Es ist schon wieder passiert: Eine Politikerin wurde in Internet wüst beschimpft – mit der Erschwernis, dass die Angriffe auch noch von einem Politikerkollegen (in diesem Fall der Lega) angestachelt worden waren.

Wir gehen über den konkreten Fall der Bozner Stadträtin Marialaura Lorenzini (der wir unsere volle Solidarität aussprechen) hinaus, um auf einen Wert aufmerksam zu machen, der uns wichtiger denn je scheint: den Respekt.

Respekt stammt aus dem Lateinischen „respectare“, zurückschauen, innehalten, letztlich: Rücksicht. Als Grüne sind wir beseelt vom Bedürfnis, auf die Natur zu schauen, die „Schöpfung zu bewahren“, wie es die Gläubigen unter uns ausdrücken. Respekt vor dem, was entstanden ist, vor der Verletzlichkeit der Erde und der darauf lebenden Wesen und ihrer Lebens-Räume – das ist die Grundlage unseres Denkens und politischen Tuns.

Zunehmend scheinen uns aber auch die Beziehungen zwischen den Menschen von Respekt-Losigkeit geprägt. Es ist außer Frage, dass aktuell die Spannungen in der Gesellschaft zunehmen. Veränderung und Entwicklung, Migration, Infragestellung überlieferter Ordnungen, neue Kommunikationsformen – das alles schafft auch Ängste und Misstrauen. Umso wichtiger ist es, entstehende Probleme anzusprechen und Auseinandersetzungen redlich zu führen.

Indessen stellen wir fest, dass der Ton der Diskussionen in den letzten Jahren zunehmend rauer geworden ist. Menschen verbal angreifen, weil sie anders sind, weil sie einer Minderheit angehören, weil sie einer gegnerischen Meinung sind – das ist leider ganz normal geworden. Eine besondere Grobheit ist in der politischen Debatte festzustellen, ganz besonders im Internet und in den sozialen Netzwerken. Man meint vielleicht, die politische Persönlichkeit zu treffen, doch in Wirklichkeit trifft man die Person, den Mensch. Und man verletzt.

In vielen Bürgerinnen und Bürgerinnen regt sich Widerstand gegen diese Verrohung. Doch weiß man oft nicht, was man als Einzelperson gegen die Welle von Rassismus, Sexismus, Ablehnung und Anfeindung tun kann.

Wir möchten daher einen Kontrapunkt setzen, denn Widerstand gegen Hass und Verrohung ist für eine freie Gesellschaft überlebenswichtig.

Wir denken an mehr Respekt, vor allem auf drei Ebenen:

  1.  Respekt vor Natur und Umwelt
  2.  Respekt vor Minderheiten, vor dem Anderssein, vor anderer Meinung
  3.  Respekt in der öffentlichen Debatte und in der Politik.

Um dies auch klar zu sagen, haben wir auf ein altbewährtes Medium gesetzt, das wieder zu neuem Ansehen gekommen ist, den Aufkleber. Man kann sich den runden Aufkleber „respect!“ im Grünen Landesbüro (Bozen, Bindergasse 5) abholen oder per Mail ([email protected]) anfordern – und überall dort anbringen, wo dieser Grundwert verletzt wird oder wo man darauf hinweisen möchte, dass er einem wichtig ist. Im Grünen Büro sind auch T-Shirts erhältlich, mit denen man das Statement für mehr RESPECT! Am Körper tragen kann.

In den nächsten Wochen machen wir außerdem mit einer Plakataktion in der Landeshauptstadt auf das Thema aufmerksam. Wir glauben, dass Politik auch Mentalitätsarbeit und gesellschaftliches Engagement bedeutet.

Deshalb auch und gerade nach den Landtagswahlen unser Einsatz für den Wert, den es mehr denn je hochzuhalten gilt.

Der jüngste Vorschlag von Thomas Baumgartner, Präsident von Anita (L’Associazione degli autotrasportatori), das Nachtfahrverbot auf der Brennerautobahn aufzuheben, würde mittelfristig zu noch mehr Verkehr führen. Neue und wirksamere Maßnahmen müssen angedacht werden.

