird sich erst etwas ändern, wenn sich auch das Rollenverständnis in Familie und Gesellschaft wandelt“) und zum zweiten die tägliche Lektüre der Tagespresse.

Wir wiederholen es, solange es notwendig ist. Gerne würden wir den einen Tag der Frau im Jahr gegen die 364 restlichen Tage tauschen, an denen die Grundbedingungen dafür gewährleitet sind, dass Frauen (siehe eins und zwei) nicht diskriminiert und nicht herabgewürdigt werden. Und das sollte im Jahr 2018 doch keine Utopie mehr sein.

Alles Gute zum Weltfrauentag!

Damit wir uns nächstes Jahr etwas anderes wünschen können.

Care amiche, cari amici, liebe FreundInnen!

Lanciamo Lantschner – Für das andere Südtirol in Rom
Wir brauchen deine Hilfe – Abbiamo bisogno del tuo aiuto!

Trotz unserer Bemühungen wissen viele WählerInnen in Südtirol nicht, dass am Sonntag eine alternative Vertretung zur SVP in Rom möglich sein könnte. Verdrossen durch das absurde Wahlgesetz und den Boschi-Hype haben viele SüdtirolerInnen schon die Hoffnung aufgegeben, dass nach es Florian Kronbichler wieder ein Nicht-SVP-Vertreter ins Parlament schaffen könnte.

Dem ist nicht so. In allen Wahlkreisen Südtirols und des Trentino wird unser Spitzenkandidat Norbert Lantschner mitgewählt, wenn man das rote Zeichen von „Liberi e Uguali“ ankreuzt. Norbert hat echte Chancen gewählt zu werden – allerdings nur, wenn die Liste ein gutes Ergebnis einfährt.

Wir bitten dich daher um deine aktive Unterstützung.

Erstens bitten wir dich natürlich um deine Stimme am Sonntag.

Zweitens aber kannst du zum Sieg beitragen, indem du:

–          Diesen Text an möglichst viele Leute aus deinem Bekanntenkreis weiterleitest.

–          In den sozialen Netzwerken unseren Wahlaufruf teilst.

–          Möglichst vielen Menschen erzählst, dass es eine reelle Chance gibt, Norbert nach Rom zu schicken, wenn sie „Liberi e Uguali“ ankreuzen.

Nur gemeinsam schaffen wir es, der Übermacht im Lande ein Schnippchen zu schlagen und noch einmal für politische Vertretungsvielfalt in Rom zu sorgen.

Danke für die Unterstützung!