HomeDeutschNie mehr alleingelassen im Krankenhaus: vorab und unabhängig von einem Krankenhausaufenthalt eine Bezugsperson bestimmen!

Nie mehr alleingelassen im Krankenhaus: vorab und unabhängig von einem Krankenhausaufenthalt eine Bezugsperson bestimmen!

Ein soziales Grundrecht, das dank des Beschlussantrages der Grünen Fraktion im Landtag angenommen wurde

Immer öfter habe PatientInnen keine Angehörigen mehr, bzw. ein besseres Vertrauensverhältnis zu Personen außerhalb des Verwandtschaftskreises. Damit dennoch niemand im Krankenhaus alleingelassen wird und auch die Gesundheitsdienste wissen, an wen sie sich im Sinne der Patientin oder des Patienten wenden können, hat die Grüne Fraktion mittels Beschlussantrages das Grundrecht auf eine selbst gewählte Bezugsperson durchgesetzt. Wer dies wünscht, kann von nun an vorab und unabhängig von einem Krankenhausaufenthalt eine Vertrauensperson ernennen. Der Namen der Person wird beim Sanitätsdienst hinterlegt und in der elektronischen Patientenakte gespeichert, um den Gesundheitseinrichtungen einen raschen Zugriff zu ermöglichen. Diese Person wird, wann immer notwendig, in die Entscheidungen über therapeutische Behandlungen miteinbezogen und genießt überdies volles Besuchsrecht.

Die Grüne Fraktion hat sich in dieser Legislatur besonders für BürgerInnenrechte stark gemacht. In diesem Zusammenhang wurde letztes Jahr bereits unser Beschlussantrag über die Patientenverfügung (hier klicken: Pateintenverfügungen) angenommen und erfreulicherweise nun auch dieser Beschlussantrag, der eine freie Wahl der Bezugsperson ermöglicht.

site:Gesundheitswesen-Bezugsperson.pdf

Author: admin

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