Wir können heilfroh sein, dass Nordtirol Maßnahmen für die Gesundheit der an der Brennerautobahn lebenden Bevölkerung trifft. Maßnahmen wie Nachtfahrverbot und Blockabfertigung dienen dazu, die Luft- und Lärmbelastung zumindest teilweise auf ein für die betroffenen Menschen erträgliches Maß zu reduzieren.

Trotz dieser bereits vorhandenen Maßnahmen liegt die gemessene Luftverschmutzung im Eisack- und Wipptal ganzjährig über dem gesetzlichen Grenzwert und daher müssen nicht Maßnahmen weggenommen, sondern neue und wirksamere angedacht werden.

Eine deutliche Erhöhung der Maut für LKWs (zumindest verdoppeln) und eine Reduzierung der maximalen Geschwindigkeit für alle Fahrzeuge sind weitere Maßnahmen, die für eine bessere Luft und für weniger Lärm notwendig werden. Die Mauterhöhung für Gütertransporte würde den Umwegverkehr, der von Experten auf 40 % geschätzt wird, verringern und die Reduzierung der Geschwindigkeit für alle Fahrzeuge würde den Ausstoß von Abgasen absenken.

Die Aufhebung des Nachtfahrverbotes würde unter den derzeitigen Bedingungen den Verkehr zwar kurzzeitig flüssiger machen, um dann mittelfristig noch mehr Güterverkehr anzuziehen. Bereits heutzutage fahren rund 2,5 Mio. LKWs pro Jahr über den Brenner, was einsame Spitze auf allen Transitrouten durch die Alpen ist.

L.-Abg.
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

BZ, 07.02.2019

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In unserer Sprechstunde wurde uns mitgeteilt, dass in einzelnen Gemeinden die Beschlüsse des Gemeindeausschusses nur für wenige Tage online gestellt werden.

Es wurde auch das Gerücht widergegeben, dass eine entsprechende Empfehlung vom Rat der Gemeinden an die Gemeinden ausgegangen war, mit Verweis auf Transparenz und Privacy.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

  1. Wie sind die gesetzlichen Grundlagen in dieser Frage? Gibt es eine rechtliche Begründung, weswegen Beschlüsse nur für einen bestimmten Zeitraum online gestellt werden dürfen?
  2. Hat der Rat der Gemeinden hierzu eine Empfehlung an die Gemeinden ausgesprochen?

BZ, 06.02.2019

L.-Abg.

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung dazu heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Wir lesen in den Medien, dass das Projekt DolomitesVives, das in den letzten beiden Jahren ansatzweise die Schließung von Dolomitenpässen getestet hatte, nicht weitergeführt werden soll.  DolomitesVives hatte 2017 die Schließung des Sellajochs an 9 Mittwochen im Sommer bewirkt, 2018 gab es die so genannte „aktive Verkehrsregelung“  im Zeitraum vom 23. Juli bis 31. August 2018, von Montag bis Freitag von 09.00 bis 16.00 Uhr, rund um das Sellajoch:  BesucherInnen und Gäste wurden dazu eingeladen, das eigene Fahrzeug im eigenen Beherbergungsbetrieb oder in den vorgesehenen Parkplätzen abzustellen und den Dolomitenpass mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Aufstiegsanlagen, mit dem Fahrrad oder zu Fuß zu erreichen. Interessierte am Zutritt zum Sellajoch mit Privatfahrzeug konnten sich eine kostenfreie Genehmigung beschaffen.

Laut LR Alfreider und Hochgruber-Kuenzer (zitiert in Rai Südtirol) wird in diesem Sommer „der Verkehr auf den Dolomitenpässen ungehindert fließen“ können. Es soll erst ein neues Projekt ausgearbeitet werden. Da die Landesregierung des Trentino schon angekündigt hat, dass es künftig keine „Verkehrsbehinderung“ mehr geben könnte, ist eine analoge Entwicklung auch in Südtirol zu befürchten.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

  1. Stimmen die wiedergegebenen Aussagen zum kommenden Sommer? Wird es keine Aussetzung des Verkehrs auf den Dolomitenpässen mehr geben?
  2. Welche Erfahrungen hat man mit dem Projekt DolomitesVives 2017 und 2018 gemacht?
  3. Für wie viele Privatfahrzeuge wurde 2018 eine Ermächtigung ausgestellt?
  4. Was ist das Vorhaben der Landesregierung für die Einschränkung der Verkehrsbelastung, des Lärms und der Umweltverschmutzung im Welterbe UNESCO?

BZ, 06.02.2019

L.-Abg.
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung herunterladen werden.

Und unsere Replik.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In einem langen und aufwändigen Prozess wurde im vergangenen Jahr die Umgestaltung des Silvius-Magnago-Platzes vorgenommen. Die Kosten für die Umgestaltung beliefen sich ca. auf 1,6 Millionen Euro. Zweifel an der ästhetischen Wirksamkeit und der Angemessenheit der Kosten wurden von Anbeginn an von mehreren Seiten geäußert. Nun kommen neue Aspekte hinzu. Der Platz ist nach Regenfällen ewig lang nicht trocken. Nachbesserungsarbeiten mussten bereits vorgenommen werden. Nun ist Bozen nach den Schneefällen vom 2.2.19 wieder weitgehend schneefrei, nur am Magnago-Platz schlittert man noch über Eisflächen.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Warum bleibt der Platz nach Regenfällen so auffallend lange wasserbedeckt?
  2. Warum mussten so kurz nach der Fertigstellung schon Nachbesserungsarbeiten vorgenommen
    werden? Welche Arbeiten waren das? Sind daraus neue Kosten entstanden? Wenn ja, welche?
  3. Warum die Eisfläche vor dem Landtag?

BZ, 06.02.2019

L.-Abg.            Brigitte Foppa             Riccardo Dello Sbarba                        Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort herunterladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Das Regionalgesetz Nr. 7 vom 22. Dezember 2004 verpflichtet die Gemeinden der Region Trentino-Südtirol, minderjährige Jugendliche überall dort zu beteiligen, wo es um ihre Belange geht. (Art 1, 1-ter: „Die Gemeindesatzung sieht Formen der Beteiligung minderjähriger Jugendlicher vor, damit durch deren Beitrag in Belangen, die diese betreffen, die Gemeindepolitik sich an den Anliegen dieser Altersgruppe orientiert, diese fördert und deren Mitwirkung an jenen Projekten ermöglicht, die sie betreffen.“)

Eine dieser Formen ist der Jugendbeirat auf Gemeindeebene. Neben sehr zufriedenen Rückmeldungen hören wir auch immer wieder davon, dass die Arbeit in den Jugendbeiräten frustrierend sei und dass es auch junge Leute gibt, die eher enttäuscht aus der Erfahrung eines Jugendbeirates aussteigen.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

  1. Bitte um Auflistung der Gemeinden, in denen ein Jugendbeirat eingesetzt ist.
  2. Was gedenkt das Land zu unternehmen, um Gemeinden ohne Jugendbeirat zu dessen Einsetzung zu bewegen?
  3. Bitte um eine Einschätzung der drei Landesräte, die für Jugend zuständig sind, über das Funktionieren der Jugendbeiräte.
  4. Welche Erfolgskriterien für einen gelingenden Jugendbeirat wurden in den Jahren der Erfahrung mit diesem Gremium gesammelt?
  5. Welche Vorhaben sind in dieser Legislatur geplant?

BZ, 06.02.2019

L.-Abg.
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung dazu heruntergeladen werden.

BESCHLUSSANTRAG

Trotz der Zweisprachigkeitspflicht in Südtirol klagen Bürgerinnen und Bürger, dass das Recht auf den Gebrauch der Muttersprache in der Praxis nicht immer berücksichtigt wird. Die Situation ist
vor allem im Gesundheitsbereich problematisch, da die behandelten Themen oft sehr sensibel und emotional belastend sind.

Diesbezüglich haben wir im März 2017 im Rahmen der aktuellen Fragestunde der Landesregierung eine Anfrage gestellt. Aus der Antwort der Landesrätin ging hervor, dass häufig die Pflegekräfte oder das auf den Stationen anwesende ärztliche Personal oder Pflegepersonal als Dolmetscher einspringen müssen, um eine Verständigung zwischen Patient und Arzt zu gewährleisten, falls die Ärzte selbst dazu nicht in der Lage sind. Aus der Antwort ging aber nicht klar hervor, wie der Patient/die Patientin mitteilen kann, in welcher Sprache er/sie kommunizieren möchte. Aus unserer persönlichen Erfahrung wissen wir, dass es derzeit weder ein Formular noch irgendeine andere Möglichkeit gibt, dies mündlich oder schriftlich mitzuteilen.

Neu entfacht wurde die Debatte im Frühjahr 2018 durch den Bericht einer Frau, die vom Arzt gebeten worden war, 20 Euro für die Übersetzung eines Befundes zu zahlen. Ohne hier auf den konkreten Fall eingehen zu wollen, berichteten andere Personen in der nachfolgenden Debatte von verschiedenen Erfahrungen, bei denen sie Schwierigkeiten hatten, sich mit den behandelnden Ärzten zu verständigen, und dass sie zu diesem Zweck auf andere Ärzte oder Pflegekräfte warten mussten, die in der Lage waren, in der gewünschten Sprache zu kommunizieren. Neben den Beschwerden wurden einige konkrete Vorschläge unterbreitet, darunter der Vorschlag, einen Dolmetschdienst für Patientinnen und Patienten einzurichten.

Eine klare Kommunikation ist unseres Erachtens immer äußerst wichtig, insbesondere im medizinischen Bereich oder im Krankenhaus, wo die Menschen oft mit Situationen konfrontiert sind, die
physisch und emotional belastend sind. Die Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger leisten eine vorbildliche Arbeit, sowohl was die Pflege anbelangt als auch – wenn nötig – bei der sprachlichen Hilfeleistung, doch Letztere fällt nicht in ihren Aufgabenbereich und ist auch nicht Teil ihrer Ausbildung.

Übersetzen ist eine sehr komplexe Tätigkeit, die eine spezielle Ausbildung, große Konzentration und ständige Fortbildung erfordert. Im medizinischen Bereich braucht es zudem neben den Fachkenntnissen auch Empathie und große Feinfühligkeit, vor allem wenn es darum geht, wenig erfreuliche oder komplexe Informationen zu vermitteln.

Wir möchten an dieser Stelle auch daran erinnern, dass das Problem des Ärztemangels in Südtirol seit Jahren für Diskussionsstoff sorgt. Es handelt sich sicherlich um eine komplexe Angelegenheit, die jedoch zunehmend mit der Pflicht zum Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises in Verbindung gebracht wird.  Unser Gesundheitssystem und der ethnische Proporz beruhen nämlich auf einem Idealzustand, in dem das gesamte Ärzte- und Pflegepersonal beide Sprachen fließend beherrschen sollte. Doch wie wir alle wissen, sind wir weit von diesem Ziel entfernt, da richtigerweise das medizinische Fachwissen und die Erfahrung im Vordergrund stehen. Der wachsende Mangel an Ärzten aus unserer Gegend zwingt dazu, Personal von außerhalb anzuwerben. Diese Fachkräfte sprechen oft nur eine der beiden Landessprachen und es vergehen Jahre, bis sie wirklich „zweisprachig“ sind. In der Zwischenzeit müssen die Patientinnen und Patienten auf die ihnen zustehende Betreuung in ihrer Muttersprache verzichten.

In anderen Ländern gibt es sehr positive Erfahrungen im Umgang mit einer zunehmend multikulturellen Gesellschaft. So bietet das Städtische Klinikum München den Patienten einen internen Dolmetscherdienst in 35 Sprachen an. Dafür sorgen mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Grundausbildung in Medizin oder Krankenpflege und muttersprachlichen Sprachkenntnissen. Dieser Service unterstützt das Personal des Klinikums bei der Kommunikation mit Patienten und deren Angehörigen, kann aber von den Patienten selbst kostenlos angefordert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Service können geleistete Überstunden als Zeitausgleich in Anspruch nehmen, werden speziell geschult und haben die Möglichkeit, an Fortbildungskursen teilzunehmen.

Solange das Ziel der Zweisprachigkeit des ärztlichen Personals nicht erreicht ist, müssen wir unsere Krankenhäuser anderweitig in die Lage versetzen, kurzfristig das Recht der Patientinnen und Patienten auf Informationen in der eigenen Muttersprache zu gewährleisten und sich längerfristig dem Ziel einer echten Zweisprachigkeit zu nähern, indem das Personal die bestmögliche Ausbildung erhält.

Aus diesem Grunde verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. im Rahmen der Krankenpflegeausbildung in Südtirol fakultative Dolmetscher- und Übersetzerkurse anzubieten, die den Pflegekräften das nötige Wissen vermitteln, um bei Bedarf die Verständigung zwischen Arzt und Patient zu gewährleisten;
  2. in den Weiter- und Fortbildungsprogrammen im Gesundheitswesen Dolmetscher- und Übersetzerfachkurse für ärztliches Personal und Pflegekräfte anzubieten;
  3. ein zusätzliches Bonussystem (mit finanziellen oder sonstigen Anreizen) für Personen einzuführen, welche die genannten Kurse belegen;
  4. in der Übergangszeit Dolmetscherinnen/Dolmetscher einzusetzen, die unterstützend zur Verfügung stehen, wenn die Ärztin oder der Arzt nicht in der Lage ist, sich in der Sprache der Patientin oder des Patienten zu verständigen;
  5. eine Möglichkeit vorzusehen, damit die Patientin oder der Patient ausdrücklich – und am besten schriftlich – mitteilen kann, in welcher Sprache sie/er kommunizieren und alle Unterlagen erhalten möchte.

Bozen, 05.02.2018

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG

Bei den derzeitigen Immobilienpreisen ist es für junge Menschen extrem schwierig, wenn nicht unmöglich, vom Elternhaus auszuziehen und sich eine eigene Wohnung zu leisten. Leistbare Preise
auf dem Mietmarkt, für Kauf, Bau und Sanierung sind rar oder schlichtweg nicht vorhanden.

Den wichtigsten Bereich stellen die Mietwohnungen dar, aber auch diese bewegen sich am Rande der Finanzierbarkeit. In der letzten „Jugendstudie“ (ASTAT-Schriftenreihe 220, 2017) geben gut ein Drittel (38,5 %) der 23- bis 25-Jährigen an, einen Teil ihrer Ausgaben in den Bereich „Wohnen“ zu investieren. Bei den 20- bis 22-Jährigen sind es noch rund 28 Prozent.

Für die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der jungen Menschen ist es unerlässlich, außerhalb des Elternhauses zu wohnen. Darüber hinaus ist es für Berufseinsteiger/-innen, Auszubildende und Studierende aus organisatorischer, ökonomischer und ökologischer Sicht notwendig, in der Nähe der Ausbildungs- bzw. Arbeitsplätze wohnen zu können. Wohnheime schaffen für die Vielzahl an jungen Wohnungssuchenden nur bedingt Abhilfe.

Weiterer Bodenverbrauch und -versiegelung durch Neubauten müssen im Sinne des Umweltschutzes und angesichts der begrenzten landschaftlichen Ressourcen Südtirols vermieden werden.

Aus diesen Gründen erscheint es sinnvoll und vertretbar, steuerliche Anreize zur Vermietung von Wohnungen an junge Menschen zu schaffen. Als Gegenleistung dazu soll der/die Vermieter/-in aber verpflichtet werden, einen sozialverträglichen, für Jugendliche und junge Erwachsene angemessenen Mietzins nicht zu überschreiten. Um entsprechende Anreize zu schaffen, könnte die öffentliche Hand den Vermieter/-innen bei der Gemeindeimmobiliensteuer eine Vergünstigung im selben Ausmaß gewähren wie für Fälle, in denen andere soziale Zwecke verfolgt werden (etwa zugunsten gemeinnütziger Organisationen, ONLUS) oder wie bei anderen Zweckbindungen, z. B. wenn eine landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen ist.

Aus diesen Gründen verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

die Gemeindeimmobiliensteuer für Wohnungen, deren Mieter bei Vertragsabschluss zwischen 18 und 26 Jahre alt sind, auf 0,2 % herabzusetzen; der ermäßigte Steuersatz wird bis zum ersten Vertragsablauf und für maximal fünf Jahre beibehalten; Voraussetzung für die Anwendung dieses Steuersatzes ist ein Mietpreis, der nicht über 75 % des Landesmietzinses beträgt.

Bozen, 5.2.2019

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG

Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 91/1992 betreffend die neuen Bestimmungen zur Staatsbürgerschaft regelt den Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft vonseiten der neuen Bürgerinnen und Bürger. Gemäß dieser Bestimmung können Ausländerinnen und Ausländer, die in Italien geboren wurden sowie von Geburt bis zur Volljährigkeit ununterbrochen rechtmäßig in Italien ansässig waren, innerhalb eines Jahres nach Erlangung der Volljährigkeit einen Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft stellen.

Liegen oben genannte Voraussetzungen vor, kann die italienische Staatsbürgerschaft erworben werden, indem der/die Betroffene vor Erreichung des 19. Lebensjahres vor dem Standesbeamten der Wohnsitzgemeinde eine entsprechende Erklärung abgibt. Diese wird in das Staatsbürgerschaftsregister eingetragen und in der Geburtsurkunde vermerkt. Hierfür ist folgendes Verfahren vorgesehen: Die anspruchsberechtigte Person muss vor Vollendung des 19. Lebensjahres nach Vereinbarung eines entsprechenden Termins vor einem Standesbeamten der Wohnsitzgemeinde erscheinen und erklären, die italienische Staatsbürgerschaft erwerben zu wollen. Der Standesbeamte trägt die Erklärung in das Staatsbürgerschaftsregister ein und vermerkt diese in der Geburtsurkunde der Antragstellerin/des Antragstellers. Nach der Prüfung der Voraussetzungen (Geburt in Italien, ununterbrochene Ansässigkeit von Geburt bis zur Erklärungsabgabe) wird das Ergebnis der durch den Bürgermeister durchgeführten Überprüfung im Staatsbürgerschaftsregister festgehalten sowie in der Geburtsurkunde vermerkt; die Änderung der Staatsangehörigkeit wird dem Melde-, dem Wahl-, dem Musterungs- und dem Strafregisteramt sowie der Polizeidirektion mitgeteilt.

Eine ausländische Bürgerin bzw. ein ausländischer Bürger erreicht die vollständige Integration mit dem Erwerb der Staatsangehörigkeit jenes Landes, in welchem sie/er ansässig ist. Dieses Recht ist äußerst strengen Regeln unterworfen und stellt die Krönung eines erfolgreichen Integrationsprozesses dar, zumal dadurch für die betroffene Person genau dieselben Rechte und Pflichten eines italienischen Bürgers gelten. Durch die Staatsangehörigkeit wird das Zugehörigkeitsgefühl eines Menschen zum erwählten Aufnahmeland gestärkt.

Besonders wichtig erscheint der Erwerb der Staatsangehörigkeit für die in Italien geborenen und aufgewachsenen Kinder, deren Eltern Ausländer sind, d. h. für die sogenannte zweite Generation. Integrationspolitik – so gut sie auch sei – steht und fällt mit den Jugendlichen. In Italien wird diese Möglichkeit dank der oben genannten Bestimmung gewährt; allerdings ist dafür eine begrenzte Zeit vorgesehen, denn sie muss vor dem 19. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Die Gefahr, dass die frischgebackenen Volljährigen sich diese Möglichkeit wegen mangelnder Information entgehen lassen, ist hoch. Aus diesem Grund ist es Aufgabe der Institutionen, die Betroffenen über dieses Recht zu informieren, zumal die Erlangung der Staatsbürgerschaft ein wesentlicher Schritt hin zur Integration darstellt und daher auch im Interesse der gesamten Gesellschaft ist.

Aus diesen Gründen verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

dafür zu sorgen, dass jede in Italien geborene und in der Autonomen Provinz Bozen ansässige Person, deren Eltern Ausländer sind, mit Vollendung des 18. Lebensjahres gebührend – gegebenenfalls auch mittels schriftlicher Mitteilung, die an die Betroffenen zu richten ist – über das Recht auf Beantragung der italienischen Staatsbürgerschaft innerhalb des 19. Lebensjahres sowie über das hierfür vorgesehene Verfahren informiert wird.

Bolzano, 4.Februar 2019

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG

Aus einer Umfrage des Arbeitsförderungsinstituts AFI geht hervor, dass 8 von 10 Vätern mehr Zeit mit den eigenen Kindern verbringen möchten. Die Anzahl der Väter, die vom fakultativen Vaterschaftsurlaub Gebrauch machen, belief sich 2016 auf 20,5 %, während es 2011 nur 13 % waren. Dies zeigt, dass bei richtigen Voraussetzungen die Väter bereit sind, die Erfahrung der Elternschaft mit den Müttern paritätisch zu erleben. Die eingeschränkten Rechte der Väter, die den Vaterschaftsurlaub beanspruchen möchten, stellen jedoch ein großes Hindernis dar.

Für die Privatwirtschaft sieht das Gesetz nur 4 Tage Vaterschaftsurlaub vor, der zu 100 % vergütet wird und innerhalb der ersten 5 Monate nach der Geburt des Kindes zu nehmen ist; die Arbeitgeber sind in diesem Fall verpflichtet, den Vätern dieses Recht zu gewähren. Oft wissen viele Väter gar nicht um dieses Recht bzw. um die Pflicht des Arbeitgebers, dieses anzuerkennen.

In einigen europäischen Ländern, etwa Schweden, wo 80 % der Väter vom Vaterschaftsurlaub Gebrauch machen, sind es die Betriebe selbst, die solche Entscheidungen unterstützen, auch weil die Männer mit zusätzlichen organisatorischen Kompetenzen und mehr Kompromissbereitschaft zur Arbeit zurückkehren, was wiederum den Betrieben zugute kommt.

Das Land hat bereits ein Audit für Betriebe vorgesehen, die eine familienfreundlichere Unternehmenspolitik vorantreiben. Allerdings sehen nur wenige Kriterien Pluspunkte für Maßnahmen vor, die einen Vaterschaftsurlaub fördern.

Folglich machen Väter nicht vom wichtigen Recht auf eine erfüllte Vaterschaft Gebrauch; gleichzeitig wird den Kindern das Recht auf einen präsenten Vater verwehrt. In gleicher Weise werden so auch die Frauen benachteiligt: Die von der Abteilung Arbeit periodisch erhobenen Daten zeigen, dass in Südtirol hunderte von Frauen während der Schwangerschaft bzw. im Laufe des ersten Lebensjahres des Kindes kündigen. Drei Jahre später ist nur knapp die Hälfte von ihnen wieder berufstätig.

Aus diesen Gründen verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. in Zusammenarbeit mit dem Beirat für Chancengleichheit, der Gleichstellungsrätin und der Handelskammer eine Informations- und Sensibilisierungskampagne zum Thema Recht auf Vaterschaftsurlaub in die Wege zu leiten;
  2.  bei der italienischen Regierung vorzusprechen, um die Tage, an denen Väter Anrecht auf einen zu 100 % vergüteten Vaterschaftsurlaub haben, auf mindestens 15 Tage zu erhöhen, wobei der Arbeitgeber in diesem Fall verpflichtet ist, diesem stattzugeben; diese Tage dürfen nicht zum Nachteil der verpflichtenden Mutterschaft gehen oder auf die Mutter des Kindes übertragen werden;
  3. das Audit Vereinbarkeit Familie und Beruf verstärkt voranzutreiben, wobei zusätzlich zu den bestehenden Bewertungskriterien neue Standards zur Förderung der Vaterschaftsurlaube vorgesehen werden sollen.

Bozen, 4. Februar 2019

gez. Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler